Das Projekt "Gutachten zu zuschaltbaren Lasten" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Stiftung Umweltenergierecht durchgeführt. In 2015 ist das Volumen des Einspeisemanagements in Deutschland vermutlich auf mittlerweile über 2 TWh angewachsen. Insbesondere in verschiedenen Regionen in Schleswig-Holstein wirkt sich dies auf die Einspeisung aus erneuerbaren Energien aus und führte bereits im Jahr 2014 zu Abregelungen, die eine Größenordnung von ca. 8 % erreicht haben1. Mittelfristig wird erwartet, dass durch den geplanten Netzausbau diese Mengen wieder zu-rückgehen. Die Untersuchungen im Rahmen des Netzentwicklungsplans gehen davon aus, dass in 2025 Einspeisemanagement auf Grund der Spitzenkappung in einer Größenordnung von ca. 2 TWh in Deutschland insgesamt auftritt. Für diese Mengen ergeben sich auch langfristige Einsatzfälle für zuschaltbare Lasten. Dabei wird erwartet, dass insbesondere zur Vermeidung von Netzengpässen auf der Nord-Süd-Achse zuschaltbare Lasten einen substantiellen Beitrag liefern können. Als Größenordnung wird dabei ein Leistungsvolumen von ca. 1 GW als passfähig angenommen, die zwischen 500 und 1.000 Stunden pro Jahr zum Einsatz kommen könnten. Als Randbedingung ist dabei zu beachten, dass ein entlastender Beitrag für Umwelt und Netzbetrieb nur durch tatsächlich zusätzliche Lasten erzielt werden kann. Ziel eines Instruments für zuschaltbare Lasten ist es daher, unter diesen beschriebenen Bedingungen einen Beitrag zur verbesserten Integration dieser Mengen im Einspeisemanagement zu liefern ohne zusätzliche Kosten im Stromsystem zu verursachen. Eine Kostenneutralität ist gegeben, wenn durch das Zuschalten von Lasten Einspeisemanagement vermieden wird und diese Lasten zumindest einen Arbeitspreis von 0 €/MWh bezahlen. Unter derzeitigen Rahmenbedingungen steht diese Strommenge den meisten Netz-nutzern auf Grund der fälligen Netzentgelte, EEG-Umlage und Stromsteuer allerdings in Einspeisemanagement-Situationen nur zu einem deutlich höheren Preis zur Verfügung. Wird der Strom aus dem Einspeisemanagement nicht in dem Umfang wie bisher mit den genannten Entgelten, Umlagen und Steuern belegt, können sich auf Grund der vermiedenen Entschädigungsansprüche jedoch Kostenvorteile für das Gesamtsystem ergeben. Als effizienteste Umsetzung um zuschaltbare Lasten zu aktivieren wird daher eine Ausschreibung für zuschaltbare Lasten empfohlen.