Die Daten enthalten die Anbauflächen im Land Brandenburg, auf denen kein Anbau von gentechnisch verändertem Mais erfolgen darf. Sie dienen lediglich der Übersicht und besitzen keine Rechtsverbindlichkeit. Für die Anforderung rechtsverbindlicher Angaben sind ggf. Angaben des Antragstellers einzelfallbezogen erforderlich. Die Anbauflächen von GVO werden in einem zentralen Melderegister vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) als deskriptiver Datenbestand erfasst. Dieser Datenbestand lässt derzeit eine Visualisierung der Anbauflächen über ein GIS nicht zu. Das Bundesland Brandenburg beabsichtigt im Rahmen der Pflichten u.a. des Umweltinformationsgesetzes (UIG) diesen Datenbestand den Bürgern zugänglich zu machen. Des Weiteren soll ein auswertbarer geographischer Grundlagendatenbestand angelegt werden, der z.B. für Wirkungsabschätzungen (z.B. Umweltverträglichkeitsprüfungen) auf Schutzgebiete des Europäischen Schutzgebietssystems Natura 2000 vorbereitet. Die Daten enthalten die Anbauflächen im Land Brandenburg, auf denen kein Anbau von gentechnisch verändertem Mais erfolgen darf. Sie dienen lediglich der Übersicht und besitzen keine Rechtsverbindlichkeit. Für die Anforderung rechtsverbindlicher Angaben sind ggf. Angaben des Antragstellers einzelfallbezogen erforderlich. Die Anbauflächen von GVO werden in einem zentralen Melderegister vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) als deskriptiver Datenbestand erfasst. Dieser Datenbestand lässt derzeit eine Visualisierung der Anbauflächen über ein GIS nicht zu. Das Bundesland Brandenburg beabsichtigt im Rahmen der Pflichten u.a. des Umweltinformationsgesetzes (UIG) diesen Datenbestand den Bürgern zugänglich zu machen. Des Weiteren soll ein auswertbarer geographischer Grundlagendatenbestand angelegt werden, der z.B. für Wirkungsabschätzungen (z.B. Umweltverträglichkeitsprüfungen) auf Schutzgebiete des Europäischen Schutzgebietssystems Natura 2000 vorbereitet.
Achtung: Dieser Dienst wird nicht weitergeführt und demnächst gelöscht. Aktuelle Daten finden sich in dem Dienst "Regionalstatistische Daten der Stadtteile Hamburgs". Statistische Daten zu Bevölkerungs- und Sozialstruktur in Hamburger Stadtteilen am 31.12.2014 des Statistikamtes Nord. Die Bevölkerung nach Alter sowie die Ausländerinnen und Ausländer sind dem Melderegister zum 31.12.2014 entnommen und umfassen nur Haupt- und alleinige Wohnsitze. Die Bevölkerungsdichte in km² hat die gleiche Quelle als Grundlage sowie die planimetrierte Fläche des Landesbetriebes für Geoinformation und Vermessung. Die Bevölkerung mit Migrationshintergrund wurde aus dem Melderegister 31.12.2014 (nur Hauptwohnsitz) durch Schätzungen mit MigraPro ermittelt. Die Haushaltsdaten wurden aus dem Melderegister 31.12.2014 durch Schätzungen mit HHGen ermittelt. Der Anteil der Haushalte von Alleinerziehenden bezieht sich auf alle Haushalte mit Kindern. Die Beschäftigtenquote umfasst sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Wohnort im Dezember 2014 der Bundesagentur für Arbeit und bezieht sich auf die erwerbsfähige Bevölkerung im Alter 15 bis unter 65 aus dem Melderegister 31.12.2014. Der Arbeitslosenanteil umfasst die Arbeitslosen nach SGB II und SGB III im Dezember 2014 der Bundesagentur für Arbeit und bezieht sich auf die erwerbsfähige Bevölkerung im Alter 15 bis unter 65 aus dem Melderegister 31.12.2014.
Beinhaltet die aktuellen Daten und die Daten im Zeitverlauf zur Bevölkerung der Hamburger Stadtteile. Die enthaltenen Datensätze sind durch Bullet Points gekennzeichnet. In Klammern findet sich die Variablenbenennung in den hinterlegten Datentabellen. Enthält die Kennzahlen: Bezugsinformationen • Jahr (jahr) • Stadtteil_Nr (stadtteil_id) • Stadtteil (stadtteil_name) Anzahl der Kinder und Jugendliche (fünf Altersgruppen) • Anzahl Kinder/Jugendliche unter 3-Jährige (anzahl_u3) • Anzahl Kinder/Jugendliche 3- bis 5-Jährige (anzahl_3_5) • Anzahl Kinder/Jugendliche 6- bis 9-Jährige (anzahl_6_9) • Anzahl Kinder/Jugendliche 10- bis 15-Jährige (anzahl_10_15) • Anzahl Kinder/Jugendliche unter 18-Jährige (anzahl_u18) Keine oder zu geringe Fallzahlen: Die Anzahl der Kinder nach Altersgruppen wird aus datenschutzrechtlichen Gründen nur ausgewiesen, sofern in einem Gebiet mindestens drei Kinder der jeweiligen Altersgruppe wohnen. Anteil der Kinder und Jugendliche (fünf Altersgruppen) • Anteil Kinder/Jugendliche unter 3-Jährige (anteil_u3) • Anteil Kinder/Jugendliche 3- bis 5-Jährige (anteil_3_5) • Anteil Kinder/Jugendliche 6- bis 9-Jährige (anteil_6_9) • Anteil Kinder/Jugendliche 10- bis 15-Jährige (anteil_10_15) • Anteil Kinder/Jugendliche unter 18-Jährige (anteil_u18) Keine oder zu geringe Fallzahlen: Die Anteile der Kinder nach Altersgruppen werden nur ausgewiesen, sofern in einem Gebiet mindestens 30 Personen wohnen. Wanderungssaldo der unter 6-Jährigen • Anzahl der Zu- bzw. Fortzüge (+/-) der unter 6-Jährigen je 100 Kinder unter 6 Jahren (wanderungssaldo_u6) Relativer Wanderungssaldo: Da bei der Darstellung des absoluten Wanderungssaldos einwohnerstarke Stadtteile in der Rangfolge immer weit oben stehen würden, wird hier der aussagekräftigere relative Wanderungssaldo dargestellt, der den Wanderungssaldo der unter 6-Jährigen auf die Einwohnerzahl der Altersgruppe des jeweiligen Stadtteils bezieht (Wanderungssaldo je 100 Einwohnerinnen und Einwohner im Alter von 0 bis unter 6 Jahren). Damit die Bezugsgrundlage weniger anfällig für jährliche Schwankungen ist, wird für das jeweilige Gebiet jeweils ein Durchschnittswert von zwei Jahren berechnet. Für die Berechnung des relativen Wanderungssaldos der unter 6-Jährigen beispielsweise für das Jahr 2020 wird als Bezugsgrundlage also die durchschnittliche Anzahl der unter 6-Jährigen für die Jahre 2019 und 2020 (Bestand 31.12.2019 plus Bestand 31.12.2020 geteilt durch zwei) herangezogen. • Anteil der Zuzüge aus dem Umland (wanderungssalo_u6_aus_umland) • Anteil der Fortzüge ins Umland (wanderungssalo_u6_ins_umland) Zu- und Fortzüge Umland: Die angezeigten Anteile der Zuzüge der Kinder unter 6 Jahren aus dem Hamburger Umland wurde aus der absoluten Anzahl der aus dem Umland zugezogenen unter 6-Jährigen anteilig am absoluten Wanderungssaldo (Zuzüge minus Fortzüge) berechnet. Wenn also beispielsweise der absolute Wanderungssaldo in einem Stadtteil -100 und die Anzahl der darunter ins Umland fortgezogenen unter 6-Jährigen 10 beträgt, so sind 10% der Wanderungsbewegungen der unter 6-Jährigen über die Stadtteilgrenzen auf Fortzüge ins Umland zurückzuführen. Keine oder zu geringe Fallzahlen: Die Anteile der Kinder von Alleinerziehenden der jeweiligen Altersgruppen werden nur ausgewiesen, sofern in einem Gebiet mindestens 30 Kinder unter 6 Jahren bei Alleinerziehenden wohnen. Anteil der Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund (fünf Altersgruppen) • Die (deutschen) Kinder ausländischer Eltern, die die Bedingungen für das Optionsmodell erfüllen. • Kinder mit Migrationshintergrund unter 3-Jährige (migrhintergrund_u3) • Kinder mit Migrationshintergrund 3- bis 5-Jährige (migrhintergrund_3_5) • Kinder mit Migrationshintergrund 6- bis 9-Jährige (migrhintergrund_6_9) • Kinder mit Migrationshintergrund 10- bis 15-Jährige (migrhintergrund_10_15) • Kinder mit Migrationshintergrund unter 18-Jährige (migrhintergrund_u18) Bei den hier dargestellten Kennzahlen zur Anzahl und zu den Anteilen der Kinder und Jugendlichen mit Migrationshintergrund in Hamburg handelt es sich nicht um statistische Ergebnisse im Sinne einer Erhebung, sondern um Schätzungen aufgrund statistischer Berechnungen durch das Statistikamt Nord. Sie beruhen auf einem anonymisierten Sonderabzug aus dem Melderegister mit dem Stichtag 31.12. des Bezugsjahres. Die lediglich bei ihrer Reederei gemeldeten Seeleute und Binnenschiffer wurden nicht eingezogen, ebenso nicht die am Nebenwohnsitz gemeldeten Personen. Zu der Bevölkerung mit Migrationshintergrund gehören: Die ausländische Bevölkerung. Alle ab 1950 von außerhalb Deutschlands Zugewanderten unabhängig von ihrer Nationalität. Dazu zählen auch die in Deutschland geborenen eingebürgerten früheren Ausländer*innen und Ausländer sowie in Deutschland Geborene mit deutscher Staatsangehörigkeit, bei denen sich der Migrationshintergrund aus der Migrationserfahrung der Eltern oder eines Elternteils ableitet. Keine oder zu geringe Fallzahlen: Die Anteile der Kinder nach Altersgruppen sind nur dann ausgewiesen, sofern in einem Gebiet mindestens drei Kinder mit dem Merkmal Migrationshintergrund und insgesamt mindestens 30 Personen der betrachteten Altersgruppe wohnen. Anteil der Kinder in Klassenstufe 1 mit nicht-deutscher Familiensprache • Schulanfänger mit nicht-deutscher Familiensprache (nicht_dt_spr_kl1) Bei der Ermittlung der Kinder mit nicht-deutscher Familiensprache in Klassenstufe 1 wurden Kinder mit einer nicht-deutschen Erstsprache berücksichtigt. Damit sind alle Kinder erfasst, die zuhause überwiegend eine andere Sprache als Deutsch sprechen. Erfasst wurden alle Kinder der Klassenstufe 1 sowohl der Grund- als auch der Sonderschulen. Die Fälle „ohne Angabe“ bei der Angabe zur Erstsprache wurden in dieser Berechnung zu den deutschsprechenden Kindern gezählt. Auf Grund der Staatsangehörigkeit wird davon ausgegangen, dass es sich bei fehlenden Angaben zur Familiensprache überwiegend um Fälle mit deutscher Familiensprache handelt. Bezugsgröße der Berechnung ist der Wohnort der Kinder. Keine oder zu geringe Fallzahlen: Die Anteile der Kinder der Klassenstufe 1 mit nicht-deutscher Familiensprache sind nur dann ausgewiesen, sofern in einem Gebiet mindestens 30 Kinder der betrachteten Klassenstufe wohnen. Anteil der Kinder und Jugendliche in Haushalten von Alleinerziehenden (vier Altersgruppen) • Kinder Alleinerziehender unter 6-Jährige (alleinerz_u6) • Kinder Alleinerziehender 6- bis 9-Jährige (alleinerz_u10) • Kinder Alleinerziehender 10- bis 15-Jährige (alleinerz_u16) • Kinder Alleinerziehender unter 18-Jährige (alleinerz_u18) Bei der Darstellung der Anteile der Kinder und Jugendlichen in alleinerziehenden Haushalten an allen Kindern und Jugendlichen in dieser Altersgruppe wurde zur Berechnung der Anteile der Kinder von Alleinerziehenden ein anonymisierter Sonderabzug aus dem Melderegister herangezogen. Keine oder zu geringe Fallzahlen: Die Anteile der Kinder von Alleinerziehenden nach Altersgruppen sind aus Gründen der statistischen Geheimhaltung nur in Gebieten ausgewiesen, in denen mindestens 30 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren in Haushalten von Alleinerziehenden leben, und in denen in der jeweils betrachteten Altersgruppe mindestens drei Kinder bei Alleinerziehenden aufwachsen. Sozialstruktur • Hoher Anteil unter 6-Jähriger mit Migrationshintergrund (hoher_anteil_migrhintergrund_u6) • Hoher Anteil Erstklässler mit nicht-deutscher Familiensprache (hoher_anteil_nicht_dt_spr_kl1) • Kinder in vorschulischer Sprachförderung (kinder_vorschulischer_sf) Additive Sprachförderung im Vorschulalter. Bei der Berechnung wurden sowohl Kinder berücksichtigt, die in der Vorschule gefördert werden, als auch solche, die in der Kita additive Sprachförderung erhalten. Berechnet wurden die Anteile auf Grundlage der Bevölkerungsdaten der 5-Jährigen (Melderegister, Statistikamt Nord), da die Kinder bei der Inanspruchnahme der vorschulischen Sprachförderung im Durchschnitt fünf Jahre alt sind. Die Werte sind als Näherungswerte zu verstehen, da eine altersgenaue Berechnung nicht möglich ist. Keine oder zu geringe Fallzahlen: Die Anteile der Kinder in vorschulischer Sprachförderung sind nur in Gebieten ausgewiesen, in denen mindestens 30 Kinder in der Altersgruppe der 5-Jährigen leben. • Überdurchschnittlicher Anteil Kinder/Jugendliche mit Migrationshintergrund 6 bis 9-Jährige (hoher_anteil_migrhintergrund_6_9) • Überdurchschnittlicher Anteil Kinder/Jugendliche mit Migrationshintergrund 10 bis 15-Jährige (hoher_anteil_migrhintergrund_10_15) Enthält die Stadtteile, deren Anteile der 6 bis 9-jährigen bzw. der 10 bis 15-jährigen Kinder mit Migrationshintergrund mehr als eine Standardabweichung vom gesamtstädtischen Mittelwert abweichen und damit als überdurchschnittlich hohe Werte eingestuft werden. • Überdurchschnittlich hoher Anteil der hilfebedürftigen Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren (hilfebeduerftige_u15) Überdurchschnittlich hoher Anteil der hilfebedürftigen Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren Auf der Karte hervorgehoben werden nur die Stadtteile, in denen die Anteile der unter 15-jährigen Kinder und Jugendliche in Mindestsicherung mehr als eine Standardabweichung vom gesamtstädtischen Mittelwert abweichen und damit als überdurchschnittlich hohe Werte eingestuft werden. Die Standardabweichung ist ein statistisches Maß für die Streuung der Einzelwerte um ihr gemeinsames arithmetisches Mittel. Nicht erwerbsfähigen Hilfebedürftigen (überwiegend Kinder unter 15 Jahre): Der Indikator kennzeichnet den Anteil der nichterwerbsfähigen Hilfebedürftigen an der Bevölkerung unter 15 Jahren in einem Gebiet (Stand 31.12. des Bezugsjahres). Bei nichterwerbsfähigen Personen handelt es sich mehrheitlich (ca. 97 %) um Kinder, die aufgrund ihres Alters von unter 15 Jahren als nicht erwerbsfähig gelten. Die Kennzahl weist darauf hin, wie stark ein Gebiet von Kinder- und Jugendarmut betroffen ist. Schulentlassene - Anzahl verschiedener Schulabschlüsse je 1000 unter 18-Jährigen • Anzahl ohne Schulabschluss je 1000 unter 18-Jährigen (anzahl_abschluss_bezug_osa) • Anzahl mit erstem allgemeinbildenden Schulabschluss je 1000 unter 18-Jährigen (anzahl_abschluss_bezug_esa) • Anzahl mit mittlerem Schulabschluss je 1000 unter 18-Jährigen (anzahl_abschluss_bezug_msa) • Anzahl mit Abitur/Fachhochschulreife je 1000 unter 18-Jährigen (anzahl_abschluss_bezug_abi) • Anzahl verschiedener Abschlüsse je 1000 unter 18-Jährigen (anzahl_abschluss_bezug_gesamt) Die Kennzahl gibt die Anzahl aller Schulentlassenen, sowie die erworbenen Abschlussarten auf 1000 unter 18-Jährigen im Stadtteil an. Diese Darstellung ermöglicht zusätzlich zu den Abschlussquoten eine bessere Vergleichbarkeit der Schulabschlüsse über die Zeit im betreffenden Stadtteil. Keine oder zu geringe Fallzahlen: Die Kennzahlen werden nur in Gebieten ausgewiesen, in denen mindestens 30 Schulentlassene wohnen.
Beinhaltet die aktuellen Daten und die Daten im Zeitverlauf zur Bevölkerung der Bezirke und Gesamthamburg. Die enthaltenen Datensätze sind durch Bullet Points gekennzeichnet. In Klammern findet sich die Variablenbenennung in den hinterlegten Datentabellen. Enthält die Kennzahlen: Bezugsinformationen • Jahr (jahr) • Bezirk_Nr (bezirk_id) • Bezirk (bezirk_name) Anzahl der Kinder und Jugendliche (fünf Altersgruppen) • Anzahl Kinder/Jugendliche unter 3-Jährige (anzahl_u3) • Anzahl Kinder/Jugendliche 3- bis 5-Jährige (anzahl_3_5) • Anzahl Kinder/Jugendliche 6- bis 9-Jährige (anzahl_6_9) • Anzahl Kinder/Jugendliche 10- bis 15-Jährige (anzahl_10_15) • Anzahl Kinder/Jugendliche unter 18-Jährige (anzahl_u18) Anteil der Kinder und Jugendliche (fünf Altersgruppen) • Anteil Kinder/Jugendliche unter 3-Jährige (anteil_u3) • Anteil Kinder/Jugendliche 3- bis 5-Jährige (anteil_3_5) • Anteil Kinder/Jugendliche 6- bis 9-Jährige (anteil_6_9) • Anteil Kinder/Jugendliche 10- bis 15-Jährige (anteil_10_15) • Anteil Kinder/Jugendliche unter 18-Jährige (anteil_u18) Anteil der Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund (fünf Altersgruppen) • Die (deutschen) Kinder ausländischer Eltern, die die Bedingungen für das Optionsmodell erfüllen. • Kinder mit Migrationshintergrund unter 3-Jährige (migrhintergrund_u3) • Kinder mit Migrationshintergrund 3- bis 5-Jährige (migrhintergrund_3_5) • Kinder mit Migrationshintergrund 6- bis 9-Jährige (migrhintergrund_6_9) • Kinder mit Migrationshintergrund 10- bis 15-Jährige (migrhintergrund_10_15) • Kinder mit Migrationshintergrund unter 18-Jährige (migrhintergrund_u18) Bei den hier dargestellten Kennzahlen zur Anzahl und zu den Anteilen der Kinder und Jugendlichen mit Migrationshintergrund in Hamburg handelt es sich nicht um statistische Ergebnisse im Sinne einer Erhebung, sondern um Schätzungen aufgrund statistischer Berechnungen durch das Statistikamt Nord. Sie beruhen auf einem anonymisierten Sonderabzug aus dem Melderegister mit dem Stichtag 31.12. des Bezugsjahres. Die lediglich bei ihrer Reederei gemeldeten Seeleute und Binnenschiffer wurden nicht eingezogen, ebenso nicht die am Nebenwohnsitz gemeldeten Personen. Zu der Bevölkerung mit Migrationshintergrund gehören: Die ausländische Bevölkerung. Alle ab 1950 von außerhalb Deutschlands Zugewanderten unabhängig von ihrer Nationalität. Dazu zählen auch die in Deutschland geborenen eingebürgerten früheren Ausländer*innen und Ausländer sowie in Deutschland Geborene mit deutscher Staatsangehörigkeit, bei denen sich der Migrationshintergrund aus der Migrationserfahrung der Eltern oder eines Elternteils ableitet. Keine oder zu geringe Fallzahlen: Die Anteile der Kinder nach Altersgruppen sind nur dann ausgewiesen, sofern in einem Gebiet mindestens drei Kinder mit dem Merkmal Migrationshintergrund und insgesamt mindestens 30 Personen der betrachteten Altersgruppe wohnen. Anteil der Kinder in Klassenstufe 1 mit nicht-deutscher Familiensprache • Schulanfänger mit nicht-deutscher Familiensprache (nicht_dt_spr_kl1) Bei der Ermittlung der Kinder mit nicht-deutscher Familiensprache in Klassenstufe 1 wurden Kinder mit einer nicht-deutschen Erstsprache berücksichtigt. Damit sind alle Kinder erfasst, die zuhause überwiegend eine andere Sprache als Deutsch sprechen. Erfasst wurden alle Kinder der Klassenstufe 1 sowohl der Grund- als auch der Sonderschulen. Die Fälle „ohne Angabe“ bei der Angabe zur Erstsprache wurden in dieser Berechnung zu den deutschsprechenden Kindern gezählt. Auf Grund der Staatsangehörigkeit wird davon ausgegangen, dass es sich bei fehlenden Angaben zur Familiensprache überwiegend um Fälle mit deutscher Familiensprache handelt. Bezugsgröße der Berechnung ist der Wohnort der Kinder. Anteil der Kinder und Jugendliche in Haushalten von Alleinerziehenden (vier Altersgruppen) • Kinder Alleinerziehender unter 6-Jährige (alleinerz_u6) • Kinder Alleinerziehender 6- bis 9-Jährige (alleinerz_u10) • Kinder Alleinerziehender 10- bis 15-Jährige (alleinerz_u16) • Kinder Alleinerziehender unter 18-Jährige (alleinerz_u18) Bei der Darstellung der Anteile der Kinder und Jugendlichen in alleinerziehenden Haushalten an allen Kindern und Jugendlichen in dieser Altersgruppe wurde zur Berechnung der Anteile der Kinder von Alleinerziehenden ein anonymisierter Sonderabzug aus dem Melderegister herangezogen. Sozialstruktur • Kinder in vorschulischer Sprachförderung (kinder_vorschulischer_sf) Additive Sprachförderung im Vorschulalter. Bei der Berechnung wurden sowohl Kinder berücksichtigt, die in der Vorschule gefördert werden, als auch solche, die in der Kita additive Sprachförderung erhalten. Berechnet wurden die Anteile auf Grundlage der Bevölkerungsdaten der 5-Jährigen (Melderegister, Statistikamt Nord), da die Kinder bei der Inanspruchnahme der vorschulischen Sprachförderung im Durchschnitt fünf Jahre alt sind. Die Werte sind als Näherungswerte zu verstehen, da eine altersgenaue Berechnung nicht möglich ist.
Beinhaltet die aktuellen Daten und die Daten im Zeitverlauf zur Bevölkerung der Statistischen Gebiete Hamburgs. Die enthaltenen Datensätze sind durch Bullet Points gekennzeichnet. In Klammern findet sich die Variablenbenennung in den hinterlegten Datentabellen. Enthält die Kennzahlen: Bezugsinformationen • Jahr (jahr) • Statistisches Gebiet (statgeb_id) Anzahl der Kinder und Jugendliche (fünf Altersgruppen) • Anzahl Kinder/Jugendliche unter 3-Jährige (anzahl_u3) • Anzahl Kinder/Jugendliche 3- bis 5-Jährige (anzahl_3_5) • Anzahl Kinder/Jugendliche 6- bis 9-Jährige (anzahl_6_9) • Anzahl Kinder/Jugendliche 10- bis 15-Jährige (anzahl_10_15) • Anzahl Kinder/Jugendliche unter 18-Jährige (anzahl_u18) Keine oder zu geringe Fallzahlen: Die Anzahl der Kinder nach Altersgruppen wird aus datenschutzrechtlichen Gründen nur ausgewiesen, sofern in einem Gebiet mindestens drei Kinder der jeweiligen Altersgruppe wohnen. Anteil der Kinder und Jugendliche (fünf Altersgruppen) • Anteil Kinder/Jugendliche unter 3-Jährige (anteil_u3) • Anteil Kinder/Jugendliche 3- bis 5-Jährige (anteil_3_5) • Anteil Kinder/Jugendliche 6- bis 9-Jährige (anteil_6_9) • Anteil Kinder/Jugendliche 10- bis 15-Jährige (anteil_10_15) • Anteil Kinder/Jugendliche unter 18-Jährige (anteil_u18) Keine oder zu geringe Fallzahlen: Die Anteile der Kinder nach Altersgruppen werden nur ausgewiesen, sofern in einem Gebiet mindestens 30 Personen wohnen. Wanderungssaldo der unter 6-Jährigen • Anzahl der Zu- bzw. Fortzüge (+/-) der unter 6-Jährigen je 100 Kinder unter 6 Jahren (wanderungssaldo_u6) Relativer Wanderungssaldo: Da bei der Darstellung des absoluten Wanderungssaldos einwohnerstarke Gebiete in der Rangfolge immer weit oben stehen würden, wird hier der aussagekräftigere relative Wanderungssaldo dargestellt, der den Wanderungssaldo der unter 6-Jährigen auf die Einwohnerzahl der Altersgruppe des jeweiligen Gebiets bezieht (Wanderungssaldo je 100 Einwohnerinnen und Einwohner im Alter von 0 bis unter 6 Jahren). Damit die Bezugsgrundlage weniger anfällig für jährliche Schwankungen ist, wird für das jeweilige Gebiet jeweils ein Durchschnittswert von zwei Jahren berechnet. Für die Berechnung des relativen Wanderungssaldos der unter 6-Jährigen beispielsweise für das Jahr 2020 wird als Bezugsgrundlage also die durchschnittliche Anzahl der unter 6-Jährigen für die Jahre 2019 und 2020 (Bestand 31.12.2019 plus Bestand 31.12.2020 geteilt durch zwei) herangezogen. • Anteil der Zuzüge aus dem Umland (wanderungssalo_u6_aus_umland) • Anteil der Fortzüge ins Umland (wanderungssalo_u6_ins_umland) Zu- und Fortzüge Umland: Die angezeigten Anteile der Zuzüge der Kinder unter 6 Jahren aus dem Hamburger Umland wurde aus der absoluten Anzahl der aus dem Umland zugezogenen unter 6-Jährigen anteilig am absoluten Wanderungssaldo (Zuzüge minus Fortzüge) berechnet. Wenn also beispielsweise der absolute Wanderungssaldo in einem Statistischen Gebiet -100 und die Anzahl der darunter ins Umland fortgezogenen unter 6-Jährigen 10 beträgt, so sind 10% der Wanderungsbewegungen der unter 6-Jährigen über die Gebietsgrenzen auf Fortzüge ins Umland zurückzuführen. Keine oder zu geringe Fallzahlen: Die Anteile der Kinder von Alleinerziehenden der jeweiligen Altersgruppen werden nur ausgewiesen, sofern in einem Gebiet mindestens 30 Kinder unter 6 Jahren bei Alleinerziehenden wohnen. Anteil der Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund (fünf Altersgruppen) • Die (deutschen) Kinder ausländischer Eltern, die die Bedingungen für das Optionsmodell erfüllen. • Kinder mit Migrationshintergrund unter 3-Jährige (migrhintergrund_u3) • Kinder mit Migrationshintergrund 3- bis 5-Jährige (migrhintergrund_3_5) • Kinder mit Migrationshintergrund 6- bis 9-Jährige (migrhintergrund_6_9) • Kinder mit Migrationshintergrund 10- bis 15-Jährige (migrhintergrund_10_15) • Kinder mit Migrationshintergrund unter 18-Jährige (migrhintergrund_u18) Bei den hier dargestellten Kennzahlen zur Anzahl und zu den Anteilen der Kinder und Jugendlichen mit Migrationshintergrund in Hamburg handelt es sich nicht um statistische Ergebnisse im Sinne einer Erhebung, sondern um Schätzungen aufgrund statistischer Berechnungen durch das Statistikamt Nord. Sie beruhen auf einem anonymisierten Sonderabzug aus dem Melderegister mit dem Stichtag 31.12. des Bezugsjahres. Die lediglich bei ihrer Reederei gemeldeten Seeleute und Binnenschiffer wurden nicht eingezogen, ebenso nicht die am Nebenwohnsitz gemeldeten Personen. Zu der Bevölkerung mit Migrationshintergrund gehören: Die ausländische Bevölkerung. Alle ab 1950 von außerhalb Deutschlands Zugewanderten unabhängig von ihrer Nationalität. Dazu zählen auch die in Deutschland geborenen eingebürgerten früheren Ausländer*innen und Ausländer sowie in Deutschland Geborene mit deutscher Staatsangehörigkeit, bei denen sich der Migrationshintergrund aus der Migrationserfahrung der Eltern oder eines Elternteils ableitet. Keine oder zu geringe Fallzahlen: Die Anteile der Kinder nach Altersgruppen sind nur dann ausgewiesen, sofern in einem Gebiet mindestens drei Kinder mit dem Merkmal Migrationshintergrund und insgesamt mindestens 30 Personen der betrachteten Altersgruppe wohnen. Anteil der Kinder in Klassenstufe 1 mit nicht-deutscher Familiensprache • Schulanfänger mit nicht-deutscher Familiensprache (nicht_dt_spr_kl1) Bei der Ermittlung der Kinder mit nicht-deutscher Familiensprache in Klassenstufe 1 wurden Kinder mit einer nicht-deutschen Erstsprache berücksichtigt. Damit sind alle Kinder erfasst, die zuhause überwiegend eine andere Sprache als Deutsch sprechen. Erfasst wurden alle Kinder der Klassenstufe 1 sowohl der Grund- als auch der Sonderschulen. Die Fälle „ohne Angabe“ bei der Angabe zur Erstsprache wurden in dieser Berechnung zu den deutschsprechenden Kindern gezählt. Auf Grund der Staatsangehörigkeit wird davon ausgegangen, dass es sich bei fehlenden Angaben zur Familiensprache überwiegend um Fälle mit deutscher Familiensprache handelt. Bezugsgröße der Berechnung ist der Wohnort der Kinder. Keine oder zu geringe Fallzahlen: Die Anteile der Kinder der Klassenstufe 1 mit nicht-deutscher Familiensprache sind nur dann ausgewiesen, sofern in einem Gebiet mindestens 30 Kinder der betrachteten Klassenstufe wohnen. Anteil der Kinder und Jugendliche in Haushalten von Alleinerziehenden (vier Altersgruppen) • Kinder Alleinerziehender unter 6-Jährige (alleinerz_u6) • Kinder Alleinerziehender 6- bis 9-Jährige (alleinerz_u10) • Kinder Alleinerziehender 10- bis 15-Jährige (alleinerz_u16) • Kinder Alleinerziehender unter 18-Jährige (alleinerz_u18) Bei der Darstellung der Anteile der Kinder und Jugendlichen in alleinerziehenden Haushalten an allen Kindern und Jugendlichen in dieser Altersgruppe wurde zur Berechnung der Anteile der Kinder von Alleinerziehenden ein anonymisierter Sonderabzug aus dem Melderegister herangezogen. Keine oder zu geringe Fallzahlen: Die Anteile der Kinder von Alleinerziehenden nach Altersgruppen sind aus Gründen der statistischen Geheimhaltung nur in Gebieten ausgewiesen, in denen mindestens 30 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren in Haushalten von Alleinerziehenden leben, und in denen in der jeweils betrachteten Altersgruppe mindestens drei Kinder bei Alleinerziehenden aufwachsen.
Der Datensatz enthält die Einzugsbereiche von Haltestellen des Hamburger Verkehrsverbunds (HVV) im Hamburger Stadtgebiet. Der Einzugsbereich (Realfußwegdistanz) von Fernverkehr, Regionalbahn (RE/RB/AKN), S-Bahn und U-Bahn beträgt 720 m um die Haltestellen, der Einzugsbereich von Bushaltestellen beträgt 480 m um die Haltestellen. Für die zugehörigen Haltestellen ist der Haltestelleneingang bzw. der Bahnsteigzugang maßgeblich. Bei großen Haltestellen gibt es entsprechend z.T. mehrere Haltestellenbereiche je Haltestelle. Der Datensatz enthält zudem verschiedene Attribute, wie z.B. den zugehörigen Haltestellennamen, die HaltestellenID, die Art des Transportmittels, die jeweiligen anfahrenden Liniennummern, die Anzahl der anfahrenden Linien (nur bei den Haltestellen), die Anzahl der Anfahrten pro Tag (nur bei den Haltestellen) und die Anzahl der erschlossenen Einwohner (nur bei den Einzugsbereichen). Der Datensatz wird vom HVV bereitgestellt und jährlich im Laufe des Frühjahrs auf den aktuellen Jahresfahrplan aktualisiert. Quellen für die Auswertung der Einzugsbereiche: Haltestellen des HVV mit dem Stand des jeweiligen Jahresfahrplans Fahrplandaten des HVV mit dem Stand des jeweiligen Jahresfahrplans zugrundeliegendes Fußwegenetz: OSM Aufbereitung aus 2020 zugrundeliegende Einwohnerdaten: Adressdaten aus Melderegister, Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein, Stand 31.12.2021
Beinhaltet die aktuellen Daten und die Daten im Zeitverlauf zur Bevölkerung der Hamburger Sozialräume. Die enthaltenen Datensätze sind durch Bullet Points gekennzeichnet. In Klammern findet sich die Variablenbenennung in den hinterlegten Datentabellen. Enthält die Kennzahlen: Bezugsinformationen • Jahr (jahr) • Sozialraum_Nr (sozialraum_id) • Sozialraum (sozialraum_name) Anzahl der Kinder und Jugendliche (fünf Altersgruppen) • Anzahl Kinder/Jugendliche unter 3-Jährige (anzahl_u3) • Anzahl Kinder/Jugendliche 3- bis 5-Jährige (anzahl_3_5) • Anzahl Kinder/Jugendliche 6- bis 9-Jährige (anzahl_6_9) • Anzahl Kinder/Jugendliche 10- bis 15-Jährige (anzahl_10_15) • Anzahl Kinder/Jugendliche unter 18-Jährige (anzahl_u18) Keine oder zu geringe Fallzahlen: Die Anzahl der Kinder nach Altersgruppen wird aus datenschutzrechtlichen Gründen nur ausgewiesen, sofern in einem Gebiet mindestens drei Kinder der jeweiligen Altersgruppe wohnen. Anteil der Kinder und Jugendliche (fünf Altersgruppen) • Anteil Kinder/Jugendliche unter 3-Jährige (anteil_u3) • Anteil Kinder/Jugendliche 3- bis 5-Jährige (anteil_3_5) • Anteil Kinder/Jugendliche 6- bis 9-Jährige (anteil_6_9) • Anteil Kinder/Jugendliche 10- bis 15-Jährige (anteil_10_15) • Anteil Kinder/Jugendliche unter 18-Jährige (anteil_u18) Keine oder zu geringe Fallzahlen: Die Anteile der Kinder nach Altersgruppen werden nur ausgewiesen, sofern in einem Gebiet mindestens 30 Personen wohnen. Wanderungssaldo der unter 6-Jährigen • Anzahl der Zu- bzw. Fortzüge (+/-) der unter 6-Jährigen je 100 Kinder unter 6 Jahren (wanderungssaldo_u6) Relativer Wanderungssaldo: Da bei der Darstellung des absoluten Wanderungssaldos einwohnerstarke Sozialräume in der Rangfolge immer weit oben stehen würden, wird hier der aussagekräftigere relative Wanderungssaldo dargestellt, der den Wanderungssaldo der unter 6-Jährigen auf die Einwohnerzahl der Altersgruppe des jeweiligen Sozialraums bezieht (Wanderungssaldo je 100 Einwohnerinnen und Einwohner im Alter von 0 bis unter 6 Jahren). Damit die Bezugsgrundlage weniger anfällig für jährliche Schwankungen ist, wird für das jeweilige Gebiet jeweils ein Durchschnittswert von zwei Jahren berechnet. Für die Berechnung des relativen Wanderungssaldos der unter 6-Jährigen beispielsweise für das Jahr 2020 wird als Bezugsgrundlage also die durchschnittliche Anzahl der unter 6-Jährigen für die Jahre 2019 und 2020 (Bestand 31.12.2019 plus Bestand 31.12.2020 geteilt durch zwei) herangezogen. • Anteil der Zuzüge aus dem Umland (wanderungssalo_u6_aus_umland) • Anteil der Fortzüge ins Umland (wanderungssalo_u6_ins_umland) Zu- und Fortzüge Umland: Die angezeigten Anteile der Zuzüge der Kinder unter 6 Jahren aus dem Hamburger Umland wurde aus der absoluten Anzahl der aus dem Umland zugezogenen unter 6-Jährigen anteilig am absoluten Wanderungssaldo (Zuzüge minus Fortzüge) berechnet. Wenn also beispielsweise der absolute Wanderungssaldo in einem Sozialraum -100 und die Anzahl der darunter ins Umland fortgezogenen unter 6-Jährigen 10 beträgt, so sind 10% der Wanderungsbewegungen der unter 6-Jährigen über die Sozialraumgrenzen auf Fortzüge ins Umland zurückzuführen. Keine oder zu geringe Fallzahlen: Die Anteile der Kinder von Alleinerziehenden der jeweiligen Altersgruppen werden nur ausgewiesen, sofern in einem Gebiet mindestens 30 Kinder unter 6 Jahren bei Alleinerziehenden wohnen. Anteil der Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund (fünf Altersgruppen) • Die (deutschen) Kinder ausländischer Eltern, die die Bedingungen für das Optionsmodell erfüllen. • Kinder mit Migrationshintergrund unter 3-Jährige (migrhintergrund_u3) • Kinder mit Migrationshintergrund 3- bis 5-Jährige (migrhintergrund_3_5) • Kinder mit Migrationshintergrund 6- bis 9-Jährige (migrhintergrund_6_9) • Kinder mit Migrationshintergrund 10- bis 15-Jährige (migrhintergrund_10_15) • Kinder mit Migrationshintergrund unter 18-Jährige (migrhintergrund_u18) Bei den hier dargestellten Kennzahlen zur Anzahl und zu den Anteilen der Kinder und Jugendlichen mit Migrationshintergrund in Hamburg handelt es sich nicht um statistische Ergebnisse im Sinne einer Erhebung, sondern um Schätzungen aufgrund statistischer Berechnungen durch das Statistikamt Nord. Sie beruhen auf einem anonymisierten Sonderabzug aus dem Melderegister mit dem Stichtag 31.12. des Bezugsjahres. Die lediglich bei ihrer Reederei gemeldeten Seeleute und Binnenschiffer wurden nicht eingezogen, ebenso nicht die am Nebenwohnsitz gemeldeten Personen. Zu der Bevölkerung mit Migrationshintergrund gehören: Die ausländische Bevölkerung. Alle ab 1950 von außerhalb Deutschlands Zugewanderten unabhängig von ihrer Nationalität. Dazu zählen auch die in Deutschland geborenen eingebürgerten früheren Ausländer*innen und Ausländer sowie in Deutschland Geborene mit deutscher Staatsangehörigkeit, bei denen sich der Migrationshintergrund aus der Migrationserfahrung der Eltern oder eines Elternteils ableitet. Keine oder zu geringe Fallzahlen: Die Anteile der Kinder nach Altersgruppen sind nur dann ausgewiesen, sofern in einem Gebiet mindestens drei Kinder mit dem Merkmal Migrationshintergrund und insgesamt mindestens 30 Personen der betrachteten Altersgruppe wohnen. Anteil der Kinder in Klassenstufe 1 mit nicht-deutscher Familiensprache • Schulanfänger mit nicht-deutscher Familiensprache (nicht_dt_spr_kl1) Bei der Ermittlung der Kinder mit nicht-deutscher Familiensprache in Klassenstufe 1 wurden Kinder mit einer nicht-deutschen Erstsprache berücksichtigt. Damit sind alle Kinder erfasst, die zuhause überwiegend eine andere Sprache als Deutsch sprechen. Erfasst wurden alle Kinder der Klassenstufe 1 sowohl der Grund- als auch der Sonderschulen. Die Fälle „ohne Angabe“ bei der Angabe zur Erstsprache wurden in dieser Berechnung zu den deutschsprechenden Kindern gezählt. Auf Grund der Staatsangehörigkeit wird davon ausgegangen, dass es sich bei fehlenden Angaben zur Familiensprache überwiegend um Fälle mit deutscher Familiensprache handelt. Bezugsgröße der Berechnung ist der Wohnort der Kinder. Keine oder zu geringe Fallzahlen: Die Anteile der Kinder der Klassenstufe 1 mit nicht-deutscher Familiensprache sind nur dann ausgewiesen, sofern in einem Gebiet mindestens 30 Kinder der betrachteten Klassenstufe wohnen. Anteil der Kinder und Jugendliche in Haushalten von Alleinerziehenden (vier Altersgruppen) • Kinder Alleinerziehender unter 6-Jährige (alleinerz_u6) • Kinder Alleinerziehender 6- bis 9-Jährige (alleinerz_u10) • Kinder Alleinerziehender 10- bis 15-Jährige (alleinerz_u16) • Kinder Alleinerziehender unter 18-Jährige (alleinerz_u18) Bei der Darstellung der Anteile der Kinder und Jugendlichen in alleinerziehenden Haushalten an allen Kindern und Jugendlichen in dieser Altersgruppe wurde zur Berechnung der Anteile der Kinder von Alleinerziehenden ein anonymisierter Sonderabzug aus dem Melderegister herangezogen. Keine oder zu geringe Fallzahlen: Die Anteile der Kinder von Alleinerziehenden nach Altersgruppen sind aus Gründen der statistischen Geheimhaltung nur in Gebieten ausgewiesen, in denen mindestens 30 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren in Haushalten von Alleinerziehenden leben, und in denen in der jeweils betrachteten Altersgruppe mindestens drei Kinder bei Alleinerziehenden aufwachsen. Schulentlassene - Anzahl verschiedener Schulabschlüsse je 1000 unter 18-Jährigen • Anzahl ohne Schulabschluss je 1000 unter 18-Jährigen (anzahl_abschluss_bezug_osa) • Anzahl mit erstem allgemeinbildenden Schulabschluss je 1000 unter 18-Jährigen (anzahl_abschluss_bezug_esa) • Anzahl mit mittlerem Schulabschluss je 1000 unter 18-Jährigen (anzahl_abschluss_bezug_msa) • Anzahl mit Abitur/Fachhochschulreife je 1000 unter 18-Jährigen (anzahl_abschluss_bezug_abi) • Anzahl verschiedener Abschlüsse je 1000 unter 18-Jährigen (anzahl_abschluss_bezug_gesamt) Die Kennzahl gibt die Anzahl aller Schulentlassenen, sowie die erworbenen Abschlussarten auf 1000 unter 18-Jährigen im Sozialraum an. Diese Darstellung ermöglicht zusätzlich zu den Abschlussquoten eine bessere Vergleichbarkeit der Schulabschlüsse über die Zeit im betreffenden Sozialraum. Keine oder zu geringe Fallzahlen: Die Kennzahlen werden nur in Gebieten ausgewiesen, in denen mindestens 30 Schulentlassene wohnen.
Neues Batteriegesetz stärkt Hersteller-Produktverantwortung Batterien und Akkus gehören zum alltäglichen Leben. Ob in MP3-Playern, Laptops und Mobiltelefonen, Taschenlampen, Hörgeräten oder Autos - sie sind nicht mehr wegzudenken. Am 1. Dezember 2009 tritt das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz - BattG) in Kraft und löst die geltende Batterieverordnung ab. Damit startet auch das BattG-Melderegister für die Hersteller und Importeure von Batterien und Akkumulatoren. Zu den neuen Aufgaben des Umweltbundesamtes ( UBA ) gehören die Führung eines zentralen elektronischen Melderegisters für Batteriehersteller und die bundesweite Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten. Das vom Gesetzgeber vorgesehene BattG-Melderegister ist ab dem 1. Dezember über die UBA-Internetseite zu erreichen. Ziel des BattG-Melderegisters ist, die Wahrnehmung der abfallwirtschaftlichen Produktverantwortung von Herstellern und Importeuren abzusichern. Hersteller im Sinne des Batteriegesetzes sind verpflichtet bis zum 28. Februar 2010 ihre Marktteilnahme in dem BattG-Melderegister anzuzeigen. Die Nutzung des Melderegisters ist gebührenfrei. Auch Verbraucherinnen und Verbraucher können nachvollziehen, ob der Hersteller der von ihnen genutzten Batterien angezeigt ist. Das Batteriegesetz setzt die europäische Batterierichtlinie um und löst die bisherige Batterieverordnung ab. Die wesentlichen Änderungen des Batteriegesetzes sind: Zusätzlich zum bereits geltenden Verbot quecksilberhaltiger Batterien - über 0,005 Gewichtsprozent; für Knopfzellen 2 Gewichtsprozent - werden cadmiumhaltige Batterien verboten. Batterien, die also mehr als 0,002 Gewichtsprozent Cadmium enthalten, dürfen nicht den Verkehr gebracht werden. Gerätebatterien, die für Not- oder Alarmsysteme, medizinische Ausrüstung oder schnurlose Elektrowerkzeuge bestimmt sind, sind von dem Verbot ausgenommen. Die Erweiterung des Quecksilberverbots um ein Cadmiumverbot bedeutet verringerte Umweltbelastungen, stärkt aber auch den Verbraucher- und Gesundheitsschutz. Etwa 380.000 Tonnen Geräte-, Industrie- und Fahrzeugbatterien wurden im Jahr 2008 in den Verkehr gebracht. Die Vertreiber sind weiterhin verpflichtet, Altbatterien an der Verkaufsstelle kostenfrei zurückzunehmen. Neu sind verbindliche Sammelziele für Gerätebatterien. Das Gemeinsame Rücknahmesystem wie auch die herstellereigenen Rücknahmesysteme müssen bis 2012 eine Sammelquote von 35 Prozent und bis 2016 eine Sammelquote von 45 Prozent gewährleisten. 2008 haben die drei größten deutschen Rücknahmesysteme eine Sammelquote von 41 Prozent erreicht. Damit stagniert der Wert auf dem Niveau von 2007. Weitere Bemühungen sind erforderlich, um die Sammelquote bis 2016 zu steigern, denn neben den Schwermetallen dürfen auch Nickel, Zink und Lithium sowie deren Verbindungen nicht in den Hausmüll gelangen. Erstens kann von Ihnen eine Gefährdung der Umwelt ausgehen. Zweitens handelt es sich um wertvolle Ressourcen, die nur in begrenzter Menge zur Verfügung stehen. Verbraucherinnen und Verbraucher können Altbatterien weiterhin im Handel zurückgeben. Behälter für die unentgeltliche Rücknahme der Altbatterien und -akkus stehen überall dort bereit, wo man Batterien kaufen kann. Verbrauchte Batterien über den Hausmüll zu entsorgen, ist verboten.
Ab 1. März 2010 drohen Nachzüglern Bußgelder Das Batteriegesetz-Melderegister ist erfolgreich angelaufen. Seit dem 1. Dezember 2009 haben über 1.400 Hersteller mit insgesamt mehr als 4.800 Marken ihre Marktteilnahme angezeigt. Das sind jedoch längst nicht alle vom Batteriegesetz betroffenen Hersteller. Das Umweltbundesamt (UBA) ruft Nachzügler dazu auf, die Anzeige schnell unter https://www.battg-melderegister.umweltbundesamt.de/battg/authenticate.do nachzuholen. Unternehmen, die unter das Batteriegesetz (BattG) fallen, dürfen Batterien in Deutschland nur dann in Verkehr bringen, wenn sie dies zuvor im BattG-Melderegister ordnungsgemäß angezeigt haben. Geschieht dies nicht, sind Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro möglich. Der Ordnungswidrigkeitenvollzug beginnt am 1. März 2010. Ziel des am 1. Dezember 2009 in Kraft getretenen Batteriegesetzes ist, dafür zu sorgen, dass die Batteriehersteller ihre Verantwortung bei der Rücknahme und Entsorgung ihrer Produkte wahrnehmen. Hierzu schafft das Melderegister die notwendige Transparenz unter den Herstellern und Vertreibern und stärkt die Selbstkontrolle der Wirtschaft.Das UBA hat das BattG-Melderegister unbürokratisch als „E-Government-Lösung“ umgesetzt und online gestellt: So müssen die Hersteller im Sinne des Gesetzes ihre Marktteilnahme über das Online-Portal des UBA anzeigen. Dieser Vorgang ist kostenlos. Die Daten werden an das UBA übergeben, dort elektronisch archiviert und in Online-Akten geführt. Mit dem Aufbau des Ordnungswidrigkeitenvollzugs zum 1. März 2010 unterstützt das UBA die wettbewerbskonforme Ausgestaltung der Produktverantwortung für Batterien. Damit soll sichergestellt werden, dass wirklich alle verantwortlichen Hersteller und Vertreiber die ordnungsgemäße Entsorgung der Batterien übernehmen und Trittbrettfahrer chancenlos bleiben. Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre alten Batterien und Akkus weiterhin im Handel zurückgeben. Dieser sorgt für eine ordnungsgemäße und umweltfreundliche Entsorgung. Behälter für die unentgeltliche Rücknahme der Altbatterien stehen überall dort, wo man Batterien kaufen kann. Verbrauchte Batterien über den Hausmüll zu entsorgen, ist verboten, weil dies die Umwelt und Gesundheit mit Schadstoffen belasten kann. Zudem gehen wertvolle Rohstoffe verloren.
5.000 Hersteller haben sich registriert – Recycling liefert jährlich tausende Tonnen an Metallen Wer verbrauchte Batterien und Akkus vom Restmüll getrennt entsorgt – zum Beispiel in den Sammelboxen der Super- oder Baumärkte – schont die Umwelt in mehrfacher Hinsicht. So werden in Deutschland jährlich mehrere 1.000 Tonnen an wertvollen Metallen wiedergewonnen. Gleichzeitig können die Schwermetalle, die in Batterien und Akkus teilweise enthalten sind, nicht in die Umwelt gelangen. In Deutschland sind die Hersteller für die Rücknahme sowie das Recycling verbrauchter Batterien und Akkus verantwortlich. Deshalb muss jeder Hersteller seine Marktteilnahme im Melderegister für Batteriehersteller anzeigen und mitteilen – dies gibt Rückschluss, wie er seiner Entsorgungsverantwortung nachkommt. Verantwortlich für das Melderegister ist das Umweltbundesamt (UBA). Der Präsident des UBA, Jochen Flasbarth dazu: „Seit vier Jahren betreibt das Umweltbundesamt das Batteriegesetz-Melderegister, mit dem sichergestellt werden soll, dass die Hersteller von Batterien ihre abfallwirtschaftliche Produktverantwortung erfüllen.“ Inzwischen hat der 5.000ste Hersteller seine Marktteilnahme im Register erklärt. Zwar wird die gesetzliche Sammelquote für Gerätebatterien erreicht, aber nur weniger als die Hälfte aller Gerätebatterien werden am Ende in die getrennte Sammlung gegeben. In Deutschland wurden im Jahr 2010 über 1,5 Milliarden Gerätebatterien verkauft. Diese enthielten insgesamt über 8.000 Tonnen Eisen, etwa 5.000 Tonnen Zink, 2.000 Tonnen Nickel, 200 Tonnen Cadmium, sechs Tonnen Silber und rund vier Tonnen Quecksilber. Nur wenn Batterien getrennt gesammelt werden, lassen sich diese sowie weitere Leicht- und Schwermetalle wiedergewinnen. Darüber hinaus wird sichergestellt, dass Schwermetalle wie Blei, Cadmium und Quecksilber nicht in die Umwelt gelangen. Die Sammlung und das Recycling zu garantieren, ist die Aufgabe der Batteriehersteller. Will ein Hersteller die Batterien in Deutschland vertreiben, muss er sich daher im sogenannten Batteriegesetz-Melderegister (BattG-Melderegister) eintragen. Dieses Melderegister garantiert, dass die getrennt gesammelten Batterien und Akkus von den Herstellern, zum Beispiel von Produzenten oder Importeuren, zurückgenommen und recycelt werden. Das BattG-Melderegister wurde vom UBA zum 01. Dezember 2009 eingerichtet. Im Register zeigen Hersteller ihre Marktteilnahme elektronisch an. Das UBA stellt das öffentlich einsehbare Melderegister als staatliche Stelle kostenfrei bereit. Jochen Flasbarth: „Wir registrieren jetzt den 5.000sten Hersteller. Das Melderegister hat sich bei den Unternehmen als unbürokratisches Mittel bewährt. Die Hersteller und ihre Rücknahmesysteme schaffen einen großen Mehrwert für die Gesellschaft: Metalle werden in großen Mengen wiedergewonnen – Schwermetalle gelangen nicht in die Umwelt. Batterien sammeln lohnt sich also.“ Wie viele Batterien zurückgenommen und recycelt werden müssen, ist gesetzlich festgelegt. Derzeit sind die verschiedenen Rücknahmesysteme für Geräte-Altbatterien verpflichtet mindestens 35 Prozent und ab 2014 40 Prozent der gehandelten Batterien wieder einzusammeln. Ab dem Jahr 2016 liegt diese Quote bei 45 Prozent. Insgesamt erreicht Deutschland seit dem Jahr 2007 jährlich Sammelquoten von über 40 Prozent. Jochen Flasbarth: „Derzeit gelangen etwas weniger als die Hälfte aller gehandelten Batterien im Recycling. Für die Betreiber der Rücknahmesysteme ist es also wichtig, Verbraucherinnen und Verbraucher beim Batterien sammeln noch stärker zu motivieren.“ Im privaten Bereich empfiehlt das Umweltbundesamt, wenn möglich auf Batterien zu verzichten, da die Energie-Bilanz von Batterien verhältnismäßig schlecht ausfällt: Batterien verbrauchen bei ihrer Herstellung zwischen 40- bis 500-mal mehr Energie, als sie bei der Nutzung liefern. Ähnlich sieht es mit den Kosten aus: So ist elektrische Energie aus Batterien mindestens 300-mal teurer als Energie aus dem Netz. Diese ineffiziente Art der Energieversorgung wird durch die Verwendung von Akkus anstelle von nicht wiederaufladbaren Batterien in den meisten Fällen gemildert. Wenn man Batterien durch Akkus ersetzt, kann man etwa ein halbes Kilogramm klimarelevantes Kohlendioxid pro Servicestunde der Batterie sparen. Von etwa 5.000 aktiv am Markt tätigen Herstellern sind laut Batteriegesetz-Melderegister 81 Prozent Gerätebatteriehersteller, 13 Prozent Industriebatteriehersteller und sechs Prozent Fahrzeugbatteriehersteller. Die Gerätebatteriehersteller erfüllen ihre Rücknahme- und Entsorgungspflichten über das „Gemeinsame Rücknahmesystem für Geräte-Altbatterien“ (GRS Batterien) oder über eines der drei derzeit eingerichteten „herstellereigenen Rücknahmesysteme für Geräte-Altbatterien“ (REBAT, ERP Deutschland, Öcorecell). Bei einem durch das UBA durchgeführten Forschungsvorhaben zur Überprüfung der Schwermetallgehalte in handelsüblichen Batterien und Akkus wurden zahlreiche Grenzwertüberschreitungen sowie Kennzeichnungsverstöße festgestellt. Die Ergebnisse veröffentlichte das UBA im Mai 2013.
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