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Vorbescheid gem. § 9 Abs. 1a BImSchG der Fa. Zero Emission People Windpark Lütz GmbH & Co. KG für zwei Windenergieanlagen in der Gemarkung Lütz, Flur 14, Flurstücke 3 und 130

Die Firma Zero Emission People Windpark Lütz GmbH & Co. KG, Am Hauptbahnhof 4, 45468 Mühlheim an der Ruhr, beantragt die Erteilung eines Vorbescheides über nachfolgende Genehmigungsvoraussetzungen gemäß § 9 Abs. 1a BImSchG: Stehen dem Vorhaben öffentliche Belange gem. § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB entgegen? Stehen dem Vorhaben Belange der zivilen und/oder militärischen Luftfahrt entgegen? Geplant ist die Errichtung und der Betrieb von zwei Windenergieanlagen des Typs Nordex N 175 in der Gemarkung Lütz auf Flur 14, Flurstück 3, GID-Nr. 7479 und Flur 14, Flurstück 130, GID-Nr. 7480.

Vorbescheid nach § 9 BImSchG; Errichtung und Betrieb von vier Windkraftanlagen

Die Fa. Primus Dritte Projekt GmbH & Co. KG hat beim Landratsamt Hof einen Antrag auf immissionsschutzrechtlichen Vorbescheid nach § 9 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb von vier Windkraftanlagen auf den Fl.Nrn. 68, 85, 104, 105/1, 108/1 und 115 der Gemarkung Quellenreuth, Stadt Schwarzenbach an der Saale gestellt. Beantragt wurde die Prüfung der Einhaltung der Genehmigungsvoraussetzungen hinsichtlich der Belange der zivilen und militärischen Luftfahrt einschließlich Flugsicherungseinrichtungen und Richtfunk, der Belange der Funktionsfähigkeit von Funkstellen und Radaranlagen, der Vereinbarkeit der Belange des Denkmalschutzes und der Vereinbarkeit mit der Planung und Umsetzung des Sued-Ost-Links des Übertragungsnetzbetreibers TenneT TSO. Entsprechend der gesetzlichen Neuregelung des § 9 Abs. 1a BImSchG erfolgte die standortbezogene Vorprüfung lediglich hinsichtlich vorgenannter Belange.

Vorbescheid für 1 WEA in Zülpich Rövenich

Die Firma Wind Works Development GmbH, Mühlenstraße 51, 45473 Mülheim an der Ruhr hat am 27.05.2021 einen Antrag auf Vorbescheid gemäß § 9 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zur Errichtung und Betrieb eine Windenergieanlage (WEA) des Typs Nordex N133 auf dem Grundstück in Zülpich, Gemarkung Rövenich, Flur 5, Flurstück 22gestellt. Der Antrag auf Vorbescheid bezieht sich allein auf die Zulässigkeit hinsichtlich der Belange der zivilen und militärischen Luftfahrt, wie auch der planungsrechtlichen Zulässigkeit bezogen auf die Ausschlusswirkung des Flächennutzungsplanes der Stadt Zülpich gem. § 35 Abs. 3 S 3 BauGB der Neugenehmigung für eine WEA.

negative Standortbezogene Vorprüfung im Vorbescheidverfahren für 1 WEA in Zülpich - Rövenich

Die Firma Wind Works Development GmbH, Mühlenstraße 51, 45473 Mülheim an der Ruhr hat am 27.05.2021 einen Antrag auf Vorbescheid gemäß § 9 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zur Errichtung und Betrieb eine Windenergieanlage (WEA) des Typs Nordex N133 auf dem Grundstück in Zülpich, Gemarkung Rövenich, Flur 5, Flurstück 22gestellt. Der Antrag auf Vorbescheid bezieht sich allein auf die Zulässigkeit hinsichtlich der Belange der zivilen und militärischen Luftfahrt, wie auch der planungsrechtlichen Zulässigkeit bezogen auf die Ausschlusswirkung des Flächennutzungsplanes der Stadt Zülpich gem. § 35 Abs. 3 S 3 BauGB der Neugenehmigung für eine WEA.

Fortentwicklung der Datengrundlage der 'Anleitung zur Berechnung von Lärmschutzbereichen' hinsichtlich militärischer Luftfahrzeuge

Das Projekt "Fortentwicklung der Datengrundlage der 'Anleitung zur Berechnung von Lärmschutzbereichen' hinsichtlich militärischer Luftfahrzeuge" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) / Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: AVIA Consult GmbH.In einem derzeit laufenden Refoplan-Vorhaben werden Arbeiten zur Weiterentwicklung der AzB für moderne, zivile Verkehrsflugzeuge durchgeführt. Ziel des neuen Vorhabens ist es, auch für militärischen Luftfahrzeuge (neue Luftfahrzeugmuster, Triebwerksumrüstungen etc.) die entsprechenden AzB-Luftfahrzeugklassen zu aktualisieren bzw. zu ergänzen. Hierzu sollen Geräuschmessungen an verschiedenen militärischen Luftfahrzeugen durchgeführt und ausgewertet werden. Alternativ kann auch auf Aufzeichnungen der Fluglärmüberwachungsanlagen an deutschen Flughäfen zurückgegriffen werden, sofern Messergebnisse in hinreichendem Umfang und ausreichender Qualität vorliegen. Die Messergebnisse sind für die AzB aufzubereiten.

Überprüfung und Verbesserung der Berechnungsverfahren beim Fluglärm

Das Fluglärmgesetz sieht die Festsetzung von Lärmschutzbereichen (LSB) an zivilen und militärischen Flugplätzen u.a auf Basis der „Anleitung zur Berechnung von Lärmschutzbereichen (AzB)“ von 2008 vor. Die Daten der AzB-2008 bilden den gegenwärtigen Flugbetrieb ab, erfassen aktuelle Neuerungen aber nur bedingt, da neue Flugzeuge hinzugekommen sind, ältere stillgelegt wurden und neue Flugverfahren bestehen. Die gewonnene Datenbasis für den zivilen Luftverkehr soll der Fortentwicklung der AzB dienen. In einem weiteren Forschungsvorhaben werden für militärische Flugzeuge entsprechende Daten erarbeitet. Anschließend werden die Auswirkungen der neuen Daten zum Fluglärmgesetz analysiert. Veröffentlicht in Texte | 93/2021.

Windenergieatlas -Geoportal Saarland-

Der Windenergieatlas ist eine Planungs- und Orientierungshilfe für Kommunen, Privatpersonen, Energieversorgungsunternehmen, Investoren und andere Interessierte zum Ausbau der Windenergie im Saarland. Nach dem Vorbild der Studie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), in landesspezifischer Ergänzung und größerem Detailierungsgrad, hat das MWIDE eine Flächenpotenzialanalyse Windenergie in Auftrag gegeben. In Abstimmung mit allen berührten Ministerien und weiteren Bundes- und Landesbehörden wurde das Flächenpotenzial im Saarland für Windenergie ermittelt. Die Gemeinden als Träger der kommunalen Planungshoheit für Windenergie im Saarland wurden in mehreren Etappen in den Planungsprozess eingebunden und über den jeweiligen Stand des Projektes informiert. Mit der Studie, durchgeführt von Bosch & Partner GmbH mit Unterstützung des Fraunhofer-Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik (Fraunhofer IEE), wurde erstmalig eine sehr detaillierte Potenzialbetrachtung für Windenergie im Saarland erstellt. Dabei wurden Ausschlussfaktoren, Restriktionen und weitere Informationen auf Landesebene ermittelt und bewertet und in einer Konfliktdatenbank zusammengestellt. So enthält die Konfliktdatenbank z.B. erstmalig Restriktionen aus der militärischen Luftfahrt, aber auch Daten zu Brutvögelvorkommen. Die Konfliktdatenbank finden sie am Ende des Abschlussberichtes zur Windflächenpotenzialstudie 2024. Weitere Informationen zum Aufbau der Studie und Bewertung der verschiedenen Flächen und Flächenpotenziale für Windenergie finden Sie im Abschlussbericht zur Windflächenpotenzialstudie 2024 Ausführlichere Daten mit allen Shape-Dateien finden Sie auf der Webseite des MWIDE. Im Anhang zum Abschlussbericht finden Sie zudem weitere Hinweise des MWIDE zu der Bewertung einzelner landesweit gesetzter Ausschlussfaktoren oder Restriktionen, die jedoch auf kommunaler Ebene anders bewertet werden können. So wurde pauschal ein innenliegender Puffer zur Landesgrenze von 75 m als Ausschluss gesetzt, um flächendeckend eine auf das Saarland bezogene Rotor-out-Regelung gewährleistet werden kann. Den Kommunen ist es jedoch unbenommen, im Rahmen der Flächennutzungsplanung oder konkreter Projekte an die Landesgrenze heranzurücken, in Abstimmung mit den zuständigen Behörden der benachbarten Staaten und des Nachbarlandes Rheinland-Pfalz. In der Anwendung „Windenergieatlas“ werden u.a. die Ergebnisse der Windpotenzialstudie dargestellt. Im Viewer sind die nutzbaren Windpotenzialflächen abzüglich der sogenannten Restriktions- und Ausschlussflächen sowie Informationen zur mittleren jährlichen Windgeschwindigkeit visualisiert. Die Anwendung kann weder eine umfassende Standortanalyse noch ein detailliertes Windgutachten ersetzen, welche für die Ertragsschätzung einer Windenergieanlage unverzichtbar sind. Die Kartenzusammenstellung bietet jedoch eine gute Grundlage um sich einen Überblick über den Standort von genehmigten, in Planung befindlichen oder sich im UVP Vorprüfungsverfahren befindlichen WEA zu verschaffen und zusätzliche planungsrelevante Geoinformationen (in Form von Kartenebenen) einzusehen, die das Verwaltungshandeln transparenter machen. Über die Kartendarstellung können Flächen identifiziert werden, die aufgrund ihres Windpotenzials, der Windverhältnisse oder planerischer Vorgaben wie bspw. Konzentrationszonen im FNP für den Bau von WEA geeignet sind oder aber auf Grund von Restriktionen (Flugsicherheit, Artenschutz oder ökologisch wertvolle Waldflächen) ausgeschlossen werden. Die Saarländische Windflächenpotenzialstudie 2024 ist am 24.05.2024 veröffentlicht worden, der Datenstand bezieht sich entsprechend auf dieses Datum. Neuere Fachdaten aus den verschiedensten Fachanwendungen im Geoportal, die nach diesem Datum erschienen sind, können von den Daten der Flächenpotenzialstudie abweichend. Die Potenzialanalyse ist Grundlage für die Zuweisung der Flächenbeitragswerte nach dem Saarländischen Flächenzielgesetz (SFZG), nicht aber für die Ausweisung von Potenzialflächen als Windenergiegebiete von unmittelbarer Bedeutung. Hierfür ist vielmehr eine Konkretisierung der Untersuchung im Planungsverfahren nötig.

F+E-Vorhaben 'Luftsport und Naturschutz - Naturverträgliche Ausübung von Flugsport und Schutz von störungsempfindlichen Vogelarten in bestimmten Gebieten (u. a. ABAs)'

Das Projekt "F+E-Vorhaben 'Luftsport und Naturschutz - Naturverträgliche Ausübung von Flugsport und Schutz von störungsempfindlichen Vogelarten in bestimmten Gebieten (u. a. ABAs)'" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit , Bundesamt für Naturschutz (BMU,BfN). Es wird/wurde ausgeführt durch: FÖA Landschaftsplanung GmbH.Das F+E-Vorhaben verfolgt folgende Ziele: 1) Eine Überprüfung und Aktualisierung der ABA-Gebietskulisse vor dem Hintergrund der durch die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 923/2012 der Kommission vom 26. September 2012 deutlich verringerten luftverkehrsrechtlichen Mindestflughöhe. 2) Die Erarbeitung rechtlicher und naturschutzfachlicher Grundlagen für die Unterstützung der auf EU-Ebene anstehenden Normierungsprozesse zum Thema unbemannte Luft-fahrt (Drohnen) Als Ergebnisse des Vorhabens sollen - ein Bericht verfasst werden, in dem die fachlichen und rechtlichen Fragen des naturverträglichen Luftverkehrs und Luftsports (einschließlich unbemannte Luftfahrt) aufgearbeitet sind, - Geometrien der in aktualisierten Gebietskulisse der ABAs geliefert werden zur Weiterverwendung in den ICAO Karten (Maßstäbe 1:500.000, 1:250.000), in Moving-Map-Systemen, Anflugkarten für den Flugbetrieb nach Sichtflugregeln wie auch für den militärischen Flugbetrieb, militärischen Luftfahrtkarten sowie in den (Drohnen)-Apps der führenden Anbieter für die Flugnavigation (z.B. DFS, etc.), - eine Broschüre im Umfang von ca. 120 Seiten erstellt werden analog zu der 2003 herausgebrachten Broschüre 'Luftsport & Naturschutz - gemeinsam abheben' sowie vier kurze Informationsbroschüren zur naturverträglichen Ausübung des Luftsports für die Zielgruppen o Allgemeine Luftfahrt o Militärische Luftfahrt o Fernpiloten und Fernpilotinnen (Drohnen) o Naturschützer und Naturschützerinnen. - Aktualisierte Texte und Abbildungen (Kartenausschnitte aus den ICAO-Karten) zur Weiterverwendung in der Internetpräsentation der ABA-Gebiete als Word- und JPG-Dateien geliefert werden.

WERAN - Wechselwirkung Windenergieanlagen und Radar/Navigation, Teilvorhaben FCS GmbH: Messtechnik des Übertragungskanals - Messkampagnen an Zielsystemen - Flugvermessung

Das Projekt "WERAN - Wechselwirkung Windenergieanlagen und Radar/Navigation, Teilvorhaben FCS GmbH: Messtechnik des Übertragungskanals - Messkampagnen an Zielsystemen - Flugvermessung" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit. Es wird/wurde ausgeführt durch: FCS Flight Calibration Services GmbH.Ausgangspunkt des Projektes ist die reproduzierbare Feststellung, dass Primär-Radaranlagen der Flugsicherung (zivil und militärisch), der Luftverteidigung sowie Radare der Wetterbeobachtung durch Windenergieanlagen (WEA) in ihrer Funktion gestört werden können, woraus betriebliche Einschränkungen resultieren. Aus dieser bekannten Störwirkung beim Radar leiten Flugsicherungsorganisationen auch eine potentielle Beeinträchtigung von terrestrischen Navigationsanlagen (VOR) ab. Damit werden Genehmigungsverfahren von WEA zunehmend auf dem Klageweg entschieden, wobei die Gerichte eine wissensbasierte, wissenschaftlich-technische Herangehensweise vermissen. Ziel des Projektes ist es daher, diese messtechnische Basis zu schaffen und aufbauend auf metrologischen Erkenntnissen über die elektromagnetische Signalbeeinflussung vereinheitlichte, reproduzierbare Kriterien und Rahmenbedingungen im Planungsprozess von WEA zu schaffen, damit eine klare Unterscheidung zwischen erwarteter Störwirkung und störungsfreiem Betrieb vorhergesagt und juristisch belastbare Genehmigungen erteilt werden können. Aufbauend auf fliegenden und präzisionsnavigierten Messplattformen (Multikopter oder Großhubschrauber) sollen die Feldverteilungen mit einem neuen generischen Verfahren in der Nähe von WEA rückgeführt auf Sl gemessen werden. Anschließend dienen diese Ergebnisse inkl. der Messunsicherheit zur Validierung numerischer Simulationen, wobei differenzierte Schwierigkeitsgrade herangezogen werden. Ein Ringvergleich unter den Gutachtern anhand eines Benchmark-Katalogs soll die Qualität der Sachverständigengutachten im Planungsprozess von WEA erhöhen. Die Verwertung erfolgt im Rahmen des erweiterten Dienstleistungsportfolios der Flugvermessung durch die beiden industriellen Partner in Deutschland und Europa, aber auch durch Lehrtätigkeit an der Universität Hannover sowie weitere wissenschaftliche Arbeiten im Rahmen des arcass-Schwerpunktes im Fachbereich Hochfrequenz und Felder der PTB.

Land erfolgreich auf UMK: Bund muss Treibstoffablässe im Flugverkehr neu bewerten

Rheinland-Pfalz hat sich auf der Umweltministerkonferenz erfolgreich für eine neue Bewertung der Umweltauswirkungen von Treibstoffablässen im Flugverkehr eingesetzt. „Auf unseren Antrag hat die Umweltministerkonferenz den Bund dazu aufgefordert, eine aktuelle Bewertung zu Umfang und Auswirkungen von Treibstoffablässen auf neuesten wissenschaftlichen Grundlagen vorzunehmen“, erklärte der rheinland-pfälzische Umweltstaatssekretär Thomas Griese heute in Bad Saarow. Treibstoffablässe von zivilen und militärischen Flugzeugen in Notsituationen sind zur Gewährleistung der Flugsicherheit nach geltendem Recht zulässig und stellen meldepflichtige Ereignisse dar. In den Jahren 2010 bis 2016 wurden nach Aussagen der Bundesregierung über bundesdeutschem Gebiet pro Jahr zwischen 200 und 700 Tonnen Kerosin abgelassen. Die Bewertung der Umweltauswirkungen von Treibstoffablässen stützt sich auf inzwischen 25 Jahre alte Studien des TÜV Rheinland und des National Research Council (Kanada), kritisierte Griese. Diese kamen damals zu dem Schluss, dass nur geringe, vernachlässigbare Immissions-, Boden- und Gewässerbelastungen zu erwarten sind. „Eine aktuelle Untersuchung zum Umfang der Ablässe wie auch eine Einschätzung zu möglichen Umwelteinwirkungen auf Grundlage neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse ist also dringend geboten“, betonte der Staatssekretär. Der Bund werde nun zur 91. Umweltministerkonferenz im kommenden Jahr einen schriftlichen Bericht vorlegen.

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