API src

Found 593 results.

Related terms

Landesforschungsförderung: 2023 rund zwölf Millionen Euro für 73 Vorhaben bewilligt

Sachsen-Anhalts Forschungsförderung ist weiter stark gefragt: 2023 hat das Wissenschaftsministerium 73 Vorhaben im Gesamtvolumen von rund zwölf Millionen Euro bewilligt – damit sind die Mittel für dieses Jahr nahezu komplett gebunden. Unterstützt werden vor allem Forschungsprojekte der Universitäten Halle und Magdeburg inklusive Hochschulmedizin sowie der vier Hochschulen für angewandte Wissenschaften des Landes, aber auch Vorhaben außeruniversitärer Forschungseinrichtungen. Dazu sagt Wissenschaftsminister Prof. Dr. Armin Willingmann : „Die Forschungsförderung des Landes ist ein wichtiger Baustein unserer Wissenschaftspolitik. Mithilfe der Unterstützung können kluge Köpfe an heimischen Universitäten und Hochschulen zu relevanten Themen neues Wissen schaffen, das die Gesellschaft weiterbringt. Daher wollen wir die Forschungsförderung in den nächsten Jahren auf hohem Niveau fortführen.“ Ein ganz aktuelles Projekt, das zudem Wissenschaft und Umwelt verbindet, ist das Forschungsvorhaben „E.ZE.SA: Erregerspektrum von Zecken in Sachsen-Anhalt“ des Universitätsklinikums Magdeburg. In Kooperation mit dem Bernhard-Nocht-Institut für Tropenmedizin aus Hamburg und der Ruhr-Universität-Bochum gehen die Forschenden der Frage nach, wie sich Klimaerwärmung und Globalisierung auf die Zeckengefahr in Sachsen-Anhalt auswirken. In einer ersten Phase wurden dabei zwischen Juli 2019 und April 2020 Zeckenfunde von Beschäftigten der landeseigenen Forstbetriebe gesammelt und analysiert. Dabei wurden vorwiegend zwei Arten gefunden: Auwaldzecken und der Gemeine Holzbock. In der zweiten Projektphase soll nun in den nächsten zwei Jahren zusätzlich erforscht werden, welche Erreger durch die bis Ende 2024 gefundenen Zecken auf das Forstpersonal übertragen werden; dies wird vom Wissenschaftsministerium mit rund 146.000 Euro im Rahmen der Landesforschungsförderung unterstützt. „Am Ende der zweiten Projektphase hoffen wir, belastbare wissenschaftliche Evidenz generiert zu haben, die als Fundament für künftige Risikoabschätzungen hinsichtlich zeckenübertragbarer Zoonosen dienen könnte“, sagt Prof. Antonios Katsounas, Leiter des „E.Ze.SA“-Projektes am Universitätsklinikum Magdeburg und Leiter der Sektion Klinische Infektiologie und Internistische Intensivmedizin am Universitätsklinikum Knappschaftskrankenhaus Bochum der Ruhr-Universität Bochum. Hintergrund ist, dass die Ausbreitung heimischer und exotischer Zeckenarten durch steigende Temperaturen, veränderte Niederschläge sowie den globalen Reise- und Warenverkehr begünstigt wird. Das Forschungsprojekt soll vor allem dazu dienen, das Risiko für Zeckenstiche und eine folgende Infektion in Sachsen-Anhalt und Deutschland besser abzuschätzen sowie die Prävention von durch Zecken übertragenen Krankheiten zu verbessern. Aktuelle Informationen zu interessanten Themen aus Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt gibt es auch auf den Social-Media-Kanäle n des Ministeriums bei Facebook , Instagram , LinkedIn , Mastodon und Twitter .

Ärzte im Saarpfalz Kreis Saarland

Ärzte im Saarpfalz Kreis, die Attributtabelle beinhaltet: NAME: Name oder bei mehrfach Benennung Ärzte; VORNAME: Vorname oder bei mehrfach Benennung Anzahl der Ärzte im gleichen Gebäude; ÄRZTE: bei mehrfach Benennung Ärzte mit Titel; WEI ÄRZTE: weitere Ärzte wie Feld ÄRZTE; TITEL: Titel, akd.; PLZ: Postleitzahl; ORT: Ort; HNR: Hausnummer; STRASSE: Straßennamen; TELEFON: Telefon; FACHGEBIE: Fachgebiet, bei mehrfach Benennung Fachgebiet in der Reihenfolge der Ärzte; ZUSATZQUA: Zusatzqualifikation, Fachgebiet bei mehrfach Benennung in der Reihenfolge der Ärzte; X: X Koordinate; Y: Y Koordinate; BEMERKUNG: mehrere Ärzte in gleicher Praxis, Gemeinschaftspaxis; ERFASSER: GDZ beim LVGL Stand: ;

Ärzte im Landkreis Merzig Wadern Saarland

Ärzte im Landkreis Merzig Wadern, die Attributtabelle beinhaltet: NAME: Name oder bei mehrfach Benennung Ärzte; VORNAME: Vorname oder bei mehrfach Benennung Anzahl der Ärzte im gleichen Gebäude; ÄRZTE: bei mehrfach Benennung Ärzte mit Titel; WEI ÄRZTE: weitere Ärzte wie Feld ÄRZTE; TITEL: Titel, akd.; PLZ: Postleitzahl; ORT: Ort; HNR: Hausnummer; STRASSE: Straßennamen; TELEFON: Telefon; FACHGEBIE: Fachgebiet, bei mehrfach Benennung Fachgebiet in der Reihenfolge der Ärzte; ZUSATZQUA: Zusatzqualifikation, Fachgebiet bei mehrfach Benennung in der Reihenfolge der Ärzte; X: X Koordinate; Y: Y Koordinate; BEMERKUNG: mehrere Ärzte in gleicher Praxis, Gemeinschaftspaxis; ERFASSER: GDZ beim LVGL Stand: ;

Ärzte im Landkreis Neunkirchen Saarland

Ärzte im Landkreis Neunkirchen, die Attributtabelle beinhaltet: NAME: Name oder bei mehrfach Benennung Ärzte; VORNAME: Vorname oder bei mehrfach Benennung Anzahl der Ärzte im gleichen Gebäude; ÄRZTE: bei mehrfach Benennung Ärzte mit Titel; WEI ÄRZTE: weitere Ärzte wie Feld ÄRZTE; TITEL: Titel, akd.; PLZ: Postleitzahl; ORT: Ort; HNR: Hausnummer; STRASSE: Straßennamen; TELEFON: Telefon; FACHGEBIE: Fachgebiet, bei mehrfach Benennung Fachgebiet in der Reihenfolge der Ärzte; ZUSATZQUA: Zusatzqualifikation, Fachgebiet bei mehrfach Benennung in der Reihenfolge der Ärzte; X: X Koordinate; Y: Y Koordinate; BEMERKUNG: mehrere Ärzte in gleicher Praxis, Gemeinschaftspaxis; ERFASSER: GDZ beim LVGL Stand: ;

Ärzte im Landkreis St.Wendel Saarland

Ärzte im Landkreis St.Wendel, die Attributtabelle beinhaltet: NAME: Name oder bei mehrfach Benennung Ärzte; VORNAME: Vorname oder bei mehrfach Benennung Anzahl der Ärzte im gleichen Gebäude; ÄRZTE: bei mehrfach Benennung Ärzte mit Titel; WEI ÄRZTE: weitere Ärzte wie Feld ÄRZTE; TITEL: Titel, akd.; PLZ: Postleitzahl; ORT: Ort; HNR: Hausnummer; STRASSE: Straßennamen; TELEFON: Telefon; FACHGEBIE: Fachgebiet, bei mehrfach Benennung Fachgebiet in der Reihenfolge der Ärzte; ZUSATZQUA: Zusatzqualifikation, Fachgebiet bei mehrfach Benennung in der Reihenfolge der Ärzte; X: X Koordinate; Y: Y Koordinate; BEMERKUNG: mehrere Ärzte in gleicher Praxis, Gemeinschaftspaxis; ERFASSER: GDZ beim LVGL Stand: ;

Ärzte im Landkreis Saarlouis Saarland

Ärzte im Landkreis Saarlouis, die Attributtabelle beinhaltet: NAME: Name oder bei mehrfach Benennung Ärzte; VORNAME: Vorname oder bei mehrfach Benennung Anzahl der Ärzte im gleichen Gebäude; ÄRZTE: bei mehrfach Benennung Ärzte mit Titel; WEI ÄRZTE: weitere Ärzte wie Feld ÄRZTE; TITEL: Titel, akd.; PLZ: Postleitzahl; ORT: Ort; HNR: Hausnummer; STRASSE: Straßennamen; TELEFON: Telefon; FACHGEBIE: Fachgebiet, bei mehrfach Benennung Fachgebiet in der Reihenfolge der Ärzte; ZUSATZQUA: Zusatzqualifikation, Fachgebiet bei mehrfach Benennung in der Reihenfolge der Ärzte; X: X Koordinate; Y: Y Koordinate; BEMERKUNG: mehrere Ärzte in gleicher Praxis, Gemeinschaftspaxis; ERFASSER: GDZ beim LVGL Stand: ;

Ärzte im Regionalverband Saarbrücken Saarland

Ärzte im Regionalverband Saarbrücken, die Attributtabelle beinhaltet: NAME: Name oder bei mehrfach Benennung Ärzte; VORNAME: Vorname oder bei mehrfach Benennung Anzahl der Ärzte im gleichen Gebäude; ÄRZTE: bei mehrfach Benennung Ärzte mit Titel; WEI ÄRZTE: weitere Ärzte wie Feld ÄRZTE; TITEL: Titel, akd.; PLZ: Postleitzahl; ORT: Ort; HNR: Hausnummer; STRASSE: Straßennamen; TELEFON: Telefon; FACHGEBIE: Fachgebiet, bei mehrfach Benennung Fachgebiet in der Reihenfolge der Ärzte; ZUSATZQUA: Zusatzqualifikation, Fachgebiet bei mehrfach Benennung in der Reihenfolge der Ärzte; X: X Koordinate; Y: Y Koordinate; BEMERKUNG: mehrere Ärzte in gleicher Praxis, Gemeinschaftspaxis; ERFASSER: GDZ beim LVGL Stand: ;

§ 108 Ausschuss für medizinische Ausstattung in der Seeschifffahrt

§ 108 Ausschuss für medizinische Ausstattung in der Seeschifffahrt (1) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur errichtet einen Ausschuss für medizinische Ausstattung in der Seeschifffahrt (Ausschuss). Dem Ausschuss obliegt es Entwicklungen im Bereich der medizinischen Ausstattung fortlaufend zu verfolgen, den Stand der medizinischen Erkenntnisse zu ermitteln und festzustellen, Empfehlungen zur Einrichtung der medizinischen Räumlichkeiten zu geben. Bei der Feststellung des Standes der medizinischen Erkenntnisse sind insbesondere der jeweilige Schiffstyp, die Anzahl der Personen an Bord, der Einsatzzweck, das Fahrtgebiet, die Art, die Dauer und das Ziel der Reisen sowie einschlägige national und international empfohlene ärztliche Normen zu berücksichtigen. (2) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat den vom Ausschuss festgestellten Stand der medizinischen Erkenntnisse im Verkehrsblatt oder im Bundesanzeiger bekannt zu geben. Die Berufsgenossenschaft kann eine Bekanntmachung nach Satz 1 nachrichtlich auf ihrer Internetseite veröffentlichen. (3) Der Ausschuss besteht aus einer Vertreterin oder einem Vertreter des seeärztlichen Dienstes der Berufsgenossenschaft, des funk- oder satellitenfunkärztlichen Dienstes mit fachärztlicher Beratung, der für die Gesundheitsangelegenheiten zuständigen Behörde der Freien und Hansestadt Hamburg, wobei die Person in der Schifffahrtsmedizin erfahren sein muss, des auf Grund des Abkommens der Länder über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Schifffahrtsmedizin eingerichteten Arbeitskreises der Küstenländer für Schiffshygiene, wobei die Person in der Schifffahrtsmedizin erfahren sein muss, des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte, der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker, der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft, des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie, der Reeder und der Seeleute. Ferner gehören dem Ausschuss mit beratender Stimme an: eine weitere Vertreterin oder ein weiterer Vertreter der Berufsgenossenschaft mit Befähigung zum Richteramt, zwei von der Bundesapothekerkammer benannte, in der Schiffsausrüstung erfahrene Apothekerinnen oder Apotheker, eine Vertreterin oder ein Vertreter der Deutschen Gesellschaft für Maritime Medizin, die oder der nicht zugleich den in Satz 1 genannten Einrichtungen angehört. Den Vorsitz führt eine Vertreterin oder ein Vertreter des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur, die oder der kein Stimmrecht hat. Die in Satz 1 Nummer 1 bis 7 bezeichneten Personen müssen hinsichtlich der medizinischen Behandlung und Versorgung von Personen an Bord oder hinsichtlich der Zulassung und Registrierung von Arzneimitteln, Betäubungsmitteln und Medizinprodukten fachkundig sein; die in Satz 1 Nummer 8 bis 10 bezeichneten Personen müssen Inhaber eines Befähigungszeugnisses für den nautischen Dienst auf Kauffahrteischiffen sein oder über gleichwertige Seefahrterfahrung einschließlich praktischer Kenntnisse in der medizinischen Betreuung an Bord verfügen. (4) Der Ausschuss ist bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben unabhängig. Der Ausschuss tagt nicht öffentlich. Über die Beratungen ist, mit Ausnahme der gefassten Beschlüsse, gegenüber Dritten Stillschweigen zu wahren. Der Ausschuss ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind; er fasst seine Beschlüsse mit der Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder. Außerhalb von Sitzungen können Beschlüsse im schriftlichen Verfahren gefasst werden, wenn kein stimmberechtigtes Mitglied widerspricht; in diesem Falle bedarf ein Beschluss der Mehrheit von zwei Dritteln aller stimmberechtigten Mitglieder. (5) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur beruft die Mitglieder des Ausschusses auf Vorschlag der entsendungsberechtigten Behörden und sonstigen Einrichtungen für die Dauer von drei Jahren. Für jedes Mitglied ist ein Vertreter zu berufen. Wiederberufung ist zulässig. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur kann einen Vorschlag nur zurückweisen, wenn die vorgeschlagene Person die notwendige Fachkunde nicht besitzt. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat ferner, soweit im Einzelfall ein besonderer fachlicher Bedarf besteht, je eine Vertreterin oder einen Vertreter des Bernhard-Nocht-Instituts für Tropenmedizin im Hinblick auf tropenmedizinische Belange, des Paul-Ehrlich-Instituts im Hinblick auf Belange des Impfschutzes und der Anwendung von Sera und Impfstoffen, des Robert-Koch-Instituts im Hinblick auf die Bekämpfung und Verhütung von Infektionskrankheiten oder der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung im Hinblick auf besondere Belange der Seefischerei zu beratenden Mitgliedern des Ausschusses auf Vorschlag der genannten Einrichtungen zu berufen; die Sätze 2 und 3 gelten entsprechend. Darüber hinaus kann das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur bei sonstigem Bedarf weitere Personen benennen, die beratend an Sitzungen des Ausschusses teilnehmen können. (6) Die Geschäftsführung des Ausschusses obliegt der Berufsgenossenschaft; sie nimmt an den Sitzungen teil. Stand: 03. Dezember 2015

Teilprojekt 4

Das Projekt "Teilprojekt 4" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Gesellschaft zur Förderung der Stechmückenbekämpfung e.V. Speyer - GFS durchgeführt. Fünf Partnerinstitutionen (Bernhard-Nocht-Institut für Tropenmedizin, BNITM; Friedrich-Loeffler-Institut, FLI; Universität Oldenburg, CvO; Leibniz-Zentrum für Agrarlandschaftsforschung, ZALF; Gesellschaft zur Förderung der Stechmückenbekämpfung, GFS) und ein assoziierter Partner (Fraunhofer Institut für Zelltherapie und Immunologie, IZI) werden in CuliFo3 Effekte biotischer und abiotischer Faktoren auf das Auftreten tier- und humanmedizinisch bedeutender Arboviren in Deutschland analysieren. Das wissenschaftliche Konzept baut auf Erkenntnisse der zuvor vom BLE finanzierten Projekte CuliFo und CuliFo2 auf. Ergebnisse werden genutzt, um zeitnahe gezielte Reaktionen zum Management von Risikosituationen zu ermöglichen und adäquate Maßnahmenkataloge zu entwickeln. Für ein Frühwarnsystem wird der Einfluss von insektenspezifischen Viren auf die Arbovirus-Replikation in Vektoren, von Ko-Infektionen mit Arboviren auf die Vektorkapazität, die Ausscheidungsdynamik und minimale Infektionsdosis von Arboviren für Culiciden erforscht. Ebenso, ob Infektionen von Vögeln mit USUV oder TBEV zu Kreuzprotektion gegenüber WNV führen. Die klinische Relevanz von Arbovirus-Infektionen wird über Untersuchung von Blutspender- und Patientenproben und toten Wildvögeln erfolgen und die Arbovirus-Surveillance durch Analyse des Viroms von Culiciden und Vögeln und die Validierung des Einsatzes von FTA-Karten. Modellierung von Landschaftsstrukturen als Stechmückenhabitat, Erfassung von Flugaktivitäten, physikalisch-chemischer und ökologischer Parameter sowie der Rastplätze von Stechmücken tragen zum besseren Verständnis der Vektorökologie bei. Die biologische Bekämpfung von Culiciden-Larven durch Copepoden sowie mit mikrobiellen Bekämpfungsstoffen wird als umweltverträgliche und nachhaltige Strategie evaluiert. Eine Kosten-Nutzen-Analyse zur Wirksamkeit und zu sozioökonomischen Konsequenzen von Maßnahmen zur Bekämpfung von Arboviren untersucht Vor- und Nachteile der verschiedenen Methoden.

Teilprojekt 2

Das Projekt "Teilprojekt 2" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Leibniz-Zentrum für Agrarlandschaftsforschung (ZALF) e.V. durchgeführt. Fünf Partnerinstitutionen (Bernhard-Nocht-Institut für Tropenmedizin, BNITM; Friedrich-Loeffler-Institut, FLI; Universität Oldenburg, CvO; Leibniz-Zentrum für Agrarlandschaftsforschung, ZALF; Gesellschaft zur Förderung der Stechmückenbekämpfung, GFS) und ein assoziierter Partner (Fraunhofer Institut für Zelltherapie und Immunologie, IZI) werden in CuliFo3 Effekte biotischer und abiotischer Faktoren auf das Auftreten tier- und humanmedizinisch bedeutender Arboviren in Deutschland analysieren. Das wissenschaftliche Konzept baut auf Erkenntnisse der zuvor vom BLE finanzierten Projekte CuliFo und CuliFo2 auf. Ergebnisse werden genutzt, um zeitnahe gezielte Reaktionen zum Management von Risikosituationen zu ermöglichen und adäquate Maßnahmenkataloge zu entwickeln. Für ein Frühwarnsystem wird der Einfluss von insektenspezifischen Viren auf die Arbovirus-Replikation in Vektoren, von Ko-Infektionen mit Arboviren auf die Vektorkapazität, die Ausscheidungsdynamik und minimale Infektionsdosis von Arboviren für Culiciden erforscht. Ebenso, ob Infektionen von Vögeln mit USUV oder TBEV zu Kreuzprotektion gegenüber WNV führen. Die klinische Relevanz von Arbovirus-Infektionen wird über Untersuchung von Blutspender- und Patientenproben und toten Wildvögeln erfolgen und die Arbovirus-Surveillance durch Analyse des Viroms von Culiciden und Vögeln und die Validierung des Einsatzes von FTA-Karten. Modellierung von Landschaftsstrukturen als Stechmückenhabitat, Erfassung von Flugaktivitäten, physikalisch-chemischer und ökologischer Parameter sowie der Rastplätze von Stechmücken tragen zum besseren Verständnis der Vektorökologie bei. Die biologische Bekämpfung von Culiciden-Larven durch Copepoden sowie mit mikrobiellen Bekämpfungsstoffen wird als umweltverträgliche und nachhaltige Strategie evaluiert. Eine Kosten-Nutzen-Analyse zur Wirksamkeit und zu sozioökonomischen Konsequenzen von Maßnahmen zur Bekämpfung von Arboviren untersucht Vor- und Nachteile der verschiedenen Methoden.

1 2 3 4 558 59 60