Der Emissionshandel wird als wirksames und kosteneffizientes Politikinstrument zur Vermeidung von Treibhausgasemissionen geschätzt. Er ist - in Europa im Rahmen des EU-ETS umgesetzt - ein wichtiger Baustein der europäischen Klimapolitik. Darüber hinaus enthält der europäische Politik-Mix weitere Klima- und Energiepolitiken, die mit dem Emissionshandel interagieren. Dies umfasst sowohl EU-Instrumente als auch solche aus nationaler Ebene. Die strukturelle Weiterentwicklung des EU-ETS erfordert eine Berücksichtigung der Wechselwirkungen zwischen diesen Instrumenten und dem EU-ETS, wenn seine Anreizwirkung gestärkt und langfristige Effizienz gesichert werden sollen. Ziel dieses Forschungsvorhabens war die wissenschaftliche Begleitung von DEHSt/UBA als vollziehender Behörde und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit als federführendes Ressort bei der Vorbereitung und Begleitung der Prozesse zur strukturellen Weiterentwicklung des EU-ETS. Innerhalb des Forschungsvorhabens wurden Methoden zur Quantifizierung der Wechselwirkungen entwickelt und in zwei Fallstudien (britischer Carbon Price Floor und deutsches Kohleverstromungsbeendigungsgesetz) untersucht. Außerdem wurde die Marktstabilitätsreserve (MSR), welche von der EU zur Steuerung des Angebots und zum Abbau historisch angesammelter Marktüberschüsse eingeführt wurde, eingehend untersucht und Reformvorschläge unterbreitet. Letztlich wurde analysiert, welchen Beitrag der EU-ETS zum langfristigen Dekarbonisierungspfad der EU leisten kann. Neben einer Reihe von Publikationen, wurden die Forschungsergebnisse in zwei Workshops mit internationalem Publikum und einem Fachgespräch vorgestellt. Quelle: Forschungsbericht
Das Projekt "Strukturelle Weiterentwicklung des EU-ETS nach 2020" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V. durchgeführt. Die Stärkung und strukturelle Weiterentwicklung des Europäischen Emissionshandels (EU-ETS) ist in den kommenden Jahren eine der vordringlichen Aufgaben der europäischen Klimapolitik. Die Einführung einer Marktstabilitätsreserve (MSR) ist hierfür ein wesentlicher Eckpfeiler. Ab 2020 werden die Parameter der MSR in einem Review-Prozess überprüft und ggf. angepasst. Ein zweites zentrales Element zur Stärkung des EU-ETS ist die Verschärfung des Emissionshandels-Cap. Spätestens zu Beginn der vierten Handelsperiode dürfte ein Prozess zur Überprüfung des Ambitionsniveaus im EU-ETS initiiert werden, der sich in die Überprüfung der europäischen Klimaschutzzusagen im Rahmen des Pariser Abkommens einfügt. Dieser Prozess wird bereits vor 2020 durch den in Paris beschlossenen 'facilitative dialogue' sowie seitens der EU-KOM durch die Erarbeitung einer neuen EU-Klimaroadmap vorbereitet. Ein drittes Element ist die Weiterentwicklung des EU-ETS in Hinblick auf Wechselwirkungen mit anderen Energie- und Klimapolitiken auf nationaler und europäischer Ebene. Solche flankierenden Politiken können die Nachfrage im EU-ETS beeinflussen und seine Anreizwirkung erheblich schwächen, wenn das Angebot im EU-ETS nicht entsprechend angepasst wird. Für die vierte Handelsperiode sollen u.a. Methoden zur Schätzung von Nachfrageveränderungen entwickelt werden. Außerdem sind Lösungsansätze zu erarbeiten, die die Konsistenz des EU-ETS mit den übrigen energie- und klimapolitischen Maßnahmen sicherstellen. In diesem Zusammenhang ergeben sich u.a. auch Fragestellungen zur ex-ante Stringenz des Cap. Das Projekt soll BMUB/UBA bei der Vorbereitung und Begleitung der o.g. Prozesse zur strukturellen Weiterentwicklung des EU-ETS mit wissenschaftlich fundierten Stellungnahmen und Analysen unterstützen: u.a. Bewertung von mengen- vs. preisbasierten Mechanismen zur Angebotssteuerung, zur Interaktion des EU-ETS mit flankierenden energie- und klimapolitischen Maßnahmen sowie Fragestellungen der Cap-Festlegung.