Die Badestellenkarte enthält aktuelle Angaben zur Badegewässerqualität für 2024 und zu ihrer Einstufung an den ausgewiesenen Badestellen an Badegewässern des Landes Brandenburg. Während der Badesaison vom 15. Mai bis 15. September eines jeden Jahres werden die Daten und Informationen täglich aktualisiert. Neben den Angaben zu gesundheitlich relevanten mikrobiologischen Parametern und aktuellen Überwachungsergebnissen der Wasserproben wird auch über die aktuelle Sichttiefe, über mögliche Algenmassenentwicklungen oder Blaualgenbelastungen mit Warnhinweisen sowie über die Beschaffenheit und Ausstattung der Badestelle wie z.B. Einrichtungen der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG), Gastronomie, sanitäre Einrichtungen und Abfallentsorgung informiert. Jede Badestelle ist mit einem Foto abgebildet. Die Badestellen und deren Umgebung können bis zu einer Auflösung der Topographischen Landkarte im Maßstab von 1:10.000 dargestellt und ausgedruckt werden.
Die ökologische Untersuchung an Gewässern gemäß der EU-Wasserrahmenrichtlinie umfasst die biologischen Qualitätskomponenten Phytoplankton und Makrophyten, Phytobenthos und Makrozoobenthos. Die bundesweite fachliche Entwicklung der entsprechenden Erhebungs- und Bewertungsmethoden wird durch den Fachbereich intensiv begleitet, um für die sächsischen Verhältnisse angepasste und in der Routine effizient funktionierende Vorgaben zu erreichen. Im Rahmen der allgemeinen Überwachung der Fließgewässer werden in Wasserproben toxikologische (Toxizität gegenüber Leuchtbakterien und Daphnien) sowie mikrobiologische Parameter (Koloniezahl, Fäkalcoliformen- und Enterokokkengehalt) bestimmt. Außerdem werden mikrobiologische Grundwasser-Untersuchungen durchgeführt.
Wasserforschung im UBA Wasser ist Grundlage jeglichen Lebens. Daher beschäftigt sich das UBA mit allen Aspekten der Verfügbarkeit und Qualität von Trinkwasser, Grundwasser, Badebeckenwasser, Flüssen, Seen und Meeren - bis zu den Polargebieten. Wir forschen experimentell, untersuchen das Wasser auf schädliche Inhaltsstoffe, Mikroorganismen und toxische Wirkungen und entwickeln Verfahren für die Überwachung. Wir konzeptionieren Forschungsfragen in diesen Feldern sowie zum Schutz der Polargebiete, zur Gewässerökologie, zur Anpassung an den Klimawandel sowie rechtlichen und sozio-ökonomischen Fragen der Wasserwirtschaft. Dazu forschen wir im UBA und kooperieren mit anderen Institutionen und Universitäten. Eine Liste mit den aktuellen Projekten , die wir an Dritte vergeben haben, finden sie hier oder siehe unten. Die Labore des UBA Am UBA forschen Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen aus den unterschiedlichsten Fachrichtungen an Lösungen für Probleme im Wasserbereich. In sechs Laboren an den UBA-Standorten in Bad Elster und in Berlin (Marienfelde, Bismarckplatz und Corrensplatz) werden analytische, ökotoxikologische als auch molekularbiologische und mikrobiologische Untersuchungen und vielfältige Experimente durchgeführt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des UBA entwickeln neue Analyseverfahren, um Substanzen im Wasser nachzuweisen. Erhöhte Konzentrationen oder unerwünschte Stoffe werden so frühzeitig bemerkt. Das Erkennen und Bewerten von neuen Gefährdungen ist eine Hauptaufgabe der Forscher und Forscherinnen, um Wasser gezielt zu schützen. Um nachteilige Wirkungen auf die Lebensgemeinschaften im Wasser zu erkennen, werden entsprechende Prüfverfahren zur Bewertung der ökotoxikologischen Wirkung von Stoffen konzipiert, standardisiert und weiterentwickelt. Das UBA untersucht zum Beispiel seit vielen Jahren Fische und Sedimente aus deutschen Flüssen auf Schadstoffe, um die Entwicklung der Belastung einzuschätzen. Für den Vollzug oder die Verbesserung von Gesetzen, die zum Beispiel Chemikalien in Gewässern betreffen, entwickelt das UBA geeignete Kriterien. Die Wasserforschung und die Chemikalienforschung sind eng miteinander verbunden: beide untersuchen die Konzentration von Substanzen und ihre Auswirkung auf die Umwelt. Für diesen Zweck ist besonders die eigene Fließ- und Stillgewässersimulationsanlage ( FSA ) in Marienfelde geeignet. Hier lassen sich Bäche, Flüsse, Teiche und Seen inklusive der aquatischen Ökosysteme nachbilden und unter naturnahen Verhältnissen untersuchen. Die Wirkung und das Verhalten von Waschmittel, Pflanzenschutzmittel oder Bioziden auf die Umwelt kann so erforscht werden.
Die kontinuierliche Überwachung der Beschaffenheit des Grundwassers ist die Basis für eine nachhaltige Sicherung der Ressource Grundwasser. Hiermit lassen sich mögliche Beeinträchtigungen frühzeitig erkennen und Maßnahmen im Sinne eines vorsorgenden Umweltschutzes treffen. Zur Beurteilung der Grundwasserbeschaffenheit wird seit ca. 25 Jahren ein Grundwassergütemessnetz betrieben. Diese Daten liegen z.T. in langjährigen Messreihen vor. Zurzeit umfasst das Messnetz 250 Messstellen, die zweimal im Jahr analysiert werden. Zur Charakterisierung des Grundwassers wurde im Jahre 1995 ein “Kenngrößenkatalog zum Grundwasser-Monitoring” eingeführt. Neben dem herkömmlichen Untersuchungsumfang, wie die Ermittlung von allgemeinen Kenngrößen (z.B. pH-Wert, elektrische Leitfähigkeit), Summenkenngrößen (z.B. adsorbierbare organische Halogenverbindungen), Hauptanionen und -kationen (z.B. Chlorid, Sulfat, Nitrat), wurde das Routinemessprogramm auf die Kenngrößen Schwermetalle/Spurenelemente (z.B. Arsen, Cadmium), organische Spurenstoffe (z.B. polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe) und mikrobiologische Untersuchungen (z.B. Koloniezahl) erweitert. Im Hinblick auf die Vergleichbarkeit erhobener Daten orientiert sich das Grundwasserbeschaffenheitsmessnetz an bestehenden Richtlinien der LAWA oder des ATV-DVWK. Der Aufbau des Messnetzes ist so konzipiert, dass detaillierte Aussagen über die Qualität des Grundwassers in Abhängigkeit von naturräumlichen und zeitlichen Verhältnissen getroffen werden können. Das Messnetz erfüllt nicht die Ansprüche zur Überwachung von laufenden Baumaßnahmen und von Gefahren durch Altlastenstandorte. Hierfür sind Sondermessprogramme erforderlich. Weitere Informationen zum Monitoring Grundwassergüte Geoportal Berlin: Grundwassermessnetz Umweltatlas Berlin: Grundwassergüte
Stellenausschreibung Nr. 44/2024 Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt am Standort Wittenberg einen Chemielaborant / Biologielaborant (m/w/d) Sachgruppe Laborbiologie Diese Stelle ist in Vollzeit und unbefristet zu besetzen. Die Beobachtung des Zustandes der Umwelt ist eine unerlässliche Voraussetzung für sinnvol- les Handeln im Umweltschutz. Die genaue Kenntnis und Bewertung des Zustandes der Ge- wässer in Sachsen-Anhalt ist die Grundvoraussetzung für Entscheidungen, ob und welche Maßnahmen zum Schutz der Umwelt erforderlich sind. Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft unterhält aus diesen Gründen leistungsfähige Laboratorien, die chemische und laborbiologische Untersuchungen in ver- schiedenen Umweltmatrices durchführen. Diese Untersuchungen beinhalten die Entnahme von Proben, die Bestimmung von physikalischen, anorganischen, organischen, ökotoxikologi- schen und mikrobiologischen Kenngrößen in den Medien Oberflächen- und Grundwasser, Ab- wasser, Sedimente und Schwebstoffe sowohl in hohen Belastungsniveaus als auch im Bereich der Spurenkonzentration sowie die Auswertung und Erfassung der Daten. Hierfür stehen mo- derne Labore und Analysentechnik sowie ein kompetentes Mitarbeiterteam zur Verfügung. Ihre zukünftigen Aufgabenschwerpunkte: Organisation und Durchführung von Untersuchungsverfahren zur Bestimmung von laborbio- logischen Parametern und anorganischen Stoffgruppen im Rahmen der Abwassereinleiter- kontrolle und der Gewässerüberwachung im Land Sachsen-Anhalt: Dies beinhaltet u.a. folgende Aufgaben: Toxizitätsuntersuchungen mittels Bioindikatoren gemäß Abwasserverordnung im Rah- men der behördlichen Abwassereinleitkontrolle Hälterung der Indikatororganismen (Fische, Daphnien, Algen) für die Toxizitätsuntersu- chungen Mikrobiologische Untersuchungen zur hygienischen Bewertung der Gewässerqualität so- wie des Schadstoffabbaus durch Bakterien Chlorophyllbestimmung als Indikator für die Algenbiomasse infolge von Nährstoffeinträ- gen Mikroskopieren von Organismen und Zellen Untersuchungen von anorganischen Güteparametern in Gewässern und im Grundwasser Untersuchung weiterer anorganischer Schadstoffe Arbeiten mit dem Laborinformations- und Managementsystem (LIMS) Durchführung von Maßnahmen zur Analytische Qualitätssicherung Überprüfung der Gerätetechnik Sie erfüllen folgende Voraussetzungen: abgeschlossene Berufsausbildung als Chemielaborant (m/w/d), Chemisch-technischer Assistent (m/w/d), Biologielaborant (m/w/d), Biologisch-technischer Assistent (m/w/d) Grundkenntnisse und praktische Erfahrungen in den Bereichen Laborbiologie und Anor- ganische Analytik sicherer Umgang mit der Office-Standardsoftware Folgende Kenntnisse sind wünschenswert: praktische Erfahrung auf den Gebieten Laborbiologie und/oder Anorganische Analytik Erfahrungen in den Bereichen Mikrobiologie, Mikroskopie sowie chemischer, laborbiologi- scher und toxikologischer Verfahren in der Wasseranalytik Erfahrungen im Umgang mit LIMS-Systemen Erfahrungen im Arbeiten unter einem Qualitätsmanagementsystem Führerschein (Klasse B) und die Bereitschaft zum Führen von Dienstkraftfahrzeugen Außerdem setzen wir voraus, dass Sie: eine selbstständige und strukturierte Arbeitsweise besitzen, über eine gute schriftliche und mündliche Ausdrucksweise verfügen, eigenständig arbeiten können, flexibel und teamfähig sind, sich engagieren, Eigeninitiative mitbringen und verantwortungsbewusst handeln. Was wir Ihnen bieten können: betriebliche Altersvorsorge (VBL) vermögenswirksame Leistungen gleitende Arbeitszeit individuelle Fortbildungsmöglichkeiten Gewährung einer Jahressonderzahlung 30 Tage Urlaubsanspruch pro Kalenderjahr alternierende Telearbeit und mobile Arbeit. Die Einstellung erfolgt bei Vorliegen der personalrechtlichen und haushaltsrechtlichen Voraus- setzungen, nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) bei Erfüllung der tariflichen, persönlichen und sonstigen Voraussetzungen in der Entgeltgruppe 6. Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt nach dem TV-L 40 Stunden bzw. den beam- tenrechtlichen Regelungen 40 Stunden. Eine Aufgabenübertragung auf Bedienstete (m/w/d) des Landes Sachsen-Anhalt erfolgt unter Vorbehalt der Verfügbarkeit von Verstärkungsmitteln. Schwerbehinderte Menschen und ihnen gleichgestellte Personen werden bei gleicher Eig- nung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des SGB IX bevorzugt berücksich- tigt. Der Bewerbung ist ein Nachweis der Schwerbehinderung oder Gleichstellung beizufügen. Bei im Ausland erworbenen Bildungsabschlüssen bitten wir um Übersendung entsprechender Nachweise über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswe- sen (ZAB) unter www.kmk.org/zab. Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen (u. a. Zeugnisse, Referenzen, Beschäftigungsnach- weise, ggf. den Nachweis der erforderlichen Deutschen Sprachkenntnisse mindestens auf Ni- veau B2) 28.10.2024 unter Angabe der Ausschreibungsnummer 44/2024 an den Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt Sachgebiet Personal/Organisation Otto-von-Guericke-Str. 5 39104 Magdeburg oder per E-Mail an: Bewerbung@lhw.mlu.sachsen-anhalt.de (ausschließlich PDF-Dateien) Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Bewerberdaten unter Beachtung der daten- schutzrechtlichen Bestimmungen für den Zweck der Auswahl gespeichert und anschließend gelöscht werden. Ausführliche Informationen finden Sie auf unserer Internetseite. Telefonische Rückfragen richten Sie bitte an Frau von Eyss (Telefon-Nr. 0391/581-1452) oder an Herrn Rau (Telefon-Nr. 0391/581-1229). Weitere Informationen über den Landesbetrieb finden Sie unter www.lhw.sachsen-anhalt.de
Qualität von Badegewässern In deutschen Badegewässern lässt es sich gut baden. Seit dem Jahr 2001 stuft die Europäische Union die Qualität von mehr als 90 % dieser Gewässer durchgehend als gut oder sehr gut ein. Im Jahr 2023 erreichten 90,3 % aller Badegewässer eine ausgezeichnete und weitere 5,9 % eine gute Qualität. Lediglich etwa 0,3 % aller Badegewässer wurden als mangelhaft eingestuft. Qualität der Badegewässer von 1992 bis 2023 Im Jahr 2023 wurden 2.291 Badegewässer in Deutschland nach der EG-Badegewässerrichtlinie 2006/7/EG überwacht. Von diesen lagen 362 an der Nord- und Ostseeküste, 37 an Flüssen und 1.892 an Seen. Die hygienischen Ergebnisse dieser Badegewässer wurden der Europäischen Union (EU) gemeldet, die für jedes Badegewässer aus den aktuellen und den Daten der vorangegangenen drei Jahre bzw. auf Grundlage von mindestens 16 Proben eine Qualitätseinstufung vornahm. Die Ergebnisse der Qualitätsbewertung zeigen, dass die Qualität der deutschen Badegewässer insgesamt sehr gut ist (siehe Abb. „Badegewässerqualität an den Küsten Deutschlands“ und Abb. „Badegewässerqualität an den Binnengewässern Deutschlands“). Im Jahr 2023 erfüllten rund 98 % der beurteilten Badegewässer die Qualitätsanforderungen der EU. 90,3 % der Badegewässer erreichten sogar eine ausgezeichnete und weitere 5,9 % eine gute Qualität. Mangelhaft war in der Saison 2023 die hygienische Qualität von nur sieben Badegewässern (rund 0,3 % aller Badegewässer). In 155 Fällen wurden Badegewässer temporär für die Badenden geschlossen, 94 Mal davon aufgrund von Cyanobakterien („Blaualgen“). Andere wasserhygienische Mängel wurden insgesamt 37 Mal als Grund angegeben, meist hatten Sturm- und Regenereignisse belastetes Schmutzwasser in die betroffenen Badegewässer gespült. Vorhersagesysteme an Badegewässern haben 24 Mal eine wahrscheinliche hygienische Verschmutzung gemeldeten, was ebenfalls zu einem Badeverbot oder zum Abraten vom Baden führte. In 22 Fällen wurden Badegewässer aus anderen Gründen, wie die Verkehrssicherungspflicht oder Reinigungsarbeiten, temporär geschlossen oder waren für Probenahmen und somit einen Badebetrieb erst gar nicht zugänglich. Aufgrund von (noch) nicht ausreichender Probenanzahl für eine Klassifizierung wurden 42 Badegewässer in der Saison 2023 nicht bewertet. Rückblickend verbesserte sich die Qualität der Badegewässer zwischen 1992 und 2001 stark. Seit 2001 ist die Qualität der Badegewässer insgesamt auf einem konstant hohen Niveau. Im Durchschnitt erfüllten in den letzten vier Jahren 97,3 % der Badegewässer an Seen und Flüssen die mikrobiologischen Anforderungen der EU Richtlinie, in 91,1 % wurde sogar eine ausgezeichnete Wasserqualität ausgewiesen. Bei Küstenbadegewässern waren es 97,7 % beziehungsweise 85,5 %. Informationen zur aktuellen Badegewässerqualität in den einzelnen Bundesländern erhalten Sie über die Deutschlandkarte auf der UBA -Themenseite "Wasserqualität in Badegewässern" . Erkrankungsrisiko beim Baden Baden kann mit Risiken für die Gesundheit verbunden sein. Badegewässer an der Küste, an Seen und Flüssen sind nicht nur zum Baden da. Wie alle Gewässer sind auch Badegewässer vielfältigen Einflüssen und Nutzungen und damit auch Verschmutzungsrisiken ausgesetzt. Wegen des Vorkommens bestimmter Krankheitserreger sind beim Baden in freien Gewässern Erkrankungen, die beispielsweise mit Fieber, Durchfall und Erbrechen einhergehen, nicht auszuschließen. Eine solche Gefahr entsteht meist nach Starkregen durch Mischwasserüberläufe aus Kläranlagen oder durch Abschwemmungen aus landwirtschaftlich genutzten Flächen. Wasserhygienische Probleme können unterschiedliche Ursachen haben. Die Einleitung von Nährstoffen wie Phosphor- und Stickstoffverbindungen, Trockenheit und hohe Temperaturen können die Bedingungen für gesundheitsgefährdende Mikroorganismen in Gewässern beeinflussen und beispielsweise eine Massenentwicklung von Cyanobakterien begünstigen. Diese auch „Blaualgen“ genannten Bakterien bilden teilweise Algentoxine und Allergene, die akute Gesundheitsstörungen wie Bindehautentzündung und Hautausschlag auslösen oder die Leber schädigen können. Europäische Union regelt Qualität der Badegewässer Damit Menschen ungetrübt ihre Badefreuden in natürlichen Gewässern genießen können, hat die Europäische Union (EU) mit der EG-Richtlinie über die Qualität der Badegewässer (2006/7/EG) einzuhaltende Werte für ausgezeichnete, gute und ausreichende hygienische Qualität für Badegewässer festgelegt. Diese Richtlinie gilt in den Mitgliedstaaten seit dem 24. März 2008 und ersetzt die Richtlinie 76/160/EWG aus dem Jahre 1975. Zwei Bakterien zeigen, wie sauber es ist In Deutschland wird die hygienische Qualität von Badegewässern seit 2008 nach den Vorgaben der aktuellen EU-Badegewässerrichtlinie überwacht. Danach werden zum Schutz der Badenden vor Infektionskrankheiten zwei mikrobiologische Parameter als Indikatoren für Krankheitserreger regelmäßig untersucht: zum einen Bakterien der Art „Escherichia coli“ (E. coli) und zum anderen die Gruppe der „Intestinalen Enterokokken“. Diese Bakterien gelangen meist mit fäkalbelasteten Abwässern in die Gewässer und zeigen dort an, dass diese hygienisch belastet sind. Badegewässer dürfen für eine ausreichende Qualität einen definierten, statistisch berechneten Perzentilwert dieser Bakterien nicht überschreiten. Badegewässerprofile zeigen, wo die Verschmutzung herkommt Die zuständigen Länderbehörden erstellen für jedes Badegewässer regelmäßig ein Badegewässerprofil. Alle Verschmutzungsquellen, welche die Qualität des Wassers beeinflussen könnten sowie mögliche Probleme mit Cyanobakterien (Blaualgen) werden dabei genannt. So können Gesundheitsgefahren bereits im Vorfeld erkannt und rechtzeitig Abhilfemaßnahmen eingeleitet werden. Die Internetseiten der Bundesländer bietet der Öffentlichkeit die aktuellen Informationen zu den Badegewässerprofilen. Maßnahmen zur Überwachung und Verbesserung der Wasserqualität in Badegewässern seit 2006 Die Überwachung der Qualität der Badegewässer wird in Deutschland durch Verordnungen der Länder geregelt. Die Europäische Union (EU) hat mit der EG-Badegewässerrichtlinie von 2006 viele positive Neuerungen eingeführt: Die Überwachungsparameter wurden auf die hygienisch relevanten Indikatoren begrenzt. Die Nachweisverfahren wurden EU-weit vereinheitlicht. Die zuständigen Länderbehörden müssen Badegewässerprofile, die u.a. alle Verschmutzungsquellen aufzeigen, erstellen und bei Bedarf Abhilfemaßnahmen ergreifen. Eine Verschärfung der Grenzwerte für Küstengewässer erhöht den Schutz der dort Badenden. Außerdem soll nach der aktuellen Richtlinie die Öffentlichkeit umfassend informieren werden. Der Öffentlichkeit wird nun die Möglichkeit gegeben werden, Vorschläge, Bemerkungen und Beschwerden, insbesondere bei der Aktualisierung der „Badegewässerlisten“, vorzubringen. Diese Listen enthalten alle aktuellen Badegewässer, welche die Länder am Anfang jeder Badesaison an die EU melden und auf ihren Internetseiten veröffentlichen.
Stellenausschreibung Nr. 44/2024 Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt am Standort Wittenberg einen Chemielaborant / Biologielaborant (m/w/d) Sachgruppe Laborbiologie Diese Stelle ist in Vollzeit und unbefristet zu besetzen. Die Beobachtung des Zustandes der Umwelt ist eine unerlässliche Voraussetzung für sinnvol- les Handeln im Umweltschutz. Die genaue Kenntnis und Bewertung des Zustandes der Ge- wässer in Sachsen-Anhalt ist die Grundvoraussetzung für Entscheidungen, ob und welche Maßnahmen zum Schutz der Umwelt erforderlich sind. Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft unterhält aus diesen Gründen leistungsfähige Laboratorien, die chemische und laborbiologische Untersuchungen in ver- schiedenen Umweltmatrices durchführen. Diese Untersuchungen beinhalten die Entnahme von Proben, die Bestimmung von physikalischen, anorganischen, organischen, ökotoxikologi- schen und mikrobiologischen Kenngrößen in den Medien Oberflächen- und Grundwasser, Ab- wasser, Sedimente und Schwebstoffe sowohl in hohen Belastungsniveaus als auch im Bereich der Spurenkonzentration sowie die Auswertung und Erfassung der Daten. Hierfür stehen mo- derne Labore und Analysentechnik sowie ein kompetentes Mitarbeiterteam zur Verfügung. Ihre zukünftigen Aufgabenschwerpunkte: Organisation und Durchführung von Untersuchungsverfahren zur Bestimmung von laborbio- logischen Parametern und anorganischen Stoffgruppen im Rahmen der Abwassereinleiter- kontrolle und der Gewässerüberwachung im Land Sachsen-Anhalt: Dies beinhaltet u.a. folgende Aufgaben: Toxizitätsuntersuchungen mittels Bioindikatoren gemäß Abwasserverordnung im Rah- men der behördlichen Abwassereinleitkontrolle Hälterung der Indikatororganismen (Fische, Daphnien, Algen) für die Toxizitätsuntersu- chungen Mikrobiologische Untersuchungen zur hygienischen Bewertung der Gewässerqualität so- wie des Schadstoffabbaus durch Bakterien Chlorophyllbestimmung als Indikator für die Algenbiomasse infolge von Nährstoffeinträ- gen Mikroskopieren von Organismen und Zellen Untersuchungen von anorganischen Güteparametern in Gewässern und im Grundwasser Untersuchung weiterer anorganischer Schadstoffe Arbeiten mit dem Laborinformations- und Managementsystem (LIMS) Durchführung von Maßnahmen zur Analytische Qualitätssicherung Überprüfung der Gerätetechnik Sie erfüllen folgende Voraussetzungen: abgeschlossene Berufsausbildung als Chemielaborant (m/w/d), Chemisch-technischer Assistent (m/w/d), Biologielaborant (m/w/d), Biologisch-technischer Assistent (m/w/d) Grundkenntnisse und praktische Erfahrungen in den Bereichen Laborbiologie und Anor- ganische Analytik sicherer Umgang mit der Office-Standardsoftware Folgende Kenntnisse sind wünschenswert: praktische Erfahrung auf den Gebieten Laborbiologie und/oder Anorganische Analytik Erfahrungen in den Bereichen Mikrobiologie, Mikroskopie sowie chemischer, laborbiologi- scher und toxikologischer Verfahren in der Wasseranalytik Erfahrungen im Umgang mit LIMS-Systemen Erfahrungen im Arbeiten unter einem Qualitätsmanagementsystem Führerschein (Klasse B) und die Bereitschaft zum Führen von Dienstkraftfahrzeugen Außerdem setzen wir voraus, dass Sie: eine selbstständige und strukturierte Arbeitsweise besitzen, über eine gute schriftliche und mündliche Ausdrucksweise verfügen, eigenständig arbeiten können, flexibel und teamfähig sind, sich engagieren, Eigeninitiative mitbringen und verantwortungsbewusst handeln. Was wir Ihnen bieten können: betriebliche Altersvorsorge (VBL) vermögenswirksame Leistungen gleitende Arbeitszeit individuelle Fortbildungsmöglichkeiten Gewährung einer Jahressonderzahlung 30 Tage Urlaubsanspruch pro Kalenderjahr alternierende Telearbeit und mobile Arbeit. Die Einstellung erfolgt bei Vorliegen der personalrechtlichen und haushaltsrechtlichen Voraus- setzungen, nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) bei Erfüllung der tariflichen, persönlichen und sonstigen Voraussetzungen in der Entgeltgruppe 6. Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt nach dem TV-L 40 Stunden bzw. den beam- tenrechtlichen Regelungen 40 Stunden. Eine Aufgabenübertragung auf Bedienstete (m/w/d) des Landes Sachsen-Anhalt erfolgt unter Vorbehalt der Verfügbarkeit von Verstärkungsmitteln. Schwerbehinderte Menschen und ihnen gleichgestellte Personen werden bei gleicher Eig- nung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des SGB IX bevorzugt berücksich- tigt. Der Bewerbung ist ein Nachweis der Schwerbehinderung oder Gleichstellung beizufügen. Bei im Ausland erworbenen Bildungsabschlüssen bitten wir um Übersendung entsprechender Nachweise über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswe- sen (ZAB) unter www.kmk.org/zab. Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen (u. a. Zeugnisse, Referenzen, Beschäftigungsnach- weise, ggf. den Nachweis der erforderlichen Deutschen Sprachkenntnisse mindestens auf Ni- veau B2) 28.09.2024 unter Angabe der Ausschreibungsnummer 44/2024 an den Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt Sachgebiet Personal/Organisation Otto-von-Guericke-Str. 5 39104 Magdeburg oder per E-Mail an: Bewerbung@lhw.mlu.sachsen-anhalt.de (ausschließlich PDF-Dateien) Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Bewerberdaten unter Beachtung der daten- schutzrechtlichen Bestimmungen für den Zweck der Auswahl gespeichert und anschließend gelöscht werden. Ausführliche Informationen finden Sie auf unserer Internetseite. Telefonische Rückfragen richten Sie bitte an Frau von Eyss (Telefon-Nr. 0391/581-1452) oder an Herrn Rau (Telefon-Nr. 0391/581-1229). Weitere Informationen über den Landesbetrieb finden Sie unter www.lhw.sachsen-anhalt.de
Magdeburg. Am 15. Mai startet in Sachsen-Anhalt offiziell die Badesaison 2024. Die Qualität der öffentlich ausgewiesenen Badegewässer im Land bleibt nahezu komplett auf Spitzenniveau. Das haben die ersten Ergebnisse der Wasserproben gezeigt, die von den Gesundheitsämtern der Landkreise und kreisfreien Städte entnommen und vom Landesamt für Verbraucherschutz analysiert wurden. Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne: „Der Großteil der ausgewiesenen Badegewässer in Sachsen-Anhalt kann mit einer ausgezeichneten Wasserqualität aufwarten. Damit steht einem ungetrübten Badespaß nichts im Weg.“ 90 Prozent der Gewässer (61 von insgesamt 68) erhielten die Einstufung „ausgezeichnet“. Für drei Gewässer - Strandbad Reinsdorf (Landkreis Wittenberg), Badesee Klietz (Landkreis Stendal) und Wolmirslebener Schachtsee (Salzlandkreis) -wurde die Einstufung „ausreichend“ vergeben. Der Ditfurter See (Landkreis Harz), Neustädter See (Magdeburg), Süße See Aseleben (Landkreis Mansfeld-Südharz) und das Strandbad Obhausen (Saalekreis) haben keine Einstufung erhalten. Als Badegewässer sind sie entweder neu ausgewiesen worden oder durchlaufen Sanierungsmaßnahmen. Während der Saison, die offiziell bis zum 15. September dauert, werden die Gewässer durch die Gesundheitsämter monatlich kontrolliert. Neben der Entnahme und Analyse von Wasserproben finden auch Ortsbesichtigungen statt, bei denen unter anderem die Sichttiefe bestimmt sowie auf mögliche Verschmutzungen und Algenentwicklungen geachtet wird. Empfohlen wird, zum Baden in natürlichen Gewässern allein die in der Karte ausgewiesenen Badestellen zu nutzen. Andere Gewässer wie beispielsweise Kiesseen, Baggerlöcher oder kleinere Teiche werden nicht regelmäßig überwacht. Eine aktuelle Liste der überwachten Badegewässer sowie eine interaktive Badegewässerkarte ist unter www.badesee-sachsen-anhalt.de abrufbar. Die Ministerin dankt den Betreibern der Badestellen sowie den Beschäftigten in den Gesundheitsämtern und im Landesamt für Verbraucherschutz (LAV) für deren Engagement zur Absicherung der Saison. An die Badegäste appelliert sie: „Helfen Sie mit, dass die Wasserqualität erhalten und die Badestellen sauber bleiben. Lassen Sie keine Abfälle am Badestrand zurück und verhalten Sie sich rücksichtsvoll.“ Hintergrund: Grundlage für die Badegewässerüberwachung ist die Badegewässerverordnung des Landes Sachsen-Anhalt, welche die Vorgaben aus der EU-Badegewässerrichtlinie rechtlich umsetzt. Der Überwachungsschwerpunkt wird auf eine aktive Bewirtschaftung der Badegewässer gelegt: Zum einen wird die Wasserqualität durch die Bestimmung von zwei mikrobiologischen Parametern überprüft und zum anderen erfolgt durch die Erstellung eines sogenannten Badegewässerprofils eine Bestandsaufnahme aller möglichen Verschmutzungsquellen für jedes Badegewässer. Daraus können geeignete Sanierungsmaßnahmen abgeleitet sowie spezielle Hinweise für die Badenden entnommen werden. Vor Ort erfolgt auch die Kontrolle der Sichttiefe und auf Verunreinigungen, wie z. B. teerhaltige Rückstände, Glas, Plastik, Gummi oder andere Abfälle. Badegewässer, bei denen mit dem Auftreten von Blaualgen zu rechnen ist, werden auch dahingehend überwacht. Impressum: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Pressestelle Turmschanzenstraße 25 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-4608 Fax: (0391) 567-4622 Mail: ms-presse@ms.sachsen-anhalt.de
Beste Wasserqualität in fast allen rheinland-pfälzischen Badeseen Zu Beginn der Badesaison ist ein unbeschwertes Badevergnügen in den rheinland-pfälzischen Badeseen wieder möglich / Neu gestalteter Rheinland-pfälzischer „Badegewässeratlas“ unter www.badeseen.rlp.de veröffentlicht Messwerte „Damit Jede und Jeder unbeschwert das Baden in den rheinland-pfälzischen Badeseen genießen kann, wird die Wasserqualität regelmäßig überprüft. Das Ergebnis: Fast allen 66 EU-Badeseen in Rheinland-Pfalz bescheinigt die EU eine ausgezeichnete oder gute Wasserqualität“, sagt Klimaschutzministerin Katrin Eder. Die konkreten Messergebnisse sind ab sofort im rheinland-pfälzischen „Badegewässeratlas“ ( www.badeseen.rlp.de ) öffentlich einsehbar. Dieser wurde vom Landesamt für Umwelt vor der Badesaison umfassend überarbeitet und zeigt sich nun in einem neuen Gesicht. Dr. Frank Wissmann, Präsident des Landesamtes für Umwelt (LfU) erläutert die Vorteile: „Durch die Neugestaltung des Badegewässeratlas gewinnen wir eine bessere Übersichtlichkeit und mehr Attraktivität. Über ein Kontaktformular können Beobachtungen vor Ort und Fragen schnell und unbürokratisch an das Landesamt für Umwelt übermittelt werden.“ Hier, im Landesamt für Umwelt, sitzen die Fachleute, die während der Badesaison die Cyanobakterien-Überwachung koordinieren und fachlich begleiten. Zusätzlich zu den Untersuchungen vor Ort wird die Überwachung durch Methoden der Fernerkundung unterstützt, um Algenmassenentwicklungen frühzeitig zu erkennen. Dr. Wissmann bestätigt: „Die Ergebnisse aus der Satellitenüberwachung haben sich in den vergangenen Jahren im Vergleich zu den Messungen vor Ort gut bewährt.“ Die potenziell toxinbildenden Cyanobakterien, sog. ,Blaualgen‘, können bei einer Massenvermehrung Gesundheitsgefahren für Badende darstellen. Über die Ergebnisse informieren das Landesamt und die vor Ort zuständigen Stellen, die bei Bedarf entsprechende Einschränkungen für die Badegäste aussprechen. Bei einer Massenentwicklung dieser Blaualgen nimmt die Sichttiefe deutlich ab und das Wasser verfärbt sich grünlich. Die Ministerin ergänzt: „Besonders aufgrund der Klimawandels, der die Entstehung von Massenentwicklungen wahrscheinlicher macht, ist die Überwachung besonders wichtig.“ Die Ergebnisse der hygienischen Wasserqualität finden sich im EU-Badegewässerbericht 2023, der gerade vorgelegt wurde: Der Großteil der Badegewässer in Rheinland-Pfalz hält die aktuellen mikrobiologischen EU-Grenzwerte ein. Auf Grundlage von Werten der vergangenen vier Jahre sind bis auf ein Badegewässer alle anderen Badeseen mit „Ausgezeichnet“ und „Gut“ bewertet worden. Der Stadtweiher Baumholder wurde mit „Ausreichend“ eingestuft. Mit dieser guten Bewertung gibt Katrin Eder grünes Licht für unbeschwertes Badevergnügen in Rheinland-Pfalz. Die Hinweise der vor Ort jeweilig zuständigen Kreisverwaltungen sowie die Hygienekonzepte der Betreiber der jeweiligen Badegewässer sind weiter zu befolgen. „Das bis auf ein Badegewässer die Badeseen so gut abschneiden, ist vor dem Hintergrund des Klimawandels nicht selbstverständlich. Zudem möchte ich auch darauf hinweisen, dass alle Badegewässer wichtige Lebensräume für Tiere und Pflanzen sind“, gibt Klimaschutzministerin Katrin Eder zu bedenken. So solle kein Abfall hinterlassen oder Fische und Wasservögel gefüttert werden, Schwimmen sei nur an den ausgewiesenen Badestellen zugelassen. „Flusswasser ist aus hygienischen Gründen grundsätzlich als gesundheitlich bedenklich anzusehen, daher ist in Rheinland-Pfalz kein Fluss oder größerer Bach als Badegewässer ausgewiesen“, so die Ministerin. Wegen der nicht auszuschließenden Infektionsgefahr und den Gefahren durch Schiffsverkehr sowie der zum Teil starken Strömung auf den großen Flüssen rät sie generell vom Baden in Fließgewässern ab. Hintergrund: Zu den offiziellen Badeseen in Rheinland-Pfalz zählen zahlreiche kleinere Stehgewässer, aber auch der 331 Hektar große Laacher See. Weiträumige Naherholungsgebiete mit mehreren Baggerseen befinden sich entlang des Rheins. Die EU-Badegewässer werden in vier Kategorien (ausgezeichnet, gut, ausreichend, mangelhaft) eingestuft. Vor und während der Badesaison werden die EU-Badegewässer jedes Jahr von den Gesundheitsämtern der Kreisverwaltungen und dem Landesamt für Umwelt (LfU) untersucht. Die Überwachung der Gewässer erfolgt durch Besichtigungen, Probenahmen und Analysen der Proben. In Ausnahmesituationen und bei unerwartet hohen Einzelwerten der mikrobiologischen Parameter werden Maßnahmen, wie z.B. ein befristetes Badeverbot, erlassen. Zusätzlich zu den Keimbelastungen kontrolliert das LfU die Badegewässer auf Algenblüten. Insbesondere Cyanobakterien (Blaualgen) stehen hierbei im Fokus, da sie beispielsweise Hautreizungen oder Durchfall auslösen können. Gewässer mit einem großen Potential für das Auftreten von Blaualgenblüten werden regelmäßig vom LfU untersucht, um Gesundheitsrisiken frühzeitig zu erkennen. Entsprechende Informationen und Warnhinweise vor Ort sind unbedingt zu beachten. Übersichtskarten, Steckbriefe, aktuelle Messwerte und etwaige Warnhinweise zu den rheinland-pfälzischen Badegewässern finden Sie im „Badegewässeratlas“ unter www.badeseen.rlp.de .
Eier sind fester Bestandteil des Osterfests. Aber wie unbeschwert können Eier genossen werden? Als häufig verzehrte Lebensmittel stehen Eier im Landeslabor Berlin-Brandenburg (LLBB) regelmäßig auf dem Prüfstand. Die Untersuchungsergebnisse geben – zumindest was die Sicherheit der Eier betrifft – grünes Licht für eifrige Eiersucher*innen. Im Jahr 2022 wurden im LLBB 288 Proben von rohen Hühnereiern sowie 17 Proben von gekochten und gefärbten Eiern untersucht. Lediglich acht Eierproben wurden beanstandet, davon sieben wegen Kennzeichnungsmängeln und eine aufgrund einer irreführenden Angabe zu Omega-3-Fettsäuren. Bei den gefärbten Eiern konnten keine nicht-zugelassenen Farbstoffe nachgewiesen werden. Die mikrobiologische Untersuchung von 183 Eierproben ergab keinen Befund. Auch wenn die Belastung von Eiern mit Salmonellen aufgrund von wirksamen Hygiene- und Bekämpfungsmaßnahmen in den letzten Jahrzehnten zurückgegangen ist, sind nach wie vor im Umgang mit Eiern die Regeln der Küchenhygiene zu beachten. So sollten beispielsweise Speisen mit rohen Eiern nur mit frischen Eiern zubereitet, in kurzer Zeit verzehrt und bis dahin unter 7 °C gekühlt aufbewahrt werden. Da Salmonellen sich auch auf der Schale von Eiern befinden könnten, sollte beim Ausblasen von Eiern ein direkter Kontakt des Munds mit der Eierschale vermieden werden. Ein weiteres wichtiges Thema in Zusammenhang mit der Sicherheit von Eiern sind mögliche Rückstände. Eier werden sowohl im Rahmen der regulären Lebensmittelüberwachung als auch im Kontext von Programmen wie dem Nationalen Rückstandskontrollplan für Lebensmittel tierischen Ursprungs (NRKP) regelmäßig im Landeslabor auf Rückstände von verschiedenen Stoffgruppen untersucht. Die Rückstandsanalytik ist sehr aufwändig, da ein breites Stoffspektrum in kleinsten Mengen präzise bestimmt werden muss. Die Größenordnung der Höchstgehalte bewegt sich in der Regel im Bereich Mikrogramm pro Kilogramm (µg/kg, 1 Mikrogramm entspricht einem Millionstel Gramm) oder noch geringeren Mengen wie beispielsweise bei Dioxinen. Auf Dioxine und polychlorierte Biphenyle (PCB) wurden im Rahmen der Lebensmittelüberwachung in den Jahren 2021 und 2022 insgesamt 94 Proben untersucht (2021: 56 Proben und 2022: 38 Proben). Dabei handelte es sich um Eier von Hühnern unterschiedlicher Haltungsformen (Boden, Freiland, ökologisch sowie aus Hühnermobilen). Eine Probe aus Hühnermobil-Haltung wies eine erhöhte Konzentration auf, die unter Berücksichtigung der laborinternen Messunsicherheit den Höchstgehalt nicht überschritt (d.h. keine Beanstandungen). Darüber hinaus wurden im Rahmen des Nationalen Rückstandskontrollplans für Lebensmittel tierischen Ursprungs (NRKP) 25 Proben unter anderem auf Dioxine und PCB untersucht, von denen keine auffällig war. 36 Proben der Lebensmittelüberwachung wurden auf Pflanzenschutzmittel-Rückstände (260 verschiedene Wirkstoffe) analysiert. Hinzu kam die Untersuchung von 25 Proben aus dem NRKP auf Rückstände von chlororganische Pflanzenschutzmitteln. 22 NRKB-Proben wurden auf das Vorhandensein phosphororganischer Pflanzenschutzmittel-Rückstände geprüft. Es gab keine Auffälligkeiten. 2021 und 2022 wurden außerdem 147 Proben auf Rückstände von Tierarzneimitteln untersucht, wobei keine Rückstände bestimmt wurden. Hinzu kommt die Untersuchung von 110 Brandenburger Proben (2021: 51, 2022: 59) auf Tierarzneimittel-Rückstände im Rahmen des NRKP. Dabei waren Gehalte oberhalb der Bestimmungsgrenze nur in vier Proben messbar, wovon eine Probe auffällig war (Gehalt oberhalb des Höchstgehaltes). Rückstände in Eiern waren im Jahr 2017 ein vielbeachtetes Thema, als unzulässige Gehalte des Insektizids Fipronil in Hühnereiern festgestellt wurden, obwohl dieser Wirkstoff bei Tieren, die der Lebensmittelerzeugung dienen, nicht angewendet werden darf. Auch wenn dieses Geschehen nun schon einige Jahre zurückliegt, wurden im LLBB im Rahmen des NRKP auch in den Jahren 2021 und 2022 wieder Hühnereier auf diesen Wirkstoff untersucht (22 Proben), die alle unauffällig waren. Das Fipronil wurde verbotenerweise zur Bekämpfung der Roten Vogelmilbe in den Hühnerställen angewendet. Die Rote Vogelmilbe ist ein blutsaugender Ektoparasit von Vögeln. Ebenso wirksam gegen diesen Parasiten ist neben Pyrethroiden, auf die im Rahmen der Untersuchung von Pflanzenschutzmittel-Rückständen geprüft wird, der Wirkstoff Fluralaner. Er ist für Legegeflügel zugelassen und es wurde 2017 ein Rückstands-Höchstgehalt für Eier festgelegt. Fluralaner wurde in keiner der 13 untersuchten Proben nachgewiesen.
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