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<p> So managen Sie unliebsamen Bewuchs <ul> <li>Tolerieren Sie ein gewisses Maß an Unkräutern, sie erfüllen wichtige Funktionen im Naturhaushalt.</li> <li>Auf Beeten und anderen gärtnerisch genutzten Flächen können Sie auf Unkrautvernichtungsmittel verzichten. Alternativen sind hier: jäten, mulchen, bepflanzen.</li> <li>Auf befestigten Flächen (z.B. Hofflächen, Wege, Einfahrten) dürfen Sie grundsätzlich keine Unkrautvernichtungsmittel verwenden, das ist verboten! Alternativen sind hier: kehren, kratzen, abflammen.</li> <li>Und auch im Rasen ist der Einsatz von Unkrautvernichtungsmitteln wenig sinnvoll. Verwandeln Sie eintönige Rasenflächen, wo immer möglich, in eine artenreiche Wiese. Jede noch so kleine Fläche zählt!</li> <li>Informieren Sie sich über Bekämpfungsmaßnahmen gegen invasive Pflanzenarten.</li> </ul> Gewusst wie <p>Unbedeckter Boden kommt in der Natur nur kurzfristig vor. Er wird schnell von zahlreichen anspruchslosen Pflänzchen besiedelt, den sogenannten Pionierpflanzen. Der Boden beherbergt einen großen Samenvorrat solcher Pflanzen, weitere Samen werden durch Wind und Tiere eingetragen. Der Kampf gegen Unkräuter ist also endlos, die Pflanzen werden offene Flächen immer wieder besiedeln. In diesem Artikel finden Sie Maßnahmen zum Umgang mit Unkräutern in <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/garten-freizeit/unkraut#unkraut-in-beeten-so-gehen-sie-vor">Beeten</a>, auf <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/unkraut-vergeht-nicht#unkraut-auf-befestigten-flchen-so-gehen-sie-vor">befestigten Flächen</a> und im <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/garten-freizeit/unkraut#unkraut-im-rasen-so-gehen-sie-vor">Rasen</a> sowie Maßnahmen zum Umgang mit <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/unkraut-vergeht-nicht#invasive-unkruter-so-gehen-sie-vor">invasiven Unkrautarten</a>.</p> <p><strong>Im Frieden mit wilden Kräutern: </strong>Als Unkräuter werden Pflanzen bezeichnet, die aus menschlicher Perspektive unerwünscht sind. Sie konkurrieren mit den Nahrungspflanzen des Menschen oder stören sein ästhetisches Empfinden. In der Natur erfüllen sie jedoch viele wichtige Funktionen. Sie bedecken den Boden und schützen ihn somit vor <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/erosion">Erosion</a>, Austrocknung und Verschlämmung. Mit ihren Wurzeln lockern sie den Boden und ernähren die Bodenlebewesen, welche daraus wertvollen Humus bilden. Sie halten die Nährstoffe in der Fläche, und einige Pflanzen, die sogenannten <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/leguminosen">Leguminosen</a>, bilden sogar neue Nährstoffe. Für Insekten sind Unkräuter Brut- und Überwinterungsplatz und eine unentbehrliche Nahrungsgrundlage. Gewöhnliche Unkräuter, wie Löwenzahn, Wegwarte oder Steinklee, übertrumpfen, was Pollen- und Nektargehalt angeht, die meisten Zierpflanzen um ein Vielfaches! Auch Disteln und Brennnesseln sind unverzichtbar: sie sind die wichtigste <a href="https://www.bund-rlp.de/themen/tiere-pflanzen/schmetterlinge/raupenfutterpflanzen/">Nahrungsquelle für die Raupen vieler Schmetterlingsarten</a>.</p> <p><strong>Viele Unkräuter sind auch für den Menschen nützlich:</strong> Aus ihren Blättern und Blüten lassen sich leckere Salate und gesunde Smoothies zaubern, andere lassen sich wie Gemüse zubereiten. Einige werden zudem als Heilkräuter genutzt. Nicht zuletzt dienen sie auch als Zeigerpflanzen: sie informieren den Menschen über bestimmte Eigenschaften des Bodens auf dem sie wachsen. So zeigen beispielsweise Löwenzahn und Ampfer einen nährstoffreichen Boden, Sauerklee und Moose zeigen sauren Boden, und Wegerich-Arten zeigen verdichteten Boden an. Einige Unkräuter können Sie, mit entsprechender Aufbereitung, auch als Dünger verwenden (z.B. Giersch, Löwenzahn) oder zur Pflanzenstärkung (z.B. Brennnesseln, Schachtelhalm). Schauen Sie doch mal, welche wilden Pflanzen in Ihrem Garten wachsen. Entsprechende Apps können bei der Bestimmung von Pflanzen helfen.</p> <p><strong>Unkraut vergeht doch:</strong> Intensive Landwirtschaft und der immense Einsatz von Unkrautvernichtungsmitteln (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/herbizide">Herbizide</a>) haben dazu geführt, dass inzwischen etwa 25 Prozent der in Deutschland vorkommenden <a href="https://www.spektrum.de/magazin/artenrueckgang-bei-ackerunkraeutern/820953">Unkrautarten auf der Roten Liste</a> stehen. Einige davon, wie das Lauch-Hellerkraut und der Gezähnte Leindotter, sind schon ausgestorben. Im <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/pflanzenschutzmittel/loesungsansaetze-zur-reduktion-von/oekolandbau-ist-teil-der-loesung">ökologischen Landbau</a>, wo Unkrautvernichtungsmittel grundsätzlich verboten sind, spiegelt sich der ökologische Nutzen der Unkräuter schon in der Wortwahl wider: sie werden hier als "Beikräuter" bezeichnet. Der wissenschaftliche Begriff für Unkräuter lautet übrigens "Segetalflora".</p> Unkraut in Beeten – So gehen Sie vor <p><strong>Boden bedecken:</strong> Halten Sie den Boden stets bedeckt! Zum Beispiel mit einer Mulchschicht aus Rasenschnitt, Stroh, Ernteabfällen oder Laub. Wege zwischen den Beeten können mit Holzhackschnitzeln oder Rindenmulch bedeckt werden. Wollen Sie ein ganzes Beet vom Bewuchs befreien, können Sie es vorübergehend komplett mit Pappe abdecken. Auch Mulchfolien aus kompostierbarem Material sind eine Möglichkeit gegen unerwünschten Bewuchs. Mulch hält nicht nur Unkraut fern. Es schützt den Boden auch vor Austrocknung, ernährt die Bodenlebewesen und trägt zur Humusbildung bei. Mulch ist jedoch nicht gleich Mulch, die verschiedenen Materialien haben unterschiedliche Eigenschaften. Einige binden Stickstoff (z.B. Rindenmulch, Stroh), einige liefern Stickstoff (z.B. Mist, Rasenschnitt). Manche ziehen unbeliebte Mitesser an (z.B. zieht Stroh Mäuse an), andere bilden eine Barriere gegen sie (z.B. Schafswolle hält Schnecken ab). Informieren Sie sich deshalb vorab, welches Mulchmaterial am besten für welchen Zweck geeignet ist.</p> <p><strong>Boden bepflanzen:</strong> Eine bewusste Bepflanzung zwischen den eigentlichen Kulturpflanzen ist eine weitere Möglichkeit, unerwünschtem Bewuchs vorzubeugen. Die ausgewählten Begleitpflanzen müssen jedoch zu den Bedürfnissen der Kulturpflanzen passen. Um die Übertragung von Krankheitserregern und Schädlingen nicht zu begünstigen, sollten Kulturpflanze und Begleitpflanze möglichst nicht zur selben Pflanzenfamilie gehören. Apps können bei der Planung von Fruchtfolgen und der Auswahl geeigneter Begleitpflanzen helfen.</p> <ul> <li><u>Mischkulturen:</u> Kombinieren Sie Pflanzen, die sich gegenseitig positiv beeinflussen. Die wohl bekannteste Mischkultur ist die Kombination von Bohnen, Mais und Kürbissen, auch "Die drei Schwestern" genannt. Dabei dient die Bohne als Stickstoffsammler für die Kürbisse und den Mais. Der Mais wiederum dient als Rankhilfe für die Bohnen. Und die Kürbisse dienen als Bodendecker, um den Boden vor Austrocknung und Unkrautbewuchs zu schützen.</li> <li><u>Gründüngungspflanzen:</u> Das sind bestimmte Pflanzenarten, die in der Anbaupause zwischen zwei Hauptkulturen gesät werden und nach einer gewissen Kulturzeit zerkleinert und in den Boden eingearbeitet werden. Zur Gründüngung eignen sich <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/leguminosen">Leguminosen</a> (z.B. Klee, Luzerne, Lupinen) oder spezielle tiefwurzelnde Pflanzenarten (z.B. Bitter-Lupinen, Senf, Ölrettich) oder auch besonders insektenfreundliche Pflanzen (z.B. Phacelia, Buchweizen, Wicken).</li> <li><u>Bodendecker:</u> Es gibt jede Menge hübsche Bodendecker, die Lücken im Garten schließen und zudem noch nützlich sind, z.B. Walderdbeeren, Kapuzinerkresse, Pfennigkraut, Lungenkraut, Immergrün, Sedum, Maiglöckchen und Efeu.</li> </ul> <p><strong>Unkraut jäten:</strong> Frühzeitiges, gegebenenfalls wiederholtes Jäten verschafft Ihren Kulturpflanzen einen Wachstumsvorsprung. Sobald die Kulturpflanzen eine gewisse Größe erreicht haben und den Boden bedecken, können sich Unkräuter nur schwer ansiedeln. Jäten Sie am besten, wenn der Boden feucht ist. Unterscheiden Sie beim Jäten zwischen Wurzelunkräutern und Samenunkräutern.</p> <ul> <li><u>Wurzelunkräuter</u> sollten nicht mit der Hacke bearbeitet werden, denn aus jedem Teilstück kann sich eine neue Pflanze entwickeln. Ziehen Sie Wurzelunkräuter komplett aus der Erde oder graben Sie diese aus. Hierfür gibt es spezielle Werkzeuge wie z.B. Ampferstecher oder Gierschgabel.</li> <li><u>Samenunkräuter</u> produzieren viele tausend Samen, die über Jahrzehnte im Boden keimfähig bleiben. Sie sollten herausgezogen oder weggehackt werden. Manchmal reicht es auch, wenn Sie nach der Blüte die Samenstände rechtzeitig abschneiden, damit sich die Pflanze nicht weiter ausbreiten kann.</li> </ul> <strong>Galerie: Häufige Wurzelunkräuter</strong> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/3111/bilder/giersch-aegopodium_podagraria_bvpix_fotolia_84204495_m.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/3111/bilder/distel-distelblueten_pixelmixel_fotolia_69897505_m.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/3111/bilder/ampfer-rumex-obtusifolius-foliage.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/3111/bilder/gemeine_quecke_emer_fotolia_85796625_m.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/3111/bilder/ackerwinde_reikara_fotolia_84902034_m.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/3111/bilder/brennnessel_matko_fotolia_87507757_m.jpg"> </a> Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> caption <strong>Galerie: Häufige Samenunkräuter</strong> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/3111/bilder/vogelmiere_joachim_opelka_fotolia_68184288_m.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/3111/bilder/hirtentaeschel_unpict_fotolia_28655662_m.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/3111/bilder/ackerhellerkraut_emer_fotolia_27176213_m.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/3111/bilder/weisser_gaensefuss-goosefoot_mimohe_fotolia_65809705_m.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/3111/bilder/wolfsmilch_sun_spurge_polarpx_fotolia_25430093_m.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/3111/bilder/behaartes_schaumkraut-cardamine_hirsuta_ef.jpg"> </a> Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> caption Unkraut auf befestigten Flächen – So gehen Sie vor <p><strong>Grundsätzlich gilt: "</strong><a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pflanzenschutzmittel">Pflanzenschutzmittel</a> dürfen nicht auf befestigten Freilandflächen und nicht auf sonstigen Freilandflächen, die weder landwirtschaftlich noch forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, angewendet werden." (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/pflschg_2012/__12.html">Pflanzenschutzgesetz § 12 Abs. 2</a>) Jede nicht erlaubte Anwendung eines Pflanzenschutzmittels ist ein Verstoß gegen das Pflanzenschutzgesetz und kann mit Geldstrafen bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Das gilt unabhängig davon, ob der Verstoß von einer Privatperson, einem Landwirt, einem gewerblichen Hausmeisterdienst oder einer Kommune begangen wird. Ein begründeter Verdacht auf einen Verstoß gegen das Pflanzenschutzgesetz kann beim <a href="https://www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/04_Pflanzenschutzmittel/02_Verbraucher/03_HausKleingarten/01_amtl_Auskunftsstellen/Auskunftsstellen_node.html">Pflanzenschutzdienst des jeweiligen Bundeslandes</a> angezeigt werden. </p> <p><strong>Das heißt:</strong> Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen ist grundsätzlich verboten. Befestigte Flächen sind Oberflächen, die mit Beton, Pflasterungen oder Plattenbelägen versehen sind, oder Oberflächen mit einer Kiesauflage. Beispiele für befestigte Flächen sind: Hofflächen, Terrassen, Parkplätze, Einfahrten, Bürgersteige, Radwege, Wege zwischen Beeten, Rabatten oder Gräbern. Auch sonstige Freilandflächen (Nichtkulturland), die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, dürfen nicht mit Pflanzenschutzmitteln behandelt werden. Dazu zählen beispielsweise Feldwege, Straßenränder, Bahndämme, Böschungen, oder Flächen mit Feldgehölzen.</p> <p>Das Verbot gilt nicht nur für zugelassene Pflanzenschutzmittel. Auch Grünbelagsentferner, Steinreiniger, Moosvernichter, Haushaltsreiniger, Salz oder andere "Hausmittel" dürfen nicht zur Unkrautbekämpfung eingesetzt werden. Vertrauen Sie keinen anderslautenden Werbebotschaften. Unwissenheit schützt nicht vor Strafe!</p> <p><strong>Ausnahmen:</strong> Von dem grundsätzlichen Verbot der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen und Nichtkulturland gibt es nur zwei Ausnahmen:</p> <ul> <li><u>Ausnahmegenehmigung:</u> In begründeten Fällen kann die <a href="https://www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/04_Pflanzenschutzmittel/02_Verbraucher/03_HausKleingarten/01_amtl_Auskunftsstellen/Auskunftsstellen_node.html">im jeweiligen Bundesland zuständige Pflanzenschutzbehörde</a> auf Antrag eine Ausnahmegenehmigung für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf oben genannten Flächen erteilen. Solche Ausnahmen werden nur genehmigt, wenn sie einem "vordringlichen Zweck" dienen, z.B. der Verkehrssicherheit, dem Brandschutz oder der militärischen Sicherheit. Für Privatpersonen und Kleingärtner sind diese Ausnahmegenehmigungen also eher nicht relevant. Flächen, auf denen eine solche Ausnahmegenehmigung denkbar wäre, sind zum Beispiel Bahngleise, Flughäfen, Energieversorgungsanlagen, Anlagen von Militär und Feuerwehr. Für alle Bundesländer gibt es <a href="https://www.bvl.bund.de/SharedDocs/Downloads/04_Pflanzenschutzmittel/Leitlinie_L%C3%A4nder_Genehmigungen_Nichtkulturland.pdf?__blob=publicationFile&v=4">einheitliche Kriterien</a> zur Erteilung solcher Ausnahmegenehmigungen.</li> </ul> <p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/herbizide">Herbizide</a> mit dem Anwendungsgebiet "Wege und Plätze" dürfen nur dann eingesetzt werden, wenn eine solche Ausnahmegenehmigung der zuständigen Behörde vorliegt!</p> <ul> <li><u>Essig:</u> Seit 2022 darf der <a href="https://www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/04_Pflanzenschutzmittel/04_Anwender/02_AnwendungGrundstoffe/psm_AnwendungGrundstoffe_node.html;jsessionid=FDBEE81656F55AB03C484996E1D3360E.internet942#doc11030656bodyText2">Grundstoff</a> Essig auf befestigten Flächen gegen Unkräuter eingesetzt werden. Erlaubt ist aber ausschließlich Essig in Lebensmittequalität, welcher auf 6 Prozent Essigsäure verdünnt sein muss. Dieses Essig-Wasser-<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/gemisch">Gemisch</a> darf nicht flächig, sondern nur zur Einzelpflanzenbehandlung (spot application) verwendet werden. Die Behandlung darf maximal zwei Mal im Jahr erfolgen. Die Umgebungstemperatur sollte dabei über 20 Grad liegen. Unverdünnter Essig, Essigsäure, Essigreiniger, Essigessenz oder Industrie-Essig darf nicht verwendet werden.</li> </ul> <p><strong>Alternative Maßnahmen auf befestigten Flächen:</strong></p> <ul> <li><u>Kleine Flächen</u> lassen sich leicht unkrautfrei halten, ohne Chemie und ohne Technik. Es reicht, die Fläche regelmäßig mit einem harten Straßenbesen zu fegen. Einzelne Pflanzen können mit der Hand ausgezupft werden. Fugenkratzer und Fugenbürsten lassen sich auch gut im Stehen einsetzen.</li> <li><u>Große Flächen</u> können Sie mit dem Einsatz von Technik unkrautfrei halten: <ul> <li>Motorisierte Unkrautbürsten gibt es als kombinierbare Bauteile für Motorsensen und Rasentrimmer oder als selbstfahrende Geräte.</li> <li>Abflammgeräte erhitzen die Pflanzen kurzzeitig mit einer Gasflamme. Dadurch zerplatzen die Zellwände, die Pflanzen vertrocknen nach wenigen Tagen.</li> <li>Auch mit heißem Wasser lässt sich Unkraut beseitigen. Für den Hausgarten sind kleine, handgeführte Heißwasser-Geräte verfügbar.</li> </ul> </li> </ul> <p>Wenn Ihnen die Anschaffung von Geräten zur Unkrautbekämpfung zu teuer ist, können Sie diese auch mieten. Viele Händler von Gartengeräten oder Baumaschinen bieten einen solchen Service, samt Lieferung, an. Für professionelle Anwender gibt es noch weitere Verfahren: auch mit Infrarot, Heißschaum, Strom oder Dampf lässt sich Unkraut beseitigen. Doch egal, welches Verfahren Sie anwenden: jedes hat seine Vor- und Nachteile. Insbesondere zum ökologischen Fußabdruck fehlen Daten, um die Verfahren direkt miteinander vergleichen zu können. Zum Schutz der Umwelt ist es in jedem Fall gut, auf <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pestizide">Pestizide</a> zu verzichten. Aber auch alterative Verfahren haben negative Auswirkungen: sie verbrauchen Wasser und fossile Brennstoffe, sie verursachen klimaschädliches CO2, sie töten Insekten und Kleinlebewesen. Die umweltschonendste Vorgehensweise ist eben doch die mühevolle Handarbeit.</p> <ul> <li><u>Grünbeläge entfernen:</u> Zur Entfernung von Algen und Flechten auf befestigten Flächen gibt es zugelassene <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/biozide">Biozidprodukte</a>. Aber auch Biozide enthalten Wirkstoffe, die Mensch und Umwelt gefährden können. Nutzen Sie deshalb auch hier <a href="https://www.umweltbundesamt.de/gruenbelaege-chemiefrei-entfernen#Ist%20die%20Anwendung%20von%20Gr%C3%BCnbelagsentfernern%20nicht%20zu%20vermeiden,%20gilt%20es%20einiges%20zu%20beachten.">chemiefreie Alternativen</a>. Grünbeläge auf Terrassen, Treppen und Gehwegplatten lassen sich gut mit Hochdruck- oder Dampfreinigern entfernen. Lassen Sie sich bereits bei der Materialauswahl dazu beraten. Verboten ist in jedem Fall, Grünbelagsentferner zur Bekämpfung von Unkräutern und Moosen einzusetzen.</li> <li><u>Versiegelung:</u> An einigen Stellen, z.B. bei Terrassen und Treppen, kann es sinnvoll sein, Flächen und Fugen zu versiegeln. Zement- oder Kunstharzfugen, wie auch unkrauthemmender Fugensand, beugen unerwünschtem Bewuchs vor. Größere Flächen wie Wege, Einfahrten und Hofflächen sollten Sie aber nicht versiegeln. Auch wenn diese Flächen durch Kies, Gehwegplatten oder Pflastersteine befestigt sind, sollten die Zwischenräume immer noch wasserdurchlässig sein. Das ist wichtig, damit bei Starkregenereignissen möglichst viel Wasser in das Erdreich versickern kann. Das schützt die Kanalisationen vor Überlastung und beugt Überschwemmungen vor.</li> <li><u>Begrünung von befestigten Flächen:</u> Begrünte Wege, Hofflächen oder Parkplätze haben viele Vorteile. Sie sorgen für angenehmes Mikroklima, fördern die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/biodiversitaet">Biodiversität</a> und können hübsch aussehen. Es gibt <a href="https://www.klimakoffer.nrw/klimaanpassung-offene-pflasterung">verschiedene Möglichkeiten</a>, die sich mit Hilfe von Rasengittersteinen, Rasengitterwaben, Schottersteinen oder Pflastersteinen umsetzen lassen. Die Begrünung kann durch Spontanvegetation erfolgen, oder durch die Einsaat von Gras oder <a href="https://www.klimakoffer.nrw/sites/default/files/2025-06/2025_pflanzliste_pflasterfugen_klimakoffer_verbraucherzentralenrw.pdf">geeigneten Pflanzenarten</a>.</li> </ul> <strong>Galerie: Flächen unkrautfrei halten</strong> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/2618/bilder/img_7718_schacht.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/unkraut_richard_adobestock_394331733.jpeg"> </a> Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> caption Unkraut im Rasen – So gehen Sie vor <p><strong>Rasen versus Wiese: </strong>Muss es unbedingt ein perfekt gestylter Rasen sein? Wenn Sie Ihren Rasen, zumindest teilweise, in eine artenreiche Wiese verwandeln, leisten Sie einen wirklich großen Beitrag zum Artenschutz! Entscheidend ist die richtige Pflege:</p> <ul> <li><u>Blühwiese anlegen:</u> Am einfachsten ist es, wenn die Wiese sich über die Jahre von selbst entwickeln kann. Das erfordert etwas Geduld. Vertrauen Sie darauf, dass sich aus dem Samenvorrat eine vielfältige und an die örtlichen Bedingungen angepasste Artenvielfalt entwickelt. Entnehmen Sie nur einzelne problematische Arten, z.B. invasive Pflanzen. Schneller, aber viel aufwendiger ist es, eine Blühwiese komplett neu anzulegen. Dazu muss der Bewuchs zuerst komplett entfernt und ein Saatbett vorbereitet werden. Kaufen Sie dazu nur regionales, an die örtlichen Gegebenheiten angepasstes Saatgut (sogenanntes <a href="https://bluehende-landschaft.de/handlungsempfehlung/saatgut-vorschlaege-mit-blumensamen-von-wildpflanzen/">autochthones Saatgut</a>). Auch nach der Ansaat brauchen solche Blühflächen einige Pflege, vor allem müssen sie bewässert werden.</li> <li><u>Blühwiese mähen:</u> Mähen Sie nur ein bis zwei Mal im Jahr, damit die Pflanzen zur Blüte und zum Samen kommen. Der richtige Schnittzeitpunkt hängt von mehreren Faktoren ab. Eine einfache Faustregel ist, nicht vor Mitte Juni zu mähen (Aktion <a href="https://dgg1822.de/kampagne-maehfreier-mai/">"Mähfreier Mai"</a>). In einigen Fällen kann aber auch eine frühe Mahd sinnvoll sein. Zum Beispiel wenn in Ihrer Wiese fast nur Gräser wachsen, aber kaum Blühpflanzen. Der erste frühe Schnitt schröpft die wuchsfreudigen Gräser und macht Platz und Licht für keimende Blühpflanzen. Nutzen Sie zum Mähen schneidende Werkzeuge (z.B. Balkenmäher, Sensen) statt rotierender Werkzeuge (z.B. Rasenmäher, Freischneider). So reduzieren Sie die Anzahl der getöteten Insekten um ein Vielfaches. Eine Schnitthöhe von 14 Zentimetern lässt auch Amphibien und Reptilien eine Überlebenschance. Zum Schutz der Eidechsen sollten Sie am besten zu Zeiten mähen, in denen Eidechsen inaktiv sind und sich in ihren Verstecken aufhalten (morgens oder abends, nach Niederschlägen, an kalten Tagen). Verzichten Sie auf Mähroboter, sie schreddern nicht nur Insekten sondern <a href="https://www.izw-berlin.de/de/pressemitteilung/neue-forschung-zu-schnittverletzungen-bei-igeln-durch-maehroboter-entdeckt-erhebliches-aber-loesbares-tier-und-artenschutzproblem.html">fügen auch Igeln schwerste Verletzungen</a> zu. Mähen Sie nie alle Flächen gleichzeitig. Lassen Sie immer einige Rückzugsräume, indem Sie Flächen zeitlich oder räumlich versetzt mähen. Besonders im Winter sind ungemähte Flächen wichtig, denn dort überdauern viele Insekten bzw. deren Larven, Eier oder Puppen. Das Mähgut sollte nach zwei Tagen von der Fläche entfernt werden.</li> <li><u>Weitere Pflege:</u> Verzichten Sie auf eine Düngung. Je magerer die Wiesen sind, desto artenreicher! Aus diesem Grund sollten Sie Ihre Wiese auch nicht mit dem Schnittgut mulchen. Bewässern brauchen Sie eine Wiese ebenso nicht. Das hohe Gras hält den Tau und schützt den Boden vor Austrocknung.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/UrbanGardening_M.D%C3%B6oerr-M.Frommherz_AdobeStock_325977917.jpeg"> </a> <strong> Bunt statt Beton </strong> <br> <p>Diese blühende Wildwiese ist nicht nur ein optisches Highlight, sondern auch eine wertvolle Oase für Bienen und Insekten im städtischen Raum.</p> Quelle: M.Döoerr / M.Frommherz / AdobeStock <p><strong>Wenn´s doch der Rasen sein muss: </strong>An einigen Stellen ist ein kurzer, gepflegter Rasen sicherlich angenehmer als eine wilde Wiese. Das sind zum Beispiel Flächen, die häufig begangen werden, auf denen Kinder spielen, oder die als Sitz- und Liegeflächen dienen. Eine perfekte Rasenfläche erfordert einiges an Pflegeaufwand:</p> <ul> <li><u>Ansaat:</u> Wählen Sie eine Rasenmischung, die an Ihre Standortbedingungen und Anforderungen angepasst ist. Die optimalen Monate für die Rasenaussaat sind Mai und September, wenn der Boden leicht warm, aber nicht zu trocken ist. Bereiten Sie das Saatbett sorgfältig vor und verteilen Sie das Saatgut gleichmäßig. Planieren Sie die Fläche, damit die Samen einen guten Bodenkontakt erhalten. Wässern Sie das Saatgut vorsichtig und vermeiden Sie auch in den kommenden Wochen ein Austrocknen.</li> <li><u>Mahd:</u> Mahdzeitpunkt und -häufigkeit ist abhängig von <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/witterung">Witterung</a>, Wachstum und der Ihnen zur Verfügung stehenden Technik. Mähen Sie nicht zu häufig und nicht zu tief, damit der Boden nicht austrocknet und das Gras verbrennt. Das ist wichtig, weil in Zukunft mit länger anhaltenden Hitzeperioden und Trockenheit zu rechnen ist.</li> <li><u>Bewässerung:</u> Weltweit und auch in Deutschland wird Wasser knapp. <a href="https://www.bund.net/service/publikationen/detail/publication/grundwasserstress-in-deutschland/">Grundwasserspiegel</a> sinken durch <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimawandel">Klimawandel</a> und Übernutzung immer schneller. Deshalb sollten Sie auf die Bewässerung von Rasenflächen verzichten.</li> <li><u>Düngen:</u> Wollen Sie einen gleichmäßig-sattgrünen Rasen, wird Ihnen das Düngen nicht erspart bleiben. Nutzen Sie organische Dünger, anstatt chemisch-synthetische Düngemittel. Letztere haben eine schlechte Klimabilanz und können das Bodenleben beeinträchtigen. Mit einer dünnen Schicht aus fein gesiebtem Kompost ist Ihr Rasen gut versorgt.</li> <li><u>Moos</u>: Moos ist ein Zeichen für Nährstoffmangel, feuchtes Kleinklima und Verdichtungen im Boden. Wenn Sie gegen Moos vorgehen wollen, dann sollten Sie den Boden kalken und mit einem <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/vertikutierer">Vertikutierer</a> belüften. Gegebenenfalls können Sie eine passende Rasenmischung für feuchtes / schattiges Kleinklima nachsäen. Der Einsatz von Herbiziden gegen Moos, sogenannte Moosvernichter, ist wenig sinnvoll, weil diese nicht die Ursachen für den Mooswuchs beseitigen. Wollen Sie dennoch nicht auf Moosvernichter verzichten, dann können Sie ein Produkt mit dem vergleichsweise umweltverträglichen Wirkstoff Eisen-II-Sulfat wählen.</li> <li><u>Pilzkrankheiten im Rasen</u><strong>: </strong>Mit der richtigen Rasenpflege können Sie einem Pilzbefall vorbeugen: Bodenverdichtungen beseitigen, Boden regelmäßig belüften, passende Rasenmischungen nachsäen. Insbesondere Schneeschimmel (<em>Microdochium nivale</em>) kann im Herbst und Winter auftreten, wenn unter einer Laub- oder Schneedecke Sauerstoffmangel und hohe Luftfeuchtigkeit herrschen. Vorbeugend sollte im Herbst herabfallendes Laub auf Rasenflächen entfernt werden. Sie können das Laub an anderer Stelle sinnvoll nutzen, z.B. unter Hecken, als Mulch auf Beeten oder als Winterquartier für Igel.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/2618/bilder/microdochium_nivale.jpg"> </a> <strong> Schneeschimmel (Microdochium nivale) </strong> <br> <p>Schneeschimmel im Rasen: erkennbar an faulenden, mit watteartigem grauen bis rosafarbenen Pilzgeflecht bedeckten Flecken.</p> Quelle: Frank Korting DLR Rheinpfalz | www.greencommons.de | Microdochium nivale Schneeschimmel des Rasens | http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/3.0 Invasive Unkräuter – So gehen Sie vor <p>Achten Sie in Ihrem Garten auf <a href="https://neobiota.bfn.de/grundlagen/neobiota-und-invasive-arten.html">invasive Pflanzenarten</a>, sogenannte Neophyten. Das sind gebietsfremde Arten, die sich schnell und unkontrolliert ausbreiten und dabei heimische Arten verdrängen oder anderweitige Schäden anrichten. Entsprechende Apps helfen bei der Bestimmung invasiver Pflanzen, damit Sie diese nicht mit heimischen Verwandten verwechseln. Beispielsweise sollten Sie die einheimische Gewöhnliche Goldrute (<em>Solidago virgaurea</em>) von der invasiven Kanadischen Goldrute (<em>Solidago canadensis</em>) und der invasiven Riesen-Goldrute (<em>Solidago gigantea</em>) unterscheiden.</p> <p>Seit 2015 gilt die <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32014R1143&from=EN">Verordnung (EU) Nr. 1143/2014</a> über invasive Arten, inklusive der sogenannten <a href="https://neobiota.bfn.de/unionsliste/art-4-die-unionsliste.html">Unionsliste</a>. Alle darin genannten Arten (z.B. Riesenbärenklau, Drüsiges Springkraut) dürfen nicht gepflanzt, gezüchtet, gehandelt, verwendet, getauscht oder in die Umwelt freigesetzt werden. <a href="https://neobiota.bfn.de/unionsliste/art-19-management.html">HIER</a> finden Sie Informationen zu den notwendigen Maßnahmen, um gegen solche Pflanzenarten vorzugehen. Viele weitere, in Gärten weit verbreitete <a href="https://unkraeuter.info/neophyten/">invasive Unkrautarten</a> (z.B. Kleinblütiges Franzosenkraut, Einjähriges Berufskraut) stehen (noch) nicht in der Unionsliste. Trotzdem sollten Sie auch diese Arten entfernen, weil sie sich massiv ausbreiten. Entsorgen Sie Pflanzenteile invasiver Arten nicht auf dem Kompost und auf keinen Fall in der freien Natur. Letzteres ist übrigens für jegliche Gartenabfälle verboten, unabhängig davon, ob es invasive Pflanzen sind. Illegales Entsorgen von Gartenabfällen ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.</p> <strong>Galerie: Invasive Unkräuter</strong> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/kanadische_goldrute-hans_auf_pixabay.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/einjaehriges_berufkraut-leopictures_auf_pixabay.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/japanischer_staudenknoeterich-erwin_auf_pixabay.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/druesiges_springkraut-hans_auf_pixabay.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/beifussblaettrige_ambrosie-publicdomainpictures_auf_pixabay.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/riesenbaerenklau-mabel_amber_who_will_one_day_auf_pixabay.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/3111/bilder/kanadisches_berufskraut_wildkraut_conyza_canadensis_mimohe_fotolia_84065363_m.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/3111/bilder/franzosenkraut_thomasknospe_fotolia_33348255_m.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/3111/bilder/sauerklee-horn-sauerklee_karin_jaehne_fotolia_92088822_m.jpg"> </a> Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> caption Unkrautvernichtungsmittel nur im Notfall <p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pflanzenschutzmittel">Pflanzenschutzmittel</a> sollten nur in Ausnahmefällen verwendet werden, denn sie können negative Auswirkungen auf <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/pflanzenschutzmittel/problematik-bei-zulassung-einsatz/auswirkungen-von-pflanzenschutzmitteln-auf-grund">Grundwasser</a>, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/pflanzenschutzmittel/problematik-bei-zulassung-einsatz/auswirkungen-von-pflanzenschutzmitteln-auf">Oberflächengewässer</a>, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/pflanzenschutzmittel/problematik-bei-zulassung-einsatz/bodenlebewesen-werden-durch-pflanzenschutzmittel">Boden</a> und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/pflanzenschutzmittel/problematik-bei-zulassung-einsatz/pflanzenschutzmittel-schaden-der-biodiversitaet">Biodiversität</a> haben. Zu den Pflanzenschutzmitteln gehören auch die Unkrautvernichtungsmittel, die sogenannten <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/herbizide">Herbizide</a>. Sie werden unterschieden in Nicht-Selektive Herbizide (auch: Totalherbizide) und Selektive Herbizide. Totalherbizide schädigen <u>alle</u> Pflanzen, bekanntestes Beispiel hierfür ist Glyphosat. Selektive Herbizide wirken nur gegen <u>bestimmte</u> Pflanzen, beispielsweise gegen einkeimblättrige oder gegen zweikeimblättrige Pflanzen. Der Erfolg ist jedoch immer nur von kurzer Dauer, die meisten Unkräuter kommen schnell wieder. Deshalb müssen die Mittel immer wieder neu angewandt werden. Häufige Anwendung bringt jedoch ein neues Problem hervor: Unkräuter können Resistenzen gegen Herbizide entwickeln. Es entstehen dann sogenannte Superweeds, die nur noch sehr schwer zu bekämpfen sind.</p> <p>Übrigens: Glyphosat darf nicht mehr im Haus- und Kleingarten eingesetzt werden. Das besagt die <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/pflschanwv_1992/BJNR118870992.html">Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung</a>, zuletzt geändert 2024, in der Anlage 3 unter Nummer 4. Aus rechtlichen Gründen dürfen zwei Glyphosat-haltige Mittel noch vorübergehend eingesetzt werden, die Zulassung endet für beide Mittel jedoch zum 31.12.2026.</p> <p>Wenn Sie sich dennoch für einen Herbizideinsatz entscheiden, dann können Sie Produkte mit vergleichsweise umweltverträglichen Wirkstoffen wählen. So ist beispielsweise <em>Pelargonsäure</em> weniger schädlich für die Umwelt als andere Wirkstoffe. Verwenden Sie grundsätzlich nur Mittel, die in Deutschland zugelassen sind. Beispielsweise dürfen die häufig im Internet beworbenen, aus China stammenden Herbizide mit dem Wirkstoff <em>Glufosinat </em>nicht in Deutschland eingesetzt werden, der Wirkstoff ist EU-weit verboten. In der öffentlich zugänglichen <a href="https://psm-zulassung.bvl.bund.de/psm/jsp/">Datenbank</a> des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) können Sie nach einem zugelassenen Herbizid suchen. Wichtig ist, dass Sie nur Mittel auswählen, die für den Haus- und Kleingarten (HuK) zugelassen sind und mit der Kennzeichnung "<em>Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig</em>" versehen sind. Beachten Sie, dass Herbizide im Hobbygarten nur für einige wenige Einsatzgebiete erlaubt sind, zum Beispiel zwischen Stauden und Gehölzen. Die erlaubten Anwendungen, die sogenannten Indikationen, finden Sie in der Datenbank wie auch auf der Verpackung. Halten Sie sich genau an die Gebrauchsanweisung – zum Schutz der Umwelt und Ihrer eigenen Gesundheit. Weitere Tipps zum richtigen Umgang mit Pflanzenschutzmitteln finden Sie <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/57293">HIER</a>.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/2614/bilder/etikett_psm_mit_huk_hinweis_hommes_p1060387_0-2.jpg"> </a> <strong> Gebrauchsanleitung eines Pflanzenschutzmittels </strong> <br> <p>Im Hobbygarten dürfen nur Pflanzenschutzmittel mit dieser Kennzeichnung angewendet werden: "Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig."</p> Quelle: Martin Hommes </p><p> So managen Sie unliebsamen Bewuchs <ul> <li>Tolerieren Sie ein gewisses Maß an Unkräutern, sie erfüllen wichtige Funktionen im Naturhaushalt.</li> <li>Auf Beeten und anderen gärtnerisch genutzten Flächen können Sie auf Unkrautvernichtungsmittel verzichten. Alternativen sind hier: jäten, mulchen, bepflanzen.</li> <li>Auf befestigten Flächen (z.B. Hofflächen, Wege, Einfahrten) dürfen Sie grundsätzlich keine Unkrautvernichtungsmittel verwenden, das ist verboten! Alternativen sind hier: kehren, kratzen, abflammen.</li> <li>Und auch im Rasen ist der Einsatz von Unkrautvernichtungsmitteln wenig sinnvoll. Verwandeln Sie eintönige Rasenflächen, wo immer möglich, in eine artenreiche Wiese. Jede noch so kleine Fläche zählt!</li> <li>Informieren Sie sich über Bekämpfungsmaßnahmen gegen invasive Pflanzenarten.</li> </ul> </p><p> Gewusst wie <p>Unbedeckter Boden kommt in der Natur nur kurzfristig vor. Er wird schnell von zahlreichen anspruchslosen Pflänzchen besiedelt, den sogenannten Pionierpflanzen. Der Boden beherbergt einen großen Samenvorrat solcher Pflanzen, weitere Samen werden durch Wind und Tiere eingetragen. Der Kampf gegen Unkräuter ist also endlos, die Pflanzen werden offene Flächen immer wieder besiedeln. In diesem Artikel finden Sie Maßnahmen zum Umgang mit Unkräutern in <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/garten-freizeit/unkraut#unkraut-in-beeten-so-gehen-sie-vor">Beeten</a>, auf <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/unkraut-vergeht-nicht#unkraut-auf-befestigten-flchen-so-gehen-sie-vor">befestigten Flächen</a> und im <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/garten-freizeit/unkraut#unkraut-im-rasen-so-gehen-sie-vor">Rasen</a> sowie Maßnahmen zum Umgang mit <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/unkraut-vergeht-nicht#invasive-unkruter-so-gehen-sie-vor">invasiven Unkrautarten</a>.</p> <p><strong>Im Frieden mit wilden Kräutern: </strong>Als Unkräuter werden Pflanzen bezeichnet, die aus menschlicher Perspektive unerwünscht sind. Sie konkurrieren mit den Nahrungspflanzen des Menschen oder stören sein ästhetisches Empfinden. In der Natur erfüllen sie jedoch viele wichtige Funktionen. Sie bedecken den Boden und schützen ihn somit vor <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/erosion">Erosion</a>, Austrocknung und Verschlämmung. Mit ihren Wurzeln lockern sie den Boden und ernähren die Bodenlebewesen, welche daraus wertvollen Humus bilden. Sie halten die Nährstoffe in der Fläche, und einige Pflanzen, die sogenannten <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/leguminosen">Leguminosen</a>, bilden sogar neue Nährstoffe. Für Insekten sind Unkräuter Brut- und Überwinterungsplatz und eine unentbehrliche Nahrungsgrundlage. Gewöhnliche Unkräuter, wie Löwenzahn, Wegwarte oder Steinklee, übertrumpfen, was Pollen- und Nektargehalt angeht, die meisten Zierpflanzen um ein Vielfaches! Auch Disteln und Brennnesseln sind unverzichtbar: sie sind die wichtigste <a href="https://www.bund-rlp.de/themen/tiere-pflanzen/schmetterlinge/raupenfutterpflanzen/">Nahrungsquelle für die Raupen vieler Schmetterlingsarten</a>.</p> <p><strong>Viele Unkräuter sind auch für den Menschen nützlich:</strong> Aus ihren Blättern und Blüten lassen sich leckere Salate und gesunde Smoothies zaubern, andere lassen sich wie Gemüse zubereiten. Einige werden zudem als Heilkräuter genutzt. Nicht zuletzt dienen sie auch als Zeigerpflanzen: sie informieren den Menschen über bestimmte Eigenschaften des Bodens auf dem sie wachsen. So zeigen beispielsweise Löwenzahn und Ampfer einen nährstoffreichen Boden, Sauerklee und Moose zeigen sauren Boden, und Wegerich-Arten zeigen verdichteten Boden an. Einige Unkräuter können Sie, mit entsprechender Aufbereitung, auch als Dünger verwenden (z.B. Giersch, Löwenzahn) oder zur Pflanzenstärkung (z.B. Brennnesseln, Schachtelhalm). Schauen Sie doch mal, welche wilden Pflanzen in Ihrem Garten wachsen. Entsprechende Apps können bei der Bestimmung von Pflanzen helfen.</p> <p><strong>Unkraut vergeht doch:</strong> Intensive Landwirtschaft und der immense Einsatz von Unkrautvernichtungsmitteln (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/herbizide">Herbizide</a>) haben dazu geführt, dass inzwischen etwa 25 Prozent der in Deutschland vorkommenden <a href="https://www.spektrum.de/magazin/artenrueckgang-bei-ackerunkraeutern/820953">Unkrautarten auf der Roten Liste</a> stehen. Einige davon, wie das Lauch-Hellerkraut und der Gezähnte Leindotter, sind schon ausgestorben. Im <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/pflanzenschutzmittel/loesungsansaetze-zur-reduktion-von/oekolandbau-ist-teil-der-loesung">ökologischen Landbau</a>, wo Unkrautvernichtungsmittel grundsätzlich verboten sind, spiegelt sich der ökologische Nutzen der Unkräuter schon in der Wortwahl wider: sie werden hier als "Beikräuter" bezeichnet. Der wissenschaftliche Begriff für Unkräuter lautet übrigens "Segetalflora".</p> </p><p> Unkraut in Beeten – So gehen Sie vor <p><strong>Boden bedecken:</strong> Halten Sie den Boden stets bedeckt! Zum Beispiel mit einer Mulchschicht aus Rasenschnitt, Stroh, Ernteabfällen oder Laub. Wege zwischen den Beeten können mit Holzhackschnitzeln oder Rindenmulch bedeckt werden. Wollen Sie ein ganzes Beet vom Bewuchs befreien, können Sie es vorübergehend komplett mit Pappe abdecken. Auch Mulchfolien aus kompostierbarem Material sind eine Möglichkeit gegen unerwünschten Bewuchs. Mulch hält nicht nur Unkraut fern. Es schützt den Boden auch vor Austrocknung, ernährt die Bodenlebewesen und trägt zur Humusbildung bei. Mulch ist jedoch nicht gleich Mulch, die verschiedenen Materialien haben unterschiedliche Eigenschaften. Einige binden Stickstoff (z.B. Rindenmulch, Stroh), einige liefern Stickstoff (z.B. Mist, Rasenschnitt). Manche ziehen unbeliebte Mitesser an (z.B. zieht Stroh Mäuse an), andere bilden eine Barriere gegen sie (z.B. Schafswolle hält Schnecken ab). Informieren Sie sich deshalb vorab, welches Mulchmaterial am besten für welchen Zweck geeignet ist.</p> <p><strong>Boden bepflanzen:</strong> Eine bewusste Bepflanzung zwischen den eigentlichen Kulturpflanzen ist eine weitere Möglichkeit, unerwünschtem Bewuchs vorzubeugen. Die ausgewählten Begleitpflanzen müssen jedoch zu den Bedürfnissen der Kulturpflanzen passen. Um die Übertragung von Krankheitserregern und Schädlingen nicht zu begünstigen, sollten Kulturpflanze und Begleitpflanze möglichst nicht zur selben Pflanzenfamilie gehören. Apps können bei der Planung von Fruchtfolgen und der Auswahl geeigneter Begleitpflanzen helfen.</p> <ul> <li><u>Mischkulturen:</u> Kombinieren Sie Pflanzen, die sich gegenseitig positiv beeinflussen. Die wohl bekannteste Mischkultur ist die Kombination von Bohnen, Mais und Kürbissen, auch "Die drei Schwestern" genannt. Dabei dient die Bohne als Stickstoffsammler für die Kürbisse und den Mais. Der Mais wiederum dient als Rankhilfe für die Bohnen. Und die Kürbisse dienen als Bodendecker, um den Boden vor Austrocknung und Unkrautbewuchs zu schützen.</li> <li><u>Gründüngungspflanzen:</u> Das sind bestimmte Pflanzenarten, die in der Anbaupause zwischen zwei Hauptkulturen gesät werden und nach einer gewissen Kulturzeit zerkleinert und in den Boden eingearbeitet werden. Zur Gründüngung eignen sich <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/leguminosen">Leguminosen</a> (z.B. Klee, Luzerne, Lupinen) oder spezielle tiefwurzelnde Pflanzenarten (z.B. Bitter-Lupinen, Senf, Ölrettich) oder auch besonders insektenfreundliche Pflanzen (z.B. Phacelia, Buchweizen, Wicken).</li> <li><u>Bodendecker:</u> Es gibt jede Menge hübsche Bodendecker, die Lücken im Garten schließen und zudem noch nützlich sind, z.B. Walderdbeeren, Kapuzinerkresse, Pfennigkraut, Lungenkraut, Immergrün, Sedum, Maiglöckchen und Efeu.</li> </ul> <p><strong>Unkraut jäten:</strong> Frühzeitiges, gegebenenfalls wiederholtes Jäten verschafft Ihren Kulturpflanzen einen Wachstumsvorsprung. Sobald die Kulturpflanzen eine gewisse Größe erreicht haben und den Boden bedecken, können sich Unkräuter nur schwer ansiedeln. Jäten Sie am besten, wenn der Boden feucht ist. Unterscheiden Sie beim Jäten zwischen Wurzelunkräutern und Samenunkräutern.</p> <ul> <li><u>Wurzelunkräuter</u> sollten nicht mit der Hacke bearbeitet werden, denn aus jedem Teilstück kann sich eine neue Pflanze entwickeln. Ziehen Sie Wurzelunkräuter komplett aus der Erde oder graben Sie diese aus. Hierfür gibt es spezielle Werkzeuge wie z.B. Ampferstecher oder Gierschgabel.</li> <li><u>Samenunkräuter</u> produzieren viele tausend Samen, die über Jahrzehnte im Boden keimfähig bleiben. Sie sollten herausgezogen oder weggehackt werden. Manchmal reicht es auch, wenn Sie nach der Blüte die Samenstände rechtzeitig abschneiden, damit sich die Pflanze nicht weiter ausbreiten kann.</li> </ul> <strong>Galerie: Häufige Wurzelunkräuter</strong> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/3111/bilder/giersch-aegopodium_podagraria_bvpix_fotolia_84204495_m.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/3111/bilder/distel-distelblueten_pixelmixel_fotolia_69897505_m.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/3111/bilder/ampfer-rumex-obtusifolius-foliage.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/3111/bilder/gemeine_quecke_emer_fotolia_85796625_m.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/3111/bilder/ackerwinde_reikara_fotolia_84902034_m.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/3111/bilder/brennnessel_matko_fotolia_87507757_m.jpg"> </a> Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> caption </p><p> <strong>Galerie: Häufige Samenunkräuter</strong> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/3111/bilder/vogelmiere_joachim_opelka_fotolia_68184288_m.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/3111/bilder/hirtentaeschel_unpict_fotolia_28655662_m.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/3111/bilder/ackerhellerkraut_emer_fotolia_27176213_m.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/3111/bilder/weisser_gaensefuss-goosefoot_mimohe_fotolia_65809705_m.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/3111/bilder/wolfsmilch_sun_spurge_polarpx_fotolia_25430093_m.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/3111/bilder/behaartes_schaumkraut-cardamine_hirsuta_ef.jpg"> </a> Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> caption </p><p> Unkraut auf befestigten Flächen – So gehen Sie vor <p><strong>Grundsätzlich gilt: "</strong><a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pflanzenschutzmittel">Pflanzenschutzmittel</a> dürfen nicht auf befestigten Freilandflächen und nicht auf sonstigen Freilandflächen, die weder landwirtschaftlich noch forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, angewendet werden." (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/pflschg_2012/__12.html">Pflanzenschutzgesetz § 12 Abs. 2</a>) Jede nicht erlaubte Anwendung eines Pflanzenschutzmittels ist ein Verstoß gegen das Pflanzenschutzgesetz und kann mit Geldstrafen bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Das gilt unabhängig davon, ob der Verstoß von einer Privatperson, einem Landwirt, einem gewerblichen Hausmeisterdienst oder einer Kommune begangen wird. Ein begründeter Verdacht auf einen Verstoß gegen das Pflanzenschutzgesetz kann beim <a href="https://www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/04_Pflanzenschutzmittel/02_Verbraucher/03_HausKleingarten/01_amtl_Auskunftsstellen/Auskunftsstellen_node.html">Pflanzenschutzdienst des jeweiligen Bundeslandes</a> angezeigt werden. </p> <p><strong>Das heißt:</strong> Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen ist grundsätzlich verboten. Befestigte Flächen sind Oberflächen, die mit Beton, Pflasterungen oder Plattenbelägen versehen sind, oder Oberflächen mit einer Kiesauflage. Beispiele für befestigte Flächen sind: Hofflächen, Terrassen, Parkplätze, Einfahrten, Bürgersteige, Radwege, Wege zwischen Beeten, Rabatten oder Gräbern. Auch sonstige Freilandflächen (Nichtkulturland), die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, dürfen nicht mit Pflanzenschutzmitteln behandelt werden. Dazu zählen beispielsweise Feldwege, Straßenränder, Bahndämme, Böschungen, oder Flächen mit Feldgehölzen.</p> <p>Das Verbot gilt nicht nur für zugelassene Pflanzenschutzmittel. Auch Grünbelagsentferner, Steinreiniger, Moosvernichter, Haushaltsreiniger, Salz oder andere "Hausmittel" dürfen nicht zur Unkrautbekämpfung eingesetzt werden. Vertrauen Sie keinen anderslautenden Werbebotschaften. Unwissenheit schützt nicht vor Strafe!</p> <p><strong>Ausnahmen:</strong> Von dem grundsätzlichen Verbot der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen und Nichtkulturland gibt es nur zwei Ausnahmen:</p> <ul> <li><u>Ausnahmegenehmigung:</u> In begründeten Fällen kann die <a href="https://www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/04_Pflanzenschutzmittel/02_Verbraucher/03_HausKleingarten/01_amtl_Auskunftsstellen/Auskunftsstellen_node.html">im jeweiligen Bundesland zuständige Pflanzenschutzbehörde</a> auf Antrag eine Ausnahmegenehmigung für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf oben genannten Flächen erteilen. Solche Ausnahmen werden nur genehmigt, wenn sie einem "vordringlichen Zweck" dienen, z.B. der Verkehrssicherheit, dem Brandschutz oder der militärischen Sicherheit. Für Privatpersonen und Kleingärtner sind diese Ausnahmegenehmigungen also eher nicht relevant. Flächen, auf denen eine solche Ausnahmegenehmigung denkbar wäre, sind zum Beispiel Bahngleise, Flughäfen, Energieversorgungsanlagen, Anlagen von Militär und Feuerwehr. Für alle Bundesländer gibt es <a href="https://www.bvl.bund.de/SharedDocs/Downloads/04_Pflanzenschutzmittel/Leitlinie_L%C3%A4nder_Genehmigungen_Nichtkulturland.pdf?__blob=publicationFile&v=4">einheitliche Kriterien</a> zur Erteilung solcher Ausnahmegenehmigungen.</li> </ul> <p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/herbizide">Herbizide</a> mit dem Anwendungsgebiet "Wege und Plätze" dürfen nur dann eingesetzt werden, wenn eine solche Ausnahmegenehmigung der zuständigen Behörde vorliegt!</p> <ul> <li><u>Essig:</u> Seit 2022 darf der <a href="https://www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/04_Pflanzenschutzmittel/04_Anwender/02_AnwendungGrundstoffe/psm_AnwendungGrundstoffe_node.html;jsessionid=FDBEE81656F55AB03C484996E1D3360E.internet942#doc11030656bodyText2">Grundstoff</a> Essig auf befestigten Flächen gegen Unkräuter eingesetzt werden. Erlaubt ist aber ausschließlich Essig in Lebensmittequalität, welcher auf 6 Prozent Essigsäure verdünnt sein muss. Dieses Essig-Wasser-<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/gemisch">Gemisch</a> darf nicht flächig, sondern nur zur Einzelpflanzenbehandlung (spot application) verwendet werden. Die Behandlung darf maximal zwei Mal im Jahr erfolgen. Die Umgebungstemperatur sollte dabei über 20 Grad liegen. Unverdünnter Essig, Essigsäure, Essigreiniger, Essigessenz oder Industrie-Essig darf nicht verwendet werden.</li> </ul> <p><strong>Alternative Maßnahmen auf befestigten Flächen:</strong></p> <ul> <li><u>Kleine Flächen</u> lassen sich leicht unkrautfrei halten, ohne Chemie und ohne Technik. Es reicht, die Fläche regelmäßig mit einem harten Straßenbesen zu fegen. Einzelne Pflanzen können mit der Hand ausgezupft werden. Fugenkratzer und Fugenbürsten lassen sich auch gut im Stehen einsetzen.</li> <li><u>Große Flächen</u> können Sie mit dem Einsatz von Technik unkrautfrei halten: <ul> <li>Motorisierte Unkrautbürsten gibt es als kombinierbare Bauteile für Motorsensen und Rasentrimmer oder als selbstfahrende Geräte.</li> <li>Abflammgeräte erhitzen die Pflanzen kurzzeitig mit einer Gasflamme. Dadurch zerplatzen die Zellwände, die Pflanzen vertrocknen nach wenigen Tagen.</li> <li>Auch mit heißem Wasser lässt sich Unkraut beseitigen. Für den Hausgarten sind kleine, handgeführte Heißwasser-Geräte verfügbar.</li> </ul> </li> </ul> <p>Wenn Ihnen die Anschaffung von Geräten zur Unkrautbekämpfung zu teuer ist, können Sie diese auch mieten. Viele Händler von Gartengeräten oder Baumaschinen bieten einen solchen Service, samt Lieferung, an. Für professionelle Anwender gibt es noch weitere Verfahren: auch mit Infrarot, Heißschaum, Strom oder Dampf lässt sich Unkraut beseitigen. Doch egal, welches Verfahren Sie anwenden: jedes hat seine Vor- und Nachteile. Insbesondere zum ökologischen Fußabdruck fehlen Daten, um die Verfahren direkt miteinander vergleichen zu können. Zum Schutz der Umwelt ist es in jedem Fall gut, auf <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pestizide">Pestizide</a> zu verzichten. Aber auch alterative Verfahren haben negative Auswirkungen: sie verbrauchen Wasser und fossile Brennstoffe, sie verursachen klimaschädliches CO2, sie töten Insekten und Kleinlebewesen. Die umweltschonendste Vorgehensweise ist eben doch die mühevolle Handarbeit.</p> <ul> <li><u>Grünbeläge entfernen:</u> Zur Entfernung von Algen und Flechten auf befestigten Flächen gibt es zugelassene <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/biozide">Biozidprodukte</a>. Aber auch Biozide enthalten Wirkstoffe, die Mensch und Umwelt gefährden können. Nutzen Sie deshalb auch hier <a href="https://www.umweltbundesamt.de/gruenbelaege-chemiefrei-entfernen#Ist%20die%20Anwendung%20von%20Gr%C3%BCnbelagsentfernern%20nicht%20zu%20vermeiden,%20gilt%20es%20einiges%20zu%20beachten.">chemiefreie Alternativen</a>. Grünbeläge auf Terrassen, Treppen und Gehwegplatten lassen sich gut mit Hochdruck- oder Dampfreinigern entfernen. Lassen Sie sich bereits bei der Materialauswahl dazu beraten. Verboten ist in jedem Fall, Grünbelagsentferner zur Bekämpfung von Unkräutern und Moosen einzusetzen.</li> <li><u>Versiegelung:</u> An einigen Stellen, z.B. bei Terrassen und Treppen, kann es sinnvoll sein, Flächen und Fugen zu versiegeln. Zement- oder Kunstharzfugen, wie auch unkrauthemmender Fugensand, beugen unerwünschtem Bewuchs vor. Größere Flächen wie Wege, Einfahrten und Hofflächen sollten Sie aber nicht versiegeln. Auch wenn diese Flächen durch Kies, Gehwegplatten oder Pflastersteine befestigt sind, sollten die Zwischenräume immer noch wasserdurchlässig sein. Das ist wichtig, damit bei Starkregenereignissen möglichst viel Wasser in das Erdreich versickern kann. Das schützt die Kanalisationen vor Überlastung und beugt Überschwemmungen vor.</li> <li><u>Begrünung von befestigten Flächen:</u> Begrünte Wege, Hofflächen oder Parkplätze haben viele Vorteile. Sie sorgen für angenehmes Mikroklima, fördern die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/biodiversitaet">Biodiversität</a> und können hübsch aussehen. Es gibt <a href="https://www.klimakoffer.nrw/klimaanpassung-offene-pflasterung">verschiedene Möglichkeiten</a>, die sich mit Hilfe von Rasengittersteinen, Rasengitterwaben, Schottersteinen oder Pflastersteinen umsetzen lassen. Die Begrünung kann durch Spontanvegetation erfolgen, oder durch die Einsaat von Gras oder <a href="https://www.klimakoffer.nrw/sites/default/files/2025-06/2025_pflanzliste_pflasterfugen_klimakoffer_verbraucherzentralenrw.pdf">geeigneten Pflanzenarten</a>.</li> </ul> <strong>Galerie: Flächen unkrautfrei halten</strong> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/2618/bilder/img_7718_schacht.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/unkraut_richard_adobestock_394331733.jpeg"> </a> Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> caption </p><p> Unkraut im Rasen – So gehen Sie vor <p><strong>Rasen versus Wiese: </strong>Muss es unbedingt ein perfekt gestylter Rasen sein? Wenn Sie Ihren Rasen, zumindest teilweise, in eine artenreiche Wiese verwandeln, leisten Sie einen wirklich großen Beitrag zum Artenschutz! Entscheidend ist die richtige Pflege:</p> <ul> <li><u>Blühwiese anlegen:</u> Am einfachsten ist es, wenn die Wiese sich über die Jahre von selbst entwickeln kann. Das erfordert etwas Geduld. Vertrauen Sie darauf, dass sich aus dem Samenvorrat eine vielfältige und an die örtlichen Bedingungen angepasste Artenvielfalt entwickelt. Entnehmen Sie nur einzelne problematische Arten, z.B. invasive Pflanzen. Schneller, aber viel aufwendiger ist es, eine Blühwiese komplett neu anzulegen. Dazu muss der Bewuchs zuerst komplett entfernt und ein Saatbett vorbereitet werden. Kaufen Sie dazu nur regionales, an die örtlichen Gegebenheiten angepasstes Saatgut (sogenanntes <a href="https://bluehende-landschaft.de/handlungsempfehlung/saatgut-vorschlaege-mit-blumensamen-von-wildpflanzen/">autochthones Saatgut</a>). Auch nach der Ansaat brauchen solche Blühflächen einige Pflege, vor allem müssen sie bewässert werden.</li> <li><u>Blühwiese mähen:</u> Mähen Sie nur ein bis zwei Mal im Jahr, damit die Pflanzen zur Blüte und zum Samen kommen. Der richtige Schnittzeitpunkt hängt von mehreren Faktoren ab. Eine einfache Faustregel ist, nicht vor Mitte Juni zu mähen (Aktion <a href="https://dgg1822.de/kampagne-maehfreier-mai/">"Mähfreier Mai"</a>). In einigen Fällen kann aber auch eine frühe Mahd sinnvoll sein. Zum Beispiel wenn in Ihrer Wiese fast nur Gräser wachsen, aber kaum Blühpflanzen. Der erste frühe Schnitt schröpft die wuchsfreudigen Gräser und macht Platz und Licht für keimende Blühpflanzen. Nutzen Sie zum Mähen schneidende Werkzeuge (z.B. Balkenmäher, Sensen) statt rotierender Werkzeuge (z.B. Rasenmäher, Freischneider). So reduzieren Sie die Anzahl der getöteten Insekten um ein Vielfaches. Eine Schnitthöhe von 14 Zentimetern lässt auch Amphibien und Reptilien eine Überlebenschance. Zum Schutz der Eidechsen sollten Sie am besten zu Zeiten mähen, in denen Eidechsen inaktiv sind und sich in ihren Verstecken aufhalten (morgens oder abends, nach Niederschlägen, an kalten Tagen). Verzichten Sie auf Mähroboter, sie schreddern nicht nur Insekten sondern <a href="https://www.izw-berlin.de/de/pressemitteilung/neue-forschung-zu-schnittverletzungen-bei-igeln-durch-maehroboter-entdeckt-erhebliches-aber-loesbares-tier-und-artenschutzproblem.html">fügen auch Igeln schwerste Verletzungen</a> zu. Mähen Sie nie alle Flächen gleichzeitig. Lassen Sie immer einige Rückzugsräume, indem Sie Flächen zeitlich oder räumlich versetzt mähen. Besonders im Winter sind ungemähte Flächen wichtig, denn dort überdauern viele Insekten bzw. deren Larven, Eier oder Puppen. Das Mähgut sollte nach zwei Tagen von der Fläche entfernt werden.</li> <li><u>Weitere Pflege:</u> Verzichten Sie auf eine Düngung. Je magerer die Wiesen sind, desto artenreicher! Aus diesem Grund sollten Sie Ihre Wiese auch nicht mit dem Schnittgut mulchen. Bewässern brauchen Sie eine Wiese ebenso nicht. Das hohe Gras hält den Tau und schützt den Boden vor Austrocknung.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/UrbanGardening_M.D%C3%B6oerr-M.Frommherz_AdobeStock_325977917.jpeg"> </a> <strong> Bunt statt Beton </strong> <br> <p>Diese blühende Wildwiese ist nicht nur ein optisches Highlight, sondern auch eine wertvolle Oase für Bienen und Insekten im städtischen Raum.</p> Quelle: M.Döoerr / M.Frommherz / AdobeStock </p><p> <p><strong>Wenn´s doch der Rasen sein muss: </strong>An einigen Stellen ist ein kurzer, gepflegter Rasen sicherlich angenehmer als eine wilde Wiese. Das sind zum Beispiel Flächen, die häufig begangen werden, auf denen Kinder spielen, oder die als Sitz- und Liegeflächen dienen. Eine perfekte Rasenfläche erfordert einiges an Pflegeaufwand:</p> <ul> <li><u>Ansaat:</u> Wählen Sie eine Rasenmischung, die an Ihre Standortbedingungen und Anforderungen angepasst ist. Die optimalen Monate für die Rasenaussaat sind Mai und September, wenn der Boden leicht warm, aber nicht zu trocken ist. Bereiten Sie das Saatbett sorgfältig vor und verteilen Sie das Saatgut gleichmäßig. Planieren Sie die Fläche, damit die Samen einen guten Bodenkontakt erhalten. Wässern Sie das Saatgut vorsichtig und vermeiden Sie auch in den kommenden Wochen ein Austrocknen.</li> <li><u>Mahd:</u> Mahdzeitpunkt und -häufigkeit ist abhängig von <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/witterung">Witterung</a>, Wachstum und der Ihnen zur Verfügung stehenden Technik. Mähen Sie nicht zu häufig und nicht zu tief, damit der Boden nicht austrocknet und das Gras verbrennt. Das ist wichtig, weil in Zukunft mit länger anhaltenden Hitzeperioden und Trockenheit zu rechnen ist.</li> <li><u>Bewässerung:</u> Weltweit und auch in Deutschland wird Wasser knapp. <a href="https://www.bund.net/service/publikationen/detail/publication/grundwasserstress-in-deutschland/">Grundwasserspiegel</a> sinken durch <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimawandel">Klimawandel</a> und Übernutzung immer schneller. Deshalb sollten Sie auf die Bewässerung von Rasenflächen verzichten.</li> <li><u>Düngen:</u> Wollen Sie einen gleichmäßig-sattgrünen Rasen, wird Ihnen das Düngen nicht erspart bleiben. Nutzen Sie organische Dünger, anstatt chemisch-synthetische Düngemittel. Letztere haben eine schlechte Klimabilanz und können das Bodenleben beeinträchtigen. Mit einer dünnen Schicht aus fein gesiebtem Kompost ist Ihr Rasen gut versorgt.</li> <li><u>Moos</u>: Moos ist ein Zeichen für Nährstoffmangel, feuchtes Kleinklima und Verdichtungen im Boden. Wenn Sie gegen Moos vorgehen wollen, dann sollten Sie den Boden kalken und mit einem <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/vertikutierer">Vertikutierer</a> belüften. Gegebenenfalls können Sie eine passende Rasenmischung für feuchtes / schattiges Kleinklima nachsäen. Der Einsatz von Herbiziden gegen Moos, sogenannte Moosvernichter, ist wenig sinnvoll, weil diese nicht die Ursachen für den Mooswuchs beseitigen. Wollen Sie dennoch nicht auf Moosvernichter verzichten, dann können Sie ein Produkt mit dem vergleichsweise umweltverträglichen Wirkstoff Eisen-II-Sulfat wählen.</li> <li><u>Pilzkrankheiten im Rasen</u><strong>: </strong>Mit der richtigen Rasenpflege können Sie einem Pilzbefall vorbeugen: Bodenverdichtungen beseitigen, Boden regelmäßig belüften, passende Rasenmischungen nachsäen. Insbesondere Schneeschimmel (<em>Microdochium nivale</em>) kann im Herbst und Winter auftreten, wenn unter einer Laub- oder Schneedecke Sauerstoffmangel und hohe Luftfeuchtigkeit herrschen. Vorbeugend sollte im Herbst herabfallendes Laub auf Rasenflächen entfernt werden. Sie können das Laub an anderer Stelle sinnvoll nutzen, z.B. unter Hecken, als Mulch auf Beeten oder als Winterquartier für Igel.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/2618/bilder/microdochium_nivale.jpg"> </a> <strong> Schneeschimmel (Microdochium nivale) </strong> <br> <p>Schneeschimmel im Rasen: erkennbar an faulenden, mit watteartigem grauen bis rosafarbenen Pilzgeflecht bedeckten Flecken.</p> Quelle: Frank Korting DLR Rheinpfalz | www.greencommons.de | Microdochium nivale Schneeschimmel des Rasens | http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/3.0 </p><p> Invasive Unkräuter – So gehen Sie vor <p>Achten Sie in Ihrem Garten auf <a href="https://neobiota.bfn.de/grundlagen/neobiota-und-invasive-arten.html">invasive Pflanzenarten</a>, sogenannte Neophyten. Das sind gebietsfremde Arten, die sich schnell und unkontrolliert ausbreiten und dabei heimische Arten verdrängen oder anderweitige Schäden anrichten. Entsprechende Apps helfen bei der Bestimmung invasiver Pflanzen, damit Sie diese nicht mit heimischen Verwandten verwechseln. Beispielsweise sollten Sie die einheimische Gewöhnliche Goldrute (<em>Solidago virgaurea</em>) von der invasiven Kanadischen Goldrute (<em>Solidago canadensis</em>) und der invasiven Riesen-Goldrute (<em>Solidago gigantea</em>) unterscheiden.</p> <p>Seit 2015 gilt die <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32014R1143&from=EN">Verordnung (EU) Nr. 1143/2014</a> über invasive Arten, inklusive der sogenannten <a href="https://neobiota.bfn.de/unionsliste/art-4-die-unionsliste.html">Unionsliste</a>. Alle darin genannten Arten (z.B. Riesenbärenklau, Drüsiges Springkraut) dürfen nicht gepflanzt, gezüchtet, gehandelt, verwendet, getauscht oder in die Umwelt freigesetzt werden. <a href="https://neobiota.bfn.de/unionsliste/art-19-management.html">HIER</a> finden Sie Informationen zu den notwendigen Maßnahmen, um gegen solche Pflanzenarten vorzugehen. Viele weitere, in Gärten weit verbreitete <a href="https://unkraeuter.info/neophyten/">invasive Unkrautarten</a> (z.B. Kleinblütiges Franzosenkraut, Einjähriges Berufskraut) stehen (noch) nicht in der Unionsliste. Trotzdem sollten Sie auch diese Arten entfernen, weil sie sich massiv ausbreiten. Entsorgen Sie Pflanzenteile invasiver Arten nicht auf dem Kompost und auf keinen Fall in der freien Natur. Letzteres ist übrigens für jegliche Gartenabfälle verboten, unabhängig davon, ob es invasive Pflanzen sind. Illegales Entsorgen von Gartenabfällen ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.</p> <strong>Galerie: Invasive Unkräuter</strong> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/kanadische_goldrute-hans_auf_pixabay.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/einjaehriges_berufkraut-leopictures_auf_pixabay.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/japanischer_staudenknoeterich-erwin_auf_pixabay.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/druesiges_springkraut-hans_auf_pixabay.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/beifussblaettrige_ambrosie-publicdomainpictures_auf_pixabay.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/riesenbaerenklau-mabel_amber_who_will_one_day_auf_pixabay.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/3111/bilder/kanadisches_berufskraut_wildkraut_conyza_canadensis_mimohe_fotolia_84065363_m.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/3111/bilder/franzosenkraut_thomasknospe_fotolia_33348255_m.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/3111/bilder/sauerklee-horn-sauerklee_karin_jaehne_fotolia_92088822_m.jpg"> </a> Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> caption </p><p> Unkrautvernichtungsmittel nur im Notfall <p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pflanzenschutzmittel">Pflanzenschutzmittel</a> sollten nur in Ausnahmefällen verwendet werden, denn sie können negative Auswirkungen auf <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/pflanzenschutzmittel/problematik-bei-zulassung-einsatz/auswirkungen-von-pflanzenschutzmitteln-auf-grund">Grundwasser</a>, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/pflanzenschutzmittel/problematik-bei-zulassung-einsatz/auswirkungen-von-pflanzenschutzmitteln-auf">Oberflächengewässer</a>, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/pflanzenschutzmittel/problematik-bei-zulassung-einsatz/bodenlebewesen-werden-durch-pflanzenschutzmittel">Boden</a> und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/pflanzenschutzmittel/problematik-bei-zulassung-einsatz/pflanzenschutzmittel-schaden-der-biodiversitaet">Biodiversität</a> haben. Zu den Pflanzenschutzmitteln gehören auch die Unkrautvernichtungsmittel, die sogenannten <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/herbizide">Herbizide</a>. Sie werden unterschieden in Nicht-Selektive Herbizide (auch: Totalherbizide) und Selektive Herbizide. Totalherbizide schädigen <u>alle</u> Pflanzen, bekanntestes Beispiel hierfür ist Glyphosat. Selektive Herbizide wirken nur gegen <u>bestimmte</u> Pflanzen, beispielsweise gegen einkeimblättrige oder gegen zweikeimblättrige Pflanzen. Der Erfolg ist jedoch immer nur von kurzer Dauer, die meisten Unkräuter kommen schnell wieder. Deshalb müssen die Mittel immer wieder neu angewandt werden. Häufige Anwendung bringt jedoch ein neues Problem hervor: Unkräuter können Resistenzen gegen Herbizide entwickeln. Es entstehen dann sogenannte Superweeds, die nur noch sehr schwer zu bekämpfen sind.</p> <p>Übrigens: Glyphosat darf nicht mehr im Haus- und Kleingarten eingesetzt werden. Das besagt die <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/pflschanwv_1992/BJNR118870992.html">Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung</a>, zuletzt geändert 2024, in der Anlage 3 unter Nummer 4. Aus rechtlichen Gründen dürfen zwei Glyphosat-haltige Mittel noch vorübergehend eingesetzt werden, die Zulassung endet für beide Mittel jedoch zum 31.12.2026.</p> <p>Wenn Sie sich dennoch für einen Herbizideinsatz entscheiden, dann können Sie Produkte mit vergleichsweise umweltverträglichen Wirkstoffen wählen. So ist beispielsweise <em>Pelargonsäure</em> weniger schädlich für die Umwelt als andere Wirkstoffe. Verwenden Sie grundsätzlich nur Mittel, die in Deutschland zugelassen sind. Beispielsweise dürfen die häufig im Internet beworbenen, aus China stammenden Herbizide mit dem Wirkstoff <em>Glufosinat </em>nicht in Deutschland eingesetzt werden, der Wirkstoff ist EU-weit verboten. In der öffentlich zugänglichen <a href="https://psm-zulassung.bvl.bund.de/psm/jsp/">Datenbank</a> des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) können Sie nach einem zugelassenen Herbizid suchen. Wichtig ist, dass Sie nur Mittel auswählen, die für den Haus- und Kleingarten (HuK) zugelassen sind und mit der Kennzeichnung "<em>Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig</em>" versehen sind. Beachten Sie, dass Herbizide im Hobbygarten nur für einige wenige Einsatzgebiete erlaubt sind, zum Beispiel zwischen Stauden und Gehölzen. Die erlaubten Anwendungen, die sogenannten Indikationen, finden Sie in der Datenbank wie auch auf der Verpackung. Halten Sie sich genau an die Gebrauchsanweisung – zum Schutz der Umwelt und Ihrer eigenen Gesundheit. Weitere Tipps zum richtigen Umgang mit Pflanzenschutzmitteln finden Sie <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/57293">HIER</a>.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/2614/bilder/etikett_psm_mit_huk_hinweis_hommes_p1060387_0-2.jpg"> </a> <strong> Gebrauchsanleitung eines Pflanzenschutzmittels </strong> <br> <p>Im Hobbygarten dürfen nur Pflanzenschutzmittel mit dieser Kennzeichnung angewendet werden: "Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig."</p> Quelle: Martin Hommes </p><p>Informationen für...</p>
Dieser Datensatz enthält Windkraftanlagen Offshore und an Land (5 km landeinwärts). Hierfür werden wöchentlich aktuelle Daten der Stromerzeugungseinheiten aus dem Marktstammdatenregister (MaStR) heruntergeladen und als Geodaten-Dienst (WMS und WFS) bereitgestellt. Die Offshore-WEA werden auch geclustert mit der Anlagen-Anzahl angezeigt. Alle Anlagen werden erst ab einer bestimmten Zoom-Stufe sichtbar. Der Energie-Anlagen-Dienst enthält ausserdem WEA der Küstenländer und PV-ANlagen. Quelle: MaStR. In den Anlagen-Attributen ist auch die MaStR-Nr. (SEE) enthalten, mit welcher unter folgender URL (über die "Schnellsuche") weitere Anlagen-Informationen angezeigt werden können: https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR. Bei Daten-Fehlern wenden Sie sich bitte an die Bundesnetzagentur (BNetzA).
<p> Wie Sie mit Balkon-Solaranlagen umweltfreundlich Strom erzeugen <ul> <li>Die <strong>Südausrichtung </strong>der Module liefert die besten Erträge, Ost- oder Westausrichtungen sind ebenfalls möglich.</li> <li>Unter finanziellen Gesichtspunkten ist in der Regel <strong>ein einzelnes Modul</strong> (ca. 450 Watt) die optimale Größe, weil damit die Grundlast eines Durchschnittshaushalts gedeckt werden kann.</li> <li>Batteriespeicher lohnen sich bei Steckersolargeräten oftmals nicht.</li> <li>Achten Sie darauf, dass das Gerät die in Deutschland geltende <strong>Anschlussnorm VDE-AR-N 4105</strong> und die <strong>Produktnorm DIN VDE V 0126-95</strong> erfüllt.</li> <li>Normale Schutzkontaktstecker sind für die Stromeinspeisung nur dann zulässig, wenn die Modulleistung 960 Watt (d. h. zwei Standardmodule) nicht überschreitet und das Steckersolargerät der Produktnorm DIN VDE V 0126-95 entspricht.</li> <li>Organisieren Sie eine <strong>Sammelbestellung</strong>, um zusätzliche Fahrten und Kosten der Spedition zu reduzieren.</li> <li>Achten Sie auf eine <strong>normgerechte Montage</strong>, die auch Windlasten standhält. </li> <li>Melden Sie das Steckersolargerät im <strong>Marktstammdatenregister </strong>an.</li> <li>Nutzen Sie das Steckersolargerät möglichst lange. Entsorgen Sie es anschließend sachgerecht bei Ihrer kommunalen Sammelstelle.</li> </ul> Gewusst wie <p>Steckersolargeräte (auch: Balkonkraftwerke, Mini-PV) erzeugen aus Sonnenlicht klimafreundlichen Strom. Mit ihnen können auch Mieter*innen einfach und unbürokratisch einen Teil ihres Strombedarfs kostengünstig selbst erzeugen und damit einen Beitrag zum Umstieg auf erneuerbare Energien leisten.</p> <p><strong>Süd-, Ost- oder Westausrichtung möglich:</strong> Nach Süden ausgerichtete Module liefern im Jahresverlauf die höchsten Erträge. Bei nach Osten oder Westen ausgerichteten Modulen sind ebenfalls gute Erträge zu erwarten. Bei diesen Ausrichtungen passen Stromerzeugung und Stromverbrauch möglicherweise besser zusammen, da die Stromerträge morgens (bei Ostausrichtung) bzw. am späten Nachmittag (bei Westausrichtung) höher sind. Senkrecht am Balkongeländer angebrachte Module (90° "Dachneigung") liefern im Sommer niedrigere, im Winter dafür etwas bessere Erträge. (Teil-)Verschattungen der Module können den Stromertrag deutlich reduzieren.</p> <p>Rechnerisch vereinfacht liefern im optimalen Anstellwinkel südausgerichtete Module ihre volle Nennleistung während 950 Stunden eines Jahres, die sogenannten Volllaststunden (tatsächlich arbeiten Photovoltaikanlagen meist in Teillast). Werden Module senkrecht am Balkon montiert, sinkt der Jahresertrag um ca. 30 Prozent (d.h. 665 Volllaststunden). Ein so montiertes Steckersolargerät mit 800 Watt hat demnach einen Jahresertrag von 532 Kilowattstunden (kWh). Davon können ohne Speicher in Durchschnitt 45 Prozent zeitgleich im Haushalt verbraucht werden, d.h. 240 Kilowattstunden. <strong>Bei einem angenommenen Arbeitspreis von 37 ct/kWh ergeben sich Einsparungen von knapp 90 Euro pro Jahr. Bei Kosten von 400 Euro dauert es dementsprechend knapp fünf Jahre bis die Anschaffungskosten eingespart wurden.</strong> Steigt der Strompreis zwischenzeitlich an, kann sich die Amortisation beschleunigen.</p> <strong>Galerie: Balkonkraftwerke – clever, günstig, nachhaltig</strong> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/warewunder_instagramm_mit_logo_1balkonkraftwerk_jpg7.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/warewunder_instagramm_mit_logo_1balkonkraftwerk_jpg6.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/neu_balkonkraftwerke_sharepic1_mitlogo-1.png"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/warewunder_instagramm_mit_logo_1balkonkraftwerk_jpg2.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/warewunder_instagramm_mit_logo_1balkonkraftwerk_jpg3.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/warewunder_instagramm_mit_logo_1balkonkraftwerk_jpg4.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/warewunder_instagramm_mit_logo_1balkonkraftwerk_jpg5.jpg"> </a> Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> caption <p><strong>Ein Modul meist ausreichend: </strong>Balkonsolaranlagen sind vollständig auf den zeitgleichen Eigenverbrauch ausgerichtet. Stromüberschüsse werden unvergütet ins öffentliche Stromnetz eingespeist. Daher ist es – im Unterschied zu größeren Photovoltaikanlagen – besonders sinnvoll, die Anlagengröße an den eigenen Stromverbrauch anzupassen. Die Dauerlast in durchschnittlichen Wohnungen liegt meist deutlich unter 100 Watt, in Einfamilienhäusern oft etwas höher. Daher kann bereits ein einzelnes Modul mit z. B. 450 Watt Leistung die ökonomisch sinnvollste Variante sein. Die passende Größe können Sie mit dem <a href="https://solar.htw-berlin.de/rechner/stecker-solar-simulator/">Stecker-Solar-Simulator der HTW Berlin</a> ermitteln. Neben den klassischen Glasmodulen mit Aluminiumrahmen können auch Steckersolargeräte mit flexiblen ETFE-Modulen genutzt werden, die durch ihr niedriges Gewicht geringere Anforderungen an die Montage stellen.<br> </p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/screenshot_htw_berlin.jpg"> </a> <strong> Stecker-Solar-Simulator der HTW Berlin </strong> <br> <p>Dieser Rechner zeigt Ihnen, wie viel Strom und Geld Sie mit einem Steckersolargerät am Balkon, an der Hauswand oder auf dem Dach einsparen.</p> Quelle: Screenshot https://solar.htw-berlin.de/ <p><strong>Batteriespeicher bei Steckersolargeräten unrentabel:</strong> Überschüssiger Solarstrom wird bei Steckersolargeräten ohne Vergütung ins Netz eingespeist. Es erscheint deshalb naheliegend, durch Batteriespeicher diesen überschüssigen Strom zu speichern und ebenfalls für den Eigenverbrauch nutzbar zu machen. Aber ein sehr großer Teil der Stromerzeugung aus Steckersolargeräten wird bereits zeitgleich direkt im Haushalt verbraucht. Die überschüssige Stromerzeugung dürfte daher – gerade in den Winter- und Übergangsmonaten – kaum ausreichen, um den Speicher effektiv zu beladen. Hinzu kommen Speicherverluste beim Ein- und Ausspeichern. Im Verhältnis zu den Anschaffungskosten und der begrenzten Haltbarkeit wird sich ein Batteriespeicher für Steckersolargeräte bei einem durchschnittlichen Haushaltsverbrauch eher nicht lohnen. Aus Umweltsicht sind Energiespeicher auf Netzebene zu bevorzugen und von Heimspeichern eher abzuraten, da Heimspeicher in der Regel auf Eigenverbrauch und nicht im Hinblick auf den gesamten Netzbedarf optimiert werden. </p> <p><strong>Normgerechte Geräte kaufen:</strong> Achten Sie beim Kauf darauf, dass der enthaltene Wechselrichter die in Deutschland geltende Anschlussnorm VDE-AR-N 4105 erfüllt. Demnach dürfen nur Geräte mit einer Wechselrichterleistung von bis zu 800 Voltampere (Watt) durch elektrotechnische Laien in Betrieb genommen werden. Das Gerät sollte außerdem die neue Produktnorm DIN VDE V 0126-95 einhalten.</p> <p><strong>Anschluss an das Hausnetz:</strong> Vielfach werden Steckersolargeräte mit einem klassischen Schutzkontaktstecker (Schuko-Stecker) angeboten. Dieser ist allerdings für die Stromeinspeisung nur dann normgerecht nutzbar, wenn die Modulleistung 960 Watt (d. h. zwei Standardmodule) nicht überschreitet und das Steckersolargerät der Produktnorm DIN VDE V 0126-95 entspricht. Demnach ist der Anschluss an eine herkömmliche Haushaltssteckdose normgerecht zulässig, sofern das Steckersolargerät weitere Schutzmaßnahmen erfüllt: Dazu zählt z. B. ein spezieller Schutzkontaktstecker mit Abdeckungen der Kontaktstifte, ein interner Trennschalter im Schutzkontaktstecker oder – bei entsprechend ausgelegtem Wechselrichter – eine galvanische Trennung.</p> <p>Für Steckersolargeräte mit einer Modulleistung über 960 Watt ist für den normgerechten Anschluss weiterhin eine spezielle Energiesteckvorrichtung (z. B. der sogenannte Wieland-Stecker) oder ein Festanschluss durch eine Elektrofachkraft erforderlich. Hintergrund ist, dass bei einer höheren Modulleistung die maximale Wechselrichterleistung von 800 Watt über deutlich längere Zeiträume am Stecker anliegt. Der Schutzkontaktstecker ist dafür nicht normgerecht vorgesehen. Wenden Sie sich für die Einbindung in das Hausnetz am besten an eine Elektrofachkraft. </p> <p><strong>Achtung:</strong> Aus Brandschutzgründen darf ein Steckersolargerät auf keinen Fall über eine Mehrfachsteckdose an das Hausnetz angeschlossen werden!</p> <p><strong>Transport sorgsam planen:</strong> Für Steckersolargeräte werden meist marktgängige Photovoltaikmodule mit Abmessungen von ca. 1,8 x 1,0 m genutzt. Wenn Sie ein Steckersolargerät vor Ort kaufen, achten Sie auf einen sicheren Transport. Wenn das Modul z B. aus Platzmangel quer aufgestellt im Kofferraum transportiert wird, können bereits beim Transport Mikrorisse entstehen, die die Leistungsfähigkeit beeinträchtigen und die Lebensdauer verkürzen. Darum erfolgt die Anlieferung meist mit einer Spedition. Angesichts hoher Speditionskosten und langer Fahrtwege bietet es sich an, gleich eine Sammelbestellung z. B. mit Ihren Nachbarn aufzugeben.</p> <p><strong>Auf stabile Anbringung achten:</strong> Standard-Solarmodule wiegen jeweils etwa 20 Kilogramm und tragen zudem eine Windlast z. B. in das Balkongeländer ein (Eurocode 1: DIN EN 1991-1-4:2010-12: Teil 1 bis 4). Insbesondere bei schräg installierten Modulen müssen zusätzlich die Schneelasten (DIN EN 1991-1-3) berücksichtigt werden. Sowohl das Balkongeländer als auch die Unterkonstruktion und das Montagematerial müssen diesen Kräften sicher standhalten können. Beachten Sie deshalb unbedingt die Montagehinweise des Herstellers. Kabelbinder sind z. B. zur Anbringung definitiv nicht geeignet. Wenn Sie sich unsicher sind, lassen Sie die Montage am besten von Fachkräften durchführen.</p> <p><strong>Beim Marktstammregister anmelden:</strong> Steckersolargeräte müssen Sie nicht beim Netzbetreiber, wohl aber innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme im <a href="https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR/Assistent/RegistrierungSolarArt">Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur</a> anmelden. Dabei werden nur wenige Daten abgefragt. Die Bundesnetzagentur bietet hierfür auch eine einseitige <a href="https://www.marktstammdatenregister.de/MaStRHilfe/files/regHilfen/Registrierungshilfe_Balkonkraftwerk.pdf">Anleitung als PDF</a>.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/screenshot_marktstammregister.jpg"> </a> <strong> Anmeldung beim Marktstammregister </strong> <br> <p>Balkon-Solaranlagen müssen innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur angemeldet werden.</p> Quelle: Screenshot https://www.marktstammdatenregister.de/ <p><strong>Defekte Module richtig entsorgen:</strong> Photovoltaikmodule halten im Regelfall 20 bis 30 Jahre. Für die Herstellung werden Ressourcen und Energie aufgewendet. Je länger ein Steckersolargerät genutzt wird, desto geringer sind folglich die Umweltwirkungen pro erzeugte Kilowattstunde. Nach ein bis zwei Jahren haben Photovoltaikanlagen so viel Energie erzeugt, wie für deren Herstellung und Entsorgung aufgewendet wird. Sie sind gesetzlich verpflichtet, Elektroaltgeräte getrennt vom übrigen Müll z. B. über den kommunalen Wertstoffhof zu entsorgen, sodass diese fachgerecht recycelt werden können. Dies gilt entsprechend auch für nicht mehr funktionstüchtige Steckersolargeräte. Weitere Informationen zur richtigen Entsorgung Ihres Steckersolargerätes und anderer Elektroaltgeräte finden Sie in unserem <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>-Umwelttipp <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/106990">Alte Elektrogeräte richtig entsorgen</a>.</p> <p><strong>Was Sie sonst noch tun können:</strong></p> <ul> <li>Einige Bundesländer und Gemeinden bieten Zuschussförderungen für Steckersolargeräte an. Fragen Sie gegebenenfalls bei Ihrer Gemeinde nach. Für die Wirtschaftlichkeit ist in der Regel keine Förderung notwendig, da sich Steckersolargeräte durch den hohen Eigenverbrauch meist innerhalb weniger Jahre amortisieren.</li> </ul> Hintergrund <p><strong>Miet- und Eigentumsrecht:</strong> Durch die Novellierung des Mietrechts (BGB) und des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) wurden Steckersolargeräte in den Katalog privilegierter baulicher Veränderungen aufgenommen. Anlagenbetreiber müssen für die Installation eines Steckersolargerätes zwar weiterhin eine Zustimmung einholen, Vermieter oder die Wohnungseigentümergemeinschaft können diese aber nur noch aus triftigem Grund verweigern.</p> <p>Weitere Informationen zu Steckersolaranlagen finden Sie auf unserer <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>-Themenseite <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/110863">Steckersolargeräte (Balkonkraftwerke)</a>.</p> </p><p> Wie Sie mit Balkon-Solaranlagen umweltfreundlich Strom erzeugen <ul> <li>Die <strong>Südausrichtung </strong>der Module liefert die besten Erträge, Ost- oder Westausrichtungen sind ebenfalls möglich.</li> <li>Unter finanziellen Gesichtspunkten ist in der Regel <strong>ein einzelnes Modul</strong> (ca. 450 Watt) die optimale Größe, weil damit die Grundlast eines Durchschnittshaushalts gedeckt werden kann.</li> <li>Batteriespeicher lohnen sich bei Steckersolargeräten oftmals nicht.</li> <li>Achten Sie darauf, dass das Gerät die in Deutschland geltende <strong>Anschlussnorm VDE-AR-N 4105</strong> und die <strong>Produktnorm DIN VDE V 0126-95</strong> erfüllt.</li> <li>Normale Schutzkontaktstecker sind für die Stromeinspeisung nur dann zulässig, wenn die Modulleistung 960 Watt (d. h. zwei Standardmodule) nicht überschreitet und das Steckersolargerät der Produktnorm DIN VDE V 0126-95 entspricht.</li> <li>Organisieren Sie eine <strong>Sammelbestellung</strong>, um zusätzliche Fahrten und Kosten der Spedition zu reduzieren.</li> <li>Achten Sie auf eine <strong>normgerechte Montage</strong>, die auch Windlasten standhält. </li> <li>Melden Sie das Steckersolargerät im <strong>Marktstammdatenregister </strong>an.</li> <li>Nutzen Sie das Steckersolargerät möglichst lange. Entsorgen Sie es anschließend sachgerecht bei Ihrer kommunalen Sammelstelle.</li> </ul> </p><p> Gewusst wie <p>Steckersolargeräte (auch: Balkonkraftwerke, Mini-PV) erzeugen aus Sonnenlicht klimafreundlichen Strom. Mit ihnen können auch Mieter*innen einfach und unbürokratisch einen Teil ihres Strombedarfs kostengünstig selbst erzeugen und damit einen Beitrag zum Umstieg auf erneuerbare Energien leisten.</p> <p><strong>Süd-, Ost- oder Westausrichtung möglich:</strong> Nach Süden ausgerichtete Module liefern im Jahresverlauf die höchsten Erträge. Bei nach Osten oder Westen ausgerichteten Modulen sind ebenfalls gute Erträge zu erwarten. Bei diesen Ausrichtungen passen Stromerzeugung und Stromverbrauch möglicherweise besser zusammen, da die Stromerträge morgens (bei Ostausrichtung) bzw. am späten Nachmittag (bei Westausrichtung) höher sind. Senkrecht am Balkongeländer angebrachte Module (90° "Dachneigung") liefern im Sommer niedrigere, im Winter dafür etwas bessere Erträge. (Teil-)Verschattungen der Module können den Stromertrag deutlich reduzieren.</p> <p>Rechnerisch vereinfacht liefern im optimalen Anstellwinkel südausgerichtete Module ihre volle Nennleistung während 950 Stunden eines Jahres, die sogenannten Volllaststunden (tatsächlich arbeiten Photovoltaikanlagen meist in Teillast). Werden Module senkrecht am Balkon montiert, sinkt der Jahresertrag um ca. 30 Prozent (d.h. 665 Volllaststunden). Ein so montiertes Steckersolargerät mit 800 Watt hat demnach einen Jahresertrag von 532 Kilowattstunden (kWh). Davon können ohne Speicher in Durchschnitt 45 Prozent zeitgleich im Haushalt verbraucht werden, d.h. 240 Kilowattstunden. <strong>Bei einem angenommenen Arbeitspreis von 37 ct/kWh ergeben sich Einsparungen von knapp 90 Euro pro Jahr. Bei Kosten von 400 Euro dauert es dementsprechend knapp fünf Jahre bis die Anschaffungskosten eingespart wurden.</strong> Steigt der Strompreis zwischenzeitlich an, kann sich die Amortisation beschleunigen.</p> <strong>Galerie: Balkonkraftwerke – clever, günstig, nachhaltig</strong> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/warewunder_instagramm_mit_logo_1balkonkraftwerk_jpg7.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/warewunder_instagramm_mit_logo_1balkonkraftwerk_jpg6.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/neu_balkonkraftwerke_sharepic1_mitlogo-1.png"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/warewunder_instagramm_mit_logo_1balkonkraftwerk_jpg2.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/warewunder_instagramm_mit_logo_1balkonkraftwerk_jpg3.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/warewunder_instagramm_mit_logo_1balkonkraftwerk_jpg4.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/warewunder_instagramm_mit_logo_1balkonkraftwerk_jpg5.jpg"> </a> Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> caption </p><p> <p><strong>Ein Modul meist ausreichend: </strong>Balkonsolaranlagen sind vollständig auf den zeitgleichen Eigenverbrauch ausgerichtet. Stromüberschüsse werden unvergütet ins öffentliche Stromnetz eingespeist. Daher ist es – im Unterschied zu größeren Photovoltaikanlagen – besonders sinnvoll, die Anlagengröße an den eigenen Stromverbrauch anzupassen. Die Dauerlast in durchschnittlichen Wohnungen liegt meist deutlich unter 100 Watt, in Einfamilienhäusern oft etwas höher. Daher kann bereits ein einzelnes Modul mit z. B. 450 Watt Leistung die ökonomisch sinnvollste Variante sein. Die passende Größe können Sie mit dem <a href="https://solar.htw-berlin.de/rechner/stecker-solar-simulator/">Stecker-Solar-Simulator der HTW Berlin</a> ermitteln. Neben den klassischen Glasmodulen mit Aluminiumrahmen können auch Steckersolargeräte mit flexiblen ETFE-Modulen genutzt werden, die durch ihr niedriges Gewicht geringere Anforderungen an die Montage stellen.<br> </p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/screenshot_htw_berlin.jpg"> </a> <strong> Stecker-Solar-Simulator der HTW Berlin </strong> <br> <p>Dieser Rechner zeigt Ihnen, wie viel Strom und Geld Sie mit einem Steckersolargerät am Balkon, an der Hauswand oder auf dem Dach einsparen.</p> Quelle: Screenshot https://solar.htw-berlin.de/ </p><p> <p><strong>Batteriespeicher bei Steckersolargeräten unrentabel:</strong> Überschüssiger Solarstrom wird bei Steckersolargeräten ohne Vergütung ins Netz eingespeist. Es erscheint deshalb naheliegend, durch Batteriespeicher diesen überschüssigen Strom zu speichern und ebenfalls für den Eigenverbrauch nutzbar zu machen. Aber ein sehr großer Teil der Stromerzeugung aus Steckersolargeräten wird bereits zeitgleich direkt im Haushalt verbraucht. Die überschüssige Stromerzeugung dürfte daher – gerade in den Winter- und Übergangsmonaten – kaum ausreichen, um den Speicher effektiv zu beladen. Hinzu kommen Speicherverluste beim Ein- und Ausspeichern. Im Verhältnis zu den Anschaffungskosten und der begrenzten Haltbarkeit wird sich ein Batteriespeicher für Steckersolargeräte bei einem durchschnittlichen Haushaltsverbrauch eher nicht lohnen. Aus Umweltsicht sind Energiespeicher auf Netzebene zu bevorzugen und von Heimspeichern eher abzuraten, da Heimspeicher in der Regel auf Eigenverbrauch und nicht im Hinblick auf den gesamten Netzbedarf optimiert werden. </p> <p><strong>Normgerechte Geräte kaufen:</strong> Achten Sie beim Kauf darauf, dass der enthaltene Wechselrichter die in Deutschland geltende Anschlussnorm VDE-AR-N 4105 erfüllt. Demnach dürfen nur Geräte mit einer Wechselrichterleistung von bis zu 800 Voltampere (Watt) durch elektrotechnische Laien in Betrieb genommen werden. Das Gerät sollte außerdem die neue Produktnorm DIN VDE V 0126-95 einhalten.</p> <p><strong>Anschluss an das Hausnetz:</strong> Vielfach werden Steckersolargeräte mit einem klassischen Schutzkontaktstecker (Schuko-Stecker) angeboten. Dieser ist allerdings für die Stromeinspeisung nur dann normgerecht nutzbar, wenn die Modulleistung 960 Watt (d. h. zwei Standardmodule) nicht überschreitet und das Steckersolargerät der Produktnorm DIN VDE V 0126-95 entspricht. Demnach ist der Anschluss an eine herkömmliche Haushaltssteckdose normgerecht zulässig, sofern das Steckersolargerät weitere Schutzmaßnahmen erfüllt: Dazu zählt z. B. ein spezieller Schutzkontaktstecker mit Abdeckungen der Kontaktstifte, ein interner Trennschalter im Schutzkontaktstecker oder – bei entsprechend ausgelegtem Wechselrichter – eine galvanische Trennung.</p> <p>Für Steckersolargeräte mit einer Modulleistung über 960 Watt ist für den normgerechten Anschluss weiterhin eine spezielle Energiesteckvorrichtung (z. B. der sogenannte Wieland-Stecker) oder ein Festanschluss durch eine Elektrofachkraft erforderlich. Hintergrund ist, dass bei einer höheren Modulleistung die maximale Wechselrichterleistung von 800 Watt über deutlich längere Zeiträume am Stecker anliegt. Der Schutzkontaktstecker ist dafür nicht normgerecht vorgesehen. Wenden Sie sich für die Einbindung in das Hausnetz am besten an eine Elektrofachkraft. </p> <p><strong>Achtung:</strong> Aus Brandschutzgründen darf ein Steckersolargerät auf keinen Fall über eine Mehrfachsteckdose an das Hausnetz angeschlossen werden!</p> <p><strong>Transport sorgsam planen:</strong> Für Steckersolargeräte werden meist marktgängige Photovoltaikmodule mit Abmessungen von ca. 1,8 x 1,0 m genutzt. Wenn Sie ein Steckersolargerät vor Ort kaufen, achten Sie auf einen sicheren Transport. Wenn das Modul z B. aus Platzmangel quer aufgestellt im Kofferraum transportiert wird, können bereits beim Transport Mikrorisse entstehen, die die Leistungsfähigkeit beeinträchtigen und die Lebensdauer verkürzen. Darum erfolgt die Anlieferung meist mit einer Spedition. Angesichts hoher Speditionskosten und langer Fahrtwege bietet es sich an, gleich eine Sammelbestellung z. B. mit Ihren Nachbarn aufzugeben.</p> <p><strong>Auf stabile Anbringung achten:</strong> Standard-Solarmodule wiegen jeweils etwa 20 Kilogramm und tragen zudem eine Windlast z. B. in das Balkongeländer ein (Eurocode 1: DIN EN 1991-1-4:2010-12: Teil 1 bis 4). Insbesondere bei schräg installierten Modulen müssen zusätzlich die Schneelasten (DIN EN 1991-1-3) berücksichtigt werden. Sowohl das Balkongeländer als auch die Unterkonstruktion und das Montagematerial müssen diesen Kräften sicher standhalten können. Beachten Sie deshalb unbedingt die Montagehinweise des Herstellers. Kabelbinder sind z. B. zur Anbringung definitiv nicht geeignet. Wenn Sie sich unsicher sind, lassen Sie die Montage am besten von Fachkräften durchführen.</p> <p><strong>Beim Marktstammregister anmelden:</strong> Steckersolargeräte müssen Sie nicht beim Netzbetreiber, wohl aber innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme im <a href="https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR/Assistent/RegistrierungSolarArt">Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur</a> anmelden. Dabei werden nur wenige Daten abgefragt. Die Bundesnetzagentur bietet hierfür auch eine einseitige <a href="https://www.marktstammdatenregister.de/MaStRHilfe/files/regHilfen/Registrierungshilfe_Balkonkraftwerk.pdf">Anleitung als PDF</a>.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/screenshot_marktstammregister.jpg"> </a> <strong> Anmeldung beim Marktstammregister </strong> <br> <p>Balkon-Solaranlagen müssen innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur angemeldet werden.</p> Quelle: Screenshot https://www.marktstammdatenregister.de/ </p><p> <p><strong>Defekte Module richtig entsorgen:</strong> Photovoltaikmodule halten im Regelfall 20 bis 30 Jahre. Für die Herstellung werden Ressourcen und Energie aufgewendet. Je länger ein Steckersolargerät genutzt wird, desto geringer sind folglich die Umweltwirkungen pro erzeugte Kilowattstunde. Nach ein bis zwei Jahren haben Photovoltaikanlagen so viel Energie erzeugt, wie für deren Herstellung und Entsorgung aufgewendet wird. Sie sind gesetzlich verpflichtet, Elektroaltgeräte getrennt vom übrigen Müll z. B. über den kommunalen Wertstoffhof zu entsorgen, sodass diese fachgerecht recycelt werden können. Dies gilt entsprechend auch für nicht mehr funktionstüchtige Steckersolargeräte. Weitere Informationen zur richtigen Entsorgung Ihres Steckersolargerätes und anderer Elektroaltgeräte finden Sie in unserem <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>-Umwelttipp <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/106990">Alte Elektrogeräte richtig entsorgen</a>.</p> <p><strong>Was Sie sonst noch tun können:</strong></p> <ul> <li>Einige Bundesländer und Gemeinden bieten Zuschussförderungen für Steckersolargeräte an. Fragen Sie gegebenenfalls bei Ihrer Gemeinde nach. Für die Wirtschaftlichkeit ist in der Regel keine Förderung notwendig, da sich Steckersolargeräte durch den hohen Eigenverbrauch meist innerhalb weniger Jahre amortisieren.</li> </ul> </p><p> Hintergrund <p><strong>Miet- und Eigentumsrecht:</strong> Durch die Novellierung des Mietrechts (BGB) und des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) wurden Steckersolargeräte in den Katalog privilegierter baulicher Veränderungen aufgenommen. Anlagenbetreiber müssen für die Installation eines Steckersolargerätes zwar weiterhin eine Zustimmung einholen, Vermieter oder die Wohnungseigentümergemeinschaft können diese aber nur noch aus triftigem Grund verweigern.</p> <p>Weitere Informationen zu Steckersolaranlagen finden Sie auf unserer <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>-Themenseite <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/110863">Steckersolargeräte (Balkonkraftwerke)</a>.</p> </p><p>Informationen für...</p>
Die Daten stammen aus dem Marktstammdatenregister (MaStR). Wasserkraftwerke ab 30 kw. Kraftwerke, die die mechanische Energie des Wassers in elektrischen Strom umwandeln.
Erneuerbare Energien, also vorrangig Solarenergie, Geothermie, Biomasse und Windkraft, sind als unerschöpfliche Quellen elementar wichtig für die heutige und zukünftige Energieversorgung Berlins. Der Ausbau der Solarenergienutzung wird dabei als besonders wichtiger Baustein in der Klimaschutzstrategie Berlins hervorgehoben. Der Senat von Berlin strebt eine klimaneutrale Energieversorgung der Stadt bis 2045 an. Daher wurde der Ausbau der erneuerbaren Energien, insbesondere die Nutzung der Solarpotenziale, im Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm 2030 (BEK 2030) durch den Berliner Senat beschlossen. Eine Maßnahme des BEK ist der „ Masterplan Solarcity Berlin ” der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe. Ziel ist, bis spätestens 2035 ein Viertel des in Berlin erzeugten Stroms aus Solarenergie zu gewinnen. Im Masterplan Solarcity Berlin 2025 bis 2030 sind die Maßnahmen festgelegt, die ergriffen werden, um das Ziel zu erreichen. Seit 2020 werden jährlich Monitoringberichte zum Masterplan Solarcity veröffentlicht (SenWEB 2025). Im Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetz vom 19. August 2021 (EWG Bln 2021) § 19 ist die vermehrte Erzeugung und Nutzung von erneuerbaren Energien auf öffentlichen Gebäuden als Ziel festgesetzt. Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe unterstützt insbesondere die Bezirke mit dem Förderprogramm SolarReadiness, unter anderem Statik und Anschlüsse an die Anforderungen von Solaranlagen anzupassen. Durch den so beschleunigten Ausbau von Solaranlagen erfüllt das Land Berlin die Vorbildrolle der öffentlichen Hand. Auf privaten Gebäuden greift außerdem seit dem 01. Januar 2023 bei wesentlichen Dachumbauten sowie bei Neubauten die Solarpflicht nach dem Solargesetz Berlin vom 05. Juli 2021. Bei einer Nutzungsfläche von mehr als 50 Quadratmetern sind Eigentümer:innen zur Installation und zum Betrieb einer Photovoltaikanlage verpflichtet. Weitere Informationen und einen Praxisleitfaden zum Solargesetz finden Sie hier . Zur Unterstützung bei der Erfüllung der Solarpflicht, sowie um die Wirtschaftlichkeit von Photovoltaikanlagen zu verbessern, fördert Berlin mit dem Förderprogramm SolarPLUS als Teil des Masterplan Solarcity den Photovoltaikausbau. So wurden seit Start des Programms im September 2022 bis Oktober 2025 28.163 Zuwendungen aus SolarPLUS bewilligt. Im Mai 2019 wurde das Solarzentrum Berlin eröffnet, das als unabhängige Beratungsstelle rund um das Thema Solarenergie arbeitet ( Solarzentrum Berlin ). Das Zentrum wird von der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS), Landesverband Berlin Brandenburg, betrieben und von der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe als Maßnahme des Masterplans Solarcity finanziert. Auf Bundesebene wurden durch das Jahressteuergesetz 2022 die Umsatzsteuer für Lieferungen sowie die Installation von Solarmodulen, einschließlich der für den Betrieb notwendigen Komponenten und der Speicher, auf 0 Prozent gesenkt (JStG 2022, UStG § 12 Abs. 3). Diese Regelung betrifft Anlagen auf Wohngebäuden, öffentlichen Gebäuden und Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden. Die Voraussetzungen für die Befreiung gelten als erfüllt, wenn die Anlagenleistung 30kWp nicht überschreitet. Der Nullsteuersatz gilt seit dem 1. Januar 2023. Am 15. Mai 2024 ist das Solarpaket I in Kraft getreten und hat Maßnahmen eingeführt, die den Ausbau der Photovoltaik (PV) in Deutschland erleichtern und beschleunigen soll. Ein Fokus liegt dabei auf sogenannten Balkonkraftwerken, also Steckersolargeräte für den Eigengebrauch. Zusätzlich wurde ermöglicht, dass Solarstrom vom eigenen Dach vergünstigt an Mieterinnen und Mieter weitergegeben werden kann. Überschussstrom, der nicht selbst genutzt wird, kann kostenfrei und ohne Vergütung an Netzbetreiber abgegeben werden, wodurch Betreiber kleinerer Anlagen entlastet werden. Anlagenzertifikate sind bei größeren Leistungen (ab 270 kW Einspeisung oder 500 kW Erzeugung) erforderlich. Zum Stand Ende 2024 liegt der Solarstromanteil in Berlin bei 4,7 Prozent (SenWEB2025). Um Bürgerinnen und Bürgern von Berlin sowie anderen Investor:innen ein erstes digitales Beratungsangebot für eine mögliche Photovoltaikanlage auf einem Bestandsgebäude zu machen, bietet die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Berlin seit dem 01.11.2025 mit dem Solarrechner für Berlin einen Wirtschaftlichkeitsrechner für Bestandsgebäude an. Die Anwendung wird regelmäßig aktualisiert und ist sehr benutzerfreundlich. Im Solarrechner werden Informationen zu Betriebs- und Finanzierungsmodellen bereitgestellt. Der Solarrechner berechnet mögliche Einkünfte und Einsparungen, die Amortisationszeit sowie den Autarkiegrad mit einer Photovoltaikanlage, wobei der Verbrauch und individuelle Ausstattungen wie z.B. Ladesäulen für eAutos, Stromspeicher, Wärmepumpen und die Art der Endverbraucher berücksichtigt werden. Außerdem steht für einzelne Dachflächen ein Verschattungsprofil zu Verfügung, was ebenso wie die Amortisationszeit für die Umsetzung des Solargesetz Berlin genutzt werden kann. Im Zuge der Aufsetzung des Solarrechners wurde auch das vorliegende Solarkataster und das Verschattungs-Layer erfasst. Da die räumliche Darstellung und Nutzung von energierelevanten Daten, wie z. B. Solardaten, in Berlin zuvor uneinheitlich und durch verschiedene Angebote realisiert wurde, steht mit dem Energieatlas Berlin seit Juli 2018 ein Fachportal zur Unterstützung der Energiewende bereit, das die wichtigsten Daten benutzerfreundlich und anschaulich präsentiert sowie regelmäßig aktualisiert. Die im Umweltatlas an dieser Stelle dargestellten Inhalte für Photovoltaik (PV), d.h. der direkten Umwandlung von Sonnenenergie in elektrische Energie, und Solarthermie (ST), d.h. der Wärmegewinnung aus der solaren Einstrahlung, beziehen sich auf die im Energieatlas veröffentlichten Daten und deren Erfassungsstände: 07.10.2024 für die Standortdaten der Photovoltaik-Anlagen und 31.12.2015 bzw. 29.03.2023 (aggregierte BAFA-Daten) für diejenigen der Solarthermie. Im Rahmen der Fortführung des Energieatlas Berlin werden die Aktualität und Güte der Daten im Bereich der Solaranlagen, vor allem derjenigen mit Photovoltaik, kontinuierlich verbessert. Im Vergleich zur Solarthermie gibt es in Berlin deutlich mehr erfasste Photovoltaikanlagen. So wurden bis zum 31.12.2024 41.723 Anlagen installiert, die zusammen eine installierte Leistung von rund 380,6 MWp aufweisen. Der darüber jährlich zu produzierende Stromertrag kann nur geschätzt werden und wird bei ca. 343 GWh/a liegen (abzüglich 5 % bei der Generatorleistung und durchschnittlichem Stromertrag von 900 kWh/a pro kW). Theoretisch können mit dieser Leistung rund 131.000 Haushalte mit einem angenommenen mittleren Stromverbrauch von je 2.500 kWh/a versorgt werden. Seit der Erstellung des Energieatlas wurde die bisherige Erfassung im Solaranlagenkataster nicht weitergeführt, sondern umgestellt auf eine Kombination mehrerer Quellen (vgl. Datengrundlage) und Auswertungen. Abbildung 1 verdeutlicht die unterschiedlichen Ausbauzahlen je nach Bezirk (Abb. 1a), vor allem Stadtgebiete mit großräumiger Einzel- und Zweifamilienhausbebauung zeigen die größten Anteile. Dazu passend überwiegt mit rund 37.438 von 38.798 Anlagen die geringste Leistungsklasse mit bis zu 30 kWp (Abb. 1b), die auf kleinen Dächern und Balkonkraftanlagen bevorzugt eingesetzt werden. Im Jahr 2019 stieg der jährliche Zuwachs für Anlagen nach dem EEG erstmals wieder auf über 100.000 neuen Anlagen. Zum 01. Juli 2022 wurde die EEG-Umlage auf Null gesetzt und mit der EEG-Novelle 2023 komplett abgeschafft. Im Jahr 2024 wurden nach Daten der Bundesnetzagentur mit 15.556 neuen Anlagen der bis dahin größte Anstieg verzeichnet. Die aktuellsten Informationen über Photovoltaikanlagen in Berlin, wie beispielsweise ihre Standorte oder statistische Auswertungen zum Ausbau in den Bezirken, sind im Energieatlas Berlin in Form von Karten und Diagrammen abrufbar: https://energieatlas.berlin.de/ . Abb. 1a: Entwicklung nach Bezirken (Datenstand 06.03.2025), Datenquelle: Energieatlas Berlin , basierend auf Daten des Marktstammdatenregisters der Bundesnetzagentur. Abb. 1b: Entwicklung nach Leistungsklassen (Datenstand 06.03.2025), Datenquelle: Energieatlas Berlin , basierend auf Daten des Marktstammdatenregisters der Bundesnetzagentur. Der öffentlichen Hand kommt beim PV-Ausbau eine besondere Vorbildfunktion zu. Mit der Novellierung des Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetzes (EWG Bln) im Jahr 2021 ist bei öffentlichen Neubauten die Errichtung von Solaranlagen auf der gesamten technisch nutzbaren Dachfläche Pflicht. Bei öffentlichen Bestandsgebäuden ist grundsätzlich bis zum 31.12.2024 eine Solaranlage nachzurüsten. Ausnahmen gelten u. a. für Dachflächen, die aufgrund ihrer Lage und Ausrichtung ungeeignet sind oder wenn öffentlich-rechtliche Vorschriften der Errichtung von Solar-Anlagen entgegenstehen. Laut Masterplanstudie zum Masterplan Solarcity Berlin ist das Land Berlin Eigentümerin von 5,4 % der Berliner Gebäude, auf deren Dachfläche 8,3 % des Solarpotenzials entfällt (SenWEB 2019). Eine Übersicht über den aktuellen Stand des Solaranlagenausbaus auf öffentlichen Gebäuden in Berlin ist über den folgenden Link im Energieatlas einsehbar: https://energieatlas.berlin.de/?permalink=PGieokF . Auf den öffentlichen Gebäuden Berlins befinden sich 1029 PV-Anlagen mit einer gesamten installierten Leistung von 64,6 MWp (Stand 31.12.2024, Solarcity Monitoringbericht). Es entfielen im Jahr 2024 ca. 17 % der installierten Leistung auf PV-Anlagen auf öffentlichen Gebäuden des Landes Berlin (Erfassungsstand 21.12.2024). Die meisten der 42.723 PV-Anlagen in Berlin befinden sich auf Gebäuden, die natürlichen Personen gehören (92 %). Dabei ist zu beachten, dass zwar die Gebäude Eigentum von natürlichen Personen sind, die PV-Anlagen jedoch nicht zwangsläufig ihnen gehören müssen, weil Gebäudeeigentümer ihre Dachfläche zur Nutzung an Dritte verpachten können. Auf den Gebäuden von Unternehmen und Genossenschaften sind 5 % der PV-Anlagen installiert. Die PV-Anlagen in Eigentum von natürlichen Personen machen einen Anteil von etwa 55 % der gesamten installierten Leistung aus, weitere 31,3 % entfallen auf PV-Anlagen auf Gebäuden von Unternehmen und Genossenschaften. Diese beiden Akteursgruppen zusammen sind demnach für den Großteil der installierten PV-Leistung verantwortlich. Abb. 2: Eigentümerstruktur als Anteil an der Anzahl der Anlagen sowie an der installierten Leistung (Datenstand 31.12.2024, Datenquelle: Energieatlas Berlin , basierend auf Daten des Marktstammdatenregisters der Bundesnetzagentur. Mit der Erstellung des Energieatlas wurde die bisherige Erfassung im Solaranlagenkataster nicht weitergeführt, sondern umgestellt auf eine Kombination mehrerer Quellen (vgl. Datengrundlage) und Darstellungen. Im Land Berlin gab es zum Stand 31.12.2024 rd. 8.900 solarthermische Anlagen. Derzeit wird deren Zubau nicht für Berlin erfasst. Weitere Lücken ergaben sich durch die Übergabe der Förderung von Solarthermieanlagen von der BAFA an die KfW. Die Entwicklung in Abbildung 3 verdeutlicht, dass sich der Zuwachs an Neuinstallationen ab etwa 2013 im Vergleich zu den Vorjahren stark verringert hat. Insgesamt zeigt sich somit seitdem ein abnehmender Trend. Hauptsächlich werden solarthermische Anlagen in Berlin für die Warmwasserbereitung sowie zur Heizungsunterstützung genutzt. Darüber hinaus gibt es einige größere Solaranlagen für die Trinkwasser- und Schwimmbadwassererwärmung sowie für solare Luftsysteme und Klimatisierung. Vergleichbar der Verteilung bei den PV-Anlagen ist ein eindeutiger Schwerpunkt in den Außenbereichen der Stadt in den dort noch überwiegend vorhandenen landschaftlich geprägten Siedlungstypen sichtbar (vgl. Darstellung auf Postleitzahlebene im Geoportal Berlin , Karte Solaranlagen – Solarthermie, Ebene „Summe der solarthermischen Anlagen pro Postleitzahl“). Abb. 3: Entwicklung solarthermischer Anlagen im Land Berlin nach Anlagenanzahl pro Bezirk (Erfassungsstand 20.02.2024), Datenquelle: Energieatlas Berlin , basierend auf Daten des Marktstammdatenregisters der Bundesnetzagentur. Aufgrund der lückenhaften Erfassung von Anlagen für Warmwasserbereitung kann von einer höheren Gesamtanzahl solarthermischer Anlagen in Berlin ausgegangen werden. Für die Mehrheit der Anlagen wurden Flachkollektoren gewählt. Die meisten solarthermischen Anlagen sind in Berlin auf Einfamilienhäusern installiert worden. Die meisten solarthermischen Anlagen sind in Berlin auf Einfamilienhäusern installiert worden. Für die Jahre nach 2015 liegen für Berlin keine Einzelangaben, nur noch höher aggregierte Daten des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vor, die keine Rückschlüsse nach Kollektorarten, Gebäudetypen oder Kollektorflächen mehr zulassen. Der Zubau neuer solarthermischer Anlagen ist in Berlin seit 2013 gegenüber den Vorjahren deutlich gesunken. Die Anzahl der Solarthermieanlagen im Jahr 2024 beläuft sich auf ca. 8.900 Anlagen mit einer Gesamtkollektorfläche von ca. 94.300 m² (SenWEB/Monitoringbericht 2024 zum Masterplan Solarcity). Dieser Wert bildet jedoch nicht vollständig die tatsächliche Anzahl der in den vergangenen Jahren neu errichteten Solarthermieanlagen in Berlin ab, sodass von einem höheren Anlagenbestand auszugehen ist. Deutschlandweit hat sich der Zubau der Thermie-Kollektorfläche seit 2015 verlangsamt und bis zum Jahresende 2024 auf einen Zuwachs von Rd. 0,22 Mio. qm reduziert. Insgesamt flacht die Kurve an Zuwachsfläche und Anlagen seit einigen Jahren deutlich ab (Bundesverband Solarwirtschaft 2024). Die flächendeckende Analyse der solaren Einstrahlung liefert die Grundlage zur Berechnung der nutzbaren Strahlung und wird als Jahressumme dargestellt. (IP SYSCON 2022). Für den Berliner Raum wird vom Deutschen Wetterdienst (DWD) für den aktuellen langjährigen Betrachtungszeitraum 1991-2020 eine mittlere Jahressumme der Globalstrahlung, also der Summe wechselnder Anteile aus direkter und diffuser Sonneneinstrahlung, auf eine horizontale Fläche in Höhe von 1081-1100 kWh/m² angegeben. Der Berliner Raum liegt damit ziemlich exakt im Mittel der in Deutschland vorkommenden Bandbreite an Einstrahlungswerten (vgl. Abb. 4). Im Vergleich der beiden letzten Referenzzeiträume 1981-2010 zu 1991-2020 nahm die solare Einstrahlung im Zuge des Klimawandels in Berlin und Brandenburg um 40 bis 50 kWh/m² pro Jahr, also rund 5 %, zu. Die Einstrahlung auf eine horizontale Fläche wird je nach örtlicher Lage von verschiedenen Faktoren beeinflusst (vgl. Methode). Abb. 4: Mittlere Jahressummen der Globalstrahlung in Deutschland für den langjährigen Zeitraum 1991-2020 (unveränderte Wiedergabe; Quelle: Deutscher Wetterdienst (DWD) 2022) Mit der Umsetzung des Solarrechners für Berlin wurde im Sommer 2025 eine Analyse zur Einstrahlung und Verschattung durchgeführt (Delphi IMM GmbH, 2025). Sie bildet die Grundlage für den neuen Solarrechner und setzt sich zusammen aus einem Datenlayer, dass die Einstrahlung auf Grundlage der Dachneigung beinhaltet, sowie aus einem Verschattungslayer, welches auf der Simulation der Verschattung über das ganze Jahr hinweg für jede einzelne Stunde beruht.
Der Kartendienst (WMS-Gruppe) stellt die digitalen Geodaten aus dem Bereich Erneuerbare Energien des Saarlandes dar.:Photovoltaik Freiflächenanlagen Photovoltaik Stromanlagen, in denen mittels Solarmodulzellen ein Teil der Sonneneinstrahlung in elektrische Energie umgewandelt wird. Die Datei enthält nur größere Anlagen, kleinere Anlagen in privater Hand sind hier nicht enthalten. Die Daten stammen aus dem Marktstammdatenregister (MaStR). Stand: 06.09.2022
Die Karte oberflächennaher Rohstoffe 1:200.000 (KOR 200) ist ein Kartenwerk, das gemeinsam von der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe und den Staatlichen Geologischen Diensten der Länder (SGD) im Auftrag des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf Beschluss der Länderwirtschaftsminister vom 22. Juni 1984 erarbeitet wird. Das Kartenwerk folgt dem Blattschnitt der topographischen Übersichtskarte 1:200.000 (TÜK 200) und besteht aus 55 Kartenblättern mit jeweils einem Erläuterungsheft. Es erfolgt eine Bestandsaufnahme, Beschreibung, Darstellung und Dokumentation der Vorkommen und Lagerstätten von mineralischen Rohstoffe, die üblicherweise im Tagebau bzw. an oder nahe der Erdoberfläche gewonnen werden. Im Besonderen sind dies Industrieminerale, Steine und Erden, Torfe, Braunkohle, Ölschiefer und Solen. Die Darstellung der oberflächennahen Rohstoffe und die zusätzlichen schriftlichen Informationen sind für die Erarbeitung überregionaler, bundesweiter Planungsunterlagen, die die Nutzung oberflächennaher mineralischer Rohstoffe berühren, unentbehrlich. Auf der Karte sind neben den umgrenzten, je nach Rohstoff farblich unterschiedlich dargestellten Lagerstätten- bzw. Rohstoffflächen "Abbaustellen" (=Betriebe) bzw. "Schwerpunkte mehrerer Abbaustellen" mit je einem Symbol dargestellt. Die Eintragungen in der Karte werden ergänzt durch Texterläuterungen. Die Erläuterungsbände haben üblicherweise einen Umfang von 40 - 80 Seiten und sind derzeit nur in der gedruckten Ausgabe der Karte verfügbar. Der Text ist gegliedert in: - Einführung - Beschreibung der Lagerstätten und Vorkommen nutzbarer Gesteine - Rohstoffwirtschaftliche Bewertung der Lagerstätten und Vorkommen oberflächennaher Rohstoffe im Blattgebiet - Verwertungsmöglichkeiten der im Blattgebiet vorkommenden nutzbaren Gesteine - Schriftenverzeichnis - Anhang (u. a. mit Generallegende und Blattübersicht) Die KOR 200 stellt somit die Rohstoffpotentiale in Deutschland in bundesweit vergleichbarer Weise dar und liefert eine Grundlage für künftige Such- und Erkundungsarbeiten sowie einen Beitrag zur Sicherung der Rohstoffversorgung.
Die vierKartenthemen bestehen jeweils aus mehreren thematischen und räumlich unterschiedlichen Ebenen; dies hat datenschutzrechtliche, aber auch fachliche Gründe. Die Ebenen sind voneinander unabhängig aussagekräftig; Überlagerungen der einzelnen flächig ausgeprägten Ebenen erzeugen keinen zusätzlichen Informationsgehalt. Im Einzelnen bestehen die Karten aus folgenden Fachlayern: Karte 08.09.1 Photovoltaik enthält 15 Ebenen: Standorte der Photovoltaikanlagen größer 30 kWp Standorte (zusammengefasst) der Photovoltaikanlagen bis 30 kWp Standorte der Photovoltaikanlagen – Öffentliche Hand Standorte PV-Mieterstromanlagen [> 30kWp] Standorte PV-Mieterstromanlagen [ < = 30 kWp nicht lagetreu] Installierte Leistung der Photovoltaikanlagen pro Bezirk [MWp] Installierte Leistung der Photovoltaikanlagen pro Postleitzahl [kWp] Installierte Leistung der Photovoltaikanlagen pro Bezirk – Öffentliche Hand [MWp] Installierte Leistung der PV-Mieterstromanlagen pro Bezirk Photovoltaik-Stromeinspeisung pro Bezirk [MWh] Photovoltaik-Stromeinspeisung pro Postleitzahl [MWh] Relative Deckungsrate der Photovoltaik-Leistung pro Bezirk [%] Photovoltaik – Potenzial (theoretisch) pro Bezirk [MWp] Photovoltaik-Potenzial (theoretisch) – Dachfläche Photovoltaik – Potenzial (theoretisch) – Gebäude Karte 08.09.2 Solarthermie enthält 7 Ebenen: Standorte der solarthermischen Anlagen Standorte der solarthermischen Anlagen – Öffentliche Hand Summe der solarthermischen Anlagen pro Bezirk Summe der solarthermischen Anlagen pro Postleitzahl Summe der solarthermischen Anlagen pro Bezirk – Öffentliche Hand Solarthermie-Potenzial (theoretisch) – Dachfläche Solarthermie-Potenzial (theoretisch) – Gebäude Karte 08.09.3 Solarpotenzial – Einstrahlung enthält 1 Ebene Solarpotential Einstrahlung Karte 08.09.4 Solarpotenzial – Solarrechner enthält 4 Ebenen Verschattung Dachstruktur Gebäude Photovoltaik-Potenzial Eine Besonderheit in der Methodik zur Erstellung der PV-Karten besteht darin, dass mit der Novellierung des EEG im August 2014 die Bundesnetzagentur als zentrale und deutschlandweit einheitliche Institution die Pflicht der Veröffentlichung von PV-Anlagendaten übernahm. Bis zu diesem Zeitpunkt lag die Pflicht der Veröffentlichung der PV-Anlagendaten bei den Netzbetreibern, die in der Regel zu allen Anlagen Angaben zu Adresse und Generatorleistung über eine eigene Internetseite veröffentlicht hatten. Die Bundesnetzagentur publiziert aufgrund von Datenschutzvorgaben zu Anlagen kleiner 30 kWp nur die Postleitzahl des Anlagenstandortes, die detaillierte Adresse mit Straße und Hausnummer wird erst ab einer Leistung ab 30 kWp angegeben. Kartenebene „Standorte der Photovoltaikanlagen größer 30 kWp“ Die Verortung für Anlagen über 30 kWp erfolgte anhand der Adressangaben der gemeldeten Anlagendaten. Es ist nicht auszuschließen, dass im Einzelfall geringe räumliche Abweichungen zum tatsächlichen Anlagenstandort entstehen, da eine dachspezifische Verortung nicht immer erfolgen konnte. Aufgrund von datenschutzrechtlichen Vorgaben werden Anlagen bis 30 kWp nicht lagegetreu dargestellt, sondern auf die Mitte des jeweiligen Postleitzahlengebietes zusammengefasst. Inselanlagen, wie beispielsweise PV-Module auf Parkautomaten, Parkbeleuchtungsanlagen und in Kleingartenanlagen, die nicht in das Stromnetz einspeisen und den Strom ausschließlich zur Eigenversorgung nutzen, sind in der Darstellung nicht berücksichtigt. Kartenebene „Standorte (zusammengefasst) der Photovoltaikanlagen bis 30 kWp“ Anlagen, die nicht in das Stromnetz einspeisen und den Strom ausschließlich zur Eigenversorgung nutzen, sind in der Darstellung nicht berücksichtigt. Dies gilt z. B. für netzferne Anlagen bzw. Inselanlagen, wie beispielsweise PV-Module auf Parkautomaten, Parkbeleuchtungsanlagen und in Kleingartenanlagen. Aufgrund von datenschutzrechtlichen Vorgaben werden Anlagen bis 30 kWp nicht lagegetreu dargestellt, sondern auf die Mitte des jeweiligen Postleitzahlengebietes zusammengefasst. Kartenebene „Standorte PV-Mieterstromanlagen [ > 30kWp]“ Die Karte zeigt die Standorte von Mieterstromprojekten. Die Positionierung der Anlagen basiert auf den im MaStR gemeldeten Adressdaten der Anlagendaten. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass es in Einzelfällen zu geringfügigen Abweichungen vom tatsächlichen Standort der Anlagen kommt oder dass eine präzise Standortbestimmung an dieser Stelle nicht erfolgt ist. Mieterstromprojekte basieren meist auf Photovoltaikanlagen, die auf den Dächern von Mehrfamilienhäusern installiert werden. In der Regel übernimmt ein Energiedienstleister oder Contractor den Betrieb der Anlagen und verkauft den erzeugten Solarstrom direkt an die Mieter:innen des Gebäudes. Reicht die produzierte Strommenge nicht aus, wird der zusätzliche Bedarf wie gewohnt durch das öffentliche Stromnetz gedeckt. Die Datengrundlage dieses Datensatzes umfasst ausschließlich Anlagen, die im Marktstammdatenregister (MaStR) mit einem Mieterstromzuschlag registriert sind. Es sind nur Anlagen, die ab dem Jahr 2023 registriert wurden und eine Leistung von über 100 kWp haben, in den Datensatz einbezogen. Die Verortung für Anlagen über 30 kWp erfolgte anhand der Adressangaben der gemeldeten Anlagendaten. Es ist nicht auszuschließen, dass im Einzelfall geringe räumliche Abweichungen zum tatsächlichen Anlagenstandort entstehen, da eine dachspezifische Verortung nicht immer erfolgen konnte. Der Mieterstromzuschlag wurde erst im Jahr 2017 eingeführt. Bis zur EEG-Novelle im Jahr 2023 waren große Mieterstromanlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 100 kWp nicht förderfähig und sind daher in diesem Datensatz nicht enthalten. Die Anzahl der Mieterstromanlagen entspricht den im Marktstammdatenregister gemeldeten Anlagen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass größere Anlagen aus messtechnischen Gründen oder zur Einhaltung der 100-kWp-Grenze häufig in kleinere Einheiten aufgeteilt gemeldet wurden. Aus diesem Grund ist der dargestellte Datenbestand nicht vollständig, sondern bietet lediglich einen Einblick in die Entwicklung der Mieterstromanlagen in den letzten Jahren. Kartenebene „Standorte PV-Mieterstromanlagen [ < =30 kWp nicht lagetreu]“ Die Karte zeigt die Standorte von Mieterstromprojekten. Die Positionierung der Anlagen basiert auf den im MaStR gemeldeten Adressdaten der Anlagendaten. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass es in Einzelfällen zu geringfügigen Abweichungen vom tatsächlichen Standort der Anlagen kommt oder dass eine präzise Standortbestimmung an dieser Stelle nicht erfolgt ist. Mieterstromprojekte basieren meist auf Photovoltaikanlagen, die auf den Dächern von Mehrfamilienhäusern installiert werden. In der Regel übernimmt ein Energiedienstleister oder Contractor den Betrieb der Anlagen und verkauft den erzeugten Solarstrom direkt an die Mieter:innen des Gebäudes. Reicht die produzierte Strommenge nicht aus, wird der zusätzliche Bedarf wie gewohnt durch das öffentliche Stromnetz gedeckt. Die Datengrundlage dieses Datensatzes umfasst ausschließlich Anlagen, die im Marktstammdatenregister (MaStR) mit einem Mieterstromzuschlag registriert sind. Dies bedeutet, dass Anlagen mit einer Leistung von weniger als 100 kWp berücksichtigt werden, sofern sie seit 2017 in Betrieb genommen wurden. Aufgrund von datenschutzrechtlichen Vorgaben werden Anlagen bis 30 kWp nicht lagegetreu dargestellt, sondern auf die Mitte des jeweiligen Postleitzahlengebietes zusammengefasst. Der Mieterstromzuschlag wurde erst im Jahr 2017 eingeführt. Bis zur EEG-Novelle im Jahr 2023 waren große Mieterstromanlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 100 kWp nicht förderfähig und sind daher in diesem Datensatz nicht enthalten. Die Anzahl der Mieterstromanlagen entspricht den im Marktstammdatenregister gemeldeten Anlagen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass größere Anlagen aus messtechnischen Gründen oder zur Einhaltung der 100-kWp-Grenze häufig in kleinere Einheiten aufgeteilt gemeldet wurden. Aus diesem Grund ist der dargestellte Datenbestand nicht vollständig, sondern bietet lediglich einen Einblick in die Entwicklung der Mieterstromanlagen in den letzten Jahren. Kartenebenen „Leistung der Photovoltaikanlagen pro Bezirk [MWp]“ Die Darstellung zeigt die aggregierte Summe der Leistung der Photovoltaikanlagen je Bezirk. Anlagen, die nicht in das Stromnetz einspeisen und den Strom ausschließlich zur Eigenversorgung nutzen, sind in der Darstellung nicht berücksichtigt. Dies gilt z. B. für netzferne Anlagen bzw. Inselanlagen, wie beispielsweise PV-Module auf Parkautomaten, Parkbeleuchtungsanlagen und in Kleingartenanlagen. Kartenebenen „Installierte Leistung der Photovoltaikanlagen pro Postleitzahl [kWp]“ Die Darstellung zeigt die aggregierte Summe der Leistung der Photovoltaikanlagen nach Postleitzahl. Inselanlagen, wie beispielsweise PV-Module auf Parkautomaten, Parkbeleuchtungsanlagen und in Kleingartenanlagen, die nicht in das Stromnetz einspeisen und den Strom ausschließlich zur Eigenversorgung nutzen, sind in der Darstellung nicht berücksichtigt. Kartenebene „Installierte Leistung der Photovoltaikanlagen pro Bezirk – Öffentliche Hand [MWp]“ Die Karte zeigt den aktuellen Stand des Ausbaus von Photovoltaik-Anlagen auf öffentlichen Gebäuden in Berlin. Dargestellt werden die Anzahl der Anlagen und die installierte Leistung in MWp, aufgeschlüsselt nach Bezirken. Dazu gehören bezirkseigene Gebäude, die Gebäude der Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) und die Gebäude der Berliner Anstalten des öffentlichen Rechts, aber auch Gebäude von Städtischen Wohnungsbaugesellschaften und anderen Beteiligungsunternehmen des Landes. Bislang liegen nicht für sämtliche Gesellschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, an denen das Land Berlin beteiligt ist, Rückmeldungen zum Ausbaustand von PV-Anlagen vor. Die Verortung der Standorte erfolgte adressgenau. Hinweis: Aktuell liegen noch nicht von allen 57 Gesellschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, an denen das Land Berlin beteiligt ist, Rückmeldungen zum Stand des Ausbaus vor. Kartenebene „Installierte Leistung der PV-Mieterstromanlagen pro Bezirk“ Die Karte zeigt die aggregierte Summe der Leistung der Photovoltaikanlagen je Bezirk. Mieterstromprojekte basieren meist auf Photovoltaikanlagen, die auf den Dächern von Mehrfamilienhäusern installiert werden. In der Regel übernimmt ein Energiedienstleister oder Contractor den Betrieb der Anlagen und verkauft den erzeugten Solarstrom direkt an die Mieter:innen des Gebäudes. Reicht die produzierte Strommenge nicht aus, wird der zusätzliche Bedarf wie gewohnt durch das öffentliche Stromnetz gedeckt. Die Datengrundlage dieses Datensatzes umfasst ausschließlich Anlagen, die im Marktstammdatenregister (MaStR) mit einem Mieterstromzuschlag registriert sind. Dies bedeutet, dass Anlagen mit einer Leistung von weniger als 100 kWp berücksichtigt werden, sofern sie seit 2017 in Betrieb genommen wurden. Der Mieterstromzuschlag wurde erst im Jahr 2017 eingeführt. Bis zur EEG-Novelle im Jahr 2023 waren große Mieterstromanlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 100 kWp nicht förderfähig und sind daher in diesem Datensatz nicht enthalten. Die Anzahl der Mieterstromanlagen entspricht den im Marktstammdatenregister gemeldeten Anlagen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass größere Anlagen aus messtechnischen Gründen oder zur Einhaltung der 100-kWp-Grenze häufig in kleinere Einheiten aufgeteilt gemeldet wurden. Aus diesem Grund ist der dargestellte Datenbestand nicht vollständig, sondern bietet lediglich einen Einblick in die Entwicklung der Mieterstromanlagen in den letzten Jahren. Kartenebenen „Photovoltaik-Stromeinspeisung pro Bezirk [MWh]“ Die dargestellten Daten zur Stromeinspeisung umfassen die durch die Stromnetz Berlin GmbH ermittelten, abgerechneten Mengen, aggregiert auf Bezirke. Bei den Stromeinspeisungen liegen die gemessenen und die gemäß der gültigen, festgelegten Marktprozesse abgerechneten Daten vor. Die vorliegenden Jahreswerte sind nicht als abschließend zu betrachten, sondern es können sich beispielsweise aufgrund von Rechnungskorrekturen im Einzelfall noch Änderungen ergeben haben. In einzelnen Gebieten können nennenswerte jährliche Schwankungen von Stromeinspeisungen auftreten. Konkrete Gründe dafür können z. B. Witterungsschwankungen, Anlagenzubau oder Betriebsausfall sein. Auf Grundlage der vorhandenen Daten ist es jedoch nicht möglich, die ursächlichen Gründe eindeutig zu bestimmen. Kartenebene „Photovoltaik-Stromeinspeisung pro Postleitzahl [MWh]“ Die dargestellten Daten zur Stromeinspeisung umfassen die durch die Stromnetz Berlin GmbH ermittelten, abgerechneten Mengen, aggregiert auf Postleitzahlen. Bei den Stromeinspeisungen liegen die gemessenen und die gemäß der gültigen, festgelegten Marktprozesse abgerechneten Daten vor. Die vorliegenden Jahreswerte sind nicht als abschließend zu betrachten, sondern es können sich beispielsweise aufgrund von Rechnungskorrekturen im Einzelfall noch Änderungen ergeben haben. In einzelnen Gebieten können nennenswerte jährliche Schwankungen von Stromeinspeisungen auftreten. Konkrete Gründe dafür können z. B. Witterungsschwankungen, Anlagenzubau oder Betriebsausfall sein. Auf Grundlage der vorhandenen Daten ist es jedoch nicht möglich, die ursächlichen Gründe eindeutig zu bestimmen. Kartenebene „Photovoltaik – Potenzial (theoretisch) pro Bezirk [MWp]“ Die Karte zeigt die theoretischen Photovoltaik-Potenziale auf den Dachflächen der Berliner Gebäude, aggregiert nach Bezirken. Diese Daten basieren auf der Studie zum Masterplan Solarcity Berlin, die im Jahr 2019 vom Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme durchgeführt wurde. Die berechneten Potenziale dienen als wichtige Grundlage für das Monitoring des Masterplans Solarcity. Denkmalgeschützte Gebäude wurden in der Potenzialstudie nicht berücksichtigt (weitere Informationen ). Kartenebene „Photovoltaik-Potenzial (theoretisch) – Dachfläche“ Die Kartenebene bildet die Photovoltaik-Potenziale auf den Dachflächen der Berliner Gebäude ab. Neben dem lokalen Globalstrahlungswert sind Verschattung, Ausrichtung und Neigung der Dachfläche entscheidende Parameter bei der Planung einer Photovoltaikanlage. Die geeigneten Dachflächen wurden im Rahmen einer Potenzialanalyse berechnet. Die Einstrahlungsverhältnisse werden auf der Karte durch eine farbliche Skala dargestellt. Diese geben einen ersten Hinweis für die Nutzung von Solarenergie. Diese Informationen ersetzen jedoch nicht die weiterhin erforderliche fachliche Begutachtung des Einzelobjekts vor einer Detailplanung und Bau einer Solaranlage, hinsichtlich weiterer Parameter wie z. B. der Statik des Daches. Eine technische Eignung wird daher nicht zugesichert und bedarf der Prüfung des Einzelfalls. Weiterführende Informationen und eine kostenlose Beratung stellt Ihnen das SolarZentrum Berlin zur Verfügung. Zur Ermittlung der Solarpotenziale wurden bestehende Datengrundlagen wie beispielsweise Luftbilder und ALKIS-Gebäudegrundrisse verwendet, sowie transparente Berechnungsgrundlagen zugrunde gelegt, die in der Abschlussdokumentation im Detail nachgelesen werden können (IP SYSCON 2022). In der Karte werden nur Dachflächen dargestellt, die als geeignet bewertet wurden. Die ausgewählten Eignungskriterien sind u.a. eine zur Verfügung stehende Mindestfläche von 7 m² und das Erreichen eines spezifischen Stromertrags von 650 kWh/kWp. Dachflächen, die bereits mit PV-Anlagen belegt sind, werden aufgrund der Datengrundlage in der Karte nicht differenziert dargestellt. Zudem sind Entwicklungen an Gebäuden, die nach dem Datenerhebungsstand (22.04.2021) errichtet, verändert, abgerissen bzw. in das Liegenschaftskataster aufgenommen wurden, nicht berücksichtigt. Kartenebene „Photovoltaik – Potenzial (theoretisch) – Gebäude“ Die Kartenebene stellt Informationen über das Photovoltaik-Potenzial auf Dachflächen der Berliner Gebäude zur Verfügung. Über die Sachdatenanzeige pro Gebäude lassen sich die Informationen aufrufen. Neben einer Einschätzung der Eignung des Gebäudes zur Installation einer PV-Anlage, sind unter anderem die installierbare Leistung [kWp], die Anzahl installierbarer Module und der mögliche Stromertrag pro Jahr [kWh/a] aufgeführt. Diese Informationen ersetzen jedoch nicht die weiterhin erforderliche fachliche Begutachtung des Einzelobjekts vor einer Detailplanung und Bau einer Solaranlage, hinsichtlich weiterer Parameter wie z. B. der Statik des Daches. Eine technische Eignung wird daher nicht zugesichert und bedarf der Prüfung des Einzelfalls. Weiterführende Informationen und eine kostenlose Beratung stellt Ihnen das SolarZentrum Berlin zur Verfügung. Neben dem lokalen Globalstrahlungswert sind Verschattung, Ausrichtung und Neigung der Dachfläche entscheidende Parameter bei der Planung einer Photovoltaikanlage. Zur Ermittlung der Solarpotenziale wurden bestehende Datengrundlagen wie beispielsweise Luftbilder und ALKIS-Gebäudegrundrisse verwendet, sowie transparente Berechnungsgrundlagen zugrunde gelegt, die in der Abschlussdokumentation im Detail nachgelesen werden können (IP SYSCON 2022). In der Karte werden nur Dachflächen dargestellt, die als geeignet bewertet wurden. Die ausgewählten Eignungskriterien sind u.a. eine Mindestfläche von 7 m² und das Erreichen eines spezifischen Stromertrags von 650 kWh/kWp. Dachflächen, die bereits mit PV-Anlagen belegt sind, werden aufgrund der Datengrundlage in der Karte nicht differenziert dargestellt. Zudem sind Entwicklungen an Gebäuden, die nach dem Datenerhebungsstand (22.04.2021) errichtet, verändert, abgerissen bzw. in das Liegenschaftskataster aufgenommen wurden, nicht berücksichtigt. Kartenebene „Relative Deckungsrate der Photovoltaik-Leistung pro Bezirk [%]“ Die Karte zeigt die prozentuale relative Deckungsrate der Photovoltaik-Leistung pro Bezirk. Die theoretisch erzielbaren PV-Potenziale für die Berliner Dachflächen wurden 2019 im Rahmen der Masterplanstudie zum Masterplan Solarcity Berlin des Fraunhofer Instituts für Solare Energiesysteme berechnet. Die Ergebnisse wurden auf Bezirksebene aggregiert und aus dem Verhältnis zwischen tatsächlich installierter und potenzieller PV-Leistung die relativen Deckungsraten ermittelt. Die Deckungsraten fallen für die Bezirke auf den ersten Blick verhältnismäßig niedrig aus. Die Gründe dafür liegen jedoch in der Abweichung des theoretisch berechneten vom technisch realisierbaren Potenzial, die, um verlässliche Aussagen treffen zu können, im Einzelnen durch weitere Untersuchungen und Berechnungen konkretisiert werden müssten. Auf die Tastache, dass im Solaranlagenkataster mit seinem finalen Stand 31.12.2015 nicht alle realen Anlagen erfasst werden konnten, wird an dieser Stelle nochmals hingewiesen. Kartenebene „Standorte der solarthermischen Anlagen“ Die Darstellung der Anlagenstandorte (Erfassungsstand 31.12.2015) ist aufgrund von Datenschutzauflagen nur für bestimmte Maßstabsbereiche zulässig, so dass die Solarthermie-Anlagen erst ab einem Zoom von 1:15.000 dargestellt werden. Es wird angenommen, dass der Großteil der Solarthermieanlagen in Berlin zum Zeitpunkt der Datenbereitstellung erfasst wurde, jedoch können einzelne, vernachlässigbare Abweichungen oder nicht dargestellte Anlagen nicht ausgeschlossen werden. Die Daten stammen aus dem Solaranlagenkataster Berlin (Daten bis 2016). Kartenebene „Standorte der solarthermischen Anlagen – Öffentliche Hand“ In der Kartenebene werden die Standorte der Solarthermieanlagen auf Gebäuden der öffentlichen Hand (Erfassungsstand 31.03.2025) dargestellt. Dazu gehören bezirkseigene Gebäude, die Gebäude der Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) und die Gebäude der Berliner Anstalten des öffentlichen Rechts, aber auch Gebäude von Städtischen Wohnungsbaugesellschaften und anderen Beteiligungsunternehmen des Landes. Bislang liegen nicht für sämtliche Gesellschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, an denen das Land Berlin beteiligt ist, Rückmeldungen zum Ausbaustand der Solarthermieanlagen vor. Die Verortung der Standorte erfolgte adressgenau. Kartenebenen „Summe der solarthermischen Anlagen pro Bezirk“ Die Darstellung zeigt die Anzahl der Solarthermie-Anlagen in Berlin, zusammengefasst nach Bezirken. Es wird davon ausgegangen, dass zum Zeitpunkt der Datenbereitstellung der überwiegende Teil der Solarthermie-Anlagen in Berlin erfasst wurde, jedoch können geringfügige Abweichungen oder nicht berücksichtigte Anlagen nicht ausgeschlossen werden. Die dargestellten Daten umfassen auch Aktualisierungen für die Jahre 2016 bis 2023 durch Ergänzungen auf der Basis von Zulieferungen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Diese Daten sind allerdings nur auf Postleitzahlebene als kleinsträumigster Einheit verfügbar, so dass zwar summenmäßig auf Postleitzahl- und Bezirksebene eine Ergänzung der Gesamtzahl erfolgen konnte, jedoch nicht bei der Verortung von Einzelanlagen. Kartenebenen „Summe der solarthermischen Anlagen pro Postleitzahl“ Die Darstellung zeigt die Anzahl der Solarthermie-Anlagen in Berlin, zusammengefasst nach Postleitzahl. Es wird davon ausgegangen, dass zum Zeitpunkt der Datenbereitstellung der überwiegende Teil der Solarthermie-Anlagen in Berlin erfasst wurde, jedoch können geringfügige Abweichungen oder nicht berücksichtigte Anlagen nicht ausgeschlossen werden. Die dargestellten Daten umfassen auch Aktualisierungen für die Jahre 2016 bis 2023 durch Ergänzungen auf der Basis von Zulieferungen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Diese Daten sind allerdings nur auf Postleitzahlebene als kleinsträumigster Einheit verfügbar, so dass zwar summenmäßig auf Postleitzahl- und Bezirksebene eine Ergänzung der Gesamtzahl erfolgen konnte, jedoch nicht bei der Verortung von Einzelanlagen. Kartenebene „Summe der solarthermischen Anlagen pro Bezirk – Öffentliche Hand“ In dieser Kartenebene wird der Ausbaustand der Solarthermieanlagen auf öffentlichen Gebäuden in den Bezirken zum 31.05.2025 dargestellt. Dazu gehören bezirkseigene Gebäude, die Gebäude der Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) und die Gebäude der Berliner Anstalten des öffentlichen Rechts, aber auch Gebäude von Städtischen Wohnungsbaugesellschaften und anderen Beteiligungsunternehmen des Landes. Bislang liegen nicht für sämtliche Gesellschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, an denen das Land Berlin beteiligt ist, Rückmeldungen zum Ausbaustand der Solarthermieanlagen vor. Die Verortung der Standorte erfolgte adressgenau. Es wurden die adressgenauen Daten auf Bezirksebene aufsummiert. Zum Vergleich wird zusätzlich die Gesamtzahl der solarthermischen Anlagen auf öffentlichen Gebäuden in ganz Berlin angegeben. Kartenebene „Solarthermie-Potenzial (theoretisch) – Dachfläche“ Die Kartenebene bildet die Solarthermie-Potenziale auf den Dachflächen der Berliner Gebäude ab. Neben dem lokalen Globalstrahlungswert sind Verschattung, Ausrichtung und Neigung der Dachfläche entscheidende Parameter bei der Planung einer Solarthermieanlage. Die geeigneten Dachflächen wurden im Rahmen einer Potenzialanalyse berechnet. Die Einstrahlungsverhältnisse werden auf der Karte durch eine farbliche Skala dargestellt. Diese geben Ihnen einen ersten Hinweis für die Nutzung von Solarenergie. Zur Ermittlung der Solarpotenziale wurden bestehende Datengrundlagen wie beispielsweise Luftbilder und ALKIS-Gebäudegrundrisse verwendet, sowie transparente Berechnungsgrundlagen zugrunde gelegt, die in der Abschlussdokumentation im Detail nachgelesen werden können. In der Karte werden nur Dachflächen dargestellt, die als geeignet bewertet wurden. Die ausgewählten Eignungskriterien sind eine zur Verfügung stehende Mindestfläche von 4 m² und das Erreichen einer potenziellen Wärmemenge pro m² von 350 kWh/kWp. Zudem sind Entwicklungen an Gebäuden, die nach dem Datenerhebungsstand (02.04.2021) errichtet, verändert, abgerissen bzw. in das Liegenschaftskataster aufgenommen wurden, nicht berücksichtigt. Kartenebene „Solarthermie-Potenzial (theoretisch) – Gebäude“ Die Kartenebene stellt Informationen über das Photovoltaik-Potenzial auf Dachflächen der Berliner Gebäude zur Verfügung. Neben dem lokalen Globalstrahlungswert sind Verschattung, Ausrichtung und Neigung der Dachfläche entscheidende Parameter bei der Planung einer Solarthermieanlage. Die geeigneten Dachflächen wurden im Rahmen einer Potenzialanalyse berechnet. Über die Sachdatenanzeige pro Gebäude lassen sich genauere Informationen aufrufen. Neben einer Einschätzung der Eignung zur Installation einer Solarthermieanlage, ist zudem der mögliche Wärmeertrag [kWh/a] aufgeführt. Diese Informationen ersetzen jedoch nicht die weiterhin erforderliche fachliche Begutachtung des Einzelobjekts vor einer Detailplanung und Bau einer Solaranlage hinsichtlich von Parametern wie z. B. der Statik des Daches. Eine technische Eignung wird daher nicht zugesichert und bedarf der Prüfung des Einzelfalls. Weiterführende Informationen und eine kostenlose Beratung stellt Ihnen das SolarZentrum Berlin zur Verfügung. Zur Ermittlung der Solarpotenziale wurden bestehende Datengrundlagen wie beispielsweise Luftbilder und ALKIS-Gebäudegrundrisse verwendet, sowie transparente Berechnungsgrundlagen zugrunde gelegt, die in der Abschlussdokumentation im Detail nachgelesen werden können. In der Karte werden nur Dachflächen dargestellt, die als geeignet bewertet wurden. Die ausgewählten Eignungskriterien sind eine zur Verfügung stehende Mindestfläche von 4 m² und das Erreichen einer potenziellen Wärmemenge pro m² von 350 kWh/kWp. Zudem sind Entwicklungen an Gebäuden, die nach dem Datenerhebungsstand (22.04.2021) errichtet, verändert, abgerissen bzw. in das Liegenschaftskataster aufgenommen wurden, nicht berücksichtigt. Die Berechnung der Einstrahlung in Berlin umfasst alle Oberflächenelemente der Stadt, nicht nur die Gebäude- und Bauteile. Sie ist damit auch für andere Auswertungszwecke, als sie im Rahmen der Solarpotenzialanalyse benötigt wurden, geeignet. Die Methode zur Erstellung der hochaufgelösten Rasterdaten wird ausführlich im Endbericht zur Solarpotenzialanalyse beschrieben (IP SYSCON 2022) und soll hier nur zusammengefasst beschrieben werden. Grundlage der Analyse waren Befliegungsdaten des Jahres 2020 (SenStadtWohn 2020). Aus diesen Daten wurde ein 3D-Modell abgeleitet, womit vor allem eine dreidimensionale Analyse möglich wurde, die etwa Verschattungseinflüsse durch Baum- und Gebäudestrukturen sowie unterschiedliche Sonnenstände, die je nach Jahreszeit einen großen Einfluss ausüben, einbeziehen konnte. Grundlage zur Kalibrierung des Berechnungsverfahrens waren die vom Deutschen Wetterdienst (DWD) bereitgestellten Monatsmittelwerte der Globalstrahlung im langjährigen Mittel, hier im Mittel der Jahre 1991 – 2020 (vgl. Abb. 4). Über die hier dargestellten Jahressummenwerte hinaus wurden für die Berechnung der durch Solarthermie möglichen Heizungsunterstützung auch die Einstrahlungswerte für die Heizperiode vom 01.10. – 30.04. ermittelt. Kartenebene „Verschattung“ Die Ebene stellt dar, wie häufig die Dachflächen der Berliner Gebäude im Jahresverlauf verschattet sind. Sie ermöglicht damit eine Einschätzung der Eignung für die Installation von Solaranlagen hinsichtlich der Sonneneinstrahlung auf Dachflächen. Der Layer ist als reduzierte Einstrahlung auf Basis eine Simulation über das ganze Jahr hinweg angegeben. So ist eine differenzierte Ermittlung des Solarpotenzials möglich. Die Berechnung der Verschattung basiert auf monatlichen Rasterdaten, in denen jede Dachfläche als verschattet oder nicht verschattet erfasst wurde. Aus diesen Daten wurde ein jährlicher Verschattungswert abgeleitet, der mithilfe einer farblichen Klassifizierung dargestellt wird. Kartenebene „Dachstruktur“ Die Ebene stellt die Dachstruktur der Gebäude dar. Kartenebene „Gebäude“ Die Ebene stellt die Gebäudeumrisse dar. Im Informationsfenster jedes Gebäudes wird eine erste Einschätzung des Photovoltaik-Potenzials dargestellt, über den eingebetteten Link kann der Solarrechner Berlin zum Gebäude gestartet werden. Dort lassen sich eine Detailanalyse und eine Wirtschaftlichkeitsberechnung durchführen. Kartenebene „Photovoltaik-Potenzial“ Die Ebene bildet die Photovoltaik-Potenziale auf den Dachflächen der Berliner Gebäude ab. Im Informationsfenster jedes Gebäudes wird eine erste Einschätzung des Photovoltaik-Potenzials der Dachflächen dargestellt. Zur Ermittlung des Solarpotenzials wurden Geodaten aus dem Liegenschaftskataster (ALKIS) verwendet und mit digitalen 3D-Gebäudemodellen (LoD2) ausgewertet. Nur Dachflächen, die bestimmte Mindestanforderungen erfüllen, gelten als geeignet für die Installation einer PV-Anlage. Kleinstflächen wurden dabei ausgeschlossen. Die Einstufung der Eignung erfolgt nach festgelegten Kriterien, die sowohl die Himmelsrichtung, den Dachtyp als auch die geeignete Dachfläche berücksichtigen. Gebäude mit Denkmalschutz wurden gesondert gekennzeichnet. Die dargestellten Informationen ersetzen nicht die weiterhin erforderliche fachliche Begutachtung des Einzelobjekts vor einer Detailplanung und Bau einer Solaranlage, hinsichtlich weiterer Parameter wie z. B. die Statik des Daches oder Elektroinstallation. Eine technische Eignung wird daher nicht zugesichert und bedarf der Prüfung des Einzelfalls. Weiterführende Informationen und eine kostenlose Beratung stellt Ihnen das SolarZentrum Berlin zur Verfügung: https://www.berlin.de/solarcity/solarzentrum/
<p> <p>Zeitnahe Informationen zur Entwicklung der erneuerbaren Energien im Jahresverlauf sind ein wichtiger Indikator für den Fortschritt der Energiewende. Ergänzend zu den Zeitreihen auf Jahresbasis veröffentlicht die Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien-Statistik (AGEE-Stat) deshalb an dieser Stelle Monats- und Quartalsdaten für das laufende Jahr.</p> </p><p>Zeitnahe Informationen zur Entwicklung der erneuerbaren Energien im Jahresverlauf sind ein wichtiger Indikator für den Fortschritt der Energiewende. Ergänzend zu den Zeitreihen auf Jahresbasis veröffentlicht die Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien-Statistik (AGEE-Stat) deshalb an dieser Stelle Monats- und Quartalsdaten für das laufende Jahr.</p><p> Monatsdaten der AGEE-Stat <p>Mit dem <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/56724#downloads">Monatsbericht</a> informiert die AGEE-Stat kontinuierlich und zeitnah über die aktuelle Entwicklung der Erneuerbaren Energien im Stromsektor. Durch die hohe Aktualität der Daten sind die Angaben als vorläufig zu betrachten – alle monatlichen Daten werden kontinuierlich geprüft und bei neuen Erkenntnissen auch rückwirkend korrigiert. Gesicherte Jahresdaten sind in den <a href="https://www.umweltbundesamt.de/media/100073">AGEE-Stat-Zeitreihen</a> zu finden.</p> <p>Der Monatsbericht besteht aus drei Teilen:</p> <ul> <li>Der erste Abschnitt enthält <strong>Daten und Grafiken zur erneuerbaren Stromerzeugung</strong> auf Basis der monatlichen Erhebungen des Statistischen Bundesamtes (<a href="https://www.destatis.de/DE/Home/_inhalt.html">DESTATIS</a>) und der Statistischen Landesämter – am aktuellen Rand ergänzt durch Auswertungen des Umweltbundesamtes (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>) auf Basis der Transparenzdaten der Übertragungsnetzbetreiber (<a href="https://transparency.entsoe.eu/">ENTSO-E</a> und <a href="https://www.smard.de/">SMARD</a>).</li> <li>Der zweite Abschnitt umfasst vorläufige<strong> Angaben zum Netto-Zubau</strong> der installierten elektrischen Leistung erneuerbarer Energien auf Basis des Marktstammdatenregisters (<a href="https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR">MaStR</a>) der Bundesnetzagentur (<a href="https://www.bundesnetzagentur.de/">BNetzA</a>). Die Daten werden dabei mit der Bundesnetzagentur abgestimmt und bilden damit eine amtliche, konsistente Datenbasis zur aktuell installierten Leistung in Deutschland.</li> <li>In einem dritten Abschnitt wird der Monatsbericht ergänzt durch einige <strong>Indikatoren zur <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/witterung">Witterung</a></strong> basierend auf Daten des <a href="http://www.dwd.de/">Deutschen Wetterdienstes (DWD)</a>.</li> </ul> </p><p> Quartalsdaten der AGEE-Stat <p>Im neuen Format des <em>Monatsberichts-PLUS </em>informiert die AGEE-Stat zusätzlich vierteljährlich über die aktuellen Entwicklungen der erneuerbaren Energien in allen Sektoren. Neben den Informationen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen werden hier auch die quartalsweisen Entwicklungen in den Bereichen Wärme und Verkehr in den Fokus genommen. Der <em>Monatsbericht-PLUS</em> erscheint in der Regel einen Monat nach Ablauf des Quartals (eine Ausnahme bildet der erste Quartalsbericht, der auf Grund der schwierigen Datenlage am Jahresanfang erst etwa zwei Monate nach Quartalsende erscheinen kann).</p> </p><p> Datenaktualisierung und -konsistenz <p>Zur Wahrung der Datenkonsistenz zwischen den verschiedenen Produkten der AGEE-Stat mit Monats-, Quartals- und Jahresbezug gibt es eine koordinierte Aktualisierung. Mit der Aktualisierung von Jahresdaten in anderen AGEE-Stat-Veröffentlichungen wird auch der Datenstand im Quartalsbericht für die Vergleichsdaten der Vorjahre aktualisiert.</p> </p><p> Downloads </p><p> </p><p>Informationen für...</p>
Der Datensatz Agricultural And Aquaculture Facilities / Tierhaltungs- und Aufzuchtanlagen in Brandenburg ist die Datengrundlage der interoperablen INSPIRE-Darstellungs- (WMS) und Downloaddienste (WFS): Tierhaltungsanlagen nach BImSchG in Brandenburg - Interoperabler INSPIRE View-Service (WMS-AF-TIERE) Tierhaltungsanlagen nach BImSchG in Brandenburg - Interoperabler INSPIRE Download-Service (WFS-AF-TIERE) Der Datenbestand beinhaltet die Punktdaten zu den betriebenen Tierhaltungsanlagen aus dem Anlageninformationssystem LIS-A. Die Angaben zu den Anlagen enthalten jeweils den Standort und die genehmigte Leistung. Dabei erfolgte eine sog. Schematransformation und Belegung der INSPIRE-relevanten Attribute. Der Datensatz Agricultural And Aquaculture Facilities / Tierhaltungs- und Aufzuchtanlagen in Brandenburg ist die Datengrundlage der interoperablen INSPIRE-Darstellungs- (WMS) und Downloaddienste (WFS): Tierhaltungsanlagen nach BImSchG in Brandenburg - Interoperabler INSPIRE View-Service (WMS-AF-TIERE) Tierhaltungsanlagen nach BImSchG in Brandenburg - Interoperabler INSPIRE Download-Service (WFS-AF-TIERE) Der Datenbestand beinhaltet die Punktdaten zu den betriebenen Tierhaltungsanlagen aus dem Anlageninformationssystem LIS-A. Die Angaben zu den Anlagen enthalten jeweils den Standort und die genehmigte Leistung. Dabei erfolgte eine sog. Schematransformation und Belegung der INSPIRE-relevanten Attribute. Der Datensatz Agricultural And Aquaculture Facilities / Tierhaltungs- und Aufzuchtanlagen in Brandenburg ist die Datengrundlage der interoperablen INSPIRE-Darstellungs- (WMS) und Downloaddienste (WFS): Tierhaltungsanlagen nach BImSchG in Brandenburg - Interoperabler INSPIRE View-Service (WMS-AF-TIERE) Tierhaltungsanlagen nach BImSchG in Brandenburg - Interoperabler INSPIRE Download-Service (WFS-AF-TIERE) Der Datenbestand beinhaltet die Punktdaten zu den betriebenen Tierhaltungsanlagen aus dem Anlageninformationssystem LIS-A. Die Angaben zu den Anlagen enthalten jeweils den Standort und die genehmigte Leistung. Dabei erfolgte eine sog. Schematransformation und Belegung der INSPIRE-relevanten Attribute.
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