Gegenstand des Berichts ist die Erstellung von Stoffberichten für die Ableitung von EU-LCI-Werten für die im Titel genannten Stoffe. EU-LCI-Werte sind gesundheitsbasierte Referenzkonzentrationen für die inhalative Exposition der Allgemeinbevölkerung. Zur Ableitung wurden die toxikologischen Basisdaten für diese Stoffe recherchiert, zusammengestellt und bewertet und auf Basis der Vorgaben des ECA-Berichts Nr. 29 (EC, 2013) EU-LCI-Werte abgeleitet. Bereits bestehende Bewertungen und Richtwerte für diese Stoffe wurden gemäß den Vorgaben des ECA-Berichts in "data compilation sheets" und die für die Ableitung der EU-LCI-Werte wesentlichen Daten in "fact sheets" zusammengestellt. Bei den im Rahmen dieses Vorhabens abgeleiteten LCI-Werten handelt es sich um Vorschläge. Die endgültigen EU-LCI Werte werden von der EU-LCI Arbeitsgruppe, einer Expertengruppe mit Fachleuten aus zehn europäischen Ländern, festgelegt. Diese Arbeitsgruppe erarbeitet aus den verschiedenen Bewertungsstofflisten von Emissionen aus Bauprodukten eine harmonisierte europäische Liste mit Stoffen und den dazugehörigen Emissionsgrenzen (EU-LCI Werte). Die Vorgehensweise der EU-LCI-Arbeitsgruppe bei der Ableitung dieser europäischen Referenzwerten für Bauproduktemissionen in die Innenraumluft ist mit allen Stakeholdern abgestimmt und im ECA-Bericht Nr. 29 publiziert (EC, 2013). Über den aktuellen Fortschritt bei der Ableitung der EU-LCI-Werte können sich alle Interessierten auf der Website "The EU-LCI Working Group" informieren (http://www.eu-lci.org/EU-LCI_Website/Home.html). Das Umweltbundesamt hat in den letzten Jahren darauf hin gearbeitet, dass die Europäische Kommission diese Harmonisierungsinitiative weiter voran bringt. Im November 2015 hat die Europäische Kommission das Mandat zur Fertigstellung der EU-LCI Liste an die EU-LCI-Arbeitsgruppe erteilt. Eine vollständig harmonisierte EU-LCI Liste soll bis Ende 2019 erarbeitet und veröffentlicht werden. Die im Rahmen dieses Forschungsvorhabens ausgearbeiteten Stoffdossiers unterstützen und beschleunigen diesen Prozess. Quelle: Forschungsbericht
Das Projekt "Toxikologische Basisdaten und Textentwurf für die Ableitung von EU-LCI-Werten für Triethylamin (CAS Nr. 121-44-8), Tributylphosphat (CAS 126-73-8), Triethylphosphat (CAS Nr. 78-40-0), Methylmethacrylat (CAS Nr. 80-62-6) und Ethylmethylketon (CAS Nr. 78-93-3)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Dr. Jens-Uwe Voss Toxikologische Beratung durchgeführt. Das Umweltbundesamt arbeitet federführend an die Harmonisierungsinitiative zur europaweiten Vereinheitlichung der gesundheitlichen Bewertung von Emissionen aus Bauprodukten. Bemessungsgrundlage für die gesundheitliche Wirkung bilden die sogenannten NIK-Werten (NIK: Niedrigste Interessierende Konzentration, engl. LCI). Seit 2011 arbeiten Experten aus zehn europäischen Ländern an der harmonisierten Liste mit Stoffen und dazugehörigen Bewertungen (EU-LCI-Werten). Diese Initiative wurde stark durch das UBA geprägt und vorangetrieben. Die Arbeitsgruppe hat eine umfassende Liste von 185 emissionsrelevanten Stoffen zusammengestellt, ihr Procedere zur Ableitung von EU-LCI-Werten dargelegt und erste harmonisierte EU-LCI-Werte für ca. 90 Stoffe publiziert (www.eu-lci.org). Ca. 25 Stoffen befinden sich derzeit in der Bearbeitung der EU-LCI-Gruppe. Für die restlichen ca. 70 Stoffe müssen EU-LCI-Werte abgeleitet werden. Eine vollständige EU-LCI-Liste soll in den nächsten drei Jahren vorliegen, da sie der Grundstein für die Festlegung von europäischen Leistungsklassen für die Emissionen aus Bauprodukten im Rahmen der europäischen Bauproduktenverordnung darstellt. Eine zügige Bearbeitung der restlichen Stoffe kann durch die Vergabe von sogenannten Stoffdossiers nach außen an erfahrene Toxikologen/innen gewährleistet werden. Ein Stoffdossier beinhaltet eine Sammlung der Toxizitätsdaten für den entsprechenden Stoff und einen Entwurf für die Ableitung eines EU-LCI-Werts nach den publizierten Verfahrensgrundsätzen der europäischen Arbeitsgruppe. Im Rahmen dieses Forschungsvorhabens sollen 5 Stoffdossiers für die folgenden Stoffe erstellt werden: Triethylamin (CAS Nr. 121-44-8), Tributylphosphat (CAS 126-73-8), Triethylphosphat (CAS Nr. 78-40-0), Methylmethacrylat (CAS Nr. 80-62-6) und Ethylmethylketon (CAS Nr. 78-93-3).
Das Projekt "Teilvorhaben 2" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Jowat SE durchgeführt. Für die Holzwerkstoffherstellung werden als Bindemittel hauptsächlich formaldehydhaltige Aminoplastharze eingesetzt. Vor dem Hintergrund, dass Formaldehyd von der Europäischen Kommission als mutagen und kanzerogen wirkende Substanz eingestuft wurde, ist davon auszugehen, dass für die Erzeugung von Holzwerkstoffen zukünftig nur noch formaldehydfreie Klebstoffe zulässig sein werden. Ziel des Vorhabens ist es deshalb, als Alternative einen neuartigen formaldehydfreien und zudem biobasierten Dispersionsklebstoff zur Herstellung von Holzwerkstoffen auf Basis von Polyvinylacetat (PVAc) mit radikalisch polymerisierbaren Zuckerderivaten zu entwickeln. Somit soll ein in der Möbelindustrie bereits bewährter und emissionsarmer Klebstoff mit einem nachwachsenden Rohstoff kombiniert werden. Der Ansatzpunkt ist es, die Glasübergangstemperatur (Tg) der PVAc-Leime durch Copolymerisation mit Zuckerderivaten, die eine deutlich höhere Tg besitzen, anzuheben. Daneben sollen auch Copolymerisate mit petrochemischen Rohstoffen wie Methylmethacrylaten hergestellt werden, um mit den Zuckeracrylaten einen nicht zu hochpreisigen Klebstoff zu entwickeln. An dem Vorhaben sind neben dem WKI ein Klebstoffhersteller (Fa. Jowat SE) und vier Holzwerkstoffhersteller (Sauerländer Spanplatten GmbH & Co. KG, Kronoply GmbH, Fritz Becker KG, Holzwerk Gebr. Schneider GmbH) beteiligt, die die Branchen der Span- und Faserplatten- sowie die Sperrholzherstellung repräsentieren und die Holzwerkstoffe herstellungstypisch nach Vorversuchen im WKI eignen Technikum produzieren. Die Orgentis Chemicals GmbH synthetisiert im Unterauftrag die Zuckerderivate. Das Vorhaben ist insgesamt in 6 Arbeitspakete (AP) unterteilt: AP 1 Bindemittelsynthese + AP 2 Klebstoffformulierung und -prüfung (WKI-OT/QA, Jowat), AP 3 Holzwerkstoffherstellung und -prüfung (WKI-VST/QA und 4 Holzwerkstoffhersteller) AP 4 Emissionsmessung und Sensorik (WKI-MAIC) AP 5 Projektkoordination (WKI-QA) AP 6 Projektdokumentation (alle).
Das Projekt "Teilvorhaben 1: Bindemittelsynthese, Holzwerkstoffherstellung und -prüfung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Fraunhofer-Institut für Holzforschung - Wilhelm-Klauditz-Institut durchgeführt. Für die Holzwerkstoffherstellung werden als Bindemittel hauptsächlich formaldehydhaltige Aminoplastharze eingesetzt. Vor dem Hintergrund, dass Formaldehyd von der Europäischen Kommission als mutagen und kanzerogen wirkende Substanz eingestuft wurde, ist davon auszugehen, dass für die Erzeugung von Holzwerkstoffen zukünftig nur noch formaldehydfreie Klebstoffe zulässig sein werden. Ziel des Vorhabens ist es deshalb, als Alternative einen neuartigen formaldehydfreien und zudem biobasierten Dispersionsklebstoff zur Herstellung von Holzwerkstoffen auf Basis von Polyvinylacetat (PVAc) mit radikalisch polymerisierbaren Zuckerderivaten zu entwickeln. Somit soll ein in der Möbelindustrie bereits bewährter und emissionsarmer Klebstoff mit einem nachwachsenden Rohstoff kombiniert werden. Der Ansatzpunkt ist es, die Glasübergangstemperatur (Tg) der PVAc-Leime durch Copolymerisation mit Zuckerderivaten, die eine deutlich höhere Tg besitzen, anzuheben. Daneben sollen auch Copolymerisate mit petrochemischen Rohstoffen wie Methylmethacrylaten hergestellt werden, um mit den Zuckeracrylaten einen nicht zu hochpreisigen Klebstoff zu entwickeln. An dem Vorhaben sind neben dem WKI als Forschungseinrichtung ein Klebstoffhersteller (Fa. Jowat AG)und vier Holzwerkstoffhersteller (Sauerländer Spanplatten GmbH & Co. KG, Kronoply GmbH, Fritz Becker KG, Holzwerk Gebr. Schneider GmbH) beteiligt, die die Branchen der Span- und Faserplatten- sowie die Sperrholzherstellung repräsentieren und die Holzwerkstoffe herstellungstypisch nach Vorversuchen im WKI eignen Technikum produzieren. Die Orgentis Chemicals GmbH synthetisiert im Unterauftrag die Zuckerderivate. Das Vorhaben ist insgesamt in 6 Arbeitspakete (AP) unterteilt: AP 1 Bindemittelsynthese + AP 2 Klebstoffformulierung und -prüfung, AP 3 Holzwerkstoffherstellung und -prüfung AP 4 Emissionsmessung und Sensorik AP 5 Projektkoordination AP 6 Projektdokumentation.
Das Projekt "Ethylacetat und Methylmethacrylat im Innenraum - orientierende Bewertung einer Raumluftbelastung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Forschungs- und Beratungsinstitut Gefahrstoffe GmbH (FoBiG) durchgeführt.
Das Projekt "Entwicklung und Erprobung eines Verfahrens zur Reinigung methylmethacrylathaltiger Abluft durch geregelte katalytische Verbrennung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von SEP - Gesellschaft für Technische Studien, Entwicklung, Planung mbH durchgeführt. In Industriebetrieben faellt haeufig Abluft bei niedriger Temperatur an, die Schadstoffe in geringen und zeitlich variierenden Konzentrationen enthaelt. Wenn diese Schadstoffe durch Verbrennung in unschaedliche Stoffe ueberfuehrt werden koennen, bietet die katalytische Nachverbrennung besondere Vorteile. Als Beispiel fuer diese Einsatzfaelle wurde methylmethacrylathaltige Abluft durch katalytische Nachverbrennung gereinigt. Es wurden verschiedene Katalysatoren verschiedener Hersteller auf verschiedenen Traegern untersucht. Am geeignetsten und am vielseitigsten einsetzbar waren Edelmetallkatalysatoren auf Edelstahlnetzen. Die zur vollstaendigen Oxidation erforderlichen Betriebstemperaturen haengen stark vom eingesetzten Katalysator ab. Durch Auswahl geeigneter Katalysatoren kann die Oxidationstemperatur im Vergleich zur thermischen Nachverbrennung um ca 500 K abgesenkt werden, so dass erhebliche Energieeinsparungen realisiert werden koennen.
Origin | Count |
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Bund | 6 |
Type | Count |
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Förderprogramm | 5 |
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Deutsch | 6 |
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