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Fisch und Meeresfrüchte

Tipps für einen umweltbewussten Verzehr von Fisch und Meeresfrüchten Das sollten Sie beachten beim Kauf von Fisch und Meeresfrüchten Kaufen Sie Fisch mit ⁠Umweltsiegeln. Als besonders glaubwürdig haben sich dabei das Naturland-, das Bioland- und das Bio-Siegel erwiesen. Bevorzugen Sie Fisch und Meeresfrüchte aus nicht übernutzten Beständen, die mit ökologisch verträglichen Methoden gewonnen wurden wie beispielsweise mit Hand- und Angelleinen oder aus extensiver Teichwirtschaft Bevorzugen Sie Friedfische aus Aquakultur und Meeresfrüchte, die mit wenig oder ohne Fischmehl und -öl in ihren Futtermitteln auskommen Nutzen Sie Einkaufsratgeber, zum Beispiel von der Verbraucherzentrale oder dem WWF Machen Sie sich bewusst, dass Fisch ein Luxusprodukt ist und schränken Sie Ihren Konsum ein. Gewusst wie Fisch ist grundsätzlich gesund. Aber weltweit sind mehr und mehr Fischarten durch Überfischung in ihrem Bestand bedroht und marine Säuger, Seevögel oder Meeresschildkröten verenden häufig als Beifang. Die meisten Aquakulturen sind keine Alternative, da Fischmehle und -öle aus Wildfang verfüttert werden, wodurch ebenfalls Druck auf die Weltmeere erzeugt wird. Fische und Meeresfrüchte sind weiterhin mit Schadstoffen und immer mehr auch durch Mikroplastik belastet, wodurch der Konsum auch aus gesundheitlicher Sicht zu überdenken ist. Es gibt auch andere gute Omega-3-Quellen wie Leinsamen, Walnüsse und bestimmte Öle wie Lein- oder Hanföl. Mit Siegel einkaufen : Insbesondere das Siegel von "Naturland" kennzeichnet nachhaltig erwirtschafteten Wildfisch aus kleinen, handwerklichen und besonders vorbildlichen Fischereien. Die Siegel von "Bioland", "Naturland" und das Biosiegel weisen auf nachhaltig erwirtschafteten Zuchtfisch hin. Die häufig anzutreffenden Siegel des und des ASC für Zuchtfisch haben zwar niedrigere Standards, so gibt es z.B. weder Vorgaben zum Tierwohl beim Fang noch zu sozialen Belangen, sind aber  trotzdem nicht zertifiziertem Fisch und Meeresfrüchten  vorzuziehen. Aufschriften oder Aufdrucke wie "delfinfreundlich", "dolphin friendly", oder auch Bilder mit durchgestrichenem Delphin sind ungeschützte Kennzeichnungen, die von Firmen ohne Prüfung verwendet werden können und weder überprüfbar noch vertrauenswürdig sind. Empfehlenswerte Fisch- und Fangarten: Empfehlenswert sind Fischarten, die nicht in ihrem Bestand gefährdet sind oder bei der Zucht nicht auf Fischmehl angewiesen sind. Nutzen Sie für eine genaue Auflistung akzeptabler Arten und Fangmethoden die Einkaufsratgeber der Verbraucherzentrale und des WWF . Beachten Sie dabei auch die Unterscheidung Fangebieten, da nicht immer der Bestand eines ganzen Gebiets bedroht ist, sondern manchmal lediglich Populationen in einem Teilgebiet. Gute Alternativen sind Friedfische und Muscheln: Zum Beispiel Karpfen, Tilapia und Welse lassen sich nachhaltig züchten, da sie mit sehr wenig oder gar keinem Fischmehl- und -öl-Zusatz im Futter auskommen. Dabei ist darauf zu achten, dass sie aus europäischer Zucht stammen, um die Klimabelastung aus Transportwegen zu minimieren. Auch Muscheln sind eine gute Alternative zu fischfressenden Zuchtfischen. Sie weisen den kleinsten ökologischen Fußabdruck auf, da sie als Filtrierer alle benötigten Nährstoffen selbst aus dem Umgebungswasser aufnehmen. Was Sie noch tun können: Kaufen Sie im Supermarkt nur Fisch und Meeresfrüchte, deren Herkunft und Fangmethode auf der Verpackung gekennzeichnet ist. Erfragen Sie diese Informationen bei Frischfisch an der Theke, falls diese Informationen nicht erkenntlich sind. Beachten Sie unsere Tipps zu Biolebensmitteln . Beachten Sie unsere Tipps zu Lebensmittelverschwendung . Essen Sie Fisch bewusst und probieren Sie auch vegetarische Alternativen aus. Beachten Sie dazu auch unsere Tipps zu klima- und umweltfreundlicher Ernährung . Hintergrund Weltweit gelten 37 Prozent der kommerziell genutzten Fischbestände als überfischt und weitere 50 Prozent als maximal genutzt (FAO 2024). Obwohl das Ziel der EU-Politik darin bestand, bis 2020 alle Bestände wiederherzustellen, werden im Nordost-Atlantik inklusive der Nordsee immer noch 32 Prozent der Bestände überfischt. Besonders dramatisch gestaltet sich die Situation in der Ostsee: von acht Fischbeständen, zu denen Daten vorliegen, befinden sich sechs außerhalb sicherer biologischer Grenzen, darunter auch Hering und Dorsch. Der Begriff Fischbestand wird dabei als Gesamtmasse einer Fischereiressource definiert. Solche Bestände werden normalerweise anhand ihres Standorts identifiziert. Laut WWF gehen etwa 40 Prozent des weltweiten Fischfangs  ungewollt in Netz. Die Beifangmenge ist abhängig von der Fangmethode und besonders hoch bei der Grundschleppnetzfischerei auf bodenlebende Arten, wie Schollen, Seezungen oder Garnelen. Zusätzlich sind Nichtzielarten wie Meeressäuger betroffen, die mitgefangen werden. Sie werden meist tot oder sterbend zurück ins Meer geworfen (DAVIES RWD et al. 2009)So werden nach Angaben der Internationalen Walfangkommission beispielsweise jährlich circa 650.000 Robben, Delfine und Wale beigefangen (WCL 2022). Damit sterben heute durch Beifang mehr Wale pro Jahr als zur Blütezeit des kommerziellen Walfangs. Laut der ⁠ OSPAR ⁠-Kommission zum Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantiks ist die Fischerei weiterhin eine der Hauptverursacher von Schäden an marinen wie Seeberge, Seegraswiesen oder Korallenriffe (OSPAR QSR 2023). Auch die Fischzucht (Aquakultur) trägt zur Überfischung bei: Um Fisch aus Aquakultur zu züchten, wird zusätzlich Wildfisch gefangen und verfüttert. Jährlich werden circa 20 Prozent der weltweiten Fänge zu Fischmehl und -öl verarbeitet (FAO 2018). Für die "Produktion" von nur einem Kilo Lachs können bis zu drei Kilo Fischmehl oder Fischöl nötig sein. Nach Angaben von Fischereiexperten wären 90 Prozent der Fische, die für die Herstellung von Fischmehl gefangen werden, für den menschlichen Verzehr geeignet (Cashion et al. 2017). Außerdem nehmen diese Futterfische (kleine bis mittelgroße pelagische Fischarten wie Sardinen, Sardellen oder Hering) eine wichtige Rolle in der Nahrungskette ein und sind eigentlich Hauptnahrungsquelle für Fische, Seevögel und Meeressäuger (Oceancare 2021). Aquakulturen können große Umweltschäden verursachen, wenn Chemikalien, Kunststoffabfälle, Nahrungsreste, Fischkot und Antibiotika aus den offenen Netzkäfigen in die Flüsse und Meere gelangen. Da die rasant wachsende Aquakultur viel Fläche in den Küstenregionen tropischer und subtropischer Länder vereinnahmt,  kommt es zu sozialen Konflikten. Weiterhin werden durch den Bau von Zuchtanlagen wertvolle Lebensräume wie Mangrovenwäldern verloren. Laut Schätzungen der FAO (2018) sind seit 1980 3,6 Millionen Hektar Mangrovenwälder weltweit verloren gegangen, ein wesentlicher Grund dafür sind Shrimpzuchten. Weiterhin sterben jährlich Millionen von Zuchtfischen infolge schlechter Haltungsbedingungen. Mittlerweile ist unbestritten, dass Fische fähig sind, zu leiden und Schmerz zu empfinden. Und doch sind Zuchtfische die am wenigsten geschützten Nutztiere (Oceancare 2021). Quellen: Cashion T., Le Manach F., Zeller D., Pauly D. 2017. Most fish destined for fishmeal production are food-grade fish. Https://doi.org/10.1111.faf.12209 FAO 2022. The State of World Fisheries and Aquaculture. Towards Blue Transformation. Rome, FAO. FAO 2018. The state of world fisheries and aquaculture: Meeting the sustainable development goals. Licence: CC BY-NC-SA 3.0 IGO. Rome: FAO. DAVIES RWD, et al. 2009. Defining and estimating global marine fisheries bycatch. Marine Policy, doi:10.1016/j.marpol.2009.01.003Oceancare 2021. Überfischung: Wildfisch als Fischfutter in Aquakulturen – Schweizer Detailhändler im Vergleich OSPAR QSR 2023: https://oap.ospar.org/en/ospar-assessments/quality-status-reports/qsr-2023/ WLC 2022

Besonders geschützte und streng geschützte Arten 1. Rechtliche Grundlagen für die besonders geschützten und streng geschützten Arten 2. Nachweispflicht 3. Schutzstatus

Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) legt in § 7 Absatz 2 Ziffer 13 und 14 je nach dem Grad der Gefährdung einen besonderen und einen strengen Schutz von Tieren und Pflanzen fest. Diese besonders geschützten und die zusätzlich streng geschützten Arten unterliegen einschlägigen Verboten wie den Naturentnahme-, Besitz- und Vermarktungsverboten des § 44 BNatSchG sowie des Artikels 8 der EG-Verordnung Nr. 338/97 (s. Gesetzlichkeiten / Rechtsquellen . Artenschutzrechtliche Verbote Rechtliche Grundlagen Naturentnahmeverbot § 44 Absatz 1 Nr. 1, 3 und 4 BNatSchG Verbot des Fallenfangs § 4 Absatz 1 BArtSchV Störverbot § 44 Absatz 1 Nr. 2 BNatSchG Besitzverbot § 44 Absatz 2 Nr. 1 BNatSchG Vermarktungsverbot Artikel 8 Absätze 1 und 5 EG-VO Nr. 338/97 sowie § 44 Absatz 2 Nr. 2 BNatSchG Verbot der Ein- und Ausfuhr ohne Genehmigung Artikel 4 und 5 EG-VO Nr. 338/97 sowie § 45 Absatz 1 BNatSchG Aussetzungs- bzw. Ansiedlungsverbote § 40 Absatz 4 BNatschG Wie die lebenden Tiere unterliegen auch die vollständig erhaltenen toten Tiere (z. B. Präparate, Felle, Skelette) der besonders und der streng geschützten Arten sowie ohne Weiteres erkennbare Teile von ihnen (z. B. Schädel, Federn, Eier) und Erzeugnisse (z. B. Mäntel und Taschen aus Fellen und Leder) den strengen Besitz- und Vermarktungs-verboten (s. Anforderungen bei der Verwendung toter geschützter Tiere ). Besonders und streng geschützte Tiere dürfen nur in Besitz genommen und gehandelt werden, wenn der Besitzer eine Ausnahme dafür nachweisen kann. Gemäß § 45 Bundesnaturschutzgesetz bestehen Ausnahmen davon insbesondere für legal gezüchtete oder mit Genehmigung eingeführte Tiere (s. Nachweispflicht und Vermarktungsbescheinigungen ). Zur Einhaltung der artenschutzrechtlichen Verbote haben Halter der besonders bzw. streng geschützten Tiere über die Nachweispflicht hinaus weitere strenge Anforderungen zu erfüllen (s. Anforderungen an Tierhalter ). Das Abweichen von den gesetzlichen Anforderungen an Halter geschützter Tiere kann durch Bußgeld geahndet werden . In schwerwiegenden Fällen, insbesondere streng geschützte Arten betreffend, können auch strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet werden. Fehlen Nachweise für die legale Herkunft von geschützten Tieren droht die Beschlagnahme . Der Schutzstatus geschützter Arten kann vorzugsweise mit dem wissenschaftlichen Namen im Internet unter www.wisia.de ermittelt werden, dem „Wissenschaftlichen Informationssystem zum Internationalen Artenschutz“ des Bundesamtes für Naturschutz. Einen Überblick über die Schutzkategorien und Beispiele für besonders geschützte und die zusätzlich streng geschützten Arten gibt die folgende Tabelle. Beispiele für besonders geschützte Arten Beispiele für zusätzlich streng geschützte Arten Rechtsgrundlage Wolf, Braunbär, Wildkatze, Großkatzen (Fell), Elefant (Elfenbein), europäische Greifvögel und Eulen, Kleiner Gelbhaubenkakadu, Hellroter Ara, europäische Landschildkröten, alle Meeresschildkröten (Schildpatt, Leder, Fleisch), Heller Tigerpython und Baltischer Stör Wolf, Braunbär, Wildkatze, Großkatzen (Fell), Elefant (Elfenbein), europäische Greifvögel und Eulen, Kleiner Gelbhaubenkakadu, Hellroter Ara, europäische Landschildkröten, alle Meeresschildkröten (Schildpatt, Leder, Fleisch), Heller Tigerpython und Baltischer Stör Anhang A der EG-Verordnung Nr. 338/97 Soweit nicht bereits in Anhang A aufgeführt: alle Affen, Papageien, Landschildkröten, Krokodile (Leder, Fleisch), Riesenschlangen (Leder) und Störe (Kaviar) sowie Pekari (Leder), Chamäleons, Baumsteigerfrösche, Grüner Leguan, Riesenmuscheln (Souvenir) und Korallen (Schmuck, Souvenir) keine Anhang B der EG-Verordnung Nr. 338/97 Alle Fledermäuse, Europäischer Biber (Fell), Feldhamster (Fell), Europäische Sumpfschildkröte, Mauereidechse, Leopardnatter, Europäische Hornotter und Rotbauchunke Alle Fledermäuse, Europäischer Biber (Fell), Feldhamster (Fell), Europäische Sumpfschildkröte, Mauereidechse, Leopardnatter, Europäische Hornotter und Rotbauchunke Anhang IV der FFH-Richtlinie 92/43/EWG Alle europäischen Vogelarten (Eier, Federn, Fleisch) einschließlich deren Unterarten wie Blauer Dompfaff oder Graukopfstieglitz sowie die gleichzeitig dem Jagdrecht unterliegenden europäischen Wildtauben, Wildenten und Wildgänse keine (s. Anlage 1 BArtSchV) Artikel 1 der Vogelschutz-Richtlinie 2009/147/EG (1) Soweit nicht schon in den vorstehenden Anhängen aufgeführt, die meisten nicht jagdbaren heimischen Säugetiere wie Maulwurf (Fell) und alle europäischen Reptilien sowie Amphibien 94 europäische Vogelarten z. B. Eisvogel, Weißstorch, Haubenlerche und Kiebitz, Westliche Smaragdeidechse und Aspisviper Anlage 1 der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) (1) Ausgenommen Arten, die schon in den Anhängen A oder B der EG-Verordnung Nr. 338/97 aufgeführt sind. Letzte Aktualisierung: 11.07.2019

2. Besonders geschützte und streng geschützte Arten

Der gesetzliche Schutzstatus von Tierarten kann im Internet unter www.wisia.de vorzugsweise mit dem wissenschaftlichen Artnamen ermittelt werden. Einen Überblick über die Rechtsgrundlagen mit Beispielen für die besonders geschützten und für die zusätzlich streng geschützten Arten gibt die folgende Tabelle: Beispiele für besonders geschützte Arten Beispiele für zusätzlich streng geschützte Arten Rechtsgrundlage Wolf, Braunbär, Wildkatze, Großkatzen (Fell), Elefant (Elfenbein), europäische Greifvögel und Eulen, Kleiner Gelbhaubenkakadu, Hellroter Ara, europäische Landschildkröten, alle Meeresschildkröten (Schildpatt, Leder, Fleisch), Heller Tigerpython und Baltischer Stör Wolf, Braunbär, Wildkatze, Großkatzen (Fell), Elefant (Elfenbein), europäische Greifvögel und Eulen, Kleiner Gelbhaubenkakadu, Hellroter Ara, europäische Landschildkröten, alle Meeresschildkröten (Schildpatt, Leder, Fleisch), Heller Tigerpython und Baltischer Stör Anhang A der EG-Verordnung Nr. 338/97 Soweit nicht bereits in Anhang A aufgeführt: alle Affen, Papageien, Landschildkröten, Krokodile (Leder, Fleisch), Riesenschlangen (Leder) und Störe (Kaviar) sowie Pekari (Leder), Chamäleons, Baumsteigerfrösche, Grüner Leguan, Riesenmuscheln (Souvenir) und Korallen (Schmuck, Souvenir) keine Anhang B der EG-Verordnung Nr. 338/97 Alle Fledermäuse, Europäischer Biber (Fell), Feldhamster (Fell), Europäische Sumpfschildkröte, Mauereidechse, Leopardnatter, Europäische Hornotter und Rotbauchunke Alle Fledermäuse, Europäischer Biber (Fell), Feldhamster (Fell), Europäische Sumpfschildkröte, Mauereidechse, Leopardnatter, Europäische Hornotter und Rotbauchunke Anhang IV der FFH-Richtlinie 92/43/EWG Alle europäischen Vogelarten (Eier, Federn, Fleisch) einschließlich deren Unterarten wie Blauer Dompfaff oder Graukopfstieglitz sowie die gleichzeitig dem Jagdrecht unterliegenden europäischen Wildtauben, Wildenten und Wildgänse keine (s. Anlage 1 BArtSchV) Artikel 1 der Vogelschutz-Richtlinie 2009/147/EG (1) Soweit nicht schon in den vorstehenden Anhängen aufgeführt, die meisten nicht jagdbaren heimischen Säugetiere wie Maulwurf (Fell) und alle europäischen Reptilien sowie Amphibien 94 europäische Vogelarten z. B. Eisvogel, Weißstorch, Haubenlerche und Kiebitz, Westliche Smaragdeidechse und Aspisviper Anlage 1 der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) (1) Ausgenommen Arten, die schon in den Anhängen A oder B der EG-Verordnung Nr. 338/97 aufgeführt sind. zurück zu "Anforderungen bei der Verwendung toter geschützter Tiere" Letzte Aktualisierung: 19.06.2019

Trends und Daten zur Verbreitung von Munitionsresten in der Meeresumwelt

Der Bericht richtet sich an Wissenschaftler, Behörden und die Öffentlichkeit. Er zeigt mittels Analysen an Meerestieren aus Nord- und Ostsee, ob diese mit krebserregenden Schadstoffen aus versenkter Weltkriegsmunition belastet sind. Dabei wurde die Entwicklung der zeitlichen Belastung von Miesmuscheln mit Sprengstoffen, die toxisch und krebserregend sind, s.g. sprengstoff-typischen Verbindungen, über die vergangenen 30 Jahre untersucht. Es konnte ein steter, geringfügiger Anstieg der Belastung gemessen werden. Bei Untersuchung der räumlichen Verteilung der Belastung von Sediment, Plattfischen und Muscheln in Nord- und Ostsee wurden diese Schadstoffe in Fischen und Sedimenten aus niedersächsischen Küstengewässern nachgewiesen. Bis auf die untersuchten Plattfische fanden sich keine Hinweise auf eine Anreicherung in der Nahrungskette. Dazu wurden Organe von Aalmuttern, Eiderenten, Schweinswalen und Seehunden untersucht. Als indirekter Nachweis für chemische Kampfstoffe wurde die Arsenbelastung der deutschen Nord- und Ostsee im Vergleich mit den Munitionsversenkungsgebieten analysiert und kein Zusammenhang festgestellt. Veröffentlicht in Texte | 129/2024.

Trends und Daten zur Verbreitung von Munitionsresten in der Meeresumwelt

Der Bericht richtet sich an Wissenschaftler, Behörden und die Öffentlichkeit. Er zeigt mittels Analysen an Meerestieren aus Nord- und Ostsee, ob diese mit krebserregenden Schadstoffen aus versenkter Weltkriegsmunition belastet sind.Dabei wurde die Entwicklung der zeitlichen Belastung von Miesmuscheln mit Sprengstoffen, die toxisch und krebserregend sind, s.g. sprengstoff-typischen Verbindungen, über die vergangenen 30 Jahre untersucht. Es konnte ein steter, geringfügiger Anstieg der Belastung gemessen werden.Bei Untersuchung der räumlichen Verteilung der Belastung von Sediment, Plattfischen und Muscheln in Nord- und Ostsee wurden diese Schadstoffe in Fischen und Sedimenten aus niedersächsischen Küstengewässern nachgewiesen. Bis auf die untersuchten Plattfische fanden sich keine Hinweise auf eine Anreicherung in der Nahrungskette. Dazu wurden Organe von Aalmuttern, Eiderenten, Schweinswalen und Seehunden untersucht.Als indirekter Nachweis für chemische Kampfstoffe wurde die Arsenbelastung der deutschen Nord- und Ostsee im Vergleich mit den Munitionsversenkungsgebieten analysiert und kein Zusammenhang festgestellt.

Anwendungsfelder des akustischen Monitorings von Arten

Digitale Methoden der Audioaufzeichnung und der Analyse akustischer Signale bilden die Grundlage für ein akustisches Artenmonitoring. Das zu erfassende Artenspektrum reicht von Meeressäugern über Vögel, Landsäuger, Amphibien und Insekten bis hin zu Süßwasserbewohnern. Moderne Methoden der akustischen Mustererkennung ermöglichen eine effektive Analyse von Langzeitaufzeichnungen. Im Beitrag wird der Einsatz akustischer Methoden für folgende Bereiche erörtert: 1) terrestrische Arten im hörbaren Bereich, 2) terrestrische Arten im Ultraschallbereich, 3) Süßwasserbewohner, 4) Meerestiere.

UBA aktuell - Nr.: 6/2023

Willkommen zur neuen "UBA aktuell"-Ausgabe, Stürme, Starkregen, Dürreperioden, Hitzewellen – die negativen Folgen der Klimakrise nehmen zu, auch in Deutschland. Das zeigt der mittlerweile dritte Monitoringbericht zur Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel, den wir Ihnen in dieser Newsletterausgabe vorstellen möchten. Außerdem geht es unter anderem um das Thema Antibiotikaresistenzen und die Ergebnisse des Bürger*innen-Dialogs „Nachhaltige Ernährung“. Interessante Lektüre wünscht Ihre Pressestelle des Umweltbundesamtes Folgen der Klimakrise in Deutschland verschärfen sich Schlechte Ernten durch Hitze und Trockenheit – nur eine der Folgen des Klimawandels in Deutschland. Quelle: hykoe / Fotolia.com Die Folgen der Klimakrise in Deutschland verschärfen sich und die Bemühungen zur Anpassung an diese Folgen müssen dringend intensiviert werden. Das sind die Botschaften des mittlerweile dritten Monitoringberichts zur Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel (DAS) der Bundesregierung, den UBA-Präsident Dirk Messner und Bundesumweltministerin Steffi Lemke am 28. November 2023 vorstellten. Immer mehr Stürme, Starkregen, Dürreperioden und Hitzewellen wirken sich auf die Gesundheit der Menschen, die Ökosysteme und die Wirtschaft aus. Deutschland gehört zu den Regionen mit dem höchsten Wasserverlust weltweit. Die Folge sind unter anderem spürbare Ernteverluste in der Landwirtschaft und immer größere Waldschäden. So lagen im Jahr 2018 die Winterweizenerträge um 15 Prozent und die Silomaiserträge um 20 Prozent unter dem Mittel der sechs Vorjahre. Und im Jahr 2020 starben 20-mal so viele Fichten ab wie im Mittelwert der vorangegangenen zehn Jahre. Maßnahmen zur Anpassung laufen in immer mehr Kommunen an, müssen aber intensiviert werden, etwa durch mehr Grün und entsiegelte Flächen in Städten, um Hitze abzumildern und Überflutungen vorzubeugen. Dass Anpassungsmaßnahmen wirken, zeigt sich am Beispiel Hitzewellen: Durch gezielte Informationskampagnen konnte die Zahl der Hitzetote in Deutschland reduziert werden, so UBA-Präsident Messner. "Wir müssen digitale und nachhaltige Transformation stärker zusammendenken" Mit dem Übereinkommen von Paris im Jahr 2015 sind die Klima- und Energieziele für 2050 gesteckt. Nun geht es darum, diese Ziele zu erreichen und notwendige Veränderungen in Wirtschaft und Gesellschaft anzugehen. Damit einher gehen Anpassungen in allen Wirtschaftssektoren und im beruflichen Handeln. Was bislang erreicht und auch versäumt wurde und was auf dem Weg zur klimaneutralen Wirtschaft, auch mit Blick auf die Qualifizierung von Fachkräften, dringend zu tun bleibt, erörtert UBA-Präsident Prof. Dr. Dirk Messner im BWP-Interview. Autorecycling: Was lässt sich von Autos wiederverwerten? Ein Auto besteht aus mehr als 10.000 einzelnen Teilen aus ganz unterschiedlichen Materialien. Den größten Anteil macht Stahl aus, aber es gehören auch Glas, Reifen oder Kunststoffe dazu, genauso wie umweltschädliche Substanzen, wie Bremsflüssigkeiten, Motoröle, Blei in Batterien oder Klimaanlagen-Gase. Wie werden Autos recycelt? UBA-Expertin Regina Kohlmeyer im Interview bei rbb radio eins. Kleine Teile, große Gefahr: EU verbietet Mikroplastik Mikroskopisch kleine Plastikpartikel im Grundwasser, im Meer und in den Tieren, die wir essen. An Plastikteilchen lagern sich Schadstoffe an, sie führen zu Gewebeveränderungen. Je kleiner sie sind, desto schädlicher werden sie. Denn sind sie einmal im Meer, kann man sie daraus nicht mehr entfernen. ARD-Podcast "Der Tag. Ein Thema, viele Perspektiven" zum Thema Mikroplastik, unter anderem mit UBA-Expertin Annegret Biegel-Engler. Zahl des Monats Februar 2025 Quelle: Lena Aubrecht / UBA

„Ein Schiff, das Tragödien verhindern kann“

Norden/Cuxhaven/Tangermünde. Es soll den Einsatz gegen Schadstoffaustritte im Meer künftig noch effektiver gestalten und obendrein wertvolle Daten für den Küsten- und Gewässerschutz sammeln: Mit einem gemeinsam finanzierten neuen Mehrzweckschiff forcieren die Länder-Partnergemeinschaft über die Bekämpfung von Meeresverschmutzungen und der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) ihre Anstrengungen im Küstenraum. Der vielseitige Schiffsneubau wurde jetzt bei der SET Schiffbau- und Entwicklungsgesellschaft in Tangermünde (Sachsen-Anhalt) feierlich kielgelegt. Es soll den Einsatz gegen Schadstoffaustritte im Meer künftig noch effektiver gestalten und obendrein wertvolle Daten für den Küsten- und Gewässerschutz sammeln: Mit einem gemeinsam finanzierten neuen Mehrzweckschiff forcieren die Länder-Partnergemeinschaft über die Bekämpfung von Meeresverschmutzungen und der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) ihre Anstrengungen im Küstenraum. Der vielseitige Schiffsneubau wurde jetzt bei der SET Schiffbau- und Entwicklungsgesellschaft in Tangermünde (Sachsen-Anhalt) feierlich kielgelegt. NB 215 – hinter dieser nüchternen Projekt-Nummer für den bisher noch namenlosen Neubau verberge sich ein hochseetüchtiges Schiff mit wichtigen Aufgaben, betonte im Rahmen des Festakts an der Elbe Jörn Drosten, Geschäftsbereichsleiter Betrieb und Unterhaltung in der NLWKN-Direktion in Norden: „Dieser Neubau wird ein Schiff sein, das in der Lage ist künftige Tragödien zu verhindern“. Gemeint sind Unfälle mit hunderten und tausenden verölten Seevögeln, Fischen, Robben, Schweinswalen und anderen Meerestieren. Denn der gut 40 Meter lange und 9,5 Meter breite Neubau soll zuvorderst die Flotte an Spezialschiffen zur Schadstoffunfallbekämpfung an der deutschen Küste verstärken. Er ersetzt dabei nach Fertigstellung das 42 Jahre alte Ölbekämpfungsschiff THOR (Abkürzung für „Twin hull oil recovery-ship“) , das derzeit von Wilhelmshaven aus im Nordseeraum operiert. Operationsgebiet deutsche Küste Operationsgebiet deutsche Küste Im Rahmen des Projekts investieren Niedersachsen und die übrigen Küstenländer insgesamt rund 20 Millionen Euro in die Verbesserung der Leistungsfähigkeit bei der Bewältigung von Schadstoffunfällen. Das Havariekommando in Cuxhaven nimmt dabei die Aufgaben der Küstenländer wahr und koordiniert die Projektmaßnahmen. Die Ausschreibungen der Planungsleistungen (Zuschlag: Technolog services GmbH, Hamburg) und des Schiffsneubaus hatten Havariekommando und NLWKN gemeinsam auf den Weg gebracht. „Vor dem Hintergrund der partnerschaftlichen Anschaffung wird das neue Schiff nicht nur im Zuständigkeitsbereich Niedersachsens, sondern bei Bedarf auch in bremischen, schleswig-holsteinischen, mecklenburg-vorpommerischen und hamburgischen Gewässern zum Einsatz kommen können, um Meere und Küsten sowie Tiere und Pflanzen effektiv zu schützen“, unterstrich Dirk Baake vom Fachbereich „Schadstoffunfallbekämpfung Küste“ des Havariekommandos. Um bei einer Havarie mit Schadstoffaustritt schnelle Hilfe leisten zu können, wird der Neubau im Zuge der jetzt in Tangermünde mit der Montage des Schiffsrumpfs begonnenen Schiffbauarbeiten dafür u.a. mit einem Ölauffang- und -abscheide-System ausgestattet: Seitlich in der Außenhaut befinden sich mit Bürstenskimmersystemen ausgestattete Strömungskammern, die über teleskopierbare Auslegerarme die Schadstoffe aufnehmen. Für aufgenommenes Öl sind an Bord insgesamt vier Ladetanks mit einer Auffangkapazität von zusammen 173 Kubikmetern vorgesehen. „Datenkrake“ im Dienst des Küsten- und Meeresschutzes „Datenkrake“ im Dienst des Küsten- und Meeresschutzes Abseits seiner Rolle bei der Bekämpfung von Schadstoffunfällen wird das Mehrzweckschiff mit weiterem Spezialgerät ausgerüstet, denn: der Neubau wird für den NLWKN auch wichtige Aufgaben in der Seevermessung, der Gewässerüberwachung sowie bei Untersuchungen der Biologie und der Morphologie der Nordsee übernehmen. „Ein effektiver Küsten- und Meeresschutz, wie ihn etwa die Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie zum Ziel hat und für die Anpassung an die Folgen des Klimawandels unverzichtbar ist, kann nur unter Rückgriff auf eine breite Datenbasis gelingen. Genau diese Daten wird das neue Schiff in Form von Vermessungsdaten, chemischen Wasserproben, biologischen Proben und Sedimentuntersuchungen künftig sammeln“, so Jörn Drosten. Dafür wird das Mehrzweckschiff in den kommenden Monaten unter anderem mit einer Öffnung im Schiffsrumpf, dem sogenannten „Moonpool“, einem Deckskran, einem Nasslabor, Fächer- und Sedimentlot sowie einem hochgenauen Unterwasserpositionierungssystem ausgestattet.

Mehr als 1 ½ Millionen Glasaale in Berliner Gewässern ausgesetzt

Zum Erhalt und zum Schutz des europäischen Aals hat heute die Staatssekretärin für Umwelt und Klimaschutz, Dr. Silke Karcher, gemeinsam mit Berliner Fischern und Anglern mehr als 1 ½ Millionen junge Glasaale in der Havel, der Dahme und der Spree ausgesetzt. Da sich Aale nicht in Gefangenschaft vermehren, werden die Tiere als sogenannte Glasaale im Meer gefangen und in den heimischen Gewässern ausgebracht. Der Fang erfolgte mit einer zertifizierten, besonders nachhaltigen und schonenden Methode. Die natürliche Wanderungsbewegung der Aale aus dem Meer in die Flüsse, die durch Wehre, Schleusen und andere Bauwerke stark eingeschränkt ist, wird durch dieses Ausbringen direkt in die Oberläufe der Fließgewässer substituiert. In diesem Jahr werden in Berlin 456 Kilo Glasaale auf eine Gewässerfläche von 4.575 Hektar ausgebracht. Durchgeführt und finanziert wird die Maßnahme durch das Fischereiamt Berlin, die Köpenicker Fischervereinigung e.V. und die Fischersozietät Tiefwerder-Pichelsdorf. Die Maßnahmen werden durch die Europäischen Union und die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz des Landes Berlin gefördert. Die Kosten im Jahr 2022 betragen 144.000 Euro. Davon sind 75.000 Euro Fördermittel der Europäischen Union, 45.000 Euro Landesmittel und 24.000 Euro Eigenmittel der Fischereiberechtigten. Der Europäische Aal gehört zu den heimischen Fischarten und hat eine wichtige ökologische Funktion. Er trägt unter anderem zur Wasserreinhaltung und zur Reduzierung der Fischbiomasse in den Gewässern bei. Darüber hinaus gehört er zu den wirtschaftlich bedeutendsten Fischarten der Fluss- und Seenfischerei. Aale werden etwa zwanzig bis dreißig Jahre alt und wandern zum Laichen rund 5.000 Kilometer durch den Atlantik bis zur Sargassosee, wo sie nach dem Laichen sterben. Die aus den Eiern schlüpfenden Larven treiben anschließend etwa drei Jahre passiv im Meer, bevor sie als Glasaale an die Flussmündungen und anschließend flussaufwärts zu den angestammten Plätzen der Elterntiere wandern. Aufgrund der veränderten Umweltbedingungen sowie der fehlenden Wandermöglichkeiten ging der Aalbestand in Berlin in den vergangenen 20 Jahren um rund die Hälfte zurück. Mit dem Ausbringen der Jungaale soll der Bestand in den Berliner Gewässern wieder langfristig gesichert werden.

Eintragspfade von Blei in den menschlichen Organismus

Dieser Bericht identifiziert anhand einer umfangreichen Literaturanalyse die Quellen der menschlichen Exposition mit Blei und versucht sie, sofern möglich, zu quantifizieren. Zu diesem Zweck werden umfangreiche Recherchen anhand der öffentlich zugänglichen Literatur der letzten 20 Jahre durchgeführt, inklusive der Bewertung der Qualität der Arbeiten nach einem internationalen Kriterienkatalog und der Unsicherheiten der Untersuchungen. Die Arbeiten und die dazugehörigen Auswertungen werden in einer EndNote-Literaturdatenbank nach einem festgelegten Schema dokumentiert. Hierzu dient ein Thesaurus, der alle wichtigen Aspekte der Verbraucherexposition berücksichtigt. Als Quellen der Exposition gelten Produkte, mit denen Verbraucherinnen und Verbraucher Kontakt haben. Hierzu zählen Haushalts-, Hobby- und Freizeitprodukte sowie Kinderspielzeug und Kosmetika. Sie werden auch als Verbraucherprodukte oder Produkte des täglichen Bedarfs bezeichnet. Ebenso werden die Quellen Hausstaub, Trinkwasser und Boden als umweltbezogene Quellen einbezogen, wie auch Le-bensmittel und Nahrungsergänzungsmittel. Die aus der Summe der über alle Expositionspfade aufge-nommenen Bleimengen resultierende externe Dosis kann dann über die Messungen im menschlichen Körper, im Blut, Urin, in den Haaren oder Zähnen als interne Dosis geschätzt werden. Die Auswertung der Literatur ergibt, dass trotz der inzwischen erfolgten starken Abnahme der Blei-konzentrationen im Blut die Bleigehalte in Produkten stark variieren und klare Tendenzen nicht erkennbar sind. Einige Quellen mit deutlich über das allgemeine Maß hinausgehenden Konzentrationen können identifiziert werden. Diese können in individuellen Fällen die Belastung mit Blei steigern. Die Summe der Bleiaufnahme durch Lebensmittelverzehr stellt eine wichtige Dauerquelle dar. Hinzu kommt neben einer allgemein stärkeren Belastung in Ballungs- und Industriegebieten der Verzehr von Muscheln und Meerestieren, einiger Fischarten und durch Nahrungsergänzungsmittel, die Nutzung von bleihaltiger Keramik und Geschirr aus Ländern, in denen keine oder weniger strenge Regeln z. B. zur Herstellung dieser Gegenstände existieren bzw. Regeln nicht beachtet oder unzureichend überprüft werden. Die Bleikonzentrationen oder deren Freisetzung sind teilweise unbekannt und auch unzureichend untersucht. Die Daten aus den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind sehr heterogen und dadurch uneinheitlich und schwer vergleichbar. Allerdings kann anhand von übereinstimmenden Biomonitoringdaten aus europäischen Ländern eine seit etwa 2010 konstant niedrige Konzentration von Blei im Blut von Kindern und Jugendlichen aufgezeigt werden, während bei Erwachsenen oberhalb von 30 Jahren die Blutspiegel deutlich erhöht und mit großer Variabilität vorliegen. Quelle: Forschungsbericht

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