Der Bund hat 2009 erstmals Raumordnungspläne für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) in der Nord- und in der Ostsee aufgestellt, also für das Gebiet seewärts der 12 Seemeilen-Grenze bis maximal 200 Seemeilen Entfernung zur Küste. Aufgrund verschiedener nationaler und internationaler Initiativen ergeben sich inzwischen neue oder erweiterte Anforderungen an die Meeresraumordnung. Ziel des Forschungsberichtes ist es, der Umweltseite des Bundes geeignete Informations- und Bewertungsgrundlagen sowie Lösungsvorschläge für die Mitwirkung bei einer Fortschreibung der Raumordnungspläne für die deutsche AWZ zur Verfügung zu stellen. Die Empfehlungen zeigen, wie Umweltbelange in Ziele und Grundsätze der Meeresraumordnung umgesetzt werden können. Handlungsmaxime ist dabei, negative Auswirkungen der verschiedenen maritimen Nutzungen auf die Schutzgüter der Meeres zu vermeiden oder zu reduzieren, geeignete Meeresflächen für umweltrelevante Funktionen zu sichern und insgesamt den Meeresraum sparsam und effizient in Anspruch zu nehmen. Veröffentlicht in Texte | 08/2017.
Die Russische Föderation hat mit der Vorbereitung eines föderalen Gesetzes zur maritimen Raumordnung begonnen. Aufgrund der gemeinsamen Grenzen der Europäischen Union und der Russischen Föderation im Ostseeraum sowie der Vorreiterrolle Deutschlands in der Europäischen Union in Bezug auf die maritime Raumordnung wurde ein zweiphasiges Beratungshilfeprojekt mit dem Titel „Umweltverträgliche Raumnutzungskonzepte für den Ostseeküstenraum der Russischen Föderation“ initiiert. In Phase I wurden in zwei Seminaren die Konzeption des russischen Gesetzentwurfs und relevante rechtliche, methodische und inhaltliche Erfordernisse sowie vorhandene nationale und unionsrechtliche Regelungen erörtert. Darauf aufbauend wurde ein Projektdesign für ein mehrjähriges gemeinsames Pilotprojekt entwickelt. Phase II wird die Durchführung des Pilotprojekts (einschließlich einer Zusammenstellung der rechtlichen, organisatorischen und planerischen Vorgaben, Bestimmung einer Meer-Land-übergreifenden Pilotregion anhand von Kriterien, Pilotanwendung, Erstellung von Handreichungen und Empfehlungen auf Grundlage der Ergebnisse) zum Gegenstand haben. Veröffentlicht in Dokumentationen | 56/2015.
Mit der Veröffentlichung des "Bundesfachplans Offshore Nordsee" am 22. Februar 2013 stellte das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) den ersten Offshore Netzplan vor. Der Bundesfachplan Offshore Nordsee konkretisiert und ergänzt die maritime Raumordnung um die Planung der Stromnetze. Er fasst die geplanten und genehmigten Windparks mit einer maximalen Küstenentfernung von 120 km zu 13 Clustern zusammen. Der Plan legt Trassen oder Trassenkorridore für die Anbindungsleitungen der Windparks, Standorte für Konverterplattformen und Umspannanlagen, Trassen für grenzüberschreitende Stromleitungen und Übergabepunkte zwischen ausschließlicher Wirtschaftszone (AWZ) und Küstenmeer fest. Er gibt damit eine verbindliche Infrastruktur für die Stromnetze vor. Damit ist für die einzelnen Genehmigungsverfahren Verbindlichkeit, Rechtssicherheit und eine verläßliche Planungsgrundlage gewährleistet.
Am 17. April 2014 stimmte das Europäische Parlament der Richtlinie für die maritime Raumplanung zu, die den Mitgliedstaaten helfen soll, die verschiedenen Tätigkeiten auf See besser zu koordinieren und hierdurch sicherzustellen, dass sie so effizient und nachhaltig wie möglich ausgeübt werden. Angesichts des rasch zunehmenden Bedarfs an Meeresgebieten für neue Tätigkeiten in Bereichen von den erneuerbaren Energien bis hin zur Aquakultur ist es notwendig, die meeresbezogenen Tätigkeiten auf See besser zu planen und zu koordinieren. Die Richtlinie enthält Mindestanforderungen an die Erstellung maritimer Raumordnungspläne. In diesen Plänen werden alle derzeit ausgeübten menschlichen Tätigkeiten unter Berücksichtigung der Wechselwirkungen zwischen Festland und Meer erfasst und es wird festgestellt, wie sie sich am effektivsten regeln lassen.
Nach der Politischen Erklärung zur Energiezusammenarbeit zwischen den Nordseeländern vom Juni 2016 haben zehn europäische Länder eine gemeinsame Initiative gegründet, um den weiteren effektiven Einsatz erneuerbarer Energien auf See zu fördern. Zu diesem Zweck wurden vier europäische Arbeitsgruppen SG 1 bis SG 4 eingerichtet, die sich mit der maritimen Raumordnung, der Entwicklung und Regulierung von Offshore-Netzen und anderen Offshore-Infrastrukturen, dem Förderkonzept und der Finanzierung von Offshore-Windprojekten sowie den Normen, technischen Regeln und Vorschriften im Offshore-Windbereich befassen. In diesem Zusammenhang werden in der Arbeitsgruppe SG 4 Normen, technische Regeln und Vorschriften im Offshore-Windbereich sowie die mögliche Harmonisierung von Verfahren zur Baugrunderkundung behandelt. Entsprechend dem übergeordneten Ziel der gemeinsamen Initiative, eine nachhaltige, sichere und erschwingliche Energieversorgung in den Nordseeanrainerstaaten zu gewährleisten, wird in diesem Bericht eine Studie über die in den zehn Nordsee-Ländern angewendeten Verfahren zur Baugrunderkundung vorgestellt. Hierbei werden die Unterschiede und Gemeinsamkeiten der Verfahren insbesondere unter besonderer Berücksichtigung regulatorischer und technischer Aspekte sowie relevanter Standortbedingungen dargestellt. Darauf aufbauend werden Empfehlungen, wie eine möglichst einheitliche und wirtschaftliche Vorgehensweise bei der Baugrunderkundung erreicht werden kann, gegeben und Vorschläge für zukünftige Schritte abgeleitet. Quelle: Forschungsbericht
Trotz anfänglicher Bedenken gegenüber einer Raumordnung auf dem Meer wurden inzwischen in Deutschland die notwendigen rechtlichen Regelungen geschaffen und auf dieser Grundlage maritime Raumordnungspläne aufgestellt. Die Herausforderung für die Zukunft ist, die Nutzung des maritimen Raums weiter zu optimieren, um die vielfältigen wirtschaftlichen und soziale Belange mit dem Schutz der Meeresumwelt noch besser in Einklang zu bringen. Dies gilt insbesondere für den begrenzten Raum der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ). Geplant ist, die Raumordnungspläne des Bundes für die deutsche AWZ in der Nordsee und in der Ostsee auf der Grundlage zukünftiger Bedarfs- und Schutzanforderungen fortzuschreiben. Ziel des vorliegenden F+E-Vorhabens ist es, Entscheidungsträgern und Interessensvertretern aus dem Umweltbereich geeignete Informations- und Bewertungsgrundlagen sowie Lösungsansätze zur Verfügung zu stellen, damit die Belange des Umweltschutzes entsprechend ihrer Bedeutung bei der Fortschreibung der Raumordnungspläne in der AWZ mit zugehöriger Strategischer Umweltprüfung in wirksame raumplanerische Ziele und Grundsätze umgesetzt werden können. Dabei sind negative Auswirkungen der verschiedenen Meeresnutzungen auf die Schutzgüter der Meeresumwelt zu vermeiden oder zu reduzieren, geeignete Flächen in ausreichendem Maße für umweltrelevante Funktionen zu sichern und der Meeresraum insgesamt sparsam und effizient zu nutzen. Quelle: Forschungsbericht
Das Projekt "Angewandte Forschungsfragen des Ausbaus von Windenergie auf See" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Deutsche WindGuard GmbH durchgeführt. Das 2020 novellierte Windenergie-auf-See-Gesetzes sieht den Ausbau der Windenergie auf See auf 20 Gigawatt bis 2030 vor. Der Koalitionsvertrag von 2021 erhöht die Ausbauziele für Windenergie auf See weiter auf 30 GW bis 2030, 40 GW bis 2035 und 70 GW bis 2045. Die rechtlichen Vorgaben werden ergänzt und umgesetzt durch planerische Rahmenbedingungen wie die Raumplanung für die AWZ (Raumordnungsplan 2021) und den Flächenentwicklungsplan für die Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) von (Stand 2020, Fortschreibung für 2023 geplant). Insgesamt nimmt der Ausbau von Windenergieanlagen auf See deutlich zu. Der zunehmende Offshore Ausbau bringt eine Vielzahl technischer und fachplanerischer sowie zum Teil rechtlicher Fragestellungen mit sich. Das Vorhaben soll insbesondere folgende Aspekte begleitend klären und wissenschaftlich unterlegen: 1) Überblick über technologische Entwicklungen der Anlagentechnik in Bezug auf Einspeiseleistungen und Flächenpotentiale in der deutschen AWZ liefern. 2) den Stand der Forschung in Bezug auf Abschattungseffekte begleiten 3) die Potentiale durch Mehrfachnutzung von Flächen unter Beachtung prognostizierter Technikentwicklungen ermitteln. Schwerpunkt des Vorhabens liegt auf den Fragen zur umweltverträglichen Mehrfachnutzung von Flächen, um die erhöhten Ausbauziele für Windenergie auf See zu erreichen. Das Vorhaben soll konkrete Optionen für Mehrfachnutzungen von Flächen in Nord- und Ostsee sowie in anderen Nordseeanrainerstaaten analysieren und Potentiale und Risiken einer Erhöhung des Flächenpotentials für Windenergie in der deutschen AWZ ermitteln. Der AN steht ebenfalls für drei Ad-hoc-Beratungen zu spezifischen Fragestellungen zum Ausbaus der Windenergie auf See zur Verfügung.
Das Projekt "Laufende Raumbeobachtung an Küsten und im Meer" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung gGmbH durchgeführt. Integriertes Küstenzonenmanagement bildet einen Rahmen, in dem unterschiedliche Raumansprüche an Mere und Küsten diskutiert und Wege zu einer nachhaltigen Raumnutzung gefunden werden können. Die Diskussion verspricht allerdings nur dann Erfolg, wenn Trends und Entwicklungen regelmäßig erfasst und bewertet werden. Eine Aufgabe der Raumordnung ist es, raumwirksame Nutzungen an Küsten und Meeren zu beobachten und die Ergebnisse in den IKZM-Prozess einzuspeisen. Hier werden Ansätze vorgestellt, wie die Raumbeobachtung zur Erhebung der speziellen Funktionen der Küsten- und Meeresräume und der Raumauswirkungen maritimer Nutzungen ausgeweitet werden könnte. Küsten unterscheiden sich von anderen Räume: Sie sind Heimat, Wohnort, Wirtschaftsraum, Naturraum, Transportraum, Innovationsraum und Freizeit- und Erholungsraum. Küsten und auch Meere kombinieren ein wachsendes Nutzungsspektrum mit hohem Symbolwert. Die Raumordnung hat zum Ziel, eine nachhaltige Nutzung der Küsten- und Meeresräume zu sichern. Eine Grundvoraussetzung dafür ist, dass Trends und Entwicklungen in der Raumnutzung hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Küsten- und Meeresräume bewertet werden. Ein Aspekt, der hier mit einfließen muß, ist der zukünftige Raumbedarf der einzelnen Nutzungen. Ein weiterer Aspekt sind die direkten oder indirekten Auswirkungen der Nutzung auf die ökologischen, wirtschaftlichen oder sozialen Systeme an der Küste.
Das Projekt "Abstimmung der Belange v. Klimaschutz u. Klimaanpassung bei der nachhaltigen Nutzung u. beim Schutz von Flächen u. Ressourcen an der deutschen Küste - Handlungsmöglichkeiten des Integrierten Küstenzonenmanagements (IKZM) u. der raumbezogenen Planung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Raum & Energie, Institut für Planung, Kommunikation und Prozessmanagement GmbH durchgeführt. Ausgangslage: Angesichts der Standortvorteile der deutschen Nord- und Ostseeküste konkurrieren zahlreiche Nutzungsansprüche wie z.B. Hafenwirtschaft, Verkehr, Windenergiegewinnung, Tourismus, Siedlungsentwicklung Küsten- und Naturschutz zunehmend um die knappe Ressource 'Raum'. Um Nutzungs- und Schutzinteressen an der Küste - an Land und auf See- unter dem Leitbild der Nachhaltigkeit in Einklang zu bringen, ist dem Klimawandel als neue Herausforderung besondere Bedeutung beizumessen. Entsprechend schreibt das 2008 novellierte Raumordnungsgesetz (ROG) als Grundsatz vor, dass 'den räumlichen Erfordernissen des Klimaschutzes Rechnung zu tragen ist, sowohl durch Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken als auch durch solche, die der Anpassung an den Klimawandel dienen' (Paragraph 2, Abs. 2, Nr. 6 ROG). Zielsetzung: Unter Auswertung von Fallstudien/Praxisbeispielen sollen Handlungsmöglichkeiten und Kriterien einer klimaschutzorientierten und zugleich klimaangepassten Nutzung des Küstenstreifens und des Meeres in Küstennähe aufgezeigt werden (z.B. Synergieeffekte durch Freihaltung hochwassergefährdeter Bereiche bei gleichzeitiger Förderung verdichteter, energieeffizienter Siedlungsformen). Dabei sind neben dem Integrierten Küstenzonenmanagement mit seinen informellen Kooperations- und Partizipationsprozessen auch formelle Instrumente der maritimen und küstenbezogenen Raumplanung (z.B. Pläne der Raumordnung) einzubeziehen. Die Fallstudienergebnisse sind in Form von übertragbaren Handlungsempfehlungen für die Küstenakteure auf den verschiedenen Planungsebenen aufzubereiten. Das Projekt liefert damit einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der IKZM-Strategie der BReg von 2006, der IKZM-Empfehlung der EU von 2002, des EU- Fahrplans zur maritimen Raumordnung von 2008 sowie küstenrelevanter Aspekte in der Dt. Klimaanpassungsstrategie von 2008 und in den Klimaschutzinitiativen des Bundes.
Das Projekt "Strategien und Szenarien zur Raumnutzung in den deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszonen in Nordsee und Ostsee (mit ergänzendem Rechtsgutachten zu 'Offshore-Windkraftanlagen')" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von K & M Consult, Büro für räumliche Planung und Entwicklung in Küstenzonen und Meeren durchgeführt. Flächen für Windenergieparks in den deutschen Meereszonen sollen zukünftig im Rahmen eines Integrierten Küstenzonenmanagements festgelegt werden. Dafür muss das bestehende Raumplanungssystem auf Küste und Meer erweitert werden. Bisher wurde das Meer politisch weitestgehend als Verkehrsraum und schützenswerter Naturraum angesehen, in dem Schifffahrt, Fischerei und Tourismus stattfinden. Die küstennahen Meereszonen unterliegen jedoch einem starken Nutzungsdruck. Schiffsverkehr, Fischerei, Krabben- und Muschelfang, Marikulturen, Energiegewinnung, Versorgungsleitungen, militärische Nutzungen, Tourismus und Natur- und Umweltschutz erhöhen mit ihren jeweiligen Ansprüchen den Druck auf die Meere, Inseln und Küstenräume und führen häufig zu Nutzungskonflikten. Bereits heute sind Nord- und Ostsee intensiv genutzte Räume. Es zeichnet sich ab, dass eine Reihe von neuen Nutzungsansprüchen andere Folgenutzungen mit entsprechenden Raumansprüchen hervorrufen. Bereits zum Zeitpunkt des Projektes lag dem Bund eine Reihe von Anträgen für Offshore-Windkraftanlagen vor. Mit der Zulassung solcher und weiterer Nutzungen wird aus dem Naturschutz-Raum 'Küste und Meer' ein Entwicklungs-Raum. Ein solcher Entwicklungsraum erfordert vorausschauende räumliche Planung. Hieraus entsteht ein Bedarf an Entscheidungshilfen, um die gegenwärtige und zukünftige Entwicklung einerseits nicht aufzuhalten und sie andererseits nach dem Prinzip der Nachhaltigkeit steuern zu können. Im Beschluss der Ministerkonferenz für Raumordnung vom 3.12.2001 heißt es daher: - Die norddeutschen Küstenländer werden gebeten, den Geltungsbereich ihrer Raumordnungspläne auf die 12-Seemeilen-Zone des Meeres auszudehnen. Es sollte eine entsprechende Anpassung der Ziele und Grundsätze der Raumordnung erfolgen. - Der Bund wird gebeten, innerhalb der Ausschließlichen Wirtschaftszone in Abstimmung mit den Ländern und den Nachbarstaaten eine Raumentwicklungsstrategie zu erarbeiten. - Zur Umsetzung dieses Beschlusses wurde der Forschungsauftrag 'Szenarien und Strategien zur Raumnutzung in den deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszonen in Nordsee und Ostsee' vergeben. Dieses Projekt schloss an ein Modellvorhaben der Raumordnung (MORO) an, welches die 'Raumnutzung in den deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszonen in Nordsee und Ostsee' untersucht und die komplexe Raumstruktur des Meeres deutlich gemacht hatte. Auf einem Workshop am 28.10.2002 in Hannover wurden die Ergebnisse des Forschungsvorhabens und eines ergänzenden Rechtsgutachtens mit dem Titel 'Ausweisung von besonderen Eignungsgebieten für Offshore-Windkraftanlagen in der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) - Wahrung möglicher Belange der Bundesraumordnung' der Fachöffentlichkeit vorgestellt und mit einem breiten Expertenkreis diskutiert. (Text gekürzt)