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2. PÄ DolWin4/BorWin4 LA Nord

Die Amprion Offshore GmbH plant den Netzanschluss der Offshore-Plattformen DolWin 4 und BorWin 4 im Abschnitt Nord der Landtrasse. Im Zuge der Ausführungsplanung und der Konkretisierung der Bauumsetzung hat sich die Notwendigkeit von Muffenverschiebungen sowie von Zuwegungsanpassungen ergeben. Die Muffenstandorte M_N21 und M-E_N36 werden verlegt und die dort verlaufenden HDD-Bohrungen werden um ca. 10 m verkürzt. Zudem wird die Zufahrtsbreite der Straße „Lange Fenne“ und die Abbiegung in den „Riepster Weg“ (K 39) auf 5,00 m erweitert. Außerdem wird die bisherige Zuwegungsplanung durch Nutzung des Dobbenweges anstelle der Nutzung der Brücke über das Uphuser Meer angepasst.

Biodiversität Übereinkommen über die biologische Vielfalt EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt Landesstrategie zur Biologischen Vielfalt Dokumente

Die Jahre 2021 bis 2030 wurden von der Generalversammlung der Vereinten Nationen zur UN-Dekade für die "Wiederherstellung von Ökosystemen" erklärt. Sie folgt auf die UN-Dekade "Biologische Vielfalt", die mit dem Jahr 2020 zu Ende gegangen ist. Ziel der neuen Dekade ist es, die globalen Nachhaltigkeitsziele bis zum Jahr 2030 zu erreichen, indem die weltweite Zerstörung von Ökosystemen beendet, ihre Erhaltung sichergestellt und ihre Wiederherstellung initiiert wird. Diese Dekade versteht sich dabei als komplementär zu den drei UN-Konventionen zu Biodiversität (CBD), Klimawandel (UNFCCC) und Wüstenbekämpfung (UNCCD) sowie als Schnittstelle zur Umsetzung der verschiedenen Konventionen. Im Oktober 2021 fand die 15. Vertragsstaatenkonferenz des Übereinkommens zur biologischen Vielfalt (CBD COP 15) mit knapp 200 beteiligten Ländern, u. a. auch Deutschland, virtuell im chinesischen Kunming statt. Bei einem zweiten Treffen, das für April 2022 geplant ist, soll dann in Anwesenheit aller beteiligten Länder ein neues Abkommen zum Schutz der biologischen Vielfalt beschlossen werden. Vor dem Hintergrund der zuvor genannten UN-Dekade und dem Auslaufen der bisherigen europäischen Strategie mit dem Titel "Unsere Lebensversicherung, unser Naturkapital – eine Biodiversitätsstrategie bis 2020" hat die Europäische Kommission im Mai 2020 eine neue EU-Biodiversitätsstrategie vorgelegt. Sie trägt den Namen „Mehr Raum für die Natur in unserem Leben“ und verfolgt das Ziel, die biologische Vielfalt Europas bis 2030 zu stärken. Als zentraler Bestandteil des "Green Deal" der EU-Kommission ist die Strategie Teil des europäischen Weges aus der COVID-19 Krise. Sie soll Wachstum und Nachhaltigkeit miteinander verbinden. Erstmals werden rechtsverbindliche Ziele zur Wiederherstellung von Ökosystemen formuliert. Die Strategie zeigt auf, wie Europa dazu beitragen kann, dass bis 2050 alle Ökosysteme der Welt wiederhergestellt werden, widerstandsfähig sind und angemessen geschützt werden. Die Strategie behandelt die fünf Hauptursachen des Verlusts an biologischer Vielfalt: Veränderungen bei der Land- und Meeresnutzung, übermäßige Ressourcennutzung, Klimawandel, Umweltverschmutzung und invasive gebietsfremde Arten. Um gesunde und widerstandsfähige Ökosysteme aufzubauen, werden in der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 u. a. folgende Ziele festgelegt: Gesetzlicher Schutz von mindestens 30 Prozent der Landfläche und 30 Prozent der Meeresgebiete der EU, davon ein Drittel streng geschützt Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme, auch durch rechtlich verbindliche Ziele zur Wiederherstellung der Natur Umkehr des Rückgangs an Bestäubern Reduzierung des Einsatzes und des Risikos von Pestiziden um 50 Prozent Landschaftselemente mit großer biologischer Vielfalt auf mindestens 10 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche Ökologische Landwirtschaft auf mindestens 25 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche Wiederherstellung von mindestens 25.000 Flusskilometern in der EU als frei fließende Flüsse Bekämpfung von Beifängen und Schädigungen des Meeresbodens Seit dem Jahr 2007 besteht in Deutschland die Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt . Sie hatte zum Ziel, bis zum Jahr 2020 den Rückgang der biologischen Vielfalt in Deutschland aufzuhalten und eine positive Entwicklung anzustoßen. Die Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt wird in besonderem Maße auch durch die gezielte Förderung biodiversitätsstärkender Projekte unterstützt. In dem Zusammenhang ist vor allem das Bundesprogramm Biologische Vielfalt genannt. Das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt beteiligt sich hierbei an der Kofinanzierung einiger Projekte auf dem Gebiet unseres Bundeslandes. Die neue Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt berücksichtigt die strategischen Vorgaben der globalen Gemeinschaft (z.B. zukünftiges Rahmenprogramms der CBD) sowie die neue EU-Biodiversitätsstrategie 2030. Es ist angedacht, bis zum Frühjahr 2023 in Zusammenarbeit mit den Bundesländern und unter der Federführung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz eine neue Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt für Deutschland sowie die dazugehörigen Aktionspläne zu erarbeiten. Die Landesregierung räumt der Biodiversität hohe Priorität ein und hat es sich daher zum Ziel gesetzt, die bestehende Strategie zur Biologischen Vielfalt und den dazugehörenden Aktionsplan in dieser Legislaturperiode (2021-2026) fortzuschreiben. Darauf haben sich die Koalitionspartner im aktuellen Koalitionsvertrag verständigt. Das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt übernimmt die Federführung über die Fortschreibung der Landesstrategie. Es ist beabsichtigt, bei der Fortschreibung die Ziele der Europäischen und Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt zu berücksichtigen. Im Jahr 2010 verabschiedete Sachsen-Anhalt die Strategie des Landes zur Biologischen Vielfalt (pdf, nicht barrierefrei). Die Strategie bietet die Chance, dass alle Akteure in den jeweiligen Themenfeldern sich konkrete Ziele setzen und Maßnahmen ergreifen, mit deren Realisierung sie einen maßgeblichen Beitrag zum Erhalt der Biodiversität leisten können. Ziel ist es, alle gesellschaftlichen Kräfte zu mobilisieren und zu bündeln, so dass sich die Gefährdung der biologischen Vielfalt in Sachsen-Anhalt deutlich verringert und als Fernziel die biologische Vielfalt einschließlich ihrer regionaltypischen Besonderheiten wieder zunimmt. In der Strategie werden für alle biodiversitätsrelevanten Themen Ziele festgelegt, die nach ökologischen, ökonomischen und sozialen Gesichtspunkten im Sinne des Leitprinzips Nachhaltigkeit berücksichtigt werden sollen. Ein vom Kabinett am 24. September 2013 beschlossener Aktionsplan Biologische Vielfalt (pdf, 4 MB) ergänzt die Strategie des Landes zur biologischen Vielfalt und benennt Maßnahmen für rund 60 Handlungsschwerpunkte. Er soll die Umsetzung der Landesstrategie beschleunigen und den Fortschritt messbar machen. Im Aktionsplan werden zu den einzelnen Maßnahmen Angaben zum Zeitrahmen gemacht sowie Zuständigkeiten und Partner für die Durchführung benannt. Wichtige Partner bei der Durchführung der Maßnahmen sind zum Beispiel Landnutzer, Fachverbände, Kommunen sowie Forschungs- und Hochschuleinrichtungen. Die Landesverwaltung informiert und unterstützt bei der Umsetzung der Maßnahmen. Dabei kommt den Förderprogrammen, die überwiegend aus EU-Mitteln gespeist werden, eine wichtige Rolle zu. Die Landesstrategie sowie der dazugehörige Aktionsplan Biologische Vielfalt sollen die Verantwortung in allen Handlungsfeldern insgesamt deutlich machen, geeignete Wege zum erfolgreichen Biodiversitätsschutz aufzeigen und einen ausreichenden Personal- und Finanzeinsatz zur Erreichung dieser strategischen Ziele begründen. Darüber hinaus hat sie strategische Ansätze entwickelt, um auch konzeptionell eine Verzahnung innerhalb des Landes u. a. mit den Strategien zur Nachhaltigkeit und anderen Bereichen herzustellen. Die strategischen Zielsetzungen richten sich an alle Ressorts, Fachbereiche und Verwaltungsebenen. Es ist von essentieller Bedeutung für die Zielerreichung, das fachliche und verwaltungsmäßige Handeln an den Anforderungen der biologischen Vielfalt zu orientieren. Für die Begleitung der konzeptionellen Umsetzung der Strategie durch wissenschaftliche Forschungseinrichtungen und Facheinrichtungen des Landes bestehen darüber hinaus gute Voraussetzungen. Erfreulicherweise haben bereits die zahlreichen Aktivitäten sowie die umfangreiche Öffentlichkeitsarbeit im Internationalen Jahr der Biologischen Vielfalt (2010) dazu geführt, dass das Thema Biodiversität auch in Sachsen-Anhalt stärker in den Fokus beziehungsweise in das öffentliche Bewusstsein gerückt ist und inzwischen Eingang in die unterschiedlichen Politikfelder gefunden hat. Die Strategie zur biologischen Vielfalt hat den Anstoß dazu gegeben, dass man sich auf breiter Front mit dem Thema Biodiversität beschäftigt. Dies widerspiegelt sich auch in den Zielsetzungen der aktuellen Koalitionsvereinbarung, wo Handlungsansätze zur Förderung der Biodiversität formuliert wurden, insbesondere auch im wichtigen Bereich der Landwirtschaft sowie beim Ausbau der erneuerbaren Energien. So will die Landesregierung unter anderem mit einem Förderprogramm in fünf Modellregionen unter anderem zu Fragen der Biodiversität und dem Insektenschutz auf landwirtschaftlichen Nutzflächen forschen. Außerdem sollen zur Erhöhung der biologischen Vielfalt in den intensiv genutzten Agrarlandschaften Feldraine, Hecken, Wegränder und Feuchtgebiete in die landwirtschaftliche Förderkulisse aufgenommen werden. Photovoltaik-Freiflächenanlagen sollen neben der klimafreundlichen Energiegewinnung auch einen wertvollen Beitrag zum Biotopverbund in der offenen Agrarlandschaft zu leisten. Hierzu will sich die Landesregierung für biodiversitätsfreundliche Planungen einsetzen.

Führung des Liegenschaftskatasters - Tatsächliche Nutzung

Führung des Liegenschaftskatasters - Tatsächliche Nutzung - Landesamt für Vermessung und Geoinformation Das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt informiert. Das Landesamt für Vermessung und Geoinforma- tion Sachsen-Anhalt (LVermGeo) möchte Sie mit folgenden Hinweisen zum Nachweis der Tatsäch- lichen Nutzung Ihrer Flurstücke im Liegenschafts- kataster informieren. Das Liegenschaftskataster Das Liegenschaftskataster ist das öffentlich-recht- liche Register, in dem alle Liegenschaften (Flur- stücke und Gebäude) des Landesgebietes nach- gewiesen, dargestellt und beschrieben werden. Es dient vor allem zur Sicherung des Grundeigentums, dem Grundstücksverkehr und der Ordnung von Grund und Boden. Die Führung des Liegenschaftskatasters er- folgt in Sachsen-Anhalt mit dem Verfahren Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssy- stem (ALKIS®) In den Nachweisen Liegenschaftsbuch (beschrei- bender Teil) und Liegenschaftskarte (darstellender Teil) werden u. a. Gemarkungsname, Flurnummer, Flurstücksnummer, Flurstücksgrenzen, Grenz- punkte, Gebäudegrundrisse mit Gebäudefunktion geführt. Weiterhin sind Eigentumsangaben wie Name des Grundstückseigentümers bzw. des Erb- bauberechtigten und Angaben des Grundbuches z. B. Grundbuchkennzeichen zu finden. Die beschreibenden Daten wie Lagebezeichnung, Tatsächliche Nutzung, Bodenschätzungsergeb- nisse und Flächeninhalt der Flurstücke werden ebenso wie alle Daten der Nachweise flächende- ckend und aktuell vorgehalten. So wird das Liegenschaftskataster auch den An- forderungen des Rechtsverkehrs, der Verwaltung und der Wirtschaft gerecht und berücksichtigt die Bedürfnisse der Landesplanung, der Bauleit- planung, der Bodenordnung, der Ermittlung von Grundstückswerten sowie des Umwelt- und Natur- schutzes. • mit vergleichbarer Zweckbestimmung des vor- gefundenen Gebäudebestandes bei bebauten Grundstücken. Die Daten der Tatsächlichen Nutzung werden objektbezogen landesweit vorgehalten und gliedern sich in die Objektartengruppen Siedlung, Verkehr, Vegetation und Gewässer mit den dazugehörigen jeweiligen Objektarten. Siedlung Wohnbaufläche Industrie- und Gewerbefläche Halde Bergbaubetrieb Tagebau, Grube, Steinbruch Fläche gemischter Nutzung LVermGeo Stand: 07/2023 Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen als Ansprechpartner gern zur Verfügung und geben weitere Informationen zu den Dienstlei- stungen unserer Behörde. Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt E-Mail: poststelle.lvermgeo@sachsen-anhalt.de Standorte der Geokompetenz-Center: Scharnhorststraße 89 39576 Stendal Telefon: 03931 252-106* Telefax: 03931 252-499 Otto-von-Guericke-Straße 15 39104 Magdeburg Telefon: 0391 567-7864* Telefax: 0391 567-7821 Elisabethstraße 15 06847 Dessau-Roßlau Telefon: 0340 6503-1258* Telefax: 0340 6503-1001 Sport-, Freizeit- und ErholungsflächeNeustädter Passage 15 06122 Halle (Saale) Telefon: 0345 6912-481* Telefax: 0345 69126-133 Friedhof*Telefonnummer des Geokompetenz-Centers Fläche besonderer funktionaler Prägung Verkehr Straßenverkehr Weg Platz Öffnungszeiten der Geokompetenz-Center: Mo bis Fr 8:00 - 13:00 Uhr zusätzlich für Antragsannahme und Information Di 13:00 - 18:00 Uhr Bahnverkehr Flugverkehr Schiffsverkehr Vegetation Landwirtschaft Wald Gehölz Heide Moor Sumpf Die Tatsächliche Nutzung Die tatsächliche Nutzung beschreibt Flächen der Erdoberfläche • mit gleichem Bewuchs oder gleicher Bodende- ckung und Funktionalität bei unbebauten Grund- stücken sowie Ansprechpartner: Unland/ Vegetationslose Fläche Gewässer Fließgewässer Hafenbecken Stehendes Gewässer Meer Internet: geodatenportal.sachsen-anhalt.de www.sachsen-anhalt.de Erläuterungen zur Darstellung der Objektarten finden Sie im ALKIS®-Signaturenkatalog der Doku- mentation zur Modellierung der Geoinformationen des amtlichen Vermessungswesens (GeoInfoDok) unter www.adv-online.de. Ablauf der Erfassung Nach einer örtlichen Ersterfassung der im Jahr 2003 eingeführten bundesweit vergleichbaren Nutzungsarten erfolgt nunmehr eine turnusmäßige Überprüfung insbe- sondere unter Zuhilfenahme von Luftbildern. Das Liegenschaftskataster wird fortgeführt und damit aktualisiert. Die Information über die Aktualisierung beschreibender Angaben im Liegenschaftskataster erfolgt ortsüblich. Die Verarbeitung der Daten im Liegenschaftskataster ist ausschließlich Aufgabe des LVermGeo und kostenfrei. Ergeben sich bei einer beantragten Liegenschafts- vermessung Änderungen der Tatsächlichen Nutzung, werden diese auch in das Liegenschaftskataster über- nommen und dem Antragsteller mit der Fortführungs- mitteilung zur Liegenschaftsvermessung zur Kenntnis gegeben. Auszug aus dem Geobasisinformationssystem - Liegenschaftskataster (darstellende Anga- ben) Liegenschaftskarte Rechtliche Bedeutung Die Tatsächliche Nutzung gehört zu den beschreibenden Daten des Liegenschaftskatasters mit Informationscharakter. Diese Daten fallen nicht unter die sogenannte Richtigkeitsvermutung und den Öffentlichen Glauben nach dem Bürgerlichen Gesetz- buch. Die Eintragung der Nutzung in das Liegenschaftskataster entfal- tet keine Rechtswirkung. Ebenso können weder die Bebaubarkeit noch der Kaufpreis eines Flurstückes von den Angaben zur tatsächlichen Nutzung abgeleitet werden. Letztgenannter ergibt sich - als Verkehrswert eines Grundstückes - vielmehr aus der bestmöglichen, (bau) rechtlich zulässigen Nutzung. Auch in steuerrechtlicher Hinsicht geht von der eingetragenen tatsächlichen Nutzung keine Rechtswirkung aus. Weitere Informationen Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Geokompetenz- Center des LVermGeo gern zur Verfügung. Darüber hinaus finden Sie weitere Informationen im Internet unter: geodatenportal.sachsen-anhalt.de. Auszug aus dem Geobasisinformationssystem - Liegenschaftskarte mit Orthophoto LVermGeo Stand: 07/2023 Auszug aus dem Liegenschaftskataster - Flurstücks- und Eigentumsnachweis (Ausschnitt) Digitales Orthophoto Erläuterungen zum Auszug aus dem Liegenschaftskataster (Ausschnitt)

Der Zustand der Natura-2000-Schutzgüter in den deutschen Gewässern der Nordsee

Für das Jahr 2020 gab es klar definierte, national und international festgelegte Ziele zum Schutz der marinen biologischen Vielfalt und der Meeresumwelt insgesamt. Ausgehend von der vorliegenden Darstellung der aktuellen Zustände der marinen Schutzgüter ist jedoch zusammenfassend festzustellen, dass diese Schutzziele in der deutschen Nordsee nicht erreicht wurden. Auch in Gebieten, die speziell für den Schutz der marinen Arten und Lebensräume vorgesehen sind und in denen Naturschutz Vorrang hat, also in marinen Schutzgebieten und Nationalparks, wurden sie vielfach verfehlt. Hauptgrund sind die größtenteils nicht eingeschränkten ökonomisch begründeten Nutzungen mit ihren direkten und indirekten Auswirkungen. Eine ökologisch und ökonomisch nachhaltige Nutzung ist nach wie vor nicht erreicht. Es ist notwendig, auch auf politischer Ebene die Meeresnatur belastende Nutzungen wie die Fischerei einzuschränken, in die Meere gelangende Nähr- und Schadstoffe zu reduzieren, den Klimawandel an der Wurzel - dem hohen Energieverbrauch und CO2-Ausstoß - abzumildern und im marinen Bereich Schutzgebiete mit Nullnutzung zu etablieren, die dauerhaft echte Rückzugs- und Ruheräume für Arten garantieren.

Deutsche würden für besseren Zustand von Nord- und Ostsee zahlen

Deutsche würden für besseren Zustand von Nord- und Ostsee zahlen Algenblüten, Wassertrübung, Überfischung, Unterwasserlärm oder Müll beeinflussen den Zustand von Nord- und Ostsee negativ. Damit sinkt auch der Wert, den Menschen diesen Lebensräumen beimessen. Eine Studie im Auftrag des UBA hat ermittelt, dass Bürger*innen zur Erreichung des guten Umweltzustands der deutschen Meere bereit wären, durchschnittlich 65 Euro pro Person und Jahr zu zahlen. Im Rahmen des Forschungsvorhabens „The value of the German marine environment“ wurde der Nutzen für die deutsche Bevölkerung geschätzt, der entstehen würde, wenn in Nord- und Ostsee ein "guter Umweltzustand“ erreicht würde. Dazu erfragte das Forschungsteam in einer repräsentativen Umfrage die Zahlungsbereitschaft der deutschen Bürger*innen für diesen guten Zustand in der deutschen Meeresumwelt. Demnach wären die Deutschen bereit, durchschnittlich 65 Euro pro Person und Jahr für dieses Ziel aufzubringen. Auf alle Bundesbürger*innen hochgerechnet entspricht dies einer Zahlungsbereitschaft von rund 4,5 Milliarden Euro pro Jahr. Ein Vergleich der Ergebnisse mit Studien aus Finnland und Schweden zeigt für Deutschland eine niedrigere durchschnittliche Zahlungsbereitschaft pro Bürger*innen. Aufgrund der höheren Einwohnerzahl ergibt sich jedoch in Summe eine deutlich höhere Zahlungsbereitschaft. Motivationen der Bürger*innen Von den Befragten mit Zahlungsbereitschaft drückten fast 70 Prozent aus, dass ihre Motivation aus der Sorge um künftige Generationen sowie aufgrund einer allgemeinen Wertschätzung von Lebensräumen resultiert. Motivationen, die sich auf die persönliche Nutzung der Meere als Erholungsgebiet beziehen, wurden von einem deutlich geringeren Prozentsatz der Personen geäußert. Die starke Bedeutung der sogenannten Existenzwerte gegenüber den Nutzungswerten zeigte sich auch in der vertieften Auswertung der Rückmeldungen. Die Zahlungsbereitschaft hing zum Beispiel nicht von der Entfernung zur Küste ab. Jedoch haben Familien mit vielen Kindern eine signifikant höhere Zahlungsbereitschaft als kleinere Haushalte. Dies deckt sich mit der Motivation, eine intakte Umwelt für zukünftige Generationen zu hinterlassen. Finanzielle Ausstattung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie Die Ergebnisse der repräsentativen Befragung sind ein deutlicher Auftrag an die Politik, den Meeresschutz durch eine Aufstockung der entsprechenden Haushaltsansätze der betroffenen Ressorts finanziell zu stärken. Die nationale Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie leidet von Beginn an einer geringen finanziellen Mittelausstattung. Dies zeigt sich auch an der Ausgestaltung des Maßnahmenprogramms sowie der personellen Ausstattung zur Planung, Umsetzung und Kontrolle, der Maßnahmen. Selbst bei einer großzügigen Annahme von jährlichen Ausgaben in Höhe von rund 10 Mio. Euro für das Maßnahmenprogramm liegt die jährliche Zahlungsbereitschaft um mehrere hundert Mal über dem aktuellen Aufwand. Zustand von Nordsee und Ostsee Die Zustandsbewertung der deutschen Nord- und Ostseegewässer von 2018 zeigt, dass zwar einige Komponenten der Meeresumwelt bereits einen guten Zustand sind: Ausgewählte Schadstoffkonzentrationen haben abgenommen. Die Nährstoffbelastung ( Eutrophierung ) ist allerdings weiterhin großflächig zu hoch und auch weitere Indikatoren zeigen, dass unsere Meere stark belastet sind. Die vereinbarten Ziele zum Schutz der ⁠ Biodiversität⁠ sind auch noch nicht erreicht und ein guter Zustand der Meeresgewässer noch in weiter Ferne. Zur Verbesserung des Zustands hat Deutschland ein Maßnahmenprogramm beschlossen welches zurzeit für die nächsten sechs Jahre aktualisiert wird. Es ist allerdings absehbar, dass auch mit diesem viele Belastungen nicht ausreichend gesenkt werden.

Umweltbelange der Meeresraumordnung in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) unter Berücksichtigung des Ökosystemansatzes

Der Bund hat 2009 erstmals Raumordnungspläne für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone (⁠ AWZ ⁠) in der Nord- und in der Ostsee aufgestellt, also für das Gebiet seewärts der 12 Seemeilen-Grenze bis maximal 200 Seemeilen Entfernung zur Küste. Aufgrund verschiedener nationaler und internationaler Initiativen ergeben sich inzwischen neue oder erweiterte Anforderungen an die Meeresraumordnung. Ziel des Forschungsberichtes ist es, der Umweltseite des Bundes geeignete Informations- und Bewertungsgrundlagen sowie Lösungsvorschläge für die Mitwirkung bei einer Fortschreibung der Raumordnungspläne für die deutsche AWZ zur Verfügung zu stellen. Die Empfehlungen zeigen, wie Umweltbelange in Ziele und Grundsätze der Meeresraumordnung  umgesetzt werden können. Handlungsmaxime ist dabei, negative Auswirkungen der verschiedenen maritimen Nutzungen auf die Schutzgüter der Meeres zu vermeiden oder zu reduzieren, geeignete Meeresflächen für umweltrelevante Funktionen zu sichern und insgesamt den Meeresraum sparsam und effizient in Anspruch zu nehmen. Veröffentlicht in Texte | 08/2017.

Integrating Sectoral Ocean Policies

Oceans and seas are adversely affected by a large number of anthropogenic pressures. The need to better integrate the policies of different sectors, which impact the oceans is generally seen. Different countries strive to implement a more integrated approach for the management and protection of their marine areas. Important tools which can support this process are marine spatial planning and marine protected areas. If a single administrative body is made responsible for the entire task of sustainable marine use and conservation, this could help to bundle responsibilities. Existing approaches often do not meet expectations. Reasons for this are diverse, ranging from insufficient governmental and scientific resources, lack of political will or a federal political system that complicates cooperation and coordination. © Springer International Publishing AG 2018

Umweltbelange der Meeresraumordnung in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) unter Berücksichtigung des Ökosystemansatzes

Trotz anfänglicher Bedenken gegenüber einer Raumordnung auf dem Meer wurden inzwischen in Deutschland die notwendigen rechtlichen Regelungen geschaffen und auf dieser Grundlage maritime Raumordnungspläne aufgestellt. Die Herausforderung für die Zukunft ist, die Nutzung des maritimen Raums weiter zu optimieren, um die vielfältigen wirtschaftlichen und soziale Belange mit dem Schutz der Meeresumwelt noch besser in Einklang zu bringen. Dies gilt insbesondere für den begrenzten Raum der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ). Geplant ist, die Raumordnungspläne des Bundes für die deutsche AWZ in der Nordsee und in der Ostsee auf der Grundlage zukünftiger Bedarfs- und Schutzanforderungen fortzuschreiben. Ziel des vorliegenden F+E-Vorhabens ist es, Entscheidungsträgern und Interessensvertretern aus dem Umweltbereich geeignete Informations- und Bewertungsgrundlagen sowie Lösungsansätze zur Verfügung zu stellen, damit die Belange des Umweltschutzes entsprechend ihrer Bedeutung bei der Fortschreibung der Raumordnungspläne in der AWZ mit zugehöriger Strategischer Umweltprüfung in wirksame raumplanerische Ziele und Grundsätze umgesetzt werden können. Dabei sind negative Auswirkungen der verschiedenen Meeresnutzungen auf die Schutzgüter der Meeresumwelt zu vermeiden oder zu reduzieren, geeignete Flächen in ausreichendem Maße für umweltrelevante Funktionen zu sichern und der Meeresraum insgesamt sparsam und effizient zu nutzen. Quelle: Forschungsbericht

World Ocean Review Band 3: Rohstoffe aus dem Meer - Chancen und Risiken

Unter dem Motto „Rohstoffe aus dem Meer – Chancen und Risiken“ wurde am 20. Februar 2014, der dritte „World Ocean Review“ (WOR) der Öffentlichkeit präsentiert. Der WOR 3, herausgegeben von der gemeinnützigen Organisation maribus gGmbH und mit Unterstützung der Zeitschrift »mare«, des International Ocean Instituts (IOI) und des Exzellenzclusters »Ozean der Zukunft«, beschreibt ausführlich die bekannten metallischen und energetischen Rohstoffe in den Ozeanen und beleuchtet die Chancen und Risiken des Abbaus und der Nutzung von Rohstoffen. Der neue Report liefert Fakten über die Menge an bekannten Öl- und Gasvorkommen und der festen Gashydratvorkommen unterhalb des Meeresbodens. Ferner geht es um das Potenzial von mineralischen Rohstoffen wie Manganknollen, Kobaltkrusten und Massivsulfiden. Darüber hinaus thematisiert der WOR 3 die Verantwortung der internationalen Staatengemeinschaft für einen umweltverträglichen Abbau und die völkerrechtliche Herausforderung, für eine sozial gerechte Verteilung der Ressourcen in internationalen Gewässern zu sorgen.

Kommission verwarnt Philippinen und Papua-Neuguinea wegen unzureichender Bekämpfung der illegalen Fischerei

Die Europäische Kommission greift im Kampf gegen die illegale Fischerei härter durch und warnt die Philippinen und Papua-Neuguinea, dass sie als Länder eingestuft werden könnten, die die Kommission bei der Bekämpfung der illegalen, ungemeldeten und unregulierten Fischerei (IUU-Fischerei) als nichtkooperativ betrachtet. Der Beschluss vom 6. Juni 2014 unterstreicht, dass diese Länder die illegale Fischerei nicht ausreichend bekämpfen. Es werden konkrete Mängel – wie das Fehlen eines abschreckenden Sanktionssystems für die IUU-Fischerei oder fehlende Maßnahmen zur Behebung von Schwachstellen bei der Überwachung und Kontrolle von Fischereitätigkeiten - aufgezeigt.

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