Das Projekt "Mindestabstände Schiff - Sohle zur Vermeidung von Steinschlägen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesanstalt für Wasserbau durchgeführt. Bei der Bemessung von Sohlensicherungen durch lose Schüttsteine, wie sie z. B. in Dammstrecken von Kanälen zum Schutz der Dichtungen verwendet werden, stellt sich nicht nur die Frage nach den erforderlichen Steingrößen und Deckwerkdicken, sondern auch nach den erforderlichen Mindestabständen zwischen Schiffsboden und Sohle, um zu vermeiden, dass Steine vom Schiffspropeller angesaugt werden und die Schiffspropeller durch Steinschläge beschädigen. Die Steinschlagproblematik ist auch in Flussabschnitten mit grobkörniger Gewässersohle, wie sie in Erosionsstrecken vorkommen, relevant und kann dort die mögliche Abladetiefe beschränken. Nach Untersuchungen im Modellmaßstab am DST in Duisburg, Naturuntersuchungen (BAW und DST) zur Frage des Ansaugbeginns bzw. zu den dabei entstehenden Propellerschäden, Überfahrversuchen im Rahmen des Monitoring-Programms für ein Sohlendeckwerk bei Aicha an der Donau, Naturversuchen im WDK zum Schraubstrahlangriff auf die Gewässersohle und Untersuchungen mit dreidimensionalen Modellverfahren zur Strömungs- und Druckverteilungen in freien Propellern und solchen mit Kort-Düse, die es nunmehr erlauben, Mindestabstände für bestimmte Randbedingungen einzugrenzen, soll sich die Projektarbeit in den Folgejahren auf die Verifizierung der Modellansätze anhand aussagefähiger Naturdaten beschränken. Hierzu gehören Beobachtungen zu gewählten Abladetiefen in der Gebirgsstrecke des Rheins. Die Abladetiefen wurden vom WSA Bingen im Februar 2006 über zwei Wochen erfragt. Sie wurden mit den kleinsten Wassertiefen im Schiffspfad verglichen. Danach wurde von der Schifffahrt an Engstellen ein Mindestflottwasser von im Mittel 0,1 - 0,2 m gewählt, dies trotz der Tatsache, dass die Rheinsohle in der Gebirgsstrecke z. T. grobkörnige Sohlsedimente aufweist. Begrenzte Schäden aus Steinschlägen werden offenbar zu Gunsten einer möglichst großen Abladetiefe in Kauf genommen. Dies steht im Einklang mit bisherigen Untersuchungsergebnissen, wonach signifikante Schäden erst bei Steingrößen von mehr als ca. 60 mm entstehen, die in der Gebirgsstecke des Rheines an Engstellen nur vereinzelt auftreten.
Das Projekt "Standortuntersuchung für Windkraftanlagen im Kreis Mittweida" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden (FH), Fachbereich Landbau,Landespflege durchgeführt. Die Aufgabe der Planung bestand darin, in Zusammenarbeit mit dem Staatlichen Umweltfachamt Chemnitz neue Standorte für Windkraftanlagen (WKA) im Kreis Mittweida zu finden sowie ein Verfahren zu entwickeln, das Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes erfasst. Anlass war die große Zahl an Anträgen auf Errichtung von WKA in einem Gebiet, für das noch kein Regionalplan verabschiedet wurde und in dem sich viele Flächennutzungspläne noch in der Planungsphase befinden. Im untersuchten Gebiet des Kreises Mittweida waren mit Stand Juni 1999 sieben Windkraftanlagen errichtet worden. Diese sieben Standorte wurden im Projekt mit Hilfe eines Geographischen Informationssystems (GIS) näher untersucht. Dabei wurden die Einhaltung von Ausschlussgebieten (z.B. Siedlungen, Wälder usw.) und notwendigen Pufferzonen als Eignungskriterium ausgewählt. Im Ergebnis befindet sich nur eine Windkraftanlage auf einer nach diesen Kriterien geeigneten Fläche. Zwei Standorte liegen zu nah an Siedlungen. Die Anlage am Standort Bockendorf sowie die südliche Anlage am Standort Hoyersdorf haben nur ca. 450 m Abstand zur nächsten Siedlung. Gefordert werden 500 m. Die Anlage am Standort Diethensdorf unterschreitet den geforderten Abstand von 100 m zu Bundesstraßen und Autobahnen um ca. 50 m. Bei den drei Anlagen des Standortes Eulendorf wurde der geforderte Abstand von 5.000 m zu anderen bereits errichteten Windkraftanlagen nicht eingehalten. Der Abstand zur Anlage des Standortes Bockendorf beträgt nur ca. 3.800 m bis 4.000 m. Die Ergebnisse des Projektes lassen keinen Zweifel daran, dass die raumplanerischen Vorgaben und einschlägigen Richtlinien bei der Planung und Errichtung von WKA nicht strikt beachtet wurden.