Die EU-Kommunalabwasserrichtlinie 2024/3019 (KARL) ist am 1. Januar 2025 in Kraft getreten, fachlich sehr breit angelegt und umfasst eine Vielzahl neuer regulativer Aspekte im Kontext der Abwasserbehandlung. Exemplarisch seien hier die Bereiche Abwassermanagementpläne, Einführung einer vierten Reinigungsstufe, Energieneutralität, gesundheitliches Monitoring, Nährstoffrecycling und analytische Fragestellungen genannt. Es müssen in Bezug auf die Umsetzung vielfältige fachtechnische, rechtliche und gebührenbezogene Fragen in Abhängigkeit von der Kläranlagengröße und Ausstattung beantwortet werden.
Das Vorhaben soll dazu beitragen, schnelle fachliche Zuarbeiten in Bezug auf die Umsetzung der neuen Anforderungen an eine weiterführende Abwasserbehandlung zu ermöglichen und befasst sich dabei insbesondere mit den Absätzen 2 und 4 des Artikel 8 der KARL. Diese Absätze fordern den zeitlich gestaffelten Ausbau aller Abwasserbehandlungsanlagen von Siedlungsgebieten ab 10 000 EW in sogenannten Risikogebieten. Der Ausbau der Abwasserbehandlungsanlagen KARL erfolgt anhand der in Deutschland bis zum 31. Dezember 2030 zu erstellenden Liste von Risikogebieten, in denen Abwasserbehandlungsanlagen mit einer vierten Reinigungsstufe auszustatten sind. Diese Liste ist erstmalig 2033 zu überprüfen und danach regelmäßig alle 6 Jahre.
Ziel des Vorhabens ist die Entwicklung und Evaluierung einer Methode zur Ermittlung von Risikogebieten sowie einer Methode zur Ermittlung und Bestimmung der in den Risikogebieten im zeitlichen Verlauf auszubauenden Abwasserbehandlungsanlagen gemäß Artikel 8 KARL. Dabei werden auch die mit diesen Fragen zusammenhängenden maßgeblichen juristischen Auslegungsfragen des Artikels 8 KARL betrachtet.