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Einsatz von RC-Beton (Recyclingbeton) bei öffentlichen Hochbaumaßnahmen im Land Berlin

Die Architektenkammer Berlin und die Berliner Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (damals Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz) haben am 25.08.2022 zum Online-Fachdialog „Zirkuläres Bauen am Beispiel ressourcenschonender Beton“ eingeladen. Insgesamt haben rund 140 Teilnehmer:innen aus dem Kreise der Planer:innen, Architekt:innen, Bauherr:innen, Rezyklathersteller:innen, Bauunternehmen und Betonhersteller:innen sich über konkrete Möglichkeiten informiert und ausgetauscht, welche Möglichkeiten zum Einsatz ressourcen- und klimaschonenden Recyclingbetons in Bauwerken bestehen. In Begrüßungs-Keynotes ordneten die Präsidentin der Architektenkammer Berlin, Theresa Keilhacker, sowie die Staatssekretärin für Umwelt und Klimaschutz der ehemals Berliner Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz, Frau Dr. Silke Karcher die Veranstaltung in den aktuellen politischen und gesellschaftlichen Kontext ein und setzten ein deutliches Signal für zirkuläres, umweltschonendes Bauen in Berlin und darüber hinaus. Ein nachfolgender Vortrag des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung verdeutlichte die Aktivitäten auf Bundesebene zur Förderung des Einsatzes ressourcenschonenden Betons im Rahmen des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) sowie des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude (QNG). Der Bausektor gehört zu den ressourcenintensivsten Wirtschaftssektoren in Deutschland und setzt jährlich über 500 Mio. t an mineralischen Baurohstoffen ein. Dadurch ist in Gebäuden und Infrastrukturen mittlerweile ein anthropogenes Sekundärrohstofflager von weit über 30 Mrd. t entstanden, welches nach Nutzungsende wieder dem Recycling zugeführt werden könnte. Die Sicherung der Materialkreisläufe ist ein zentraler Baustein, um die Ziele zur Steigerung der Ressourceneffizienz beim nachhaltigen Planen und Bauen zu erreichen. Dazu ist es notwendig, dass die anfallenden Abfallmassen ihren wertgebenden Eigenschaften entsprechend hochwertig aufzubereiten und so in den Wirtschaftskreislauf zurückzuführen, damit in möglichst großem Umfang primäre Rohstoffe substitutiert werden können. Dies gelingt dadurch, dass unter Rückgriff auf den Materialkreislauf Baustoffe entsprechend den allgemeinen Regelwerken für den Straßenbau produziert oder aber Baurohstoffe anstelle primärer Rohstoffe in der Baustoffindustrie verwendet werden können. Klassische Lösung ist hier insbesondere der Transportbeton, der in Anteilen auf eine Gesteinskörnung zurückgreift, die aus gebrochenem Altbeton hergestellt wurde und den Bedarf an Kies und Splitt zu senken hilft. Dieser R-Beton ist bis dato die einzige Möglichkeit, Altmaterialien aus dem Hochbau wieder als Baustoff in den Hochbau zurück zu führen. Der Fachdialog “Zirkuläres Bauen am Beispiel ressourcenschonender Beton” gab zunächst einen Überblick über den aktuell erreichten Stand. Mit dem derzeitigen Regelwerk und der aktuellen Fortschreibung der Betonproduktnorm DIN 1045-2 stehen viele Betonsorten dem R-Beton offen. Entsprechend sind bereits heute von vielen Betonwerken im Berliner Raum R-Betone in das Portfolio aufgenommen und Baustellen beliefert worden, die ausgewählt auch über ein begleitendes Exkursionsprogramm vorgestellt werden. RC-Gesteinskörnung wird vermehrt auch in der Produktion von Betonfertigteilen eingesetzt und das über ein großes Spektrum an Bauteilen hinweg. Wie mit dem Fachdialog aber auch aufgezeigt werden konnte, ist die Entwicklung im Bereich Beton damit aber nicht abgeschlossen. So zeigte eine Innovation aus der Schweiz die Möglichkeit auf, CO 2 auf der Oberfläche der RC-Gesteinskörnung zu binden und damit mit dem R-Beton nicht nur ein Schritt in Richtung Ressourcenschonung sondern auch in Richtung Klimaschutz zu erreichen. RC-Gesteinskörnung lässt sich zudem nicht nur aus Altbeton herstellen, sondern auch aus altem Mauerwerk, was für diese Baustoffe ebenfalls Möglichkeiten aufzeigt, Materialkreisläufe hochwertig im Hochbau zu schließen. Neben den klassischen mineralischen Bauabfällen stellen auch Bodenaushubmassen eine wertvolle Rohstoffquelle dar, wie am Beispiel eines Betonwerkes aus dem Stuttgarter Raum deutlich wird. Hier wird für den Zuschlag nahezu vollständig nur auf Materialien aus sekundären Rohstoffquellen zurückgegriffen, indem Körnung wie auch Sand aus einer Klassieranlage für Bodenaushub eingesetzt wird. Dass auch sekundäre Rohstoffquellen außerhalb des Bausektors erschlossen werden können, zeigt die Verwendung von Hochofenstückschlacke aus der Eisenproduktion. Abschließend wurden Konzepte vorgestellt, wie die Fahrpläne zur klimaneutralen Zement- und Betonherstellung z. T. mit der Zielmarke 2030 konkret angegangen werden. Exkursionsprogramm Im Anschluss zum Fachdialog wurde ein Exkursionsprogramm angeboten, bei dem sich Interessierte an den Orten des Geschehens informieren und von der Machbarkeit zirkulären Bauens in Berlin überzeugen konnten. Die in diesem Rahmen angebotenen Termine wurden am 25.08.2022 beim Fachdialog vorgestellt. Exzellent fachlich unterstützt und moderiert wurde die Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung durch das Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg (ifeu gGmbH). Eine erste Exkursion zum Fachdialog fand direkt im Anschluss am Betonmischwerk der SCHWENK Beton Berlin-Brandenburg GmbH statt. Dort wurden die technischen Details der Verwendung von RC-Beton weiter vertieft und die Umsetzung vorgestellt. Anschließend wurde ein Einsatzort besichtigt – ein Neubau an der Berliner Hochschule für Technik. Es wurde deutlich, dass die Qualität technisch als auch visuell mindestens der der konventionellen Bauweise entspricht, bei aktuell noch leichten Mehrkosten, die sich jedoch bei stärkerer Verbreitung zunehmend erübrigen werden. Die zweite Exkursion zum Fachdialog fand am 16.09.2022 im Zementwerk Rüdersdorf der CEMEX Deutschland AG statt. Sie begann mit einer Werksführung im Zementwerk, bei der die Phasen der Zementherstellung und geplante Maßnahmen zur Emissionsminderung erläutert wurden. Über neue Zementarten und den Einsatz von Sekundärrohstoffen in Zement und Beton wurde anschaulich berichtet. Als Masterplan der CEMEX am Standort Rüdersdorf bis 2030 nur noch CO 2 -neutralen Zement zu produzieren, wurde schließlich die „Carbon Neutral Alliance“ vorgestellt. Die dritte Exkursion zum Fachdialog fand am 29.09.2022 auf dem Gelände der teils mit Recycling-Beton erbauten Gustav-Heinemann-Oberschule in Tempelhof-Schöneberg statt. Ein Vertreter des Betonherstellers Berger Beton SE erläuterte die im Bauwerk eingesetzten Recycling-Betonsorten. Bei der Besichtigung der Einsatzorte des Recycling-Betons im Bauwerk wurde den Teilnehmern im Dialog zwischen Planung und Transportbetonhersteller Problemstellungen und fallbezogene Lösungen dieser R-Beton Baustelle erläutert. Darüber hinaus hatten die Beteiligten die Möglichkeit hier eigene Fragen, Anmerkungen und Erfahrungen zu diskutieren, was rege in Anspruch genommen wurde. Einmal mehr zeigte sich, dass der Einsatz von Recycling-Beton sich ebenso gut realisieren lässt wie der konventioneller Betonsorten. Bauherr:innen und Planer:innen sollten von dieser Möglichkeit, natürliche Ressourcen zu schonen, vermehrt Gebrauch machen und haben dabei weder technische noch nennenswerte ökonomische Hürden zu überwinden. Die vierte Exkursion zum Fachdialog fand am 07.10.2022 auf einem Bauabschnitt der Quartiersentwicklung Friedenauer Höhe in Berlin-Friedenau statt, die im Joint Venture mit der OFB Projektentwicklung und Instone Real Estate realisiert wird. Die Exkursion fand im Rahmen des durch die SenUMVK gemeinsam mit den Unternehmen Heim Recycling, neustark, Berger Beton und dem ifeu Institut durchgeführten Projekts „CORE“ (CO2-REduzierter Beton) statt. Mehr Informationen dazu sind der Pressemitteilung zur Exkursion sowie der Projektwebsite zu entnehmen. Pressemitteilung vom 07.10.2022 Fachseite zum Transportbeton Die Berliner Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt hat mit dem vom Abgeordnetenhaus beschlossenen Abfallwirtschaftskonzept 2030 unter dem Leitbild Zero Waste entscheidende Vorgaben für eine zukunftsorientierte Kreislaufwirtschaft unter Klimaschutz- und Ressourcenschutzaspekten festgelegt. So sollen insbesondere durch die Wiederverwendung und das Recycling ökologische Stoffkreisläufe geschlossen werden. Bild: Claus Schulte Erstmalige Zulassung zum Einsatz eines ressourcenschonenden und klimaverträglicheren Transportbetons in einem Bauvorhaben in Berlin Um die hohen Treibhausgas-Emissionen und Ressourcenverbräuche im Bausektor zu reduzieren, setzt das Land Berlin auf den Einsatz von nachhaltigen Baustoffen sowie auf zirkuläres Bauen. Weitere Informationen Die öffentliche Verwaltung kann bei der Beschaffung von Bauleistungen einen nachhaltigen Beitrag für den Ressourcenschutz leisten, indem sie entsprechende Produkte oder ressourceneffiziente Verfahren konsequent bevorzugt. Hierdurch können kommunale Einrichtungen zum Motor für notwendige Innovation werden. Jährlich fallen im Land Berlin über 1.000.000 Tonnen Recyclingbeton (RC-Beton) zur Verwertung an. Der Einsatzbereich von RC-Beton beschränkte sich bisher auf die Verwendung im Straßen- und Wegebau. Um die Nachfrage nach RC-Beton im Land Berlin auch für den Hochbau zu wecken, wurde im Rahmen von Ausschreibungen für ein größeres öffentliches Bauvorhaben ( Neubau Forschungs- und Laborgebäude Lebenswissenschaften Humboldt-Universität , Investitionssumme 33,8 Mio. Euro) der Einsatz von RC-Beton (Gesamtmenge rund 5.400 m³) sowohl für die Herstellung der Schlitzwand (Trogbaugrube) als auch für die Bauhauptarbeiten (Gebäude) gefordert. Im Rahmen der wissenschaftlichen Begleitung dieses Projektes wurde der Nachweis erbracht werden, dass die Recycler in der Lage sind, eine qualitativ hochwertige rezyklierte Gesteinskörnung für den Einsatz im Beton zu produzieren, die rezyklierte der natürlichen Gesteinskörnung qualitativ in keinem Punkt nachsteht, die Transportbetonproduzenten problemlos RC-Beton mit den geforderten Anforderungen (u.a. Festigkeitsklasse, Konsistenz) herstellen können und der RC-Beton beim Einbau genauso gehandhabt werden kann wie Normalbeton. Im Rahmen der Fortschreibung der Berliner Verwaltungsvorschrift “Beschaffung und Umwelt – VwVBU” hat der Berliner Senat im Jahr 2019 beschlossen, bei öffentlichen Hochbauvorhaben (Schulen, Kitas, Verwaltungsgebäuden) grundsätzlich RC-Beton einzusetzen, um dadurch eine relevante Umwelt- und Ressourcenschonung zu erzielen. Beton kann dann ressourcenschonend produziert werden, wenn die Gesteine in den Betonrezepturen nicht nur aus Kies oder Splitt bestehen, sondern in Anteilen aus dem Materialkreislauf bezogen werden. Dies ist nach dem Regelwerk, der Richtlinie des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton, möglich. Dieser Transportbeton verfügt über eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung. Das Regelwerk lässt als Typ 1 eine RC-Gesteinskörnung im Transportbeton zu, die aus der Aufbereitung von altem Beton gewonnen wird. Zuglassen ist aber auch eine Gesteinskörnung Typ 2, die in Anteilen auf gebrochenes Mauerwerk zurückgreift. Dieser Mauerwerksbruch wird derzeit kaum recycelt und in den Wirtschaftskreislauf zurückgeführt, sondern in großem Umfang außerhalb der Grenzen Berlins abgelagert. Im Sinne der Zero Waste Strategie des Landes Berlin sollen diese Massen zukünftig als hochwertige Ressource nutzen. Auch Mauerziegel oder Kalksandsteine weisen als Mauerbildner analoge Eigenschaften zum Beton auf und eignen sich daher auch als gebrochene Gesteinskörnung im Zuschlag von Betonrezepturen. Bislang werden in Berlin zur Produktion von RC-Beton jedoch ausschließlich Gesteinskörnungen des Typs 1 verwendet. Statt dieser rezyklierten Gesteinskörnung können auch zugelassene Stoffe aus industriellen Prozessen (u.a. Hochofenschlacke) bei RC-Beton eingesetzt werden. Im Rahmen eines Projektes der SenMVKU wurden 2021 qualifizierte Aufbereiter mineralischer Bauabfälle aus Berlin und seinem Umland angesprochen und über die technischen Möglichkeiten sowie das Regelwerk zur Produktion einer Gesteinskörnung Typ 2 informiert. Ziel ist es, die Rohstoffversorgung von Transportbetonwerken durch den Einsatz von gütegesicherten Sekundärrohstoffen zu optimieren und dadurch den umweltschädlichen Abbau von Primärrohstoffen zu verringern. Im Austausch mit dem Recyclingunternehmen Feess aus Baden-Württemberg, welches bis dato bundesweit als einziges diese RC GK Typ 2 produzierte, wurden konkrete Wege aufgezeigt, die erwarten lassen, dass weitere Aufbereiter im Laufe des nächsten Jahres in die Produktion dieses ressourcenschonenden Baustoffes einsteigen werden. Damit wird mittelfristig abgezielt auf eine Umstellung in der Aufbereitung mineralischer Bauabfälle u. a. durch die Akquise von Bauschutt und Durchführung von Aufbereitungsversuchen, der Durchführung entsprechender Zertifizierung nach DIN EN 12620. Das oben auf dieser Seite referenzierte Fachgespräch zum Themenkomplex RC-Beton zeigte erfolgreich den Stand der Entwicklungen auf dem Berliner Markt in 2022 auf. In einigen Werken der Transportbetonbranche im Großraum Berlin soll dies zur Erweiterung des Produktportfolios führen, so dass zukünftig vermehrt auf eine ressourcenschonende Variante des Transportbetons zurückgegriffen werden kann. Berlin: Einsatz von Recycling-Beton im Hochbau Verfasser: Schwenk-Zement KG Ulm und Trabet Transportbeton Berlin GmbH in der Zeitschrift Bau (Seite 22): Das Baumagazin 5/2014 Bauindustrieverband Ost e. V. Bauen mit RC-Beton CEMEX: Beton mit rezyklierter Gesteinskörnung für den Hochbau Deutsches Architektenblatt am 29.04.2015: Kreislauf aus Beton

Abwasserbeseitigung

Die abwassertechnische Erschließung der Siedlungsgebiete Berlins ist ein Investitionsschwerpunkt der Berliner Wasserbetriebe in den nächsten Jahren. Zurzeit sind ca. 98 % der Grundstücke in den Siedlungsgebieten an die öffentliche Kanalisation angeschlossen. In den nichtkanalisierten Gebieten wohnen ca. 56.000 Einwohner, davon in Wasserschutzgebieten rund 31.000 Einwohner. Die Erschließungsplanung sieht vor, unter Beachtung wirtschaftlicher Belange alle zusammenhängenden gemeindlichen Siedlungsgebiete Berlins in den Trinkwasserschutzzonen und im Urstromtal weitestgehend mit einer zentralen Schmutzwasserkanalisation zu versehen. Für einzelne Siedlungsgebiete, die kurz- bis mittelfristig aus wirtschaftlichen Gründen nicht mit einer Kanalisation ausgestattet werden können, sind individuelle Maßnahmen mit gleichem Umweltschutzniveau nachzuweisen. Sofern in Gebieten ohne Kanalisation der Berliner Wasserbetriebe Abwässer anfallen, sind diese in Abwassersammelanlagen mit abflusslosen Abwassersammelbehältern zu sammeln und durch zugelassene Abfuhrunternehmen ordnungsgemäß zu entsorgen. Eine Abwassersammelanlage besteht aus dem Abwassersammelbehälter und der Abwasserzuleitung sowie ggf. einer Abwasserableitung mit Ansaugstutzen für die mobile Entsorgung. Zulässig sind nur dichte monolithische Behälter aus Kunststoff oder wasserundurchlässigem Beton, die für diesen Verwendungszweck hergestellt werden. Abwassersammelbehälter aus Kunststoff sind ‘nicht geregelte Bauprodukte’, die gemäß § 18 Bauvereinfachungsgesetz (BauVG Bln) einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) bedürfen. Die in den Zulassungen festgelegten Einbauvorschriften und Bestimmungen für die jeweiligen Behälter müssen sorgfältig beachtet und eingehalten werden. Für einen neuen monolithischen Abwassersammelbehälter aus Beton ist dann keine Zulassung des DIBt erforderlich, wenn es sich um ein tragendes Fertigteil aus Beton oder Stahlbeton nach Bauregelliste A, Teil 1, lfd. Nr. 1.6.1, DIN 1045 oder DIN V ENV 1992-1-3 handelt, das von einer für dieses Bauprodukt bauaufsichtlich anerkannten Zertifizierungs- und Überwachungsstelle nach dieser Bauregelliste zertifiziert und überwacht wird. Als Werkstoff muß wasserundurchlässiger Beton der Fertigungsklasse B 35 oder höher verwendet werden. Wasserbehördliche Genehmigungen für die Errichtung von Abwassersammelanlagen sind gemäß § 38 Abs. 1, Ziff. 2 Berliner Wassergesetz (BWG) nur noch dann erforderlich, wenn der tägliche Abwasseranfall im Jahresdurchschnitt über 8 m³ liegt. Vorhandene Abwassersammelbehälter aus Betonschachtringen oder stabilem Mauerwerk können auch mit Innenhüllen aus Kunststoff oder eingepassten Kunststoffbehältern nachgerüstet werden. Die für diese Sanierungsverfahren zugelassenen Werkstoffe bedürfen einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) und müssen von Fachbetrieben verarbeitet werden. Von Sanierungen in Eigenregie ist daher Abstand zu nehmen. In Kleingartenanlagen sind, um eine Vielzahl von Einzelanlagen zu vermeiden, zentrale Sammelanlagen oder ein Anschluss an die Kanalisation anzustreben. Die Pflicht zur Durchführung von Dichtheitsprüfungen ergibt sich entweder aus den Wasserschutzgebietsverordnungen oder aus den Pachtverträgen. Liegt das Grundstück nicht im Wasserschutzgebiet und besteht auch keine vertragliche Verpflichtung zur Durchführung von Dichtheitsprüfungen, gilt folgendes: Bei neuen Abwassersammelbehältern mit Zulassung durch das DIBt muss aus der Gewährsbescheinigung bzw. dem Einbauzertifikat hervorgehen, dass die neue Abwasseranlage – die Rohrleitungen und der Sammelbehälter – vor Inbetriebnahme entsprechend DIN 1986 Teil 30, DIN EN 1610 sowie DIN EN 12566-1 auf Dichtheit überprüft worden ist. Bei sanierten Abwasseranlagen und solchen, die in Eigenleistung errichtet wurden, sind Überprüfungen der Dichtheit durch Sachverständige erforderlich, um die Dichtheit der Anlagen nachweisen zu können. Sachverständige müssen entweder von der Industrie- und Handelskammer bzw. der Handwerkskammer bestellt oder Mitglied der “Gütegemeinschaft Herstellung und Instandhaltung von Entwässerungskanälen und -leitungen” sein oder eine vergleichbare Qualifikation aufweisen und diese durch externe Kontrollmaßnahmen sicherstellen. Eine vergleichbare Qualifikation weisen Firmen auf, die bei einer Handwerkskammer eingetragene Meisterbetriebe für das “Installations- und Heizungsbauerhandwerk” sind und durch externe Kontrolle, z.B. durch den TÜV oder eine andere Überwachungsgemeinschaft regelmäßig überprüft werden (ein Überwachungsvertrag bzw. ein entsprechendes Zertifikat muss vorhanden sein). Die ordnungsgemäße Durchführung der Dichtheitsprüfungen muss nach den DIN-Normen DIN 1986-30 und DIN EN 1610 sowie DIN EN 12566-1 erfolgen und in einem Dichtheitsgutachten dokumentiert werden. Ausschlaggebend für die Dichtheitsgutachten sind die Prüfprotokolle. Aus diesen Protokollen müssen die Art der Prüfungen und die zutreffenden Parameter wie z.B. bei der Prüfung mit Wasser – Material, Durchmesser der Rohrleitungen, Haltungslängen, benetzte Flächen, Volumen und Füllmengen, zulässige Wasserzugabe, gemessene Wasserzugabe und Prüfdauer – ersichtlich sein Wasserschutzgebiete dienen dem Schutz der Wasservorkommen, die von der öffentlichen Wasserversorgung zur Gewinnung von Trinkwasser genutzt werden. Sie sind nach Gefährdungsgrad in die Schutzzonen II bis III B eingeteilt. Die Vorschriften der Wasserschutzgebietsverordnungen regeln diese besonderen Anforderungen an den Grundwasserschutz. Beim Bau und Betrieb von Abwassersammelanlagen in diesen Gebieten werden erhöhte Anforderungen an die Sicherheit gestellt. Besonders hervorzuheben ist, dass die Abwassersammelanlagen in der Schutzzone II grundsätzlich doppelwandig oder mit einem technisch gleichwertigen Sicherheitsstandard auszugestalten sind. Außerdem ist die Dichtheit der Anlagen durch Sachverständige auf Kosten der Betreiber bei Errichtung, Erweiterung oder wesentlicher Änderung und danach wiederkehrend in Abständen von fünf Jahren zu überprüfen. Die für den Einsatz in den Schutzzonen II und III A vorgesehenen Abwassersammelbehälter aus Kunststoff mit einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung vom Deutschen Institut für Bautechnik müssen im Werk als Ganzes (Monolith) für diesen Verwendungszweck hergestellt worden sein, d. h., Behälter in zweiteiliger Bauweise sowie Behältersysteme sind nicht zulässig. Für Fragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der bezirklichen Umwelt- und Naturschutzämter sowie die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt – Kleingärten – Tel.: (030) 9025-1657 oder Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt – Wasserbehörde – Tel.: (030) 9025-2005 (Sekretariat) zur Verfügung.

Artenhilfsprogramm Fledermäuse

Fledermäuse gehören zu den am stärksten bedrohten nachtaktiven Säugetierarten Mitteleuropas. In Städten finden sie viele Quartiere in und an Gebäuden: frostsichere Keller, alte Bunker, Dächer, aber auch Baumhöhlen, die sie rund ums Jahr nutzen. Selbst mitten in der Stadt flattern sie deshalb an Sommerabenden durch Grünanlagen und vor allem über Gewässern. In Berlin gibt es 43 größere Winterquartiere – und das sind nur die bekannten! – Das ist mehr als in jeder anderen europäischen Stadt. Die wichtigsten dieser Quartiere wurden von 2014 bis 2015 rechtlich langfristig gesichert und für die Tiere ausgebaut. Karte zu den Fledermausquartieren 1987 hat Berlin eins der ersten Artenhilfsprogramme in Deutschland aufgelegt, um Daten zu erfassen, die Winterquartiere zu erhalten und sie zu optimieren. 21 solche Quartiere sind seit 1989 neu entstanden oder den Fledermäusen zugänglich gemacht worden. Partner wie die Berliner Forsten oder die Berliner Wasserbetriebe haben mitgeholfen. So wurden etwa Belichtungsschächte von Buschwerk befreit und instand gesetzt. Und in den stillgelegten unterirdischen Sandfiltern und Reinwasserbehälter der Wasserwerke Tegel und Friedrichshagen wurden hunderte neue Versteckmöglichkeiten durch lückige Ziegelmauern, Hohlblocksteine und Flachkästen geschaffen. Fledermäuse aller Art schätzen diese Quartiere, um sicher zu überwintern. Von 2014 bis 2017 wurden 17 Quartiere klimatisiert, mit zusätzlichen Verstecken ausgestattet oder auf andere Art hergerichtet – zum Beispiel im Forsthaus Alte Saubucht, im Schlosspark Biesdorf oder einem alten Keller im Kaniswall. 2016 wurden diese Aktivitäten als „Projekt der UN-Dekade Biologische Vielfalt“ ausgezeichnet. Pressemitteilung UN-Dekade-Projekt Auch die Bezirke sind aktiv. Charlottenburg-Wilmersdorf etwa lässt seit 2018 in mehreren ausgewählten Grünanlagen untersuchen, welche Arten vorkommen und wo sie Unterschlupf finden, z.B. im Georg-Kolbe-Hain und im Ruhwaldpark. Vorhandene Habitate werden auf den Erhaltungszustand überprüft. Wo nötig, werden diese instandgesetzt oder mit künstlichen Quartieren Ersatz angeboten. Zu den wichtigsten Winterquartieren gehören die Wasserwerke Friedrichshagen und Tegel, das Fort Hahneberg und die Zitadelle Spandau. Die Zitadelle und auch die anderen Quartiere sind deshalb als Fauna-Flora-Habitat geschützt. Im Winter werden hier jedes Jahr bis zu 700 Fledermäuse gezählt, weit mehr jedoch überwintern unentdeckt im Mauerwerk. Schätzungen gehen davon aus, dass in den Schwärmphasen im Jahresverlauf sogar bis zu 10.000 Tiere die Zitadelle als Quartier nutzen. Die Lage, die verwinkelten Gemäuer mit vielen Nischen und Spalten, die hohe Luftfeuchtigkeit und ausreichend Frostschutz machen die alte Festungsanlage für Fledermäuse so attraktiv. Großes Mausohr, Fransenfledermaus, Wasserfledermaus, Zwergfledermaus, Breitflügelfledermaus und das Braune Langohr kommen hier vor. Zuletzt wurden 2018 in einer der Bastionsspitzen 44 Hangelemente angebracht, damit sich die Tiere verstecken können. Außerdem wurden Fenster geschlossen, um das Mikroklima noch zu verbessern. Weitere Maßnahmen wie leichtere Ein- und Ausflugsmöglichkeiten sind in Planung. Entscheidend ist – hier wie in anderen Sommer- und Winterquartieren –, künstliches Licht zu verringern und am besten ganz zu vermeiden: Für Fledermäuse wird es schnell zum unüberwindlichen Hindernis. Helfen Sie Berlins Fledermäusen, in dem Sie Quartiere in und an Gebäuden erhalten oder neu schaffen, im Garten Nachtkerzen und andere heimische Stauden pflanzen, die insekten- und fledermausfreundlich sind, und auf nächtliche Beleuchtung wo immer es geht verzichten. In der Zitadelle Spandau hat das Berliner Artenschutz Team -BAT- e.V. eine Dauerausstellung mit Schaugehege eingerichtet. Wollen Sie sich ehrenamtlich engagieren, wenden Sie sich an die Vereine BAT, Mausohr oder die Deutsche Fledermauswarte. Interessierte und Freiwillige sind auch bei der NABU Fachgruppe BatCity Berlin willkommen. Wenn Sie eine herumirrende oder verletzte Fledermaus finden, kontaktieren Sie bitte sofort BAT e.V. in der Zitadelle Spandau, die Kleintierklinik der FU Berlin oder die NABU-Wildtierstation. Artenschutz am Gebäude BatCities-Berlin Hauptstadt der Fledermäuse

Streumittel und Streusalz

Streumittel: Umweltschonend gegen Glätte ohne Salz Welche Umweltwirkungen haben andere Auftau- und Flugzeugenteisungsmittel? HarnstoffDie Anwendung von Harnstoff als chloridfreiem Enteisungsmittel führt zu einer unerwünschten Düngung von Gewässern und Böden. Harnstoff sollte daher nicht als Enteisungsmittel verwendet werden.Mehrwertige, gering flüchtige Alkohole und EtherWassermischbare Polyalkohole mit geringer Flüchtigkeit (zum Beispiel Propylenglykol oder Diethylenglykol sowie ihre Etherverbindungen) werden regelmäßi… weiterlesen Welche Umweltwirkungen haben andere Auftau- und Flugzeugenteisungsmittel? HarnstoffDie Anwendung von Harnstoff als chloridfreiem Enteisungsmittel führt zu einer unerwünschten Düngung von Gewässern und Böden. Harnstoff sollte daher nicht als Enteisungsmittel verwendet werden.Mehrwertige, gering flüchtige Alkohole und EtherWassermischbare Polyalkohole mit geringer Flüchtigkeit (zum Beispiel Propylenglykol oder Diethylenglykol sowie ihre Etherverbindungen) werden regelmäßi… weiterlesen Wie sind alternative Streumittel aus Umweltsicht zu bewerten? Abstumpfende Mittel schmelzen das Eis nicht ab, sondern erhöhen die Griffigkeit, indem sie sich mit der Glätteschicht verzahnen. Für diesen Zweck werden vor allem gebrochene Gesteine („Splitt“, Spezialsande) eingesetzt, die nach dem Abtauen mit dem Straßenkehricht eingesammelt und weiterverwendet oder entsorgt werden. Sofern der Schwermetallgehalt gering ist, führt der Einsatz von Splitt kaum zu B… weiterlesen Wie sind alternative Streumittel aus Umweltsicht zu bewerten? Abstumpfende Mittel schmelzen das Eis nicht ab, sondern erhöhen die Griffigkeit, indem sie sich mit der Glätteschicht verzahnen. Für diesen Zweck werden vor allem gebrochene Gesteine („Splitt“, Spezialsande) eingesetzt, die nach dem Abtauen mit dem Straßenkehricht eingesammelt und weiterverwendet oder entsorgt werden. Sofern der Schwermetallgehalt gering ist, führt der Einsatz von Splitt kaum zu B… weiterlesen Erhöht der Einsatz von Streusalzen und abstumpfenden Streumitteln die Feinstaubbelastung? Der Streumittel-Einsatz auf Fahrbahnen macht sich in schneereichen Wintern auch in der Staubbelastung der Luft bemerkbar: Streusalzlösungen und Partikel werden von der Fahrbahnoberfläche in die Luft aufgewirbelt. Abstumpfende Mittel können durch die dynamischen Belastungen des Verkehrs zerkleinert und teilweise auf Feinkorngröße (PM10, PM2,5) zermahlen werden. Die gesetzlichen Vorgaben der Europäi… weiterlesen Erhöht der Einsatz von Streusalzen und abstumpfenden Streumitteln die Feinstaubbelastung? Der Streumittel-Einsatz auf Fahrbahnen macht sich in schneereichen Wintern auch in der Staubbelastung der Luft bemerkbar: Streusalzlösungen und Partikel werden von der Fahrbahnoberfläche in die Luft aufgewirbelt. Abstumpfende Mittel können durch die dynamischen Belastungen des Verkehrs zerkleinert und teilweise auf Feinkorngröße (PM10, PM2,5) zermahlen werden. Die gesetzlichen Vorgaben der Europäi… weiterlesen Wie wird Streusalz im staatlichen und kommunalen Winterdienst verwendet? Das wichtigste Instrument des Winterdienstes ist und bleibt die mechanische Räumung. Je nach den Umgebungsbedingungen und Anforderungen wird die Räumung durch den Einsatz von Streumitteln ergänzt. Der staatliche und kommunale Winterdienst sollte „differenziert“ erfolgen, d. h. je nach ⁠Witterung⁠, den spezifischen Straßenverhältnissen und der umgebenden Vegetation sollte entschieden… weiterlesen Wie wird Streusalz im staatlichen und kommunalen Winterdienst verwendet? Das wichtigste Instrument des Winterdienstes ist und bleibt die mechanische Räumung. Je nach den Umgebungsbedingungen und Anforderungen wird die Räumung durch den Einsatz von Streumitteln ergänzt. Der staatliche und kommunale Winterdienst sollte „differenziert“ erfolgen, d. h. je nach ⁠Witterung⁠, den spezifischen Straßenverhältnissen und der umgebenden Vegetation sollte entschieden… weiterlesen Zu welchen Schäden führt Streusalz in Gewässern? Grundwasser Durch die Versickerung gelangt das salzhaltige Schmelzwasser in das Grundwasser. Grundwasser-Messstellen in der Nähe großer Straßen weisen daher häufig erhöhte Konzentrationen insbesondere von Chlorid auf. Der Grenzwert der Trinkwasserverordnung (250 mg/L) wird aber in der Regel deutlich unterschritten. Da Grundwasser nur sehr langsam erneuert wird und unsere wichtigste Trinkwasserquel… weiterlesen Zu welchen Schäden führt Streusalz in Gewässern? Grundwasser Durch die Versickerung gelangt das salzhaltige Schmelzwasser in das Grundwasser. Grundwasser-Messstellen in der Nähe großer Straßen weisen daher häufig erhöhte Konzentrationen insbesondere von Chlorid auf. Der Grenzwert der Trinkwasserverordnung (250 mg/L) wird aber in der Regel deutlich unterschritten. Da Grundwasser nur sehr langsam erneuert wird und unsere wichtigste Trinkwasserquel… weiterlesen Wie Sie klimafreundlich gegen Glätte auf Gehwegen vorgehen Befreien Sie den Gehweg möglichst schnell mit Schippe oder Besen vom Schnee. Verwenden Sie salzfreie abstumpfende Streumittel wie Sand, Splitt oder Granulat (im Handel am Blauen Engel erkennbar). Gewusst wie Der Einsatz von Streusalz ist für Bäume und andere Pflanzen, Tiere, Gewässer, Fahrzeuge und Bauwerke (insbesondere Beton) sehr schädlich. Die Beseitigung oder Eindämmung der Schäden verursachen jährlich hohe Kosten. Mit Schippe und Besen den Schnee zügig entfernen: Je länger man mit dem Schneeschippen wartet, desto eher ist der Schnee schon festgetreten und oft mit Schippe oder Besen nicht mehr richtig zu entfernen. An diesen Stellen bilden sich schnell Vereisungen. Zeitnahes Schneeschippen nach dem Schneefall hat deshalb zwei Vorteile: Zum einen erfüllen Sie damit Ihre gesetzliche Räumungspflicht, die meist eine Räumung bis spätestens 7 Uhr werktags vorsieht. Zum anderen machen Sie damit in den meisten Fällen den zusätzlichen Einsatz von Streumitteln überflüssig. Streumittel wie Sand, Splitt oder Granulat verwenden: Die Verwendung von Streusalz ist in den meisten Kommunen verboten und mit einem Bußgeld belegt. Nach der Schneeräumung verbliebene Glätte sollte deshalb mit abstumpfenden Mitteln (zum Beispiel Splitt, Granulat oder Sand) bestreut werden. Achten Sie beim Einkauf auf den Blauen Engel für salzfreie Streumittel . Energieintensiv hergestellte Streumittel (zum Beispiel Blähton) sollten Sie hingegen nur sparsam einsetzen. Nur bei hartnäckigen Vereisungen und an Gefahrenstellen (zum Beispiel Treppen), ist in einigen Kommunen die sparsame Verwendung von Streusalz erlaubt. Die genauen verbindlichen Vorschriften beziehungsweise Empfehlungen für den privaten Winterdienst erfragen Sie bitte bei Ihrer Gemeinde. Was Sie noch tun können: Fegen Sie nach der Schneeschmelze den ausgestreuten Splitt zusammen und verwenden Sie ihn beim nächsten Schneefall wieder. Bei Haustieren kann längeres Laufen auf mit Streusalz behandeltem Untergrund zu Entzündungen der Pfoten führen. Meiden Sie deshalb mit Ihren Haustieren möglichst solche Flächen. Hintergrund Umweltsituation: Beim Streuen auf innerörtlichen Straßen mit Regen- oder Mischwasserkanalisation fließt das Streusalz mit dem Schmelzwasser in das Kanalsystem ab. Nach Durchlaufen der Kläranlage gelangt es in Bäche oder Flüsse. Es kann auch direkt mit Schmutzwasser in Oberflächengewässer eingeleitet werden. Das passiert auch bei Überlastung der Mischwasserkanalisation. Auf überregionalen Straßen dringt im Mittel etwa die Hälfte des Salzes über die Luft (mit verspritztem Schnee oder Wasser) in die Straßenrandböden ein. Der Rest kommt mit dem Schmelzwasser in die Straßenentwässerung und wird – wie die übrigen Abwässer – entweder versickert oder über Rückhalte- beziehungsweise Filterbecken in Oberflächengewässer eingeleitet. Streusalz kann am Straßenrand wachsende Pflanzen schädigen. Gelangt das Salz mit verspritztem Schnee oder Wasser direkt auf die Pflanzen, kommt es zu Kontaktschäden (zum Beispiel Verätzungen der Pflanze). Noch entscheidender: Das mit dem Schmelzwasser versickerte Streusalz kann sich in Straßenrandböden über viele Jahre anreichern. Schäden an der Vegetation zeigen sich daher oft erst zeitverzögert. Bei einem überhöhten Salzgehalt im Boden werden wichtige Nährstoffe verstärkt ausgewaschen und die Aufnahme von Nährstoffen und Wasser durch die Pflanzen erschwert. Feinwurzeln von Bäumen sterben ab, so dass die lebenswichtige Symbiose mit Bodenpilzen (Mykorrhiza) leidet. Es kommt zu mangelnder Wasserver¬sorgung und zu Nährstoffungleichgewichten. Bei Laubbäumen führt dies zu Aufhellungen an den Blatträndern im Frühsommer, die sich zunehmend zur Blattmitte ausdehnen und braun verfärben, Blattrandnekrosen sowie zu vorzeitigem Laubfall. Langfristig führt eine solche Mangelversorgung zu einer verstärkten Anfälligkeit der Pflanzen gegenüber Krankheiten und zu ihrem vorzeitigen Absterben. Die Schäden sind im Allgemeinen umso gravierender, je näher die Pflanzen an den Straßen und Wegen stehen. Besonders betroffen sind daher zum Beispiel Pflanzen an Fußwegen oder in Alleen. Da Alleenbaumarten wie Ahorn, Linde und Rosskastanie zudem salzempfindlich sind, sind sie besonders gefährdet. Neben Schäden an der Vegetation können hohe Salzgehalte die Stabilität des Bodens beeinträchtigen (Verschlämmung) und Bodenlebewesen schädigen. Die Salze greifen daneben auch Materialien zum Beispiel von Fahrzeugen und Bauwerken an. Betonbauwerke leiden wegen der korrosiven Wirkung der Salze auf die darin enthaltene Eisenbewährung. Auch bei Ziegelbauwerken können Zersetzungen auftreten. Das ist besonders bei Baudenkmälern problematisch, weil das Salz nach dem Eindringen nicht mehr aus dem Mauerwerk entfernt werden kann. Gesetzeslage: In vielen Gemeinden ist der private Einsatz von Streusalz explizit verboten und mit einem Bußgeld verbunden. Ausnahmen betreffen meist Treppen und andere kritische Bereiche. Eine einheitliche Regelung auf Bundes- oder Länderebene existiert hingegen nicht. Marktbeobachtung: Als "Streusalz" (auch Auftausalz oder Tausalz) werden Salze bezeichnet, die zur Verhinderung von Eisbildung oder zum Auftauen von Eis und Schnee auf Straßen und Gehwegen ausgebracht werden. Überwiegend wird als Streusalz "technisches" Natriumchlorid (NaCl, "Kochsalz", jedoch nicht in zum Verzehr geeigneter Qualität), daneben auch Calcium- und Magnesiumchlorid oder andere Salze verwendet. Außerdem enthält Streusalz geringe Mengen an natürlichen Begleitstoffen und künstlichen Zusätzen (zum Beispiel Rieselhilfsstoff). Der wirksame Temperaturbereich von Streusalz reicht bei NaCl bis etwa minus 10 °C und bei CaCl2 bis minus 20 °C. Die Menge des in Deutschland jährlich auf Verkehrswegen ausgebrachten Streusalzes hängt stark von der ⁠ Witterung ⁠ ab. In den letzten zehn Jahren wurden in Deutschland im Mittel jährlich etwa 1,5 Millionen Tonnen Streusalz gestreut. In harten Wintern kann die Menge auf über vier Millionen Tonnen steigen. Quelle: Öko-Institut (2004): Ökobilanz des Winterdienstes in den Städten München und Nürnberg.

Wärmedämmung und Fenster

Weniger Wärmeverluste, mehr Komfort: Wände und Fenster richtig dämmen Wie Sie Ihre Hausdämmung richtig planen und Wärmeschutz effektiv umsetzen Begrenzen Sie Wärmeverluste mit einer Außendämmung. Wenn das nicht möglich ist, kann Innendämmung eine gute Lösung sein. Bauen Sie hocheffiziente Fenster mit Drei-Scheiben-Verglasung ein. Wählen Sie Dämmstoffe nach ökologischen Gesichtspunkten aus. Gewusst wie Außenwanddämmung Außenwände tragen durchschnittlich ca. 20 bis 35 Prozent zu den Wärmeverlusten eines Einfamilienhauses bei. Wärmedämmmaßnahmen sind hier besonders wirksam und können die Wärmeverluste durch das Bauteil um 65 bis 80 Prozent verringern. Eine Außendämmung bietet sich an, falls das Haus ohnehin eine Modernisierung von außen (Reinigung, Schadensbeseitigung, Neuverputz oder Anstrich) braucht. Dann sind die zusätzlichen Kosten für die Dämmung am geringsten. Eine Außendämmung bietet zahlreiche Vorteile: Sie verringert konstruktiv oder geometrisch bedingte Wärmebrücken (z. B. Heizkörpernischen, Fensterstürze). Sie lässt die Außenwand als Wärmespeicher wirken: Innenräume bleiben im Sommer länger kühl und im Winter länger warm. Sie verringert Feuchtigkeits- und Frostschäden, kann Bauschäden als Folge von Temperaturspannungen vorbeugen und den Schallschutz verbessern. Mit planerischem Geschick lässt sich eine Außenwanddämmung so gestalten, dass die Fassade schön aussieht. Tricks & häufige Fehler: Eine Außenwanddämmung sollte den U-Wert (Wärmedurchgangskoeffizient) der Wand auf unter 0,20 W/(m²K), besser auf unter 0,15 W/(m²K) verringern. Die Dämmebene sollte eine lückenlose Hülle um Ihr Gebäude bilden. Lassen Sie sich das auf Plänen zeigen. Wärmebrücken sollten abgeschwächt oder konstruktiv angepasst werden. Selbst dann können sie noch 20 Prozent der Wärmeverluste ausmachen. Fenster sollten vor die Außenwand in die Dämmebene versetzt werden. Ist das nicht möglich, sollte die Dämmung in die Fensterlaibung hineingeführt werden und den Fensterrahmen überdecken, um Wärmebrücken zu vermeiden. Dämmung der Rollladenkästen nicht vergessen! Der Dämmstoff sollte lückenlos und flächenbündig angebracht werden. Den Zwischenraum von zweischaligem Mauerwerk zu dämmen, ist besonders kostengünstig (aber auch weniger effektiv). Wichtig: Auch dicke, massive Wände führen zu hohen Wärmeverlusten im Winter, wenn sie keine zusätzliche Wärmedämmung haben. Dies lässt sich gut z. B. in alten Ritterburgen nachempfinden. Wichtig: Wird im Alltagssprachgebrauch missverständlich von "atmenden Wänden" gesprochen, ist von der Fähigkeit der Wand die Rede, die Luftfeuchte im Raum zu regulieren. Dieser Effekt kann das Raumklima verbessern. Für den Luftaustausch in einer Wohnung und die Abfuhr der Luftfeuchte hat das keine Bedeutung, da hierfür allein das Lüften sorgt. Grundsätzlich sollten die Schichten eines Wandaufbaus von innen nach außen immer leichter Feuchtigkeit hindurchlassen, damit sich keine Feuchtigkeit im Wandaufbau anreichert ("Diffusionsoffenheit"). Ein ausreichender Dachüberstand hält Schlagregen von der Fassade weg. Sparpotenzial für Dämmung und Fenster (Einfamilienhaus) Quelle: www.co2online.de Sparpotenzial für Dämmung und Fenster (Mehrfamilienhaus) Quelle: www.co2online.de Sparpotenzial für Dämmung und Fenster (Einfamilienhaus) Sparpotenzial für Dämmung und Fenster (Mehrfamilienhaus) Innenwanddämmung Für eine Innendämmung gibt es verschiedene Gründe: Einzelne Räume werden nacheinander modernisiert. Ausgewählte Räume sollen schnell aufheizbar sein (z. B. Gästezimmer). Die Außenfassade ist denkmalgeschützt und daher eine Außendämmung nicht möglich. Die Innendämmung weist aber auch Nachteile auf. So ist die mögliche Dämmstoffdicke meist begrenzt, da die Wohnfläche durch die Innendämmung verkleinert wird. Wärmebrücken sind konstruktiv schwieriger zu vermeiden. Eine Innendämmung ist in der Regel nur möglich, wenn keine Feuchte im Mauerwerk aufsteigt, es nur geringe Schlagregenbeanspruchung gibt und die Konstruktion verhindert, dass die Feuchtigkeit aus der Raumluft dauerhaft in die Wärmedämmung gelangt. Dies kann durch eine Dampfbremse in der Wandkonstruktion oder durch kapillaraktiven Dämmstoff geschehen. Tricks & häufige Fehler: Eine Innenwanddämmung sollte den U-Wert der Wand auf unter 0,35 W/(m²K) verringern. Beauftragen Sie eine Fachplanung einschließlich hygrothermischer Simulation. Wärmebrücken sollten so gut es geht vermieden werden, z. B. indem die Dämmung an Decke und Innenwänden in den Raum hinein verlängert wird. Fensterlaibungen dürfen nicht vergessen werden. Die Oberflächentemperatur sollte vor allem in Ecken und hinter Möbeln über 13 °C bleiben und besser darüber liegen, um auch bei höheren Raumluftfeuchten auf der sicheren Seite zu sein. Eine sorgfältige Ausführung ist bei Innendämmung besonders wichtig. Vor allem darf es keine Luftspalten zwischen Wand und Dämmstoff geben. Eine luftdichte Konstruktion ist essentiell. Lassen Sie eine lückenlose luftdichte Ebene planen und sich auf Plänen zeigen. Besondere Sorgfalt ist bei Steckdosen, Bohrlöchern usw. geboten. Ein Blower-Door-Test für das ganze Haus zeigt, ob die notwendige Luftdichtheit auch erreicht wurde. Zusätzlich oder für einzelne Räume zeigt eine Thermografieaufnahme, ob es noch kalte Stellen gibt oder kalte Luft in die Konstruktion eindringt. Noch wichtiger als bei Außendämmung ist ein Lüftungskonzept, um die Raumluftfeuchte kontinuierlich nach draußen zu führen. Für Innendämmung sind Dämmstoffe mit niedrigen Emissionen von flüchtigen organischen Verbindungen zu bevorzugen. Ein Nachweis über die Einhaltung der Kriterien des Ausschusses zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten (AgBB) ist eine zuverlässige Orientierungshilfe. Dach und oberste Geschossdecke Das Dach ist mit ca. 20 bis 30 Prozent an den Wärmeverlusten eines Gebäudes beteiligt. Hier sind bauteilbezogene Einsparungen von 50 bis 70 Prozent möglich. Ein schlecht gedämmtes Dach führt im Sommer zu einem überhitzten und im Winter zu einem kalten Dachraum. Bleibt er ungenutzt oder dient er als Lagerraum, reicht es, die oberste Geschossdecke zu dämmen. Besonders wichtig bei der Dachdämmung ist der Einbau einer dampfbremsenden und luftdichten Schicht von innen, da auf diese Weise unnötige Wärmeverluste über Luftströmungen vermieden werden und die Raumluftfeuchte nicht in die Dämmung eindringen kann. Bei der Zwischensparrendämmung muss das Dämmmaterial überall dicht an den Sparren anliegen. Die Dämmung der obersten Geschossdecke kann auch kostengünstig in Eigenleistung erbracht werden. Für die Dämmung der obersten Geschossdecke eignen sich Dämmplatten (z. B. Hartschaum, Mineralwolle, Holzfaser) oder Schüttungen (z. B. Perlite, Zellulose). Der Dämmstoff wird auf der Decke und/oder zwischen vorhandenen Deckenbalken eingebracht. Wird der Dachraum als Abstellraum genutzt, ist über der Wärmedämmung eine tragfähige, begehbare Fußbodenfläche notwendig. Dachgauben sind oft besonders schlecht isoliert und verlieren viel Wärme. Größere Hohlräume nach oben zur Dachdeckung hin können mit klassischem Dämmstoff gefüllt werden. Ist der Platz zum Beispiel an den Seiten begrenzt, kommen Hochleistungs-Dämmstoffe in Frage. Beim Dämmen sollten Wärmebrücken gezielt abgeschwächt werden. Tricks & häufige Fehler: Eine Dachdämmung sollte den U-Wert des Dachs oder der obersten Geschossdecke auf unter 0,15 W/(m²K) verringern. Reicht die vorhandene Sparrenhöhe nicht aus, um die empfohlene Dämmstoffdicke zu erzielen, kann eine zusätzliche Schicht Wärmedämmung an der Innenseite der Dachsparren als Untersparrendämmung die notwendige Höhe schaffen, ohne das Dach neu eindecken zu müssen. In Holzbalkendecken unter Einschubdecken oder Blindböden und in Dachaufbauten können sich belüftete Hohlräume verbergen, die die darüber oder dahinter liegende Dämmung unwirksam machen würden. Dafür eine Lösung zu entwickeln, ist eine Aufgabe für die Fachplanung. Schwierige Stellen wie Wandanschlüsse, Fenster und Durchbrüche sind detailliert zu planen (Luftdichtheit) und sorgfältig auszuführen. Abseiten-/ Drempelwände und die dahinter liegenden Randbereiche zur Dachkante dürfen nicht vergessen werden. Kellerdecke Durch den Fußboden gehen etwa 10 Prozent der Heizwärme verloren. Eine Dämmung der Kellerdecke kann diese Wärmeverluste um ca. 50 Prozent reduzieren. Die Unterseite einer massiven Kellerdecke wird mit Plattendämmstoffen verkleidet; das ist eine einfache und kostengünstige Maßnahme. Dies können Sie auch in Eigenleistung umsetzen. Hohlkonstruktionen wie Holzbalkendecken oder Gewölbedecken können von oben oder von unten mit Dämmstoff ausgeblasen werden. Tricks & häufige Fehler: Eine Wärmedämmung sollte den U-Wert der Kellerdecke auf unter 0,25 W/(m²K) verringern. Dämmen Sie nicht nur die Kellerdecke, sondern ziehen Sie die Dämmung ein Stück weit die Wände hinunter, um Wärmebrücken zu vermeiden. Packen Sie Leitungen an der Kellerdecke in die Dämmung ein, anstatt an diesen Stellen die Dämmung auszusetzen. So geht's: Halten Sie ein Feuerzeug oder eine Kerzenflamme vor die Verglasung, so spiegelt sich eine Flamme an jeder Glasoberfläche. Die etwas dunklere Flamme zeigt die spezielle Wärmeschutz-Beschichtung an, die ein modernes Fenster haben sollte. Fenster Die Fenster eines unsanierten Hauses verlieren 20 bis 40 Prozent der gesamten Heizwärme:  Verglasung und Rahmen verlieren Wärme, durch undichte Rahmen entweicht warme Raumluft,. Die Energiebilanz der Fensterflächen ist umso besser, je niedriger die Wärmeverluste und je höher die Wärmegewinne sind. Wärmeverluste können vor allem durch die Konstruktionsweise und den sorgfältigen Einbau der Fenster minimiert werden. Rollläden und Vorhänge unterstützen den Wärmeschutz. Die Wärmegewinne eines Fensters sind umso größer, je mehr Sonnenstrahlung es durchlässt. Ist es zur Sonne ausgerichtet und nachts gut gegen Wärmeverluste geschützt, kann es eine bessere Energiebilanz als eine gut wärmegedämmte Außenwand aufweisen. Fenster mit besonders gutem Wärmeschutz (3-fach-Verglasung) erreichen sogar eine positive Energiebilanz. Sie gewinnen in der Heizperiode mehr Sonnenenergie als an Raumwärme verloren geht. Um die Überhitzung im Sommer zu verhindern, gibt es Fenster mit Beschichtungen, die weniger Sonnenenergie einlassen. Wichtig ist, dass Sie bei der Wahl neuer Verglasungen nicht nur auf den U-Wert (Wärmedurchgangskoeffizient) schauen, sondern sich auch zum g-Wert (Gesamtenergiedurchlassgrad) beraten lassen. Auf den Rahmen entfallen 15 bis 35 Prozent des Wärmeverlustes des gesamten Fensters. Die Rahmenkonstruktion entscheidet demnach auch über die Energieeinsparung. Holz- und Kunststoffrahmen haben die beste Dämmwirkung. Gleichwertige Metallrahmen (Aluminium, Stahl) müssen durch innere Abstandhalter thermisch getrennt sein, um die Wärmeleitung des Materials zu verringern. Tricks & häufige Fehler: Wärmeverluste durch undichte Fenster vermeiden – ein einfacher Test klärt auf: Klemmen Sie ein Blatt Papier zwischen Fensterflügel und Rahmen. Können Sie das Blatt aus dem geschlossenen Fenster einfach herausziehen, sollten Sie das Fenster einstellen oder auch Dichtungen austauschen lassen. Ein energiesparendes Fenster sollte einen U W -Wert kleiner 0,9 W/(m²K) haben. Dies wird erreicht durch Dreischeibenverglasung, gedämmtem Rahmen und verringerte Wärmebrücken. Der g-Wert sollte passend zur Energiebilanz gewählt werden. Historische Fenster lassen sich aufwerten, indem Sie die Verglasung austauschen lassen. Bei Kastenfenstern können Sie in die Innenflügel eine besonders schmale und effektive Vakuum-Verglasung mit U g -Wert 0,7 W/(m²K) oder zumindest eine Standard-Verglasung mit U g -Wert 1,1 W/(m²K) einbauen lassen. Auf diese Weise bleiben Konstruktionsprinzip und Erscheinungsbild der Fenster erhalten. Verglasungsart erkennen: Halten Sie ein Feuerzeug oder eine Kerzenflamme vor die Verglasung, so spiegelt sich eine Flamme an jeder Glasoberfläche. Zwei Flammen-Pärchen zeigen eine Zweifach-Verglasung. Hat eine der gespiegelten Flammen eine sichtbar andere Farbe, handelt es sich um eine halbwegs zeitgemäße Wärmeschutz-Verglasung mit "Low-E-Beschichtung", die die Wärmestrahlung zurück in den Raum reflektiert. Haben alle Flammen die gleiche Farbe, sollte diese "Isolier-Verglasung" bald ausgetauscht werden, weil die Wärmeverluste dreimal so hoch sind wie bei einer Dreifach-Verglasung. In eine gedämmte Wand sollten Fenster so eingebaut werden, dass die Fensterrahmen in der Dämmebene sitzen. Die Außen- oder Innendämmung sollte den Fensterrahmen einige Zentimeter überdecken. Das minimiert Wärmebrücken. Lassen Sie einen dauerhaft luftdichten Wandanschluss mittels Fugendichtband oder Anschlussbändern herstellen. Einfacher Bauschaum genügt nicht. Eine Luftdichtheitsmessung weist nach, dass die Wandanschlüsse sorgfältig gearbeitet wurden. Neue Fenster schließen dichter: Stellen Sie eine ausreichende Lüftung der Wohnung sicher und kontrollieren Sie regelmäßig die Luftfeuchte in der Wohnung mit einem Hygrometer. Am verlässlichsten funktioniert die Wohnungslüftung mit einer Lüftungsanlage . Sind zudem die Außenwände gedämmt, sinkt das Schimmelrisiko auf nahezu Null. Lassen Sie bei dieser Gelegenheit einen Rollladen oder anderen effektiven außenliegenden Sonnenschutz anbringen – siehe Kühle Räume im Sommer . Dämmstoffe Das Grundprinzip von Dämmstoffen ist: Sie schließen viel Luft in kleinen Poren ein, was den gewünschten isolierenden Effekt erzeugt. Wie wirkungsvoll sie das tun, gibt die Wärmeleitfähigkeit λ ("Lambda") an. Je kleiner sie ist, desto besser. Mineralische Dämmstoffe wie Steinwolle oder Glaswolle werden aus geschmolzenem Gestein oder Glas hergestellt. Sie sind nicht brennbar, sodass auf teilweise bedenkliche Flammschutzmittel verzichtet werden kann. Kunststoffbasierte Dämmstoffe wie Polystyrol werden aus Erdöl hergestellt. Sie erreichen sehr geringe λ-Werte, sind also dort sinnvoll, wo auf wenig Raum viel Dämmwirkung erreicht werden muss. Natürliche Dämmstoffe sind weniger leistungsfähig, was größere Dämmstoffstärken oft ausgleichen können. Sie haben den entscheidenden Vorteil, dass ihre Rohstoffe nachwachsen und gar nicht oder mit nur geringem Aufwand aufbereitet werden müssen. Pflanzliche Dämmstoffe speichern zudem den Kohlenstoff langfristig, den die Pflanzen zuvor aus der Luft aufgenommen haben. Eine Ausnahme sind Holzwolledämmplatten. Durch ihren aufwendigen Herstellungsprozess ist ihr Umweltfußabdruck größer, als man es erwarten würde. Positiv hervorzuheben sind Stroh, da es als Nebenprodukt der Landwirtschaft keine Nahrungsmittelkonkurrenz erzeugt, und Materialien aus Paludikultur : Sie sind zwar noch nicht am Markt standardmäßig verfügbar, aber die Nachfrage nach ihnen unterstützt die Wiedervernässung von Mooren, was für den ⁠ Klimaschutz ⁠ essentiell ist. Ebenfalls zu erwähnen ist Zellulose, die aus Altpapier gewonnen wird und sowohl finanziell als auch ökologisch eine sehr gute Option ist. Unabhängig vom Dämmstoff gilt: Die für die Herstellung benötigte Energie, auch graue Energie genannt, amortisiert sich durch die Energieeinsparung beim Heizen oft binnen weniger Monate. Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen können eine noch bessere Energiebilanz haben, vor allem wenn sie als Faserdämmstoff eingesetzt werden. Nachwachsende Rohstoffe zu Dämmplatten zu verarbeiten, hat einen vergleichsweise hohen Herstellungsaufwand. Erkundigen Sie sich nach Herstellerangaben. Ein weiteres Augenmerk muss auf dem Ende des Lebenszyklus liegen. Das qualitätserhaltende Recycling von Dämmstoffen ist noch nicht in der Breite etabliert. Insbesondere verklebte Konstruktionen wie konventionelle Wärmedämmverbundsysteme erschweren die sortenreine Rückgewinnung. Sehr gut zurückgewinnen lassen sich Einblasdämmstoffe. Es gibt sie aus mineralischen, kunststoffbasierten und natürlichen Dämmstoffen. Die Materialien werden dafür nicht zu Platten verarbeitet, sondern lose in Hohlräume gefüllt, aus denen sie auch wieder abgesaugt und an anderer Stelle erneut eingebaut werden können. Inzwischen gibt es auch trennbare Wärmedämmverbundsysteme auf dem Markt. Zum Beispiel den Gewinner des Bundespreis Ecodesign von 2019 . Bei einer weiteren Sonderanwendung kommen Perimeterdämmstoffe zum Einsatz. Sie sind druckfest und geschlossenporig, sodass sie als Dämmung von erdberührten Kellerwänden oder auf Flachdächern zum Einsatz kommen. Üblich sind hierfür extrudierte Polystyrolplatten, kurz XPS. Eine erdölfreie Alternative sind Schaumglasplatten. Was Sie noch tun können: Nutzen Sie vor einer Dämmmaßnahme eine professionelle Energieberatung, um Einsparpotenziale zu ermitteln und weitere Hilfestellung zu erhalten. Fördermittel verkleinern Ihre Rechnung – siehe "Sanierung". Lassen Sie vor und nach einer Dämmmaßnahme mit einer Wärmebildaufnahme (Thermografie) die Qualität der Dämmung prüfen. Lassen Sie nach einer Dämmmaßnahme das Heizungssystem neu einstellen, damit die Anlage wieder im optimalen Bereich arbeitet. Bei der Raumtemperatur sparen? Beachten Sie unsere Tipps zu Heizen, Raumtemperatur Überwachen Sie regelmäßig den Energieverbrauch, um zu prüfen, ob die erwartete Einsparung auch eintritt. Mit umwelt- und gesundheitsverträglichen Bauprodukten – z. B. am Blauen Engel erkennbar – schützen Sie Ihre Gesundheit, die Umwelt und das ⁠ Klima ⁠. Hintergrund Umweltsituation: Der Dämmstandard bestimmt, wieviel Wärme ein Haus verliert und ihm an Heizenergie zugeführt werden muss. Die Treibhausgasemissionen der Heizenergie machen rund 17 Prozent des persönlichen CO 2 -Fußabdrucks aus und sind somit ein "Big Point" für den ⁠ Klimaschutz ⁠. Eine gute Dämmung kann diese Treibhausgasemissionen sehr stark reduzieren. Zudem spart sie Heizkosten und erhöht die Temperatur der Wandoberflächen, was wiederum die Schimmelgefahr deutlich mindert und den Wohnkomfort durch geringere Zuglufterscheinungen steigert. Da sie den Energiebedarf reduziert, trägt sie nicht zuletzt zur Versorgungssicherheit bei und ist eine wirksame Versicherung gegen steigende Energiepreise. Generell gilt: Weil die Dämmstoffkosten im Vergleich zu den Fixkosten einer energetischen Sanierung gering ausfallen, fahren Sie am besten mit dem Prinzip "Wenn schon, denn schon!" – also mit dem bestmöglichen energetischen Standard. Holen Sie sich professionelle Unterstützung für die  Sanierung in Form von Beratung, Planung, Ausführung und Baubegleitung. Gesetzeslage: Das Gebäudeenergiegesetz enthält Regelungen für die Dämmung von Gebäuden. Wird ein Haus umfassend saniert, begrenzt das Gesetz den zulässigen Bedarf an nicht-erneuerbarer ⁠ Primärenergie ⁠ und die Wärmeverluste durch die Gebäudehülle. Wird nur ein einzelnes Bauteil erneuert, müssen Anforderungen an den Wärmedurchgang (U-Werte) eingehalten werden. Das Gesetz bestimmt außerdem, wann die obersten Geschossdecken nachträglich gedämmt werden müssen. Dass die Anforderungen des Gesetzes eingehalten wurden, müssen Bauherr oder Eigentümer nachweisen. Für umfassende Sanierung geschieht dies mittels Erfüllungserklärung, die der nach Landesrecht zuständigen Behörde vorzulegen ist. Für einzelne Sanierungsmaßnahmen muss der zuständigen Behörde auf Verlangen eine Unternehmererklärung vorgelegt werden, die die ausführende Firma ausstellt. Neben gesetzlichen Vorschriften gibt es auch Fördermittel für Beratung, Dämmmaßnahmen und Baubegleitung. Informationen zu weiteren gesetzlichen Regelungen, Beratungs- und Fördermöglichkeiten finden Sie unter Sanierung . Marktbeobachtung und Technik: Häufig bei der Außendämmung eingesetzte Systeme sind Wärmedämmverbundsysteme (WDVS) und die sogenannte hinterlüftete Fassade. Wärmedämmverbundsysteme bestehen aus mehreren Komponenten (Dämmstoff, Klebstoff, Dübel, Armierungsgewebe und Außenputz). Sie können direkt auf dem Altputz befestigt werden, nachdem der lose Putz entfernt wurde. Um Biozidauslaugung aus Fassaden in Grund- und Oberflächengewässer zu verringern, empfiehlt das ⁠ UBA ⁠ WDVS mit Außenputzen ohne Algizide und Fungizide. Solche WDVS dürfen den Blauen Engel tragen. Eine hinterlüftete vorgehängte Fassade ist eine an der mit Dämmstoff verkleideten Außenwand aufgehängte Verkleidungsebene. Ein Luftspalt zwischen Dämmung und Außenverkleidung dient der Hinterlüftung, und sorgt für den Abtransport von Feuchtigkeit. Die Konstruktion bietet zudem einen guten Witterungsschutz, hohe Gestaltungsfreiheit und die Integration zusätzlicher Funktionen wie von Photovoltaik. Von Nachteil kann im Einzelfall die im Vergleich zum WDVS etwas höhere Wandstärke bei gleicher Dämmstoffdicke sein. Der U-Wert (ehemals k-Wert) ist die aktuelle Bezeichnung für den Wärmedurchgangskoeffizienten. Er gibt an, wie viel Wärme in Watt [W] pro Quadratmeter Fläche [m²] je Grad Temperaturdifferenz (⁠ Kelvin ⁠ [K]) durch ein Bauteil fließt. Die Einheit ist W/(m²K). Je kleiner der U-Wert, desto weniger Wärme (und damit Energie) geht verloren, desto besser dämmt das betreffende Bauteil. Neben der Stärke bestimmt insbesondere die Wärmeleitfähigkeit den U-Wert eines Bauteils. Die Wärmeleitfähigkeit (auch: λ "Lambda") beschreibt, wie viel Wärme ein Material transportiert, ausgedrückt pro Grad Temperaturdifferenz und Meter Bauteilstärke als W/(m*K). Wärmebrücken sind Bauteile mit einem lokal geringeren U-Wert als die umgebenden Bauteile. Dadurch kühlen sie im Winter schneller aus. Das erhöht den Energiebedarf und kann zu Tauwasserbildung führen, was wiederum die Schimmelpilzbildung fördert. Unabhängig von der Art der Wanddämmung sind Wärmebrücken unbedingt zu vermeiden. Ursache dafür sind unter anderem Baufehler und bauphysikalisch falsche Konstruktionen. Wärmebrücken können z. B. ober- und unterhalb der Raumdecken, im Bereich der Balkone, bei ungedämmten Fensterlaibungen sowie in Raumecken auftreten. Wärmebrücken lassen sich mit einer Thermografieaufnahme mit Wärmebildkamera erkennen. Im Winter deuten auf Dächern die Stellen auf Wärmebrücken hin, an denen der Schnee schneller schmilzt. Dämmstoffe und Anwendungsgebiete : Die am häufigsten verwendeten Dämmstoffe sind Mineralwolle und extrudiertes Polystyrol (EPS). Dämmstoffe aus natürlichen Materialien haben noch immer einen kleinen Marktanteil. Dabei zählen Holzfasern und Zellulose zu den gebräuchlichsten Materialien. Die Wärmeleitfähigkeit der meisten klassischen Dämmstoffe liegt bei rund 0,030 bis 0,040 W/(m*K). Darüber hinaus gibt es Hochleistungsdämmstoffe für schwierige Stellen, zum Beispiel Vakuumisolationspaneele mit einer Wärmeleitfähigkeit unter 0,010 W/(m*K) und Aerogele, die als Platte, Granulat oder Putz verfügbar sind, mit Wärmeleitfähigkeit von 0,015 bis 0,020 W/(m*K). Fenster bestehen zu 65 bis 85 Prozent aus der Verglasung. Den besten Wärmeschutz bieten heute Dreischeiben-Wärmeschutz-Verglasungen. Gegenüber Zweischeiben-Wärmeschutzglas können die Wärmeverluste so fast halbiert werden. Für die Dämmwirkung sorgen die dritte "Scheibe", eine wärmereflektierende Metallbedampfung auf zwei Scheibeninnenoberflächen und eine isolierende Edelgasfüllung. Vakuum-Verglasungen mit nur zwei Scheiben und einem dazwischen liegenden Vakuum erreichen eine ähnliche Dämmwirkung; sie sind viel schmaler, allerdings auch teurer. Angenehmer Nebeneffekt eines Fensters mit sehr gutem Wärmeschutz: Die Temperatur an der Innenseite der Verglasung ist so hoch, dass keine kalte Zugluft mehr entsteht. In der Regel verbessern neue Fenster auch den Schallschutz. Der U-Wert beschreibt die Wärmeverluste eines Fensters durch die Verglasung (U g ), durch den Rahmen (U f ) oder – das ist der ausschlaggebende Kennwert – durch das gesamte Fenster (U W ), ermittelt nach EN 10077. Je niedriger der U W -Wert, desto besser. Zwischen Verglasung und Rahmen können erhöhte Wärmeverluste auftreten. Daher sollte auch der ψ g -Wert [W/Km] (sprich: "Psi"), der diese Wärmebrücke beschreibt, möglichst niedrig sein. Der g-Wert, der Sonnenenergiedurchlassgrad in Prozent, sagt aus, wie viel der eingestrahlten Sonnenenergie in Form von Licht und Wärme durch das Fenster in den dahinter gelegenen Raum gelangt. Je höher der g-Wert, desto mehr Sonnenwärme kann im Raum genutzt werden. Das ist im Winter wichtig, weil es teure Heizenergie einspart. Im Sommer aber sollte der g-Wert möglichst niedrig sein, damit der Raum nicht überhitzt: Mittel der Wahl ist ein außen liegender Sonnenschutz.

Berichtszeitraum vom 30.09. bis 01.10.2024

Verkehrslage Verkehrsunfall mit Sachschaden Beim Befahren einer Stellfläche eines Parkplatzes in der Otto-Lilienthal-Straße in Sandersdorf- Brehna beschädigte ein 79-Jähriger mit seinem PKW VW samt Anhänger zwei in unmittelbarer Nähe abgeparkte Fahrzeuge desselben Herstellers. Der Gesamtschaden bemisst sich auf ungefähr 2.000 Euro. Der Verkehrsunfall ereignete sich am 30.09.2024 gegen 20 Uhr. Verkehrsunfall mit Sachschaden Hohen Sachschaden verzeichnete die Polizei bei einem Verkehrsunfall am 30.09.2024 in Köthen . Demzufolge beabsichtigte eine 81 Jahre alte Frau mit einem PKW Nissan gegen 13.30 Uhr von der Lindenstraße kommend nach rechts in den Neustädter Platz abzubiegen. Hierbei kam es zu einer Kollision mit dem PKW Kia einer 66-Jährigen, die vom Neustädter Platz aus nach rechts in Richtung Friedrichstraße abbiegen wollte, im Einmündungsbereich jedoch verkehrsbedingt warten musste. Am Kia entstand Sachschaden in Höhe von etwa 7.000 Euro. Das Fahrzeug war nicht mehr fahrbereit und musste abgeschleppt werden. Die Schadenssumme am Nissan beläuft sich auf annähernd 3.000 Euro. Personen wurden nicht verletzt. Unfallflucht Die Polizei in Köthen ermittelt derzeit in einem Fall von Unfallflucht. Ersten Ermittlungen zu Folge stieß ein derzeit unbekannter Fahrzeugführer im Zeitraum vom 29.09.2024 18 Uhr bis zum 30.09.2024 10 Uhr gegen den Zaun eines Grundstücks in der Karl-Marx-Straße in Radegast und beschädigte diesen auf eine Länge von mehreren Metern. Die Höhe des Sachschadens wurde auf annähernd 500 Euro geschätzt. Anstatt seiner Wartepflicht an der Unfallstelle nachzukommen, verließ der Fahrer diese in unbekannte Richtung. In diesem Zusammenhang bittet die Polizei um Hinweise, die zur Feststellung des gesuchten Fahrzeugs bzw. dessen Nutzer führen. Sachdienliche Angaben nimmt das Polizeirevier Anhalt-Bitterfeld unter der Rufnummer 03496/4260 bzw. per Mail efst.prev-abi@polizei.sachsen-anhalt.de entgegen. Kriminalitätslage Kreditbetrug Bei Geldgeschäften ist Vorsicht geboten. Ob bei der Suche nach einem schnellen Kredit oder einer lukrativen Geldanlage, in beiden Fällen gilt es, die Seriosität der Anbieter und insbesondere ihre Angebote zu prüfen. Mit falschen Versprechen über einfache Kreditvergaben ohne Schufa-Auskunft locken private Kreditvermittler arglose Kunden. Und natürlich verlangen Diese auch Gebühren. Wie am 30.09.2024 zur Anzeige gebracht wurde, stieß eine 58-Jährige aus dem Landkreis Anhalt-Bitterfeld wenige Tage zuvor im Internet auf ein derartiges Angebot. Recht schnell nach der Kontaktaufnahme mit dem Vermittler verlangte dieser für verschiedenste Auslagen, wie zum Beispiel einer Versicherung, der Kreditzusage oder Notarkosten, einen Gesamtbetrag in Höhe von rund 2.000 Euro. Nachdem die Geschädigte unterschiedliche Teilbeträge an verschiedene Konten überwiesen hatte, gingen die Geldforderungen munter weiter. Die Frau wurde nun jedoch misstrauisch und erstattete Strafanzeige. Zur Auszahlung der Kreditsumme kam es nicht. Die Polizei mahnt zur Vorsicht bei Angeboten privater Kreditvermittler. Im Zweifel sollte die Verbraucherzentrale aufgesucht oder bei finanziellen Schwierigkeiten der Service der Schuldnerberatungsstellen in Anspruch genommen werden. Betrug am Telefon Eine 36 Jahre alte Angestellte eines Ladengeschäfts im Landkreis Anhalt-Bitterfeld ahnte nichts Böses, als am 30.09.2024 gegen 18 Uhr das Telefon klingelte. Am anderen Ende stellte sich eine weibliche Person als Mitarbeiterin eines Unternehmens vor, das Guthabenkarten vertreibt, die auch das Geschäft im Sortiment hat. Die Frau gab an, das verschiedene Wertkarten seitens des Herstellers deaktiviert werden müssen. Dazu verlangte sie die Übermittlung der dazugehörigen Codes. Die 36-Jährige dachte mit keiner Silbe an ein betrügerisches Vorgehen und übermittelte diese. So konnte die Täterin nun über das Gesamtguthaben in Höhe von etwa 1.500 Euro frei verfügen. Die Polizei warnt grundsätzlich vor der telefonischen Herausgabe der Sicherheitscodes, denn hinter den angeblichen Unternehmensmitarbeitern verbergen sich oftmals Gauner und Betrüger. Diebstahl Ein 21-Jähriger hatte seinen PKW Audi am 30.09.2024 gegen 21.30 Uhr in der Franz-Schubert-Straße in Bitterfeld -Wolfen ordnungsgemäß gesichert und verschlossen abgestellt. Als er am darauf folgenden Tag gegen 7.30 sein Fahrzeug wieder nutzen wollte, musste er feststellen, dass in der Zwischenzeit eine Seitenscheibe zerstört worden war und seine Geldbörse fehlte, die er im Innenraum zurückgelassen hatte. In dieser befanden sich Ausweisdokumente und ein Bargeldbetrag in oberer zweistelligen Höhe. Hinweise zu tatverdächtigen Personen liegen der Polizei derzeit nicht vor. Sachbeschädigung Unbekannte hatten sich zwischen dem 28. und 30.09.2024 an einem PKW VW zu schaffen gemacht, der in der Bitterfeld -Wolfener Bismarckstraße abgestellt war. Die Täter zerkratzten mit einem unbekannten Gegenstand beide Fahrzeugseiten, sodass dem 34 Jahre alten Nutzer ein Schaden in Höhe von etwa 3.000 Euro entstand. Diebstahl Dreiste Diebe machten in Raguhn-Jeßnitz noch nicht einmal vor einer Kirche halt. Die Täter brachen im Inneren des Gotteshauses in der Parkstraße eine mit dem Mauerwerk fest verbundene Spendenbox heraus und entwendeten diese samt Inhalt. Der Schaden bemisst sich auf ungefähr 100 Euro. Die Tatzeit liegt zwischen dem 27.09. und 01.10.2024. Das Gebäude war während dessen nicht verschlossen. Taschendiebstahl Eine 75-Jährige wurde am 01.10.2024 in Köthen Opfer eines Taschendiebstahls. Gegen 9 Uhr tätigte sie in einem Supermarkt in der Schlachthofstraße ihre Einkäufe. Dabei hatte sie die Handtasche an den Warenkorb gehängt. Offenbar nutzten die Täter einen unbeobachteten Moment und stahlen das Portemonnaie aus dem Behältnis. Neben Ausweisdokumenten befand sich auch ein Bargeldbetrag in mittlerer zweistelliger Höhe in der Geldbörse. Tatverdächtig sind zwei männliche Personen, die als circa 1,8 m bzw. 1,9 m groß, von schlanker Gestalt und mit schwarzer Bekleidung beschrieben wurden. Zeugen konnten beobachten, wie die Männer in Richtung eines in der Merziener Straße gelegenen Supermarktes flüchteten. Impressum: Polizeirevier Anhalt-Bitterfeld Pressestelle Friedrich-Ebert-Strasse 39 06366 Köthen Tel: (03496) 426-0 Fax: (03496) 426-210 Mail: za.prev-abi@polizei.sachsen-anhalt.de

Erneuerung Kreuzungsbauwerk Dortmund-Nette

ID: 3431 Kurzbeschreibung des Vorhabens: Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen die Erneuerung des Kreuzungsbauwerks im Verlauf der DB-Strecke 2132 (Kurl-Netter Umgehungsbahn) bei Strecken-km 1,285 über die DB-Strecke 2650 (Dortmund Hbf.- Mengede) bei Strecken-km 113,767 an der Grenze der Stadtbezirke Dortmund-Huckarde / Dortmund-Mengede aufgrund des schlechten baulichen Zustandes. Bei dem vorhandenen Brückenbauwerk handelt es sich um ein Einfeldbauwerk mit einem klassisch gelagerten Stahlüberbau auf Unterbauten aus Beton, Stahlbeton und Mauerwerk. Das vorhandene Bauwerk soll unter durchgehender Sperrung der obenliegenden Strecke 2132 und schichtweiser Sperrung der untenliegenden Strecke 2650 abgebrochen und in gleicher Lage erneuert werden. Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: inländisch Ort des Vorhabens Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 13.12.2021 Datum der Vorprüfung: 22.02.2022 Datum der Entscheidung: 17.04.2024 Art des Zulassungsverfahrens: Planfeststellung (Anhörung durch EBA) UVP-Kategorie: Verkehrsvorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Eisenbahn-Bundesamt (Außenstelle Köln) Werkstattstraße 102 50733 Köln Deutschland DB Netz AG Königstraße 57 47051 Duisburg Deutschland Öffentlichkeitsbeteiligung Auslegung: Auslegung und Bekanntmachung in Dortmund Kontaktdaten des Auslegungsortes Stadtplanungs- und Bauordnungsamt Rheinische Straße 1 44122 Dortmund Deutschland Öffnungszeiten des Auslegungsortes Montag - Mittwoch 8.30 - 12.00 Uhr 13.30 - 15.30 Uhr Donnerstag 8.30 - 12.00 Uhr 13.30 - 17.00 Uhr Freitag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr Es ist im Vorfeld ein fester Termin während der genannten Zeiten zu vereinbaren. Termine können telefonisch oder per Mail mit der/ dem zuständigen Mitarbeiter*in vereinbart werden. Telefon: 0231/50-23740 E-Mail: mmeissner@stadtdo.de Weitere Ortshinweise 4. Etage, Zimmer 400 - 411 Eröffnungsdatum der Auslegung 01.12.2022 Enddatum der Auslegung 09.01.2023 Erörterung: Erörterungstermin für das Planfeststellungsverfahren zum Vorhaben „Dortmund: Kreuzungsbauwerk Dortmund-Nette Ort der Erörterung Bezirksvertretung Dortmund-Mengede Am Amtshaus 1 44359 Dortmund Deutschland Ort der Informationsveranstaltung: Deutschland Hinweise / Ankündigungen / Erläuterungen: Das Eisenbahn-Bundesamt weist darauf hin, dass der Erörterungstermin nichtöffentlich ist. Teilnehmen können - neben der Vorhabenträgerin, Umwelt- und Naturschutzvereinigungen und den Fachbehörden – nur die Personen, die Einwendungen erhoben haben und andere Betroffene des Vorhabens. Die Berechtigten werden gebeten, sich am Eingang des Veranstaltungsraums zu melden. Medien können wegen der Regelungen im Verwaltungsverfahrensgesetz nur teilnehmen, wenn alle Berechtigten vor Beginn des Erörterungstermins ihr Einverständnis dazu erklären. Film- / Bild- oder Tonaufnahmen sind während des Termins nicht gestattet.“ Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 09.02.2023 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 01.12.2022 Verfahrensinformationen und -unterlagen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite Verfahrensinformationen auf der EBA Internetseite

Herstellung der Deichsicherheit im Stadtgebiet Brake - Herstellung eines Deckwerkes zwischen D-km ca. 95+300 bis D-km 95+400

Der II. Oldenburgische Deichband beabsichtigt die Herstellung eines Deckwerks für die Herstellung der Deichsicherheit im Stadtgebiet Brake. In dem Deichabschnitt zwischen D-km 95+300 und D-km 95+400 ist eine stark sanierungsbedürftige Uferwand vorhanden. Zur Sicherung der Deichaußenberme ist geplant die vorhandene Uferwand aus Stahlträgerprofilen und Mauerwerk zurückzubauen, den Geländesprung zu beseitigen und durch ein Deckwerk aus unverklammerten Wasserbausteinen mit einer Fußspundwand zu ersetzen, sowie den Höhensprung zum angrenzenden südlichen Grundstück durch eine abknickende Spundwand zu sichern. Der II. Oldenburgische Deichband hat als Träger der Maßnahme gemäß § 5 Abs. 1 UVPG (Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), das zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 88)) die allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht beantragt. Die beabsichtigte Deichbaumaßnahme dient der Herstellung und Erhaltung der Deichsicherheit und erfolgt gemäß § 5 Abs. 1 und § 12 Abs. 1 NDG (Niedersächsisches Deichgesetz (NDG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Februar 2004 (Nds. GVBl. S. 83 - VORIS 28200 04 00 00 000 -), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 28. Juni 2022 (Nds. GVBl. S. 388)). Derartige Baumaßnahmen unterliegen nach § 9 Abs. 3 und 4, § 7 Abs. 1 UVPG i. V. m. Nr. 13.13 bzw. Nr. 13.16 der Anlage 1 UVPG der allgemeinen Vorprüfung zur Feststellung einer UVP-Pflicht. Der NLWKN hat als zuständige Behörde nach überschlägiger Prüfung gemäß § 5 Abs. 1, § 9 Abs. 3 und 4, § 7 Abs. 1 UVPG auf der Grundlage geeigneter Angaben des Vorhabenträgers sowie eigener Informationen unter Berücksichtigung der in der Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien sowie nach Kenntnisnahme der Stellungnahme der zuständigen Naturschutzbehörde festgestellt, dass eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht besteht.

Erneuerung Rauenthaler Tunnel - 2. Offenlage

ID: 1079 Ergänzungstitel des Vorhabens: Wuppertal (Baul. Änderung): Erneuerung Rauenthaler Tunnel, Bahn-km 0,531 bis 1,644 der Strecke 2700 Wuppertal- Oberbarmen – Opladen in Wuppertal Kurzbeschreibung des Vorhabens: Die DB Netz AG hat für das o. a. Bauvorhaben die Planfeststellung gemäß §§ 18 ff. Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) i. V. mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) beim Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Köln, (EBA) als Planfeststellungsbehörde beantragt. Ziel der Maßnahme ist die Erneuerung des Rauenthaler Tunnels auf der DB-Strecke 2700 vom Bahnhof Wuppertal-Oberbarmen nach Remscheid-Lennep, beginnend im Bereich der Unterquerung des heutigen Stadtteils Wuppertal-Langerfeld zwischen km 0,5+31.534 bis km 1,6+44.460. Dabei sind im Wesentlichen folgende Maßnahmen geplant: Zweigleisige Erneuerung des Rauenthaler Tunnels durch Abbruch des Gebirgspfeilers zwischen Röhren I & II der Bestandsbauwerke und Ersatzneubau eines Tunnels in bergmännischer und offener Bauweise und Neubau der Tunnelportale. Wahl eines Gleisabstands von 4,50 m im Bereich des Tunnels und Planung des Lichtraumprofils GC inkl. Sicherheitsraum und Gefahrenbereich für Geschwindigkeit Ve ≤160 km/h. Neubau und Änderung von Erdbauwerken in den Voreinschnittsbereichen des Tunnels im Bau und Endzustand. Diverse bauzeitliche Sicherungsmaßnahmen innerhalb des Tunnels mittels Verfüllinjektionen und auch Kompensationsinjektionen im Bereichen mit geringer Überdeckung und Bebauung von der Geländeoberfläche aus. Errichtung eines Fledermausquartiers im Bereich des Westportals des Rauenthaler Tunnels. Ertüchtigung des südlichen Portalbereichs vom Langerfelder Tunnel und des Gebirgspfeilers zwischen dem Rauenthaler und dem Langerfelder Tunnel, sowie eine lokale Sicherung von beschädigten Stellen am Mauerwerk. Einbau von Ausbruchsmassen teilweise im Langerfelder Tunnel und im Voreinschnitt seines Nordportals. Baufeldfreimachung durch Rückbau der Gleise und Weichen. Nach Fertigstellung des Tunnels Wiederherstellung der Weichen und Gleise. Darüber hinaus erfolgen Anpassungen der Leit- und Sicherungstechnik für Bau- und Endzustand sowie der Verkehrsanlagen (Signale, Gleise, Weichen, etc.). Der Streckenabschnitt ist nicht elektrifiziert, so dass keine Oberleitungsanlage im Tunnel geplant ist. Der Tunnel wird jedoch mit einer Erdung ausgerüstet, die eine Oberleitungsnachrüstung ermöglicht. In der Zeit vom 31.05.2021 bis 30.06.2021 fand bereits eine Offenlage der Planunterlagen durch eine Veröffentlichung im Internet gem. § 3 Abs. 1 PlanSiG und als zusätzliches Informationsangebot gem. § 3 Abs. 2 PlanSiG in den Räumen der Stadt Wuppertal statt. Bei der maßgeblichen Veröffentlichung im Internet wurde versehentlich folgende Unterlage nicht offengelegt: Unterlage 18.2 (Schalltechnische Untersuchungen, baubedingte Schall- und         Erschütterungsimmissionen), der Plan in Anlage 2, Blatt 12. Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: inländisch Ort des Vorhabens Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 08.07.2021 Datum der Entscheidung: 04.10.2022 Art des Zulassungsverfahrens: Erneuerung Rauenthaler Tunnel - 2. Offenlage UVP-Kategorie: Verkehrsvorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Eisenbahn-Bundesamt (Außenstelle Köln) Werkstattstraße 102 50733 Köln Deutschland Anhörungsbehörde: Bezirksregierung Düsseldorf Bezirksregierung Düsseldorf Cecilienallee 2 40474 Düsseldorf Deutschland Bezirksregierung Düsseldorf 0211 4753124 olaf.jack@brd.nrw.de Zuständige Abteilung der Behörde: Dezernat 25 - Verkehr DB Netz AG DB Netz AG Hermann-Pünder-Straße 3 50679 Köln Deutschland Öffentlichkeitsbeteiligung Auslegung: Erneuerung Rauenthaler Tunnel Kontaktdaten des Auslegungsortes Stadt Wuppertal Johannes-Rau-Platz 1 42275 Wuppertal Deutschland Telefonnummer einer Kontaktperson vor Ort: 02025635715 Mailadresse einer Kontaktperson vor Ort: volker.knippschild@stadt.wuppertal.de Eröffnungsdatum der Auslegung 09.08.2021 Enddatum der Auslegung 08.09.2021 Auslegung in Wuppertal-Barmen Kontaktdaten des Auslegungsortes Stadt Wuppertal Johannes-Rau-Platz 1 42275 Wuppertal Deutschland Telefonnummer einer Kontaktperson vor Ort: 02025635715 Mailadresse einer Kontaktperson vor Ort: volker.knippschild@stadt.wuppertal.de Eröffnungsdatum der Auslegung 09.08.2021 Enddatum der Auslegung 08.09.2021 Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 08.10.2021 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 09.08.2021 Verfahrensinformationen und -unterlagen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite https://www.wuppertal.de/wirtschaft-stadtentwicklung/planverfahren/planfeststel… Öffentliche Auslegung Unterlage 18.2, der Plan in Anlage 2, Blatt 12 (Rasterlärmkarte Arbeitsgang Signalgründungen) 20210708_Rauenthaler Tunnel_Rasterlärmkarte 12.pdf Entscheidung über Zulassung Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 Abs. 1 AEG für das Vorhaben Wuppertal (Baul. Änderung): Erneuerung Rauenthaler Tunnel

Instandsetzungsarbeiten an Baltrumer Küstenschutzanlagen

Baltrum/Norden. Neben Dünen und Deichen schützen massive Bauwerke die Ostfriesischen Inseln vor den Kräften der Nordsee. Auf Baltrum plant der für den Sturmflutschutz zuständige Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) in diesem Jahr kleinere Instandsetzungsarbeiten an den Deichscharten. Neben der Beseitigung von Schäden am Mauerwerk steht dabei auch die Anbringung von Arbeitssicherheitsgeländern im Fokus. Dass diese nicht für eine öffentliche Nutzung der Anlagen gedacht sind, betont der NLWKN in einer Mitteilung. Neben Dünen und Deichen schützen massive Bauwerke die Ostfriesischen Inseln vor den Kräften der Nordsee. Auf Baltrum plant der für den Sturmflutschutz zuständige Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) in diesem Jahr kleinere Instandsetzungsarbeiten an den Deichscharten. Neben der Beseitigung von Schäden am Mauerwerk steht dabei auch die Anbringung von Arbeitssicherheitsgeländern im Fokus. Dass diese nicht für eine öffentliche Nutzung der Anlagen gedacht sind, betont der NLWKN in einer Mitteilung. „Rund um Deiche und Schutzbauwerke sind das ganze Jahr über verschiedene Unterhaltungsarbeiten erforderlich, um sie für den Ernstfall in einem optimalen Zustand zu erhalten. Die neuen Geländer sollen – zum Beispiel bei Mäharbeiten am Deich – für die erforderliche Sicherheit der Mitarbeitenden sorgen“, erklärt Anja Lorenz von der für die Inseln zuständigen Betriebsstelle des NLWKN in Norden. Als Bauwerke des Küstenschutzes dürfen die Deichscharte auf Baltrum nicht betreten werden, darauf weisen vor Ort auch entsprechende Schilder hin. Gleiches gelte für die Deiche abseits der zugelassenen Wege, da dort die Gefahr von Trittschäden an der empfindlichen Grasnarbe bestehe, so die Küstenschützerin. „Auch wenn die Scharte und Mauern an den Deichen und am Deckwerk im Bereich der Promenade gern von Einheimischen und Gästen als Sitzgelegenheiten benutzt werden, bitten wir ausdrücklich darum, die Betretungsverbote zu beachten, da Stürze zu ernsten Verletzungen führen können“, heißt es beim NLWKN. Die Umsetzung der Arbeiten an den Baltrumer Deichscharten soll noch in dieser Woche beginnen. Während zunächst die Deichscharte Teestube und Fresena Geländer erhalten, müssen beim Schart Lüppen dabei zuvor noch Instandsetzungsarbeiten am Mauerwerk erfolgen, bevor auch hier Geländer angebracht werden können.

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