Auch in diesem Jahr können eingetragene, als gemeinnützig anerkannte Tierschutzvereine in Sachsen-Anhalt Unterstützungsmittel für das Kastrieren, Kennzeichnen und Registrieren von freilebenden herrenlosen Katzen erhalten. Bitte beachten Sie Folgendes: Vereine erhalten aus Landesmitteln nur dann eine Unterstützung, wenn sie von der Kommune, auf deren Gebiet sie herrenlose Katzen einfangen und kastrieren lassen, eine Anerkennung für diese Tätigkeit haben. Für die Anerkennung durch die Kommunen kann ein Formular genutzt werden. Es werden nur Ausgaben berücksichtigt, die für Kastrationen und Kennzeichnungen von freilebenden herrenlosen Katzen entstanden sind. Keine Berücksichtigung finden Ausgaben für andere tierärztliche Tätigkeiten wie Behandlung eines Parasitenbefalls oder Impfungen. Die Kastration, Kennzeichnung und Registrierung kann rückwirkend ab 01.01.2025 und muss bis 31.10.2025 erfolgt sein. Der Kastrationszeitraum endet ggf. früher, wenn die zur Verfügung stehenden Mittel aufgebraucht sind. Es wird Unterstützung in Höhe von maximal 120 € pro weiblicher Katze und maximal 60 € pro männlicher Katze inklusive Mehrwertsteuer gewährt. Liegen die Kosten unter diesem Betrag, wird nur der geringere Betrag erstattet. Pro Tierschutzverein werden Gesamt-Ausgaben in Höhe von max. 5.000 € pro Kalenderjahr übernommen. Je nach Mittelabfluss kann dieser Deckelungsbetrag aufgehoben werden. Im Sinne der Gleichbehandlung der Tierschutzvereine empfiehlt sich ein häufigeres Beantragen der Unterstützungsmittel für die Kastrationen und nicht ein einmaliges Beantragen der Unterstützung für alle im Kalenderjahr kastrierten Katzen am Ende des Kastrationszeitraumes. Aus diesem Grund bitten wir um Einzelanträge mit einem maximalen Antragsvolumen i.H.v. 1.500 € bzw. maximal 15 Tieren. Die Unterstützung für die Kastration einer freilebenden herrenlosen Katze wird dann gewährt, wenn die Katze im genannten Zeitraum von einem Tierarzt unfruchtbar gemacht, mit einem zugelassenen Transponder gekennzeichnet und in der Datenbank des Vereines TASSO e.V. ( https://www.tasso.net/ ) oder des Deutschen Tierschutzbundes e.V. ( https://www.findefix.com ) registriert wurde. Nähere Auskünfte und Informationen erteilt der Landesverband des Deutschen Tierschutzbundes e.V. , Nicolaiplatz 1, 39124 Magdeburg, info(at)landestierschutz-lsa.de , Tel.: 0170 900 1315. Das Merkblatt und das Antragsformular mit der Anlage 1 und Anlage 2 öffnen sich nach Anklicken der Dokumente. Steigende Populationen freilebender Hauskatzen können zu Problemen bezüglich des Tierschutzes, der menschlichen Gesundheit (Zoonosen), der Gefahrenabwehr und der Auswirkung auf Wildtiere (z. B. das Fangen von Singvögeln) führen. Eine freilebende Katzenpopulation wird von ihrer Umgebung beeinflusst. Diese Population wächst exponentiell und führt zu einer lokalen Erhöhung der Dichte. So kann ein Gleichgewicht der Umgebungsparameter für die Tiere nicht mehr in geeigneter Weise gehalten werden. Die Folge: Infektionskrankheiten können sich besser und schneller verbreiten. Rangkämpfe finden statt und durch herumstreunende Kater kann es häufiger zu Unfällen kommen. Für die Tiere bedeutet das erhebliche Schmerzen, Leiden und Schäden. Ab wann dieses Ungleichgewicht entsteht, kann jedoch nicht genau definiert werden. 1. Welches Problem entsteht, wenn Katzen sich unkontrolliert vermehren? Katzen können bis zu dreimal im Jahr rollig werden und vier bis sechs Katzenwelpen bekommen. Werden diese Katzenwelpen nicht vermittelt, konkurrieren immer mehr Katzen um Futterquellen. Bereits im Alter von sechs Monaten können diese Katzen selbst Nachwuchs bekommen. Nicht kastrierte Kater markieren ihr Revier mit stark riechendem Harn und erleiden bei Kämpfen mit Konkurrenten häufig Verletzungen, die tierärztlich behandelt werden müssen. Außerdem besteht bei großen, unkontrollierten Populationen freilaufender Katzen, die Gefahr der Krankheitsverbreitung und der Steigerung des Keimdruckes. Eine seuchenhafte Ausbreitung von Katzenkrankheiten (z. B. Katzenseuche, Katzenschnupfen) ist möglich. Unter Umständen besteht hierdurch eine Infektionsgefahr für Menschen (Toxoplasmose, Bandwürmer über Sandkästen etc.). 2. Kastration und Sterilisation, wo ist der Unterschied? Sowohl männliche als auch weibliche Katzen können kastriert werden. Diese unterscheidet sich von der Sterilisation darin, dass die Hoden oder Eierstöcke entfernt werden und nicht nur der Samen- bzw. Eileiter durchtrennt wird. Bei einer Sterilisation können Katzen noch rollig werden und Kater noch decken, allerdings ohne Befruchtung. 3. Wann ist der richtige Zeitpunkt für eine Kastration? Der beste Zeitpunkt für eine Kastration besteht im Alter von sechs bis zehn Monaten. Das bedeutet, dass die Tiere mit Beginn der Geschlechtsreife kastriert werden. Bei manchen Verhaltensauffälligkeiten (z. B. Harnmarkieren) kann der Tierarzt eine frühere Kastration empfehlen. 4. Welche Vorteile hat eine Kastration bei Katzen? Vor allem wird die unkontrollierte Vermehrung der Katzen verhindert. Zudem zeigen sich kastrierte Katzen meist ruhiger und häuslicher, verfügen über eine bessere Gesundheit und erreichen ein höheres Lebensalter. Kater sind deutlich weniger Rangkämpfen mit Verletzungen und Infektionen ausgesetzt, da der natürliche Trieb auf Nachkommenschaft entfällt. Werden Kater früh kastriert, wird das Markierverhalten unterbunden und dadurch die Geruchsbelästigung gemindert. 5. Gibt es Nachteile bei einer Kastration? Die Kastration erfordert eine Vollnarkose. Daher besteht ein allgemeines Narkoserisiko. Das häufigste Argument gegen eine Kastration ist die vermutete Gewichtszunahme bei kastrierten Tieren. Die Gewichtszunahme basiert jedoch meist auf einer fehlerhaften Fütterung. Katzenhalterinnen und Katzenhalter sollten sich vor einer anstehenden Kastration informieren, welches Futter in Frage kommt und wie viel Futter für eine Katze oder Kater sinnvoll ist, um eine Gewichtszunahme zu vermeiden. 6. Ist eine Kennzeichnung notwendig? Ja, nur durch die Kennzeichnung des entsprechenden Tieres kann die erfolgte Kastration nachvollzogen und im Zweifelsfall überprüft werden. Zudem ist die Kennzeichnung von Freigängerkatzen sinnvoll, um diese bei Abgabe im Tierheim einem Halter zuordnen und gegebenenfalls zurückgeben zu können. 7. Ist eine Registrierung zu empfehlen? Unbedingt. Wurde ein gekennzeichnetes Tier registriert, kann es schnell und unbürokratisch einem Halter zugeordnet werden. Bei abhanden gekommenen Tieren ist die Rückgabe so innerhalb kürzester Zeit möglich. Eine Registrierung wird bei einem der beiden größten Anbieter in Deutschland empfohlen: TASSO-Haustierzentralregister für die Bundesrepublik Deutschland e. V. FINDEFIX-Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes Weitere Fragen rund um die Kastration werden in jeder Tierarztpraxis beantwortet. Um den Schmerzen, Leiden und Schäden entgegenzuwirken, bestehen im §13 b des Tierschutzgesetzes (TierSchG) rechtliche Vorgaben, um Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Dazu gehören das Verbieten bzw. Beschränken des freien Auslaufs für fortpflanzungsfähige Katzen, die Kastrationspflicht sowie die Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Katzen mit freiem Auslauf. Die Ermächtigung für die Gemeinden, notwendige Maßnahmen zu erlassen, wurde durch das Gesetz zur Übertragung der Ermächtigung zur Festlegung von bestimmten Gebieten zum Schutz freilebender Katzen vom 27.11.2019 (GVBI. LSA Nr. 31/2019 vom 04.12.2019) in Sachsen-Anhalt geschaffen. Die Ergebnisse dieser Studie sind im "Amtstierärztlicher Dienst" 4/2020 veröffentlicht. Für allgemeine Fragen wurden FAQs zur Kastration von Katzen erarbeitet. Weiterhin wurden ein Erfassungssystem , eine Anleitung zur Nutzung des Erfassungssystems , ein Muster für die Einzeltiererfassung und ein Poster erstellt.
Landwirtschaft umweltfreundlich gestalten Der Landwirtschaft kommt beim Erhalt und Schutz unserer natürlichen Ressourcen eine große Bedeutung zu. Eine umweltfreundlich gestaltete Landwirtschaft trägt dazu bei, Umweltbelastungen zu vermindern und zu vermeiden. Voraussetzung hierfür sind jedoch ausreichende rechtliche Grundlagen und eine Agrarpolitik, die deutlich stärker auf Agrarumwelt- und Klimaschutz ausgerichtet ist. Einführung Deutschland ist aufgrund seiner fruchtbaren Böden, gemäßigten Temperaturen und ausreichenden Niederschläge ein Gunststandort für die landwirtschaftliche Produktion. Das ermöglicht hohe Erträge bei guter Qualität der erzeugten Lebens- und Futtermittel. Mit ihrem umweltoffenen Einsatz und den vorherrschenden Produktionssystemen verursacht die Landwirtschaft verschiedene Umweltbelastungen . Andererseits erhalten bestimmte Bewirtschaftungsweisen auch wertvolle Agrarökosysteme und unsere gewachsene Kulturlandschaft. Die Landwirtschaft prägt damit das Landschaftsbild und bietet Möglichkeiten einer umweltverträglichen Bewirtschaftung der Flächen. Sie ist in bestimmten Regionen auch eine wichtige Grundlage für die regionale Wirtschaft und den Tourismus. Ziel einer umweltfreundlich gestalteten Landwirtschaft muss es sein, negative Auswirkungen auf die Schutzgüter Boden, Luft, Wasser, Klima und die Biodiversität zu vermeiden, Kulturlandschaften zu erhalten und gleichzeitig die regionale Entwicklung zu fördern. Das nationale Agrar- und Umweltrecht sowie die Ausgestaltung der europäischen und nationalen Agrarpolitik bieten prinzipiell Möglichkeiten, Umweltbelastungen durch die Landwirtschaft in Grenzen zu halten und eine umweltschonende Bewirtschaftung der Flächen zu gewährleisten. Um bestehende Agrarumwelt- und Klimaziele zu erreichen, ist jedoch eine deutlich ambitioniertere Gestaltung notwendig. Dies kann einerseits über gesetzliche Vorschriften im nationalen Agrar- und Umweltrecht oder Umweltstandards als Voraussetzungen für den Erhalt von Agrarsubventionen der EU (GAP) erfolgen. Andererseits bietet auch die Entlohnung für zusätzliche Umweltmaßnahmen die Möglichkeit, Umweltschutz in der Landwirtschaft stärker zu fördern (z.B. durch Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen der ersten oder zweiten Säule der GAP). Ergänzende ökonomische Instrumente wie Steuern und Abgaben können eine umweltverträgliche Landwirtschaft zusätzlich unterstützen. Weitere Möglichkeiten bietet die Teilnahme an Umweltmanagementsystemen und -zertifizierungen, wenn diese auf einer glaubwürdigen fachlichen Basis beruhen. Vorschriften und Mindeststandards zum Umweltschutz, an die sich Landwirte und Landwirtinnen in Deutschland halten müssen, sind im bestehenden nationalen Agrar- und Umweltrecht verankert. Dieses umfasst eine Vielzahl von nationalen Gesetzen und Verordnungen, mit denen Deutschland zumeist die Vorgaben der europäischen Agrar-Umweltpolitik (EU-Richtlinien) umsetzt. Hierzu gehören auf Bundesebene beispielsweise das Düngegesetz, das Pflanzenschutzgesetz, das Bundesnaturschutzgesetz, das Bundesimmissionsschutzgesetz und das Wasserhaushaltsgesetz (nähere Informationen zum Wasserrecht ) mit den jeweils zu den Gesetzen erlassenen Verordnungen. Das Bundesbodenschutzgesetz , welches über die „Gute fachliche Praxis der Landwirtschaft“ landwirtschaftliche Maßnahmen zum Bodenschutz definiert, basiert hingegen derzeit in Ermangelung einer EU-weiten Bodenrahmenrichtlinie ausschließlich auf nationalen Vorgaben. Obwohl das nationale Agrar- und Umweltrecht umfangreiche Vorschriften für die Landwirtschaft enthält, zeigen die vielfältigen Umweltbelastungen, dass deutlicher Nachbesserungsbedarf besteht. Dies liegt unter anderem daran, dass es in einigen Rechtsbereichen Vollzugsdefizite gibt. So können Vorortkontrollen durch die zuständigen Kontrollinstanzen (zum Beispiel Landwirtschaftskammern) aufgrund deren begrenzter Kapazitäten nur sporadisch durchgeführt und Verstöße nur selten aufgedeckt und geahndet werden. Zudem fehlen in vielen Rechtsbereichen bereits die Voraussetzungen dafür, wie z.B. Vorschriften, die den Behörden die notwendigen Kontroll-, Anordnungs- und Sanktionsbefugnisse übertragen. Außerdem finden sich in den Normtexten häufig abstrakte und nicht hinreichend bestimmte Formulierungen, die sowohl bei Landwirtschaftsbetrieben als auch bei den Behörden zu rechtlichen Unklarheiten bei der Anwendung führen, z. B. fehlende Anzeigepflichten, Genehmigungsvorbehalte sowie anwendbare Anordnungsbefugnisse zur Konkretisierung und Durchsetzung der guten fachlichen Praxis im Einzelfall. Das Umweltbundesamt empfiehlt daher mit Blick auf die gegenwärtig unzureichende Wirksamkeit des Agrar- und Umweltrechts den Umweltschutz in den einschlägigen Rechtsgrundlagen vor allem durch leichter vollziehbare Regelungen zu stärken. Für die aktuelle Förderperiode der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik (GAP) hat die EU-Kommission den Mitgliedsstaaten viel Spielraum für eine ambitionierte Agrarumwelt- und Klimapolitik gegeben. Diesen Spielraum haben Deutschland und andere Mitgliedsstaaten jedoch bei weitem nicht ausgenutzt. Als Voraussetzung für die GAP-Zahlungen müssen Landwirte bestimmte, nach EU-Recht obligatorische Auflagen im Bereich Umweltschutz, Lebensmittelsicherheit, Tier- und Pflanzengesundheit und Tierschutz einhalten (Grundanforderungen der Betriebsführung, GAB) und gewährleisten, dass sie die landwirtschaftlich genutzten Flächen (auch die vorübergehend nicht bewirtschafteten) in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ) erhalten. Bei Verstößen können die Zahlungen gekürzt werden. Landwirte, die über die obligatorischen Anforderungen hinaus zusätzliche Güter und Dienstleistungen bereitstellen und sich freiwillig zum Schutz der Umwelt und zum Erhalt der Landschaften verpflichten, werden dafür im Rahmen von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen finanziell unterstützt. Hierfür stehen Mittel in der ersten Säule (Öko-Regelungen) und in der zweiten Säule zur Verfügung. Gefördert werden beispielsweise Anbauverfahren und Techniken, die den Boden verbessern und Erosion vermindern, sowie extensiver Grünlanderhalt und der Ökologische Landbau . Es ist jedoch fraglich, inwiefern das aktuelle Fördersystem die bestehenden Agrarumwelt- und Klimaprobleme tatsächlich ausreichend mindern kann. Neben der Subventionspolitik der EU gibt es weitere ökonomische Instrumente wie Abgaben oder Zertifikate, die dazu beitragen können, die Agrarpolitik umweltfreundlicher zu gestalten. Ökonomische Instrumente setzten dabei die Rahmenbedingungen für Betriebe, indem z.B. umweltschädliche Betriebsmittel durch eine Steuer teurer werden. Alternative Betriebsmittel oder eine umweltverträglichere Bewirtschaftungsweise werden damit im Vergleich attraktiver. Diskutiert wird beispielsweise, eine Stickstoffüberschussabgabe oder eine Abgabe auf Pflanzenschutzmittel einzuführen. Ebenfalls in der aktuellen Diskussion steht die Frage, inwiefern die Landwirtschaft in ein Emissionshandelssystem eingebunden werden könnte. Aber auch das bestehende Steuersystem kann ökologisch verträglicher gestaltet werden, indem umweltschädliche Ausnahmeregelungen reformiert werden. Dies betrifft beispielsweise die Befreiung von landwirtschaftlichen Fahrzeugen von der Kraftfahrzeugsteuer ( Subventionsbericht des UBA ). Der schrittweise Abbau der Steuervergünstigung für Agrardiesel ist ein Schritt in diese Richtung. Indirekt können auch Abgaben auf der Konsumseite dazu führen, dass sich die Produktion anpasst. Wichtig ist hierfür jedoch, dass Instrumente auf der Produktions- und Konsumseite aufeinander abgestimmt sind, um unerwünschte Ausweichreaktionen zu verhindern. Eine wichtige Stellschraube ist die Mehrwertsteuer . Wenn Fleisch und tierische Produkte mit dem regulären Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent besteuert und im Gegenzug pflanzliche Produkte einem geringeren Steuersatz unterliegen würden, werden pflanzliche Produkte im Verhältnis günstiger. Damit wird ein Anreiz für eine umweltfreundlichere und gesündere Ernährung gesetzt. Ein weiteres aktuelles Beispiel sind die Vorschläge der Borchert-Kommission, die mit Blick auf das Tierwohl eine Tierwohl-Abgabe vorschlägt. Tierische Produkte sollen einer Abgabe unterliegen, die Einnahmen wiederum stehen dann für den Umbau der Tierhaltung zur Verfügung. Umweltmanagementsysteme in der Landwirtschaft dienen dazu, die Umweltauswirkungen des Betriebs zu erfassen, geltendes Recht einzuhalten, Abläufe und Strukturen festzulegen und wirksame Maßnahmen für Energieeffizienz, Umwelt- und Klimaschutz umzusetzen. Dadurch werden Umweltbelastungen reduziert und Kosten gespart. Das Umweltmanagement unterstützt auch die Optimierung von Stoffströmen aus betriebswirtschaftlicher Sicht und hilft somit, durch Ressourceneinsparung die Umwelt zu entlasten. Landwirtschaftsbetriebe können am europäischen Umweltmanagement- und Auditsystem EMAS teilnehmen und dadurch ihr Umweltengagement auch gegenüber Bürger*innen, Kund*innen, Medien, Behörden und anderen Anspruchsgruppen zur Geltung bringen. Dafür müssen sie eine umweltbezogene Bestandsaufnahme („Umweltprüfung“) durchführen, ein Umweltmanagementsystem betreiben sowie einen für die Öffentlichkeit bestimmten Umweltbericht, die EMAS-Umwelterklärung, erstellen. Besonderes Gewicht gewinnt EMAS aufgrund der obligatorischen Begutachtung durch eine*n staatlich zugelassene*n Umweltgutachter*in.
Presse-O-Töne Hier stellen wir Ihnen O-Töne zur Verfügung, die Sie als mp3-Datei herunterladen und für Medienberichte verwenden können. Videomaterial stellen wir auf Anfrage zur Verfügung. Übersicht der O-Töne 11.06.2024 / Jubiläumsfest am 15. Juni 2024 am Hauptstandort in Dessau-Roßlau 17.03.2023 / Umweltbundesamt gibt Tipps, wie Sie wirklich Energie sparen können 15.03.2023 / Umweltbundesamt veröffentlicht neue Zahlen zur aktuellen Entwicklung und Nutzung 13.02.2023 / Umweltbundesamt veröffentlicht Jahresbericht zur gemessenen Feinstaub-, Stickstoffdioxid- und Ozon-Belastung 20.01.2023 / „Grüne Woche“ in Berlin – UBA-Präsident Prof. Dr. Dirk Messner empfiehlt, Obst, Gemüse und Getreide von der Mehrwertsteuer zu befreien 15.12.2022 / Dicke Luft zu Silvester und die Probleme für Mensch und Umwelt 17.08.2022 / Beim Einkauf fürs neue Schuljahr aufs Umweltsiegel achten 15.03.2022 / Prognose und Hintergründe zur aktuellen Entwicklung der THG-Emissionen 2021 10.03.2022 / Aktuelle Spartipps vom Umweltbundesamt 22.02.2022 / Umweltfreundlich Saubermachen ist gar nicht schwer 10.02.2022 / Umweltbundesamt gibt aktuellen Überblick und zeigt auf, wo es noch Verbesserungsbedarf gibt 24.01.2022 / Umweltbundesamt und Verbraucherzentralen fordern vom Handel mehr Natürlichkeit für Äpfel, Möhren und Co. 27.10.2021 / Umweltschädliche Subventionen mit 65,4 Milliarden Euro auf Rekordniveau – UBA empfiehlt Sofortprogramm zum Abbau 13.06.2021 / Hitze, Dürre , Überschwemmung und Artenwandel – Wie sich der Klimawandel auf Deutschland auswirkt! 28.04.2021 / Welchen Stellenwert hat Umwelt- und Klimaschutz angesichts anderer aktueller Probleme? 14.12.2020 / Online-Shopping kann klimafreundlicher sein, wenn man sonst mit dem Auto zum Geschäft fahren müsste 27.10.2020 / Aufkommen und Verwertung von Verpackungsabfällen in Deutschland im Jahr 2018 19.08.2020 / Droht Deutschland nach dem dritten Hitzesommer eine Wasserknappheit? 16.03.2020 / Deutsche Treibhausgasemissionen gingen 2019 um 6,3 Prozent zurück 11.02.2020 / Stickstoffdioxid-Belastung ist deutschlandweit weiter rückläufig, aber immer noch liegen etliche Städte über dem Grenzwert 18.12.2019 / Wie man schädliche Treibhausgasemissionen reduzieren, verhindern und nicht vermeidbare kompensieren kann! 18.11.2019 / Aufkommen und Verwertung von Verpackungsabfällen in Deutschland im Jahr 2017 06.11.2019 / Umweltbundesamt stellt ein neues Konzept 10.10.2019 / Vielfliegerei und ein neues globales Klimaschutzinstrument 19.09.2019 / Tipps und Big Points beim CO2-Sparen 18.09.2019 / Die Abfüllung von Getränken in Mehrwegflaschen hat in Deutschland mit 42 Prozent einen neuen Tiefstand erreicht 06.06.2019 / Deutsche Badegewässer schneiden im aktuellen Bericht zur Wasserqualität sehr gut ab 21.05.2019 / Jeder Einwegbecher ist nach einer aktuellen Studie des Umweltbundesamtes einer zu viel 17.04.2019 / Welche Lärmquellen stören besonders? Kann Lärm krank machen? Was tut die Politik? 31.01.2019 / Wie belastet ist unsere Luft? 08.03.2018 / Studie zu NO2-Krankheitslasten in Deutschland 02.01.2018 / Schimmel in Innenräumen und wie man ihn wieder los wird (Bereitstellung Videomaterial auf Anfrage) 12.12.2017 / Wie war die Luft in Deutschland 2017 12.12.2017 / Status Quo und die aktuellen Trends bei umweltverträglichen Produkten 11.12.2017 / Schimmel in Innenräumen und wie man ihn wieder los wird 03.11.2017 / „23. Weltklimakonferenz“ vom 6. bis 17. November in Bonn (Bereitstellung Videomaterial auf Anfrage) 02.11.2017 / „23. Weltklimakonferenz“ vom 6. bis 17. November in Bonn 15.09.2017 / Internationale Fahrrad-Konferenz vom 19.-21. September 2017 in Mannheim
Die Ernährungsgewohnheiten in Deutschland entsprechen aktuell (noch) nicht den einschlägigen Ernährungsempfehlungen, auch nicht denen, die sowohl Gesundheits- als auch Umwelt- und Klimaaspekte berücksichtigen, wie z.B. die der EAT Lancet Kommission. In dieser Studie werden mit Hilfe von Daten aus der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe zunächst In-Haus-Ernährungsprofile unterschiedlicher Haushaltstypen in Deutschland identifiziert. Dabei werden - neben der Einkommensverteilung der Haushalte - rentenbeziehende Haushalte, alleinerziehende Haushalte und transferempfangende Haushalte unterschieden. Basierend darauf wird untersucht, wie sich eine an ökologischen Bedarfen ausgerichtete Mehrwertsteuerreform bei Nahrungsmitteln monetär auf die unterschiedlichen Haushalte auswirkt. Modelliert wurde dabei, welche Effekte eine Mehrwertsteuerbefreiung bei pflanzlichen Nahrungsmitteln und eine Anhebung der Mehrwertsteuer auf den Regelsatz von 19 % bei tierischen Nahrungsmitteln auf die Ausgaben der Haushalte haben, wenn diese ihr Einkaufsverhalten nicht ändern. Geprüft wurde darüber hinaus, wie sich eine Kombination beider Mehrwertsteueränderungen auf den Durchschnittshaushalt auswirkt, sofern dieser sein Verhalten beibehält oder sein Verhalten ändert und weniger Fleisch und Wurst erwirbt. Veröffentlicht in Texte | 160/2023.
Merkblatt 2024 Übernahme von Ausgaben für die Kastration von freilebenden herrenlosen Katzen in Sachsen-Anhalt 2024 Tierleid kann durch eine Kastration freilebender herrenloser Katzen verringert werden, weil diese sich sonst ungehemmt vermehren und die Katzenpopulation ansteigen würde. Die Tier- schutzvereine in Sachsen-Anhalt sollen bei einer ihrer Kernaufgaben auch in diesem Jahr mit Mitteln des Landes in Höhe von insgesamt 120.000 € unterstützt werden. Eingetragene und gemeinnützige Tierschutzvereine mit Sitz und Wirkungsfeld in Sachsen-An- halt haben, wie auch in den vergangenen Jahren, die Möglichkeit, die Übernahme der Ausga- ben für die Kastration und Kennzeichnung von herrenlosen freilebenden Katzen mit dem An- tragsformular (siehe Anlage) beim verantwortlichen Landesverband des Deutschen Tierschutz- bundes e.V. zu beantragen. Eine Mitgliedschaft des beantragenden Vereins beim Landesver- band des Deutschen Tierschutzbundes e.V. ist hierfür nicht erforderlich. Bitte beachten Sie Folgendes: Es werden nur Ausgaben berücksichtigt, die für Kastrationen und Kennzeichnungen von frei- lebenden herrenlosen Katzen entstanden sind. Keine Berücksichtigung finden Ausgaben für andere tierärztliche Tätigkeiten wie Behandlung eines Parasitenbefalls oder Impfungen. Die Kastration, Kennzeichnung und Registrierung kann rückwirkend ab 01.01.2024 und muss bis 30.11.2024 erfolgt sein. Der Kastrationszeitraum endet ggf. früher, wenn die zur Verfügung stehenden Mittel aufgebraucht sind. Vereine erhalten aus Landesmitteln nur dann eine Unterstützung, wenn sie von der Kom- mune, auf deren Gebiet sie herrenlose Katzen einfangen und kastrieren lassen, eine Aner- kennung für diese Tätigkeit haben. Für die Anerkennung durch die Kommunen kann anlie- gendes Formular genutzt werden. Die Kommunen des Landes sind über die diesbezügliche Anerkennung der Vereine informiert. Ist die Anerkennung unbefristet, reicht eine einmalige Vorlage des Anerkennungsschreibens im Jahr 2024 bei der Verantwortlichen des Landesver- bandes Sachsen-Anhalt des Deutschen Tierschutzbundes e.V.. Es wird Unterstützung in Höhe von maximal 120 € pro weiblicher Katze und maximal 60 € pro männlicher Katze inklusive Mehrwertsteuer gewährt. Liegen die Kosten unter diesem Be- trag, wird nur der geringere Betrag erstattet. Pro Tierschutzverein werden Gesamt-Ausgaben in Höhe von max. 5.000 € pro Kalenderjahr übernommen. Je nach Mittelabfluss kann dieser Deckelungsbetrag aufgehoben werden. Im Sinne der Gleichbehandlung der Tierschutzvereine empfiehlt sich ein häufigeres Beantra- gen der Unterstützungsmittel für die Kastrationen und nicht ein einmaliges Beantragen der Unterstützung für alle im Kalenderjahr kastrierten Katzen am Ende des Kastrationszeitrau- mes. Aus diesem Grund bitten wir um Einzelanträge mit einem maximalen Antragsvolumen i.H.v. 1.500 € bzw. maximal 15 Tieren. Die Unterstützung für die Kastration einer freilebenden herrenlosen Katze wird dann ge- währt, wenn die Katze im genannten Zeitraum von einem Tierarzt unfruchtbar gemacht, mit einem zugelassenen Transponder gekennzeichnet und in der Datenbank des Vereines TASSO e.V. (https://www.tasso.net/) oder des Deut- schen Tierschutzbundes e.V. (https://www.findefix.com) registriert wurde. Den Anträgen auf Übernahme der Ausgaben sind beizufügen: Formular Anerkennungsbestätigung eines Tierschutzvereins durch die Kommune, einmalig, wenn innerhalb des genannten Befristungszeitraumes die Kastrationen er- folgen – siehe Anlage zum Antrag, Auflistung der kastrierten Katzen mit Geschlecht und Transpondernummer der Katze, Datum der Kastration und durchführender Tierarzt, Datum der Registrierung, Datenbank der Registrierung (TASSO oder FINDEFIX) – siehe Anlage zum Antrag, Rechnung/en des Tierarztes/der Tierärztin im Original über die erfolgte Kastration und Kennzeichnung der kastrierten Katzen, dabei ist pro Tier eine Rechnung mit der Angabe der Transpondernummer notwendig. Die Rechnungen sind durch den An- tragsteller als sachlich und rechnerisch richtig zu kennzeichnen und zu unterschrei- ben. Ausdruck des Registrierungsnachweises bei einer Datenbank (TASSO oder FINDE- FIX) bei erstmaliger Antragstellung im Jahr 2024: ein aktuell gültiger Auszug aus dem Vereinsregister sowie ein gültiger Nachweis der Gemeinnützigkeit (Freistellungsbe- scheid vom Finanzamt). Es werden keine Ausgaben übernommen für die Kastration und Kennzeichnung von Katzen, die einen Besitzer haben und Katzen, die sich bereits vor Beginn des Kastrationszeitraumes in der Obhut des Tierschutzvereines /des Tierheimes befunden haben. (Davon ausgenommen sind Katzen, die an Futterstellen versorgt werden.) Die Bearbeitung der Anträge erfolgt entsprechend der Reihenfolge des Posteingangs bei der Verantwortlichen des Landesverbandes des Deutschen Tierschutzbundes e.V.. Es können dabei nur vollständige Anträge mit allen Nachweisen und Anlagen berücksichtigt werden. Ein Rechtsanspruch auf Übernahme von Ausgaben besteht nicht. Die Anträge und alle weiteren Anfragen hierzu sind zu richten an: Deutscher Tierschutzbund e.V. Landesverband Sachsen-Anhalt Frau Mirjam Karl-Sy Nicolaiplatz 1 39124 Magdeburg Anlage: Antragsformular Anerkennungsschreiben der Kommune (Muster) info@landestierschutz-lsa.de info@buendnis-fuer-tiere.de mirelle.karl-sy@freenet.de Tel.: 0391 252 8762 Fax: 0391 555 76604 mobil: 0170 900 1315
Die anhaltend hohen Energiepreise infolge des russischen Kriegs in der Ukraine werden für energieintensive Industrien zu einer immer größeren Belastung. Sachsen-Anhalts Energieminister Prof. Dr. Armin Willingmann hat deshalb am heutigen Freitag im Bundesrat in Berlin eindringlich für die schnelle Einführung eines Industriestrompreises geworben. „Es geht hier nicht nur um eine Hand voll Unternehmen. Es geht um Tausende Arbeitsplätze, die beim aktuellen Strompreisniveau auf dem Spiel stehen“, betonte der Minister in seiner Rede. „Ich halte einen Preis von fünf Cent für angemessen.“ Ohne die Subvention wäre nicht nur die Wettbewerbsfähigkeit vieler Unternehmen gefährdet, erklärte Willingmann. „Die Unternehmen müssen auch den Transformationsprozess zur Nutzung Erneuerbarer Energien und grünem Wasserstoff in der Produktion finanziell stemmen.“ Daher gehe es um eine zeitlich befristete Maßnahme, gleichsam eine Brücke, die mit einem Industriestrompreis bis 2030 verfolgt werde. Den Unternehmen werde so die notwendige Zeit für den Wandlungsprozess eingeräumt. „Klar ist auch: die Zeit drängt. Weiteres Zögern können wir uns in Deutschland – gerade auch im internationalen Wettbewerb – nicht leisten“, so Willingmann. Der Minister verwies auch auf das einstimmige Votum zum Industriestrompreis bei der Energieministerkonferenz, die gestern in Wernigerode zu Ende gegangen war. „Hier gibt es bundesweit eine einhellige Auffassung von Energieministern wie auch Ministerpräsidenten der Länder.“ Willingmann sprach sich in seiner Rede zudem für eine generelle Überprüfung der staatlich gesetzten Preisbestandteile für Energie aus. Um auch Unternehmen jenseits der Industrie ebenso wie Verbraucherinnen und Verbraucher zu entlasten, bedürfe es eines kritischen Blicks auf Strom- und Mehrwertsteuer und insbesondere auch auf die wachsenden Netzentgelte infolge des Ausbaus Erneuerbarer Energien. Hier sei durch die Energieministerkonferenz im laufenden Jahr viel angestoßen oder aufgegriffen worden; es müsse nun schnell zu entsprechenden Umsetzungsschritten kommen. Aktuelle Informationen zu interessanten Themen aus Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt gibt es auch auf den Social-Media-Kanälen des Ministeriums bei Facebook, Instagram, LinkedIn, Mastodon und X (ehemals Twitter).
Private Haushalte zahlen für Erdgas und Fernwärme aktuell einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent. Die Bundesregierung hatte den Steuersatz aufgrund extrem hoher Preise nach dem russischen Überfall auf die Ukraine vorübergehend bis zum Frühjahr 2024 gesenkt. Sachsen-Anhalts Energieminister Prof. Dr. Armin Willingmann wirbt dafür, vorerst nicht zum alten Steuersatz von 19 Prozent zurückzukehren. „Seit dem von Russland eröffneten Krieg in der Ukraine müssen die Verbraucherinnen und Verbraucher mit erheblich gestiegenen Preisen zurechtkommen“, betonte Willingmann am Dienstag. „Vor diesem Hintergrund halte ich es für geboten, den Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent für Erdgas und Fernwärme vorerst beizubehalten.“ Nach den bisherigen Plänen der Bundesregierung soll der ermäßigte Steuersatz noch bis Ende März 2024 gelten. Bundesfinanzminister Christan Lindner hatte kürzlich jedoch ins Gespräch gebracht, den regulären Steuersatz von 19 Prozent bereits zum Januar 2024 wieder einzuführen. Willingmann hält davon nichts. „Der Bundesfinanzminister verkennt, welche finanziellen Belastungen Verbraucherinnen und Verbraucher nach wie vor stemmen müssen. Die Energiepreise sind zwar nach der akuten Krise im vergangenen Jahr wieder gefallen. Energie bleibt aber weiterhin ein teures Gut, auf das alle angewiesen sind. Lindner sollte nicht vergessen, dass die Mehrwertsteuer auch von jenen getragen werden muss, die jeden Euro zweimal umdrehen. Insoweit geht es hier auch um Verlässlichkeit von Politik: Vernünftigerweise hatte die Bundesregierung die Reduktion für zwei Heizperioden in Aussicht gestellt. Dabei sollte es nun auch bleiben, auch wenn wir inzwischen deutlich niedrigere Energiepreise haben als im Sommer 2022.“ Statt über Steuererhöhungen zu diskutieren, wäre aus Sicht von Willingmann eher eine generelle Debatte über differenzierte Steuersätze oder steuerliche Sonderfälle hilfreich. Dies gelte etwa für die Mehrwertsteuer auf Lebensmittel, insbesondere Grundnahrungsmittel. „Die hohen Energiepreise haben wir ja nicht nur bei der Gasrechnung zu spüren bekommen. Die Preise für Lebensmittel sind ebenfalls erheblich gestiegen. Die höheren Energiekosten in der Produktion wurden von den Unternehmen ebenfalls auf die Verbraucherinnen und Verbraucher umgelegt – und wohl mancherorts auch die Gelegenheit zur Preiserhöhung genutzt“, erklärte Willingmann. Aktuell gilt für Milch und Milcherzeugnisse wie Butter und Käse ein ermäßigter Steuersatz von sieben Prozent. Ebenso für Fisch, Fleisch, Obst und Gemüse. „Auf Grundnahrungsmittel sollte der Mehrwertsteuersatz vorerst entfallen“, so Willingmann. Auch klimafreundliche Produkte dürften steuerlich künftig nicht mehr schlechter gestellt sein: „Es kann doch nicht sein, dass bei Kuhmilch der ermäßigte Steuersatz anfällt, bei Hafermilch hingegen volle 19 Prozent berechnet werden. Hier sollten wir unter sozialen und ökologischen Gesichtspunkten dringend nachjustieren“, betonte der Minister. Aktuelle Informationen zu interessanten Themen aus Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt gibt es auch auf den Social-Media-Kanälen des Ministeriums bei Facebook, Instagram, LinkedIn, Mastodon und Twitter.
Im kommenden Winter wird es in Deutschland nach aktuellem Stand keine Engpässe in der Energieversorgung geben. Davon gehen die Energieministerinnen und -minister der Länder nach ihrer zweitägigen Herbstsitzung in Wernigerode (Landkreis Harz) aus. „Wir haben den vergangenen Winter gut bewältigt und wir werden nach Lage der Dinge auch im kommenden Winter gut versorgt sein“, betonte Sachsen-Anhalts Energieminister Prof. Dr. Armin Willingmann am heutigen Donnerstag. Zuvor hatten sich die Ressortchefinnen und -chefs der Bundesländer mit dem Präsidenten der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, sowie Vertretern des Bundeswirtschaftsministeriums über die Energieversorgungslage und weitere Themen ausgetauscht. Die Gasspeicher in Deutschland sind vorfristig bereits zu 94,5 Prozent gefüllt, in Sachsen-Anhalt liegen die Füllstände bei 95,2 Prozent. Neben den drei schwimmenden Flüssiggasterminals (LNG) in Wilhelmshaven, Brunsbüttel und Lubmin, die bereits im vergangenen Winter die Arbeit aufgenommen hatten, werden nach Angaben der Bundesnetzagentur zwei weitere LNG-Terminals in Stade und Wilhelmshaven im kommenden Winter den Betrieb aufnehmen. Aus der Bedarfsanalyse der Übertragungsnetzbetreiber für das Jahr 2023 geht zudem hervor, dass auch die Stromversorgung im Winterhalbjahr gesichert sein wird. „Insoweit müssen wir unter den jetzigen Rahmenbedingungen weder Stromausfälle noch so große Preissprünge, wie im vergangenen Winter, fürchten“, erklärte Willingmann. „Um die Energiekrise nachhaltig zu bewältigen, werden wir den begonnenen Ausbau erneuerbarer Energien und der Stromnetze allerdings weiter beschleunigen müssen; Gleiches gilt für den Zubau wasserstofffähiger Gaskraftwerke.“ Mit Blick auf eine gerechtere Verteilung der Kosten für den Stromnetzausbau kündigte Bundesnetzagentur-Chef Müller an, dass seine Behörde möglichst noch in diesem Jahr einen ersten Vorschlag vorlegen will. Energieminister Willingmann hat seit geraumer Zeit dafür geworben, dass die Netzentgelte neu geregelt werden. „Ich freue mich, dass es hier eine hohe Dynamik gibt und sich eine Lösung abzeichnet“, erklärte Willingmann. Hohe Netzentgelte fallen zurzeit ausgerechnet in den Ländern an, die zu den Vorreitern beim Ausbau Erneuerbarer Energien zählen. Hier benötigen wir eine gerechtere Lösung.“ Energieminister fordern weitere Dämpfung der Energiepreise Eine Herausforderung bleiben aus Sicht der Länder die anhaltend hohen Energiekosten für Unternehmen und private Haushalte. Auf Antrag Sachsen-Anhalts erklärten die Energieministerinnen und -minister einstimmig, dass die Bundesregierung zeitnah und ohne hohen bürokratischen Aufwand einen wettbewerbsfähigen Industrie- oder Brückenstrompreis für Unternehmen umsetzen soll. Darüber hinaus soll die Bundesregierung Vorschläge zur Reduzierung staatlich induzierter Strompreisbestandteile vorlegen. „Es geht darum, Wertschöpfung und Arbeitsplätze insbesondere – aber nicht nur - in energieintensiven Unternehmen mit Hilfe des Brückenstrompreises zu sichern“, erläuterte Willingmann. „Zudem würde beispielsweise eine Senkung der Stromsteuer private Haushalte wie Unternehmen weiter entlasten.“ Kritik an Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes auf Gas und Fernwärme Übereinstimmend äußerten die Minister deutliche Kritik am Vorhaben von Bundesfinanzminister Christian Lindner, den aktuell ermäßigten Mehrwertsteuersatz auf Gas und Fernwärme vorfristig zum Jahresbeginn 2024 wieder auf den vollen Satz von 19 Prozent zu erhöhen. „Seit dem von Russland eröffneten Krieg in der Ukraine müssen die Verbraucherinnen und Verbraucher mit erheblich gestiegenen Preisen zurechtkommen. Vor diesem Hintergrund geht die vorfristige Mehrwertsteuererhöhung in die falsche Richtung und trifft vor allem sozial schwächere Verbraucherinnen und Verbraucher. Wirtschaft wie private Haushalte benötigen aktuell aber weitere Entlastungen“, erklärte Willingmann. Sachsen-Anhalt ist im laufenden Jahr Vorsitzland in der Energieministerkonferenz. Nach den Tagungen in Merseburg im März und im September in Wernigerode wird Anfang kommenden Jahres Schleswig-Holstein den Konferenzvorsitz übernehmen. Den Staffelstab übergab Willingmann bereits am Donnerstag an seinen Amtskollegen Tobias Goldschmidt. Bilder von der Energieministerkonferenz können unter dem Link https://lsaurl.de/EnMK23Fotos heruntergeladen werden. Weitere Informationen zu den Beschlüssen werden auf der Internetseite www.enmk.de eingestellt. Aktuelle Informationen zu interessanten Themen aus Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt gibt es auch auf den Social-Media-Kanälen des Ministeriums bei Facebook, Instagram, LinkedIn, Mastodon und X (ehemals Twitter).
Willingmann fordert Schutzmaßnahmen für Solarindustrie, Unternehmen und Verbraucher Vor Beginn der Herbstsitzung der Energieministerkonferenz (EnMK) in dieser Woche in Wernigerode (Landkreis Harz) hat Sachsen-Anhalts Energieminister Prof. Dr. Armin Willingmann als EnMK-Vorsitzender dem Kabinett heute verschiedene Themen der Tagesordnung vorgestellt: Situation der Solarindustrie : In Europas Häfen türmen sich nach Angaben des europäischen Solarindustrieverbands (ESMC) subventionierte Solarmodule aus China. Mit 120 Gigawatt sei das Importvolumen bereits doppelt so hoch wie der erwartete europäische Photovoltaik-Zubau. Willingmann sieht die deutsche und europäische Solarindustrie einem unlauteren Wettbewerb ausgesetzt und fordert die EU zum Handeln auf. Die Solarmodulschwemme werde neben der Wärmewende und der Einführung eines Brückenstrompreises für die Industrie ein Thema bei den Beratungen der Energieministerkonferenz in Wernigerode sein, erklärte er am Dienstag. „Für den Ausbau erneuerbarer Energien benötigen wir eine leistungsfähige deutsche und europäische Solarindustrie“, betonte der Minister. „Die Solarmodulschwemme aus China kann nicht in unserem Interesse liegen. Deshalb halte ich es für geboten, auf europäischer Ebene Maßnahmen zum Schutz der heimischen Industrie zu ergreifen.“ Willingmann sieht einen Grund für die Solarmodulflut in Europa in einem für den amerikanischen Markt erlassenen Importverbot für chinesische Solarprodukte, die mit Hilfe von Zwangsarbeit erstellt wurden. „Wir sollten ebenfalls chinesischen Produkten aus Zwangsarbeit einen Riegel vorschieben“, so der Minister. „Es ist bedauerlich, dass die EU hier bislang recht behäbig agiert.“ Willingmann kann sich zudem eine Anti-Subventionsuntersuchung auf EU-Ebene vorstellen. Nach Angaben des Solarindustrieverbands werden chinesische Module aktuell zu Preisen von 15 Cent pro Watt beworben. Die Herstellungskosten der europäischen Solarindustrie liegen bei 20 Cent pro Watt. „Wir werden am Donnerstag bei der Energieministerkonferenz beraten, wie wir unsere Solarindustrie weiter schützen könnten“, so Willingmann. „Wir müssen uns gerade im Energiesektor unabhängiger von Importen aus autoritär regierten Ländern wie Russland und China machen.“ Am Mittwoch treffen sich die Ministerinnen und Minister der Länder zunächst zu Vorgesprächen, Willingmann begrüßt sie in diesem Jahr als Konferenzvorsitzender in Wernigerode. Abends wird Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck für einen gemeinsamen Austausch in der Harzstadt erwartet. Am Donnerstag findet dann die Ministerkonferenz statt. Auf der Agenda stehen dabei auch Themen wie die Einführung eines Brückenstrompreises für die Industrie, die Senkung staatlich induzierter Strompreisbestandteile wie der Stromsteuer sowie eine gerechtere Verteilung der Stromnetzentgelte. Im Fokus steht zudem die Gestaltung der Wärmewende; auf Antrag Sachsen-Anhalts wird etwa über die Einrichtung eines bundesweiten Wärmenetzregisters beraten, das durch eine belastbare Datenbasis zu Wärmenetzen, -speichern und -erzeugungsanlagen die Grundlage für den notwendigen Ausbau schaffen soll. Energiepreise : „Bundeskanzler Olaf Scholz hat sich gerade in der Energiekrise einmal mehr als zuverlässiger Krisenmanager erwiesen. Deshalb bin ich zuversichtlich, dass wir auch beim Brückenstrompreis für die Industrie zu einer Lösung finden“, erklärte Willingmann am Dienstag. „Energieintensive Industrien, wie es sie auch in Sachsen-Anhalt gibt, werden in den kommenden Jahren Unterstützung benötigen. Andernfalls drohen das Abwandern und der Verlust von Arbeitsplätzen.“ Willingmann bekräftigte zudem seine Forderung nach einer Senkung weiterer staatlich induzierter Strompreisbestandteile wie der Strom- und Mehrwertsteuer. „Hierbei geht es um Entlastungen insbesondere auch für kleine und mittelständische Unternehmen sowie private Haushalte.“ Netzentgelte : Eine gerechte Lösung fordert der Energieminister auch mit Blick auf die Stromnetzentgelte. Aktuell fallen pro Jahr für einen Haushalt mit einem Verbrauch von 4.000 Kilowattstunden Strom nach Angaben des Vergleichsportals Verivox Netzentgelte von 365 Euro in Sachsen-Anhalt an. In Bayern sind es 323 Euro, in Bremen nur 254 Euro. In Ländern wie Schleswig-Holstein, die ebenfalls stark auf erneuerbare Energien setzen, fallen 480 Euro an. „Es kann nicht sein, dass die Länder, die den Ausbau erneuerbarer Energien vorantreiben, mit hohen Netzentgelten für die Verbraucherinnen und Verbraucher vor Ort bestraft werden“, so Willingmann. Aktuelle Informationen bieten wir Ihnen auch auf der zentralen Plattform des Landes www.sachsen-anhalt.de , in den sozialen Medien über X , Instagram , Youtube und über die Messenger-Dienste Notify und Telegram . Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
Angesichts anhaltend hoher Energiekosten, insbesondere für Unternehmen, hält Sachsen-Anhalts Energieminister Prof. Dr. Armin Willingmann die Einführung eines Industriestrompreises in Deutschland weiterhin für geboten. „Der Industriestandort Deutschland muss bei Energiekosten wettbewerbsfähig bleiben“, erklärte Willingmann am Donnerstag im Landtag. „Wir wollen Wertschöpfung und Arbeitsplätze erhalten, Abwanderung von Unternehmen verhindern. Mit einem zeitlich befristeten Industrie- bzw. Brückenstrompreis könnten wir insbesondere energieintensiven Unternehmen die internationale Wettbewerbsfähigkeit erhalten und zugleich die notwendige Zeit für die Umstellung auf eine günstige, sichere und klimaneutrale Energieversorgung einräumen.“ Nach Angaben des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft müssen kleine und mittlere Unternehmen mit einem Jahresverbrauch von bis zu 20 Millionen Kilowattstunden im laufenden Jahr im Mittel 26 Cent pro Kilowattstunde zahlen. Auf dem Höhepunkt der Energieversorgungskrise 2022 lag der Preis bei 53 Cent. „Trotz rückläufiger Preisentwicklung zeichnet es sich ab, dass wir das Vorkrisen-Niveau nicht mehr erreichen werden“, so Willingmann. Günstiger Strom werde deshalb auch ein zentrales Thema bei der Energieministerkonferenz Ende September in Wernigerode sein, kündigte der Minister an. Willingmann ist in diesem Jahr Vorsitzender der Energieministerkonferenz. „Gemeinsam mit Nordrhein-Westfalen werden wir einen Antrag einbringen, in dem wir für die Einführung eines Brückenstrompreises werben“, kündigte der Minister an und verwies darauf, dass sich aktuell die Regierungschefs aller 16 Bundesländer bei der EU in Brüssel für einen staatlich gestützten Strompreis für die Industrie einsetzen. Zugleich warb Willingmann für die Überprüfung aller staatlich induzierten Preisbestandteile der Energiekosten. Dazu zähle in erster Linie das Absenken der Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß von 0,05 Cent pro Kilowattstunde, aber auch ein dauerhaft reduzierter Mehrwertsteuersatz oder die Reduktion der Netzentgelte. „Bundesfinanzminister Christian Lindner regt völlig zu Recht die Senkung staatlich induzierter Strompreisbestandteile an. Entscheidend dabei ist: Wir müssen das eine tun ohne das andere zu lassen, also einen temporären Brückenstrompreis einführen und zugleich für alle eine Reduktion der bestehenden Zusatzkosten für Energie vornehmen“, so Willingmann. Aktuell liegt das europäische Mindestmaß bei der Stromsteuer bei 0,05 Cent pro Kilowattstunde, in Deutschland müssen je Kilowattstunde 2,05 Cent Stromsteuer bezahlt werden. Der Brückenstrompreis für Unternehmen könnte nach den Vorstellungen des Energieministers bei fünf Cent liegen. „In Ländern wie Frankreich wird Industrieunternehmen ein Sonderpreis von viereinhalb Cent pro Kilowattstunde gewährt. Auch wenn wir keinen Unterbietungswettbewerb anstreben, wäre ein Brückenstrompreis von fünf Cent sinnvoll“, erklärte Willingmann weiter. An den Beratungen zu diesen und weiteren Themen in Wernigerode werde neben dem Präsidenten der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, auch Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck teilnehmen. Aktuelle Informationen zu interessanten Themen aus Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt gibt es auch auf den Social-Media-Kanälen des Ministeriums bei Facebook, Instagram, LinkedIn, Mastodon und Twitter.
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