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Forstliche Standortskarte von Niedersachsen 1 : 25 000 (WMS Dienst)

Die Böden der niedersächsischen Wälder werden im Rahmen der Standortskartierung nach der Norm des geländeökologischen Schätzrahmens (Hrsg. Niedersächsisches Forstplanungsamt Wolfenbüttel) kartiert und in forstlichen Standortskarten dargestellt. Die Besitzstruktur in den Niedersächsischen Wäldern ist sehr heterogen. Zu nennen sind Bundesforsten mit z.B. militärischen Liegenschaften, Staatswälder in Landesbesitz, Wälder der Klosterkammer, Stadtwälder, Wälder in Privatbesitz mit Betreuung durch die Landesforsten oder durch die Landwirtschaftskammer Niedersachsen. Die Standortskartierung erfolgt mit Unterstützung des Landes in der Zuständigkeit der jeweiligen Eigner. Auf Grundlage des Erlasses zum Bodenschutzgesetz (RdErl. d. MW v. 17. 12. 1999 – 35-28102 –) übernimmt das LBEG die forstlichen Standortsdaten in das NIBIS® und stellt diese mit Genehmigung der Eigner in generalisierter Form auf dem Kartenserver dar. Darüber hinaus können die Forstliche Standortskarten im Blattschnitt 1 : 25 000 in einem standardisierten Ausgabeformat als Karten abgegeben werden. Die Karten zeigen die Eignung unterschiedlicher Standorte als Produktionsgrundlage. Auf den Karten sind so genannte Standortstypen klassifiziert, die sich über Bodenfeuchte, Lufthaushalt, Nährstoff- und Basenversorgung sowie Substrat und Lagerung charakterisieren lassen. Die forstlichen Standortskarten haben aufgrund der hohen räumlichen Auflösung der Geländeaufnahmen eine große Bedeutung für die geologisch-bodenkundliche Landesaufnahme.

Forstliche Standortskarte von Niedersachsen 1 : 25 000

Die Böden der niedersächsischen Wälder werden im Rahmen der Standortskartierung nach der Norm des geländeökologischen Schätzrahmens (Hrsg. Niedersächsisches Forstplanungsamt Wolfenbüttel) kartiert und in forstlichen Standortskarten dargestellt. Die Besitzstruktur in den Niedersächsischen Wäldern ist sehr heterogen. Zu nennen sind Bundesforsten mit z.B. militärischen Liegenschaften, Staatswälder in Landesbesitz, Wälder der Klosterkammer, Stadtwälder, Wälder in Privatbesitz mit Betreuung durch die Landesforsten oder durch die Landwirtschaftskammer Niedersachsen. Die Standortskartierung erfolgt mit Unterstützung des Landes in der Zuständigkeit der jeweiligen Eigner. Auf Grundlage des Erlasses zum Bodenschutzgesetz (RdErl. d. MW v. 17. 12. 1999 – 35-28102 –) übernimmt das LBEG die forstlichen Standortsdaten in das NIBIS® und stellt diese mit Genehmigung der Eigner in generalisierter Form auf dem Kartenserver dar. Darüber hinaus können die Forstliche Standortskarten im Blattschnitt 1 : 25 000 in einem standardisierten Ausgabeformat als Karten abgegeben werden. Die Karten zeigen die Eignung unterschiedlicher Standorte als Produktionsgrundlage. Auf den Karten sind so genannte Standortstypen klassifiziert, die sich über Bodenfeuchte, Lufthaushalt, Nährstoff- und Basenversorgung sowie Substrat und Lagerung charakterisieren lassen. Die forstlichen Standortskarten haben aufgrund der hohen räumlichen Auflösung der Geländeaufnahmen eine große Bedeutung für die geologisch-bodenkundliche Landesaufnahme.

Biotopkartierung (Flachland)

Die Biotopkartierung (Flachland) beinhaltet die im Rahmen der Biotopkartierung Bayern erfassten Biotope außerhalb der Alpen, kreisfreien Städte und der Militärgebiete.

Ausschlusskulisse der Biotopkartierung (Phase 2 von 201

Die Ausschlusskulisse wurde durch Auswertung von landesweiten Fachdaten erstellt. Die Flächen sind im Zuge der landesweiten Biotopkartierung nicht zu begutachten oder zu kartieren. Die Ausschlusskulisse wurde durch Auswertung von landesweiten Fachdaten erstellt. Die Flächen sind im Zuge der landesweiten Biotopkartierung nicht zu begutachten oder zu kartieren. Zugrundeliegende Fachdaten: 1 / Daten der Wertgrünlandkartierung aus Phase1 der Biotopkartierung aus dem Jahr 2014 (Shape1) Gesamtdatei (Shape1) Version 1_4 der Wertgrünlandkartierung 2014. 2 / Seen (soweit vom Seenmonitoring erfasst) => Shape wurde von der Abt. 4, Dez. 43 erstellt 74 Seen, die bis 2019 im Rahmen des Seenmonitorings durch Dez. 43 erfasst werden (74 von insgesamt 94 werden im Seenmonitoring erfasst). Für die Ausschlusskulisse benennt Dez. 43 die Seen (s. Protokoll 04.04.14). Die Abgrenzung der Kartierfläche erfolgt anhand der Außengrenzen der an das Gewässer gebundenen Biotoptypen (z. B. Röhricht, Bruchwald). Innerhalb dieser Grenzen kartiert das Dez. 43. Außerhalb schließt die landesweite Biotopkartierung direkt an diese Geometrien an. 3 / Nationalpark einschl. 160m-Streifen und Inseln und Halligen wurden vollständig ausgeschnitten. Zudem erfolgte Anpassung an die Küstenlinie an der Ostseeseite und die Elemenierung der Hafenanlagen. Gesamtgebiet des Nationalparks Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer incl. eines zum Festlandsockel anschließenden deichseitigen 160m-Streifens (Streifen wurde durch ¿Pufferung¿ erzeugt). Vollständig ausgeschnitten wurden zusätzlich die gesamten Nordfriesischen Inseln und Halligen. In Teilen wurden von Hand noch die Grenzen an Deichlinien angepasst sowie Ostseeflächen und Hafenanlagenherausgenommen. Flächen der Schlei, Eidermündung, Dassower See, Travemündung und die Elbe ohne Elbinseln (alles aus dem Basis_dlm) sind hinzugefügt worden. Die Flächen an der Nordsee sind noch randlich angepassungen vorgenommen worden, damit bei der Verschneidung mit der Prüfkulisse keine kleinen Splitterflächen entstehen. Die Lücke im Wattenmeer vor Helgoland, wurde per Hand geschlossen. 4 / Sämtliche in Schleswig-Holstein gelegenen Militärischen Liegenschaften der Bundeswehr Sämtliche außerhalb und innerhalb der FFH-Gebietskulisse gelegenen Militärischen Liegenschaften. Gem. Einschätzung durch Herrn Kaiser (MELUR, 27.06.2014) wird die Betretung der Liegenschaften mit der Bundeswehr zeitnah nicht zu regeln sein. 5 / HNV-Kartierung - 120 Kacheln a` 1 Quadratkilometer (= 120 Quadratkilometer) Die HNV-Flächen wurden in der Vergangenheit und werden zukünftig in einem eigenständigen Projekt vollständig bearbeitet. 6 / Geometrien des Shape2 aus Phase1 der BK, ohne Hinweis auf Wertbiotope Sämtliche Flächen, welche von den Attributen ¿Biottyp¿, ¿gBT¿ und ¿gBT_Kuer¿, keinen Hinweis auf Wertbiotope geben. Datensatz wurde durch Prüfkulisse abgeschnitten, damit keine Überlagerungen enthalten sind.

Biotopkartierung (Flachland)

Die Biotopkartierung (Flachland) beinhaltet die im Rahmen der Biotopkartierung Bayern erfassten Biotope außerhalb der Alpen, kreisfreien Städte und der Militärgebiete.

Teil B

Das Projekt "Teil B" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Georg-August-Universität Göttingen, Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät, Professur für Wirtschaftspolitik und Mittelstandsforschung durchgeführt. Im Hinblick auf den fortschreitenden Flächenverbrauch hat die Brachflächenrevitalisierung im Stadtbereich in den vergangenen Jahren erheblich an Bedeutung für eine nachhaltige Stadtentwicklung gewonnen. Um die volkswirtschaftlichen Folgewirkungen von innerstädtischen Brachflächenrevitalisierungen aufzuzeigen, wurden in 14 baden-württembergischen Kommunen (Abbildung A) 17 Areale hinsichtlich der Auswirkungen auf den kommunalen Haushalt und auf die Bevölkerung untersucht. Im Fokus stand dabei, welche wirtschaftlichen Vor- und Nachteile für den Kommunalhaushalt aus den Projekten entstehen und wie sich die umgesetzten Maßnahmen auf die Wohn- und Lebensqualität der Nutzer, Bewohner und Anrainer auswirken.Erstmalig konnten kommunal-fiskalische Bilanzen für durchgeführte Brachflächenrevitalisierungen in Baden-Württemberg aufgestellt werden.Ein interdisziplinäres Team der Sonderforschungsgruppe Institutionenanalyse (sofia) der Hochschule Darmstadt, der Fakultät Wirtschaftspolitik und Mittelstandsforschung der Georg-August-Universität Göttingen sowie der ES EnviroSustain GmbH, Ingenieure für Gebäude, Technik und Umwelt, Kirchheim unter Teck untersuchte anhand von Fragebögen und Objektbegehungen die ausgewählten Standorte. Dabei wurden auf kommunaler Ebene Daten zur Projektgenese, zu städtebaulichen Auswirkungen und ökonomischen Aspekten betrachtet sowie die sozialen Auswirkungen auf dem Areal und in der Umgebung erhoben. Insgesamt wurden 17 Flächen von 0,2 bis 150 ha mit militärischer oder gewerblich-industrieller Vornutzung untersucht. Die Flächen sollten dabei seit mindestens zwei Jahren erfolgreich revitalisiert sein. Die anhand des ökonomischen Fragebogens erhobenen Daten lieferten die Grundlage zur Berechnung der fiskalischen Bilanz für das Jahr 2006. Dazu wurden zunächst Einmalausgaben und -einnahmen der Revitalisierungsmaßnahmen (z.B. Kosten für Grundstückserwerb, Herrichtung des Areals und Erschließung bzw. Erlöse aus Grundstücksverkäufen, Fördermittel) berücksichtigt. Des Weiteren wurden die jährlichen Folgekosten (z.B. Kosten für Straßenreinigung und Beleuchtung) und Einnahmen (zusätzliche Grund- und Gewerbesteuereinnahmen, zusätzliche Einnahmen aus dem Kommunalen Finanzausgleich pro hinzugewonnenen Einwohner) erfasst. Die sich aus diesen Daten ergebende fiskalische Bilanz gibt die entstehenden jährlichen Belastungen oder Einnahmen für den kommunalen Haushalt an. Die soziale Auswertung erfolgte anhand eines aggregierten Ratings der abgefragten Kategorien zur Änderung des Wohnumfeldes, der Verkehrsverbindung und entstandenen Einrichtungen und der daraus resultierenden Nutzungsänderung.

Teil A

Das Projekt "Teil A" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von EnviroSustain ES GmbH durchgeführt. Im Hinblick auf den fortschreitenden Flächenverbrauch hat die Brachflächenrevitalisierung im Stadtbereich in den vergangenen Jahren erheblich an Bedeutung für eine nachhaltige Stadtentwicklung gewonnen. Um die volkswirtschaftlichen Folgewirkungen von innerstädtischen Brachflächenrevitalisierungen aufzuzeigen, wurden in 14 baden-württembergischen Kommunen (Abbildung A) 17 Areale hinsichtlich der Auswirkungen auf den kommunalen Haushalt und auf die Bevölkerung untersucht. Im Fokus stand dabei, welche wirtschaftlichen Vor- und Nachteile für den Kommunalhaushalt aus den Projekten entstehen und wie sich die umgesetzten Maßnahmen auf die Wohn- und Lebensqualität der Nutzer, Bewohner und Anrainer auswirken.Erstmalig konnten kommunal-fiskalische Bilanzen für durchgeführte Brachflächenrevitalisierungen in Baden-Württemberg aufgestellt werden.Ein interdisziplinäres Team der Sonderforschungsgruppe Institutionenanalyse (sofia) der Hochschule Darmstadt, der Fakultät Wirtschaftspolitik und Mittelstandsforschung der Georg-August-Universität Göttingen sowie der ES EnviroSustain GmbH, Ingenieure für Gebäude, Technik und Umwelt, Kirchheim unter Teck untersuchte anhand von Fragebögen und Objektbegehungen die ausgewählten Standorte. Dabei wurden auf kommunaler Ebene Daten zur Projektgenese, zu städtebaulichen Auswirkungen und ökonomischen Aspekten betrachtet sowie die sozialen Auswirkungen auf dem Areal und in der Umgebung erhoben. Insgesamt wurden 17 Flächen von 0,2 bis 150 ha mit militärischer oder gewerblich-industrieller Vornutzung untersucht. Die Flächen sollten dabei seit mindestens zwei Jahren erfolgreich revitalisiert sein. Die anhand des ökonomischen Fragebogens erhobenen Daten lieferten die Grundlage zur Berechnung der fiskalischen Bilanz für das Jahr 2006. Dazu wurden zunächst Einmalausgaben und -einnahmen der Revitalisierungsmaßnahmen (z.B. Kosten für Grundstückserwerb, Herrichtung des Areals und Erschließung bzw. Erlöse aus Grundstücksverkäufen, Fördermittel) berücksichtigt. Des Weiteren wurden die jährlichen Folgekosten (z.B. Kosten für Straßenreinigung und Beleuchtung) und Einnahmen (zusätzliche Grund- und Gewerbesteuereinnahmen, zusätzliche Einnahmen aus dem Kommunalen Finanzausgleich pro hinzugewonnenen Einwohner) erfasst. Die sich aus diesen Daten ergebende fiskalische Bilanz gibt die entstehenden jährlichen Belastungen oder Einnahmen für den kommunalen Haushalt an. Die soziale Auswertung erfolgte anhand eines aggregierten Ratings der abgefragten Kategorien zur Änderung des Wohnumfeldes, der Verkehrsverbindung und entstandenen Einrichtungen und der daraus resultierenden Nutzungsänderung.

Seminar 'Military Land and Conservation' 18.10-22.10.1999

Das Projekt "Seminar 'Military Land and Conservation' 18.10-22.10.1999" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesamt für Naturschutz durchgeführt.

Beheizung von Wohnungen und einer Kaserne mit geothermalem Wasser

Das Projekt "Beheizung von Wohnungen und einer Kaserne mit geothermalem Wasser" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Gewerkschaft Walter durchgeführt. Objective: The use of geothermal water to supply two sites in the Freiburg area: - Weingarten, to supply a district heating network of 3,900 dwellings; - Bremgarten, to supply heat to an army barracks. These two operations will supply 33,000 MWh and 20,000 MWh respectively, contributing to an annual energy saving of 5,800 TOE. In addition, the substitution of heavy fuel oil will reduce the annual emission of pollutants by 20 T of SO2 and 9 T of NO2. After three shallow, exploratory wells have been drilled at Weingarten, a deep well (700 m) will be drilled down to the Muschelkalk yielding a flow-rate of 110 m3/h at 40 C. installation of a heat pump will make it possible to recover the maximum amount of geothermal energy. At Bremgarten once vibro-seismic studies have been completed an exploratory well will be drilled down to the Upper Muschelkalk (2,500, 65 C and 70 m3/h). Whether or not reinjection wells are drilled will depend on the salinity of the geothermal fluids. General Information: After drilling of two exploratory wells at Weingarten, the 150 m well in January 1980 and the 290 m well in May 1980, vibro-seismic investigations were carried out in February and March of the same year. For fear of possible side-effects, on a nearby thermal Spa the Freiburg authorities refused to grant drilling permission for the 700 m production well. Vibro-seismic investigations were carried out in Bremgarten between January and February 1980. A production well was drilled to 2,400 m between January and July 1982, fitted with a 7' casing from 1,796 m to the 2,281 m mark (directional drilling) and left as a 6' 1/4 open hole from 2,281 m to 2,372 m. Politic limestone with clay and Bajocian dolomite between 2,281 m and 2,372 m. A reservoir exists between 2,360 m and 2,372 m, but of little potential (less than 2 m3/h for a draw down of 600 m - a pressure acidification treatment failed to improve the flow-rate). The bottom hole temperature of 99 C was higher than forecast . Formations were generally +- 200 m deeper than predicted, due to the thick accumulation of salt at the Tertiary horizon (500 m to 1,800 m). The well is situated one Kilometre north of the salt dome: this was directed by seismic prospecting prior to commencement of drilling. The thick clay bed between 1,827 and 2,281 m with its 10 per cent gas content resulted in the loss of 150 m of drill rods: this necessitated deviation to the present depth. The existing well will fail to strike the primary target reservoir - the Muschelkalk limestone - in view of the current technical conditions and of the superjacent Keuper clay which can be expected to present drilling problems. In January 1983 the well was deepened by 200 m to a final depth of 2,421 m. Samples of the core confirmed the litho logical composition of the upper reservoir. Last tests confirmed the aquifer characteristics previously collected. Achievements: The project is unsuccessful although the high temperature at the bottom of the hole ...

Waldumwandlung 1,04 ha Obf. Wünsdorf im Landkreis Teltow - Fläming, Gemarkung Zehrensdorf, Flur 15, Flurstücke 913 und 914 (alte Bezeichnung 132), 459, 460, 579 und 580

Der Antragsteller plant im Landkreis Teltow - Fläming, Gemarkung Zehrensdorf, Flur 15, Flurstücke 913 und 914 (alte Bezeichnung 132), 459, 460, 579 und 580 die dauerhafte Waldumwandlung gemäß § 8 des Waldgesetzes des Landes Branden-burg (LWaldG) auf einer Fläche von 1,04 ha (Wohnbaufläche auf einem ehemali-gen Militärstandort mit ggf. Kampfmittelbelastung). Nach den §§ 5, 7 ff. des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit der Nummer 17.2.3 Spalte 2 bis 4 der Anlage 1 zum UVPG ist für geplante Waldumwandlungen von 1 ha bis weniger als 5 ha Wald zur Feststellung der UVP-Pflicht eine standortsbezogene Vorprüfung des Ein-zelfalls durchzuführen. Die Vorprüfung wurde auf der Grundlage der Antragsunterlagen vom 01. Dezember 2021, Az.: LFB 16.04-7026-31/1573+68/21, Az.: LFB 16.04-7026-31/1573+69/21 und Az.: LFB 16.04-7026-31/1573+70/21 als Flächenverbund durchgeführt. Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben benannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht. Diese Feststellung beruht auf den folgenden wesentlichen Gründen: In dem festgelegten Einwirkungsbereich im Radius von 300 m um den Vorhaben-mittelpunkt existiert fast auschließlich nur diese geprüfte Waldfläche der Forstab-teilung 4430 a 2, WAG 161 in Insellage auf einem stark durch Altlasten gestörten ehemaligen Militärstandort. Diese Waldfläche ist natürlich entstanden durch Nutzungsaufgabe, hier durch Abzug der russischen Streitkräfte aus Wünsdorf / Waldstadt im Jahr 1994. Bauruinen und sonstige Störfaktoren prägen dieses Plangebiet. Im Umkreis befin-den sich überwiegend sanierte und vollständig genutzte Wohneinheiten und Ge-werbe sowie die Bundesstraße 96. Der überplante Sukzessionswald weist keine nicht kompensierbaren Waldfunktionen aus und ist durch die vorhandenen erhebli-chen militärischen Stör- und Gefahrenfaktoren kaum öffentlich nutzbar gewesen. Belange des Naturschutzes z. B. in Form von ausgewiesenen Natura 2000 Gebie- ten, NSG, Nationalparke, LSG, Biosphärenreservate, Nationalparke, Naturdenk-mäler, geschützte Landschaftsbestandteile oder gesetzlich geschützten Biotopen sind nicht betroffen. Boden-und Baudenkmäler sind nachweislich im Vorhabens-gebiet nicht ausgewiesen. Durch den im Genehmigungsverfahren forstrechtlich geforderten notwendigen Kompensationsumfang entsteht an geeigneter unbelasteter Stelle ein qualitativ hochwertigerer und ökologisch wertvoller Waldbestand. Somit gibt es keinen quan-titativen Flächenverlust. Aus Gründen der Gefahrenabwehr, der möglichen Altlastensanierung sowie der ausgewiesenen Bauleitplanung ist diesem Vorhaben forstrechtlich zu zustimmen. Durch die geplanten Maßnahmen werden keine erheblichen und nachhaltigen Auswirkungen auf die Umwelt und die entsprechenden Schutzgüter erwartet.

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