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Militärische Belange

Bei der Planung, Genehmigung und Errichtung von Windenergieanlagen (WEA) sind unterschiedliche militärische Belange (z. B. Flugsicherheit, Luftfahrt, Schutzbereiche, Richtfunk) zu beachten bzw. vorrangig zu berücksichtigen. Für Auskünfte zu diesen Belangen können schon während der Planungsphase informelle Voranfragen an eine zentrale Kontaktstelle gerichtet werden.

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