Das Projekt "Anwendungsbestimmungen zum Schutz vor schaedlichen Umweltauswirkungen durch den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und ihre Beachtung in der Praxis" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Gesellschaft für Boden- und Gewässerschutz e.V. durchgeführt. Die Anwendung von Pflanzenschutzmittel unterliegt zahlreichen zum Schutz der Umwelt angeordneten Beschraenkungen, die sich vor allem aus dem Pflanzenschutzgesetz (PflSchG), aus den auf seiner Grundlage erlassenen Rechtsverordnungen und aus den mit der Zulassung verbundenen Auflagen ergeben. Dabei sind insbesondere quantitative Beschraenkungen sowie zum Schutz der Gewaesser angeordnete Abstandsauflagen zu nennen. Die Einhaltung dieser Bestimmungen ist Voraussetzung fuer die Vermeidung von Schaeden fuer das Grundwasser und den Naturhaushalt als Folge der Pflanzenschutzmittelanwendung. Bei der Pruefung der Frage, ob von der Anwendung schaedliche Auswirkungen ausgehen, wird von der Einhaltung als sachgemaesse Anwendung ausgegangenen. Ziel des F+E-Vorhabens ist es, in rechtstatsaechlicher Hinsicht zu untersuchen, ob die Anwendungsbestimmungen in der landwirtschaftlichen Praxis beachtet werden oder in nennenswertem Umfang Verstoesse zu beobachten sind. In einem ersten Schritt sind bereits vorliegende Untersuchungen zu recherchieren und auszuwerten. Von dem jeweiligen Ergebnis ist abhaengig zu machen, ob in einem zweiten Schritt eventuell weitere tatsaechliche Untersuchungen durchzufuehren sind. Dabei sollte differenziert werden, ob die Anwendungsbestimmungen bussgeldbewehrt sind oder nicht, mit dem Ziel, festzustellen, ob die Sanktionierung eines Verstosses als Ordnungswidrigkeit eine staerkere Beachtung der betreffenden Anwendungsbestimmungen zur Folge hat. Es ist zu der Frage Stellung zu nehmen, ob in der Gebrauchsanleitung festgesetzte verbindliche, bussgeldbewehrte Anwendungsbestimmungen (Paragraphen 6 Abs. 1 Satz 4, 15 Abs. 3 Satz 2, 40 Abs. 1 Nr. 3 PflSchG) von den Pflanzenschutzmittelanwendern tatsaechlich befolgt werden, so dass die Festsetzung entsprechender Anwendungsbestimmungen geeignet ist, eine umweltvertraegliche Anwendung des Pflanzenschutzmittels sicherzustellen und so die Grundlage fuer die Zulassung eines Pflanzenschutzmittels bilden kann. In diesem Rahmen ist auch das Aussmass der behoerdlichen Ueberwachung und Kontrolle der Einhaltung der Anwendungsbestimmungen zu untersuchen und zu pruefen, ob und in welchem Umfang es zulaessig und sachlich geboten ist, ausserstaatliche Organisationen (Berufsverbaende) durch die Uebertragung von Kontrollaufgaben in die Ueberwachungstaetigkeit einzubeziehen. Ggf. sind ergaenzend Vorschlaege zur Verbesserung des 'Befolgungsverhaltens' zu machen und Konsequenzen fuer das Zulassungsverfahren aufzuzeigen. Die Richtlinie vom 15. Juli 1991 ueber das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln (91/444/EWG) bzw. die Novelle des PflSchG sind zu beruecksichtigen.
Das Projekt "Potenzielle SVHC in Umwelt und Erzeugnissen - Datenerhebung zur Vorbereitung von Beschränkungsvorschlägen für PFC" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ökopol Institut für Ökologie und Politik GmbH durchgeführt. Per- und polyfluorierte Chemikalien (PFC) werden aufgrund ihrer herausragenden Eigenschaften in vielen Industrie- und Verbraucherprodukten verwendet. Bei Herstellungsprozessen und dem Gebrauch PFC-haltiger Produkte gelangen diese Chemikalien in die Umwelt, werden global verteilt und sind dann ubiquitär zu finden. Alarmierend sind zudem Nachweise in menschlichem Blut und Muttermilch. Zum Schutz von Mensch und Umwelt vor einer zunehmenden Exposition mit besorgniserregenden PFC sind daher regulatorische Maßnahmen (z.B. Aufnahme in Kandidatenliste, Anhang XIV (Zulassung) oder Anhang XVII (Beschränkung)) erforderlich. Neben den teilweise regulierten langkettigen PFC, wie PFOS und PFOA verwenden Unternehmen heute hauptsächlich kurzkettige PFC. Die kurzkettigen PFC sind jedoch ebenso persistent wie die langkettigen PFC. Einige Vertreter sind nachgewiesenermaßen toxisch. Es gibt zudem Hinweise auf endokrine Wirkungen dieser Stoffe. Aufgrund ihrer hohen Mobilität können diese Verbindungen Grundwasser und Rohwasser verunreinigen. Kurzkettige PFC kommen bereits jetzt ubiquitär in der Umwelt vor. Sie weisen ein sehr geringes Adsorptionspotential auf, daher können sie kaum aus Wasser herausgereinigt werden. Da die Produktionsmengen der kurzkettigen PFC voraussichtlich aufgrund der bereits vorbereiteten PFOA-Beschränkung steigen werden, besteht ein dringender Handlungsbedarf seitens der Behörden, um Grundwasser und Trinkwasser vor der Verunreinigung dieser mobilen und persistenten Stoffe zu schützen. In diesem Forschungsvorhaben soll durch Unternehmens- und Verbändekonsultationen ermittelt werden, welche kurz- und langkettigen PFC inkl. ihrer Vorläuferverbindungen (PFOA und PFOS ausgenommen) für welche Verwendungen, in welcher Tonnage und mit welcher Exposition genutzt werden, um Quellen für diese PFC in die Umwelt ableiten zu können. Es soll auch festgestellt werden, welche Risikominderungsmaßnahmen seitens der Unternehmen getroffen werden könnten. Es soll weiterhin untersucht werden, welche nichtfluorierten Alternativen bzw. technischen Alternativen zu PFC zur Verfügung stehen. Diese Alternativen sollen hinsichtlich der Anwendbarkeit für die verschiedenen Verwendungen bewertet werden. Dazu sollen intensive Gespräche mit internationalen Experten und auch mit Unternehmen, die Alternativen verwenden bzw. herstellen, durchgeführt werden. Im Rahmen des Vorhabens soll zudem ein 'Muster'-Fragebogen bzw. Online Tool entwickelt werden, welches dann für weitere Unternehmens- und Verbändekonsultationen zu Beschränkungsvorschlägen von PFC und anderen Stoffen zur Verfügung stehen soll.
Das Projekt "Zusammenstellung von fuer die Risikoabschaetzung wichtigen biologischen Basisdaten ausgewaehlter freisetzungsrelevanter Gehoelzarten und Ableitung von Confinementmassnahmen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Berlin (Humboldt-Univ.), Institut für Biologie, Arbeitsgruppe Angewandte Botanik durchgeführt. In diesem Vorhaben sollen zunaechst auf der Grundlage der internationalen Freisetzungsdaten jene Gehoelzarten ermittelt werden, welche zukuenftig fuer Freisetzungen im europaeischen Raum von Bedeutung sein koennten. Es sollen dann in einem 2. Schritt die fuer die Risikoabschaetzung wichtigen biologischen Basisdaten dieser ausgewaehlten Gehoelzarten gentechnische Veraenderungen, oekologische Effekte bzw. Kriterien fuer deren Bewertung sowie Daten zu Anbaupraxis und Schaedlingen zusammengestellt und Vorschlaege fuer moegliche Confinementmassnahmen bei Freisetzungen abgeleitet und auf ihre Umsetzbarkeit hin ueberprueft werden.