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Elektronische Erfassung der Muellentleerung einzelner Muellgrossbehaelter mittels 'Chip' zur Schaffung von Gebuehrenanreizen zur Abfallvermeidung bei 'privaten' Haushalten

Das Projekt "Elektronische Erfassung der Muellentleerung einzelner Muellgrossbehaelter mittels 'Chip' zur Schaffung von Gebuehrenanreizen zur Abfallvermeidung bei 'privaten' Haushalten" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Abfallwirtschafts-Zweckverband Landkreis Hersfeld-Rotenburg durchgeführt. Muelltonnen wurden 1993 mit einem elektronischen Bauteil versehen (Chip), der es ermoeglicht, die Tonne eindeutig einem Grundstueck zuzuordnen und der die Anzahl der Entleerungen pro Jahr feststellen kann. Diese Daten sind Grundlage fuer die Gebuehrenabrechnung durch den Abfallzweckverband. Eine vorgeschriebene Anzahl von Pflichtentleerungen gibt es nach der derzeitigen Satzung nicht, so dass der Buerger selbst auf die Hoehe der Entleerungsgebuehren Einfluss nehmen kann. Die Grundgebuehr ist aber auf jeden Fall zu zahlen.

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