<p>Die Angaben über CO2-Emissionen nach Sektoren beruhen auf den Energiebilanzen für Baden-Württemberg, die zunächst nur auf Landesebene vorliegen. Bei der Berechnung der Emissionswerte auf Kreis- und Gemeindeebene wird notwendigerweise auf modellhafte und damit in den verschiedenen Sektoren zum Teil verallgemeinernde Annahmen zurückgegriffen. Insbesondere wird aufgrund fehlender primärstatistischer Angaben im Sektor Haushalte, Gewerbe, Handel, Dienstleistungen und übrige Verbraucher mit einem durchschnittlichen Energieverbrauch je Wohnung bzw. je sozialversicherungspflichtig Beschäftigtem gerechnet. Regionale Minderungsmaßnahmen in diesem Sektor werden deshalb in der Modellrechnung nicht vollständig berücksichtigt.</p> <p><strong>Jahr:</strong></p> <p>Die Jahreszahl 2011a bezieht sich auf Bevölkerungsstand zum 31.12., Fortschreibung des Zensus 1987 (VZ1987)</p> <p>Die Jahreszahl 2011b auf Bevölkerungsstand zum 31.12., Fortschreibung des Zensus 2011 (VZ2011)</p> <p><strong>Gemeindekennung: </strong>335043, Konstanz</p> <p><strong>Private Haushalte, GHD und übrige Verbraucher</strong>: damit sind Gewerbe, Handel, Dienstleistungen (GHD) und übrige Verbraucher wie öffentliche Einrichtungen, Landwirtschaft und militärische Einrichtungen gemeint.</p> <p><strong>Verkehr</strong>: bezeichnet den Straßenverkehr und sonstiger Verkehr wie Schienen-, nationaler Luftverkehr, Binnenschifffahrt und Off-Road-Verkehr (landwirtschaftl. Zugmaschinen, Baumaschinen, Militär, Industriegeräte,Garten/Hobby).</p> <p><strong>Wohnbevölkerung</strong>:</p> <p>-Bevölkerungsstand zum 31.12., Fortschreibung der Volkszählung 2011 (VZ2011).</p> <p>-Bevölkerungsstand zum 31.12., Fortschreibung der Volkszählung 1987 (VZ1987).</p> <p><strong>Tonnen</strong>: Menge an CO2 Emissionen in Tonnen nach Sektoren</p> <p><strong>EW</strong>: Einwohnerzahl im jeweiligen Jahr</p> <p><strong>Tonnen Je Einwohner</strong>: Menge der CO2 Emissionen in Tonnen je Einwohner nach Sektoren</p> <p><strong>Mengenanteile der Sektoren in %:</strong> CO2 Emissionen nach Sektoren in Prozenten.</p> <p><strong>Methodische Hinweise</strong>: Änderungen Allgemein/ Methodisch CO2-Berechnung regional/ Revision ab Herbst 2019:</p> <p>- Umstellung auf die endgültige Energiebilanz 2016</p> <p>- Die Emissionsfaktoren für feuerungsbedingte CO2-Emissionen ab dem Berichtsjahr 2016 wurden mit den Daten des Umweltbundesamtes gemäß NIR 2019 aktualisiert.</p> <p>- Die bundesweiten Anteile Nationalflug an Gesamtflug wurden seitens des Umweltbundesamtes in NIR 2019 ab 1990 um durchschnittlich 10 % gesenkt. Dadurch Ändern sich alle Emissionen des nationalen Luftverkehrs und somit die Emissionen des Sektors Verkehr.</p> <p>- Die Regionalisierungsdaten aus weiteren amtlichen und nichtamtlichen Quellen wurden hinsichtlich Datenverfügbarkeit zum jeweiligen Berichtsjahr überprüft und aktualisiert, sowie die Detailberechnungen methodisch vereinheitlicht.</p> <p>- Die den regionalen Straßenverkehrsemissionen zugrundeliegenden Jahresfahrleistungen wurden ab dem Jahr 2010 einer grundlegenden Revision unterzogen. Das Verkehrszählungsjahr 2010, das die Basis für die Fortschreibung der Jahre 2011 bis 2014 bildet, greift auf deutlich veränderte Zählergebnisse nach dem neuen Verkehrsmonitoring zurück. Die Verkehrszählung 2015 bildet bis zur nächsten Zählung die Basis für künftige Fortschreibungen ab 2016. Details hierzu finden Sie im Glossar des Internetauftritts des Statistischen Landesamtes unter dem Thema "Verkehr", Unterthema "KFZ und Verkehrsbelastung", Jahresfahrleistungen im Straßenverkehr (<a href="https://www.statistik-bw.de/Glossar/456">https://www.statistik-bw.de/Glossar/456</a>)</p> <p>- Aus methodischen Gründen werden die regionalen Straßenverkehrsemissionen aus Strom erst ab Berichtsjahr 2016 ausgewiesen.</p> <p>-Die Vergleichbarkeit der Ergebnisse mit früheren Berechnungsjahren sind eingeschränkt.</p> <p>[statistisches Landesamt Baden-Württemberg]: <a href="https://www.statistik-bw.de/">https://www.statistik-bw.de/</a></p> <p><strong>Quelle der Daten</strong>: <a href="https://www.statistik-bw.de/">Statistisches Landesamt Baden-Württemberg</a></p>
Aktuelle Information: Im Jahr 2023 fand keine Luftbildbefliegung statt. Das Digitale Orthophoto 2023 wurde daher aus mehreren Satellitenszenen abgeleitet. Satellitensystem: WorldView-3 Aufnahmezeitpunkte: 02/23; HH Altengamme: 09/23 GSD: 0,30 m prozessiert auf 0,15 m Das Digitale Orthophoto 2023 unterliegt Lizenzbedingungen und steht nicht zum Download zur Verfügung. [Maxar Products. Dynamic Product © 2023 Maxar Technologies.] DOP Erläuterung: Aus den Luftbildern werden mosaikierte und georeferenzierte, farbige digitale Orthophotos (RGBI) mit unterschiedlichen Auflösungen und Kachelgrößen hergestellt. Orthophotos sind auf Grundlage eines digitalen Geländemodells geometrisch entzerrte Aufnahmen, die das Aussehen eines Luftbildes mit den geometrischen Eigenschaften einer Karte vereinen. Weil sie auch in digitaler Form vorliegen, können sie in unterschiedlichen Maßstäben ausgegeben und wie eine Karte benutzt werden. Objekte, die sich unmittelbar auf der Erdoberfläche befinden, werden lagerichtig dargestellt. Objekte, die über das Niveau der Erdoberfläche hinausragen werden bedingt durch das Herstellungsverfahrens für digitale Orthophotos mitunter nicht lagerichtig wieder gegeben. Besonders geeignet als räumlich exakte, bildhafte Bezugsgrundlage für den Aufbau von Geoinformationssystemen und zur Verknüpfung mit oder als Hintergrundinformation für raumbezogene fachspezifische Daten für Fachinformationssysteme sowie für Raumplanungen aller Art. Anwendungsgebiete sind alle Aufgabenbereiche, für deren Fragestellungen ein Raumbezug erforderlich ist, unter anderem Energie-, Forst- und Landwirtschaft, Verwaltung, Demographie, Wohnungswesen, Landnutzungs-, Regional- und Streckenplanung, Straßenbau und -bewirtschaftung, Facility Management, Verkehrsnavigation und Flottenmanagement, Transport, Bergbau, Gewässerkunde und Wasserwirtschaft, Ökologie, Umweltschutz, Militär, Geologie und Geodäsie, aber auch Kultur, Erholung und Freizeit sowie Kommunikation. RGB (Red Green Blue): Die Bandkombination aus Rot, Grün und Blau bildet die menschliche Farbwahrnehmung nach. Gesunde Vegetation wird grün, urbane Flächen werden weiß / grau und Wasserflächen werden, abhängig der Trübung, blau dargestellt. CIR (Color Infrared): Die Bandkombination aus nahem Infrarot, Rot und Grün hebt die Vegetation hervor. Diese reflektiert aufgrund des Chlorophyllgehalts der Pflanzen im nahen Infrarotbereich besonders stark und wird rötlich dargestellt. Urbane Flächen erscheinen cyan-blau / grau und Wasserflächen dunkelblau.
Hinweis: Seit dem 9. Dezember erfasst der LGV die AFIS/ALKIS/ATKIS Daten bundeseinheitlich in der AdV-Referenzversion 7.1 im AFIS-ALKIS-ATKIS-Anwendungsschemas (AAA-AS) Version 7.1.2. Bei Fragen zu inhaltlichen Veränderungen wenden Sie sich an das Funktionspostfach: geobasisdaten@gv.hamburg.de Das Digitale Basis-Landschaftsmodell (Basis-DLM) orientiert sich am Basismaßstab 1: 25 000. Es wird für alle Objekte eine Lagegenauigkeit von ± 3 m angestrebt. Es hat eine Informationstiefe, die über die Darstellung der Digitalen Stadtkarte von Hamburg (1: 20 000) hinausgeht. Der Inhalt und die Modellierung der Landschaft des Basis-DLM sind im ATKIS®-Objektartenkatalog (ATKIS®-OK Basis-DLM) beschrieben. Die Erfassung der Objektarten, Namen, Attribute und Referenzen erfolgte in drei aufeinander folgenden Realisierungsstufen, die im ATKIS®-OK Basis-DLM ausgewiesen sind. In Hamburg stehen die Realisierungsstufen für die gesamte Landesfläche seit 2007 aktuell zur Verfügung. Seit Oktober 2009 wird das Basis-DLM im bundeseinheitlichen AAA-Modell geführt. Die Objektarten sind ATKIS-OK enthalten (siehe Verweis). Besonders geeignet als geometrische und semantische Bezugsgrundlage für den Aufbau von Geoinformationssystemen und zur Verknüpfung mit raumbezogenen fachspezifischen Daten für Fachinformationssysteme, zur rechnergestützten Verschneidung und Analyse mit thematischen Informationen, für Raumplanungen aller Art und zur Ableitung von topographischen und thematischen Karten. Anwendungsgebiete sind alle Aufgabenbereiche, für deren Fragestellungen ein Raumbezug erforderlich ist, unter anderem Energie-, Forst- und Landwirtschaft, Verwaltung, Demographie, Wohnungswesen, Landnutzungs-, Regional- und Streckenplanung, Straßenbau und Bewirtschaftung, Facility Management, Verkehrsnavigation und Flottenmanagement, Transport, Bergbau, Gewässerkunde und Wasserwirtschaft, Ökologie, Umweltschutz, Militär, Geologie und Geodäsie, aber auch Kultur, Erholung und Freizeit sowie Kommunikation.
Sondergebiet des wirksamen Flächennutzungsplanes mit Zweckbestimmung Militär oder Bund o.ä. Übernahme aus Daten des Trägers der Bauleitplanung. Ohne Gewähr für Aktualität und Richtigkeit.
Das Landesamt für Umweltschutz führt nach § 11 Ausführungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt zum Bundes-Bodenschutzgesetz (BodSchAG LSA) ein Bodenschutz- und Altlasteninformationssystem. Das Bodenschutz- und Altlasteninformationssystem (ST-BIS) enthält beschreibende Informationen (Metainformationen) über Daten, deren Kenntnis für die Erfüllung bodenschutz- und altlastengesetzlicher Aufgaben von Bedeutung sein kann. Dieses Metainformationssystem gibt Auskunft darüber, wer Daten besitzt, wie man Sie erhält und um was für Daten es sich handelt. Das ST-BIS wird im Internet geführt. Die Informationen für das ST-BIS stellen die Behörden dem LAU auf Anforderung gebührenfrei zur Verfügung.
Für den Wiesenvogelschutz bedeutsame Grünlandbereiche innerhalb der Kulisse der kohlenstoffreichen Böden (BHK50) und zusätzlicher, außerhalb dieser Kulisse identifizierter Moorbiotope.Grundlage für die Flächenauswahl stellen von ausgewählten Wiesenvögeln besiedelte Gebiete in Niedersachsen dar, die auf Moorgrünland vorkommen. Für die Auswahl der Moorgrünlandflächen wurden Landnutzungsdaten auf Basis der Daten aus ATKIS (2017) sowie auf Basis der landwirtschaftlichen Feldblöcke (Stand 2021) zu Grunde gelegt, die sich mit den kohlenstoffreichen Böden (BHK50) und zusätzlichen, außerhalb dieser Böden identifizierten Moorbiotope in Niedersachsen überlagern.Grundsätzlich bildet der Datenbestand prioritär die Europäischen Vogelschutzgebiete (EU-VSG) ab, in denen Wiesenlimikolen in maßgeblichen Beständen Habitate auf Moorgrünland besiedeln. Die wichtigsten Brutvorkommen der Zielart Wachtelkönig werden dadurch mit abgedeckt. EU-VSG oder Teile von EU-VSG mit relevanten Wiesenlimikolen-Beständen, deren Flächen aber großflächig z. B. einer Naturdynamik (z. B. V01) oder der militärischen Nutzung (z. B. Tinner Dose) unterliegen, sind in der vorliegenden Auswahl nicht enthalten.Der Datenbestand wird ergänzt um Flächen von Moorgrünland, welche außerhalb von EU-VSG, welche noch bedeutende Wiesenlimikolen-Vorkommen aufweisen.
Schienenverkehr Schiffsverkehr Flugverkehr Off-road-Verkehr Baustellen Als Datengrundlage zur Berechnung der Emissionen aus dem Schienenverkehr dienten Informationen der Deutschen Bahn AG, Eisenbahnverkehrsunternehmen auf dem Netz des DB-Schienennetzes, Werks- und Privatbahnen, sowie der Straßenbahn und oberirdisch fahrenden U-Bahn Neben Abgas-Emissionen aus dieselbetriebenen Schienenfahrzeugen entstehen auch Partikel-Emissionen durch Abrieb der Bremsen, Räder, Schienen, Fahrleitungen und Stromabnehmer, wobei diese Partikelemissionen auch von elektrisch betriebenen Fahrzeugen stammen. Insgesamt wurden vom Schienenverkehr in Berlin 6,900 Tonnen CO 2 , 114 Tonnen NO x und 227 Tonnen Feinstaub (PM 10 ) emittiert. Den größten Anteil der gasförmigen Emissionen hat der Güterverkehr, wohingegen für PM 10 und PM 2,5 die höchsten Beiträge vom Personennahverkehr (Regionalbahnen und S-Bahnen) rühren, da aufgrund der höheren Fahrleistungen die Abriebprozesse verstärkt zur Feinstaubemission beitragen. Die Datengrundlage für die Berechnung der Emissionen aus dem Berliner Schifffahrtsverkehr bilden Informationen der Schiffs- und Güterstrombewegungen auf den Bundeswasserstraßen der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Ost sowie Auswertungen der Fahrpläne der Fahrgastschiffe der in Berlin tätigen Reedereien. Über die Wasser- und Schifffahrtsdirektion Ost ist zudem die mittlere Flottenstruktur der in Berlin beheimateten Güter- und Personenschiffe, differenziert nach mittlerer Fahrgastanzahl und mittlerer Leistung, bekannt. Schleusendaten erfassen außerdem neben den Güter – und Personenschiffen auch Motorboote, sodass auch diese Schiffsklasse in die Berechnung der schifffahrtsbedingten Emissionen einfließen konnte. Eine weitere Datenquelle für die Emissionsberechnung bildete der Kraftstoffverbrauch sowohl des Güterverkehrs als auch der Fahrgastschifffahrt und der sonstigen Boote. Der größte Anteil der Emissionen auf Berliner Wasserstraßen entfällt auf die Fahrgastschifffahrt, der bei den NO x -Emissionen bei 57 % und bei den PM 10 -Emissionen bei 65 % liegt. Räumlich ist vor allem der Stadtbezirk Mitte mit den vielen Fahrgastschifffahrtsanlegern zwischen Mühlendammschleuse und dem Bundeskanzleramt. Für den Flugverkehr wurden die Abgas-Emissionen des zivilen Flugverkehrs im bodennahen Bereich der Flughäfen bis 3.000 Fuß oder 915 Meter Höhe sowie die Emissionen durch die Fahrzeuge auf den Flughafenvorfeldern berücksichtigt. Für das Basisjahr 2015 wurden die beiden Berliner Flughäfen Schönefeld und Tegel sowie die Flugbewegungen auf den 10 Berliner Hubschrauberlandeplätzen in die Emissionsberechnung einbezogen. Zur Ermittlung der Emissionen wurden die Start- und Landevorgänge, differenziert nach Luftfahrzeugklasse, analysiert, die vom Statistischen Bundesamt zur Verfügung gestellt wurden. Zudem wurden vom Flughafenbetreiber Berlin-Brandenburg GmbH modellfeine Daten aus Flugtagebüchern zur Verfügung gestellt Zudem wurde eine Abschätzung der Emissionen des Flughafen Berlin-Brandenburg (BER) für das Bezugsjahr 2023 durchgeführt. Bei der Berechnung der zu erwartenden Emissionen wurde auf die vom Flughafen Berlin – Brandenburg erstellte Flugverkehrsprognose zurückgegriffen. Die Quellgruppe „Off-road-Verkehr“ umfasst die Anwendung von mobilen Geräten und Maschinen sowie von Fahrzeugen außerhalb des öffentlichen Straßenverkehrs in der Forst- und Landwirtschaft, Industrie, Privaten Gartenpflege, Pflegen öffentlicher Grünflächen und des Militärs. Als emissionsrelevante Daten werden Angaben zum eingesetzten Fahrzeug- und Gerätebestand und deren Einsatzbedingungen benötigt, die aber im Allgemeinen nicht vorliegen. Deshalb muss auf Ersatzdaten ausgewichen werden, die im Folgenden aufgelistet sind: Gesamte Waldfläche und landwirtschaftliche Nutzflächen, Anzahl der Beschäftigten im verarbeitenden Gewerbe Gebäude- und Freiflächendaten im Wohnungsbereich Erholungsflächen, Grünanlagen und Friedhofsflächen Anzahl der militärischen Dienstposten. Anhand dieser Angaben und mittlerer Emissionsfaktoren wurden daraus die Emissionen des Sektors “off-road-Verkehr” abgeschätzt. Durch Baustellen werden verschiedene Emissionen erzeugt, die sich in folgende Teilbereiche einteilen lassen: Abgasemissionen der mobilen Maschinen Aufwirbelungs- und Abriebemissionen der mobilen Maschinen Weitere Emissionen (vor allem Staub) durch unterschiedliche Bautätigkeiten und Arbeitsprozesse (z.B. Abbrucharbeiten, Bohrungen usw.) Baustellen lassen sich jedoch räumlich nur sehr schwer repräsentativ für einen längeren Zeitraum einem bestimmten Gebiet zuordnen. Während mobile Baumaschinen, die zum größten Teil dieselbetrieben sind, stark in ihrer Größe und Leistung je nach Einsatzgebiet variieren und im Straßen-, Hoch- und Tiefbau eingesetzt werden, relativ gut emissionsseitig eingeordnet werden können, ist die Datenlage ihres Einsatzes jedoch sehr unsicher. Der Standort des gemeldeten Bestandes weicht häufig stark von ihrem Einsatzgebiet ab, da Baufirmen nicht nur lokal arbeiten und zudem häufig auch Leihmaschinen einsetzen. Die Staub-Emissionen durch Aufwirbelung und Abrieb sowie durch Abbrucharbeiten überschreiten zudem in der Regel die Abgasemissionen auf Baustellen bei weitem. Emissionsfaktoren für Aufwirbelung und Abrieb werden über die im Bau befindlichen Flächen und über die Baudauer, differenziert nach Gebäudetyp, zur Verfügung gestellt. Auch für Abbrucharbeiten beziehen sich die Emissionsfaktoren üblicherweise auf das abzubrechende Material, das heißt, auf die Größe der Baustelle und des abzubrechenden Gebäudes. Zusammenfassend muss festgestellt werden, dass insbesondere die nicht-motorbedingten Emissionen aus dem Einsatz von Baumaschinen und den Tätigkeiten auf Baustellen aktuell nur sehr grob abgeschätzt werden können. Die Ermittlung der Emissionen der Bauwirtschaft in Berlin wurde deshalb auf Basis anderweitiger Daten durchgeführt: Ermittlung des Gesamtbauvolumes für Berlin, differenziert nach Bauhauptgewerbe und Ausbaugewerbe Abschätzung der Anzahl der Beschäftigten auf Basis der Daten aus der Statistik des Baugewerbes Berlin Ableitung von spezifischen Verbrauchsdaten (Diesel, Benzin, Gemisch) pro Beschäftigten und Ermittlung von typischen Bestandsstrukturen der eingesetzten Baumaschinen Ermittlung von charakteristischen kraftstoffbezogenen Abgas-Emissionsfaktoren sowie Emissionsfaktoren für Aufwirbelung, Abrieb und Abbrucharbeiten.
Das Tempelhofer Feld in Berlin ist in seiner Dimension, Geschichte und Vielfalt ein einzigartiger Ort für Menschen und Natur. Das Feld ist keine geplante und gestalte Grünfläche wie ein Stadtpark im üblichen Sinne. Es handelt sich vielmehr um eine in ständiger Umnutzung befindlichen Fläche, die viele Merkmale der alten Funktion als Flughafen – Größe, Weite, Offenheit, unverstellter Blick, viel Platz für verschiedene Aktivitäten – beibehält, die normalerweise mehr im ländlichen Umland zu finden sind. Das Tempelhofer Feld ist damit ein seltenes Beispiel für die Transformation des „ländlichen Außens“ in das „urbane Innere“ und dürfte damit nur mit wenigen innerstädtischen Flächen weltweit vergleichbar sein. Seit über zehn Jahren nutzen die Bürgerinnen und Bürger dieses Feld in sehr unterschiedlicher Art und Weise, probieren was Neues aus, erleben Natur hautnah, erfahren Geschichte an Originalschauplätzen. Das Feld bietet als urbaner Naturraum eine Kombination verschiedener ökologischer Leistungen der Biodiversität, der Klima- und Luftverbesserung und der Lärmminderung. Das Feld ist gleichzeitig ein städtischer Freiraum mit vielfältigen Möglichkeiten für Sport-, Freizeit, Bildung, Kultur und Kreativität. Es ist ein Raum der sozialen Begegnungen und demokratischen Aushandlungen, gerade auch für Menschen, die dazu sonst wenig Gelegenheit haben. Die Covid-19-Pandemie hat uns deutlich vor Augen geführt, wie wichtig solche inklusiven öffentlichen Räume ohne Konsumzwang und mit einer vielseitigen Aufenthaltsqualität sind. Gerade aus dem Zusammenwirken dieser verschiedenen Eigenschaften entsteht der ganz eigene Charakter des Tempelhofer Feldes, der ihm seine besondere Bedeutung – nicht nur für die ringsum wohnenden Berlinerinnen und Berliner – verleiht. Das Areal des ehemaligen Zentralflughafens Tempelhof befindet sich mitten in Berlin, innerhalb des S-Bahn- und Stadtautobahnrings. Es hat eine Fläche von 355 ha, wobei das Tempelhofer Feld mit den Start- und Landebahnen und dem sogenannten Taxiway rund 300 ha und das versiegelte Flugvorfeld rund 55 ha einnehmen. Im Nordwesten wird das Feld von dem Flughafengebäude mit dem markanten Radarturm begrenzt, das mit einer Länge von 1,23 km und einer Bruttogeschossfläche von 300.000 m 2 mal das zweitgrößte Gebäude der Welt war und heute noch das größtes Baudenkmal Europas ist. Umgeben wird das Feld von zehn Wohnquartieren in den Bezirken Neukölln, Tempelhof-Schöneberg und Friedrichshain-Kreuzberg, die mit mehr als 700 Einwohnerinnen und Einwohner je ha zu den am engsten besiedelten Quartiere Berlins gehören. Das Tempelhofer Feld ist ein geschichtsträchtiger Ort mit einer wechselvollen und dramatischen Historie, die 1351 mit der ersten urkundlichen Erwähnung begann und viele sehr unterschiedliche Nutzungen erfuhr – sei es 1830 als Pferderennbahn, als Exerzier- und Arrestplatz des Preußischen Militärs, als Trainingsplatz des ältesten noch bestehenden Fußballvereins BFC 1888 Germania. Ab 1883 hielt die Luftfahrt mit ersten Flugexperimenten Einzug. 1923 wurde auf dem Feld der erste Deutsche Verkehrsflughafen Feld eröffnet und 1926 hier die Deutsche Lufthansa gegründet. Während der Nazi-Diktatur war Tempelhof ein Standort von Zwangsarbeiter- und Konzentrationslagern jüdischer Bürger*innen und Kriegsgefangener für die Rüstungsindustrie. Nach dem Ende des Zweiten. Weltkriegs versorgten während der Blockade 1948/49 die Alliierten den Westteil der Stadt mit einer Luftbrücke über den Flughafen Tempelhof und machten ihn so zu einem international bekannten Symbol für die Verteidigung der Freiheit. Nach der Einstellung des Flughafenbetriebs im Jahr 2008 wurde das ehemalige Flugfeld ab dem Jahr 2010 für die Erholungs- und Freizeitnutzung für die Bevölkerung geöffnet. Am 25. Mai 2014 haben die Berliner*innen über die zukünftige Entwicklung des Feldes im Rahmen eines Volksentscheides abstimmen. Nach der amtlichen Zählung sprachen sich 739.124 Berlinerinnen und Berliner für den Erhalt des gesamten Feldes als Freizeit- und Erholungsfläche aus, was im Tempelhofgesetz Bln ThFG festgeschrieben wurde, das am 25. Juni 2014 in Kraft getreten ist. Das Tempelhofer Feld erfährt durch seine frühere Nutzung als Flughafen eine typische Strukturierung durch die in West-Ost-Richtung verlaufenden zwei Landebahnen und dem ebenfalls asphaltierten Taxiway (ehemaliger Rollweg der Flugzeuge), der das Feld umrundet und die Abgrenzung zwischen dem inneren und äußeren Wiesenring bildet. Im inneren Wiesenring (202 ha) befinden sich großflächige Magerrasengemeinschaften, die aufgrund ihrer Seltenheit und artenreichen Zusammensetzung als schutzwürdiges Biotop eingestuft sind. Ihre große Ausdehnung ist Grundvoraussetzung für die Artenvielfalt der Vogel-, Insekten- und Amphibienwelt. Stellvertretend genannt sind hier die Feldlerche, 75 Wildbienenarten und die wachsende Population von Zauneidechsen. Das Feld ist eine der Kernflächen im Berliner Biotopverbund. Die zwei Start- bzw. Landebahnen bieten Platz für vielfältige sportliche Aktivitäten, wie Rollerskaten, Kitesurfen, Fahrradfahren. Im äußeren Wiesenring (101 ha) sind verschiedene Abschnitte für bestimmte Nutzungen ausgewiesen. Hier finden sich u.a. Picknickwiesen, Grillplätze, Gemeinschaftsgärten, Sportplätze, Gastronomie etc. sowie sanitäre Anlagen, Verleihstationen für Sportgeräte sowie die durch zivilgesellschaftlich initiierte Projekte. Das Tempelhofgesetz ThFG Das heutige Erscheinungsbild des Tempelhofer Felds wird maßgeblich durch ThFG gesichert. Dort heißt es: „Das Tempelhofer Feld in seiner Gesamtheit ist wegen seiner Leistungs- und Funktionsfähigkeit im Naturhaushalt, der Eigenart und Schönheit seiner Landschaft, seines Nutzens für die Erholung, seiner kulturhistorischen Bedeutung und als Ort der Berliner Geschichte, der Flugfahrt und des Gedenkens der Opfer des Nationalsozialismus von einmaligem Wert. Es hat diesen Wert unabhängig von öffentlichen oder privaten Investitionen.“ Diese geht mit einem sehr weitreichendem Bebauungs- und Veränderungsverbot einher und verpflichtet den Berliner Senat gemäß Anlage 3 des ThFG für die zukünftige Nutzung und die Weiterentwicklung der Freifläche einen Entwicklungs- und Pflegeplan (EPP) unter Einbeziehung der Bevölkerung aufzustellen. Gleichzeitig werden gemäß ThFG § 2, Anlage 1 verbindliche Definitionen von räumlichen Strukturen des Feldes und Begriffsfestsetzung vorgenommen. Der Entwicklungs- und Pflegeplan (EPP) und die Beteiligung der Bürger*innen Der EPP ist in einem kooperativen Beteiligungsverfahren mit den Bürger*innen, der zuständigen der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (ehemals Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt) sowie der Grün Berlin GmbH entstanden. Der EPP definiert den Rahmen und die Leitlinien für die weitere Entwicklung des ehemaligen Flugfeldes. Schwerpunkte sind insbesondere die Maßnahmen zum Schutz der wertvollen Wiesenlandschaft, die Erlebbarkeit der Geschichte und die qualifizierte Entwicklung von Erholung, Freizeit und Sport an den Rändern des Tempelhofer Feldes. Darüber hinaus regelt er die künftige Zusammenarbeit zwischen Bürgerschaft, Verwaltung und Politik bei der weiteren Pflege und Entwicklung des Tempelhofer Feldes in einem transparenten Beteiligungsmodell. Weitere Informationen der Grün Berlin GmbH unter: Tempelhofer Feld Der bis heute anhaltende Beteiligungsprozess ist auf der Beteiligungsplattform nachvollziehbar und fordert in vielfältiger Form die Bürger*innen zum Mitmachen auf dem Feld auf. Fester Bestandteil dieser Bürgerbeteiligung sind die ehrenamtlichen und frei gewählten Feldkoordinatoren, die kontinuierlich die Entwicklung des Tempelhofer Felds begleiten und aktiv gestalten. Bild: Anne Wessner Studie Gesellschaftliche Wertigkeit des Tempelhofer Felds Das Tempelhofer Feld ist ein einzigartiger Stadtraum für Menschen und Natur. Seit über zehn Jahren nutzen die Bürgerinnen und Bürger dieses Feld in sehr unterschiedlicher Art und Weise, probieren etwas Neues aus, erleben Natur hautnah. Weitere Informationen Bild: Lichtschwärmer - Christo Libuda Infobriefe Tempelhofer Feld Die Verfahrenskoordination Tempelhofer Feld informiert regelmäßig über aktuelle Veranstaltungen und Fortschritte im Öffentlichkeitsbeteiligungsprozess zur "Erstellung eines Entwicklungs- und Pflegeplans zum Tempelhofer Feld". Weitere Informationen Anmeldung zum Infobrief Feldkoordination Hier finden Sie den Kontakt zur Geschäftsstelle und die Liste der Mitglieder zur Feldkoordination. Weitere Informationen Beteiligungsplattform Tempelhofer Feld Die Entwicklung des Tempelhofer Feldes erfolgt partizipativ. Termine, Veranstaltungen und weitere Informationen
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Inhaltsübersicht Erster Teil Allgemeine Vorschriften § 1 Zweck und Grundsätze des Gesetzes § 2 Begriffsbestimmungen § 3 Anwendungsbereich Zweiter Teil Grundsätze und Pflichten § 4 Pflichten zur Gefahrenabwehr § 5 Entsiegelung § 6 Auf- und Einbringen von Materialien auf oder in den Boden § 7 Vorsorgepflicht § 8 Werte und Anforderungen § 9 Gefährdungsabschätzung und Untersuchungsanordnungen § 10 Sonstige Anordnungen Dritter Teil Ergänzende Vorschriften für Altlasten § 11 Erfassung § 12 Information der Betroffenen § 13 Sanierungsuntersuchungen und Sanierungsplanung § 14 Behördliche Sanierungsplanung § 15 Behördliche Überwachung, Eigenkontrolle § 16 Ergänzende Anordnungen zur Altlastensanierung Vierter Teil Landwirtschaftliche Bodennutzung § 17 Gute fachliche Praxis in der Landwirtschaft Fünfter Teil Schlußvorschriften § 18 Sachverständige und Untersuchungsstellen § 19 Datenübermittlung § 20 Anhörung beteiligter Kreise § 21 Landesrechtliche Regelungen § 22 Erfüllung von bindenden Beschlüssen der Europäischen Gemeinschaften § 23 Landesverteidigung § 24 Kosten § 25 Wertausgleich § 26 Bußgeldvorschriften
Der Anlass für die Herstellung der Preußischen Uraufnahme war die Notwendigkeit, nach der politischen Neugliederung Europas durch den Wiener Kongress (1814 bis 1815) ein einheitliches Kartenwerk für das Staatsgebiet des Königreichs Preußen zu schaffen. Als nach den Befreiungskriegen Preußen den Großteil seines alten Staatsgebiets zurückerhielt und u.a. die Rheinprovinz und die Provinz Westfalen neu hinzukamen, standen dem preußischen Militär zunächst nur die von Napoleon zurückgelassenen Tranchot-Karten zur Verfügung. Deshalb beschloss der preußische Generalstab im Jahr 1818, eine neue umfassende topographische Aufnahme der westlichen Provinzen und des übrigen Staatsgebietes durchzuführen. Unter der Leitung des Generalmajors Freiherr von Müffling wurden junge Offiziere im Leutnantsrang zu den Aufnahme- und Kartierungsarbeiten abkommandiert. Jedes Blatt wurde mit Rang und Namen des aufnehmenden Offiziers abgezeichnet. In der Provinz Westfalen wurde mit den Arbeiten 1836, in der Provinz Rheinland ab 1842 begonnen. Als technische Geräte dienten der Messtisch mit Kompass, Wasserwaage und Diopterlineal. Mit dieser für heutige Verhältnisse einfachen Technik entstanden die Blätter der Uraufnahme in bestechender Genauigkeit. Sie wurden anschließend mit großer zeichnerischer Präzision farbig ausgearbeitet. Auch die Uraufnahme wurde anfangs als militärisches Geheimnis gehütet und lediglich für die Bearbeitung der Generalstabskarte 1:100.000 genutzt. Da aber von ziviler Seite immer dringender eine Freigabe der militärischen Karten gefordert wurde, um z. B. Planungen für den Straßen- und Eisenbahnbau zu erleichtern, entschloss man sich ab 1868, die vorhandenen Blätter zu vervielfältigen und zu veröffentlichen. Ursprünglich hatte die Uraufnahme ein eigenes Nummerierungssystem ohne Blattnamen. Aus Gründen der Vereinfachung wurden zu einem späteren Zeitpunkt die Reproduktionen mit den Blattnummern und Blattnamen der heutigen DTK25 versehen. Beim Blatt 4506 Duisburg handelt es sich um eine Farbrekonstruktion des seit 1945 verschollenen Kartenblattes, wobei die Farbgebung aus den Grauwertstufen einer überlieferten einfarbigen Kopie sowie den angrenzenden Kartenblättern ermittelt wurde.
Origin | Count |
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Bund | 239 |
Land | 98 |
Zivilgesellschaft | 5 |
Type | Count |
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Chemische Verbindung | 1 |
Ereignis | 4 |
Förderprogramm | 179 |
Gesetzestext | 1 |
Strukturierter Datensatz | 2 |
Taxon | 2 |
Text | 89 |
Umweltprüfung | 4 |
unbekannt | 48 |
License | Count |
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geschlossen | 107 |
offen | 209 |
unbekannt | 14 |
Language | Count |
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Deutsch | 319 |
Englisch | 23 |
Resource type | Count |
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Archiv | 2 |
Bild | 2 |
Datei | 12 |
Dokument | 36 |
Keine | 212 |
Multimedia | 1 |
Unbekannt | 4 |
Webdienst | 6 |
Webseite | 93 |
Topic | Count |
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Boden | 206 |
Lebewesen & Lebensräume | 273 |
Luft | 212 |
Mensch & Umwelt | 330 |
Wasser | 195 |
Weitere | 310 |