Teil der Statistik "Erhebung über die Abfallerzeugung"
Raum: Deutschland insgesamt
1 Allgemeine Angaben zur Statistik
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1.1 Bezeichnung der Statistik
Erhebung über die Abfallerzeugung (EVAS-Nr. 32161).
1.2 Grundgesamtheit
Grundgesamtheit der Erhebung über die Abfallerzeugung sind
alle Betriebe und sonstige Arbeitsstätten.
1.3 Statistische Einheiten (Darstellungs- und
Erhebungseinheiten)
Bundesweit werden höchstens 20 000 Betriebe und sonstige
Arbeitsstätten befragt. Dabei wurde als Auswahlgrundlage
die Betriebsgröße herangezogen, ausgehend von der Anzahl
der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten. Die
Abschneidegrenzen sind je nach Wirtschaftszweigen
unterschiedlich. Die Anzahl der Beschäftigten werden aus
den Angaben im Statistischen Unternehmensregister (URS-Neu)
entnommen.
Abschneidegrenzen:
50 und mehr Beschäftigte in den Wirtschaftszweigen (WZ):
- Land- und Forstwirtschaft, Fischerei (WZ 01-03)
- Textil- und Bekleidungsgewerbe (WZ 13, 14)
- Ledergewerbe (WZ 15)
- Holzgewerbe (WZ 16)
- Papier- und Druckgewerbe (WZ 17, 18)
- Kokerei und Mineralölverarbeitung (WZ 19)
- Herstellung von chemischen Erzeugnissen (WZ 20)
- Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen (WZ 21)
- Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren (WZ 22)
- Glasgewerbe, Herstellung von Keramik, Verarbeitung von
Steinen und Erden (WZ 23)
- Fahrzeugbau (WZ 29, 30)
- Herstellung von Möbeln, Schmuck, Musikinstrumenten,
Sportgeräten, Spielwaren und sonstigen Erzeugnissen
(WZ 31, 32)
- Reparatur und Installation von Maschinen und Ausrüstungen
(WZ 33)
100 und mehr Beschäftigte in den Wirtschaftszweigen:
- Gewinnung von Erdöl und Erdgas, Erzbergbau, Gewinnung von
Steinen und Erden, sonstiger Bergbau, Erbringung von
Dienstleistungen für den Bergbau und für die Gewinnung
von Steinen und Erden (WZ 06-09)
- Ernährungsgewerbe und Tabakverarbeitung (WZ 10-12)
- Metallerzeugung und -bearbeitung, Herstellung von
Metallerzeugnissen (WZ 24,25)
- Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen
und optischen Erzeugnissen sowie von elektrischen
Ausrüstungen (WZ 26, 27)
- Maschinenbau (WZ 28)
- Energieversorgung (WZ 35)
- Wasserversorgung (WZ 36)
500 und mehr Beschäftigte in den Wirtschaftszweigen:
- Kohlenbergbau (WZ 05)
- Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen
(WZ 45-47) mit Ausnahme von WZ 46.77 (siehe unten)
- Verkehr und Lagerei (WZ 49-53) [1]
- Gastgewerbe (WZ 55, 56) [1]
- Information und Kommunikation (WZ 58-63) [1]
- Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
(WZ 64-66) [1]
- Grundstücks- und Wohnungswesen (WZ 68) [1]
- Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und
technischen Dienstleistungen, sowie von sonstigen
wirtschaftlichen Dienstleistungen (WZ 69-82) mit Ausnahme
von WZ 78.20 (siehe unten) [1]
- Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung
(WZ 84) [1]
- Erziehung und Unterricht (WZ 85) [1]
- Gesundheits- und Sozialwesen (WZ 86-88)
- Kunst, Unterhaltung und Erholung (WZ 90-93) [1]
- Erbringung von sonstigen Dienstleistungen (WZ 94-96) [1]
[1] In Berichtsjahr 2022 unter Kosten-Nutzen-Aspekten
geschätzt (siehe Kapitel 3.2.)
Nicht befragt werden die Wirtschaftszweige (diese WZ sind
zur Entlastung der Befragten und zur Vermeidung von
Doppelbefragungen ausgenommen worden.):
- Abwasserentsorgung (WZ 37)
- Sammlung, Behandlung und Beseitigung von Abfällen;
Rückgewinnung (WZ 38)
- Beseitigung von Umweltverschmutzungen und sonstige
Entsorgung (WZ 39)
- Baugewerbe (WZ 41-43)
- Großhandel mit Altmaterialien und Reststoffen (WZ 46.77)
- Befristete Überlassung von Arbeitskräften (WZ 78.20)
- Private Haushalte (WZ 97, 98)
- Exterritoriale Organisationen und Körperschaften (WZ 99).
1.4 Räumliche Abdeckung
Die Ergebnisse der Abfallerzeugung werden vom Statistischen
Bundesamt für das gesamte Bundesgebiet und nach
Bundesländern (nur Gesamtmengen) gegliedert ausgewiesen.
Eine Veröffentlichung von hochgerechneten Ergebnissen
erfolgt nicht. Die detaillierten Ergebnisse der
Bundesländer werden teilweise von den Statistischen Ämtern
der Länder veröffentlicht.
1.5 Berichtszeitraum/-zeitpunkt
Berichtszeitraum ist das Kalenderjahr 2022.
1.6 Periodizität
Die Erhebung wird seit 2006 alle vier Jahre durchgeführt.
1.7 Rechtsgrundlagen und andere Vereinbarungen
Die aktuelle Fassung der nationalen Gesetze finden Sie unter
www.gesetze-im-internet.de
- Europäische Union:
EU-Abfallstatistikverordnung - Verordnung (EG) Nr. 2150
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November
2002 zur Abfallstatistik (ABl. EG Nr. L 332 vom
09.12.2002) in der jeweils geltenden Fassung.
- Europäische Union:
EU-Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG (ABl. EU Nr. L 312
vom 22.11.2008) in der jeweils geltenden Fassung.
- Bundesrepublik Deutschland:
Umweltstatistikgesetzes (UStatG) vom 16. August 2005
(BGBl. I S. 2446) in der jeweils geltenden Fassung.
Erhoben werden die Angaben zu § 3 Abs. 3 UStatG.
- Bundesrepublik Deutschland:
Bundesstatistikgesetz (BStatG) vom 20. Oktober 2016 (BGBl.
I S. 2394) in der jeweils geltenden Fassung.
Das Bundesstatistikgesetz legt die Arbeitsteilung zwischen
den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder fest.
Die Auskunftsverpflichtung ergibt sich aus § 14 Abs. 1
UStatG in Verbindung mit § 15 BStatG. Nach § 14 Abs. 2 Nr.
1
Buchstabe c UStatG sind die Inhaber oder Leitungen der
Betriebe auskunftspflichtig. Gemäß § 15 Abs. 6 BStatG haben
Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die Aufforderung zur
Auskunftserteilung keine aufschiebende Wirkung.
1.8 Geheimhaltung
1.8.1 Geheimhaltungsvorschriften
Die erhobenen Einzelangaben werden nach § 16 BStatG
grundsätzlich geheim gehalten. Nur in ausdrücklich
gesetzlich geregelten Ausnahmefällen dürfen Einzelangaben
übermittelt werden.
Eine Übermittlung von Einzelangaben ist grundsätzlich
zulässig an:
- öffentliche Stellen und Institutionen innerhalb des
statistischen Verbundes, die mit der Durchführung einer
Bundes- oder europäischen Statistik betraut sind (z. B. die
Statistischen Ämter der Länder, die Bundesbank, das
Statistische Amt der Europäischen Union (Eurostat)).
- Dienstleister, zu denen ein Auftragsverhältnis besteht (z.
B. ITZBund als IT-Dienstleister des Statistischen
Bundesamtes, Rechenzentren der Länder).
Eine Liste der regelmäßig beauftragten IT-Dienstleister
finden Sie unter www.statistikportal.de.
Nach § 16 Absatz 1 UStatG dürfen an die fachlich zuständigen
obersten Bundes- und Landesbehörden für die Verwendung
gegenüber den gesetzgebenden Körperschaften und für Zwecke
der Planung, jedoch nicht für die Regelung von
Einzelfällen, vom Statistischen Bundesamt und den
statistischen Ämtern der Länder Tabellen mit statistischen
Ergebnissen übermittelt werden, auch soweit Tabellenfelder
nur einen einzigen Fall ausweisen.
Nach § 16 Absatz 2 UStatG dürfen die statistischen Ämter der
Länder die Ergebnisse der Erhebungen nach § 3 UStatG,
soweit es sich um öffentlich-rechtliche
Abfallentsorgungsanlagen handelt, veröffentlichen, auch
soweit Tabellenfelder nur einen einzigen Fall ausweisen.
Nach § 16 Absatz 5 UStatG übermitteln die statistischen
Ämter der Länder dem Statistischen Bundesamt die von ihnen
erhobenen Einzelangaben für Zusatzaufbereitungen des Bundes
und für die Erfüllung von über- und zwischenstaatlichen
Aufgaben.
Nach § 16 Absatz 6 UStatG übermitteln das Statistische
Bundesamt und die statistischen Ämter der Länder dem
Umweltbundesamt für eigene statistische Auswertungen
insbesondere zur Erfüllung europa- und völkerrechtlicher
Pflichten der Bundesrepublik Deutschland, jedoch nicht zur
Regelung von Einzelfällen, unentgeltlich Tabellen mit
statistischen Ergebnissen, auch soweit Tabellenfelder nur
einen einzigen Fall ausweisen. Die Tabellen dürfen nur von
den für diese Aufgabe zuständigen Organisationseinheiten
des Umweltbundesamtes gespeichert und genutzt und nicht an
andere Stellen weitergegeben werden. Die
Organisationseinheiten nach Satz 2 müssen von den mit
Vollzugsaufgaben befassten Organisationseinheiten des
Umweltbundesamtes räumlich, organisatorisch und personell
getrennt sein.
Nach § 16 Absatz 6 BStatG ist es zulässig, den Hochschulen
oder sonstigen Einrichtungen mit der Aufgabe unabhängiger
wissenschaftlicher Forschung für die Durchführung
wissenschaftlicher Vorhaben
1.) Einzelangaben zu übermitteln, wenn die Einzelangaben so
anonymisiert sind, dass sie nur mit einem unverhältnismäßig
großen Aufwand an Zeit, Kosten und Arbeitskraft den
Befragten oder Betroffenen zugeordnet werden können
(faktisch anonymisierte Einzelangaben),
2.) innerhalb speziell abgesicherter Bereiche des
Statistischen Bundesamtes und der statistischen Ämter der
Länder Zugang zu Einzelangaben ohne Namen und Anschrift
(formal anonymisierte Einzelangaben) zu gewähren, wenn
wirksame Vorkehrungen zur Wahrung der Geheimhaltung
getroffen werden.
Die Pflicht zur Geheimhaltung besteht auch für Personen, die
Einzelangaben erhalten.
1.8.2 Geheimhaltungsverfahren
Um die statistische Geheimhaltung zu gewährleisten, werden
grundsätzlich keine Angaben für weniger als drei Befragte
(Einheiten) veröffentlicht. Darüber hinaus wird in den
Fällen, in denen primär geheimzuhaltende Angaben durch
Differenzbildung errechnet werden können, die sekundäre
Geheimhaltung durchgeführt, d. h. es erfolgt für diese
gesperrten Ergebnisfelder eine Gegensperrung entweder
innerhalb einer einzelnen Tabelle oder, wenn nötig, auch
tabellenübergreifend.
1.9 Qualitätsmanagement
1.9.1 Qualitätssicherung
Das Statistische Bundesamt stimmt sich in regelmäßigen
Sitzungen der Arbeitsgruppe Abfallstatistiken, bestehend
aus Vertretern verschiedener statistischer Ämter der Länder
und dem Umweltbundesamt (UBA), sowie der
Referentenbesprechung Umweltstatistik, in der alle
statistischen Ämter der Länder vertreten sind, mit den
Ländern ab. Die Sitzungen dienen dem Erfahrungsaustausch
und letztendlich der Optimierung sowohl der Abläufe der
amtlichen Erhebungen als auch der Weiterentwicklung der
zugehörigen Fragebögen. Bei Bedarf werden zusätzlich
Fachexperten aus Verbänden, dem UBA oder sonstigen
Institutionen kontaktiert, die aus ihrer Sicht z.B.
Fragebogenentwürfe beurteilen und Anregungen für die
Weiterentwicklung der amtlichen Erhebungen geben können.
Die Prüfung der Qualität der Erhebungsergebnisse für die
einzelnen Berichtspflichtigen (welche in die Abfallbilanz
einfließen) obliegt den statistischen Ämtern der Länder.
Die Prüfung der Qualität der Daten der einzelnen
Berichtspflichtigen obliegt den Statistischen Ämtern der
Länder (Nähere Informationen hierzu siehe Punkt 3
"Methodik").
Durch die Vorbelegung der Fragebogen mit Abfallschlüsseln
wurde seit 2010 im Vergleich zur Befragung von 2006 eine
höhere Akzeptanz und eine Erleichterung beim Ausfüllen
seitens der Auskunftspflichtigen erreicht. In der
Fachanwendung zur Erhebung in den Statistischen Ämtern der
Länder werden Vorerhebungsdaten angezeigt und bestimmte
Plausibilitätskontrollen implementiert. Unplausible Angaben
werden von den Statistischen Ämtern der Länder durch
Rückfragen bei den auskunftgebenden Betrieben geprüft. So
konnte die Antwortqualität gegenüber den Vorjahren weiter
gesteigert werden.
1.9.2 Qualitätsbewertung
Die Qualität der Angaben der Auskunftspflichtigen differiert
sehr stark. Größere Betriebe verfügen zum Teil über ein
eigenes Abfallmanagement, kleinere Betriebe können ihre
Angaben teilweise nur schätzen. Besonders schwierig ist die
Angabe von Abfallmengen laut Rückmeldung der Befragten im
Dienstleistungsbereich. Die amtliche Statistik erleichtert
den befragten Betrieben die Zuordnung der anfallenden
Abfallarten zum Abfallartenkatalog durch Vorbelegung für
die Branche typischen Abfallarten im Fragebogen oder durch
Vorbelegung der in der Vorerhebung vom Betrieb gemeldeten
Abfallarten.
Die Erhebung im Berichtsjahr 2022 deckt mit der Auswahl der
Betriebe etwa 0,8% der Betriebe und 27 % der Beschäftigten
in Deutschland ab. Dabei ist im Bereich des Verarbeitenden
Gewerbes der Grad der Erfassung der Gesamtbeschäftigten
(ca. 74 %) wesentlich höher als im Bereich der
Dienstleistungen (ca. 18 %).
Der Berichtskreis umfasst nicht alle Wirtschaftszweige. Aus
Kosten-Nutzen-Aspekten und mit Blick auf die Belastung der
Befragten werden Betriebe, die unter der Abschneidegrenze
liegen (siehe 1.3), nicht einbezogen. Somit liefert die
Erhebung kein repräsentatives Abbild des Abfallaufkommens
in Deutschland. Die Erhebung ist so konzipiert, dass die
gewonnenen Daten vollständig den Zweck erfüllen, die aus
der Erhebung der Abfallentsorgung vorliegenden Daten über
Art und Menge der angefallenen Abfälle auf die
verschiedenen Wirtschaftszweige aufzuteilen.
2 Inhalte und Nutzerbedarf
===========================
2.1 Inhalte der Statistik
2.1.1 Inhaltliche Schwerpunkte der Statistik
Die Erhebung über die Abfallerzeugung wird seit 2006 durch
die Statistischen Ämter der Länder bei höchstens 20.000
Betrieben und sonstigen Arbeitsstätten durchgeführt und
liefert Aufschlüsse über Art (Abfallartenschlüssel gemäß
Abfallverzeichnisverordnung), Menge und Herkunft der
erzeugten Abfälle. Diese Angaben werden vierjährlich
erfragt. Ziel der Erhebung ist es, ein umfassendes Bild
über die in den Wirtschaftsbereichen erzeugten Abfallmengen
zu erhalten. Sie dient unter anderem als Grundlage für die
Berichterstattung nach der E?U-Abfallstatistikverordnung,
die einen ausführlichen Nachweis des Abfallaufkommens nach
Abfallarten und Herkunft der Abfälle nach
Wirtschaftsbereichen fordert.
2.1.2 Klassifikationssysteme
- Grundlage der erfassten Abfallarten ist das Europäische
Abfallverzeichnis (EAV) gemäß der
Abfallverzeichnisverordnung (AVV – Verordnung zur Umsetzung
des Europäischen Abfallverzeichnisses) in der jeweils
gültigen Fassung. Dieses gemeinschaftlich harmonisierte
Abfallverzeichnis gliedert sich in Abfallkapitel,
Abfallgruppen und Abfallarten. Einige Abfallarten werden
für die Statistik weiter untergliedert.
(www.klassifikationsserver.de)
- Die Darstellung der Wirtschaftszweige erfolgt nach der
Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008.
- Erfahrungswerte für Umrechnungsfaktoren von Volumen in
Massewerte zu den Abfallarten finden Sie im Internet unter
www.statistik.bayern.de/umrechnungsfaktoren.
2.1.3 Statistische Konzepte und Definitionen
Bei der Erhebung über die Abfallerzeugung werden die in den
Betrieben bzw. Arbeitsstätten erzeugten Abfallmengen in
Tonnen pro Jahr mittels Fragebogen erfragt. Die Abfälle
werden hierbei nach dem Europäischen Abfallverzeichnis
(EAV) gemäß der Abfallverzeichnisverordnung (AVV)
klassifiziert. Dieser Abfallartenkatalog ist
herkunftsbezogen, d.h. die Kapitel beschreiben, bei welchem
Prozess bzw. in welcher Branche der Abfall anfällt. So
werden in Kapitel 02 Abfälle aufgeführt, die in der
Landwirtschaft, Gartenbau etc. aufkommen Die Erhebung
erfolgt dezentral, d.h. die Statistischen Ämter der Länder
erteilen den Auskunftspflichtigen in Ihrem Land Zugang zum
Online-Fragebogen, bereiten die Daten zum Landesergebnis
auf und übermitteln dieses an das Statistische Bundesamt.
2.2 Nutzerbedarf
Zu den Hauptnutzern dieser Erhebung zählt insbesondere das
Statistikamt der Europäischen Union (Eurostat). Weitere
Nutzer sind auch die Bundes- bzw. Länderministerien,
insbesondere die Fachressorts Umwelt, das Umweltbundesamt
und die Umweltökonomischen Gesamtrechnungen. Daneben zählen
auch Wirtschaftsverbände, Medien, Wissenschaft (Hochschulen
und Forschungsinstitute) und die interessierte
Öffentlichkeit zu den Nutzern dieser Statistik.
2.3 Nutzerkonsultation
Die von Seiten der Ministerien oder Verbände gewünschten
Veränderungen im bestehenden Erhebungsmodus lassen sich auf
nationaler wie auch auf europäischer Ebene mittels
Gesetzesänderungen umsetzen. Darüber hinaus sind die
Bundesministerien, die Statistischen Ämter der Länder, die
Verbände sowie Vertreter aus Wirtschaft und Wissenschaft im
Statistischen Beirat vertreten, der nach § 4 BStatG das
Statistische Bundesamt in Grundsatzfragen berät.
Als Gremium des Statistischen Beirats tagt von Zeit zu Zeit
der Fachausschuss Umwelt/Umweltökonomische Gesamtrechnungen
(UGR) beim Statistischen Bundesamt, zu dem wichtige
Datennutzer, Verbände, Umweltbehörden, Eurostat etc.
eingeladen werden.
Das Statistische Bundesamt ist in der jährlich bei Eurostat
stattfindenden Sitzung "Expert Group on waste statistics"
vertreten. Dort werden unter anderem die
EU-Abfallstatistikverordnung betreffende Methodenänderungen
besprochen, zu denen die vorliegende Erhebung Daten
liefert.
3 Methodik
===========
3.1 Konzept der Datengewinnung
Die Erhebungsmerkmale sind in § 3 Abs. 3 UStatG festgelegt.
Die Bestimmung der Berichtspflichtigen und die gesetzliche
Auskunftsverpflichtung regelt § 14 UStatG in Verbindung mit
§ 15 BStatG.
Die Erhebung wird dezentral von den Statistischen Ämtern der
Länder als Primärerhebung mittels Online-Fragebogen bei den
ausgewählten Betrieben und sonstigen Arbeitsstätten
durchgeführt. Da es sich um eine Teilerhebung handelt,
werden keine Stichprobenverfahren angewendet. Der
Berichtskreis von ca. 20.000 Betrieben ist nicht
repräsentativ, es werden vielmehr die größten Betriebe
befragt (vgl. 1.3 Statistische Einheiten). Die Größe eines
Betriebes wird in vorliegendem Fall durch die Anzahl der im
jeweiligen Betrieb sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten, welche aus dem URS stammt, definiert. Je
nach Wirtschaftszweig variiert die Abschneidegrenze. Die
Erhebung deckt mit der Auswahl der Betriebe etwa 0,8 % der
Betriebe und ca. 27% der Beschäftigten in Deutschland ab.
Dabei ist im Bereich des Verarbeitenden Gewerbes der Grad
der Erfassung der Gesamtbeschäftigten (durchschnittlich
fast 74%) wesentlich höher als im Bereich der
Dienstleistungen (durchschnittlich 18%).
3.2 Vorbereitung und Durchführung der Datengewinnung
Die Befragung wird dezentral von den Statistischen Ämtern
der Länder durchgeführt. Mittels Online-Fragebogen (IDEV)
übermitteln die Auskunftspflichtigen ihre Daten an die für
sie zuständigen Statistischen Ämter, die daraus ein
Länderergebnis erstellen. Aus den Länderergebnissen stellt
das Statistische Bundesamt anschließend das Bundesergebnis
zusammen.
Die Gestaltung der Fragebogen erfolgt nach den Standards für
Erhebungsunterlagen der amtlichen Statistik und wird mit
der Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Design" abgestimmt.
Bei der Gestaltung der Online-Fragebogen wird auf
größtmögliche Berücksichtigung von Barrierefreiheit
geachtet.
Vor der eigentlichen Erhebung wird in manchen Ländern den im
Berichtskreis vorgesehenen Betrieben bereits eine
Vorabinformation zur Erhebung mit Muster-Fragebogen
übersendet.
Für die Durchführung der Befragung können die Fragebogen mit
ausgewählten Abfallschlüsseln vorbelegt werden. Hier
entscheiden die Länder individuell über die Art und den
Umfang der Vorbelegung.
Für das Berichtsjahr 2022 wurde aus Kosten-Nutzen-Gründen,
zur Entlastung der Befragten sowie zur Reduzierung des
Aufwands in den Statistischen Ämter der Länder ein Großteil
der Auskunftspflichtigen aus den Wirtschaftszweigen der
Dienstleistungen nicht befragt. Die Abfallmengen für diese
Wirtschaftszweige wurden auf der Grundlage von
Vorerhebungsergebnissen geschätzt. Grundlage für die
Schätzung waren die von den Dienstleistungsbetrieben im
Berichtsjahr 2018 gemeldeten Abfallmengen. Für die sowohl
im Berichtsjahr 2022 als auch im Berichtsjahr 2018 zum
Berichtkreis gehörenden Dienstleistungsbetriebe wurden die
Abfallmengen anhand der Veränderungsraten der Abfallmengen
zwischen den beiden genannten Berichtsjahren ermittelt. Die
Veränderungsraten orientieren sich je Abfallschlüssel an
der Erhebung der öffentlich-rechtlichen Abfallentsorgung
sowie der Erhebung der Abfallentsorgung.
3.3 Datenaufbereitung (einschließlich Hochrechnung)
Die Datenaufbereitung erfolgt dezentral. Möglichen
Fehlerquellen, die sich z. B. in falschen Aussagen infolge
von Fehlinterpretationen der Fußnoten und Erläuterungen
durch die Berichtspflichtigen widerspiegeln können, wird in
der Phase der Aufbereitung durch gründliche
Sichtkontrollen, eine sorgfältige Datenerfassung sowie
maschinelle Plausibilitätsprüfungen entgegengewirkt.
Grundsätzlich wird bei fehlenden oder unplausiblen Angaben
bei den Auskunftsgebenden nachgefragt. Auch der Vergleich
mit den Ergebnissen des Vorjahres kann Anhaltspunkte für
fehlerhafte Daten liefern.
Ziel der Erhebung ist es nicht, einen Wert für das
Abfallaufkommen in Deutschland zu generieren, dieser liegt
schon im Rahmen der Abfallbilanz vor. Ziel der Erhebung ist
es vielmehr die Verteilung der ungefährlichen Abfallarten,
für welche keine anderen Informationen vorliegen, zu
erheben. Der Auswahlsatz ist entsprechend nicht für eine
belastbare Hochrechnung des Abfallaufkommens in Deutschland
über alle Wirtschaftszweige geeignet.
3.4 Preis- und Saisonbereinigung, andere Analyseverfahren
Der Berichtszeitraum umfasst ein volles Kalenderjahr. Bei
dieser Erhebung gibt es keine saisonbedingten Effekte und
somit werden auch keine Saisonbereinigungsverfahren
angewandt.
3.5 Beantwortungsaufwand
Die Organisationseinheit Standardkosten-Modell (SKM) hat für
diese Primärerhebung im Berichtsjahr 2018 einen
Beantwortungsaufwand von durchschnittlich 120 Minuten je
Befragten ermittelt. Durch die mögliche Vorbelegung mit
Abfallschlüsseln kann eine Entlastung der Betriebe
stattfinden, da sie aus den vorbelegten Schlüsseln
auswählen können und nicht den gesamten Abfallartenkatalog
durchsuchen müssen.
4 Genauigkeit und Zuverlässigkeit
==================================
4.1 Qualitative Gesamtbewertung der Genauigkeit
Durch die medienbruchfreie Übernahme der Daten aus dem
Online-Fragebogen werden Erfassungsfehler in den
Statistischen Ämtern der Länder minimiert. Auch
Erfassungsfehler beim Meldenden werden minimiert. So lässt
beispielsweise der Online-Fragebogen nur die Angabe von
Abfallarten des Abfallartenkatalogs zu.
Fehlerquellen wird in der Phase der Aufbereitung durch
gründliche Sichtkontrollen entgegengewirkt. Zur
Plausibilitätsüberprüfung werden u. a. Vorjahresvergleiche
durchgeführt. Über die Korrekturquote kann nur in den
jeweiligen Landesämtern eine Aussage getroffen werden.
Für den Zweck der Verteilung der Abfallarten nach Herkunft
der Wirtschaftszweige für die Berichterstattung der
Abfallstatistikverordnung sowie der Berichterstattung zu
den Lebensmittelabfällen an die Europäische Kommission ist
die Genauigkeit der Erhebung ausreichend.
4.2 Stichprobenbedingte Fehler
Trifft nicht zu.
4.3 Nicht-Stichprobenbedingte Fehler
Die Abgrenzung des Berichtskreises durch die Wahl bestimmter
Abschneidegrenzen zielt auf eine möglichst geringe
Fehlerquote ab. Als problematisch können sich Betriebe mit
ausschwärmendem Personal, d. h. Betriebe ohne eigene feste
Arbeitsstätte für das Personal, sondern bei dem sich das
Personal an die verschiedenen Arbeitsorte verteilt (z. B.
Reinigungsfirmen) oder Mieter von Objekten erweisen, die
nur eingeschränkt Angaben über Art und Menge der
angefallenen Abfälle liefern können.
Als Auswahlgrundlage dient das Unternehmensregister (URS).
Auswahlmerkmal ist die Anzahl der
sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten. Entscheidend
für die Aktualität und Vollständigkeit des Berichtskreises
ist daher die Aktualität bzw. Qualität des Registers in den
einzelnen Statistischen Ämtern der Länder.
Echte Antwortausfälle sind bei dieser Erhebung selten.
Antwortausfälle werden durch Rückfragen bei nicht
antwortenden Betrieben geringgehalten.
Eine weitere Schwierigkeit liegt darin, dass die Qualität
der Abfallstatistik auf der richtigen und vergleichbaren
Verschlüsselung der entstandenen Abfallarten nach dem
Europäischen Abfallverzeichnis (EAV) basiert. Eine
Kontrolle der direkten Zuweisung von Abfallarten zu
Abfallschlüsseln des EAV ist durch Plausibilitätsprüfungen
nur bedingt möglich. Die Statistischen Ämter der Länder
pflegen jedoch einen engen Kontakt mit den
Auskunftspflichtigen, so dass durch Rückfragen und
maschinelle Plausibilisierung ein guter Qualitätsgrad
erreicht wird.
4.4 Revisionen
Laufende Revisionen sieht die Erhebung nicht vor.
5 Aktualität und Pünktlichkeit
===============================
5.1 Aktualität
Die detaillierten endgültigen Bundesergebnisse werden ca. 18
Monate nach Ende des Berichtsjahres veröffentlicht.
5.2 Pünktlichkeit
Bedingt durch die im Berichtsjahr 2022 hohe Anzahl von
Lieferverpflichtungen sowie geringeren Personalressourcen
und Bearbeiterwechsel in den Statistischen Ämtern der
Länder (StLÄ) kam es in Einzelfällen zu Terminverzögerung
bei der Datenlieferung der StLÄ. Zudem wurden für BJ 2022
für einzelne Wirtschaftszweige aus dem
Dienstleistungsgewerbe die Daten nicht erhoben, sondern auf
der Basis von Vorerhebungsdaten und Daten aus anderen
Erhebungen geschätzt (siehe Kapitel 3.2). Daher war beim
StBA nach dem Eingang der Einzeldatensätze der StLÄ mehr
Arbeitsaufwand als in den Vorjahren notwendig. Die
GENESIS-Quader der Erhebung über die Abfallerzeugung 2022
wurden etwa 21 Monate nach dem Ende des Berichtsjahres
veröffentlicht.
6 Vergleichbarkeit
===================
6.1 Räumliche Vergleichbarkeit
Die Erhebung wird für alle Bundesländer und für Deutschland
nach dem gleichen Verfahren durchgeführt. Die Ergebnisse
der Bundesländer sind vergleichbar.
Eine Vergleichbarkeit der Erhebung der Abfallerzeugung
direkt mit Ergebnissen der anderen Mitgliedsstaaten ist
nicht möglich. Von dieser Erhebung sind einzelne
Wirtschaftszweige ausgenommen. Diese Erhebung ist nicht
darauf ausgelegt, das nationale Gesamtabfallaufkommen zu
ermitteln, dies geschieht bereits im Rahmen der
Abfallbilanz.
In den Mitgliedsstaaten bestehen verschiedene
Erhebungskonzepte, um der Datenlieferung im Rahmen der
Abfallstatistikverordnung gerecht zu werden. Das Ergebnis,
das für Deutschland im Rahmen der Abfallstatistikverordnung
unter zu Hilfenahme der Ergebnisse der Abfallerzeugung
ermittelt wird, ist jedoch wiederum vergleichbar mit den
Ergebnissen der anderen Mitgliedsstaaten.
6.2 Zeitliche Vergleichbarkeit
Eine längere Zeitreihe in GENESIS-Online liegt ab dem
Berichtsjahr 2010 vor. In den Erhebungen der folgenden
Jahre wurden aus Erfahrungen vorheriger Erhebungen
Verbesserungen aufgenommen, die sich auch auf die
Datenqualität auswirken.
Ergebnisse für das Berichtsjahr 2006 liegen im
Ergebnisbericht Erhebung über die Abfallerzeugung 2006 vor
(abrufbar in der Statistischen Bibliothek über
www.statistischebibliothek.de).
Die Daten sind grundsätzlich vergleichbar; Änderungen der
Wirtschaftszweigklassifikation (WZ 2008 ab Berichtsjahr
2010, für Berichtsjahr 2006 wurde die WZ 2003 angewendet)
können zur Einschränkung der Vergleichbarkeit führen.
Während 2006 lediglich Betriebe des Verarbeitenden Gewerbes,
der Energie- und Wasserversorgung sowie der
Dienstleistungsbereiche berücksichtigt wurden, wurde das
Spektrum der Wirtschaftsbereiche seit dem Jahr 2010 um die
Wirtschaftszweige Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
sowie Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden
ausgeweitet.
Einmalig im Berichtsjahr 2022 wurde aus
Kosten-Nutzen-Aspekten, zur Entlastung der Befragten sowie
zur Reduzierung des Aufwands in den Statistischen Ämtern
der Länder ein Großteil der Auskunftspflichtigen aus den
Wirtschaftszweigen der Dienstleistungen nicht befragt,
sondern auf der Basis von Vorerhebungsdaten und Daten aus
anderen Erhebungen geschätzt (siehe Kapitel 3.2).
7 Kohärenz
===========
7.1 Statistikübergreifende Kohärenz
Die Erhebung der Abfallerzeugung liefert Angaben über die in
einem Teil der inländischen Betriebe erzeugten Abfälle. Zum
einen werden nicht alle Wirtschaftszweige erfasst, zum
anderen sind die kleinen Betriebe nicht enthalten. Die
privaten Haushalte werden vollkommen ausgeschlossen, ebenso
wie die Wirtschaftsbereiche Bau, Abfallwirtschaft und
Beseitigung von Umweltverschmutzungen.
Die Erhebung der Abfallerzeugung wird durchgeführt, um etwas
über die Erzeuger der Abfälle bzw. die Herkünfte der
Abfälle zu erfahren, nicht jedoch, um die Informationen
über die Gesamtmenge des Abfallaufkommens zu erheben. Das
Ergebnis der Abfallbilanz liefert das inländische
Abfallaufkommen für alle Wirtschaftszweige sowie auch für
die privaten Haushalte. Allerdings werden hier die
Abfallmengen nicht über die Erzeuger, sondern über die
Abfallbehandlungsanlagen erfasst.
7.2 Statistikinterne Kohärenz
Die Erhebung über die Abfallerzeugung ist intern kohärent.
7.3 Input für andere Statistiken
Die Resultate der Erhebungen dienen als Input für weitere
Berechnungen, insbesondere für den Anhang I gemäß
Abfallstatistikverordnung, der alle zwei Jahre an Eurostat
zu liefern ist, sowie für die jährliche Bereitstellung des
potenziellen Aufkommens an Lebensmittelabfällen nach Stufen
der Lebensmittelkette gemäß dem Delegierten Beschluss (EU)
2019/1597 für die zuständige Behörde, die für die
EU-Lebensmittelabfallberichterstattung verantwortlich ist.
8 Verbreitung und Kommunikation
================================
8.1 Verbreitungswege
Pressemitteilungen:
Die Statistischen Ämter der Länder verbreiten die
Landesergebnisse teilweise in Pressemeldungen.
Veröffentlichungen:
Die Ergebnisse der Erhebung über die Abfallerzeugung werden
im Internet in der Datenbank GENESIS-Online
(www.destatis.de/genesis) bereitgestellt.
Den Ergebnisbericht der Erhebung über die Abfallerzeugung
2014 finden Sie unter www.destatis.de > Umwelt >
Abfallwirtschaft > Publikationen > Abfallerzeugung.
Ältere Ergebnisberichte finden Sie in der Statistischen
Bibliothek (www.statistischebibliothek.de) (Suchbegriff
"Abfallerzeugung Ergebnisbericht").
Ab dem Berichtsjahr 2018 werden die Zahlen dieser Erhebung
nur noch über GENESIS-Online verbreitet.
Online-Datenbank:
Ergebnisse der Statistik können in GENESIS-Online
(www.destatis.de/genesis) unter dem Statistik-Code 32161
abgerufen werden.
Zugang zu Mikrodaten:
Mikrodaten stehen nicht zur Verfügung.
Sonstige Verbreitungswege:
Die Statistischen Ämter der Länder veröffentlichen teilweise
ihre Länderergebnisse in eigenen Publikationen.
8.2 Methodenpapiere/Dokumentation der Methodik
Methodenpapiere liegen nicht vor.
8.3 Richtlinien der Verbreitung
Veröffentlichungskalender:
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8.4 Kontaktinformation
Statistisches Bundesamt
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Zur nachhaltigen Sicherung der Energie- und Stromversorgung wird zukünftig neben Kernenergie und regenerativer Energiebereitstellung weiterhin der Rückgriff auf fossile Brennstoffe, wie Kohle, Öl und Erdgas, unverzichtbar bleiben. Bei konventionellen Kraftwerkstechnologien werden jedoch Treibhausgase freigesetzt, während gleichzeitig deren Reduzierung weltweit hohe Priorität hat. Zur Lösung dieses Zielkonflikts werden 'Carbon Capture and Storage' (CCS)-Methoden diskutiert, wobei die Oxyfuel-Verbrennung eine der vielversprechendsten Technologien zur CO2-Abscheidung darstellt. Bei diesem Verfahren wird der Brennstoff anstelle von Luft mit einem Gemisch aus Sauerstoff und rezirkuliertem Rauchgas verbrannt, um so ein hoch CO2-haltiges Abgas zu erzeugen, das nach weiteren sekundären Reinigungsschritten abgetrennt werden kann. Der Ersatz des Stickstoffanteils der Luft durch CO2 und H2O führt zu einem völlig neuen Verbrennungsverhalten, das auch zu Instabilitäten sowie zum örtlichen Verlöschen der Flamme führen kann. Die korrekte Beschreibung dieses Verbrennungsverhaltens erfordert entsprechende physikalisch und chemisch motivierte Modelle für diese spezielle Gasatmosphäre. Deshalb sollen bis zum Projektende des Sonderforschungsbereichs/Transregio die folgenden Erkenntnisse, Daten und Modelle zur Verfügung stehen: (1) Belastbare Modelle durch grundlegendes Verständnis der beteiligten Prozesse und deren Abhängigkeit von den jeweiligen Einflussparametern, von der Mikroskala bis hin zur skalenübergreifenden Interaktion, (2) Basisdaten zur Vorhersage der Wärmeübertragung von der Flamme an die Wände und Einbauten in Kraftwerkskesseln mit Oxyfuel-Atmosphäre, (3) Verlässliche Berechnungsgrundlagen für die Entwicklung und Auslegung von Brennern und Feuerräumen für Oxyfuel-Kraftwerke mit Feststoffverbrennung. Im Sonderforschungsbereich/Transregio arbeiten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der RWTH Aachen, Ruhr-Universität Bochum und TU Darmstadt zusammen.
Neue Materialien ermöglichen neue Bauformen und Konstruktionsarten. Was so einfach klingt, ist in der Realität oft ein langer, mühsamer und nicht selten mit Irrtümern gepflasterter Weg. Im Bauwesen dauern Innovationsprozesse aufgrund hoher Anforderungen an Sicherheit und Dauerhaftigkeit und wegen aufwändiger Normungs- und Zulassungsverfahren besonders lange. Dies gilt auch und insbesondere für leistungsfähige Baustoffkombinationen wie Textil- und Carbonbeton, die einen Paradigmenwechsel oder gar eine Revolution im Bauen mit Beton, dem weltweit mengenmäßig wichtigsten Baustoff, mit sich bringen werden. Mit diesen Baustoffkombinationen können gleichzeitig der enorme Ressourcenverbrauch und der CO2-Ausstoß der Bauindustrie wesentlich verringert, aber auch zusätzliche Funktionen erschlossen werden. Erste Bauprojekte mit den neuen Materialien verdeutlichen aber zugleich, dass zunächst weiterhin nach traditionellen, dem Stahlbeton entlehnten Konstruktionsprinzipien gebaut wird, herkömmliche Materialien also lediglich substituiert werden. Erst in Verbindung mit intelligenten Konstruktionsstrategien wird das volle Potential des innovativen Werkstoffs Carbonbeton ausgenutzt. Baustoffgerechte Methoden für das Entwerfen, Modellieren und Konstruieren mit neuen Werkstoffen bedürfen einer tiefergehenden Grundlagenforschung. Um vorhandene traditionelle Entwurfsprinzipien zu hinterfragen, gegenseitige Abhängigkeiten von Materialien zu begreifen und darauf aufbauend eine neue Entwurfs- und Konstruktionsstrategie zu etablieren, ist ein umfassender und ganzheitlicher Ansatz nötig. Nur so können neue, dem innovativen Hochleistungswerkstoff Carbonbeton gerechte Leichtbauprinzipien erarbeitet werden. Zentrale Ideengeber für Bauelementgeometrien sind dabei sowohl die Biologie, hier vor allem Botanik, als auch weitere Fachbereiche wie etwa Mathematik und Kunst. Angestrebt werden Konstruktionsformen aus mineralischen Kompositen, die Kräfte überwiegend durch Normalspannungen abtragen und mit neuen, industriellen, maschinengestützten Fertigungsmethoden hergestellt werden. Die als zielführend erkannten Konstruktionsstrategien ermöglichen eine vollkommen andere Formensprache. Dabei ist die Entwicklung neuartiger Strukturen eng verknüpft mit Fragen der Herstellbarkeit unter Berücksichtigung einer begleitenden produktbezogenen Nachhaltigkeitsbewertung. Losgelöst von heutigen, etablierten Denkmustern sollen die Grundlagen für eine neue Form des Bauens mit Beton auf Basis tiefgreifender Erkenntnisse zum strukturmechanischen Verhalten neuartiger mineralisch basierter Strukturen geschaffen werden. Die neuen Konstruktionsstrategien und Werkstoffkombinationen reduzieren Ressourcen- und Energieverbrauch durch bisher unbekannte Leichtbauprinzipien bei gleichzeitig hoher Gebrauchstauglichkeit, Tragsicherheit und Dauerhaftigkeit und spiegeln sich auch in einer anspruchsvollen Ästhetik wider, die sich zu einer neuen ' Kunst des Bauens' entwickeln wird.
Investitionsbank Sachsen-Anhalt
Controlling und Statistik
Gemeinschaftsaufgabe
"Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW)
Verzeichnis der Begünstigten für das Land Sachsen-Anhalt
im Zeitraum 01.01.2012 - 31.12.2025
27.01.2026
Stand: 31.12.2025
Gewerbliche Wirtschaft
Jahr der
BewilligungZuschuss
gesamt
"PTB" -Ingenieurbüro für Planung, Technologie und Bauüberwachung Magdeburg GmbH20251.400.000,00
2 point fashion GmbH202118.388,05
3b Metallbau GmbH und Metallbauunternehmen Berger & Burdzik UG & Co. KG201955.689,79
3P Plastic GmbH2016210.880,93
3P Plastic GmbH201994.500,00
3P Plastic GmbH2020195.000,00
Zuwendungsempfänger
A & L - Kunststoff GmbH201655.020,00
A. Fengler Hermann Uhlmann Maschinen- und Waagenbau GmbH202234.940,00
A. Karstens Oberflächenreinigung GmbH201247.255,35
A. u. M. Automatendreherei und Mechanik GmbH201434.500,00
Abfalter GmbH & Co. KG20211.672.622,92
ABP Maschinenbau GmbH2018261.965,19
ABP Maschinenbau GmbH2021289.194,88
ABP-Innovative Blechbearbeitung GmbH2013827.379,46
ABP-Innovative Blechbearbeitung GmbH2016943.871,17
ABP-Innovative Blechbearbeitung GmbH2018514.417,41
ABP-Innovative Blechbearbeitung GmbH2019308.171,62
ABP-Innovative Blechbearbeitung GmbH20211.307.263,00
ACM Coatings GmbH201516.275,87
ADDCON Europe GmbH2015563.872,39
ADDINOL Lube Oil GmbH2015816.800,57
ADDINOL Lube Oil GmbH20181.950.000,00
Adler Gastronomie GmbH2016247.702,77
advanto Software GmbH2021161.019,02
AGCO Hohenmölsen GmbH20132.678.193,00
AGCO Hohenmölsen GmbH20201.800.000,00
AGCO Hohenmölsen GmbH20243.150.000,00
Agora Akademie Goitzsche GmbH2017476.000,00
AGRAVIS Ost GmbH & Co. KG20231.751.926,29
AGROFERT Deutschland GmbH und Wittenberger Bäckerei GmbH201511.250.000,00
AIM Recycling Germany GmbH20202.032.281,21
AIR LIQUIDE Deutschland GmbH Air Liquide Industriegase2012450.000,00
airleben GmbH und Greiner & Neupert GbR201475.535,59
AKK Industrieservice & Handels GmbH und AKK Verwaltungs GmbH & Co.KG2016303.466,57
Akkodis Germany DCE GmbH und Akkodis Germany GmbH20202.541.246,00
Albert Gerüst- und Gerätetechnik GmbH2021184.250,00
Aleithe Haftetiketten GmbH u. Aleithe Haftetiketten Handel u. Verw. GmbH2016933.988,26
Aleithe Haftetiketten GmbH u. Aleithe Haftetiketten Handel u. Verw. GmbH20231.260.000,00
Alexander Laurig202155.000,00
Alexander Polzin2021200.925,00
ALEXMENÜ GmbH & Co. KG2014409.755,26
ALEXMENÜ GmbH & Co. KG2016138.608,87
Allfein Feinkost GmbH & Co. KG2021900.000,00
Investitionsbank Sachsen-Anhalt
Controlling und Statistik
Gemeinschaftsaufgabe
"Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW)
Verzeichnis der Begünstigten für das Land Sachsen-Anhalt
im Zeitraum 01.01.2012 - 31.12.2025
Zuwendungsempfänger
27.01.2026
Stand: 31.12.2025
Jahr der
Bewilligung
Zuschuss
gesamt
ALRAUN GmbH und Beate Babock2021147.790,19
Altmärkischer Werkzeugbau GmbH und Jens Ehrlich2013180.000,00
Altmärkisches Kraftfutterwerk GmbH Rittleben201683.355,55
Aluva GmbH und Christian Pape2012549.000,00
Ambulanz Mobile GmbH & Co. KG2021997.485,00
AMG Lithium GmbH20235.500.000,00
AMS Arneburger Masch.u.Stahlbau GmbH und AMS Holding GmbH & Co. KG20131.985.000,00
AMS Arneburger Masch.u.Stahlbau GmbH und AMS Holding GmbH & Co. KG2017250.000,00
Andre Matz2017100.750,00
Andreas Auerbach201987.166,66
Andreas Baatz201646.200,00
Andreas Breitenstein202319.578,02
Andreas Eimann201249.313,30
Andreas Gaedke202335.000,00
Andreas Mai2016100.316,22
Andreas Wieprich202122.480,00
Anja Kruse202269.094,10
Anlagenbau Sandersleben GmbH2014269.568,50
Annegret Opitz20124.865,00
ante-holz Rottleberode GmbH20203.750.000,00
Arche Naturhaus GmbH2021397.500,00
ARTE Möbel GmbH, Rocco Esposito & Timo Heße GbR2012125.075,88
ARYZTA Bakeries Deutschland GmbH und ARYZTA AG201310.000.000,00
Assmann Sicherheitssysteme Tim Assmann e.K.2021209.934,06
ATLAS Zaunsysteme GmbH2024243.000,00
Aug. Hedinger GmbH & Co.KG20202.065.000,00
Autochemie Bitterfeld GmbH2017313.301,53
Autochemie Bitterfeld GmbH202358.320,00
Automation, Sonder- und Werkzeugmaschinen ASW GmbH201561.113,06
Automation, Sonder- und Werkzeugmaschinen ASW GmbH201662.500,00
AVD CNC-Blechverarbeitung GmbH2016252.942,28
Avicare+ GbR2013259.813,00
Avnet Logistics Bernburg GmbH & Co. KG202311.250.000,00
awab Umformtechnik und Präzisionsmechanik GmbH2012386.910,00
awab Umformtechnik und Präzisionsmechanik GmbH2020345.000,00
AWT Umwelttechnik Eisleben GmbH2023385.000,00
Axel Krüll201738.239,80
Axel Ulrich GmbH und GorDia UG (haftungsbeschränkt) Verwaltung & Co. KG2018104.007,81
Axel Ulrich GmbH und GorDia UG (haftungsbeschränkt) Verwaltung & Co. KG2024286.260,00
Axel Walter Friedrich Pieper2013192.000,00
AZW Agrarzentrum Warsleben Dienstleistungsgesellschaft mbH2021130.800,00
B.T. innovation GmbH2022342.400,00
B.T.R. GmbH2014656.978,57
BA Glass Germany GmbH2013910.000,00
Babock Laser- und Metalltechnik GmbH2021788.745,08
Investitionsbank Sachsen-Anhalt
Controlling und Statistik
Gemeinschaftsaufgabe
"Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW)
Verzeichnis der Begünstigten für das Land Sachsen-Anhalt
im Zeitraum 01.01.2012 - 31.12.2025
Zuwendungsempfänger
Bänninger Rohrleitungssysteme GmbH
27.01.2026
Stand: 31.12.2025
Jahr der
Bewilligung
2017
Zuschuss
gesamt
781.428,80
BaP stainless steel solutions GmbH2025191.214,00
Bau- u. Möbeltischlerei Dähne GmbH und Jens Dähne2014509.689,65
Bau- und Möbeltischlerei Frank Heine GmbH und Frank Heine201529.050,00
BauFa Bau- und Fahrzeugtechnik Erxleben Gesellschaft mit beschränkter Haftung2023120.000,00
Baumgart & Thomas Holzbau GmbH202028.500,00
BBE Vertriebsgesellschaft mbH2017234.600,00
BBE Vertriebsgesellschaft mbH202146.338,40
BD-Natursteine Fliesen & Platten GmbH2012140.000,00
beachemie GmbH20222.850.000,00
BEC Medical GmbH2025134.865,00
Befesa Aluminium Germany GmbH20138.505.187,50
BEHOWA Beton- und Holzwaren GmbH2012293.299,27
BEHOWA Beton- und Holzwaren GmbH20211.114.500,00
Beiselen GmbH20126.300.000,00
Bernstein B&B Goitzsche GmbH20252.100.000,00
Bernstein Schloss Meisdorf GmbH20255.000.000,00
BERRETZ IT-Systeme GmbH2022133.839,89
Bessert Anlagen & Fahrzeugtechnik GmbH2021117.500,00
Bestehorn201270.633,80
Bestehorn Sondermaschinenbau GmbH & Co. KG und Reinhard und Dietrich Bestehorn GbR201684.487,46
BETOHOLZ GmbH2019231.250,00
BETOHOLZ GmbH2021530.625,00
Betonfertigteilwerk Aschersleben GmbH201925.218,75
Bettina Hennig2013100.000,00
BeXema GmbH201920.398,90
BHMC Berlin Hotel Management Consulting GmbH201963.150,00
Biber-Beton GmbH & Co KG2017336.261,69
Biber-Beton GmbH & Co KG2021147.127,99
BioNTech Delivery Technologies GmbH201216.191,49
Biotic Science Holding AG und Senzyme GmbH20171.335.752,06
Biotopia Hofmolkerei GmbH & Co. KG201866.621,09
Bischoff Industriebremsen GmbH201341.985,00
BlecTec GmbH2017532.250,00
BlecTec GmbH2017101.160,00
Bley Holz GmbH Sägewerk & Holzhandel und Bernhard Bley201615.250,00
BLM Gesellschaft für Bohrlochmessungen mbH2018169.810,75
Blume-Rollen GMBH2014216.772,40
BNT Chemicals GmbH20211.800.000,00
Bögelsack Möbelmanufaktur GmbH201283.250,00
Bögelsack Möbelmanufaktur GmbH201968.819,49
Bonback Halle (Saale) GmbH201711.250.000,00
Brand Deutschland GmbH20251.303.330,39
Brandschutztechnik Schlichtiger GmbH2019191.400,00
DE: Das vom BMFTR (ehem. BMBF) geförderte Projekt digiMINT generierte wissenschaftliche Erkenntnisse zur Repräsentanz von Frauen in den Feldern Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik (MINT), speziell im Maschinen- und Anlagenbau. Mittels eines Methoden-Mix aus qualitativen Interviews und quantiativen Online-Survey wurde ein umfassendes und multiperspektivisches Bild der Rahmenbedingungen von MINT-Studien- und Arbeitsbereichen gewonnen, welche die Gewinnung, Vernetzung und Eigeninitiative von MINT-Frauen ermöglichen oder behindern. Dazu sind 48 biographisch-narrativ strukturierte Interviews mit Schülerinnen (ab 17 Jahre) und MINT-Studentinnen sowie berufstätigen Ingenieurinnen (sog. Young Professionals, ≤ 5 Jahre im Beruf) im Maschinen- und Anlagenbau in Deutschland sowie 9 Expert_inneninterviews mit Unternehmensvertreter_innen von deutschen Unternehmen des Maschinen- und Anlagenbaus geführt worden. Ein quantitatives Online-Survey mit berufstätigen Frauen aus dem Maschinen- und Anlagenbau in Deutschland (Young Professionals, ≤ 5 Jahre im Beruf) ergänzt diesen Datensatz.
EN: The digiMINT project, funded by the BMFTR (formerly BMBF), generated scientific findings on the representation of women in the fields of natural science, technology, engineering and mathematics (STEM), especially in mechanical and plant engineering. Using a mix of methods, including qualitative interviews and quantitative online surveys, a comprehensive and multi-perspective picture was obtained of the framework conditions in STEM study and work areas that enable or hinder the recruitment, networking and initiative of women in STEM. To this end, 48 biographical-narrative structured interviews were conducted with schoolgirls (aged 17 and above) and STEM students, as well as working female engineers (so-called young professionals, ≤ 5 years in the profession) in mechanical and plant engineering in Germany, and 9 expert interviews were conducted with representatives of German mechanical and plant engineering companies. A quantitative online survey of working women in mechanical and plant engineering in Germany (young professionals, ≤ 5 years in the profession) supplements this data set.
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