The Methodological Convention 3.0 for the Assessment of Environmental Costs contains recommendations for methods to assess environmental costs (Part “Methods”) and provides new cost rates for emissions of greenhouse gases, air pollutants and noise, as well as for transport and energy generation (Part “Cost rates”). The cost rates show the benefit of environmental protection for society – and the costs that society incurs if environmental protection is neglected. The cost rates can be used to assess the impacts of laws and public investments, and for the design of economic instruments. In the corporate sector, the cost rates can be used, i.a., to calculate the environmental costs of production and in sustainability reports. The new version of the handbook – the „Methodological Convention 3.1” – has been published in German on December 21, 2020. It contains an update on the cost rates published in the “Methodological Convention 3.0” as well as new cost rates for building materials, emissions of nitrogen and phosphorus, and GHG emissions in agriculture. An English version will be available early in 2021. Veröffentlicht in Broschüren.
The Methodological Convention 3.1 for the Assessment of Environmental Costs – Value Factors provides value factors for emissions of greenhouse gases, air pollutants, noise, nitrogen and phosphorus, as well as for transport, energy generation, building materials and greenhouse gas emissions in agriculture. The value factors show the benefit of environmental protection for society – and the costs that society incurs if environmental protection is neglected. The value factors can be used to assess the impacts of laws and public investments, and for the design of economic instruments. In the corporate sector, the cost rates can be used, i.a., to calculate the environmental costs of production and in sustainability reports. Veröffentlicht in Broschüren.
The new version of the UBA Handbook on Environmental Value Factors – the „Methodological Convention 3.2” – contains a partial update of the monetized environmental impacts published in the “Methodological Convention 3.1”, based on new value factors for greenhouse gas and air pollutant emissions. A comprehensive update of all value factors – including components such as emission factors and utilization rates – will be published in the Handbook on Environmental Value Factors 4.0, scheduled for 2025. Environmental value factors reflect the benefit of environmental protection for society – and the costs that society incurs if environmental protection is neglected. The value factors can be used in the public sector to assess, e.g., the impacts of regulation and infrastructure investments, and for the design of economic instruments. In the corporate sector, the value factors can be used, i.a., to inform management decisions, monetize the environmental impacts of financial investments, and in sustainability reporting. Veröffentlicht in Broschüren.
Der Anhang B der Methodenkonvention 2.0 zur Schätzung von Umweltkosten enthält die UBA -Empfehlungen zu Best-Practice Kostensätzen für Treibhausgasemissionen und Luftschadstoffe sowie darauf aufbauenden Schätzungen für die Umweltkosten des Verkehrs sowie der Strom- und Wärmeerzeugung. Die Empfehlungen basieren in wesentlichen Teilen auf den Ergebnissen des Forschungsprojekts „Schätzung externer Umweltkosten und Vorschläge zur Kosteninternalisierung in ausgewählten Politikfeldern“, das im Auftrag des UBA durchgeführt wurde.
Der Anhang A der Methodenkonvention 2.0 beschreibt die Methoden zur Schätzung von Umweltkosten und gibt Empfehlungen zur Methodenauswahl. Dabei erfolgt eine Differenzierung zwischen tangiblen Umweltschäden, die direkt in Geldeinheiten bemessen werden können, und intangiblen Schäden, bei denen zunächst Wertschätzung für die Schäden bzw. ihre Vermeidung ermittelt werden muss. Tangible Umweltschäden - beispielsweise Produktionsverluste – lassen sich unter bestimmten Bedingungen mit Marktpreisen bewerten. Zur Ermittlung von intangiblen Umweltschadenskosten werden indirekte Bewertungsmethoden zur Schätzung der Zahlungsbereitschaft für Umweltgüter und direkte Bewertungsmethoden vorgestellt. Abschließend gibt Anhang A Empfehlungen zu der Frage, wie sich vorhandene Umweltkostenschätzungen auf ein neues Bewertungsproblem übertragen lassen („Benefit Transfer“).
Eine Tonne CO2 verursacht Schäden von 180 Euro – Umweltbundesamt legt aktualisierte Kostensätze vor Zu viele Treibhausgase, Luftschadstoffe und andere Umweltbelastungen schädigen unsere Gesundheit, zerstören Ökosysteme und lassen Tiere und Pflanzen aussterben. Zudem führen sie zu wirtschaftlichen Einbußen durch z. B. Produktionsausfälle, Ernteverluste oder Schäden an Gebäuden und Infrastruktur. Für viele dieser Schäden gibt es etablierte wissenschaftliche Methoden, um sie in Geldwerten auszudrücken. Das Umweltbundesamt (UBA) hat in der gerade veröffentlichten Methodenkonvention 3.0 seine Empfehlungen zur Ermittlung solcher Schäden aktualisiert und die Kosten durch Umweltbelastungen neu berechnet. Danach verursacht zum Beispiel die Emission einer Tonne Kohlendioxid (CO2) Schäden von rund 180 Euro. Umgerechnet auf die Treibhausgasemissionen Deutschlands 2016 entspricht dies Gesamtkosten von rund 164 Mrd. Euro. Maria Krautzberger, Präsidentin des Umweltbundesamtes: „Maßnahmen für den Umwelt- und Klimaschutz sparen uns und kommenden Generationen viele Milliarden Euro durch geringere Umwelt- und Gesundheitsschäden. Das sollten wir auch bei der Diskussion um Luftreinhaltung oder den Kohleausstieg nicht vergessen.“ In der „Methodenkonvention 3.0 zur Ermittlung von Umweltkosten“ wurden zahlreiche Parameter herangezogen, um die Kosten von Umweltbelastungen zu berechnen. Dazu gehören die Kosten zur Wiederherstellung beschädigter Gebäude und Infrastrukturen, der Marktwert von Ernteverlusten und Produktionsausfällen und der Betrag, den Menschen bereit wären für die Vermeidung von Gesundheitsschäden zu bezahlen. Die „Methodenkonvention 3.0“ hilft dabei, die Schäden durch Umweltbelastungen deutlich zu machen und den Kosten des Umweltschutzes gegenüber zu stellen. Mit den Kostensätzen der „Methodenkonvention 3.0“ lässt sich u. a. ermitteln, welche Kosten durch Umweltbelastungen bei der Strom- und Wärmeerzeugung oder beim Personen- und Güterverkehr entstehen. So verursacht zum Beispiel eine Kilowattstunde (kWh) Braunkohlestrom Umweltschadenskosten von durchschnittlich 20,81 Cent. Der im Jahr 2016 in Deutschland erzeugte Braunkohlestrom führte danach zu Umweltschadenskosten von 31,2 Mrd. Euro. Zum Vergleich: Eine Kilowattstunde Strom aus Windenergie führt lediglich zu Umweltschäden in Höhe von 0,28 Cent. Die Emission einer Tonne Feinstaub (PM2.5) im Verkehr verursacht durchschnittliche Umweltschäden in Höhe von 59.700 Euro, die Emission einer Tonne Stickoxide (NOx) 15.000 Euro. Hochgerechnet auf die Gesamtemissionen des Verkehrs in Deutschland im Jahr 2016 ergibt das Umweltschäden von 1,49 Mrd. für Feinstaub und 7,29 Mrd. Euro für Stickoxide pro Jahr. Maria Krautzberger: „Diese Beispiele zeigen die riesige Dimension der Schäden, die jedes Jahr durch Umweltbelastungen in Deutschland entstehen. Auch wenn sie sich nicht sofort als finanzielle Belastung zum Beispiel im öffentlichen Haushalt niederschlagen: Diese Schäden sind real und verursachen enorme volkswirtschaftliche Kosten.“
Umweltbundesamt legt neue Kostensätze für Umweltschäden vor Treibhausgase, Stickstoffemissionen und andere Umweltbelastungen schädigen unsere Gesundheit und zerstören Ökosysteme. Zudem führen sie zu Produktionsausfällen, Ernteverlusten und Schäden an Gebäuden und Infrastruktur. Für viele dieser Schäden gibt es etablierte wissenschaftliche Methoden, um sie in Geldwerten auszudrücken. Das Umweltbundesamt (UBA) hat in der neu veröffentlichten Methodenkonvention 3.1 die Kostensätze von Umweltbelastungen aktualisiert und um Kostensätze für Stickstoff- und Phosphoremissionen, Treibhausgase in der landwirtschaftlichen Lieferkette und Baustoffe erweitert. Prof. Dirk Messner, Präsident UBA: „Konsequenter Umwelt- und Klimaschutz spart uns und kommenden Generationen viele Milliarden Euro durch geringere Umwelt- und Gesundheitsschäden. Das Thema sollte bei den aktuellen Diskussionen zum EU-Klimaziel oder zur EU-Agrarpolitik und deren nationaler Umsetzung – aber zum Beispiel auch in der Handelspolitik – eine deutlich größere Rolle spielen.“ Die Produktion eines einzigen Kubikmeters tropischen Hartholzes verursacht mindestens 1.440 Euro Umweltschadenskosten, die Produktion von einer Tonne Beton mittlerer Festigkeit erzeugt Umweltschadenskosten von ca. 26 Euro. Allein durch die Produktion von Transportbeton (also Beton, der in stationären Betonmischanlagen hergestellt und mit Betonmischfahrzeugen zur Baustelle geliefert wird) entstanden so im Jahr 2019 Umweltschadenskosten in Höhe von ca. 3,2 Mrd. Euro. Sie waren damit fast so hoch wie der Gesamtumsatz der Branche von ca. 4,1 Mrd. Euro. Durch das Recyclen von Baustoffen lassen sich Umweltschadenskosten in beträchtlichem Ausmaß sparen. So sinken zum Beispiel durch die Verwendung von Recycling-Stahl die Umweltschadenskosten pro Tonne um mindestens 350 Euro, bei Recycling-Aluminium sogar um 970 Euro. Die neue „Methodenkonvention 3.1 zur Ermittlung von Umweltkosten“ berechnet auf wissenschaftlicher Basis die Kosten von Umweltbelastungen. Zu den Umweltschadenskosten gehören z.B. die Wiederherstellungskosten beschädigter Gebäude und anderer Infrastrukturen, der Marktwert von Ernteverlusten und Produktionsausfällen, aber auch Geldbeträge, die Menschen bereit wären für die Vermeidung von Gesundheitsschäden zu bezahlen. Gegenüber der „Methodenkonvention 3.0“ wurden die Kostensätze für Umweltbelastungen an das Jahr 2020 angepasst und um Kostensätze für Stickstoff- und Phosphoremissionen, Treibhausgase in der landwirtschaftlichen Lieferkette und Baustoffe erweitert. Der Kostensatz für CO2 -Emissionen stieg aufgrund der im Zeitablauf steigenden Schäden und der Inflationsanpassung von 180 Euro/Tonne im Jahr 2016 auf 195 Euro/Tonne im Jahr 2020. Werden die Nutzen heutiger und zukünftiger Generationen gleichgewichtet, ergibt sich durch die dann stärker berücksichtigten zukünftigen Schäden sogar ein Kostensatz von 680 Euro/Tonne für das Jahr 2020. Mit den erweiterten Kostensätzen der „Methodenkonvention 3.1“ ergeben sich für die Ausbringung von einem Kilo Stickstoff in der landwirtschaftlichen Praxis konservativ geschätzt Umweltschadenskosten von 6,30 Euro, die Ausbringung von einem Kilo Phosphor 4,44 Euro. Bei einem durchschnittlichen Stickstoffüberschuss von 94 kg/ha und einer landwirtschaftlich genutzten Fläche von ca. 16,5 Mio. ha entspricht das jährlichen Gesamtkosten von ca. 11,5 Mrd. Euro allein in Deutschland. Dirk Messner: „Diese Beispiele zeigen die signifikante Dimension der Schäden, die jedes Jahr durch Umweltbelastungen in Deutschland entstehen. Es ist wichtig, diese oft übersehenen Kosten sichtbar zu machen: Denn die verursachten Gesundheits- und Umweltschäden sind real, für unsere heutige Gesellschaft, für unsere Kinder und Enkel, aber auch für Menschen in anderen Teilen der Welt. Gerade auch in der Diskussion um die Verwendung von Corona-Aufbauhilfen sollten wir sicherstellen, dass die öffentlichen Gelder nur für umweltgerechte Projekte und den Übergang zu einer klima- und umweltverträglichen Wirtschaft verwendet werden.“
Annex A of the Methodological Convention 2.0 describes the methods for estimating environmental costs and makes recommendations for the choice of methods, differentiating between tangible environmental damage, which can be directly expressed in monetary units, and intangible damage, for which the value attached to it or its avoidance must first be determined. Tangible environmental damage – e. g., production losses – can under certain circumstances be evaluated by market prices. For determining intangible environmental damage costs, methods of indirect evaluation of willingness to pay for environmental goods and direct evaluation methods are presented. Finally, Annex A gives recommendations regarding the question of how existing environmental cost estimates can be applied to a new valuation problem (“benefit transfer”).
The background paper presents an overview of key contents of the Methodological Convention 2.0 for Estimates of Environmental Costs and its annexes. The Methodological Convention 2.0 of the Federal Environment Agency summarises current scientific knowledge in this field, presents recommendations for best-practice cost rates and makes transparent the underlying assumptions and normative judgments. It thus provides a sound basis for estimations of environmental costs and facilitates their practical utilization. Veröffentlicht in Hintergrundpapier.
Annex B to the Methodological Convention 2.0 for Estimates of Environmental Damage contains UBA’s recommendations for best-practice cost rates for greenhouse gas emissions and air pollutants and, based on this, estimates of the environmental costs of transport and of power and heat generation. The recommendations are based in large part on results of the research project “Estimation of Environmental Externalities and Proposals for Internalising Costs in Selected Policy Areas” conducted on behalf of the Federal Environment Agency.