Gemeinsame Pressemitteilung von Umweltbundesamt und Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit Große Minderungen im Energiesektor, Anstieg im Gebäudesektor und Verkehr In Deutschland wurden 2019 rund 805 Millionen Tonnen Treibhausgase freigesetzt – rund 54 Millionen Tonnen oder 6,3 Prozent weniger als 2018. Das zeigt die vorläufige Treibhausgas-Bilanz des Umweltbundesamtes (UBA). Damit setzt sich der positive Trend des Vorjahres auch 2019 fort. Mit Ausnahme des globalen Krisenjahres 2009 ist die Minderung im Jahr 2019 der größte jährliche Rückgang seit 1990. Die größten Fortschritte gab es in der Energiewirtschaft. Gründe für diese Entwicklung sind die erfolgreiche Reform des europäischen Emissionshandels, der niedrige Gaspreis, der Ausbau von Wind- und Sonnenenergie sowie die Abschaltung erster Kohlekraftwerksblöcke. Im Vergleich zu 1990 sanken die Emissionen in Deutschland um 35,7 Prozent. Bis 2030 will Deutschland seine Emissionen laut Klimaschutzgesetz um mindestens 55 Prozent mindern. Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Deutschland hat 2019 einen großen Schritt beim Klimaschutz geschafft. Mit Ausnahme des Krisenjahres 2009 gab es in keinem Jahr seit 1990 einen so großen Rückgang der Emissionen. Das macht Mut für die großen Aufgaben, die vor uns liegen. Denn die Klimabilanz von 2019 zeigt: Unsere Maßnahmen greifen, es wurde deutlich weniger Kohle verbrannt. Da, wo die Politik bereits gehandelt hat, liegen wir beim Klimaschutz weitgehend auf Kurs. In der Energiewirtschaft machen sich jetzt die Reform des europäischen Emissionshandels und der Ausbau von Wind- und Sonnenenergie positiv bemerkbar. Dieser Ausbau muss dringend weitergehen. Denn Strom aus Wind und Sonne ist die Basis für erfolgreichen Klimaschutz. Zusätzliche Maßnahmen sind in der Verkehrspolitik und bei den Gebäuden nötig, um auch dort die Trendwende zu sinkenden Emissionen zu schaffen.“ UBA -Präsident Dirk Messner: „Deutschland bewegt sich in die richtige Richtung hin zum Klimaziel 2030. Das ist erfreulich. Wir wissen aber auch, dass wir uns vor allem bei den erneuerbaren Energien auf den Lorbeeren der letzten 20 Jahre ausruhen. Wir müssen wieder deutlich mehr Windenergieanlagen installieren, daran führt kein Weg vorbei, um Kohlestrom zu ersetzen, der vom Netz geht. Und in anderen Branchen stagniert die Bewegung, wie bei Gebäuden und Verkehr. Grundsätzlich sehe ich aber, dass Deutschland seine Klimaziele schaffen kann. Und Deutschland kann auch noch mehr schaffen, wenn wir die richtigen Weichen stellen und in allen Sektoren die Möglichkeiten ausschöpfen.“ Für das Jahr 2019 verteilen sich die Treibhausgasemissionen wie folgt auf die Sektoren: Die Energiewirtschaft erbringt den mit Abstand größten Minderungsbeitrag von fast 51 Mio. Tonnen CO 2 , dies sind 16,7 Prozent weniger als 2018. Ein wesentlicher Faktor ist der Einsatz von weniger emissionsintensiven Gas- statt Kohlekraftwerken. Hier macht sich neben niedrigen Weltmarktpreisen für Gas vor allem die erfolgreiche Reform des europäischen Emissionshandels bemerkbar, die zu höheren CO 2 -Preisen geführt hat. So lag der Durchschnittspreis für eine Tonne CO 2 2019 mit 24,65 € fast doppelt so hoch wie 2018. In der Folge war der Betrieb von Kohlekraftwerken 2019 häufig teurer als der von Gaskraftwerken. 2019 wurden Steinkohlekraftwerke mit insgesamt 3,5 Gigawatt Leistung stillgelegt oder in die Netzreserve überführt. Auch die in die Sicherheitsbereitschaft übernommenen Braunkohle-Kraftwerksblöcke im Oktober 2018 und im Oktober 2019 haben zur Minderung beigetragen. Ein weiterer wesentlicher Treiber der Minderung ist der deutlich gestiegene Beitrag der erneuerbaren Energien an der Stromproduktion. Grund dafür ist allerdings nicht in erster Linie der Bau neuer Anlagen, sondern ein besonders wind- und sonnenreiches Wetter . Im Sektor Industrie gehen die Emissionen gegenüber dem Vorjahr um über 7 Mio. Tonnen CO 2 -Äquivalente zurück (minus 3,7 Prozent). Zum großen Teil ist dieser Rückgang der rückläufigen Brennstoffnutzung in den Industriefeuerungen und der geringeren Stromerzeugung in den Industriekraftwerken zuzuordnen. Im Bereich der Prozessemissionen sanken diese insbesondere in der Stahlindustrie. In der mineralischen Industrie, wie auch in der chemischen Industrie ergeben sich ebenfalls leichte Rückgänge der Treibhausgasemissionen Die Emissionen aus dem Gebäude bereich stiegen im Vergleich zum Vorjahr um 5 Mio. Tonnen an (plus 4,4 %). Ein wesentlicher Treiber des Emissionsanstiegs sind die gegenüber dem Vorjahr deutlich gestiegenen Heizölabsätze. Das lag vor allem am Preis: 2019 war der Heizölpreis deutlich niedriger als 2018. Daneben spielte auch die Witterung eine Rolle: Nach dem außergewöhnlich warmen Jahr 2018 war das Jahr 2019 in vielen Teilen Deutschlands wieder etwas kühler. Die Treibhausgasemissionen des Verkehrs liegen mit 163,5 Mio. Tonnen CO 2 auf einem leicht höheren Niveau als im Vorjahr (+1,2 Mio. Tonnen bzw. +0,7 %). Zwar kamen sparsamere Fahrzeuge auf den Markt, gleichzeitig nahm aber auch der Kfz-Bestand zu (+1,6%), so dass in Summe mehr Benzin und Diesel verbraucht wurde. Im Sektor Landwirtschaft gingen die Treibhausgasemissionen um 2,3 % auf 68,2 Millionen Tonnen CO 2 -Äquivalente zurück. Gründe dafür sind sinkende Tierbestände bei Rindern (-2,6 %) und bei Schweinen (-2,0 %) sowie ein um 10,3 % zurückgegangener Mineraldüngerverkauf. Die beobachtbaren Effekte können nach ersten Analysen zum einen auf die Folgen der sehr trockenen Witterung zurückzuführen sein (insb. Tierfuttermittelverfügbarkeit), zum anderen auf geringe Marktpreise und die Verschärfung der Düngeverordnung von 2017. Die Emissionen des Abfall sektors sanken gegenüber dem Vorjahr um 0,5 Mio. Tonnen bzw. um 4,7 %. Der Trend wird bestimmt durch die Emissionen der Abfalldeponierung, die um 5,9 % weiter zurückgingen. Bei den anderen Kategorien gibt es kaum Veränderungen. Im Ergebnis gingen bei allen Treibhausgasen die Emissionen zurück. Beim dominierenden Kohlendioxid beträgt der Rückgang nahezu 50 Mio. Tonnen (-6,6 %). Die Methangesamtemission gingen um 2,5 Mio. Tonnen (-4,7 %) zurück. Lachgas lag bei nahezu minus 1,3 Mio. Tonnen (-3,5 %). Die Gesamtheit der F-Gase sank um nahezu 0,3 Mio. Tonnen. Die Genauigkeit der Daten Die Ergebnisse stellen die gegenwärtig bestmögliche Schätzung dar. Sie sind insbesondere aufgrund der zu diesem Zeitpunkt nur sehr begrenzt vorliegenden statistischen Berechnungsgrundlagen mit entsprechenden Unsicherheiten verbunden. Die Berechnungen leiten sich aus einem System von Modellrechnungen und Trendfortschreibungen der im Januar 2020 veröffentlichten detaillierten Inventare der Treibhausgasemissionen des Jahres 2018 ab. Durch diesen Berechnungsansatz ist die Genauigkeit dieser Schätzung zwangsläufig geringer als die der Detailberechnungen für die Vorjahre. Zum Vergleich: Das im Januar 2020 veröffentlichte detaillierte Inventar für das Jahr 2018 ergab gegenüber der am 2. April 2019 veröffentlichten Vorjahresschätzung eine nochmalige Minderung der Gesamtemission um 0,8 Prozentpunkte. Die vollständigen, offiziellen und detaillierten Inventardaten zu den Treibhausgasemissionen in Deutschland für das Jahr 2019 veröffentlicht das UBA zum 15. Januar 2021 mit der Übermittlung an die Europäische Kommission.
The research project analysed and evaluated the current status of the use of climate protection projects from the CDM in the international carbon market. Based on a maximum offer in the CDM of 4.6 billion emission credits (so-called CERs) for the years 2013-2020, a first analysis identified and quantified project types that are particularly dependent on the revenues from the CDM, i.e. where the risk of project termination appears particularly high due to the currently low market prices (so-called vulnerable projects). It was shown, for example, that commercial livestock manure management projects or those to promote improved cook stoves would probably be abandoned without the additional income from the CDM, and therefore cease continuation of their GHG abatement. Based on these findings, the implication of different restrictions on the potential volume and cost of supplying CERs was assessed. The restrictions considered relate both to various cut-off date regulations that would exclude older CDM projects as well as to the promotion of particularly vulnerable projects. According to the analyses, such restrictions have a significant impact on the future supply potential and can reduce the volume of CER supply to less than 1/10 of the maximum possible supply. Finally, the data and calculation tools used in the project were updated and summarized so that, considering various conceivable regulatory restrictions, an updated calculation of possible CER supply until 2035 can be made at any time in the future. Veröffentlicht in Climate Change | 45/2020.
Der Anhang A der Methodenkonvention 2.0 beschreibt die Methoden zur Schätzung von Umweltkosten und gibt Empfehlungen zur Methodenauswahl. Dabei erfolgt eine Differenzierung zwischen tangiblen Umweltschäden, die direkt in Geldeinheiten bemessen werden können, und intangiblen Schäden, bei denen zunächst Wertschätzung für die Schäden bzw. ihre Vermeidung ermittelt werden muss. Tangible Umweltschäden - beispielsweise Produktionsverluste – lassen sich unter bestimmten Bedingungen mit Marktpreisen bewerten. Zur Ermittlung von intangiblen Umweltschadenskosten werden indirekte Bewertungsmethoden zur Schätzung der Zahlungsbereitschaft für Umweltgüter und direkte Bewertungsmethoden vorgestellt. Abschließend gibt Anhang A Empfehlungen zu der Frage, wie sich vorhandene Umweltkostenschätzungen auf ein neues Bewertungsproblem übertragen lassen („Benefit Transfer“).
Annex A of the Methodological Convention 2.0 describes the methods for estimating environmental costs and makes recommendations for the choice of methods, differentiating between tangible environmental damage, which can be directly expressed in monetary units, and intangible damage, for which the value attached to it or its avoidance must first be determined. Tangible environmental damage – e. g., production losses – can under certain circumstances be evaluated by market prices. For determining intangible environmental damage costs, methods of indirect evaluation of willingness to pay for environmental goods and direct evaluation methods are presented. Finally, Annex A gives recommendations regarding the question of how existing environmental cost estimates can be applied to a new valuation problem (“benefit transfer”).
Dieser Hintergrundbericht dokumentiert die Ableitung von Vergabekriterien für das Umweltzeichen Blauer Engel für Produkte aus Recycling-Kunststoffen (DE-UZ 30a) im Rahmenvorhaben „Weiterentwicklung des Umweltzeichens Blauer Engel, Rahmenvorhaben 2014-2018“. Bisher wird nur ein Teil der Post-Consumer-Kunststoffe, welche aus privaten Haushalten, Landwirtschaft, Gewerbe und Industrie stammen, werkstofflich verwertet (etwa 17 Prozent bezogen auf das gesamte Kunststoffabfallaufkommen). Gründe hierfür können fehlende Absatzwege für derartige Recycling-Materialien, hohe Marktpreise der Rezyklate im Vergleich zu Neuware, befürchtete Nachteile hinsichtlich der Materialqualität sowie fehlende Möglichkeit zur Sortierung der Materialien sein. Um die Akzeptanz der Materialien zu steigern, wurden u.a. grundlegende Regelungen die Schadstoffbegrenzung betreffend, inklusive einer sachgerechten Nachweiseführung in den Vergabekriterien aufgenommen. Fokussiert wurde sich dabei auf bekannte Schadstoffgruppen, die für den Bereich der Kunststoffe Relevanz haben können, wie z. B. Weichmacher, Flammschutzmittel oder Schwermetalle. Durch eine Umweltkennzeichnung der Fertigerzeugnisse, die mit einem hohen Anteil dieser Recycling-Materialien hergestellt wurden, kann hier ein Beitrag zur Stärkung des Absatzes und damit zur Stärkung des Recyclings von Post-Consumer Kunststoffabfällen erreicht werden. Veröffentlicht in Texte | 124/2020.
Seit Beginn des Gesetzgebungsvorgangs zum BEHG wird die Verfassungsmäßigkeit des BEHG in Literatur und Praxis diskutiert. Wesentlicher Kritikpunkt ist dabei, dass es während der Einführungs- und Korridorphase (Kalenderjahre 2021 - 2026) an einer „Knappheit der Emissionszertifikate“ fehle und sich somit kein freier Marktpreis bilden könne. Vor diesem Hintergrund hat die DEHSt die Kanzlei lindenpartners in Zusammenarbeit mit Professor Dr. Jörn Ipsen (Universität Osnabrück) beauftragt, im Rahmen eines Rechtsgutachtens die Verfassungsmäßigkeit des BEHG während der Einführungs- und Versteigerungsphase zu prüfen. Die Verfasser*innen kommen in dem Gutachten zu dem Ergebnis, dass es sich bei der CO 2 -Bepreisung nach dem Brennstoffemissionshandel um eine nicht-steuerliche Abgabe handelt und die verfassungsrechtlichen Anforderungen an diese erfüllt sind. Auf der Grundlage der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) wird in diesem Zusammenhang insbesondere die Frage beleuchtet, ob ein besonderer sachlicher Rechtfertigungsgrund in Form eines Vorteilsausgleichs vorliegt. Die Verfasser*innen gelangen unter besonderer Berücksichtigung des Klimabeschlusses des BVerfG vom 24.03.2021 zu der Überzeugung, dass auch bei einer Veräußerung zu Festpreisen die Voraussetzungen einer Vorteilsabschöpfungsabgabe i.S.d. Rechtsprechung des BVerfG vorliegen und das BEHG in der Einführungs- und Versteigerungsphase auch unter sonstigen Gesichtspunkten verfassungsgemäß ist. Veröffentlicht in Texte | 04/2022.
Umweltbundesamt teilt Airlines kostenlose Zertifikate zu Die Deutschland zugeordneten Airlines erhalten in diesen Tagen erstmals einen Bescheid über ihre CO2-Zertifikate. Damit erfahren die Unternehmen, welche Anzahl an Zertifikaten ihnen für den europäischen Emissionshandel bis 2020 zusteht. Der Hintergrund: Ab Januar 2012 müssen Luftfahrzeugbetreiber - Fluggesellschaften und Businessflieger - für jede ausgestoßene Tonne Kohlendioxid eine Emissionsberechtigung abgeben. Einen Großteil davon erhalten die Airlines bis 2020 kostenlos. „Die Airlines erhalten mit der Zuteilung kostenloser Zertifikate Planungssicherheit bis zum Jahr 2020. Einen Teil der Zertifikate müssen die Luftfahrtunternehmen aber am Markt erwerben oder sie müssen durch eigene Klimaschutzmaßnahmen ihre Emissionen reduzieren. Dadurch werden sie ihren längst fälligen Beitrag zum Klimaschutz leisten“, sagt UBA-Präsident Jochen Flasbarth. Die Emissionen der Luftfahrt haben sich in der EU seit 1990 fast verdoppelt. Zunächst werden 85 Prozent der zur Verfügung stehenden Zertifikate kostenlos an Luftfahrzeugbetreiber ausgegeben, 2013 sinkt die Anzahl auf 82 Prozent. Diese kostenlosen Zertifikate - basierend auf den durchschnittlichen Emissionen des Luftverkehrs in den Jahren 2004 bis 2006 - werden nach europaweit einheitlichen Regeln an die betroffenen Luftfahrzeugbetreiber aus der EU und Drittstaaten vergeben. In Deutschland ist hierfür die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt ( UBA ) zuständig. Die restlichen Zertifikate müssen die Betreiber am Markt zukaufen, um ihre Emissionen vollständig abzudecken. Insgesamt teilt die DEHSt für das Jahr 2012 42,8 Millionen Zertifikate sowie für die Jahre 2013-2020 jeweils 40,5 Millionen Zertifikate zu. Diese haben nach aktuellen Marktpreisen einen Wert von insgesamt etwa drei Milliarden Euro. Die vorerst weitgehend kostenlose Zuteilung bis 2020 sollte die finanzielle Belastung für Passagiere durch den Emissionshandel relativ gering halten. Für ein einfaches Flugticket von Berlin nach Mallorca ist beispielsweise mit Mehrkosten von maximal 1,50 Euro zu rechnen; unter Berücksichtigung der kostenlosen Zuteilung sind die Mehrkosten noch einmal deutlich geringer. Viel mehr ins Gewicht fallen die Schwankungen beim Kerosinpreis oder bei den Ticketpreisen verschiedener Airlines. Seit 1990 haben sich die Emissionen der Luftfahrt EU-weit fast verdoppelt. „Der Emissionshandel ist ein wirksames Instrument, um dieses Problem in den Griff zu bekommen“, meint Jochen Flasbarth. „Das System begrenzt den CO 2 -Ausstoß von Flügen nach, in und von Europa und berücksichtigt damit rund ein Drittel der weltweiten Emissionen des Luftverkehrs. Es werden also auch Nicht-EU-Airlines in die Verantwortung genommen. So garantiert der Emissionshandel einerseits das Klimaschutzziel und sorgt andererseits für einen fairen Wettbewerb.“ Der überwiegende Teil der vom Emissionshandel erfassten Emissionen, über 65 Prozent, entfällt auf europäische Luftfahrzeugbetreiber. Bis zum 28. Februar 2012 werden die zugeteilten Zertifikate an die Luftfahrzeugbetreiber ausgegeben. Im Frühjahr 2013 müssen die Luftfahrzeugbetreiber über ihre tatsächlichen Emissionen im Jahr 2012 berichten und die entsprechende Anzahl an Zertifikaten abgeben. Die DEHSt wird bis zum 23. Dezember 2011 eine Liste der Luftfahrzeugbetreiber mit ihrer jeweiligen Zuteilung veröffentlichen. Im Frühjahr 2012 folgt ein umfassender Bericht zum ersten Zuteilungsverfahren für den Luftverkehr. Derzeit steht ein aktuelles Fact Sheet mit den wichtigsten Informationen zum Luftverkehr im Emissionshandel auf der Internetseite der DEHSt zum Download bereit. E Die Deutsche Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt ist die nationale Behörde für die Umsetzung des europaweiten Emissionshandels für stationäre Anlagen sowie für den Luftverkehr. Zu ihren Aufgaben gehören die Zuteilung und Ausgabe der Emissionsberechtigungen, die Prüfung der Emissionsberichte sowie die Führung des Emissionshandelsregisters. Sie ist zudem zuständig für die Verwaltung der projektbasierten Mechanismen Joint Implementation und Clean Development Mechanism.
Während die Kosten umweltpolitischer Maßnahmen relativ einfach zu erfassen sind, ist dies bei dem Nutzen ungleich schwieriger, denn umweltpoltische Maßnahmen streben oft langfristige Ziele an und viele Wirkungen dieser Maßnahmen haben keinen Marktpreis. Dieser strukturelle Nachteil bei der Quantifizierung der Folgen umweltpolitischer Maßnahmen ist in den letzten Jahren mit der zunehmenden Quantifizierung von Politikfolgen noch bedeutsamer geworden. Diese Arbeitshilfe stellt Bearbeitern von Gesetzesfolgenabschätzungen einen Leitfaden und ein Excel-Werkzeug zur Verfügung, um einzelne Umwelt- und wirtschaftliche Kosten und Nutzen in einem überschaubaren Zeitrahmen zu quantifizieren. Mit Hilfe der Arbeitshilfe können Argumente für umweltpolitische Maßnahmen wirkungsvoller vorgetragen werden. Veröffentlicht in Texte | 01/2015.
H-FCKW R22-Herstellung durch Umsetzung von Chloroform (CHCl3) mit Fluorwasserstoff nach folgender Gleichung: CHCl3 + 2 HF à CHClF2 (R22) + 2 HCl Die Daten gelten für Deutschland Anfang 90er Jahre. Allokation: Die Allokation der benötigten Chemikalien, der Energie und Emissionen der einzelnen Koppelprodukte erfolgt nach #1 über die obige Gleichung und den erzielbaren Marktpreis, d.h die Belastung der Umwelt wird im Verhältnis ihrer Marktpreise aufgeschlüsselt. Analog zu #1 werden in GEMIS nur die anteiligen Belastungen für R22 aufgenommen (d.h. es werden keine Gutschriften für Chlorwasserstoff erteilt). Genese der Daten: Die Kennziffern für den Einsatz von Chloroform (CHCl3), Fluorwasserstoff (HF), Heizöl EL (100 kW Heizung) und elektrischer Energie (Mittelspannung) stammen alle von #1 und basieren auf Herstellerangaben. Zu prozeßspezifischen Emissionen wurden von den betreffenden Firmen keine Angaben gemacht. Auslastung: 5000h/a Brenn-/Einsatzstoff: Grundstoffe-Chemie gesicherte Leistung: 100% Jahr: 2000 Lebensdauer: 20a Leistung: 1t/h Nutzungsgrad: 71,9% Produkt: Grundstoffe-Chemie
Die Herstellung von R134a kann auf diversen Wegen erfolgen und hängt im wesentlichen vom Preis und der Verfügbarkeit der Rohstoffe (chlorierte C2-Kohlenwasserstoffe) ab. In #1 ist eine vereinfachte aggregierte Bilanz (der komplexen Reaktionen) ausgehend von Methan, Kochsalz und Fluorwasserstoff aufgestellt. Die Daten beziehen sich auf Deutschland Anfang der Neunziger Jahre. Allokation: Die Allokation der benötigten Chemikalien, der Energie und Belastung der einzelnen Koppelprodukte erfolgt nach #1 im Verhältnis der Marktpreise der Koppelprodukte, d.h die Belastung der Umwelt wird im Verhältnis ihrer Marktpreise aufgeschlüsselt. Analog zu #1 werden in GEMIS nur die anteiligen Belastungen für R134a aufgenommen (d.h. es werden keine Gutschriften für Koppelprodukte erteilt). Genese der Daten: Die Kennziffern für den Einsatz von Kochsalz (NaCl), Wasser, Heizöl EL (100 kW Heizung) und elektrischer Energie (Mittelspannung) stammen alle aus #1 und basieren auf Herstellerangaben. Die Einsatzmengen von Methan (Erdgas) und Flußsäure (HF) werden stöchiometrisch (aus den C- bzw. F-Anteilen in R134a) ermittelt. Zu prozeßspezifischen Emissionen wurden von dem betreffenden Unternehmen Angaben zu R134a-Emissionen und dem Anfall von Aluminiumoxid gemacht. Auslastung: 5000h/a Brenn-/Einsatzstoff: Brennstoffe-fossil-Gase gesicherte Leistung: 100% Jahr: 2000 Lebensdauer: 20a Leistung: 1t/h Nutzungsgrad: 319% Produkt: Grundstoffe-Chemie
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