Der Ausbau der Windenergie an Land ist dringend erforderlich, um die nationalen und internationalen Klimaschutzziele zu erreichen. Pauschale Festlegungen von Mindestabständen zu Wohnnutzungen auf Landesebene hält das UBA nicht für sinnvoll. Bei einem Mindestabstand von 2.000 m wäre kein nennenswerter Ausbau der Windenergie mehr möglich. Außerdem sind pauschale Vorgaben nicht immer geeignet, einen bestmöglichen Schutz der verschiedenen Schutzgüter (neben Lärmschutz zum Beispiel auch natur- und artenschutzrechtliche Belange) zu gewährleisten. Vielmehr sollten die zuständigen Behörden den Spielraum behalten, zwischen den verschiedenen Belangen im Einzelfall abzuwägen und zu entscheiden. Die Öffentlichkeit sollte frühzeitig, transparent und umfassend informiert werden. Quelle: https://www.umweltbundesamt.de
Für ein ausreichendes Wettbewerbsniveau in den Ausschreibungen und für den weiteren Ausbau der Windenergie ist verfügbare Fläche eine zentrale Voraussetzung. Ziel des Vorhabens war die Identifikation möglicher Flächenengpässe. Ermittelt wurde das Leistungspotenzial der aktuellen Flächenkulisse, d.h. der Bestands- und Entwurfspläne auf regionaler und kommunaler Ebene. Die Gegenüberstellung mit den notwendigen Ausbauzielen zeigt, dass das ermittelte Leistungspotenzial rechnerisch die Ausschreibungsvolumina nach dem EEG bis 2030 etwas übersteigt, jedoch erheblichen Unsicherheiten unterliegt. Die Ergebnisse sind für Bundes- und Landesministerien, welche sich mit dem Ausbau der Windenergie befassen, relevant.