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Bundesamt für Naturschutz: Marine Schutzgebiete (WFS)

WFS Downloaddienst der marinen Schutzgebiete in Deutschland. Die harmonisierten Datensaetze der Schutzgebiete werden vom Bundesamt fuer Naturschutz einmal jährlich aus den Datensätzen der Bundesländer und des Bundes zusammengeführt. Dabei werden die Gebietsgrenzen, soweit erforderlich, an den Verlauf der Bundeslandgrenzen des Datenbestandes Verwaltungsgrenzen 1: 25.000 (VG 25, BKG) angepasst. Im Dienst der marinen Schutzgebiete werden als Auszug aus diesen Gesamtdatensätzen nur die Schutzgebiete dargestellt, die über einen marinen Flaechenanteil verfügen. Stand der Daten: FFH-Gebiete (2019), Vogelschutzgebiete (2019), Nationalparke (2024), Naturschutzgebiete (2022), Biosphärenreservate (2024), Naturparke (2024), Landschaftsschutzgebiete (2022).

Bundesamt für Naturschutz: Marine Schutzgebiete (WMS)

WMS Kartendienst der marinen Schutzgebiete in Deutschland. Die harmonisierten Datensaetze der Schutzgebiete werden vom Bundesamt fuer Naturschutz einmal jährlich aus den Datensätzen der Bundesländer und des Bundes zusammengeführt. Dabei werden die Gebietsgrenzen, soweit erforderlich, an den Verlauf der Bundeslandgrenzen des Datenbestandes Verwaltungsgrenzen 1: 25.000 (VG 25, BKG) angepasst. Im Dienst der marinen Schutzgebiete werden als Auszug aus diesen Gesamtdatensätzen nur die Schutzgebiete dargestellt, die über einen marinen Flaechenanteil verfügen. Stand der Daten: FFH-Gebiete (2019), Vogelschutzgebiete (2019), Nationalparke (2024), Naturschutzgebiete (2022), Biosphärenreservate (2024), Naturparke (2024), Landschaftsschutzgebiete (2022).

Die Meeresschutzgebiete der deutschen Nordsee - vom Wattenmeer bis in die ausschließliche Wirtschaftszone

Nach der Ausweisung von Nationalparks durch die Länder im Wattenmeer in den 1980er-Jahren, weiteren Schutzgebietsausweisungen und der aktuellen Sicherung der Natura-2000-Gebiete in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) ist eine großflächige Schutzgebietskulisse in der deutschen Nordsee entstanden. In den vergangenen ca. 30 Jahren hat sich in den Nationalparks eine ausdifferenzierte Managementpraxis entwickelt, die parallel verschiedene Instrumente nutzt. In den Schutzgebieten der AWZ wird dieses Management derzeit erst aufgebaut, dabei stellt die spezifische rechtliche Situation in der AWZ eine besondere Herausforderung dar. Schutzgebietsverwaltungen im Küstenmeer und in der AWZ müssen v.a. für die zukünftigen Herausforderungen gemeinsame Strategien entwickeln, um die Ziele der europäischen Biodiversitätsstrategie in der deutschen Nord- und Ostsee zu erreichen.

Kritische Betrachtung des aktuellen Managements der Meeresschutzgebiete in der deutschen Nordsee - Stand und Herausforderungen für die Zukunft

Mit ihrer Biodiversitätsstrategie wollen die Mitgliedstaaten der Europäischen Union dem weltweiten Artenschwund durch ein wirkungsvolles Schutzgebietsnetzwerk auch im Meer entgegentreten. Die Meeresschutzgebiete in der deutschen Nordsee erfüllen bereits eine der Zielvorgaben, nämlich 30% der Meeresgebiete zu schützen. In den Meeresschutzgebieten finden allerdings vielfältige Nutzungen statt, deren Management unterschiedliche Stände erreicht hat. Die vom Tourismus ausgehenden Belastungen wurden durch Regelungen und Vereinbarungen bereits reduziert. Handlungsbedarf besteht insbesondere, um die von der Fischerei und Schifffahrt ausgehenden Belastungen zu reduzieren. Der Klimawandel, eingetragener Müll und v.a. die Eutrophierung wirken von außen in die Meeresschutzgebiete hinein und können durch sie höchstens lokal gepuffert werden. Noch sind die Schutzgebiete insgesamt nicht in einem guten Zustand. Basierend auf den Erfahrungen der langjährigen Kooperation der Wattenmeernationalparks sollte zur Erreichung der gesamteuropäischen Meeresnaturschutzziele die Zusammenarbeit aller Schutzgebietsverwaltungen in der Nordsee intensiviert werden.

Rechtliche Rahmenbedingungen der marinen Naturschutzgebiete in der deutschen Nordsee und der ausschließlichen Wirtschaftszone

Der Beitrag gibt einen Überblick über die Rahmenbedingungen des internationalen, europäischen und nationalen Rechts für Ausweisung und Management mariner Schutzgebiete in der deutschen Nordsee und der ausschließlichen Wirtschaftszone. Die Vorgaben des Seerechtsübereinkommens und des Rechts der Europäischen Union enthalten zahlreiche Anforderungen an eine effektive Unterschutzstellung und gleichermaßen Beschränkungen der Handlungsspielräume des nationalen Gesetzgebers, wenn es um die Lösung von Nutzungskonflikten des Naturschutzes insbesondere mit der Schifffahrt und der Fischerei geht.

INSPIRE-WMS SL Schutzgebiete - INS.SL.PS Schutzgebiete - Geschützte Landschaft/Geschütztes marines Gebiet

Dieser Dienst stellt für das INSPIRE-Thema Schutzgebiete aus den Geofachdaten umgesetzte Daten bereit.:Die Schutzgebiete sind gemäß der IUCN-Kategorisierung als Geschützte Landschaften/Geschützte marine Gebiete eingestuft.

INSPIRE SH Schutzgebiete in Schleswig-Holstein

Der INSPIRE-Datensatz enthält die Gebietsabgrenzungen der Biosphärenreservate, Naturschutzgebiete, EG-Vogelschutzgebiete (entspricht SPA-Gebiete), FFH-Gebiete, RAMSAR und Naturparke des Landesamt für Umwelt (LfU); die Gebietsabgrenzung des Nationalparks des Landesbetriebes für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein (LKN); die derzeit in ihrer Ausdehnung, Erhaltung und wissenschaftlichen Qualität hinreichend bekannten archäologischen Kulturdenkmale (aKD), aller als Schutzzonen ausgewiesenen archäologischen Welterbestätten und Grabungsschutzgebiete (GSG) des Archäologischen Landesamtes Schleswig-Holstein (ALSH) mit Ausnahme des Gebietes der kreisfreien Hansestadt Lübeck; die Baudenkmale, Gartendenkmale und Denkmalbereiche des Landesamt für Denkmalpflege Schleswig-Holstein (LDSH); sowie die Gebietsabgrenzungen bestehender Landschaftsschutzgebiete (LSG), Naturdenkmale (ND) und geschützten Landschaftsbestandteile (GLB) der Kreise und kreisfreien Städte in Schleswig-Holstein.

MSR-RL: Veröffentlichung der Meeresschutzgebiete in Nord- und Ostsee (Karte)

Nach Art. 13 Abs. 4 MSRL enthalten die zu er­stel­len­den Maß­nah­men­pro­gram­me unter anderem räumliche Schutz­maß­nah­men, die zu ko­hä­ren­ten und re­prä­sen­ta­ti­ven Netz­wer­ken ge­schütz­ter Mee­res­ge­bie­te beitragen, die...

MSR-RL: Veröffentlichung der Meeresschutzgebiete in Nord- und Ostsee (Tabelle)

Nach Art. 13 Abs. 4 MSRL enthalten die zu er­stel­len­den Maß­nah­men­pro­gram­me unter anderem räumliche Schutz­maß­nah­men, die zu ko­hä­ren­ten und re­prä­sen­ta­ti­ven Netz­wer­ken ge­schütz­ter Mee­res­ge­bie­te beitragen, die ...

Neues Schutzgebiet „Danger Islands“ in der Antarktis

Gemeinsame Pressemitteilung von Umweltbundesamt und Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Deutsch-amerikanische Initiative erfolgreich Zum Schutz der einzigartigen antarktischen Flora und Fauna setzt sich Deutschland für ein kohärentes und repräsentatives Netzwerk an Schutzgebieten in der Antarktis ein. Dank einer deutsch-amerikanischen Initiative – angestoßen und ausgearbeitet durch das Umweltbundesamt (UBA) und finanziert vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) – ist es nun gelungen, dieses Netz-werk zu erweitern. Sieben Inseln an der nordöstlichen Spitze der Antarktischen Halbinsel, die sogenannten „Danger Islands“, wurden heute auf der 46. Jahrestagung der Antarktis-Vertragsstaaten zum Schutzgebiet erklärt. Diese Entscheidung stellt sicher, dass die Danger Islands umfassend vor negativen Einflüssen durch menschliche Aktivitäten geschützt werden. Ab sofort darf das Archipel nur noch mit einer speziellen Genehmigung betreten werden. Bundesumweltministerin Steffi Lemke: „Die Danger Islands sind die Heimat seltener Meeresvögel und beherbergen eine der weltweit größten Brutkolonien von Adeliepinguinen. Ich freue mich, dass Deutschland einen wichtigen Beitrag geleistet hat, das antarktische Netzwerk an Schutzgebieten um diese sieben Inseln zu erweitern. Es zeigt sich, dass internationale Kooperation zum Schutz der Umwelt möglich ist und funktioniert. Die jetzige Entscheidung trägt dazu bei, die Ursprünglichkeit der Antarktis besser zu bewahren.“ Dirk Messner, Präsident des Umweltbundesamtes: „Die Ausweisung als Schutzgebiet ist ein wegweisender Schritt zur Weiterentwicklung des antarktischen Umweltschutzes und der Stärkung des erfolgreichen völkerrechtlichen Vertragssystems. Ich freue mich, dass mein Haus gemeinsam mit dem Forschungspartner Thüringer Institut für ⁠ Nachhaltigkeit ⁠ und ⁠ Klimaschutz ⁠ (ThINK) hierzu einen Beitrag leisten konnte.“ Vom 20. bis 30. Mai 2024 findet die 46. Jahrestagung der Antarktis-Vertragsstaaten (Antarctic Treaty Consultative Meeting, ATCM) in Kochi, Indien, statt. Dabei haben die Staaten auf Vorschlag Deutschlands und der USA beschlossen, das Gebiet der „Danger Islands“ als antarktisches Schutzgebiet (Antarctic Specially Protected Area, ASPA) auszuweisen. Erstmals hat Deutschland die Ausweisung eines neuen Schutzgebiets in der Antarktis initiiert und gemeinsam mit den USA vorbereitet, da US-amerikanische Wissenschaftler*innen zuerst auf die enorme Bedeutung des Gebietes für den Adeliepinguin aufmerksam gemacht haben. Beide Länder übernehmen nun die Verantwortung für das Management und ⁠ Monitoring ⁠ des Gebiets. Wissenschaftlicher Beitrag Antje Boetius, Direktorin des Alfred-Wegener-Instituts Helmholtz-Zentrum für Polar- und Meeresforschung, hat die Danger Islands im Rahmen einer Forschungsreise besucht. Zu den Forschungsarbeiten gehörten verschiedene Kartierungsaufgaben in Zusammenarbeit mit amerikanischen, chilenischen, französischen und monegassischen Forschenden. Sie betont: „Die Inseln eignen sich aufgrund ihrer Verschiedenheit in Ursprung, Besiedlungsdichte und Artvielfalt sehr gut als Schutzgebiet. Dass ambitionierter Schutz hilft, zeigt auch das hohe Vorkommen verschiedener Wale und anderer Meeressäuger in diesem Gebiet. Angesichts der großen Herausforderungen, wie dem ⁠ Klimawandel ⁠ und der steigenden Verschmutzung der Meere, ist es entscheidend, dass wir für mehr Ruheräume für diese einzigartige Lebensvielfalt sorgen.“ Ein einzigartiges ⁠ Ökosystem ⁠ Die Danger Islands, ein Archipel an der nordöstlichen Spitze der Antarktischen Halbinsel, bestehen aus sieben Inseln mit einer Gesamtfläche von rund 4,5 km². Trotz ihrer geringen Größe sind die Inseln eine Brutstätte einer artenreichen Seevogelgemeinschaft und beherbergen die größte Population des Adeliepinguins der gesamten Antarktischen Halbinsel, mit über 750.000 Brutpaaren. Der Adeliepinguin kommt – wie der Kaiserpinguin – am weitesten südlich vor und ist somit ein echter Antarktis-Spezialist. Adeliepinguine ernähren sich überwiegend von Krill, kleinen Leuchtgarnelen, die in antarktischen Meeresgewässern massenhaft vorkommen und die Basis des antarktischen marinen Nahrungsnetzes bilden. Die Antarktische Halbinsel ist im Vergleich zur übrigen Antarktis am stärksten von der Klimaerwärmung betroffen, gleichzeitig gilt sie als Hotspot der ⁠ Biodiversität ⁠, u. a. brütet dort ein Großteil der in der Antarktis heimischen Seevögel. Zukunftsorientierte Maßnahmen Deutschland setzt sich dafür ein, dass die Danger Islands vor negativen Einflüssen wie dem zunehmenden Tourismus geschützt bleiben. Wissenschaftliche Forschung ist willkommen, solange sie den Zielen des Schutzgebiets nicht widerspricht. Bereits begonnen haben Kartierungsarbeiten der großen Vogelbestände, um Rückschlüsse auf die Entwicklung der Pinguinpopulation und den Zustand des marinen antarktischen Ökosystems ziehen zu können. Gleichzeitig treibt Deutschland die Arbeiten für ein weiteres mögliches Schutzgebiet, das Otto-von-Gruber-Gebirge, voran. Ziel ist es, dass dieses Gebiet im nächsten Jahr ebenfalls von der ATCM zum Schutzgebiet erklärt wird. Grundsätzlich können Gebiete in der Antarktis mit außerordentlichem ökologischem, wissenschaftlichem, historischem und ästhetischem Wert als Schutzgebiete unter dem Umweltschutzprotokoll zum Antarktisvertrag ausgewiesen werden. Das Ziel Deutschlands ist es, ein kohärentes und repräsentatives Netzwerk an Schutzgebieten in der Antarktis – einem Kontinent anderthalbmal so groß wie Europa – zu errichten.

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