Das Ziel des FuE-Vorhabens war die Erarbeitung eines Konzeptes zur Berücksichtigung der Messunsicherheit im Rahmen des Vollzugs der BBodSchV und darauf basierend die Erarbeitung einer Hand-lungsanleitung. Im Rahmen des FuE-Vorhabens wurde ein Konzept zur Berücksichtigung der Messunsicherheit im Rahmen des Vollzugs der BBodSchV erarbeitet, dass die Messunsicherheit mittels statistisch abgesicherter Verfahren ermittelt und bei der Feststellung einer Prüf- oder Maßnahmenwertüberschreitung einbezieht. Das Konzept berücksichtigt folgende Unsicherheitskomponenten: (1) räumliche Heterogenität, (2) systematische Abweichungen des Probenahmeverfahrens, (3) zufällige Abweichungen des Probenahmeverfahrens, (4) Fundamentalvariabilität, (5) Systematische Abweichungen des Analysenverfahrens und (6) Zufällige analytische Abweichungen. Die Bewertung erfolgt entweder auf Basis des jeweiligen Messunsicherheitsbereiches eines Analysenergebnisses oder auf Basis seiner Indizienkraft. Beide Vorgehensweisen sind gleichwertig; allerdings ermöglicht die Bestimmung der Indizienkraft durch die Angabe eines quantitativen Wertes eine einfachere Einbeziehung anderer Informationen. Die Indizienkraft liegt zwischen 0 und 1 und spiegelt die Wahrscheinlichkeit einer Prüfwert/Maßnahmenwert-Überschreitung wider. Eine Überschreitung liegt vor, wenn der Messunsicherheitsbereich vollständig oberhalb des Prüfwertes/Maßnahmenwertes liegt. Dies ist gleichbedeutend damit, dass die Indizienkraft oberhalb von 0,95 liegt. Andernfalls ist nicht von einer Überschreitung auszugehen - es sei denn, der Messunsicherheitsbereich überlappt nicht nur mit dem Prüfwert/Maßnahmenwert, sondern auch mit einer vorgegebenen Maximalgrenze. In diesem Fall erlaubt das Analysenresultat keine abgesicherte Bewertung, weil der Messunsicherheitsbereich zu groß ausfällt. Im letzten Projektabschnitt wurde eine Handlungsanleitung für den Vollzug der BBodSchV erarbeitet, die das Vorgehen bei der Bewertung von Messergebnissen im Hinblick auf eine Überschreitung von Prüf- und Maßnahmenwerten prägnant und präzise erklärt. Zur potentiellen Unterstützung der Vollzugsbehörden wurde neben der Handlungsanleitung ein Konzept für ein Berechnungsprogramm zur Ermittlung der Messunsicherheit und Ausgabe des Bewertungsergebnisses erarbeitet. Quelle: Forschungsbericht
Gemäß Anhang 1 der BBodSchV (1999) wird die Angabe der Ergebnisunsicherheit für Prüfergebnisse gefordert. Jedoch existiert zurzeit kein einheitlicher Umgang mit der Ergebnisunsicherheit im Vollzug der BBodSchV. Im Forschungsvorhaben wurde deswegen - in Abstimmung mit dem Fachbeirat Bodenuntersuchungen - eine Handlungsanleitung für die Vollzugsbehörden der BBodSchV erarbeitet, welche das Vorgehen bei der Bewertung von Bodenanalysen für die Wirkungspfade Boden-Mensch und Boden-Pflanze darlegt. Die Handlungsanleitung richtet sich an Behörden, die im Vollzug des Bodenschutzes arbeiten, sowie an Laboratorien, Sachverständige und Ingenieurbüros, die in diesem Zusammenhang Leistungen erbringen.