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Landschaftsschutzgebiete in Mecklenburg-Vorpommern

• Die Digitalisierung wurde i.d.R. auf der Grundlage der Karten der Schutzgebietsdokumentation erstellt (z.T. wurden Geometrien von den zuständigen Behörden übernommen und an Geobasisdaten angepasst). • Je nach Ausweisungszeitraum haben die Abgrenzungskarten der Landschaftsschutzgebiete (LSG) unterschiedliche Maßstäbe. Ab Mitte der 1990iger Jahre sind Verordnungskarten im Maßstab 1:10.000, in Ortslagen z.T. ergänzt durch Flurkarten, üblich. Davor wurden die LSG auch auf Karten der Maßstäbe 1:25.000 bis 1:200.000 (unterschiedliche Kartenausgaben) ausgewiesen. • Die Digitalisierung wurde am Bildschirm vor dem Hintergrund der Topografischen Karte 1:10.000 AS (Ausgabe 1989-2003) oder später DTK10 vorgenommen. In Teilbereichen wurden zusätzlich Luftbilder (Digitale Orthophotos) und ALK (Flurkarten) hinzugezogen. • Aufgrund der unterschiedlichen Digitalisierungsgrundlagen (Abgrenzungskartenmaßstab und -qualität) können die Abweichungen im Gelände zwischen +/- 10 und +/- 300 m liegen. • Seit dem Jahr 2022 erfolgt die Einarbeitung von Neu- und Änderungs- Verordnungen, sowie ggf. die Korrektur von belegbaren Digitalisierfehlern und Ähnlichem direkt durch die jeweils zuständige UNB in dem dafür neu geschaffenen Schutzgebietsportal M-V (kvwmap/WebGIS). Nach Prüfung durch das LUNG M-V werden die Änderungen in den landesweiten Geodatenbestand der LSG übernommen und werden damit Bestandteil des LINFOS. • Für die genaue Feststellung der Grenzen eines LSG sind stets die Abgrenzungskarten der Ausweisung heranzuziehen. Zuständig für die Ausweisung von LSG und den Vollzug der Regelungen sind i.d.R. die Unteren Naturschutzbehörden (UNB) bei den Landkreisen (LK) und kreisfreien Städten (Ausnahme LSG 142). Unklarheiten zum Grenzverlauf von LSG sind darum i.d.R. mit den UNB der LK bzw. der kreisfreien Städte zu klären. • Mit dem Biosphärenreservat-Elbe-Gesetz (BRElbeG M V) vom 15.01.2015 wurden zum 01.02.2015 (Inkrafttreten des BRElbeG M-V) aufgehoben: die Verordnung über das LSG „Mecklenburgisches Elbetal“ und die Verordnung über das LSG „Boize“, soweit es innerhalb des Biosphärenreservats Flusslandschaft Elbe Mecklenburg-Vorpommern (BR ELB) lag.

Storchenschutzkonzept Mecklenburgisches Elbetal

Das Projekt "Storchenschutzkonzept Mecklenburgisches Elbetal" wird/wurde gefördert durch: Kommission der Europäischen Gemeinschaften Brüssel. Es wird/wurde ausgeführt durch: Dr. Krista Dziewiaty.Im Bereich des Naturparks Mecklenburgisches Elbetal sollen die Nahrungsräume der Störche durch die Neuanlage von Kleingewässern und Senken in offenen Grünlandflächen optimiert werden. In dem Konzept wurden mögliche Flächen ermittelt und alle rechtlichen Schritte zur Umsetzung vorbereitet. Dies geschah in enger Zusammenarbeit mit der Verwaltung des Naturparks Mecklenburgisches Elbetal und dem dortigem Weißstorchbetreuer und wurde finanziell von LEADER+ unterstützt.

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