Fehlerhafte Zertifikate in Höhe von rund 215.000 Tonnen CO₂ gelangen nicht in den Markt Die intensive und komplexe Aufklärungsarbeit des Umweltbundesamtes (UBA) in Sachen „Upstream Emission Reductions“ (UER) zeigt weitere Erfolge: „Bei acht UER-Projekten in China, bei denen bis zum 31. August 2024 über die Freischaltung entschieden werden musste, werden wir aufgrund von uns ermittelter Unregelmäßigkeiten die beantragten Freischaltungen nicht durchführen. Es werden aus diesen Projekten also keine neuen UER-Zertifikate in den Markt gelangen. Das ist eine gute Nachricht“, sagte UBA-Präsident Dirk Messner. Sein weiteres Fazit ist, dass die reine Begutachtung von UER-Projekten aus der Ferne auf Basis von Satellitenbildern oder die Papier-Prüfung der von Projektträgern eingereichten Berichte oftmals nicht ausreiche, um den Missbrauch des UER-Systems aufzudecken und nachzuweisen. Das UBA hat sich daher zusätzlich zu seinen eigenen Ermittlungen durch eine internationale Anwaltskanzlei unterstützen lassen. Diese hat Projekte in China vor Ort im Auftrag des UBA untersucht. Insgesamt gibt es weltweit 75 UER-Projekte, zumeist in China – das UBA wird neben den acht Projekten auch weitere kritische UER-Projekte untersuchen. UER-Projekte sind Maßnahmen zu Minderung von CO 2 -Emissionen bei Kraftstoffen im „Upstream“-Bereich, d.h. vor der Verarbeitung des Rohöls in der Raffinerie. Ein typisches Beispiel ist das Abstellen von so genannten Fackelungen auf Ölbohrtürmen, die üblicherweise Begleitgase bei der Förderung von Erdöl vor Ort verbrennen, da sich der Umbau der Anlage zur Sammlung und Speicherung der Gase nicht rentiert. Bei der Fackelung entstehen jedoch CO 2 -Emissionen, die sich durch erfolgreiche UER-Projekte vermeiden lassen. UER-Projekte sind attraktiv für die Mineralölwirtschaft, die damit eine vergleichsweise kostengünstige Möglichkeit hat, ihre Treibhausgasminderungsquote nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz zu erfüllen. Bei sieben der acht Projekte – die von großen, internationalen Unternehmen durchgeführt werden – wurden die Anträge auf Freischaltung von UER-Zertifikaten für 2023 zurückgezogen, nachdem das UBA die Projektträger mit gravierenden rechtlichen und technischen Ungereimtheiten bei ihren Projekten konfrontiert und eine Vor-Ort-Überprüfung angedroht hatte. Das UBA hat so sichergestellt, dass für diese Projekte keine UER-Nachweise für 2023 mehr ausgestellt werden können. Insgesamt hat das UBA auf diese Weise verhindert, dass unberechtigte UER-Zertifikate im Umfang von 159.574 Tonnen CO 2 -Äquivalente in den Markt gelangt sind. Bei einem weiteren Projekt in China hat das UBA die Ausstellung von UER-Zertifikaten untersagt, weil das Projekt, wie umfassende Satellitenbild- und vertiefte technische Analysen durch UBA-Experten ergaben, vorzeitig begonnen wurde. Ein solcher vorzeitiger Beginn ist nach der Verordnung zur Anrechnung von Upstream-Emissionsminderungen auf die Treibhausgasquote (UERV) nicht zulässig. Hier hat das UBA durch die Versagung der Freischaltung verhindert, dass allein aus diesem Projekt unberechtigte UER-Zertifikate im Umfang von 55.225 Tonnen CO 2 -Äquivalenten in den Markt gelangten. Den nächsten Aufklärungsschwerpunkt setzt das UBA zusätzlich zu den acht Projekten mit Freischaltungsanträgen für das Jahr 2023 auf weitere 13 Projekte. In allen diesen 21 Projekten wurden die Projektträger um Autorisierung von Kontrollbesuchen vor Ort gebeten. In nur fünf dieser 21 Projekte hat das UBA diese Autorisierungen uneingeschränkt bekommen; zwei der Besuche fanden schon statt, drei weitere stehen aus. „Für uns ist die Verweigerung der Vor-Ort-Kontrollen ein sehr starkes Indiz, dass die Projektträger nicht bereit sind, ihre Verpflichtungen unter der UERV zu erfüllen, oder – wie in der UERV gefordert – die erforderliche Kontrolle über die Projekte haben. Wir nehmen das unter anderem zum Anlass, die Aufhebung unserer Zustimmung zu diesen Projekten zu prüfen. Und wir werden sicherstellen, dass nur noch rechtmäßige UER-Zertifikate neuer Projekte in den Markt kommen“, so UBA-Präsident Dirk Messner. Neben den acht nun nicht freigeschalteten Projekten wird das UBA weitere kritische UER-Projekte weltweit überprüfen, bis alle Vorwürfe ausgeräumt sind. „In den nächsten Wochen und Monaten wird das UBA seine Aufklärungstätigkeit, auf der Grundlage der jetzt vorliegenden Erkenntnisse aus China, mit Hochdruck fortsetzen. Dafür setze ich mich persönlich mit einem ganz erheblichen Teil meiner Arbeitszeit ein“, sagte Messner. Die vielen Kolleginnen und Kollegen im UBA, die intensiv mit der Aufklärung des UER-Komplexes befasst sind, werden dabei von einer internationalen Rechtsanwaltskanzlei mit deren Partnerkanzlei in China unterstützt. Die Kanzlei fungiert als „Augen und Ohren“ des UBA vor Ort. Parallel ermittelt – laut Pressemitteilung – die Staatsanwaltschaft Berlin gegen 17 Personen wegen des Verdachts des gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Betruges. Bei den Beschuldigten handelt es sich um die Geschäftsführer bzw. Mitarbeitende von Prüfstellen, die an der Verifizierung UER-Projekten beteiligt gewesen sein sollen. Gegen die Beschuldigten bestehe der Anfangsverdacht, die zuständigen Mitarbeitenden des UBA hinsichtlich der Existenz und/oder jedenfalls der Antragsberechtigung verschiedener Klimaschutzprojekte getäuscht zu haben, weshalb zwischenzeitig gewährte Sicherheiten der Projektträger nicht zugunsten der Staatskasse vereinnahmt werden konnten.
Große Bühne für das kleinste Element des Periodensystems: Beim heutigen „Wasserstoff-Forum Ost“ in Berlin informierten sich auf Einladung des Energieministeriums mehr als 200 Fachleute aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik unter anderem über aktuelle Wasserstoffprojekte „made in Sachsen-Anhalt“. Im Fokus stand ein aktuelles Gutachten des Kölner Beratungsunternehmens r2b energy consulting, wonach der Wasserstoffbedarf allein in Sachsen-Anhalt bis 2045 von derzeit gut 10 auf bis zu 30 Terrawattstunden steigen kann. Etwa drei Viertel des künftigen Bedarfs an grünem Wasserstoff könnten wirtschaftlich in Sachsen-Anhalt erzeugt werden – mit positivem Nebeneffekt: Der Aufbau von Produktions-, Speicher- und Transportkapazitäten für grünen Wasserstoff sowie der ebenfalls notwendige weitere Ausbau erneuerbarer Energien würde rund 27.000 zusätzliche Arbeitsplätze schaffen und die Wertschöpfung im Land um jährlich rund 1,5 Milliarden Euro erhöhen. Das Gutachten zeigt auch, wo derzeit noch Hindernisse für den erfolgreichen Hochlauf einer wettbewerbsfähigen grünen Wasserstoffwirtschaft in Ostdeutschland bestehen. Daher hat Sachsen-Anhalts Energieminister Prof. Dr. Armin Willingmann heute ein Positionspapier mit notwendigen Maßnahmen auf nationaler wie europäischer Ebene an den Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Klima, Michael Kellner , überreicht. Handlungsbedarf sieht Willingmann vor allem in drei zentralen Bereichen: beim zügigen Aufbau der Transportinfrastruktur, bei Rahmenbedingungen für den Ausbau von Speichern sowie bei Regeln für Produktion und Nutzung von grünem und emissionsarmem Wasserstoff, insbesondere im Bereich der Zertifizierung. Zu den wichtigsten Maßnahmen, die der Bund möglichst noch im Sommer 2024 anstoßen bzw. umsetzen sollte, gehören: Willingmann sagte: „Wasserstoff ist zwar das kleinste Element im Periodensystem, hat aber riesige Bedeutung für den Erfolg der Energiewende. Grüner Wasserstoff, der mithilfe von Wind- und Sonnenstrom erzeugt wird, kann als klimafreundlicher Rohstoff und Energieträger genutzt werden; das macht ihn vor allem für energieintensive Branchen wie Chemie- und Metallindustrie oder Mineralölverarbeitung doppelt wertvoll. Daher bleibt Sachsen-Anhalt beim Zukunftsthema grüner Wasserstoff weiter am Ball. Als traditionelles Wasserstoffland mit hoher Expertise bei Herstellung, Nutzung und Forschung sowie einer Top-Infrastruktur haben wir das Zeug zur erfolgreichen Modellregion. Dafür wollen wir konsequent an den richtigen Stellschrauben drehen.“ Deshalb sollen die Forderungen aus dem Positionspapier auch in einen Antrag für die nächste Energieminister-Konferenz eingehen, die Mitte Mai in Kiel stattfinden wird. Zusätzlich zum Überblick über das Gutachten und aktuelle Projekte aus Wirtschaft und Wissenschaft wurde im Rahmen des heutigen „Wasserstoff-Forums Ost“ auch erstmals der neue Wasserstoff-Imagefilm des Landes gezeigt, der im Auftrag von Energieministerium und Landesenergieagentur entstanden ist. Wasserstoff-Gutachten, Positionspapier und Imagefilm sind hier zu finden: https://lsaurl.de/wasserstoffland . Hintergrund : Erst Anfang März 2024 hatten die sechs ostdeutschen Länder die „Initiative für Wasserstoff in Ostdeutschland“ (IWO) offiziell aus der Taufe gehoben, um die Zusammenarbeit zu stärken. Die gemeinsame Plattform soll Politik, Wirtschaft und Wissenschaft im Osten beim Thema „Güner Wasserstoff“ eng vernetzen und so den Aufbau einer nachhaltigen Wasserstoffwirtschaft befördern. Auch im Rahmen der IWO wird sich Sachsen-Anhalt für die Verbesserung rechtlicher Rahmenbedingungen und den Ausbau der Verteilnetze für grünen Wasserstoff stark machen. In den Aufbau der Wasserstoff-Infrastruktur will Sachsen-Anhalt in den nächsten Jahren gut 58 Millionen Euro investieren; weitere 130 Millionen Euro kommen vom Bund. Zum deutschen Wasserstoff-Kernnetz in Sachsen-Anhalt gehört u.a. die wichtige Ost-West-Pipeline zwischen dem Mitteldeutschen Chemiedreieck, Magdeburg und dem niedersächsischen Salzgitter. Aktuelle Informationen zu interessanten Themen aus Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt gibt es auch auf den Social-Media-Kanäle n des Ministeriums bei Facebook , Instagram , LinkedIn , Mastodon und X (ehemals Twitter ).
Additive sind chemische Zusätze, die in geringen Konzentrationen dosiert einem Produkt Eigenschaften verleihen sollen, die aus regulatorischen, ökologischen oder anwendungstechnischen Gründen als notwendig oder sinnvoll erachtet werden. In der Mineralölindustrie werden solche Zusätze seit über einhundert Jahren eingesetzt. Die Vielfalt der Produkte hat sich über die Jahre durch fortlaufende Anpassung an umweltrelevante und technische Entwicklungen immer weiter vergrößert und stellt heute auch wirtschaftlich eine signifikante Komponente bei der Formulierung moderner Kraft- und Brennstoffe dar. Diese Studie soll den Markt der Kraftstoffadditivierung im Bereich der Straßenverkehrsanwendung und die Additive hinsichtlich ihrer Wirkung auf Emissionen, Abgasnachbehandlungssysteme, Umwelt und Gesundheit beleuchten sowie anwendungstechnisch zumindest einige der im Bericht getroffenen Aussagen anhand von Messungen an einem Referenzmotor überprüfen. Veröffentlicht in Texte | 03/2022.
Additive sind chemische Zusätze, die in geringen Konzentrationen dosiert einem Produkt Eigenschaften verleihen sollen, die aus regulatorischen, ökologischen oder anwendungstechnischen Gründen als notwendig oder sinnvoll erachtet werden. In der Mineralölindustrie werden solche Zusätze seit über einhundert Jahren eingesetzt. Die Vielfalt der Produkte hat sich über die Jahre durch fortlaufende Anpassung an umweltrelevante und technische Entwicklungen immer weiter vergrößert und stellt heute auch wirtschaftlich eine signifikante Komponente bei der Formulierung moderner Kraft- und Brennstoffe dar. Diese Studie soll den Markt der Kraftstoffadditivierung im Bereich der Straßenverkehrsanwendung und die Additive hinsichtlich ihrer Wirkung auf Emissionen, Abgasnachbehandlungssysteme, Umwelt und Gesundheit beleuchten sowie an-wendungstechnisch zumindest einige der im Bericht getroffenen Aussagen anhand von Messungen an einem Referenzmotor überprüfen. Erfordernisse sowie Vorzüge und Nachteile des Einsatzes von Kraftstoffadditiven werden umfänglich in der Literaturrecherche erörtert. Sie beinhalten in den Einschätzungen auch eine Vielzahl von praktischen Erprobungsergebnissen der Hersteller, die während der Genehmigungs- und Zulassungsverfahren für Kraftstoffzusätze bereits vor Markteinführung zu erbringen sind. Theoretisch ist es denkbar, aus einem Rohöl und zugelassenen biogenen Komponenten einen normkonformen Kraftstoff ohne jegliche zusätzlichen Additive herzustellen. Praktisch setzen alle Raffinerien allerdings Additive ein, um in ihren Produktströmen die Normkonformität sicherzustellen. Die über diese sogenannte "Raffinerie-Additivierung" hinausgehende "Premium-Additivierung" hat im Langzeiteinsatz positive Auswirkungen auf die Motorfunktion und kann dadurch das Emissionsverhalten positiv beeinflussen. Von einer signifikanten Gefährdung von Umwelt und Gesundheit durch den Einsatz von Additiven ist nach aktuellem Stand des Wissens nicht auszugehen. Quelle: Forschungsbericht
CO2-Preis für Emissionen aus Wärme und Verkehr – Verkauf der Zertifikate soll im Oktober 2021 starten Die European Energy Exchange AG (EEX) in Leipzig hat am 15. März 2021 den Zuschlag für die Veräußerung von Emissionszertifikaten im nationalen Emissionshandel (nEHS) für Brennstoffe erhalten. Das Umweltbundesamt (UBA) hatte diesen Auftrag als zuständige Stelle für den Vollzug des nEHS europaweit ausgeschrieben. Das Mandat der EEX umfasst den Verkauf der Emissionszertifikate während der gesamten Festpreisphase bis einschließlich 2025. Die Energiebörse wird jetzt unmittelbar mit den Vorbereitungen zur Durchführung des Verkaufs beginnen. Der erste Verkaufstermin ist für Oktober 2021 geplant. Die Zulassung zum Kauf an der EEX ist voraussichtlich ab September möglich. Das nEHS soll dazu beitragen, den CO2-Ausstoß in den Bereichen Wärme und Verkehr zu senken. Bis 2022 sind zunächst Benzin, Diesel, Heizöl, Flüssiggas und Erdgas Teil des nEHS. In das System einbezogen werden nach und nach aber weitere Brennstoffe. UBA -Präsident Dirk Messner: „Die neue CO 2 -Bepreisung in den Bereichen Wärme und Verkehr ist eine der zentralen Maßnahmen des Klimaschutzprogramms 2030. Der Zuschlag an die EEX ist ein wichtiger Meilenstein in der Umsetzung dieses Instruments. Jetzt bekommen auch dort die CO 2 -Emissionen einen Preis.“ Teilnehmer des nEHS sind die sogenannten Inverkehrbringer von Brennstoffen, also etwa Gaslieferanten oder Unternehmen der Mineralölwirtschaft. Die Teilnehmer müssen erstmals bis zum 31.07.2022 über ihre Emissionen des Jahres 2021 berichten sowie zum 30.09.2022 im Emissionshandelsregister der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) Zertifikate für das Berichtsjahr 2021 abgeben und diese vorher an der EEX erwerben. Der Festpreis für ein Zertifikat und damit für eine Tonne CO 2 startet in diesem Jahr mit 25 Euro und wird schrittweise bis 2025 auf 55 Euro ansteigen. Die Rahmenbedingungen für den Verkauf hatte die Bundesregierung im Dezember 2020 in der Brennstoffemissionshandelsverordnung (BEHV) festgelegt. Das Konzept für den Verkauf setzt dabei weitgehend auf bereits vorhandene Marktinfrastrukturen. „Damit gehen wir einen effizienten, sicheren und kostengünstigen Weg und setzen Maßstäbe für das 2026 anschließende Versteigerungsverfahren“, sagt Jürgen Landgrebe, Leiter der Deutschen Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt. An mindestens zwei Terminen pro Woche werden zwischen Oktober und Dezember 2021 Emissionszertifikate des Jahres 2021 zum Erwerb angeboten. Ein Kalender, der sämtliche Verkaufstermine für das laufende Jahr enthält, wird mindestens sechs Wochen vor Start des Verkaufs durch die EEX veröffentlicht. Während der einzelnen Verkaufstermine steht den Teilnehmern ein Zeitfenster von mindestens sechs Stunden zur Übermittlung der Kaufaufträge zur Verfügung. Eine Begrenzung der Kaufmengen pro Teilnehmer zum geltenden Festpreis für Emissionszertifikate des Jahres 2021 (25 Euro) ist in den Verkaufsterminen nicht vorgesehen. Im Folgejahr ist der Kauf von 2021er Zertifikaten jedoch auf zehn Prozent der im Jahr 2021 erworbenen Menge begrenzt. Termine des Verkaufskalenders von Emissionszertifikaten des Jahres 2022, sowie Termine zum begrenzten Nachkauf von Emissionszertifikaten des Jahres 2021, werden rechtzeitig zum Jahresende durch die EEX bekanntgegeben. Pro erworbenem Emissionszertifikat fällt ein Transaktionsentgelt in Höhe eines halben Cents (0,0049 EUR bzw. 0,0058 EUR einschließlich MWSt) an. Es wird keine fixen Entgelte oder Gebühren geben. Inverkehrbringer und andere nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) zulassungsberechtigte Personen können voraussichtlich ab September 2021 einen Zulassungsantrag bei der EEX stellen. Die Zulassungsbedingungen wird die EEX rechtzeitig und transparent auf ihrer Website veröffentlichen. Neben der direkten Teilnahme am Verkauf besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit, die Emissionszertifikate über einen anderen zugelassenen Teilnehmer (Vermittler oder „Intermediär“) zu erwerben. Eine Zulassung an der Verkaufsplattform ist damit nicht verpflichtend. Kosten für die Zulassung an der EEX zum Erwerb der Emissionszertifikate des nEHS fallen nicht an. Weitere Einzelheiten zum Verkauf und zur Zulassung werden den Teilnehmern im Laufe der zweiten Jahreshälfte zur Verfügung gestellt.
Environmental authorities globally are challenged with the complexity of problems associated with contaminated sites. For protecting human beings and the quality of the environmental media air, water and soil, the prevention and elimination of hazards as well as impact mitigation are crucial. This manual presents information and solution-oriented procedures for all stakeholders with a focus on identification, investigation, assessment and remediation of contaminated sites at typical facilities of the oil and gas industry, such as exploration sites, tank farms and refineries. Its application shall contribute to improving the technical and administrative management and the remediation of contaminated sites. Quelle: www.umweltbundesamt.de
Ölraffinerie in Malaysia, Daten für Energie und Emissionen nach #1 (aktualisiert mit #3), für Reststoffe und Wasserbedarf nach #2. Auslastung: 7000h/a Brenn-/Einsatzstoff: Brennstoffe-fossil-Öl Flächeninanspruchnahme: 150000m² gesicherte Leistung: 100% Jahr: 2015 Lebensdauer: 20a Leistung: 1500MW Nutzungsgrad: 95% Produkt: Brennstoffe-fossil-Öl
3 900 Tonnen pro Jahr krebserregendes Benzol, so das Ergebnis von UBA-Studien, entwichen allein in Deutschland beim Betanken von Kfz. Eine unsinnige Gefährdung, denn die giftigen Gase ließen sich durch eine Absaugvorrichtung an den Zapfsäulen verhindern. Das Ringen mit der Mineralölindustrie dauerte bis 1992. Seitdem sind "Saugrüssel" an Zapfsäulen in Deutschland Pflicht. Mit den Saugrüsseln werden die Emissionen zu etwa 85% vermindert. Sie funktionieren allerdings nicht immer einwandfrei, da die Mineralölwirtschaft die Systeme an den Tankstellen nicht häufig genug überprüft und instandsetzt.
THG-Emissionen aus der Schiefergasförderung ("fracking") in den USA, Daten aus #1 für US-Förderung "low" zzgl. internationalem Transport nach #2 Auslastung: 5000h/a Brenn-/Einsatzstoff: Ressourcen gesicherte Leistung: 100% Jahr: 2030 Lebensdauer: 20a Leistung: 1MW Nutzungsgrad: 100% Produkt: Brennstoffe-fossil-Öl
Die Modellierung des Umweltprofils „Schmieröl“ umfasst die Aufwendungen und Emissionen der Herstellung von Schmieröl als Destillationsprodukt von Diesel inklusive sämtlicher Vorprozesse (Gewinnung und Transport von Rohöl, Raffination, Cracken). Dem Schmieröl zugesetzte Additive wurden nicht berücksichtigt. Die Emissionen und Aufwendungen der Raffinerie wurden nach Heizwert den Produkten zualloziert Import: 71472t Produktion: 666820t
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