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UBA-CO₂-Rechner: Neue Berechnungsgrundlage bei Holzenergie

UBA-CO₂-Rechner: Neue Berechnungsgrundlage bei Holzenergie Was kann ich selbst für den Klimaschutz tun? Der CO₂-Rechner liefert Antworten auf diese Frage, indem er die Möglichkeit bietet, den eigenen CO₂-Fußabdruck zu berechnen und so mögliche Einsparpotenziale zu erkennen. Im März 2024 wurde die Berechnung für das Heizen mit Holz im Rechner angepasst. Im Folgenden beantwortet das Umweltbundesamt (UBA) die am häufigsten hierzu gestellten Fragen. 1 Holzenergie im UBA-CO₂-Rechner 1.1 Warum wurde die Berechnung für Holzbrennstoffe im CO₂-Rechner angepasst? Holz ist ein wertvoller, nachwachsender und begrenzt verfügbarer Rohstoff, der vielfältige Eigenschaften und Anwendungsfelder hat. Wälder und Holz sind wichtige Speicher für CO 2 . Zudem konkurrieren zahlreiche Anwendungen um die Nutzung von Holz, z. B. der Bau, die Möbel- und Papierherstellung, Anwendungen in der Industrie und schließlich die Heizenergiegewinnung. Auch durch den schrittweisen Ausstieg aus der Verbrennung von Kohle, Öl und Gas steigt der Bedarf nach Holz weltweit an, während der Waldbestand weiter zurückgeht. Mit dem CO 2 -Rechner möchte das ⁠ UBA ⁠ Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher schaffen, indem Umweltauswirkungen und mögliche Preisrisiken der Nutzung von Holz als Brennstoff gemäß wissenschaftlicher Erkenntnisse sichtbar gemacht werden. 1.2 Wie wird die Höhe des CO₂-Ausstoßes für Holzenergie durch das UBA ermittelt und festgelegt? Die Emissionsfaktoren für Holzbrennstoffe setzen sich wie folgt zusammen: Erstens aus den Treibhausgasemissionen, die durch den Energieeinsatz für Ernte und Transport des Holzes sowie für weitere Herstellungsschritte entstehen (indirekte Emissionen). Diese Berechnung erfolgt auf der Basis durchschnittlicher Wegelängen und üblicherweise genutzter Technik und Verfahren. Zweitens aus Treibhausgasemissionen, die direkt bei der Verbrennung entstehen (direkte Emissionen). Diese ergeben sich aus dem Kohlenstoffgehalt des Holzes und schwanken geringfügig nach Art des Holzes. Für Holz aus Garten- und Landschaftspflege werden die direkten CO 2 -Emissionen aus der Verbrennung mit null angesetzt, weil davon ausgegangen wird, dass dieses Holz zeitnah verrotten und somit das CO 2 auch ohne weitere Nutzung freigesetzt werden würde. Vor dem Hintergrund steigender Bedarfe im Gartenbau (z. B. als Torfersatz) sowie absehbar neuer Nutzungspfade (z. B. als Rohstoff in sogenannten Bioraffinerien oder für die Pflanzenkohlenherstellung) wird allerdings diese Annahme in Zukunft kritisch zu diskutieren sein. 1.3 Mit welchen Werten rechnet der CO₂-Rechner beim Heizen mit Holzbrennstoffen und mit welchen Werten bei anderen Brennstoffen wie Erdgas oder Erdöl? Beim CO 2 -Rechner werden grundsätzlich sowohl die direkten Emissionen von Brennstoffen als auch die indirekten Emissionen aus der ⁠ Vorkette ⁠ (Herstellung, Transport) betrachtet. Zudem werden neben CO 2 auch weitere Treibhausgase wie Methan und Lachgas berücksichtigt. Die einzelnen Emissionsfaktoren lassen sich direkt im UBA-CO 2 -Rechner durch die Eingabe der Verbräuche herauslesen. Normiert auf die Einheit kWh ergeben sich die in der Tabelle aufgeführten Werte für die unterschiedlichen Brennstoffe. Wichtig zu beachten: Die hohen Werte für Holzbrennstoffe dürfen nicht darüber hinwegtäuschen, dass Öl- und Gasheizungen keine Alternative für Holzheizungen sind. Ein Ausstieg aus Öl und Gas ist zur Erreichung der Klimaneutralitätsziele unabdingbar und dementsprechend auch im Gebäudeenergiegesetz (GEG) verankert. Laut dem GEG gibt es ein Betriebsverbot für Heizkessel mit fossilen Brennstoffen ab dem 1. Januar 2045. Ab Mitte 2026 bzw. Mitte 2028 sind Heizkessel mit fossilen Brennstoffen nur noch in Kombination mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien oder, unter bestimmten Umständen, als Übergangslösung zulässig. Bereits heute neu installierte Gas- oder Ölkessel müssen ab 2029 einen steigenden Anteil erneuerbarer Energien im Brennstoff nachweisen. Das UBA sieht in Wärmepumpen und Wärmenetzen die vielversprechendsten Heiztechniken. Viele nützliche Hinweise und Empfehlungen zur Wahl der für Ihr Haus passenden Heiztechnik finden Sie in unserem Umwelttipp „ Heizungstausch “. 1.4 Ist eine Holzheizung klimafreundlich, wenn man sie mit Holz vom eigenen Grundstück betreibt (etwa aus Pflegeschnitten oder von abgestorbenen Bäumen)? Der ⁠ UBA ⁠-CO 2 -Rechner bietet für Holz aus Garten- und Landschaftspflege eine eigene Kategorie zur Auswahl an. Hierbei werden die direkten CO 2 -Emissionen aus der Verbrennung weiterhin mit null angesetzt, da davon ausgegangen wird, dass es für dieses Holz keine andere wirtschaftliche Verwertung gibt und die CO 2 -Emissionen ansonsten durch Verrottung zeitnah freigesetzt würden. Umwelttipps zum Heizen mit und zu Luft- und Gesundheitsbelastungen finden Sie auch in den UBA-Umwelttipps  unter der Rubrik Heizen & Bauen nützliche Hinweise zum Betrieb von Holzheizungen: Pelletkessel , Pelletofen und Kaminofen . Infos finden Sie auch in unserem Ratgeber „ Heizen mit Holz “ oder in unserem Flyer „ Heizen mit Holz: Wenn, dann richtig! “. Die Nutzung von ⁠ Totholz ⁠ aus dem Wald wird übrigens nicht empfohlen. Insbesondere stehendes Totholz ist für ein gesundes Wald-⁠ Ökosystem ⁠ besonders wichtig. Daher sollten einzelne abgestorbene Waldbäume nur im Notfall (z. B. zur Schadabwehr) gefällt werden. 1.5 Werden für die Produktion von Pellets weitgehend Sägeabfälle aus der Holzindustrie benutzt, die sonst verrotten und das gespeicherte CO₂ freisetzen würden? Sägenebenprodukte wie Holzspäne finden Verwendung u. a. in Spanplatten, in der Zellstoffherstellung, im Gartenbau oder eben auch in der Pelletherstellung. Es handelt sich demnach nicht um Abfälle, die sonst ungenutzt verrotten würden, sondern um Rohstoffe mit einem wirtschaftlichen Wert für verschiedene Anwendungen. Dieser Wert spiegelt sich in einem entsprechenden Marktpreis wider, der deutlich macht, dass die Verfügbarkeit des Rohstoffs begrenzt ist. Die werkstoffliche Nutzung der Sägenebenprodukte ersetzt neu eingeschlagenes Holz sowohl für kurzlebige Produkte (Zellstoff) als auch für langlebige Produkte (Möbel, Baustoffe). Auch Sägeabfälle können so in langlebigen Produkten den holzbasierten CO 2 -Produktspeicher erhöhen. Die Ausweisung der direkten CO 2 -Emissionen im CO 2 -Rechner ermöglicht es, die unterschiedlichen Nutzungsmöglichkeiten von Sägenebenprodukten in Bezug auf ihr Klimaschutzpotenzial miteinander zu vergleichen. 1.6 Stimmt es, dass bei der Verbrennung von Holz nur das CO₂ frei wird, das zuvor durch die Bäume gebunden wurde? Holz ist ein nachwachsender Rohstoff. Er benötigt allerdings Zeit zum Wachsen. Ein Baum ist in der Regel erst nach rund 80 Jahren „erntereif“. Wird dieser Baum verbrannt, wird das über Jahrzehnte gespeicherte CO 2 sofort frei und erhöht damit die CO 2 -Konzentration der ⁠ Atmosphäre ⁠. Es dauert Jahrzehnte, bis an gleicher Stelle dieses CO 2 wieder gebunden wird. Lange Zeit wurde davon ausgegangen, dass das CO 2 zwar nicht an der gleichen Stelle, aber durch den Zuwachs des gesamten Waldes erneut zeitnah gebunden würde. Daraus entwickelte sich die Konvention, CO 2 -Emissionen, die beim Verbrennen von Holz entstehen, mit den durch allgemeinen Waldzuwachs gebundenen CO 2 -Emissionen pauschal zu verrechnen und auszugleichen. Aus fachlicher Perspektive sprechen jedoch mehrere Gründe gegen diese Berechnung: Wachsende Wälder binden CO 2 unabhängig davon, ob geerntetes Holz verbrannt oder ob es in langlebigen Produkten verwendet wird oder ob sogar auf die Holzernte verzichtet wird. Im ersten Fall wird das CO 2 sofort frei, im zweiten und dritten hingegen kann es noch Jahrzehnte gebunden bleiben. Um diesen für den ⁠ Klimaschutz ⁠ bedeutenden Unterschied sichtbar zu machen, ist es wichtig, beide Bereiche getrennt zu betrachten: Waldwachstum einerseits, Holzverwendung andererseits. Gemäß Klimaschutzgesetz (KSG) soll der sogenannte ⁠ LULUCF ⁠-Sektor (⁠ Landnutzung ⁠, ⁠ Landnutzungsänderung ⁠ und Forstwirtschaft) zukünftig deutlich mehr CO 2 binden. Die wichtigste CO 2 -Senke ist dabei der Wald. Ein „klimaneutraler“ Wald genügt demnach nicht zur Erfüllung der Klimaschutzziele. Stattdessen bedarf es einer Ausweitung der Senkenleistung von Waldflächen. Vor diesem Hintergrund folgt der CO 2 -Rechner einer Grundregel, die auch für ökonomische Bilanzen gilt: Ausgaben (hier: CO 2 -Emissionen) und Einnahmen (hier: CO 2 -Bindung) werden nicht vorab verrechnet, sondern getrennt in der Bilanz ausgewiesen, damit wichtige Informationen transparent zugänglich sind. Daher weist der ⁠ UBA ⁠-CO 2 -Rechner z. B. Flugemissionen auch dann aus, wenn diese kompensiert wurden. 1.7 Ist die CO₂-Neutralität von Holzenergie in EU- und deutschem Recht verankert? Verstößt der CO₂-Rechner gegen geltendes Recht? Die Ausweisung von Verbrennungsemissionen in einem Informations- und Bildungstool widerspricht nicht geltendem Recht. Der ⁠ UBA ⁠-CO 2 -Rechner fällt nicht unter den Anwendungsrahmen der Richtlinie 2018/2001 des Europäischen Parlaments zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen und der darauf aufbauenden Berechnung der Emissionsbilanz erneuerbarer Energieträger. Im Rahmen der internationalen Treibhausgasbilanzierung ist das UBA sogar gesetzlich verpflichtet, Verbrennungsemissionen und Einbindungen von CO 2 getrennt zu erfassen und zu betrachten. Im Bundes-Klimaschutzgesetz sind die Ziele für die Sektoren ⁠ Landnutzung ⁠, ⁠ Landnutzungsänderung ⁠ und Forstwirtschaft (⁠ LULUCF ⁠) verbindlich festgelegt. Demnach sollen bis zum Jahr 2030 jährlich mindestens 25 Mio. t CO 2 -Äquivalente (CO 2 e), bis zum Jahr 2045 mindestens 40 Mio. t CO 2 e aus der ⁠ Atmosphäre ⁠ durch den Sektor LULUCF zurückgeholt werden. Damit steigen die Anforderungen an die Leistung des Waldes als CO 2 -Senke. Deutsche Wälder müssen demnach mehr CO 2 -Emissionen einbinden als emittieren. Daraus folgt, dass ein „klimaneutraler“ Wald den gesetzlichen Vorgaben nicht mehr genügt. 1.8 Ist das UBA grundsätzlich gegen die Bewirtschaftung von Wäldern und die Ernte von Holz? Das ⁠ UBA ⁠ befürwortet eine nachhaltige und naturnahe Bewirtschaftung von Wäldern. Aus Klimaschutzsicht gibt es zwei zentrale Herausforderungen: Erstens die Stärkung der Wälder als Kohlenstoffsenke, wie sie das Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) vorgibt. Zweitens die Erhöhung der Widerstandsfähigkeit unserer Wälder gegenüber den Folgen des Klimawandels (Erhöhung der Klimaresilienz). Laut Bundes-Klimaschutzgesetzes müssen bis 2030 mindestens 25 Mio. t CO 2 , bis 2035 mindestens 35 Mio. t CO 2 und bis 2045 mindestens 40 Mio. t CO 2 durch die Ökosysteme (u. a. Wälder, Moore und Grünflächen) eingespeichert werden. Dies ist ein gesetzliches Ziel, genauso wie die Treibhausgasminderung in anderen Sektoren wie der Energiewirtschaft oder Industrie. Im Bereich der Wälder kann dies durch naturnahe Waldbewirtschaftung, Waldzuwachs und Waldumbau mit möglichst hohem Struktur- und Artenreichtum gelingen. Auch braucht es mehr geschützte Waldbestände. Ein weiteres wichtiges Handlungsfeld ist die Speicherung von Kohlenstoffvorräten in Holzprodukten. Denn CO 2 wird nicht nur im Wald und im Waldboden, sondern auch in Holzprodukten gespeichert (Produktspeicher). Es ist daher sinnvoll, den wertvollen Rohstoff Holz möglichst lange und mehrfach zu nutzen (Kaskadennutzung), indem er beispielsweise zunächst stofflich als Baustoff genutzt und erst später nach möglichst weiteren Nutzungen als Altholz zur Wärmegewinnung in dafür geeigneten Kraftwerken verbrannt wird. Dies gilt auch für Sägenebenprodukte und die Weiternutzung eines beträchtlichen Anteils des Altholzaufkommens. Für das ⁠ Klima ⁠ ist es wichtig, den gesamten CO 2 -Speicher „Holz“ (inklusive der Holzprodukte) zu stabilisieren und systematisch zu vergrößern. Hierzu braucht es sowohl Maßnahmen auf der Ebene des Waldspeichers als auch auf der Ebene des Holzproduktspeichers. In unseren Hintergrundpapieren „ Umweltschutz, Wald und nachhaltige Holznutzung in Deutschland “ und „ Netto-null in 2045: Ausbau der Senken durch klimaresiliente Wälder und langlebige Holzprodukte “ finden sich ausführliche Empfehlungen für eine nachhaltige und umweltfreundliche Forst- und Holzwirtschaft. 2 Praktische Fragen rund ums Heizen mit Holzenergie 2.1 Haben die CO₂-Emissionsfaktoren für Holzbrennstoffe im CO₂-Rechner Folgen für den Betrieb meiner Holzheizung? Nein, der ⁠ UBA ⁠-CO 2 -Rechner ist ein Informations- und Bildungstool und hat keine rechtliche Wirkung auf den Betrieb Ihrer Heizung. Wenn Sie mit Holz heizen, müssen Sie die Anforderungen der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) erfüllen, die u. a. Grenzwerte für die Luftschadstoffemissionen von Heizkesseln und Einzelraumheizungen enthält. Die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen wird von den Schornsteinfeger*innen kontrolliert. Beachten Sie hierzu auch unsere Umwelttipps zu Pelletkessel , Pelletofen und Kaminofen . Viele Infos finden Sie auch in unserem Ratgeber „ Heizen mit Holz “ oder in unserem Flyer „ Heizen mit Holz: Wenn, dann richtig! “. Wenn Sie einen Austausch der Heizung oder einen Neubau planen, finden Sie wertvolle Tipps auf unserer Seite zum Heizungstausch sowie in unserem Portal zu Wärmepumpen . Das Umweltbundesamt empfiehlt die Installation eines Heizsystems, das keine Brennstoffe benötigt (also ohne Gas, Öl, Holz auskommt). 2.2 Sollten Heizungen, die mit Holzbrennstoffen betrieben werden, zeitnah wieder ausgebaut werden, auch wenn sie noch funktionieren? Eine funktionierende Heizung mit Holzbrennstoffen, die den gesetzlichen Anforderungen entspricht, darf betrieben werden. Ist Ihr Heizkessel älter als 15 Jahre, empfiehlt das Umweltbundesamt aber, den Austausch des Heizkessels zu prüfen. Auch empfehlen wir, rechtzeitig den Ausstieg aus der Heizung mit Brennstoffen (Gas, Öl, Holz) vorzubereiten und mögliche Fördergelder im Blick zu haben (siehe Umwelttipp Heizungstausch ). 2.3 Ich habe bereits eine Holzheizung eingebaut. Wie kann ich sie so betreiben, dass sie Klima, Umwelt und Gesundheit möglichst wenig belastet? In den ⁠ UBA ⁠-Umwelttipps finden Sie unter der Rubrik Heizen & Bauen nützliche Hinweise zum Betrieb von Holzheizungen: Pelletkessel , Pelletofen und Kaminofen . Infos finden Sie auch in unserem Ratgeber „ Heizen mit Holz “ oder in unserem Flyer „ Heizen mit Holz: Wenn, dann richtig! “. 2.4 Welche Heizsysteme sind aus Umweltsicht sinnvoll? Grundsätzlich sollte man vor der Auswahl eines spezifischen Heizsystems den Wärmebedarf des Hauses möglichst weitgehend reduzieren – insbesondere durch eine umfassende Wärmedämmung . Durch Gebäudesanierungen können enorme Einsparpotenziale bei der Wärmeversorgung erschlossen werden. Ökonomisch und ökologisch sinnvoll ist es, Gebäude vornehmlich mit Hilfe von Wärmenetzen, sofern diese verfügbar sind, oder Wärmepumpen zu beheizen. Diese können inzwischen auch teilsanierte Bestandsgebäude effizient versorgen. Wo eine Wärmepumpe allein nicht ausreicht, sind Hybridheizungen eine Lösung, bei denen die Wärmepumpe die meiste Heizwärme liefert und ein Heizkessel an den kältesten Tagen unterstützt. Bereits diese Kombination spart viel Brennstoff. Stromdirektheizungen eignen sich nur in energetisch sehr gut gedämmten Gebäuden mit minimalem Heizbedarf. Wenn Sie einen Austausch der Heizung oder einen Neubau planen, finden Sie wertvolle Tipps in unseren ⁠ UBA ⁠-Umwelttipps zum Heizungstausch sowie unterschiedliche Praxisbeispiele in unserem Portal zu Wärmepumpen . 2.5 Muss ich mir als Besitzer*in einer Holzheizung Sorgen machen, dass auf Holzenergie eine CO₂-Abgabe anfallen könnte? Das Umweltbundesamt hat keine Empfehlung zur CO 2 -Bepreisung von Holzenergie abgegeben. Doch auch ohne eine CO 2 -Abgabe auf Holzenergie sind steigende Preise für Holzbrennstoffe wahrscheinlich. Grund dafür sind die absehbar weltweit steigende Nachfrage nach Holzrohstoffen einerseits und die weltweit abnehmenden Waldbestände andererseits. 3 Allgemeine Fragen zum UBA-CO₂-Rechner 3.1 Wer kann den CO₂-Rechner nutzen? Der UBA-CO 2 -Rechner ist ohne Zugangsbarriere für jede und jeden nutzbar. Auch Institutionen oder Unternehmen können den Rechner dementsprechend nutzen. 3.2 Wie sieht es mit Datenschutz beim CO₂-Rechner aus? Was genau passiert mit den eingegebenen Daten? Der ⁠ UBA ⁠-CO 2 -Rechner ist ohne Anmeldung nutzbar. Der Rechner speichert weder zuordenbare IP-Adressen noch sonstige Informationen darüber, wer den Rechner genutzt hat. Eine statistische Auswertung der Besucherzugriffe erfolgt lediglich anonym mit der Open-Source-Software Matomo (siehe Datenschutzerklärung des Rechners (auf der Seite ganz unten)). Wenn die Nutzenden ihre Eingaben speichern oder für wissenschaftliche Auswertungen zur Verfügungen stellen möchte, müssen sie dieser Speicherung aktiv zustimmen . Sie können sich in diesem Fall einen bei der Zustimmung erzeugten Link kopieren und mit diesem die Eingaben wieder aufrufen, gegebenenfalls weiterbearbeiten und auch wieder löschen. Auch in diesem Fall gilt: Die Daten bleiben anonym, da eine Zuordnung der Daten z. B. über eine IP-Adresse nicht möglich ist. Wurde von den Nutzenden der Speicherung der Daten für wissenschaftliche Zwecke zugestimmt, nutzt das UBA diese anonymen Bilanzen für Forschungszwecke . 3.3 Wo finde ich UBA-Publikationen und weitere Informationen zu dem Thema? Allgemeine Informationen zum CO 2 -Rechner finden Sie zum einen in den Informationstexten im UBA-CO 2 -Rechner selbst sowie in der Publikation „ Der UBA-CO 2 -Rechner für Privatpersonen: Hintergrundinformationen “. Das UBA-Factsheet „ Einsatzmöglichkeiten des UBA-CO2-Rechners in Kommunen “ listet Anwendungsfelder und Praxisbeispiele des Rechners z. B. im Kontext von Bildung oder Öffentlichkeitsarbeit auf. Spezifische Erläuterungen zur Bilanzierung von Holzbrennstoffen finden sich in im Factsheet „ Ansatz zur Neubewertung von CO 2 -Emissionen aus der Holzverbrennung “, die wissenschaftlichen Grundlagen hierzu u. a. in der 2024 veröffentlichten Studie „ Auswirkungen der energetischen Nutzung forstlicher Biomasse in Deutschland auf deutsche und internationale LULUCF-Senken (BioSINK) “. Darüber hinaus finden Sie viele Anregungen in den UBA-Umwelttipps (z. B. zum Thema Heizen & Bauen ) sowie in der Publikationsdatenbank des UBA .

HÖFE.BILDEN.VIELFALT - Förderprogramm

Das HÖFE.BILDEN.VIELFALT-Förderprogramm bietet Landwirt:innen eine unkomplizierte, finanzielle Unterstützung für die Umsetzung von Maßnahmen zum Schutz der Artenvielfalt. Die Landwirtschaft spielt eine zentrale Rolle, um den dramatischen Verlust der biologischen Vielfalt zu beenden. Landwirtschaftliche Betriebe können ihre Mehrleistungen für den Naturschutz häufig jedoch nicht über den Marktpreis finanzieren. Mit dem Förderprogramm von HÖFE.BILDEN.VIELFALT wird deshalb, gemeinsam mit den Spender:innen, eine unbürokratische finanzielle Unterstützung geboten. Anträge können bis zum 15.02.2025 eingereicht werden. Mehr Informationen finden Sie hier . Quelle: HÖFE.BILDEN.VIELFALT

Willingmann spricht sich gegen erneute Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke aus

Sachsen-Anhalts Energieminister Prof. Dr. Armin Willingmann sieht die Versorgungssicherheit im kommenden Winter auch ohne Atomkraft gesichert. „Wir brauchen keine nochmalige Laufzeitverlängerung über Mitte April 2023 hinaus“, betonte Willingmann am heutigen Mittwoch. Der Minister verwies weiter auf die geringe Bedeutung von Atomenergie im aktuellen Energiemix: „Die letzten drei verbliebenen Kernkraftwerke tragen in diesem Winter nur rund fünf Prozent zur deutschen Stromerzeugung bei. Gleichzeitig exportiert Deutschland derzeit besonders viel Strom in andere europäische Länder, vor allem nach Frankreich. Diese Sondersituation, insbesondere aufgrund von technischen Problemen in zahlreichen französischen Kraftwerken, entspannt sich zusehends. Auch aus diesem Grunde können die deutschen Atommeiler in Kürze problemlos in Rente gehen.“ Wie Willingmann sehen auch die Bundesnetzagentur sowie mehrere wissenschaftliche Institute durch den 2011 mit breiter Mehrheit im Bundestag beschlossenen Atomausstieg keine Gefahr für einen Blackout, also einen großflächigen, andauernden Stromausfall. Der maximale Stromverbrauch liegt in Deutschland bei rund 80 Gigawatt (GW). Gleichzeitig befinden sich 107 GW gesicherte Leistung am Netz – also ohne Wind- und Solarenergie. Das heißt: Auch an Wintertagen mit wenig Sonne und Wind sind die Atomkraftwerke mit insgesamt vier GW Leistung nicht für die Versorgungssicherheit notwendig. Mehr noch: Bei einer ausgeglichenen Stromaustauschbilanz mit den europäischen Nachbarn könnte nicht nur auf Kernenergie verzichtet werden, sondern zusätzlich sogar noch auf ein Drittel der Gasverstromung. Unabhängig von der Frage nach der Beschaffung geeigneter Brennstäbe lassen die drei deutschen AKW-Betreiber derzeit auch keine Bereitschaft erkennen, die Atommeiler über den nun finalen Termin hinaus weiter am Netz zu lassen. Zuletzt wurde seitens der Betreiber betont, dass es für den AKW-Betrieb längerer Planung und Sicherheit bedarf und diese daher auch für einen Reservebetrieb ungeeignet seien. Ein Weiterbetrieb der allesamt über dreißig Jahre alten Atommeiler hätte keinen nennenswerten positiven Effekt auf die Versorgungssicherheit, sondern würde im Gegenteil die Energiewende unnötig verschleppen und verteuern. Auch die Auswirkungen auf den Strompreis wären nur sehr gering: Das Ifo-Institut München etwa rechnet für 2023 bei einer nochmaligen Laufzeitverlängerung mit vier Prozent niedrigeren Preisen und für 2024 mit 1,2 Prozent. Aufgrund der zuletzt deutlich gesunkenen Marktpreise für Strom und Gas dürfte dieser Effekt sogar noch geringer ausfallen. Auch auf den Gaspreis würde sich eine Laufzeitverlängerung kaum auswirken, weil dadurch laut Schätzungen nur rund ein Prozent des Gasverbrauchs eingespart wird. „Wir brauchen Atomkraft also weder für die Versorgungssicherheit noch für die Bezahlbarkeit“, betont Willingmann. „Schließlich spricht auch die noch immer nicht geklärte Endlagerfrage für einen endgültigen deutschen Abschied von dieser Hochrisiko-Technologie. Nachdem die Ampel-Koalition im Herbst 2022 die Laufzeit aufgrund der Energiekrise bis Mitte April 2023 verlängert hatte, sollte das Kapitel Energieversorgung durch Kernspaltung in Deutschland danach tatsächlich enden.“ Zuletzt wurde auch über Kernfusion als mögliche Zukunftstechnologie zur Energiegewinnung diskutiert. „Ich begrüße es, dass die Bundesregierung mehr als 140 Millionen Euro pro Jahr in die Kernfusionsforschung der Max-Planck-Institute in Greifswald und Garching investiert und dass sich die EU mit mehr als 20 Milliarden Euro am ‚ITER‘-Forschungsprojekt engagiert“, erklärte Willingmann. „Bis allerdings Kernfusion eine ausgereifte Technologie für die Energieversorgung und wirtschaftlich nutzbar sein könnte, werden aller Voraussicht nach jedoch noch sehr viele Jahre vergehen. Unabhängig von der Notwendigkeit weiterer Forschung nach dem jetzt erzielten ersten Erfolg unter Laborbedingungen kann Kernfusion in der aktuellen Energiepolitik keine Rolle spielen.“ Aktuelle Informationen zu interessanten Themen aus Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt gibt es auch auf den Social-Media-Kanäle n des Ministeriums bei Facebook , Instagram , LinkedIn , Mastodon und Twitter .

Altauto, Altautoverwertung

Altauto fachgerecht entsorgen oder verkaufen Was Sie beim Verkauf Ihres Altautos beachten sollten Geben Sie Ihr Altauto zur Verschrottung nur einem anerkannten Altfahrzeug-Demontagebetrieb oder einer Annahmestelle für Altfahrzeuge. Lassen Sie sich einen Verwertungsnachweis ausstellen. Vorsicht vor lukrativen Kauf-Angeboten: Verkaufen Sie nur „wirkliche“ Gebrauchtwagen und keine Autowracks weiter, denn sonst könnte es sein, dass Sie eine Ordnungswidrigkeit begehen. Gewusst wie Ein Auto setzt sich aus einer Vielzahl von Wertstoffen zusammen. Außerdem enthält es umweltgefährdende Substanzen. Wertstoffe wie Stahl und Kupfer können durch eine sachgerechte Entsorgung wiederverwertet werden. Substanzen wie Blei oder das Kältemittel der Klimaanlagen müssen so entsorgt werden, dass eine Gefährdung der Umwelt ausgeschlossen werden kann. Wo kann ich mein Altfahrzeug abgeben? Wer einen Pkw (Fahrzeug der Klasse M1) oder ein leichtes Nutzfahrzeug (Klasse N1) verschrotten lassen möchte, muss dieses einem der über 1.100 anerkannten Demontagebetriebe oder einer anerkannten Annahme- oder Rücknahmestelle überlassen. Demontagebetriebe, Annahme- und Rücknahmestellen müssen sich in Deutschland jährlich durch einen Sachverständigen nach Altfahrzeugverordnung überprüfen lassen und müssen spezifische Umweltstandards erfüllen. Bringen Sie Ihr Altfahrzeug deshalb nur zu einem anerkannten Betrieb. In der Regel ist dies für den Letzthalter des Fahrzeugs unentgeltlich. In der Praxis kann der Letzthalter teilweise – je nach Fahrzeugzustand und Marktpreisen – sogar Geld erhalten. Gehört der Demontagebetrieb, die Annahme- oder Rücknahmestelle zum Rücknahmetz des Fahrzeugherstellers Ihres Fahrzeugs, haben Sie einen Anspruch auf eine unentgeltliche Annahme des Altfahrzeugs. Vorausgesetzt, das Fahrzeug enthält noch die wertstoffhaltigen Bauteile wie Motor, Katalysator etc.. Den nächsten anerkannten Demontagebetrieb finden Sie zum Beispiel auf der Internetseite der Gemeinsamen Stelle Altfahrzeuge ( GESA) , in der Rubrik „Suche nach anerkannten Betrieben“. Auch Fahrzeughersteller oder kommunale Abfallberatungen geben hierüber Auskunft. Beim Demontagebetrieb bekommen Sie auch den vorgeschriebenen Verwertungsnachweis, den Sie der Zulassungsstelle bei der Außerbetriebsetzung Ihres Fahrzeugs vorzulegen haben. Altfahrzeug von Gebrauchtwagen unterscheiden: Nach dem Abfallrecht ist ein Fahrzeug ein Altfahrzeug, wenn sich der Besitzer des Fahrzeugs entledigt, entledigen will oder entledigen muss. Für Fahrzeuge, die exportiert oder importiert werden sollen, gibt es Leitlinien mit einer Reihe von Kriterien, um zu entscheiden, ob es sich noch um einen Gebrauchtwagen oder ein Altfahrzeug handelt: die Anlaufstellen-Leitlinien Nr. 9 über die Verbringung von Altfahrzeugen . Danach müssen Gebrauchtfahrzeuge entweder direkt betriebsbereit sein oder nur geringfügige Reparaturen benötigen, was bei Bedarf durch Sachverständige zu bescheinigen ist. Grundlegende Bauteile wie der Motor oder die Achsen dürfen nicht stark beschädigt sein. Hingegen als Altfahrzeuge und somit Abfall sind beispielsweise Totalschäden einzustufen. Akute Sicherheits- und Umweltgefahren wie auslaufende Betriebsflüssigkeiten sind eins von mehreren Indizien dafür, dass es sich um ein Altfahrzeug handeln könnte. Fahrzeuge, die als Abfall einzustufen sind, sind ordnungsgemäß in anerkannten Demontagebetrieben zu verschrotten (siehe oben). Vorsicht ist deshalb geboten vor lukrativen Kauf-Angeboten: Verkaufen Sie nur „wirkliche“ Gebrauchtwagen und keine Autowracks als Gebrauchtwagen weiter, denn sonst könnte es sein, dass Sie eine Ordnungswidrigkeit begehen. Was Sie noch tun können: Bevor Sie sich wieder ein neues Auto kaufen: Beachten Sie auch unsere Beiträge zu Carsharing und zum Autokauf . Hintergrund Umweltsituation Die ordnungsgemäße Demontage und Verwertung von Altfahrzeugen dient insbesondere zwei Umweltzielen: Ein Auto enthält umweltgefährdende Substanzen wie Bremsflüssigkeiten, Motoren- und Getriebeöle, fluorierte Treibhausgase in Klimaanlagen und Blei in Batterien, die nicht in die Umwelt gelangen dürfen. Daher müssen sie so entsorgt werden, dass eine Gefährdung der Umwelt ausgeschlossen werden kann. Jüngere Fahrzeugjahrgänge können außerdem Lithium-Ionen-Akkus enthalten, als Bordnetzbatterien oder in Elektrofahrzeugen als Traktionsbatterien. Aufgrund ihrer Brandgefahr ist eine fachkundige Demontage wichtig. Ein Auto setzt sich außerdem aus wertvollen Rohstoffen wie rund 75 Prozent Metall (Stahl, Kupfer, Leichtmetalle, Edelmetalle), daneben Glas, Reifen und anderen Kunststoffen zusammen. Hochwertig recycelt tragen sie zur Ressourcenschonung bei. Die Verwertung der Altfahrzeuge erfolgt in Deutschland meist in zwei Stufen: Zuerst wird das Altfahrzeug in einem Demontagebetrieb trockengelegt. Hierzu werden Betriebsflüssigkeiten, Treibstoff, Kühlerflüssigkeit, Motor-, Getriebe- und weitere Öle, Kältemittel der Klimaanlagen etc. abgelassen und aufgefangen. Außerdem werden Ersatzteile zur Wiederverwendung entnommen, Airbags ausgebaut oder ausgelöst und schadstoffhaltige Bauteile entfernt und weitere Teile wie Reifen, Starterbatterie und Katalysator zur Wiederverwendung als Ersatzteile oder zwecks Recycling demontiert. Während der zweiten Stufe erfolgt das Schreddern der Restkarosse, wobei zum einen ein eisen- und stahlhaltiger Schredderschrott sowie eine buntmetallhaltige Schredderschwerfraktion gewonnen werden. Diese werden, teilweise nach einer weiteren Aufbereitung, an Metallhütten verkauft. Insgesamt können etwa 99 Prozent der im Altfahrzeug enthaltenen Metalle recycelt werden. Darüber hinaus fällt eine Schredderleichtfraktion als Abfallstrom an. Diese macht durchschnittlich etwa 22,5 Prozent des Gewichts der Restkarossen aus und ist ein heterogenes ⁠ Gemisch ⁠ aus verschiedensten Materialien wie Kunststoff, Gummi, Glas, Restmetalle. Sie kann auch Schadstoffe wie Blei oder bromierte Flammschutzmittel enthalten. Sie wird meist in Müllverbrennungsanlagen energetisch verwertet beziehungsweise im Deponiebau oder Bergversatz eingesetzt. Die EU-weit geforderten Recycling- und Verwertungsquoten für Altfahrzeuge von 85 beziehungsweise 95 Prozent wurden in Deutschland bisher jedes Jahr erreicht. Die jeweils aktuellsten Daten werden bei den Daten zur Umwelt „ Altfahrzeugverwertung und Fahrzeugverbleib“ veröffentlicht. Jedoch gibt es noch Verbesserungspotenziale bei der Altfahrzeugverwertung. Diese betreffen das hochwertige Recycling der Kunststoffe, des Fahrzeugglases und der beim Schredderprozess anfallenden Schredderleichtfraktion. Immerhin enthält ein Altfahrzeug über 100 Kilogramm Kunststoffe und etwa 30 Kilogramm Fahrzeugglas, von denen gemäß Abfallstatistik durchschnittlich lediglich je 2 bis 4 Kilogramm demontiert und recycelt werden. Die gezielte Demontage und das Recycling der zunehmend anfallenden edelmetallhaltigen Autoelektronik-Bauteile stellt ebenfalls eine Herausforderung dar. Denn die Herstellung von Edelmetallen wie Gold, Silber und Palladium ist mit relativ großen Umweltbelastungen verbunden. So verursacht beispielsweise die Primärherstellung von 0,001 Kilogramm Platin so viel ⁠ CO2 ⁠-Emmissionen wie die Herstellung von sieben Kilogramm Kupfer (Berechnung auf der Basis von PROBAS). In den letzten Jahren ist ein langsamer Anstieg des Recyclings von Fahrzeugelektronik-Bauteilen zu beobachten. Gesetzeslage Die Verwertung von Altfahrzeugen ist in Deutschland rechtlich in der Altfahrzeugverordnung geregelt, welche für Pkws und leichte Nutzfahrzeuge (bis 3,5 t) gilt. Sie verpflichtet die Fahrzeughersteller, kostenlose Rücknahmemöglichkeiten für die Altfahrzeuge über ein flächendeckendes Netz zu schaffen: Die Rückgabemöglichkeiten dürfen maximal 50 Kilometer vom Wohnsitz der Fahrzeughalter*innen entfernt sein. Darüber hinaus gibt die Altfahrzeugverordnung beispielsweise Demontage- und Recyclingquoten vor und stellt technische Anforderungen an die Altfahrzeugbehandlung. Für die Entsorgung anderer Kraftfahrzeuge wie Busse, Lkws und Motorräder gibt es keine spezielle Vorschrift. Sie richtet sich nach den allgemeinen Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und hat entsprechend auch nach dem Stand der Technik zu erfolgen. Unbekannter Fahrzeugverbleib Auf deutschen Straßen rollen über 40 Millionen Pkw. Rund drei Millionen davon werden jährlich endgültig stillgelegt. Von den endgültig stillgelegten Pkw und leichten Nutzfahrzeugen werden jährlich etwa 500.000 in anerkannten Demontagebetrieben zerlegt. Etwa zwei Millionen Fahrzeuge werden als Gebrauchtfahrzeuge aus Deutschland exportiert, überwiegend nach Osteuropa. Die jeweils aktuellsten Daten werden bei den Daten zur Umwelt „ Altfahrzeugverwertung und Fahrzeugverbleib “ veröffentlicht. Jährlich bleibt eine Anzahl in der Größenordnung von etwa 300.000 Fahrzeugen übrig, deren Verbleib sich anhand der Statistiken nicht erklären lässt. Eine Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes kam zu dem Schluss, dass es sich hierbei hauptsächlich um Altfahrzeuge handele, die nicht in anerkannten Demontagebetrieben zerlegt bzw. nicht gemäß Abfallverbringungsrecht exportiert werden. Da die nicht ordnungsgemäßen Altfahrzeug-Zerleger teilweise die rechtlichen Anforderungen nicht einhalten und damit Kosten sparen können, können sie meist günstigere Konditionen anbieten, wenn sie Altfahrzeuge aufkaufen, als die anerkannten Demontagebetriebe. Jedoch können mit dieser unrechtmäßigen Entsorgung von Altfahrzeugen Umweltgefahren verbunden sein, wie z.B. der Eintrag von Altöl und weiteren Betriebsflüssigkeiten in den Boden bzw. die Gewässer, die Freisetzung klimarelevanter Kältemittel in die Umwelt sowie die nicht ordnungsgemäße Entsorgung von Kunststoffen und weiteren Bauteilen. Daher dürfen Altfahrzeuge, also beispielsweise Autowracks, die nicht mehr für den Straßenverkehr, sondern nur noch zum Ausschlachten von Ersatzteilen geeignet sind, nur an anerkannte Demontagebetriebe übergeben werden. Ob ein Fahrzeug einer nicht ordnungsgemäßen Abfallbehandlung zugeführt wird, ist für Letzthalter*innen oft schwer zu erkennen. So werden auch alte Fahrzeuge teilweise als vermeintliche Gebrauchtwagen vom Letzthalter oder der Letzthalterin abgekauft, dann jedoch nicht weiter gefahren oder repariert, sondern nur zerlegt oder ausgeschlachtet, falls sich keine Abnehmer*innen finden. Überlegen Sie daher vor dem Verkauf Ihres alten Autos, ob es wirklich noch einen Markt dafür gibt. Sollte man ausrangierte Fahrzeuge als Gebrauchtwagen exportieren? Der Gebrauchtfahrzeugexport ist vom Grundsatz her sinnvoll, da hierdurch sehr viel Energie und Ressourcen für die Herstellung eines neuen Fahrzeugs gespart werden können. Der Handel und die Weiternutzung von Gebrauchtfahrzeugen sind in vielen Importländern ein wichtiger Wirtschaftsfaktor und steigern die Mobilität der Bevölkerung. Allerdings ist es wichtig, darauf zu achten, dass nur „wirkliche“ Gebrauchtwagen und keine fahruntüchtigen Autowracks exportiert werden. Werden Altfahrzeuge in Länder ohne ausreichende Demontage- und Recyclinganlagen exportiert, führt dies zu einer erhöhten Gesundheits-und Umweltbelastung in den Importländern sowie zum dauerhaften Verlust wertvoller Rohstoffe. Anzahl der anerkannten Altfahrzeugverwertungsbetriebe 2006 bis 2021 Quelle: GENESIS-Online u. a. Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Verbleib der endgültig stillgelegten Fahrzeuge in Deutschland 2020 Quelle: Kraftfahrtbundesamt/ Statistisches Bundesamt / Umweltbundesamt Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten

Zur Verfassungsmäßigkeit des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG)

Seit Beginn des Gesetzgebungsvorgangs zum BEHG wird die Verfassungsmäßigkeit des BEHG in Literatur und Praxis diskutiert. Wesentlicher Kritikpunkt ist dabei, dass es während der Einführungs- und Korridorphase (Kalenderjahre 2021 - 2026) an einer „Knappheit der Emissionszertifikate“ fehle und sich somit kein freier Marktpreis bilden könne. Vor diesem Hintergrund hat die DEHSt die Kanzlei lindenpartners in Zusammenarbeit mit Professor Dr. Jörn Ipsen (Universität Osnabrück) beauftragt, im Rahmen eines Rechtsgutachtens die Verfassungsmäßigkeit des BEHG während der Einführungs- und Versteigerungsphase zu prüfen. Die Verfasser*innen kommen in dem Gutachten zu dem Ergebnis, dass es sich bei der CO 2 -Bepreisung nach dem Brennstoffemissionshandel um eine nicht-steuerliche Abgabe handelt und die verfassungsrechtlichen Anforderungen an diese erfüllt sind. Auf der Grundlage der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) wird in diesem Zusammenhang insbesondere die Frage beleuchtet, ob ein besonderer sachlicher Rechtfertigungsgrund in Form eines Vorteilsausgleichs vorliegt. Die Verfasser*innen gelangen unter besonderer Berücksichtigung des Klimabeschlusses des BVerfG vom 24.03.2021 zu der Überzeugung, dass auch bei einer Veräußerung zu Festpreisen die Voraussetzungen einer Vorteilsabschöpfungsabgabe i.S.d. Rechtsprechung des BVerfG vorliegen und das BEHG in der Einführungs- und Versteigerungsphase auch unter sonstigen Gesichtspunkten verfassungsgemäß ist. Veröffentlicht in Texte | 04/2022.

Den sozial-ökologischen Mehrwert sichtbar machen

Quelle: Wupptertal Institut Der neue VorAB-Impuls widmet sich dem Thema "Mehrwert" des landwirtschaftlichen Tätigseins. Mehrwert bedeutet hier Sorgsamkeit und Achtsamkeit für die Natur verbunden mit Tätigkeiten, die zum Beispiel die Artenvielfalt, Wasserqualität und Bodenfruchtbarkeit positiv beeinflussen. Doch dieser Nutzen für die Natur und den Menschen wird weder wirtschaftlich noch gesellschaftlich ausreichend gewürdigt, so die Beobachtung der Autor*innen. Mit dem VorAB-Impuls starten sie einen transdisziplinären sowie praktisch-theoretischen Versuch und gehen der Frage nach, wie der Mehrwert sichtbar gemacht werden kann, welche Konzepte es bereits gibt und was sich in Zukunft ändern muss. Zunächst berichtet Alfons Wiesler-Trapp, Bauer und Mitglied der Domäne Fredeburg Bio-dynamischer Landbau, wie er sein Feld alternativ bewirtschaftet hat, von seinem Getreideertrag sowie den Erfahrungen darüber hinaus. Die emeritierte Professorin für Wirtschaftswissenschaften an der Universität Bremen, Prof. Dr. Adelheid Biesecker besuchte den Bauern im Hofladen und erfuhr, dass das, was über den Getreidehaufen hinaus in einem Kilo Hafer steckt, sich preislich nicht niederschlägt. Im finalen Beitrag "Wertvoll geht anders" führen Prof. Dr. Uta von Winterfeld, Senior Researcher im Forschungsbereich Strukturwandel und Innovation am Wuppertal Institut, und Adelheid Biesecker diesen Gedanken weiter. Die Regionalwert AG errechnete, dass die Domäne Fredeburg einen jährlichen Mehrwert – etwa durch umweltbewussten Anbau – von 200.000 Euro erbringt. Stünde dieser Betrag dem Bauernhof zu, wären Subventionen überflüssig – derzeit sind dies noch 80.000 Euro jährlich. Für Uta von Winterfeld steht fest: "Der Mehrwert des ökologischen Landwirtschaftens ist ein öffentliches und gemeinschaftliches Gut, dass nicht über den Marktpreis, sondern öffentlich finanziert werden sollte". Die Wissenschaftlerinnen sehen hier vor allem Potenzial für einen Wandel in der Gesellschaft, der ökonomische Prozesse aus den bisherigen Marktmechanismen – wie starke Gewinnorientierung und Konkurrenz – herauslöst. Dafür ist für sie eine Politik notwendig, die zeigt, wie man die Natur schont und Umwelt-Ambitionen finanziell fördert. Nur so ließe sich der Mehrwert vom menschenwürdigen Tätigsein in, mit und für die Natur gerecht bewerten. Der VorAB-Impuls "Wertvoll – Wenn man richtig guckt, ist es nicht nur ein Getreidehaufen" ist erschienen und steht im nachfolgenden Link zum Download kostenfrei bereit. Links: Neuer VorAB-Impuls „Wertvoll – Wenn man richtig guckt, ist es nicht nur ein Getreidehaufen.“ - Download Vorsorgend handeln – Avantgardistische Brückenansätze für nachhaltige Regionalentwicklung

Analysis of current developments in global carbon markets

The research project analysed and evaluated the current status of the use of climate protection projects from the CDM in the international carbon market.  Based on a maximum offer in the CDM of 4.6 billion emission credits (so-called CERs) for the years 2013-2020, a first analysis identified and quantified project types that are particularly dependent on the revenues from the CDM, i.e. where the risk of project termination appears particularly high due to the currently low market prices (so-called vulnerable projects). It was shown, for example, that commercial livestock manure management projects or those to promote improved cook stoves would probably be abandoned without the additional income from the CDM, and therefore cease continuation of their GHG abatement. Based on these findings, the implication of different restrictions on the potential volume and cost of supplying CERs was assessed. The restrictions considered relate both to various cut-off date regulations that would exclude older CDM projects as well as to the promotion of particularly vulnerable projects. According to the analyses, such restrictions have a significant impact on the future supply potential and can reduce the volume of CER supply to less than 1/10 of the maximum possible supply. Finally, the data and calculation tools used in the project were updated and summarized so that, considering various conceivable regulatory restrictions, an updated calculation of possible CER supply until 2035 can be made at any time in the future. Veröffentlicht in Climate Change | 45/2020.

TO4_Schwarz_Nutzung_PV-Freiflaechen.pdf

Photovoltaik-Freiflächen: Weichenstellung für Klimaschutz, Naturschutz, Akzeptanz und richtig viel Wertschöpfung vor Ort - Eine Handreichung für Gestalter in den Kommunen - Torsten Schwarz 16. November 2021 1 LEITFRAGEN / INHALT • • • • • • • • • • • • Was prägt das Umfeld maßgeblich? Wie hoch ist der Ausbaubedarf an PV-FFA grundsätzlich? Wieviel Geld wird verteilt? Welche Geldströme kann die Kommune steuern? Darf es auch etwas mehr sein? Wer soll den wirtschaftlichen Nutzen haben? Wer kann über die Verteilung des Nutzens entscheiden? Was kann von der Kommune alles gestaltet werden? Mit welchen Instrumenten können Kommunen steuern? Woran müssen sich Gemeinderäte orientieren? Was schafft Akzeptanz? Ist das die gebotene Vorgehensweise für Kommunen? Torsten Schwarz 3 WAS PRÄGT DAS UMFELD MASSGEBLICH? Der Handlungsdruck der Kommunen wächst. Der Markt für PV-Freiflächen ist stark wachsend und von hohen Projektrenditen geprägt. • Bundesverfassungsgericht fordert Ziele und Maßnahmenplan vom Staat, d.h. von Bund, Ländern und Gemeinden • Kommunen bekommen von Projektierern eine Vielzahl an Anfragen zur Genehmigung von PV-Freiflächenanlagen • Wind- und Solarparks werden im Regelfall von großen Projektierungsgesellschaften errichtet • Es gibt mehr Investorennachfrage als angebotene Projekte; daher sind die Marktpreise der Projekte aktuell sehr hoch • Investoren sind bundesweit oft Steuersparer und Rentenfonds • PV genießt die höchste Akzeptanz der Erneuerbaren Energien, Akzeptanz der Menschen vor Ort steigt mit deren Teilhabe Torsten Schwarz 4

Umweltzeichen Blauer Engel für Produkte aus Recycling-Kunststoffen

Dieser Hintergrundbericht dokumentiert die Ableitung von Vergabekriterien für das Umweltzeichen Blauer Engel für Produkte aus Recycling-Kunststoffen (DE-UZ 30a) im Rahmenvorhaben „Weiterentwicklung des Umweltzeichens Blauer Engel, Rahmenvorhaben 2014-2018“. Bisher wird nur ein Teil der Post-Consumer-Kunststoffe, welche aus privaten Haushalten, Landwirtschaft, Gewerbe und Industrie stammen, werkstofflich verwertet (etwa 17 Prozent bezogen auf das gesamte Kunststoffabfallaufkommen). Gründe hierfür können fehlende Absatzwege für derartige Recycling-Materialien, hohe Marktpreise der ⁠ Rezyklate ⁠ im Vergleich zu Neuware, befürchtete Nachteile hinsichtlich der Materialqualität sowie fehlende Möglichkeit zur Sortierung der Materialien sein. Um die Akzeptanz der Materialien zu steigern, wurden u.a. grundlegende Regelungen die Schadstoffbegrenzung betreffend, inklusive einer sachgerechten Nachweiseführung in den Vergabekriterien aufgenommen. Fokussiert wurde sich dabei auf bekannte Schadstoffgruppen, die für den Bereich der Kunststoffe Relevanz haben können, wie z. B. Weichmacher, Flammschutzmittel oder Schwermetalle. Durch eine Umweltkennzeichnung der Fertigerzeugnisse, die mit einem hohen Anteil dieser Recycling-Materialien hergestellt wurden, kann hier ein Beitrag zur Stärkung des Absatzes und damit zur Stärkung des Recyclings von Post-Consumer Kunststoffabfällen erreicht werden. Veröffentlicht in Texte | 124/2020.

Landwirtschaft in Sachsen-Anhalt 2018: Mehr Ökolandbau, Milchviehbetriebe stabiler, große Betriebe

Landwirtschaftsministerium legt Bericht zu Lage der Landwirtschaft 2018 vor   Sachsen-Anhalts Landwirtschaft ist geprägt von Betrieben mit einer großen Flächenausstattung. Zudem ist der Ökolandbau auf dem Vormarsch. Der heute im Kabinett vorgestellte Bericht zur Lage der Landwirtschaft 2018 zeigt die Zahlen im Einzelnen: Im Jahr 2018 wirtschafteten in Sachsen-Anhalt 4.406 landwirtschaftliche Unternehmen. Die Betriebsgröße lag durchschnittlich bei rund 270 Hektar landwirtschaftlicher Fläche je Betrieb und war damit im Mittel deutlich größer als im Bundesvergleich (circa 60 Hektar landwirtschaftliche Fläche je Betrieb).   Dabei ist die Anzahl der ökologisch wirtschaftenden Betriebe und der entsprechenden Nutzfläche seit 2017 weiter ansteigend. 2018 wirtschafteten 566 Betriebe auf 93.973 Hektar nach den Kriterien des Ökolandbaus. Dies sind 12,8 Prozent der Betriebe und der Flächenanteil ist um circa 21.000 Hektar gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Im Schnitt bewirtschaftet ein Ökolandbaubetrieb 166 Hektar Fläche. Im Bundesdurchschnitt sind es 57 Hektar.   Landwirtschaftsministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert freute sich vor allem über den großen Zuwachs beim Ökolandbau: ?Unsere Förderung des Ökolandbaus zeigt handfeste Erfolge. Der Anteil ökologisch bewirtschafteter Fläche ist von 6,2 in 2017 auf 8,0 Prozent in 2018 gestiegen. Schritt für Schritt kommen wir dem 20-Prozent-Ziel näher. Auch der Gewinn liegt mit durchschnittlich 333 Euro je Hektar über den durchschnittlichen Ergebnissen konventioneller Betriebe im Wirtschaftsjahr 2017/2018. Ökolandbau ist nachhaltig und zukunftsfest: gut für Mensch, Tier und den Erhalt der Artenvielfalt im ländlichen Raum.?   Wie sieht die wirtschaftliche Situation der Betriebe im Land aus? Auch darüber gibt der Agrarbericht 2018 Auskunft: Hauptbetriebstypen in Sachsen-Anhalt sind spezialisierte Ackerbaubetriebe und die spezialisierte Milchviehbetriebe. Spezialisierte Milchviehbetriebe konnten im Wirtschaftsjahr 2017/2018 ihr Ergebnis nach der Milchpreiskrise 2015/2016 deutlich steigern. Dies lag an dem gegenüber dem Vorjahr um 5 ct/kg Milch gestiegenen Milchpreis. Mit Ausnahme von Zuckerrübe und Körnermais waren die Naturalerträge der wichtigsten Ackerkulturen im Erntejahr 2017 niedriger als im Vorjahr; bei Getreide sanken sie um 12 Prozent, beim Raps um 24 Prozent. Die Marktpreise stiegen dagegen nur leicht an. Die Betriebsergebnisse der meisten spezialisierten Ackerbaubetriebe sanken daher im Berichtszeitraum gegenüber dem Vorjahr. Den größten Rückgang mussten dabei die Ackerbaubetriebe in der Rechtsform als Einzelunternehmen verkraften - mit einem Rückgang des Gewinns um etwa 25 Prozent auf 247 Euro je Hektar.   Dazu sagte Dalbert: ?Mich stimmt der leichte Anstieg der Milchpreise verhalten optimistisch, auch wenn dies die Verluste der Betriebe in der Milchkrise nicht ausgleicht. Wir setzen uns weiter dafür ein, dass es ein dauerhaftes Instruments auf EU-Ebene gibt, mit dem im Krisenfall die Milchmenge EU-weit reduziert wird.?   Insgesamt betrachtet konnten die meisten Betriebe im Wirtschaftsjahr 2017/2018 ausreichende Gewinne erwirtschaften. Für das Wirtschaftsjahr 2018/2019, das am 30. Juni 2019 endet, ist auf Grund der Dürre 2018 bei allen Betriebstypen allerdings mit stark zurückgehenden Ergebnissen zu rechnen.   ?Mit dem Dürrehilfsprogramm haben wir Betrieben unter die Arme gegriffen, die wegen der Trockenheit im vergangenen Jahr in ihrer Existenz gefährdet waren. Es war wichtig, dass wir hier in unserem ländlich geprägten Bundesland dafür Steuergelder eingesetzt haben. Unsere Landwirtinnen und Landwirte tragen mit ihrer Arbeit täglich zur Wertschöpfung im ländlichen Raum bei, sind Arbeitgeber und leisten oftmals einen ganz wichtigen Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt in der Kulturlandschaft. Unser gemeinsames Ziel ist es, dass es Mensch, Tier und Umwelt gut geht. So trägt die Landwirtschaft auch dazu bei, für die Menschen in den ländlichen Räumen perspektivisch gleichwertige Lebensverhältnisse zu schaffen?, sagte die Ministerin abschließend.   Hintergrund ? Daten aus dem Agrarbericht 2018   Der Bericht zur Lage der Landwirtschaft des Landes Sachsen-Anhalt muss alle 2 Jahre vorgelegt werden. Er gibt einen Überblick über die Leistungen, Strukturen und die Situation der Landwirtschaft in Sachsen-Anhalt auf Grundlage der Buchführungsergebnisse des Wirtschaftsjahres 2017/2018 im Testbetriebsnetz.   Bruttowertschöpfung Die Land- und Forstwirtschaft, Fischerei hatte 2018 einen Anteil von 1,6 Prozent an der gesamtwirtschaftlichen Bruttowertschöpfung Sachsen-Anhalts. Der Anteil war damit doppelt so hoch wie im Bundesdurchschnitt. Im Vorjahr lag der Anteil in Sachsen-Anhalt noch bei 2,1 Prozent.   Anzahl der landwirtschaftlichen Betriebe Die Anzahl der landwirtschaftlichen Betriebe ab 5 Hektar landwirtschaftlicher Fläche in Sachsen-Anhalt ist in den letzten 8 Jahren um 4,5 Prozent auf 4.406 Betriebe im Jahr 2018 leicht gestiegen. Während in den meisten Größenklassen die Anzahl der Betriebe relativ konstant bis leicht abnehmend ist, hat die Zahl der Betriebe, die auf 500 bis 1.000 Hektar Fläche wirtschaften, kontinuierlich zugenommen.   16 Prozent der Betriebe haben mehr als 500 ha landwirtschaftliche Fläche und bewirtschaften etwa 66 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche in Sachsen-Anhalt. 30 Prozent der Betriebe haben 100 bis 500 Hektar und bewirtschaften 29 Prozent der Fläche.   Betriebe mit weniger als 100 Hektar werden häufig im Nebenerwerb geführt. Sie machen zwar 54 Prozent der Betriebe aus, bewirtschaften jedoch nur etwa 5 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche in Sachsen-Anhalt.   Ökolandbau Zum Stichtag 31.12.2018 waren für das Jahr 2018 insgesamt 795 Ökounternehmen gemeldet, davon sind 566 landwirtschaftliche Erzeugerbetriebe.   Tabelle: Entwicklung Ökologischer Landbau in Sachsen-Anhalt   Sachsen-Anhalt 2015 2016 2017 2018 Ökofläche in ha 57.034  60.967 73.046 93.973 Ökofläche in % der landwirtschaftlichen Nutzfläche1)   4,9    5,2   6,2   8,0 1) Anzahl landwirtschaftlicher Betriebe ?Erzeugerbetriebe? mit Bio-Zertifizierung) Anteil an landwirtschaftlichen Unternehmen insgesamt, in %   387   9   407   9,5   463    11,0     566     12,8 2) Quelle: Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau, Prozentangaben gerundet 1) Bezug: LF gesamt lt. Bodennutzungshaupterhebung 2018: 1.168.983 ha 2) Bezug: Betriebe gesamt lt. Bodennutzungshaupterhebung 2018: 4.406   Nach vorläufigen Auswertungen von zunächst 19 Ökolandbaubetrieben lag der Gewinn bei 333 Euro je Hektar bzw. bei 113.900 Euro je Betrieb. Damit liegt er leicht über den durchschnittlichen Ergebnissen aller ausgewerteten konventionellen Betriebe. Bei Einzelunternehmen betrugen diese 229 Euro je Hektar bzw. 314 Euro je Hektar bei Personengesellschaften. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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