Das Projekt "Mindestabstände Schiff - Sohle zur Vermeidung von Steinschlägen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesanstalt für Wasserbau durchgeführt. Bei der Bemessung von Sohlensicherungen durch lose Schüttsteine, wie sie z. B. in Dammstrecken von Kanälen zum Schutz der Dichtungen verwendet werden, stellt sich nicht nur die Frage nach den erforderlichen Steingrößen und Deckwerkdicken, sondern auch nach den erforderlichen Mindestabständen zwischen Schiffsboden und Sohle, um zu vermeiden, dass Steine vom Schiffspropeller angesaugt werden und die Schiffspropeller durch Steinschläge beschädigen. Die Steinschlagproblematik ist auch in Flussabschnitten mit grobkörniger Gewässersohle, wie sie in Erosionsstrecken vorkommen, relevant und kann dort die mögliche Abladetiefe beschränken. Nach Untersuchungen im Modellmaßstab am DST in Duisburg, Naturuntersuchungen (BAW und DST) zur Frage des Ansaugbeginns bzw. zu den dabei entstehenden Propellerschäden, Überfahrversuchen im Rahmen des Monitoring-Programms für ein Sohlendeckwerk bei Aicha an der Donau, Naturversuchen im WDK zum Schraubstrahlangriff auf die Gewässersohle und Untersuchungen mit dreidimensionalen Modellverfahren zur Strömungs- und Druckverteilungen in freien Propellern und solchen mit Kort-Düse, die es nunmehr erlauben, Mindestabstände für bestimmte Randbedingungen einzugrenzen, soll sich die Projektarbeit in den Folgejahren auf die Verifizierung der Modellansätze anhand aussagefähiger Naturdaten beschränken. Hierzu gehören Beobachtungen zu gewählten Abladetiefen in der Gebirgsstrecke des Rheins. Die Abladetiefen wurden vom WSA Bingen im Februar 2006 über zwei Wochen erfragt. Sie wurden mit den kleinsten Wassertiefen im Schiffspfad verglichen. Danach wurde von der Schifffahrt an Engstellen ein Mindestflottwasser von im Mittel 0,1 - 0,2 m gewählt, dies trotz der Tatsache, dass die Rheinsohle in der Gebirgsstrecke z. T. grobkörnige Sohlsedimente aufweist. Begrenzte Schäden aus Steinschlägen werden offenbar zu Gunsten einer möglichst großen Abladetiefe in Kauf genommen. Dies steht im Einklang mit bisherigen Untersuchungsergebnissen, wonach signifikante Schäden erst bei Steingrößen von mehr als ca. 60 mm entstehen, die in der Gebirgsstecke des Rheines an Engstellen nur vereinzelt auftreten.