Das Projekt "Aufbau eines Stoffstrommanagements zum ElektroG" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Institut für Abfall, Abwasser und Infrastruktur-Management GmbH durchgeführt. A) Problemstellung: Das ElektroG ist aufgrund der EU-Rechtsbasis von erheblicher Komplexität. Ca. 10.000 Hersteller haben Pflichten wahrzunehmen und stehen in Vertragsbeziehungen zu diversen Entsorgern und Logistikern. Die EAR erfasst Daten über die in Verkehr gebrachten Geräte und die erreichten Verwertungsleistungen. Informationspflichten von Herstellern, Entsorgern etc. sind im ElektroG nicht verankert. Die Datenlage bei der EAR stellt keine qualifizierte Meldung an die Com sicher. Außerdem ist problematisch, dass die Meldepflichten der Hersteller auf die zehn Kategorien der WEEE bezogen sind, aber die Daten bei den Entsorgern nicht den Kategorien entsprechend vorliegen. Die KOM hat in einem sog. Protokoll erläutert, wie die Ermittlung der Quoten durch statistisch belegte Versuche erfolgen könnte . Die Durchführung solcher Untersuchungen ist als sehr aufwändig einzuschätzen. Da alle Hersteller in ihrer Gesamtheit zur Erfüllung der Quoten verpflichtet sind, ist davon auszugehen, dass eine statistisch gesicherteUntersuchung nicht von einem Einzelhersteller übernommen werden wird. wegen der Datenlücken und der fehlenden Verpflichtung der Hersteller zur Schließung der Datenlücken besteht Handlungsbedarf zum Aufbau gesicherter Kenntnisse. Für die Berichtspflichten gegenüber der KOM und für die ökologische Bewertung des Gesamtsystems sind modellhaft Kategorieweisedie Quoten für Deutschland aus den Mischungen im Input von Behandlungsanlagen zu ermitteln. B) Handlungsbedarf (BMU; ggf. auch BfS, BfN oder UBA): Die Bundesregierung steht in der Pflicht, über die Leistungen aller Hersteller pro Jahr und je Gerätekategorie zusammenfassend zu berichten. Da der einzelne Hersteller diese gesamthafte Verpflichtung nicht übernehmen kann, sind im Bundesinteresse die Informations- und Datenlücken zur Erfüllung der Berichtspflichten 2008 durch Schätzungen und modellhaft statistisch belegte Versuchsreihen zu schließen. C) Ziel des Vorhabens ist, die Berichterstattungspflicht zum Monitoring der Entsorgungsaktivitäten durch Qualitätssichernde Maßnahmen vorzubereiten, zum Beispiel durch Prüfung der vorhandenen Daten bei EAR und ggf. Entsorgern und Entwicklung von statistisch gesicherten Methoden zur Schließung der Datenlücken.
Das Projekt "Pilotstudie zur Etablierung eines Nationalen Monitorings von Vergiftungen im Verbund mit der Gesellschaft für Klinische Toxikologie e. V. (GfKT), den deutschen Giftinformationszentren (GIZ) und der Fachgruppe Vergiftungs- und Produktdokumentation im BfR" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesinstitut für Risikobewertung durchgeführt. Nach dem Chemikaliengesetz ist das BfR als nationale Einrichtung für die Berichterstattung über das Vergiftungsgeschehen in Deutschland zuständig. Das BfR erhält jedoch weniger als 3% aller Fälle mit Vergiftungen oder Vergiftungsverdacht und ist somit über das tatsächliche Vergiftungsgeschehen nicht ausreichend informiert. Eine verlässliche Berichterstattung z.B. zur Erfüllung nationaler Meldepflichten gegenüber der Europäischen Kommission oder der WHO oder zur Überprüfung der Effizienz regulatorischer Maßnahmen sind zurzeit nur eingeschränkt und mit mehrwöchiger Verzögerung möglich. Die bestehende Berichtspflicht über Vergiftungsfälle für behandelnde Ärzte nach § 16e Absatz 2 ChemG lässt sich mangels Sanktionsbewehrung nicht zwangsweise durchsetzen. Ebenso können die zur Mitteilung verpflichteten Ärzte keine Gebühren für ihre Vergiftungsmitteilungen an das BfR erheben. Daher muss nach weiteren Möglichkeiten der Informationsgewinnung geforscht werden. Ziel der Pilotstudie zum Monitoring von Vergiftungen soll daher sein, anhand ausgewählter Produktgruppen die Zusammenführung der entsprechenden Daten aus den deutschen Giftinformationszentren und dem BfR sowie deren Auswertung zu erproben. Voraussetzung dafür ist die Weiterentwicklung der Dokumentation der Vergiftungsfälle in den GIZ und dem BfR unter dem Aspekt der Zusammenführung der Daten. Auch die Funktion der GfKT - als die Fachgesellschaft der deutschsprachigen Giftinformationszentren und Klinischen Toxikologen - in einem nationalen Monitoring von Vergiftungen soll weiterentwickelt werden. Ein tragfähiges und rechtlich klares Kooperations- und Finanzierungsmodell ist zu erarbeiten, das die Grundlagen für die Zusammenarbeit von BfR, Gesellschaft für Klinische Toxikologie e. V. und Giftinformationszentren schafft. Zur Erreichung dieser Ziele ist eine intensive Zusammenarbeit von Fachleuten erforderlich. Das BMEL als vorgesetzte Behörde des BfR ist von Beginn an in das Vorhaben einzubinden.
Das Projekt "Gutachten zur Anwendung von Minderungstechniken für Ammoniak durch 'Ansäuerung von Gülle' und anderen Wirkungen auf Boden und Umwelt" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität Berlin, Institut für Ökologie, Fachgebiet Bodenkunde durchgeführt. Im UNECE Ammoniakleitfaden sind alle Techniken zur Minderung der Ammoniakemissionen aus der Tierhaltung zusammengestellt und hinsichtlich ihrer Minderungspotenziale und Kosten bewertet. Dies gilt auch für die Maßnahme 'Ansäuerung von Gülle'. Jedoch fehlt eine umfassende Betrachtung der Umweltwirkungen dieser Maßnahme. Ziel des Gutachtens ist es daher, die Maßnahme 'Ansäuerung von Gülle' wissenschaftlich-fachlich tiefgründiger als bisher zu analysieren. Der Schwerpunkt der Bewertung liegt auf der Wirksamkeit und Umweltverträglichkeit der Maßnahme. Jedoch werden auch anwendungstechnische und juristische Aspekte berücksichtigt. Die Ergebnisse sollen unmittelbar in den Prozess der Maßnahmenbewertung im Rahmen der UNECE CLRTAP einfließen. Vorab bereitgestellte Informationen wurden der UNECE TFRN bereits im Oktober 2018 vorgestellt. Darüber hinaus sollen die Ergebnisse des Vorhabens zur Umsetzung der europäischen NEC-Richtlinie in Deutschland, insbesondere in die Erarbeitung des Nationalen Programms zur Luftreinhaltung einfließen. Neue Erkenntnisse aus dem Gutachten sollen zudem den Prozess der TA-Luft-Anpassung unterstützen.
Das Projekt "Erfuellung ordnungsrechtlicher Umweltschutzregelungen der Unternehmen im Rahmen der Umsetzung des EG-Oeko-Audit-Systems" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von GUT Gesellschaft für Umwelttechnik und Unternehmensberatung durchgeführt. Die Verordnung ueber die freiwillige Beteiligung gewerblicher Unternehmen an einem Gemeinschaftssystem fuer das Umweltmanagement und die Umweltbetriebspruefung (EU-Oeko-Audit-VO) soll die Unternehmen ueber bestehende Vorschriften hinaus zur Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes anreizen. Die Verordnung trifft in Deutschland auf ein stark ordnungsrechtlich gepraegtes System. Die Unternehmen unterliegen bereits umfangreichen Genehmigungsvorbehalten, Ueberwachungsvorschriften, behoerdlichen Befugnissen etc. Ziel des Vorhabens ist es, beispielhaft fuer einige Produktionszweige praxisnahe 'Module' der Umweltleistungen des Betriebs zu erarbeiten, mit denen gleichzeitig die ordnungsrechtlichen Anforderungen aus allen Medienbereichen (z.B. Melde- ud Nachweispflichten) als auch die Vorgaben der Audit-VO erfuellt werden koennen. Es soll erreicht werden, dass durch die freiwillige Teilnahme am Oeko-Audit-System eine transparente Dokumentation der Umweltleistungen und somit eine Reduzierung der behoerdlichen Kontrolle erreicht werden kann. Ein Arbeitskreis, dem auch Unternehmen angehoeren, soll das Vorhaben begleiten.
Das Projekt "Vereinheitlichung der Datenstruktur im Artenschutz (SenStadt)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität Berlin, Institut für Landschaftsarchitektur und Umwelplanung (ILaUP), Fachgebiet Geoinformation in der Umweltplanung durchgeführt. Für die Bearbeitung von naturschutzrechtlichen Aufgaben bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung sind raumbezogene Informationen über das Vorkommen von bestimmten Tier- und Pflanzenarten eine essentielle Grundlage. Insbesondere durch Neuerungen im Artenschutzrecht im Zuge der Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes nimmt die Relevanz von Art bezogenen Informationen zu. Der effizienten Bearbeitung von Artenschutz bezogenen Aufgaben stehen derzeit jedoch etliche Hemmnisse im Weg. Durch die hohe Vielfalt an unterschiedlichen Quellen für Artdaten sind diese sehr heterogen hinsichtlich ihrer Qualität und Struktur. Aufgrund von unterschiedlichen technischen Systemen zur Verwaltung der Daten sind diese untereinander oft nicht kompatibel. Außerdem unterscheiden sich die Daten in ihrer inhaltlichen Tiefe und in der verwendeten Semantik, sodass relevante Informationen aus Daten unterschiedlicher Herkunft nicht gleichmäßig extrahiert werden können. Oft ist in den Daten kein genauer räumlicher Bezug enthalten, sodass diese nicht exakt oder gar nicht zu verorten sind (z. B. in einem GIS). Durch die Vielzahl der Datenproduzenten, -verwalter und -nutzer erweisen sich Abfragen zum Thema Arten auch aus organisatorischen Gesichtspunkten als aufwändig. Durch die unterschiedliche Qualität der Daten können diese nur bedingt oder nur unter großem Aufwand zusammengeführt werden, was die Durchführung von naturschutzfachlichen Bewertungen z. B. im Rahmen von artenschutzrechtlichen Befreiungen und umweltrechtlichen Prüfverfahren wie UVP oder FFH-VP erschwert. Insbesondere auch für die schnelle und unkomplizierte Bearbeitung Schutzgut übergreifender planerischer Instrumente wie der SUP ist eine einheitliche Datenbasis zum Thema Arten jedoch unbedingt notwendig. Auch vor dem Hintergrund der Einführung einheitlicher Datenstandards für Deutschland und Europa (Geodateninfrastruktur-Deutschland, INSPIRE-Richtlinie) zur Vereinfachung des Behörden übergreifenden Datenaustauschs, z. B. im Rahmen der FFH Meldepflichten, empfiehlt sich ein Überdenken und Überarbeiten der vorhandenen Datenstruktur. Aufgrund der genannten Probleme ist es Ziel des Projekts, ein Konzept für die Zusammenführung und die Vereinheitlichung der heterogenen Daten und Systeme zur Verwaltung von Artdaten zu erstellen. Dabei soll geprüft werden, welche inhaltlichen, technischen, semantischen und organisatorischen Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um die von den Nutzern von Artdaten bei SenStadt, den Bezirksämtern sowie anderen Planungsbeteiligten formulierten Anforderungen an Datenhaltung und -nutzung zu gewährleisten.
Das Projekt "Umfassende systematische Auswertung von Ereignissen in industriellen Anlagen, die zu Störfällen geführt haben oder diese hätten auslösen können, insbesondere mit Auswirkungen auf die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von TÜV NORD EnSys GmbH & Co. KG durchgeführt. a) Gegenstand sind meldepflichtige und nicht meldepflichtige Ereignisse, wie Process Safety Incidents, an Anlagen im Sinne des BImSchG. In einer ersten Phase sollen Quellen mit Informationen über Ereignisse ausgewertet und darin Ereignisse identifiziert werden, die aufgrund von Häufigkeiten, wie Art der Anlage, Art der Abläufe, Ursachen, oder wegen der Höhe der potenziellen Auswirkungen für die Vermeidung von Störfällen oder Begrenzung der Auswirkungen besonders relevant sind. In einer zweiten Phase sollen mit systematischen Methoden Detailanalysen der in der ersten Phase ausgewählten ca. 10 Ereignisse erfolgen, um den Kenntnisstand über Abläufe und das Verständnis der Ursachen zu vertiefen. Wenn erforderlich, sind hierzu Informationen bei Behörden oder Betreibern neu zu erheben. Zusätzlich soll die systematische Analyse von Ereignissen gefördert werden. Die Anwendung der Arbeitshilfen zur Ereignisanalyse aus dem Vorhaben 'Ereignisauswertung zur Fortschreibung des Standes der Technik' und die Arbeit des Joint Research Centers der EU zur Förderung der systematischen Ereignisanalyse sollen unterstützt werden. In einer dritten Phase sollen Vorschläge zur Verbesserung der Ereignisanalyse und Anlagensicherheit ausgearbeitet werden. Zwischenberichte und der Endbericht sollen mit dem Ausschuss 'Ereignisauswertung' der Kommission für Anlagensicherheit (KAS) abgestimmt werden. b) Ergebnis sollen eine Vorlage für die KAS mit Empfehlungen zur Verbesserung der Ereignisanalyse und der Anlagensicherheit gemäß § 51a BImSchG und Kurzberichte (deutsch/englisch) über die analysierten Ereignisse sein.
Das Projekt "Teilvorhaben 2 Entwicklung eines integrativen IT-Gesamtkonzepts" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von IBM Deutschland GmbH durchgeführt. Konzeption und Entwicklung eines integrativen IT Gesamtkonzepts (Agro-Technical-Solution-Model). Das Modell gewährleistet die Rückverfolgbarkeit und die Qualitätssicherung von Lebensmitteln über die gesamte Wertschöpfungskette. Diese Lösung integriert bestehende und neue Systeme zu Meldeverfahren, Kontroll- und Überwachungssystemen. Agro-Technical-Solution-Model ist eine Plattform zur Anbindung weiterer betriebswirtschaftlicher Verfahren mit unterschiedlichen technischen Ausprägungen. Entwicklung von Standards, Schnittstellen und neue Technologien, die es ermöglichen, Daten innerhalb des Systems auszutauschen bzw. über das Systems hinaus verwertbar zu machen. Hierzu gehören Schwachstellen- und Prozessanalysen, Design von Lösungen, IT-Architekturen, Implementierungen bis hin zur Entwicklung von Betreibermodellen. Entwicklung eines Konzepte für den Datenschutz, die Daten- und Prozesssicherheit sowie die Datenkommunikation innerhalb der EU und darüber hinaus. Das IT-Gesamtkonzept soll die technische Machbarkeit und wirtschaftliche Sinnhaftigkeit beweisen und stellt den ersten Abschnitt einer lückenlosen IT gestützten Rückverfolgbarkeit für die Lieferkette von Lebensmitteln bereit.
Das Projekt "Aktionsprogramm Umwelt und Gesundheit - Teilvorhaben: Verbesserung der Erfassung von Expositionsdaten beim Menschen zur Qualitaetssteigerung des Monitoringsystems 'Aerztliche Mittelungen bei Vergiftungen' gemaess Paragraph 16e Abs. 2 ChemG" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesinstitut für Risikobewertung durchgeführt. Gemaess Paragraph 1 Abs. 2 ChemG besteht eine Meldepflicht der Aerzte fuer Erkrankungen, wenn der Verdacht besteht, dass diese auf Einwirkungen gefaehrlicher Stoffe, gefaehrlicher Zubereitungen oder Erzeugnisse, die solche Stoffe oder Zubreitungen freisetzen oder enthalten, zurueckgehen, an die Zentrale Erfassungsstelle fuer Vergiftungen im Bundesinstitut fuer gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinaermedizin (BgVV). Eine wesentliche Voraussetzung zur Bewertung der Zusammenhaenge zwischen Erkrankungen und dem Einfluss von chemischen Stoffen ist eine genaue Ermittlung und Abschaetzung der auf den Organismus einwirkenden Menge. Aus den bisher mitgeteilten Meldungen nach Paragraph 16e Abs. 2 ChemG laesst sich erkennen, dass die Datenqualitaet im Bereich der Angaben zur Exposition (Aufnahmemenge, -weg, Dauer der Wirkung) und die Identifizierung der beteiligten Produkte noch deutlich verbessert werden kann. Das beantragte Forschungsvorhaben hat das Ziel, unter den Gesichtspunkten des Routinebetriebs in aerztlicher Praxis/Krankenhaus die wichtigsten Angaben zur Exposition wie ausloesende Ursache (Noxe), Art und Weise der Exposition (Pfade), Ermittlung der aufgenommenen Menge und die Ermittlung der Rahmenbedingungen (Szenarien) und des verursachenden Produktes so genau wie moeglich zu dokumentieren. Damit kann die etablierte systematische und periodische Erfassung der Belastung des Menschen durch chemische Expositionen noch weiter verbessert werden. Die Studie soll sich insbesondere auf die Produktgruppen: Farben, Lacke, Kleber und Pestizide beschraenken. Beruecksichtigt werden sollen akute, kurzzeitige und auch laengerzeitige Expositionen im Innen- und Aussenraum. Die Auswertungen erfolgen auf der Basis des bisherigen Kerndatensatzes der Dokumentation der Meldungen nach Paragraph 16e ChemG, der in einem erfolgreich abgeschlossenen BMU-Forschungsvorhaben EVA (UFO-Plan Nr. 11606073) erarbeitet wurde, mit einer konsequenten Erweiterung um die Datenfelder zur genaueren Beschreibung der Exposition. Die Auswertungen sollen weiterhin auf der Basis der SAS(R) Software erfolgen.
Das Projekt "Pflege der Datenbasis Wirkstoffmengen nach Paragraph 19 des Pflanzenschutzgesetzes" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Biologische Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft durchgeführt. Nach Paragraph 19 des Pflanzenschutzgesetzes in Verbindung mit Paragraph 3 der Pflanzenschutzmittelverordnung sind der BBA jaehrlich fuer das vorangegangene Kalenderjahr Art und Menge der Wirkstoffe der im Inland abgegebenen und der ausgefuehrten Pflanzenschutzmittel zu melden. Meldepflichtig sind der Hersteller von Pflanzenschutzmitteln, der Vertriebsunternehmer, wenn er Pflanzenschutzmittel erstmals in den Verkehr gebracht hat, oder bei der Einfuhr von Pflanzenschutzmitteln derjenige, der die Ware in den freien Verkehr ueberfuehrt oder ueberfuehren laesst.
Das Projekt "Implementierung eines Internet-basierten Melde- und Berichtswesens und von Waldschutz-Korrespondenten zur Rationalisierung der Schädlingsüberwachung und Beratung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg durchgeführt. Die Schädlingsmeldungen und die Schädlingsüberwachung sowie die darauf aufbauende Beratung sollen durch die Einführung eines Internet-basierten Melde- und Berichtswesen sowie von Waldschutz-Korrespondenten an die Unteren Forstbehörden neu organisiert werden. Zudem soll auch der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln erfasst und dokumentiert werden.
Origin | Count |
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Bund | 18 |
Type | Count |
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Förderprogramm | 18 |
License | Count |
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open | 18 |
Language | Count |
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Deutsch | 18 |
Englisch | 8 |
Resource type | Count |
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Keine | 12 |
Webseite | 6 |
Topic | Count |
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Boden | 10 |
Lebewesen & Lebensräume | 16 |
Luft | 9 |
Mensch & Umwelt | 18 |
Wasser | 9 |
Weitere | 18 |