Der Datensatz enthält die Position aller StadtRAD-Stationen im Hamburger Stadtgebiet und die Anzahl der aktuell zur Ausleihe zur Verfügung stehenden Fahrräder und Lastenpedelecs. Weitere Informationen zum Echtzeitdienst: Der Echtzeitdatendienst enthält die Position aller StadtRAD-Stationen im Hamburger Stadtgebiet und die Anzahl der aktuell zur Ausleihe zur Verfügung stehenden Fahrräder und Lastenpedelecs im JSON-Format bereitgestellt in der SensorThings API (STA). In der SensorThings API (STA) steht die Entität "Thing" für jeweils eine StadtRad-Stationen. Für die Anzahl der verfügbaren Räder und die Lastenpedelecs gibt es jeweils eine Entität "Datastream" je "Thing". Die Anzahl der verfügbaren Räder (Echtzeitdaten) erhält man über die Entität "Observations". Alle Zeitangaben sind in der koordinierten Weltzeit (UTC) angegeben. In der Entität Datastreams gibt es im JSON-Objekt unter dem "key" "properties" weitere "key-value-Paare". In Anlehnung an die Service- und Layerstruktur im GIS haben wir Service und Layer als zusätzliche "key-value-Paare" unter dem JSON-Objekt properties eingeführt. { "properties":{ "serviceName": "HH_STA_StadtRad", "layerName": "E-Lastenraeder", "key":"value"} } Verfügbare Layer im layerName sind: * E-Lastenraeder * Fahrraeder Mit Hilfe dieser "key-value-Paare" können dann Filter für die REST-Anfrage definiert werden, bspw. https://iot.hamburg.de/v1.0/Datastreams?$filter=properties/serviceName eq 'HH_STA_StadtRad' and properties/layerName eq 'E-Lastenraeder' Die Echtzeitdaten kann man auch über einen MQTT-Broker erhalten. Die dafür notwendigen IDs können über eine REST-Anfrage bezogen werden und dann für das Abonnement auf einen Datastream verwendet werden: MQTT-Broker: iot.hamburg.de Topic: v1.0/Datastream({id})/Observations
Sie sind ebenso beliebt wie ärgerlich – die rund 25.000 Miet-E-Scooter in der Innenstadt. Gedacht als Ergänzung zum ÖPNV sind die Gefährte allzu oft ein gefährliches Hindernis auf Berlins Gehwegen. Aus diesem Grund hat Verkehrs- und Mobilitäts-Senatorin Manja Schreiner die Höchstzahl der gewerblich angebotenen E-Scooter nun reduziert. Ab Januar 2024 dürfen bis Ende März 2025 nur noch 19.000 Roller auf Berlins Straßen innerhalb des S-Bahnrings zum Anmieten angeboten werden. Die E-Scooter werden gleichmäßig auf die Sharing-Unternehmen aufgeteilt. Eine weitere Reduzierung ist vorbehalten, sollte sich bis zum Sommer 2024 keine spürbare Verbesserung der Ordnung auf Gehwegen einstellen. Einher mit der Reduzierung gehen auch strengere Vorschriften für die Anbieter. Sie müssen künftig: - mehr Personal für Fußpatrouillen einsetzen, die insbesondere an den Hotspots für Ordnung sorgen und die von ihren Mietfahrzeugen verursachten Gefahren für den Fußverkehr beseitigen. - ihre Mobilitätsdaten über eine digitale Schnittstelle teilen. Dies gibt Auskunft über das allgemeine Nutzerverhalten und den Umgang der Anbieter mit der Verteilung der Fahrzeuge im gesamten Stadtgebiet. „Mikromobilität gehört zu einem modernen Verkehrs-Angebot, allerdings muss das für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer geordnet und möglichst sicher sein,“ sagt Senatorin Manja Schreiner . Außerdem werden die bereits zahlreichen Parkverbotszonen um weitere sensible Bereiche ergänzt, wie z.B. rings um Einrichtungen vulnerabler Gruppen. Um das Abstellen von E-Scootern weiter zu sortieren, wird das bereits laufende Projekt zur Schaffung von anbieteroffenen Abstellflächen in Zusammenarbeit mit Jelbi fortgeführt. Diese werden bevorzugt an besonders stark belasteten Orten errichtet, wie es z.B. bereits am Brandenburger Tor und am Hauptbahnhof geschehen ist. Außerdem konnte die Senatsverwaltung im Oktober die Mobilitätsdatenplattform von Vianova beauftragen. „Mit Hilfe der Plattform, ist es uns jetzt möglich, die Nutzungsdaten aller in Berlin aktiven Mikromobilitätsfahrzeuge auf höchstem technischen Niveau zu visualisieren und zu analysieren“, so Senatorin Schreiner weiter. Mit Hilfe der über die Plattform erhobenen Daten wird außerdem bis Sommer 2024 untersucht, wie viele E-Scooter die Stadt tatsächlich braucht. Die aktuellen Sondernutzungserlaubnisse mit den Anbietern von Fahrzeugen der Mikromobilität (E-Scooter, E-Mopeds, E-Mieträder) laufen zum Jahreswechsel aus.
Das Projekt "NRVP-MMonk" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V., Institut für Verkehrsforschung durchgeführt. Mit Inkrafttreten der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung zum 15. Juni 2019 wurden die Voraussetzungen geschaffen, ein neues Verkehrsmittel in den Städten einzuführen. Zahlreiche Anbieter sind seitdem in größeren Städten mit tausenden Leih-Tretrollern vertreten. Aufgrund der Neuartigkeit der Fahrzeuge sind in Deutschland sowie im Ausland noch zahlreiche Fragen zum Zusammenspiel der Mikromobilität als neuem Mobilitätswerkzeug und dem System der aktiven Mobilität offen. Dieses Projekt zielt darauf ab, im Wesentlichen drei Themenkomplexe zu bearbeiten: - in erster Linie sind es Fragen zu den direkten und indirekten Konfliktpotenzialen zwischen aktiver Mobilität (Fuß- und Radverkehr) und elektrischer Mikromobilität, - darüber hinaus werden Fragen zur verkehrlichen Wirkung der neuen Angebote beantwortet und - darauf aufbauend Empfehlungen zu den geeigneten planerischen, kommunikativen und ordnungspolitischen Regulierungsinstrumenten der neuen Angebote abgeleitet. Dafür werden mit interaktiven Befragungsmethoden, Datenanalysen, Fallstudien und der videogestützten Analyse von Konflikten zwischen Elektrokleinstfahrzeugen und anderen Verkehrsteilnehmern mehrere Methoden kombiniert. Somit soll das Projekt helfen, ein geregeltes Miteinander verschiedener Verkehrsmittel zu ermöglichen und das Ausrollen der neuen Mobilitätsangebote im Hinblick auf gute Bedingungen für den Rad- und Fußverkehr zu begleiten. Die Erfahrungen aus europäischen Pionierstädten sowie beim Ausrollen stationsloser Leihradsysteme zeigen, dass eine gute Kenntnis der Wechselwirkungen sowie eine entsprechende Gestaltung des Hochlaufs die Konfliktpotenziale innerhalb des Umweltverbundes minimieren können. Der räumliche Fokus liegt auf urbanen Straßenräumen in Großstädten.
Die Senatsverwaltung für Mobilität, der Bezirk Mitte, die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) und das Immobilienunternehmen Covivio haben am Montag das Instandsetzungskonzept für den abgesackten U-Bahn-Tunnel der U2 am Alexanderplatz vorgestellt. Während der Herstellung der Baugrube des Covivio-Hochhausprojekts war es im vorigen Jahr zu einer Setzung des benachbarten U-Bahn-Tunnels der U2 gekommen – die Linie kann daher seit fast vier Monaten nur eingleisig im Pendelverkehr betrieben werden. Nach intensiven Untersuchungen und Planungen hat Covivio jetzt ein Instandsetzungskonzept eingereicht, das die beteiligten Behörden gemeinsam mit der BVG ebenso schnell wie sorgfältig prüfen. Die wichtigsten Eckdaten: Nach Prüfung und Freigabe des Instandsetzungskonzepts durch Behörden, BVG und externe Prüfingenieur*innen können die Sanierungsarbeiten voraussichtlich im März beginnen. Gerechnet wird mit einer Bauzeit von etwa fünf Monaten. Ziel ist die Hebung des abgesackten Tunnels, so dass im August wieder der U-Bahn-Vollbetrieb aufgenommen werden kann. Weitere Sanierungsarbeiten können dann voraussichtlich zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, vorzugsweise nachts. Das jetzt eingereichte Konzept besteht aus einer Kombination von Verfestigung des Erdreichs unter dem Tunnel, Verankerung der Baugrubenwand und einer Injektionseinrichtung für Flüssigzement, um den mehr als 100 Jahre alten Tunnel in seine alte Lage zu bringen und zu stabilisieren. Der Kostenrahmen für den Hebevorgang wird aktuell auf einen Betrag knapp unter 10 Millionen Euro geschätzt. Dr. Meike Niedbal, Staatssekretärin für Mobilität : „Das Sanierungskonzept liegt vor – wir werden jetzt gemeinsam mit dem Bezirk und der BVG die Unterlagen prüfen und schnellstmöglich freigeben. Läuft es wie geplant, können die Arbeiten im März beginnen und im August dieses Jahres bereits soweit abgeschlossen sein, dass wir den Vollbetrieb auf der U2 wiederaufnehmen können. Wir werden den Berlinerinnen und Berlinern am ÖPNV-Knotenpunkt Alexanderplatz ihre volle Mobilität zurückgeben. Künftig müssen wir bei allen weiteren Bauprojekten mit Risiken für die öffentliche Infrastruktur im Vorfeld auf einer nachbarschaftlichen Vereinbarung bestehen – zwischen Covivio und BVG lag sie vor. Eine solche Vereinbarung ist aber bisher nicht obligatorisch, was das Risiko birgt, dass statt einer raschen Schadenbehebung äußerst langwierige Prozesse zur Haftung und Beweisführung entstehen.“ Ephraim Gothe, Stadtrat für Stadtentwicklung des Bezirks Mitte : „Die Baugenehmigung für das Covivio-Projekt war von Anfang an mit einer Nachbarschaftlichen Vereinbarung zwischen dem Bauherrn und der BVG verbunden, was uns jetzt schnell in die Lage versetzt hat, handeln zu können. Insofern ist hier zwar ein folgenschwerer Schaden eingetreten – es gibt aber keinen Verzug bei der Planung und Durchführung der Schadensbehebung, auch wenn dies einem komplexen Sanierungsprojekt gleichkommt. Für die weitere Bauplanung am Alexanderplatz kann dies nur bedeuten: Wir brauchen gründliche Prüfungen, klare Vereinbarungen und verlässliche Partner.“ Dr. Rolf Erfurt, Vorstand Betrieb der BVG: „Der Alexanderplatz ist für die BVG und damit für die Berlinerinnen und Berliner einer der wichtigsten Knotenpunkte überhaupt. Gemeinsam mit Bezirk und Land unterstützen wir Covivio deshalb dabei, das Instandsetzungskonzept schnellstmöglich umzusetzen. Wichtig für unsere Fahrgäste ist, dass die U2 wieder sicher und zuverlässig auf beiden Gleisen fahren kann. In der Zwischenzeit verbessern wir das Angebot in diesem Bereich: Wir haben optimierte Umstiege beim U-Bahn-Pendelverkehr geschaffen und immer Personal vor Ort. Gemeinsam mit dem Land bereiten wir eine Verstärkung der M1 vor, die viele als Alternative nutzen. Und zusammen mit unseren Jelbi-Partnern werden wir die Mikromobilität ausbauen und vermehrt Fahrräder, E-Bikes und E-Scooter anbieten.“ Dr. Daniel Frey, Vorstandsvorsitzender der Covivio Immobilien SE : „Als europäisches Unternehmen mit Deutschland als größtem Standort und Berlin als wichtigster Stadt, sind wir mit Berlin verbunden. Wir sind uns der Schwierigkeiten bewusst, mit denen die Nutzer*innen der U2 konfrontiert sind. Unser Ziel ist es, die U2 so schnell wie möglich wieder einsatzbereit zu bekommen. In den letzten Monaten haben wir alle Energie darauf verwandt, um dafür eine zuverlässige technische Lösung zu finden. Wir danken der BVG, dem Senat, den zuständigen Genehmigungsbehörden und dem Bezirk Mitte für ihren Schub und ihr Engagement beim Finden der Lösung, so dass wir mit den notwendigen Arbeiten jetzt schnell beginnen können.“ Zur Darstellung des Sanierungskonzept steht ein Schaubild zur Verfügung, das Sie bei der Pressestelle der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz anfordern können, am besten per Mail unter: pressestelle@senumvk.berlin.de
Als Ordnungsrahmen für Mietfahrzeuge der Mikromobilität entstehen im Berliner Zentrum mehr als 100 anbieterneutrale Abstellflächen. Als Teil dessen wurden am Mittwoch die ersten 19 Standorte zwischen Brandenburger Tor, Friedrichstraße und Potsdamer Platz fertigstellt und durch die Senatsmobilitätsverwaltung, das Bezirksamt Mitte und die BVG eröffnet. Das Projekt wird durch die SenUMVK finanziert. Die BVG setzt es um und betreibt die Jelbi-Standorte. Bezirke, Anbieter und BVG stimmen sich eng zu den konkreten Orten ab. Die Genehmigungen der Flächen erstellen dann die Bezirke. Die im Rahmen des Pilotprojekts umgesetzten Abstellflächen schließen an bereits bestehende Jelbi-Punkte und weitere durch den Bezirk errichtete Parkplätze für Elektrokleinstfahrzeuge an. Insgesamt gibt es in diesem Bereich im Bezirk Mitte nun 26 Stellflächen für Mietfahrzeuge der Mikromobilität. In diesem Areal entsteht eine rund einen Quadratkilometer große Parkverbotszone, in der die Miete der Mikromobilitätsangebote nur noch auf den neu geschaffenen Abstellflächen beendet werden kann. Damit werden Sharing-Fahrzeuge gebündelt zur Verfügung gestellt. Dr. Meike Niedbal, Staatssekretärin für Mobilität : „Mietfahrzeuge wie Fahrräder oder E-Scooter sind als Ergänzung zum ÖPNV ein wichtiger Baustein der innerstädtischen Mobilität. Gerade im Berliner Zentrum sind diese Angebote extrem nachgefragt. Mit den neu geschaffenen Stellflächen sorgen wir dafür, dass wild abgestellte Roller oder Räder nicht zum Ärgernis oder zur Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer*innen werden.“ Dr. Almut Neumann, Bezirksstadträtin für den öffentlichen Raum in Mitte : „Mit den Jelbi-Punkten im Zentrum vernetzen wir die verschiedenen Mobilitätsangebote und machen den Nahverkehr noch attraktiver. Zugleich schaffen wir Ordnung auf den Gehwegen. Das ist wichtig, damit sich Fußgänger*innen, ältere und sehbehinderte Menschen sicherer und ohne Hindernisse in der Stadt bewegen können.“ Jakob Michael Heider, Abteilungsleiter Jelbi : „Mit unserer Jelbi-App bündeln wir inzwischen über 90 Prozent der Sharing-Fahrzeuge in Berlin. Sie bieten für viele Berliner*innen und Besucher*innen eine flexible und attraktive Ergänzung zum öffentlichen Nahverkehr. Dieses Projekt fußt auf vier Jahren etablierter und enger Zusammenarbeit im Jelbi-Bündnis. Damit haben wir eine neue, zeitgemäße Form des ‚Private Public Partnerships‘ zwischen der Senatsverwaltung als Regulierungsbehörde, dem Bezirk als Genehmigungsbehörde, den Sharing-Betreibern mit ihren eigenwirtschaftlichen Mobilitätsangeboten und Jelbi der BVG als kommunale Mobilitätsplattform geschaffen. Dieses kooperative Bündnis ist ein Zukunftsmodell, um eine stadtverträgliche und klimafreundliche Mobilität zu realisieren.“ Die Abstellflächen schaffen einen Ordnungsrahmen gegen wildes Parken von (E-)Mieträdern, E-Scootern und E-Mopeds. Die Gefahr für Fußgänger*innen durch herumliegende Fahrzeuge wird so effektiv gemindert. Im Durchschnitt sind die Stellflächen alle 200 Meter zu finden, um so möglichst flächendeckend Parkmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen. An besonders hochfrequentierten Orten, wie etwa dem Potsdamer Platz oder am Brandenburger Tor, ist die Dichte noch höher. Die Flächen sind für alle Zweirad-Anbieter offen, die eine Sharing-Sondernutzungserlaubnis haben.
Das Projekt "TP2: Entwicklung einer mikromobilen Fahrzeugplattform als Basis für zu entwickelnde Business Cases" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von IDberlin Haller Roose GbR durchgeführt. Gesamtziel des Rubin-Bündnis 'SuMaTRA' ist es, eine nachhaltige werkstoffliche Grundlage für diverse Anwendungen in der Mikromobilität zu entwickeln und in der generischen Anwendung zu validieren. Hierfür kommt insbesondere der Werkstoffklasse der naturfaserverstärkten Biokunststoffe eine besondere Bedeutung zu. Diese bieten im Vergleich zu weit verbreiteten mineralisch verstärkten Kunststoffen mit petrochemischer Basis eine deutlich verbesserte Ressourceneffizienz und CO2-Bilanz. Zu diesem Zweck kann auf die Kompetenzen und das Know-how der in einem Bündnis organisierten Partner entlang der Wertschöpfungskette vom Rohstoff bis zum Endprodukt zurückgegriffen werden. Im Rahmen der hier projektierten Konzeptphase werden die Grundlagen für die kollaborative Zusammenarbeit der Wertschöpfungsakteure geschaffen. Dies erfolgt einerseits durch die Erarbeitung einer konkreten Innovationsbasis und einer gemeinsamen, strategischen Kernausrichtung. Andererseits sollen bereits in der Konzeptphase potenzielle Business-Cases unter Berücksichtigung der Marktbedingungen und -erfordernisse identifiziert und beschrieben werden. Aus der konzeptuellen Arbeit werden letztlich konkrete F&E-Bedarfe zur Schaffung von Schlüsselinnovationen identifiziert und projektiert.
Das Projekt "Das Projekt beforscht die verkehrlichen Wirkungen und Nutzungskonflikte von neu aufkommenden elektrisch unterstützten Verkehrsmitteln als technische Innovation. Damit wird ein aktuelles Thema untersucht, zu dem es bisher kaum wissenschaftliche Studien, aber großen Handlungsbedarf in den Kommunen gibt" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V., Institut für Verkehrsforschung durchgeführt. Mit Inkrafttreten der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung zum 15. Juni 2019 wurden die Voraussetzungen geschaffen, ein neues Verkehrsmittel in den Städten einzuführen. Zahlreiche Anbieter sind seitdem in größeren Städten mit tausenden Leih-Tretrollern vertreten. Aufgrund der Neuartigkeit der Fahrzeuge sind in Deutschland sowie im Ausland noch zahlreiche Fragen zum Zusammenspiel der Mikromobilität als neuem Mobilitätswerkzeug und dem System der aktiven Mobilität offen. Dieses Projekt zielt darauf ab, im Wesentlichen drei Themenkomplexe zu bearbeiten: - in erster Linie sind es Fragen zu den direkten und indirekten Konfliktpotenzialen zwischen aktiver Mobilität (Fuß- und Radverkehr) und elektrischer Mikromobilität, - darüber hinaus werden Fragen zur verkehrlichen Wirkung der neuen Angebote beantwortet und - darauf aufbauend Empfehlungen zu den geeigneten planerischen, kommunikativen und ordnungspolitischen Regulierungsinstrumenten der neuen Angebote abgeleitet. Dafür werden mit interaktiven Befragungsmethoden, Datenanalysen, Fallstudien und der videogestützten Analyse von Konflikten zwischen Elektrokleinstfahrzeugen und anderen Verkehrsteilnehmern mehrere Methoden kombiniert. Somit soll das Projekt helfen, ein geregeltes Miteinander verschiedener Verkehrsmittel zu ermöglichen und das Ausrollen der neuen Mobilitätsangebote im Hinblick auf gute Bedingungen für den Rad- und Fußverkehr zu begleiten. Die Erfahrungen aus europäischen Pionierstädten sowie beim Ausrollen stationsloser Leihradsysteme zeigen, dass eine gute Kenntnis der Wechselwirkungen sowie eine entsprechende Gestaltung des Hochlaufs die Konfliktpotenziale innerhalb des Umweltverbundes minimieren können. Der räumliche Fokus liegt auf urbanen Straßenräumen in Großstädten.
Das Projekt "Das Projekt beforscht die verkehrlichen Wirkungen und Nutzungskonflikte von neu aufkommenden elektrisch unterstützten Verkehrsmitteln als technische Innovation. Damit wird ein aktuelles Thema untersucht, zu dem es bisher kaum wissenschaftliche Studien, aber großen Handlungsbedarf in den Kommunen gibt" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Deutsches Institut für Urbanistik gGmbH durchgeführt. Mit Inkrafttreten der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung zum 15. Juni 2019 wurden die Voraussetzungen geschaffen, ein neues Verkehrsmittel in den Städten einzuführen. Zahlreiche Anbieter sind seitdem in größeren Städten mit tausenden Leih-Tretrollern vertreten. Aufgrund der Neuartigkeit der Fahrzeuge sind in Deutschland sowie im Ausland noch zahlreiche Fragen zum Zusammenspiel der Mikromobilität als neuem Mobilitätswerkzeug und dem System der aktiven Mobilität offen. Dieses Projekt zielt darauf ab, im Wesentlichen drei Themenkomplexe zu bearbeiten: - in erster Linie sind es Fragen zu den direkten und indirekten Konfliktpotenzialen zwischen aktiver Mobilität (Fuß- und Radverkehr) und elektrischer Mikromobilität, - darüber hinaus werden Fragen zur verkehrlichen Wirkung der neuen Angebote beantwortet und - darauf aufbauend Empfehlungen zu den geeigneten planerischen, kommunikativen und ordnungspolitischen Regulierungsinstrumenten der neuen Angebote abgeleitet. Dafür werden mit interaktiven Befragungsmethoden, Datenanalysen, Fallstudien und der videogestützten Analyse von Konflikten zwischen Elektrokleinstfahrzeugen und anderen Verkehrsteilnehmern mehrere Methoden kombiniert. Somit soll das Projekt helfen, ein geregeltes Miteinander verschiedener Verkehrsmittel zu ermöglichen und das Ausrollen der neuen Mobilitätsangebote im Hinblick auf gute Bedingungen für den Rad- und Fußverkehr zu begleiten. Die Erfahrungen aus europäischen Pionierstädten sowie beim Ausrollen stationsloser Leihradsysteme zeigen, dass eine gute Kenntnis der Wechselwirkungen sowie eine entsprechende Gestaltung des Hochlaufs die Konfliktpotenziale innerhalb des Umweltverbundes minimieren können. Der räumliche Fokus liegt auf urbanen Straßenräumen in Großstädten.
Das Projekt "RUBIN: Konzeptphase : Sustainable Materials for Micro Mobility and Transport" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von SachsenLeinen GmbH durchgeführt. Gesamtziel des Rubin-Bündnis 'SuMaTRA' ist es, eine nachhaltige werkstoffliche Grundlage für diverse Anwendungen in der Mikromobilität zu entwickeln und in der generischen Anwendung zu validieren. Hierfür kommt insbesondere der Werkstoffklasse der naturfaserverstärkten Biokunststoffe eine besondere Bedeutung zu. Diese bieten im Vergleich zu weit verbreiteten mineralisch verstärkten Kunststoffen mit petrochemischer Basis eine deutlich verbesserte Ressourceneffizienz und CO2-Bilanz. Zu diesem Zweck kann auf die Kompetenzen und das Know-how der in einem Bündnis organisierten Partner entlang der Wertschöpfungskette vom Rohstoff bis zum Endprodukt zurückgegriffen werden. Im Rahmen der hier projektierten Konzeptphase werden die Grundlagen für die kollaborative Zusammenarbeit der Wertschöpfungsakteure geschaffen. Dies erfolgt einerseits durch die Erarbeitung einer konkreten Innovationsbasis und einer gemeinsamen, strategischen Kernausrichtung. Andererseits sollen bereits in der Konzeptphase potenzielle Business-Cases unter Berücksichtigung der Marktbedingungen und -erfordernisse identifiziert und beschrieben werden. Aus der konzeptuellen Arbeit werden letztlich konkrete F&E-Bedarfe zur Schaffung von Schlüsselinnovationen identifiziert und projektiert.
Das Projekt "Teilprojekt: Rechtlicher Rahmen und Demonstrator für Geofencing-Anwendungen im Straßenverkehr" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Landeshauptstadt München, Mobilitätsreferat durchgeführt. Ziel der Landeshauptstadt München ist es, den rechtlichen Rahmen für Geofencing-Anwendungen im Straßenverkehr zu untersuchen. Eine der wichtigsten Fragen ist, in wie weit der rechtliche Rahmen des Straßenverkehrs angepasst werden muss, damit die Anforderungen für Geofencing erfüllt werden können. Außerdem wird die Landeshauptstadt München einen Demonstrator für Geofencing im Bereich Shared-Mikromobilität aufbauen. GeoSence wird zu den verkehrspolitischen Herausforderungen der EU beitragen, insbesondere im Zusammenhang mit Verkehrsstaus, Sicherheits-, Luftqualitäts- und Nachhaltigkeitsthemen. Geofencing hat ein großes Potenzial zur Steuerung der Verkehrsflüsse, nicht nur in städtische Umgebungen, sondern auch auf regionaler, nationaler, internationaler Ebene und bei verschiedenen Transportarten wie Busse, Lastwagen, Autos, Züge, Mikromobilität usw. Es gibt ein starkes Bedürfnis nach Koordination des vorhandenen Wissens für die Weiterentwicklung und Verbreitung der Technologie für mobilitätsbezogene Anwendungsfälle. GeoSence wird darüber hinaus zu entscheidendem Wissen beitragen, verbesserte Lösungen von Geofencing in der integrierten städtischen Verkehrsplanung zu entwickeln und bereitzustellen, mit übertragbaren und verwendbaren Ergebnissen in verschiedenen Maßstäben, Umgebungen und Verkehrsträgern. Geofencing ist nicht zuletzt ein wichtiger Schritt in Richtung automatisierter Verkehr und ist auch als solcher im Einklang mit den Zielen der Strategischen Verkehrs- und Innovationsagenda der Europäischen Union insbesondere in Bezug auf den Fahrplan für den kooperativen, vernetzten und automatisierten Verkehr. Mit Hilfe von Geofencing können im Stadtgebiet digitale Parkflächen, Parkverbotszonen und Sperrgebiete für Shared-Mikromobilität eingerichtet werden. Auf ausgewiesenen Parkplätzen werden verschiedene Sensortechnologien zur Ergänzung der GPS-Daten pilotiert und getestet. Mit Hilfe der Sensoren soll die GPS-Signalungenauigkeit ausgeglichen werden, um gena (Text abgebrochen)
Origin | Count |
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Bund | 27 |
Land | 6 |
Type | Count |
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Förderprogramm | 26 |
Text | 4 |
Umweltprüfung | 1 |
unbekannt | 1 |
License | Count |
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closed | 5 |
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Language | Count |
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Deutsch | 32 |
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Keine | 28 |
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Topic | Count |
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Boden | 17 |
Lebewesen & Lebensräume | 18 |
Luft | 21 |
Mensch & Umwelt | 32 |
Wasser | 3 |
Weitere | 30 |