Jäger sind durch ihre fachlichen Kenntnisse, ihre gleichmäßige, räumliche Verteilung und ihren regelmäßigen Aufenthalt im Revier prädestiniert, eine wichtige Rolle im Monitoring von Wildtieren zu übernehmen. Für ein geeignetes, effektives Wildtiermonitoring durch die Jäger im Freistaat Sachsen ist es nötig, dass ehrenamtliche Monitoringverantwortliche ('Wildtierbeauftragte') gefunden und geschult werden, um als Zentral-/Anlaufstelle zur Verfügung zu stehen. Es werden ähnliche Strukturen, wie sie bereits im sächsischen Luchsmonitoring (www.luchs-sachsen.de) existieren, entstehen. Der Aufbau dieses Netzwerkes erfolgt durch die Arbeitsgruppe 'Wildtierforschung' an der Professur für Forstzoologie der TU Dresden. Hierfür wird im Frühjahr 2013 eine zweitägige Schulung durchgeführt, in der wichtige Dinge zum Monitoring der Schwerpunktarten (Wolf, Luchs, Wildkatze, Fischotter, Baummarder, Iltis, Marderhund, Waschbär und Mink) sowie Monitoringgrundlagen (z.B. Dokumentation von Nachweisen, Fotofallen- und Lockstockeinsatz) vermittelt werden.
Jagdbericht für das Land Mecklenburg-Vorpommern Durch die Oberste Jagdbehörde wird jährlich ein Jagdbericht für das abgelaufene Jagdjahr (01.04. bis 31.03. des Folgejahres) erstellt. Bei Interesse kann er bei der Obersten Jagdbehörde (s. Auskunftsadresse) bezogen oder für einen begrenzten Zeitraum aus dem Internet (www.wald-mv.de) herunter geladen werden. Seit dem Jagdjahr 1992/93 wird für das Land Mecklenburg-Vorpommern jährlich ein Jagdbericht erstellt, der sich aus Statistiken und erläuternden Texten zusammensetzt. Die Basis für die statistischen Darstellungen bilden im Wesentlichen die von den unteren Jagdbehörden (Landkreise, kreisfreie Städte) und den Forstämtern zu den Jagdbezirken erfassten Daten. So werden z.B. die jährlichen Jagdstrecken und deren Veränderung im Vergleich zu den Vorjahren sowie die Wildschadenssituation, einschließlich der Wildschadensausgleichskasse als Besonderheit Mecklenburg-Vorpommerns, dargestellt. Aus der Entwicklung der Streckenzahlen für die einzelnen jagdbaren Tierarten werden Rückschlüsse auf die Größe der jeweiligen Populationen gezogen. Die daraus ableitbaren speziellen Erkenntnisse und damit verbundene Probleme, wie z. B. Wildschadensumfang oder das Auftreten von Wildseuchen, werden für die einzelnen Arten diskutiert. Weiterhin werden in dem Bericht Informationen zu den Jagdscheininhabern, den Jägerprüfungen, sowie der Jagdhundehaltung gegeben. In einigen Jagdberichten werden durchgeführte jagdwissenschaftliche Untersuchungen dargestellt, wie z. B. für das Damwild, den Rotfuchs, den Feldhasen, den Baummarder oder den Marderhund.
Sehr geehrte Damen und Herren, unter Berufung auf das Umweltinformationsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (UIG-SH) sowie das Informationszugangsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (IZG-SH) beantrage ich den Zugang zu amtlichen Informationen und Dokumenten im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) sowie des Ministeriums für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN).Der Antrag begründet sich auf den Beschluss vom Mai 2026 zur Bereitstellung von 50.000 Euro Landesmitteln für eine intensivierte Fallenjagd auf invasive Arten. Ausweislich der ministeriellen Daten stieg die Jagdstrecke bei Nutrias von 1.343 Tieren (Jagdjahr 2021/22) auf 15.894 Tiere (Jagdjahr 2025/26). Da laut behördlicher Auskunft in den vergangenen fünf Jahren gleichzeitig kein einziger Schaden an Deichen dokumentiert wurde, drängt sich die Frage auf, ob das behördliche Ermessen rein auf ein politisch proklamiertes „Präventionsparadoxon“ gestützt wird (Bejagung zur Vorbeugung von Schäden, deren potenzielles Eintreten mangels lokaler Datenerhebung unbewiesen ist).Ich bitte daher um Bereitstellung folgender Informationen: 1. Sachverhaltsermittlung, empirische Datenbasis und die Jagdstatistik als SteuerungsgrößeIch bitte um Übersendung aller behördlichen Vermerke, Gutachten, Stellungnahmen und Statistiken aus den Jahren 2021 bis einschließlich Juni 2026, die als Grundlage für den Beschluss dienten.Liegen den Ministerien – abseits der reinen Jagdstrecke von 15.894 erlegten Nutrias im Jagdjahr 2025/26 – empirische Daten vor, die belegen, dass der drastische Anstieg der Abschusszahlen zu einer tatsächlichen Reduzierung der Gesamtpopulation führt und nicht (im Sinne der kompensatorischen Überkompensation) das Populationswachstum weiter beschleunigt?Aus welchen behördlichen Dokumenten geht hervor, dass konkrete Gefahren oder Schäden an Landesschutzdeichen, Binnendeichen oder wasserwirtschaftlichen Anlagen durch Nutrias im genannten Zeitraum statistisch erfasst wurden? Falls keine Daten von den Unterhaltungsträgern (z. B. Wasser- und Bodenverbänden) erhoben wurden: Auf welcher dokumentierten Tatsachenbasis wird die rein präventive Notwendigkeit rechtlich begründet? 2. Verhältnismäßigkeitsprüfung und Abgrenzung zum rechtlich unzulässigen „Handeln ins Blaue hinein“ Ich bitte um Bereitstellung von Dokumenten zur gesetzlich vorgeschriebenen Verhältnismäßigkeitsprüfung der Maßnahme.Inwieweit wurde wissenschaftlich geprüft, ob eine intensivierte Bejagung ein geeignetes Mittel zur Gefahrenabwehr darstellt, wenn biologische Erkenntnisse nahelegen, dass erhöhter Jagdruck den Fortpflanzungstrieb und die Fitness der Folgegenerationen steigert?In welchen Dokumenten wurden mildere, bauliche Alternativmaßnahmen (z. B. physische Deichsicherungen durch Gittermatten im sensiblen Binnenland-Vorland-Bereich) im Rahmen des behördlichen Ermessens mit der Fallenjagd abgewogen? 3. Dokumentation von Dienst- und Fachkontakten zum Landesjagdverband (LJV SH) im Jahr 2026 Zur Überprüfung, ob der Verordnungsbeschluss frei von sachfremden Erwägungen und einseitiger Lobbyprägung erging, bitte ich um Bereitstellung aller Protokolle, E-Mail-Korrespondenzen, Agenden und Teilnehmerlisten bezüglich aller offiziellen und informellen Termine der Ministerleitung sowie der Fachreferate beider Häuser mit dem Landesjagdverband Schleswig-Holstein e.V. im Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis heute. Dies umfasst insbesondere die Vorbereitung, Begleitung und Nachbereitung folgender Termine:Austausch im Rahmen der Internationalen Grünen Woche (Januar 2026),Abstimmungen zum gemeinsamen „Jahresbericht zur biologischen Vielfalt – Jagd und Artenschutz“ (Frühjahr 2026),Teilnahme und Rede am Landesjägertag in Neumünster sowie der Schirmherrschaft für den Hubertus-Cup (April 2026),Fachliche Abstimmungen zur Ausgestaltung und Vergabe des 50.000-Euro-Förderprogramms für die Fallenjagd (Mai 2026).
Der Marderhund ist in der „Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung“ der EU (EU-Verordnung Nr. 1143/2014) ab dem 02.02.2019 aufgeführt. Von der Art ausgehende negative Wirkungen sind zu minimieren. Ein Zurückdrängen ist insbesondere in und im Umfeld von Schutzgebieten notwendig, um die Lebensgemeinschaften autochthoner Arten zu schützen.
Für die – auch gesetzlich vorgeschriebene – Erhaltung der Tier- und Pflanzenwelt Berlins sind Rote Listen unentbehrliche und zugleich auch allgemein akzeptierte Arbeitsmittel. Sie veranschaulichen auf wissenschaftlicher Grundlage, wie es um das Überleben von Tier- und Pflanzenarten in einem bestimmten Gebiet bestellt ist. Da Arten oft an bestimmte Lebensräume gebunden sind, kann aus ihrer Gefährdung auch auf den Zustand ihrer Lebensräume geschlossen werden. Insofern ergeben sich konkrete Ansatzpunkte für Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen. Auch die zuständigen Flächenbesitzer oder Flächennutzer können ihre Verantwortung für das Überleben der Arten erkennen. Auch der Öffentlichkeit bieten Rote Listen Informationen über das Vorkommen von Tier- und Pflanzenarten in Berlin. Ein Blick in die Listen zeigt Fachleuten wie interessierten Laien gleichermaßen, welche Arten in Berlin vorkommen, welche gefährdet oder sogar ausgestorben sind. Daneben enthalten die Listen viele ergänzende Informationen, beispielsweise zum gesetzlichen Schutzstatus der Arten. Rote Listen sind seit langem eine häufig genutzte Entscheidungshilfe der Verwaltung. Sie unterstützten die Ausweisung von Schutzgebieten, die Entwicklung von Biotopverbundsystemen, die Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft und viele andere Aufgaben. Sie helfen damit auch, die beschränkten öffentlichen Mittel auf die dringendsten Naturschutzaufgaben zu konzentrieren. Die Erstellung und Fortschreibung Roter Listen organisiert in Berlin traditionsgemäß der Landesbeauftragte für Naturschutz und Landschaftspflege in Kooperation mit der Obersten Naturschutzbehörde in einem Turnus von etwa 10 Jahren. Die fachlichen Grundlagen über das Vorkommen und die Gefährdungssituation einzelner Arten werden jedoch immer von einer Vielzahl meist ehrenamtlich tätiger Experten, insbesondere von Mitgliedern botanischer und faunistischer Fachverbände erhoben. Die Bearbeiter der verschiedenen Organismengruppen werten diese Angaben systematisch aus und integrieren dabei auch Informationen aus neueren naturschutzfachlichen Gutachten, Forschungsarbeiten und Fachpublikationen. Die Neubearbeitung erfolgte nach der bundesweiten Methodik von Ludwig et al. (2009) und wurde durch das Büro für tierökologische Studien Berlin koordiniert. Die neuen Roten Listen wurden vom Universitätsverlag der Technische Universität Berlin als DOI (Digital Object Identifier) veröffentlicht und stehen hier auf den Internetseiten zur Verfügung. Zu jeder Liste wird der Bearbeitungsstand (Monat/Jahr) angegeben, so dass sofort erkennbar ist, ob es sich um eine bereits aktualisierte bzw. eine noch nicht aktualisierte Liste handelt. Bild: Max Ley Methodik Die Neubearbeitung der Roten Listen folgt in der Regel der bundesweiten Methodik von Ludwig et al. (2009). Weitere Informationen Bild: Justus Meißner Liste der wildwachsenden Gefäßpflanzen des Landes Berlin mit Roter Liste Die vierte Fassung der Roten Liste und Gesamtartenliste der etablierten Farn- und Blütenpflanzen Berlins enthält 1.527 Sippen, davon 307 Neophyten. Fast die Hälfte (46,4 %) wurde einer Gefährdungskategorie zugeordnet. Weitere Informationen Bild: Hanna Köstler Rote Liste und Gesamtartenliste der Moose (Bryophyta) von Berlin Die Gesamtartenliste der Moose Berlins umfasst 411 Arten und Varietäten, darunter drei neophytische Arten. Von den 408 indigenen Arten wurden 270 (= 66 %) als gefährdet eingestuft. Weitere Informationen Bild: Volker Otte Rote Liste und Gesamtartenliste der Flechten (Lichenes) von Berlin Derzeit sind aus Berlin 315 Flechtensippen (310 Arten, 3 Unterarten, eine Varietät und eine Form) bekannt. Davon werden 112 (35,6 %) in die Rote Liste aufgenommen. Weitere Informationen Bild: Joachim Ehrich Rote Liste und Gesamtartenliste der Pilze (Fungi) von Berlin Rote Liste und Gesamtartenliste der Röhrlinge, Flechtenbewohnenden Pilze, Brandpilze und Blätterpilze. Weitere Informationen Bild: Wolf-Henning Kusber Rote Liste und Gesamtartenliste der Algen (Phycophyta) von Berlin Für Berlin wurden seit dem 18. Jahrhundert 21 Arten limnischer Armleuchteralgen (Characeae) in den Gattungen Chara, Lychnothamnus, Nitella, Nitellopsis und Tolypella nachgewiesen. Davon sind 11 Arten ausgestorben oder verschollen, weitere vier Arten sind als bestandsgefährdet eingestuft und auch Bestandteil der Roten Liste. Weitere Informationen Bild: Josef Vorholt Rote Liste und Gesamtartenliste der Säugetiere (Mammalia) von Berlin Die Gesamtartenliste der Säugetiere umfasst 59 Arten, von denen fünf Arten seit 1991 neu für Berlin nachgewiesen wurden: Nordfledermaus, Teichfledermaus, Biber, Nutria und Marderhund. Weitere Informationen Bild: Josef Vorholt Rote Liste und Liste der Brutvögel (Aves) von Berlin Seit den ersten ornithologischen Aufzeichnungen in Berlin wurden 185 Arten, davon 165 als Brutvögel in Berlin nachgewiesen. Davon sind 32 Arten in Berlin ausgestorben, 17 vom Aussterben bedroht, 6 stark gefährdet und 17 gefährdet. Weitere Informationen Bild: Ekkehard Wachmann Rote Liste und Gesamtartenliste der Lurche (Amphibia) von Berlin Aktuell kommen in Berlin zwölf Amphibienarten vor, von denen eine nicht autochthon ist und in der Roten Liste nicht bewertet wird (Bergmolch). Die autochthonen Populationen von zwei weiteren Arten sind ausgestorben. Weitere Informationen Bild: Daniel Bohle Rote Liste und Gesamtartenliste der Kriechtiere (Reptilia) von Berlin Aktuell kommen in Berlin sechs Reptilienarten vor, die autochthonen Bestände einer weiteren Art sind ausgestorben. Weitere Informationen Bild: Andreas Hartl Gesamtartenliste und Rote Liste der Fische und Neunaugen (Pisces et Cyclostomata) von Berlin Die Gesamtartenliste der Fische und Neunaugen von Berlin umfasst 44 Arten, darunter 41 Fischarten und drei Neunaugenarten, von denen 36 autochthone (einheimische) und acht neobiotische (eingewanderte/eingebrachte) Arten sind. Weitere Informationen Bild: Ira Richling Rote Liste und Gesamtartenliste der Weichtiere – Schnecken und Muscheln (Mollusca: Gastropoda und Bivalvia) von Berlin Von den in Berlin nachgewiesenen 158 Molluskenarten und Unterarten wurden 38,6 % als bestandsgefährdet eingestuft. Weitere Informationen Bild: A. Kormannshaus Rote Liste und Gesamtartenliste der Insekten (Insecta) von Berlin Rote Liste und Gesamtartenliste der Großschmetterlinge, Libellen, Heuschrecken, Zikaden, Netzflügler, Wildbienen, Köcherfliegen, Schnabelfliegen, Raubfliegen, Eintagsfliegen, Schwebfliegen, Wanzen, Wasserkäfer, Laufkäfer, Prachtkäfer, Blattkäfer, Blatthornkäfer, Kurzflügelkäferartige und Stutzkäfer, Kapuzinerkäferartige und weitere, Bockkäfer und Rüsselkäfer. Weitere Informationen Bild: Ingolf Rödel Rote Liste und Gesamtartenliste der Spinnen (Araneae) und Gesamtartenliste der Weberknechte (Opiliones) von Berlin Aus Berlin sind bis heute 576 Spinnenarten bekannt, davon wurden 32 Arten als Neozoen nicht bewertet. 41 Arten konnten gegenüber der letzten Gesamtartenliste neu in die Liste aufgenommen werden. 194 der 544 bewerteten Arten (35,7 %) mussten einer Gefährdungskategorie zugeordnet werden. Weitere Informationen Bild: Torsten Richter Rote Liste und Gesamtartenliste der Schleimpilze Aus Berlin sind bisher 225 Schleimpilze nachgewiesen worden. 17 Arten konnten neu in die Liste aufgenommen werden, die in der letzten Gesamtartenliste Deutschlands noch nicht enthalten sind. Neobiota wurden – ebenso wie in der Roten Liste der Schleimpilze Deutschlands (Schnittler et al. 2011) – nicht identifiziert. Weitere Informationen
WILD ist ein Projekt des Deutschen Jagdverbandes e.V. und seiner Landesjagdverbände. In dem bundesweiten Monitoring-Programm werden seit 2001 Daten zum Vorkommen, zur Populationsdichte und -entwicklung von Wildtieren erhoben. Die Revierinhaber leisten mit der Unterstützung des Projektes ehrenamtlichen Natur- und Artenschutz sowie einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Nutzung der Wildtierpopulationen und Erhaltung der Jagd. Es handelt sich um ein Fachinformationssystem (FIS). Die Revierinhaber erheben die Daten ehrenamtlich nach wissenschaftlichen Methoden und leisten damit einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Wildtierpopulationen. In jedem Bundesland gibt es einen WILD-Länderbetreuer, der den unverzichtbaren Kontakt zu den Revierinhabern hält und für die Durchführung des Projektes vor Ort zuständig ist. Die WILD-Zentren koordinieren die bundesweiten Erfassungen, werten die Daten aus und publizieren die Ergebnisse jährlich im WILD-Jahresbericht. Seit mehr als einem Jahrzehnt werden regelmäßig die Vorkommen und Besatzdichten von Niederwildarten erhoben. Die starken Streckenrückgänge v.a. bei Rebhuhn und Fasan, etwas schwächer ausgeprägt auch beim Feldhasen, sind ein deutliches Warnzeichen, sodass ein umfangreiches deutschlandweites Monitoring weiterhin äußerst wichtig ist. WILD stellt daher eine solide Grundlage für gezielte Zusatzprojekte dar, in denen nach Ursachen für Bestandsentwicklungen gesucht wird. Darauf aufbauend können mit geeigneten Lösungsansätzen diese und viele weitere Arten mit ähnlichen Lebensraumansprüchen unterstützt werden. Zudem werden die deutschlandweiten Bestände invasiver Arten wie Waschbär, Marderhund und Nilgans dokumentiert, welche eine Grundlage für Managementpläne und weitere Maßnahmen bilden. WILD stellt in Deutschland derzeit das umfassendste Monitoringprogramm hinsichtlich jagdbarer Wildtiere, insbesondere Kleinsäuger, dar.
Nr.: 12/2023 Halle (Saale), 05.06.2023 Die Präsidentin Räude als natürliche Regulation verstehen Räude bei Wölfen. Die Infektion kann schwerwiegend verlaufen und führt nicht selten zum Tod der Tiere. Jedoch ist die Krankheit Teil natürlicher Regulationsprozesse bei wildlebenden Tieren − auch wenn es im Einzelfall für Menschen schwer zu akzeptieren ist. In fünf der in Sachsen-Anhalt bekannten Wolfsrudel sind nachweislich Fälle von Räude aufgetreten. Das zeigen Bilder aus Wildkameras und ein Wolfstotfund im April bei Jütrichau. Betroffen sind die Territorien Oranienbaumer Heide, Stresower Heide, Hoher Fläming, Parchen und Zerbst. Bei der Krankheit handelt es sich um die von Milben verursachte Sarcoptes-Räude, von der sogenannte Hundeartige, also Füchse, Marderhunde oder Wölfe, befallen werden. Die Milbenart nistet sich im Fell ein und legt ihre Eier in der Haut ab. Das führt bei den befallenen Tieren zu starkem Juckreiz, der durch intensives Kratzen bekämpft wird. Dadurch fällt das Fell an diesen Stellen aus, die Haut wird eröffnet und es kommt zu Entzündungen, die das Immunsystem belasten. Das wiederum führt zu Auszehrung und im schlimmsten Fall zum Tod. Räudeausbrüche können in Wolfspopulationen zu einer deutlich erhöhten Sterberate, insbesondere unter den Welpen führen. Tiere mit starkem Immunsystem heilen die Krankheit meist aus, selbst wenn sie Pressemitteilung Aufnahmen von Wildkameras in Sachsen-Anhalt zeigen Fälle von massiv befallen sind. praesidentin@ lau.mwu.sachsen-anhalt.de Generell handelt es sich dabei um einen natürlichen Regulations- Landesamt für Umweltschutz 06116 Halle (Saale) mechanismus, der ohne menschliche Eingriffe funktioniert. Bei jagdbaren Tieren wie Füchsen ist es üblich, stark erkrankte Tiere zu Tel.: 0345 5704-101 Fax: 0345 5704-190 1 lau.sachsen-anhalt.de schießen. Bei streng geschützten Tierarten wie Wölfen ist auch bei Räudeerkrankung der Abschuss nur in Ausnahmen möglich. Insbesondere, wenn ein Tier so stark geschwächt ist, dass es nicht mehr flüchten kann, und wenn nach tierärztlicher Einschätzung keine Chance auf Überleben besteht, darf es getötet werden. __ Die Fachstelle für Wolfsmanagement ist in Sachsen-Anhalt das Wolfskompetenzzentrum Iden (WZI). Es ist eine Außenstelle des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (LAU). Das WZI begleitet seit 2017 die natürliche Rückkehr von Wölfen in unser Bundesland. Zentrale Aufgaben gemäß der Leitlinie Wolf sind insbesondere wissenschaftliches Monitoring, Nutztierrissbegutachtung und Herdenschutzberatung. Weitere Informationen rund um Wölfe in Sachsen-Anhalt und zum WZI: lau.sachsen-anhalt.de/wzi 2
“Exotisch” sind Arten, die bei uns nicht natürlicherweise heimisch sind. Sie sind vom Menschen hertransportiert worden. Nicht gemeint sind Tiere und Pflanzen, die im Wohnzimmer gehalten werden ( Handelsartenschutz ), sondern die, die sich in unserer Natur wiederfinden. Und auch hier nur diejenigen, die bei uns langfristig überleben können und sich etabliert haben. Sie können aus verschiedensten Gründen hier sein: Einige Arten wurden gezielt angesiedelt, weil man sich von ihnen einen wirtschaftlichen Nutzen versprach, wie z.B. Spätblühende Traubenkirsche, Robinie oder Damhirsch. Andere wurden zwar hergebracht, sollten aber unter den kontrollierten Bedingungen der Gefangenschaft bleiben. Dort entkamen sie jedoch oder wurden absichtlich freigelassen, wie z.B. Waschbär , Marderhund oder Asiatischer Marienkäfer. Weitere Arten wurden für gärtnerische Zwecke eingeführt, haben sich aber aus den Gärten heraus in der freien Natur etabliert, z.B. die Kanadische Goldrute. Viele Arten sind als blinde Passagiere an Fahrzeugen, mit anderen Importgütern, mit Ballastwasser oder sonst wie zu uns gekommen und haben sich bei uns etabliert. Hierzu zählen vor allem unzählige Pflanzen (z.B. auch die Ambrosie) und zahlreiche wirbellose Tierarten. Ambrosia-Bekämpfung: Ambrosia erkennen, Funde melden und beseitigen. Allen diesen exotischen Arten ist gemeinsam, dass sie aus anderen Regionen und damit anderen Floren- und Faunenreichen stammen. Das bedeutet, dass unsere Tier- und Pflanzenwelt in der Evolution sich nicht auf diese Exoten einstellen konnten. Heimische Arten haben oft keine Überlebensstrategien gegen die Neusiedler, die als Konkurrenten, Beutegreifer, Krankheitsüberträger oder Parasiten auftreten. Dies hatte in Mitteleuropa zum Glück nicht so gravierende Folgen wie in vielen anderen Regionen der Erde, wo durch eingeführte Exoten oder Haustiere zahlreiche heimische Arten ausgerottet wurden. Aber zu erheblichen Veränderungen hat es auch bei uns geführt: Kraut- und Strauchschicht weiter Bereiche der Berliner Wälder werden von den sogenannten “Neophyten” Kleinblütigem Springkraut und Spätblühender Traubenkirsche dominiert – für heimische Pflanzen- und auch Tierarten ist damit kaum noch Platz. Trockenrasen werden von der Robinie überwuchert, die zudem durch Einlagerung von Knöllchenbakterien in ihren Wurzeln zur Stickstoffanreicherung und allein damit zur Entwertung des Standortes führt. Statt heimischer Marienkäferarten krabbelt zunehmend der Asiatische Marienkäfer über die Wiesen. Diese Auflistung ließe sich fast unendlich weiterführen. Die Dimension des Verlustes an natürlicher Vielfalt kann mit ein paar Zahlen verdeutlicht werden: An den heimischen Eichenarten Stiel- und Traubeneiche leben rund 1.000 verschiedene Tierarten, von denen die Hälfte auf diese angewiesen sind. An eingeführten Baumarten leben einzelne bis maximal wenige Dutzend Arten, die allesamt unspezifisch sind, also auch an beliebigen anderen Bäumen leben könnten. Man kann davon ausgehen, dass an jede heimische Pflanzenart viele heimische Tierarten angepasst sind – gemeinsam entstanden in Koevolution. Aus diesen Einsichten ergibt sich als wichtigste Forderung, keine weiteren exotischen Arten in die Natur zu bringen. Denn dies ist jedes Mal ein Experiment mit ungewissem Ausgang. Konsequenterweise wurde das Ausbringen von Tieren und Pflanzen vom Gesetzgeber geregelt (Details siehe § 40 Abs. 4 Bundesnaturschutzgesetz). Bei bereits im Freiland etablierten exotischen Arten muss im Einzelfall entschieden werden, ob gegen sie vorgegangen wird. Dies ist meist mit einem großen Aufwand verbunden, der sich nur unter bestimmten Voraussetzungen lohnt. Und was kann der Einzelne tun? Zumindest Gartenbesitzer haben durchaus die Möglichkeit, auf kritische exotische Arten zu verzichten. Denn leicht können Pflanzen auch aus Gärten in die freie Natur gelangen. Wenn man etwas für die Artenvielfalt in der Stadt tun möchte, dann kann man anstelle der Exoten auch heimische Arten verwenden. Wenn man sich besonders naturschutzfreundlich verhalten möchte, verwendet man in der Region gewonnenes Pflanzenmaterial. Nur dieses hilft, die regionale Pflanzenartenvielfalt zu erhalten. Weitere Informationen hierzu, eine Liste der zertifizierten Baumschulen und das aktuelle Sortiment findet sich unter Verein zur Förderung gebietsheimischer Gehölze im Land Brandenburg e.V. Abschließend noch der Hinweis, nicht das Kind mit dem Bade auszuschütten: Exotische Pflanzenarten können als gärtnerisches Gestaltungselement oder robuster Straßenbaum auch ihre Berechtigung haben. Aber man sollte immer fragen, ob es nicht auch ohne geht. Weitere Informationen zu invasiven Tier- und Pflanzenarten
Zusammenfassung: Die Gesamtartenliste der Säugetiere umfasst 59 Arten, von denen fünf Arten seit 1991 neu für Berlin nachgewiesen wurden: Nordfledermaus ( Eptesicus nilssonii ), Teichfledermaus ( Myotis dasycneme ), Biber ( Castor fiber ), Nutria ( Myocastor coypus ) und Marderhund ( Nyctereutes procyonoides ). Weiterhin wurde der Rothirsch ( Cervus elaphus ), der neuerdings gelegentlich aus Brandenburg auf Berliner Stadgebiet wechselt, in die Liste aufgenommen. Der Anteil gefährdeter Arten beträgt 44 % und liegt damit unter dem der Vorgängerliste (55 %). Der Unterschied ist hauptsächlich darauf zurückzuführen, dass einige zuvor als gefährdet eingestufte Arten nun in Kategorie D geführt werden und Nord- und Teichfledermaus als seltene Gäste vorläufig ohne Bewertung blieben (Kategorie N). Aufgrund positiver Bestandsentwicklungen konnten einige Arten, u.a. Großes Mausohr ( Myotis myotis ), Fransenfledermaus ( Myotis nattereri ) und Dachs ( Meles meles ), in niedrigere Gefährdungskategorien gesetzt werden. Beim ursprünglich ungefährdeten Wildkaninchen ( Oryctolagus cuniculus ) hat ein derartig starker Bestandsrückgang stattgefunden, dass es nunmehr als gefährdet angesehen werden muss. Die Wasserfledermaus ( Myotis daubentonii ), deren Bestände in den Winterquartieren ebenfalls deutlich zurückgegangen sind, wurde von Kategorie 3 auf 2 hochgestuft. Die Datengrundlage für die Einschätzung der Gefährdung war bei einer Reihe von Arten, insbesondere bei verschiedenen terrestrischen Kleinsäugern und bei der Mehrzahl der Marderartigen recht dürftig, weil sie bisher zu wenig beachtet wurden. Hier besteht für die Zukunft erheblicher Forschungsbedarf.
Im Datensatz des Tierfund-Katasters werden Totfunde von Schalenwildarten (Reh, Damwild, Rotwild, etc.), Dachsen, Marderhunden, Waschbären, Igeln, Eichhörnchen und Fasanen in Deutschland in Folge von Verkehrsunfällen, Krankheit, und Barrieren (z.B. Zäunung, Windkraftanlagen, o.ä.) aufgenommen. Seit 2025 sind diese Daten in GBIF und im Lebendigen Atlas der Natur Deutschlands (LAND) gelistet. Der Datensatz umfasst aktuell (Juni 2025) deutschlandweit über 110.000 Meldungen, punkt- und größtenteils artgenau gemeldet - neue kommen regelmäßig dazu. Hier geht es zum Datensatz im LAND-Portal. Das Projekt wurde, aufbauend auf dem Wildtier-Kataster, das bereits Ende des 20. Jahrhunderts in Schleswig-Holstein initiiert wurde 1 , 2011 vom Landesjagdverband Schleswig-Holstein und der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel um Totfunde erweitert 2 . 2016 wurde es dann durch den Deutschen Jagdverband (DJV) auf ganz Deutschland ausgeweitet. Als Citizen-Science-Projekt sollte eine Plattform geschaffen werden, die es Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht, gezielt Wildunfälle und andere Totfunde im Straßenverkehr oder der freien Natur zu dokumentieren. Ziel ist es, u.a. Wildunfallschwerpunkte im Schienen- und Straßenverkehr zu identifizieren und langfristige Lösungen zu schaffen, um diese zu entschärfen (z.B. die erfolgreich initiierten Maßnahmen an der B199 nördlich von Kappen (Schleswig-Holstein), wo mit Hilfe der TFK-Daten eine Höchstgeschwindigkeits von 70 km/h festgesetzt wurde). Die gesammelten Daten sollen auch als Grundlage für ein datengesteuertes Entscheidungskonzept zur Vermeidung von Unfallschwerpunkten, z.B. in einem Biotopverbund, dienen. Außerdem können die Tierfund-Kataster Daten zur frühzeitigen Erkennung und Eindämmung von Tierseuchen wie der Afrikanischen Schweinepest genutzt werden. Die Fundmeldungen werden vom DJV u.a. für folgende Analysen und Tätigkeiten genutzt: Häufig verunglückte Tiere Jahreszeitliche und tageszeitliche Unfallschwerpunkte Entscheidungskonzepte Sensibilisierung zum Thema Verkehrsunfälle auch mit kleinen und mittelgroßen Tieren oder geschützten Arten Früherkennung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) durch automatische Weiterleitung von Wildschweinmeldungen an das Friedrich-Loeffler-Institut Das Projekt des Tierfund-Katasters des DJV richtet sich gezielt an alle Jägerinnen und Jäger sowie Naturliebhabenden, die ein Interesse an Tierschutz und Landschaftsplanung haben. Mithilfe der kostenlosen Tierfund-Kataster-App ( Android , iOS ), oder über die Website www.tierfund-kataster.de können Sie einfach und unkompliziert Totfunde melden. Damit unterstützen Sie die bundesweit erste, einheitliche und standortgenaue Erfassung von Tierfunden. Weiterführende Links und Informationen finden Sie hier: www.tierfund-kataster.de https://www.jagdverband.de/sites/default/files/2020-01_DJV-Broschuere_Tierfundkataster_2019.pdf https://www.wildtier-kataster.uni-kiel.de Abgerufen: 2025-06-11 ↩ https://www.wildtier-kataster.uni-kiel.de/pages/downloads/totfundkataster.php Abgerufen: 2025-06-11 ↩
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 7 |
| Land | 19 |
| Weitere | 1 |
| Wissenschaft | 6 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 5 |
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| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 17 |
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| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 27 |
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| Boden | 7 |
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