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Karlsruher Lithium-6 Anreicherungs-Strategie, Teilvorhaben: Quecksilber-Emissionsfreiheit im ICOMAX-Prozess: Sicherheits- und Technologiebewertung

UMID 02/2024 erschienen: Verbot quecksilberhaltiger Kosmetika

<p>Titelthema des Heftes: Internationale Herausforderungen bei der Regulierung des Einsatzes von Quecksilber in Kosmetika wie hautaufhellenden Cremes. Weitere Themen: Die Kommission Environmental Public Health zum Potenzial des Abwassermonitorings, Allergien als wichtiges Thema im BfR, Erkenntnisse aus GerES V, ein neuer Fragebogen für GerES VI und der Sachstandsbericht Klimawandel und Gesundheit.</p><p>Weltweit regelt das Minamata-Übereinkommen zu Quecksilber unter anderem den Einsatz in Kosmetika. In der EU wird dies durch die EU-Kosmetikverordnung umgesetzt. In vielen anderen Ländern mangelt es jedoch oftmals noch an der nationalen Umsetzung des Übereinkommens, ebenso fehlen Durchsetzungs- und Überprüfungsmöglichkeiten, wenn Regularien vorhanden sind. Dies stellt eine Gefahr für Mensch und Umwelt dar. Im Titelbeitrag der aktuellen UMID-Ausgabe werden diese internationalen Herausforderungen am Beispiel hautaufhellender Cremes erläutert und mögliche Lösungsansätze aufgezeigt.</p><p>Weitere Beiträge thematisieren den bisherigen Stand der Forschung zum Abwassermonitoring und neue Potenziale über bisherige Anwendungen hinaus, Arbeits- und Forschungsschwerpunkte zum Thema Allergien am ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/b?tag=BfR#alphabar">BfR</a>⁠, welche Aussagen über Zusammenhängen zwischen Umwelteinflüssen und gesundheitlichen Parametern im Rahmen der Deutschen Umweltstudie zur Gesundheit (GerES) möglich sind, einen neuen Fragebogen für GerES VI zum Thema ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/w?tag=Wetter#alphabar">Wetter</a>⁠ und ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klima#alphabar">Klima</a>⁠ und den Nutzen des Sachstandsberichts ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimawandel#alphabar">Klimawandel</a>⁠ und Gesundheit für einen Austausch mit dem Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) und anderen Entscheidungstragenden.</p><p>Die Zeitschrift UMID: Umwelt und Mensch – Informationsdienst erscheint zweimal im Jahr und informiert über aktuelle Themen aus Umwelt &amp; Gesundheit, Umweltmedizin und Verbraucherschutz. Die ausschließlich online erscheinende Zeitschrift UMID kann kostenfrei <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/newsletter">hier</a> abonniert werden.</p>

Messung der nassen Quecksilberdeposition unter dem Kronendach von Wäldern an drei Standorten unterschiedlicher Belastung

Quecksilber ist ein hochgiftiger Stoff, der sich nach wie vor in Humusauflagen von Wäldern anreichert und das Potenzial besitzt auf lange Sicht Ökosystemfunktionen zu stören. Nach Inkrafttreten der UN Minamata-Konvention zu Quecksilber (Hg) erarbeiten internationale Arbeitsgruppen derzeit Monitoringkonzepte, um die Wirksamkeit der Konvention überprüfen zu können. Gefragt sind Methoden, die einerseits für die Parteien erschwinglich sind, andererseits zuverlässige Aussagen zur Erfolgskontrolle liefern und Rückschlüsse auf die Minderung nachteiliger Wirkungen auf Mensch und Umwelt zulassen. Quecksilber wird aufgrund seiner physikalischen und chemischen Eigenschaften global in der Atmosphäre verteilt und erreicht aquatische und terrestrische Ökosysteme durch Deposition. Im Wald ist die atmosphärische Deposition praktisch der einzige Eintragspfad. Innerhalb dieser Ökosysteme wird Hg anders verteilt als im Freiland, weshalb die im UBA Messnetz durchgeführten Wet-only-Messungen der nassen Deposition nicht ausreichen. Für weitere Begründungen der Notwendigkeit, die Hg-Deposition unter dem Kronendach von Wäldern zu messen, verweisen wir auf die Unterlagen zum Vorläufervorhaben (FKZ 3717 51 2560). In diesem wurde eine Methode für solche Messungen entwickelt und an einem Standort im Göttinger Wald erfolgreich getestet. In dem neuen Projekt sollen nun die Messungen entsprechend der entwickelten Methodik auf sechs Messflächen an drei Standorten in Deutschland mit unterschiedlichem Belastungsniveau (NRW, Bayern, Niedersachsen) für je ein Jahr durchgeführt werden (pro Jahr an drei Messflächen, deshalb Dauer der Messungen insgesamt 2 Jahre). Damit werden zum einen die entwickelte Methodik an anderen Standorten weiter getestet und gleichzeitig erste Depositionsraten über ein Jahr erhoben, die späteren Auswertungen und internationalen Vergleichen zur Verfügung stehen. Die Methodik soll in internationalen Gremien vorgestellt und im Monitoring-Handbuch des ICP Forest publiziert werden.

Anreicherung Quecksilber in Nahrungsnetz

Das biogeochemische Verhalten von Quecksilber ist komplex. In Gewässern bilden vor allem rezente Gewässersedimente das Quecksilberreservoir für die durch sulfatreduzierende Bakterien katalysierte Methylierung von Quecksilberionen unter anoxischen Bedingungen. Wie im aquatischen finden auch in terrestrischen Kompartiment Methylierungsprozesse statt. Um 0.01 - 3 % des Quecksilbers in Böden entfallen auf Methylquecksilber. Eine hohe Bodenfeuchtigkeit und leichte Verfügbarkeit von organischem Kohlenstoff begünstigen seine Bildung. Methylquecksilber ist für aquatische und terrestrische Organismen ausgesprochen toxisch, besonders problematisch ist seine Anreicherung im Nahrungsnetz. Für an der Spitze der Nahrungskette stehende Raubtiere können hohe Methylquecksilber-Gehalte problematisch sein. Die Datenlage zur Belastung von Tieren insbesondere höherer trophischer Stufen ist nicht mehr aktuell und/oder lückenhaft. Ziel des Projekts ist die Schliessung dieser Kenntnislücken. Laut Übereinkommen von Minamata sind Überwachungsdaten zum Vorkommen von Quecksilber in biotischen Umweltmedien ein wichtiges Element der Berichterstattung. Projektziele: Erhebung der Quecksilberbelastung bei Tieren Die Quecksilberbelastung soll in geeigneten Tierarten des aquatischen und terrestrischen Kompartiments bestimmt werden. Diese Bestandsaufnahme dient als Ausgangspunkt zur Beurteilung der zeitlichen Entwicklung der Belastung für zukünftige Untersuchungen. Anhand der Daten soll das aktuelle Risiko der Exposition von Tieren höherer trophischer Stufen gegenüber Quecksilber bestimmt werden.

Entwicklung von Kriterien zur Beurteilung der Wirksamkeit der Minamata Konvention zu Quecksilber

Das globale Umweltübereinkommen über Quecksilber, die Minamata-Konvention, wurde 2013 gezeichnet und tritt voraussichtlich im Jahr 2017 in Kraft. Die Konvention soll erstmals spätestens sechs Jahre nach Inkrafttreten bewertet werden. Zu diesem Zweck werden im Rahmen der ersten Vertragsstaatenkonferenz (September 2017) Regelungen festgelegt, damit ein Überblick über das Vorhandensein und die Bewegungen von Quecksilber und Quecksilberverbindungen in der Umwelt, sowie in biotischen Medien und schutzbedürftigen Bevölkerungsgruppen möglich ist. Das Sekretariat hat dabei in Zusammenarbeit mit nationalen Regierungen, regionalen und subregionalen Monitoringprogrammen und Partnerschaften, der WHO, regionalen Vertretern, regionalen und nationalen Institutionen, Hochschulen, Industrie und Zivilgesellschaft folgende Schwerpunkte identifiziert: - Identifizierung der Datentypen, die auf regionaler Basis vergleichbar sein könnten, sowie deren Verfügbarkeit - Schaffung eines Rahmens für ein globales Monitoring-Konzept, das vergleichbare Ergebnisse einer künftigen Überwachung integriert, die Länder und Stakeholder wählen können - die Entwicklung eines Strategieentwurfs zur Einbeziehung von Berichten und anderen Überwachungsinformationen, die bei der Bewertung der Wirksamkeit des Übereinkommens verwendet werden können Die oben genannten Schwerpunkte sind bei der Erarbeitung der Kriterien zu berücksichtigen. Im Rahmen des geplanten Projektes sollen die dementsprechenden Kriterien zur Beurteilung der Wirksamkeit auf Grundlage der dann bestehenden Minamata-Konvention über Quecksilber auf internationaler Ebene entwickelt werden. Diese Kriterien sind notwendig, um die Wirksamkeit des Übereinkommens zu beurteilen und die Zielerreichung der Konvention zu gewährleisten: 'die menschliche Gesundheit und die Umwelt vor anthropogenen Emissionen und Freisetzungen von Quecksilber und Quecksilberverbindungen zu schützen' (Artikel 1, Minamata-Konvention).

Entwicklung und Test von Methoden zur Messung der nassen Quecksilberdeposition unter dem Kronendach von Wäldern

Die Umsetzung der 2017 in Kraft getretenen UN Minamata Konvention zu Quecksilber (Hg) erfordert es, zuverlässige, bezahlbare Monitoring-Verfahren für die Hg-Belastung in der Umwelt zu entwickeln. Das Vorhaben wird Messmethoden für nasse (bulk)-Deposition in Wäldern (unter Krone) entwickeln und an geeigneten Standorten des intensiven forstlichen Monitoring testen. Im Ergebnis wird eine wissenschaftlich fundierte Einschätzung der Machbarkeit solcher Messungen und gegebenenfalls eine Weiterentwicklung der Methoden erwartet.

Quecksilberemissionen aus industriellen Quellen - Status Quo und Perspektiven

Ausgangslage/Zielstellung/Methodik des Vorhabens: A) Ausgangslage: Quecksilber und seine Verbindungen können schädliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt haben. Es gibt verschiedene internationale und europäische Vereinbarungen und Richtlinien, die die Verwendung von Quecksilber und dessen Eintrag in die Umwelt regeln, unter anderem die OSPAR-Konvention, das UNECE-Schwermetall-Protokoll, die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) der EU und die demnächst in Kraft tretende Minamata Konvention. Mit den Maßnahmen, die heute zur Minderung der Quecksilberemissionen in relevanten Industriesektoren, wie Großfeuerungsanlagen, Metall- und Nichteisenmetallindustrie, Zementindustrie, eingesetzt werden, wird das Quecksilber zwar aus dem jeweiligen Prozess ausgeschleust, aber in vielen Fällen werden die mit Quecksilber verunreinigten Abfälle und Nebenprodukte in anderen Prozessen als Sekundärrohstoffe eingesetzt, z.B. REA-Gips in der Gips- oder Zementindustrie, Flugaschen aus GFA in der Zementindustrie und Filterstaub aus der Zementklinkerproduktion im Endprodukt Zement. Mit diesem Vorgehen werden zwar lokal die Quecksilberemissionen verringert, aber an anderer Stelle neue Quecksilberemissionen erzeugt bzw. das Quecksilber mit Produkten großflächig verteilt. Echte Quecksilbersenken, mit denen das Quecksilber dauerhaft aus den Kreisläufen ausgeschleust wird, gibt es in vielen Bereichen nicht. Eine Erfüllung der in den oben genannten Vereinbarungen und Richtlinien verankerten Ziele scheint damit schwer erreichbar. B) Ziel des Vorhabens soll es sein, die Machbarkeit der Schaffung von echten Quecksilbersenken zu untersuchen. Dazu sollen aktuelle Entstehungsorte und Verbreitungspfade dokumentiert und Möglichkeiten zur Schaffung echter Quecksilbersenken näher beleuchtet werden. Wissenslücken sollen dokumentiert und Forschungsbedarf identifiziert werden. Einzelne sektorspezifische Fragestellungen sollen tiefergehend untersucht werden und ggf. mit... Text gekürzt

Governance-Instrumente zur Förderung eines umweltgerechten Abbaus von Importrohstoffen - Analyse und Bewertung des nationalen, europäischen und internationalen Rechtsrahmens im Hinblick auf Umwelt- und Sozialstandards beim internationalen Rohstoffabbau und Erarbeitung von Handlungsoptionen

Neben den großen Bergbaunationen der Industrieländer (CAN, AUS) verfügen insbesondere Staaten im globalen Süden häufig über große Vorkommen an Bodenschätzen. Rohstoffabbau und -aufbereitung erfolgen zu einem großen Teil durch international agierende privatwirtschaftliche Akteure, aber auch durch große Staatskonzerne. Je nach Rohstoff spielt auch der legale und illegale Klein- und Kleinstbergbau eine wichtige Rolle. Umwelt- und Sozialstandards und Sektor-Governance in rohstoffexportierenden Staaten sowie internationale Vorgaben sind vielfach nicht ausreichend, um das Auftreten erheblicher negativer Umweltauswirkungen und sozialer Probleme, die z.B. durch die negativen Umweltwirkungen ausgelöst werden, bei der Gewinnung der Rohstoffe zu vermeiden. Eine steigende Nachfrage nach Rohstoffen führt zudem zur steten Erschließung neuer Lagerstätten, u.a. in sensiblen, bislang wenig genutzten Ökosystemen wie Regenwäldern. Eine stärkere Regulierung des internationalen Bergbausektors ist aus Umweltsicht daher notwendig. Ansätze für internationale Vorgaben zum Umweltschutz und sozialen Aspekten mit Bezug zum Bergbau finden sich in verschiedenen Völkerrechtsquellen und 'soft law'-Dokumenten (bspw. Menschenrechte, Rechte indigener Völker, Minamata-Konvention, bilaterale Rohstoffabkommen zwischen Deutschland und Partnerstaaten). Diese Vorgaben sind jedoch nicht umfassend und bergbauspezifisch und führen in der Praxis aufgrund verschiedener Defizite, bspw. im Vollzug, nicht zu ausreichendem Umweltschutz und sozial verträglichem Bergbau. Das Vorhaben soll daher internationale Governance-Instrumente identifizieren, die geeignet sind, internationale Standards bei der Gewinnung direkt und indirekt importierter Rohstoffe zu fördern. Es soll insbesondere Defizite des bestehenden Governance-Rahmens aufzeigen und bewerten, welche Ansätze am vielversprechendsten sind, um den Umweltschutz unter Berücksichtigung des sozioökonomischen Kontextes im Rohstoffsektor zu stärken.

Minamata-Übereinkommen tritt in Kraft

Am 18. Mai 2017 ratifizierten die Europäische Union und sieben ihrer Mitgliedstaaten ( Bulgarien, Dänemark, Ungarn, Malta, Niederlande Rumänien und Schweden) die internationale Minamata-Konvention im Office of Legal Affairs im Hauptquartier der Vereinten Nationen in New York. Das Abkommen wurde somit von mehr als 50 Staaten ratifiziert und tritt am 16. August 2017 offiziell in Kraft.

Bundesregierung bringt Ratifizierung des internationalen Quecksilber-Abkommens auf den Weg

Am 15. Februar 2017 beschloss das Bundeskabinett den Entwurf eines Vertragsgesetzes zum Übereinkommen von Minamata, dem internationalen Vertrag zum Umgang mit Quecksilber. Nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens kann Deutschland das Übereinkommen ratifizieren und Vertragspartei eines weiteren wichtigen Umweltabkommens werden. Das Minamata-Übereinkommen verbietet ab 2020 weltweit die Produktion und den Verkauf quecksilberhaltiger. Ferner soll die Verwendung des Schwermetalls in industriellen Prozessen eingeschränkt werden. Quecksilberabfälle dürfen nach dem Abkommen nur unter strengen Auflagen gelagert und entsorgt werden.

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