API src

Found 6 results.

Related terms

WMS: WRRL-Bewertung DE (sh-llur)

Gesamt- und Einzelbewertung der Küstengewässer Deutschlands gemäß Wasserrahmenrichtlinie für den Zeitraum 2003 - 2008. Es werden Qualitätskomponenten Phytoplankton (QE1_1), Großalgen und Angiospermen (QE1_2) und Makroinvertebraten (QE1_3) sowie der ökologische und chemische Gesamtzustand der Küstengewässer bis zur Hoheitsgrenze dargestellt.

WRRL-Bewertung Ostsee DE Grid

Gesamt- und Einzelbewertung der Ostseeküstengewässer Deutschlands gemäß Wasserrahmenrichtlinie. Es werden Qualitätskomponenten Phytoplankton (QE1_1), Großalgen und Angiospermen (QE1_2) und Makroinvertebraten (QE1_3) sowie der ökologische und chemische Gesamtzustand der Küstengewässer bis zur Hoheitsgrenze auf dem 10x10 km Grid der Europäischen Umweltagentur dargestellt. >50%-Ansatz: Rasterzellen die ganz oder auch nur zum Teil Meeresgewässer beinhalten, bekommen den Wert, der von mehr als 50% der entsprechenden Meeresfläche des zu bewertenden Attributes eingenommen wird.

WRRL-Bewertung Nordsee DE Grid

Gesamt- und Einzelbewertung der Nordseeküstengewässer Deutschlands gemäß Wasserrahmenrichtlinie. Es werden Qualitätskomponenten Phytoplankton (QE1_1), Großalgen und Angiospermen (QE1_2) und Makroinvertebraten (QE1_3) sowie der ökologische und chemische Gesamtzustand der Küstengewässer bis zur Hoheitsgrenze auf dem 10x10 km Grid der Europäischen Umweltagentur dargestellt. >50%-Ansatz: Rasterzellen die ganz oder auch nur zum Teil Meeresgewässer beinhalten, bekommen den Wert, der von mehr als 50% der entsprechenden Meeresfläche des zu bewertenden Attributes eingenommen wird.

WRRL-Bewertung Ostsee DE

Gesamt- und Einzelbewertung der Ostseeküstengewässer Deutschlands gemäß Wasserrahmenrichtlinie. Es werden Qualitätskomponenten Phytoplankton (QE1_1), Großalgen und Angiospermen (QE1_2) und Makroinvertebraten (QE1_3) sowie der ökologische und chemische Gesamtzustand der Küstengewässer bis zur Hoheitsgrenze dargestellt.

WRRL-Bewertung Nordsee DE

Gesamt- und Einzelbewertung der Nordseeküstengewässer Deutschlands gemäß Wasserrahmenrichtlinie. Es werden Qualitätskomponenten Phytoplankton (QE1_1), Großalgen und Angiospermen (QE1_2) und Makroinvertebraten (QE1_3) sowie der ökologische und chemische Gesamtzustand der Küstengewässer bis zur Hoheitsgrenze dargestellt.

Quellen und Auswirkungen von Unterwasserlärm in Nord- und Ostsee auf Meeresökosysteme

Das Projekt "Quellen und Auswirkungen von Unterwasserlärm in Nord- und Ostsee auf Meeresökosysteme" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von BioConsult SH GmbH & Co. KG durchgeführt. A) Problemstellung: Unterwasserlärm ist neben gefährlichen Stoffen und Nährstoffen eine der Verschmutzungsquellen des Meeres. Im Gegensatz zu den stofflichen Verschmutzungen sind die Auswirkungen des Unterwasserlärms nicht gut untersucht. Bisherige Erkenntnisse beziehen sich vornehmlich auf Schnabelwale und militärischen Unterwasserlärm. Derzeitige deutsche Forschungen fokussieren auf Schweinswale und Offshorewindanlagenlärm. Wichtig ist auch die Bewertung des Lärms von akustischen Forschungsgeräten und dessen Auswirkungen auf Wale. Weitere Lärmquellen von vergleichbarer Lautstärke treten bei der Öl- und Gasexploration und beim Schiffsverkehr auf. Eine vergleichende Quantifizierung dieser Lärmquellen hinsichtlich Frequenz, Energiegehalt, Impulslänge usw. steht bisher aus. Der Vorsorgegrenzwert des UBA für Emissionen ist nicht weiter hinsichtlich dieser Größen spezifiziert. B) Handlungsbedarf: Für die nationale und Europäische Meeresstrategie ist es wichtig, die fachliche Grundlage für die Beurteilung aller potentiellen Lärmquellen im Meer zu erstellen. Dabei sollten in einer Literaturstudie sämtliche Unterwasserlärmquellen vergleichend gegenübergestellt werden. Die Auswirkungen des Lärms auf das Meeresökosystem (Wale, Robben, Reptilien, Knochenfische, Knorpelfische, Tintenfische) sind entsprechend der Literatur zu recherchieren und der Grenzbereich zur Erlangung einer TTS (temporary threshold shift, temporären Gehörschwellenverschiebung) ist für die Artengruppen zu definieren. Dabei sollten die Emissionsgrenzwerte hinsichtlich Frequenz, Energiegehalt, Impulslänge etc. spezifiziert werden. C) Ziel des Vorhabens: Das Ziel des Vorhabens ist die Ableitung von Emissionsgrenzwerten für die verschiedenen Geräte/Arbeiten, die in der Forschung, Windenergie, Öl- und Gasindustrie, Schifffahrt und Militär zum Einsatz kommen um den Schutz der Meeresumwelt vor Unterwasserlärm zu gewährleisten.

1