Der vorliegende Geodatensatz umfasst alle bis zum angegebenen Stand kartierten bzw. abgegrenzten
FFH-Lebensraumtypen (= LRT) der Meeresgewässer und Gezeitenzonen (1110, 1130. 1140, 1160, 1170)
ohne die LRT 1110 und 1170 der Ostsee, für die ein separater Datensatz bereitgestellt wird. Die
Abgernzungen in der Nordsee wurden durch die zuständige Nationalparkverwaltung durchgeführt bzw.
mit ihr abgestimmt und spiegeln den aktuellen Kenntnisstand wieder. Die Abgrenzungen in der Ostsee
wurden in Abstimmung mit der Abteilung Wasserwirtschaft, Dezernat Küstengewässer z. T. anhand von
Tiefenlinien und Exposition durchgeführt.
Die Abgrenzungen erfolgten i. d. R. nicht durch tatsächliche Kartierung im klassischen Sinne durch
Inaugenscheinnahme, sondern durch Detektion (z.B. Sonar) und dient in erster Linie der Abgrenzung
LRT zur Erfüllung europarechtlicher Berichtspflichten. Die Anspache der z.T. flächenidentischen
gesetzlichen Biotope sowie die Bewertung des Erhaltungsgrades der LRT wird in diesem Datensatz nicht
abgebildet.
Weitergehende Erläuterung zum Begriff "Wertbiotop":
Im Rahmen der BK gehören zu den Wertbiotopen grundsätzlich alle Flächen, die entweder
als gesetzlich geschützte Biotope gemäß § 30 BNatSchG i. V. m. § 21 LNatSchG gelten
und/oder als Lebensraumtyp (LRT) gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie
(92/43/EWG, 21.05.1992) anzusprechen sind. Hinsichtlich des gesetzlichen Biotopschutzes
ist der Stand nach der Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG) in 2016
(Veröffentlichung in dem GVO Nr. 7 vom 23.06.2016, Seite 162) berücksichtigt und schließt
das „arten-und strukturreiche Dauergrünland“ mit ein.
Auch die Änderungen aufgrund des § 21 Absatz 7 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG),
zuletzt geändert durch Verordnung vom 27. März 2019 (GVOBl. Schl.-H. S. 85), sind berücksichtigt
sowie - soweit bereits erhoben bzw. in Schleswig-Holstein überhaupt v.h. - auch die seit dem
1. März 2022 gem. § 30 Absatz 1 Nummer 7 BNatSchG neu erfassten gesetzlich geschützten Biotope.
Zu den Wertbiotopen gehören im vorliegenden Geodatensatz sämtliche Flächen/
Geometrien, die in den Tabellenspalten „BTSCHUTZ_1“ und/oder „BTSCHUTZ_2“ der
Attributtabelle einen Eintrag einer Biotopverordnungsnummer (VO) oder die in den
Tabellenspalten „LRT_TYP_1“ und/oder „LRT_TYP_2“ einen Eintrag eines Natura 2000-
bzw. EU-LRT-Codes aufweisen.
Nachrichtlich weist das LfU darauf hin, dass der Schutz des § 30 BNatSchG
i. V. m. § 21 LNatSchG aktiviert wird, wenn und sobald eine Fläche die
charakteristischen Merkmale eines gesetzlich geschützten Biotopes erfüllt.
Der in § 30 Abs. 7 thematisierten Registrierung, die sich nach Landesrecht
richtet und zumeist in Biotopkartierungen, Listen oder Biotopverzeichnissen
ihren Niederschlag findet, kommt daher eine lediglich deklaratorische Bedeutung
zu.
D.h. nicht erst durch die Kartierung bzw. Erfassung und Registrierung werden
Flächen zum geschützten Biotop, sondern der Charakter als gesetzlich geschütztes
Biotop ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetz.
Bei Fragen und in Zweifelsfällen ist mit der fachlich zuständigen Person im LfU
Rücksprache zu halten.
Hinweis: Daten der maritimen LRT 1110 und 1170 in der Ostsee, befinden sich in dem separaten
Geodatensatz "Maritim_Daten_Ostsee_LRT_1110_und_1170".