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Ressortforschungsplan 2023, Wissenschaftliches Monitoring zur Evaluierung und Weiterentwicklung der Regelungen der Ersatzbaustoffverordnung

Die Ersatzbaustoffverordnung tritt am 01.08.2023 in Kraft. Die Verordnung regelt erstmals bundeseinheitlich die Anforderungen an die Herstellung und die Verwendung von mineralsichen Ersatzbaustoffen. Auf Grundlage der abfallwirtschaftlichen Entiwcklungen sollen die Auswirkungen des Vollzugs der Regelungen auf die Verwertung mineralischer Abfälle überprüft werden. Dies soll insbesondere durch eine Bestandsaufnahme der Verwertungswege mineralischer Abfälle, einer Evaluierung der Werteregelungen des Fachkonzepts der Ersatzbaustoffverordnung, die tatsächliche Nutzung von mineralischen Ersatzbaustoffen unter Berücksichtigung der in bautechnischen Normen und Regelwerken festgelegten geeigneten Bauweisen sowie regionaler Verfügbarkeiten und Märkte, die Entwicklung der Deponiemengen der in den Regelungsbereich der Verordnung fallenden mineralischen Abfälle, die Wiederverwendugnspotentiale der Ersatzbaustoffe mit höheren Schadstoffgesamtgehalten im second life sowie die Ableitung von Indikatoren und Parametern, um die zukünftige Entwicklung des Recyclings und der Verwertung mineralischer Ersatzbaustoffe in einem fortlaufenden Monitoring zu verfolgen, umfassen.

REFOPLAN 2022 - Ressortforschungsplan 2022, Entwicklung eines bundeseinheitlichen Softwaretools zur Erfassung und Verwaltung der Verwendung von Ersatzbaustoffen

Gemäß § 23 der Ersatzbaustoffverordnung ist die zuständige Behörde verpflichtet, alle angezeigten Verwendungen von Ersatzbaustoffen in einem Kataster zu erfassen. Im Kataster sind die Angaben der Vor- und Abschlussanzeige aufzunehmen. Solange jedoch keine Möglichkeit besteht, ein elektronisches Kataster zu führen, ist die zuständige Behörde verpflichtet, die angezeigten Verwendungen mineralischer Ersatzbaustoffe aufzubewahren. Die Daten sollen in das Kataster eingepflegt werden, sobald dies zur Verfügung steht. Es soll ein Softwaretool zur Erfassung und Verwaltung der Verwendung von Ersatzbaustoffen entwickelt werden. Die Daten der elektronisch übermittelten Vor- und Abschlussanzeige sollen direkt in das Kataster aufgenommen werden können. Zur Vereinheitlichung des bundesweiten Vollzugs dieser Regelung wird das BMU ein einheitliches Softwaretool entwickeln lassen, welches den Ländern zur Verwendung zur Verfügung gestellt wird und von diesen dezentral genutzt werden kann.

Umweltfreundlicher Betonbau

Einbau Ersatzbaustoffe Hamburg

Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen: Karte zur Beurteilung der Einbaufähigkeit von Ersatzbaustoffen unter Berücksichtigung der Grundwasserflurabstände (Überschwemmungsgebiete, Wasserschutzgebiete und Naturschutzgebiete mit gesonderter Schutzbedürftigkeit sollen als weitere Layer berücksichtigt und zugeschaltet werden). Die Daten werden als WMS-Darstellungsdienst und als WFS-Downloaddienst bereitgestellt.

Naturraum Geest und Marsch Hamburg

Die Zuordnung des Hamburger Stadtgebietes zu den Naturräumen Geest und Marsch wird dargestellt. Die Karte ist auch als Hilfskarte für den Kontext - Einbau Ersatzbaustoffe - zu verstehen. Hier gibt es unterschiedliche Richtlinien je nachdem, ob ein Bauvorhaben in bzw. auf Geest- oder Marsch-Boden geplant ist. Die Daten werden als WMS-Darstellungsdienst, WFS-Downloaddienst und über die OGC API - Features (OAF) Hamburg bereitgestellt.

WFS Einbau Ersatzbaustoffe Hamburg

Web Feature Service (WFS) Einbau Ersatzbaustoffe Hamburg. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.

WMS Einbau Ersatzbaustoffe Hamburg

Web Map Service (WMS) zum Thema Einbau Ersatzbaustoffe Hamburg. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.

Geoportal Hamburg

Das Geoportal Hamburg ist das zentrale Kartenportal der Stadt Hamburg. Es enthält alle verfügbaren Geodaten der Hamburger Verwaltung in der stets aktuellen Version. Die Daten werden hierbei durch die einzelnen Fachbehörden gepflegt und über die Urban Data Platform, der zentralen Datendrehscheibe der Stadt veröffentlicht. Es stehen so mehr als 500 Datensätze verschiedener Kategorien zur Verfügung sowie zahlreiche Werkzeuge zum Suchen, Zeichnen, Messen oder Drucken. Die technische Basis des Geoportals ist die Opensource-Software „Masterportal“ die vom Landesbetreib Geoinformation und Vermessung entwickelt und von zahlreichen anderen Städten und Kommunen genutzt und in Zusammenarbeit gepflegt und weiterentwickelt wird.

(Bemessungs)Grundwasserstand, künstliche Grundwasserdeckschichten und Hintergrundwerte im Grundwasser

Leitfaden mit Erläuterungen im Rahmen der ErsatzbaustoffV und BBodSchV in Rheinland-Pfalz [Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] (BEMESSUNGS)GRUNDWASSERSTAND, KÜNSTLICHE GRUNDWASSERDECKSCHICHTEN UND HINTERGRUNDWERTE IM GRUNDWASSER Leitfaden mit Erläuterungen im Rahmen der ErsatzbaustoffV und BBodSchV in Rheinland-Pfalz IMPRESSUM Herausgeber: Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz (LfU) Kaiser-Friedrich-Str. 7 • 55116 Mainz Tel.: 06131 6033-0 www.lfu.rlp.de Bearbeitung: Unterarbeitsgruppe Grundwasser der Arbeitsgruppe vorbereitende Arbeiten zum Vollzug der Ersatzbaustoffverordnung: Erich Jaeger (SGD Nord), Jürgen Decker (SGD Süd), Dr. Wilhelm Nonte (LfU), Dr. Karlheinz Brand (vormals LfU), Kevin Handke (LfU) Titelbild: Grundwasseroberfläche von Rheinland-Pfalz, Landesamt für Geologie und Bergbau RLP; in der Karte ist die Grundwasser­oberfläche dargestellt. Niederungen/Flussauen (hohe Grundwasser­ stände) sind in Blautönen, grundwasserferne Standorte in Brauntönen dargestellt. Redaktion und Layout: Stabsstelle Planung und Information 2. Auflage April 2024 © Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz 2023 Nachdruck und Wiedergabe nur mit Genehmigung des Herausgebers Inhalt Einleitung und Problemstellung4 (Bemessungs)Grundwasserstand4 Begriffsbestimmung und Zielsetzung4 Grundsätzliches Vorgehen zur Ermittlung des BGWS5 Messreihen und Messdaten zur Ableitung des BGWS5 Kartenwerke zur Einschätzung des BGWS6 Schichtenwasser6 Anthropogene Eingriffe6 Ermittlung des BGWS nach Merkblatt BWK-M87 Die Herstellung künstlicher Grundwasserdeckschichten gemäß EBV8 Hintergrundwerte im Grundwasser8 Anhang 1: Checkliste: Übersichtstabelle der Daten zur Abschätzung des „höchsten zu erwartenden Grundwasserstands“ / Bemessungsgrundwasserstands 9 Anhang 2: Übersicht der Geodaten (Links, Ressourcen, Bezug) 10 Landesamt für Geologie und Bergbau (LGB) Rheinland-Pfalz10 Struktur und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd11 Wasserportal Rheinland-Pfalz11 Bundesanstalt für Geologie und Rohstoffe (BGR)11 Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz (MKUEM)11 Leitfaden Grundwasser EBV - BBodSchV 3 EINLEITUNG UND PROBLEMSTELLUNG Im Rahmen des Inkrafttretens der Mantelverordnung am 01.08.2023 und der darin enthaltenen Arti- kel 1 Ersatzbaustoffverordnung (EBV1) und Artikel 2 Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV2) sollen die darin beschriebenen Anforderungen zum Grundwasserschutz durch diesen Leitfaden mit Erläuterungen konkretisiert werden. Im Rahmen der Arbeitsgruppe zur vorbereitenden Arbeiten für den Vollzug der Ersatzbaustoffverordnung wurden somit für die Ermittlung des höchsten zu erwartenden Grundwasserstandes – Bemessungsgrundwasserstand, zu Herstellung künstlicher Grundwasserdeckschichten und Hinweise zu Hintergrundwerten im Grundwasser Erläuterungen ver- fasst, die dem Anwender und der Anwenderin Hilfestellung geben können. (BEMESSUNGS)GRUNDWASSERSTAND Begriffsbestimmung und Zielsetzung Höchster zu erwartender Grundwasserstand ist gemäß § 2 Nr. 35 ErsatzbaustoffV „der höchste ge- messene oder aus Messdaten abgeleitete sowie von nicht dauerhafter Grundwasserabsenkung unbe- einflusste Grundwasserstand“. Im Folgenden wird er als Bemessungsgrundwasserstand (BGWS) bezeichnet. Entsprechend der Begründung zur Ersatzbaustoffverordnung ist unter dem BGWS der Grundwasser- höchststand zu verstehen, der sich witterungsbedingt und unbeeinflusst von jeglicher Grundwasser- absenkung einstellen kann. Hierzu ist zu ermitteln, auf welcher Höhe das Grundwasser üblicherweise steht und wie hoch es nor- malerweise steigen kann. Seltene Fälle, wie z. B. Hochwasser mit voraussichtlichem Wiederkehrinter- vall von seltener als 100 Jahre, können dabei in der Regel unberücksichtigt bleiben. Der Prognose künftiger Grundwasserstände ist als Beurteilungszeitraum mindestens die voraussichtliche Nutzungs- dauer der technischen Bauwerke sowie höchstens 200 Jahre zugrunde zu legen3. Unter dem „höchsten zu erwartenden Grundwasserstand“ gemäß § 2 Nr. 35 ErsatzbaustoffV ist der freie Grundwasserspiegel (ungespannte Verhältnisse) zu verstehen. Gespannte Grundwasserverhält- nisse sind für die Regelungen der ErsatzbaustoffV nicht relevant, solange die wasserundurchlässigen Schichten, welche die gespannten Verhältnisse bedingen, intakt sind und somit die Druckpotenziale nicht zu einem Einstau des zu beurteilenden Einbaubereichs führen. 1 EBV 2021: Verordnung über Anforderungen an den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen in technische Bau- werke (Ersatzbaustoffverordnung – ErsatzbaustoffV), Artikel 1 der Mantelverordnung, Bundesgesetzblatt Teil I, Nr. 43, 16.07.2021 2 BBodSchV 2021: Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung, Artikel 2 der Mantelverordnung, Bundesgesetz- blatt Teil I, Nr. 43, 16.07.2021 3 Die Beschränkung auf 200 Jahre basiert auf dem der EBV zugrunde liegenden Modell-Zeitraum und hat eher klarstel- lenden Charakter ( BT-Drucksache 19/29636 2021, Begründung zur EBV, S. 221). 4 Leitfaden Grundwasser EBV - BBodSchV Grundsätzliches Vorgehen zur Ermittlung des BGWS Zur Ermittlung des BGWS in anthropogen unveränderten Bereichen wird folgende allgemeine Vorge- hensweise vorgeschlagen: Ersteinschätzung, ob mit Grundwasser zu rechnen ist. Recherche und Sichtung aller vorhandener In- formationen und Unterlagen, die für ein Projektgebiet vorliegen. Dies sind zum Beispiel Grundwasser- messstellen, Ganglinien, Grundwassergleichenpläne, hydrogeologische Kartierungen oder eingemes- sene Grundwasserstände bei Erkundungen im Gelände.  Ermittlung des maximalen Grundwasserstandes anhand der vorliegenden Informationen und Unterla- gen. Dazu kann beispielsweise der aktuelle Wasserstand am Standort mit demjenigen in nahegele- genen Grundwassermessstellen im gleichen Grundwasserleiter und den dortigen maximalen Ständen verglichen werden.  Der BGWS ergibt sich aus dem ermittelten maximalen Grundwasserstand.  In anthropogen veränderten Bereichen sind zusätzlich zu den v. g. Schritten die grundwasserrele- vanten Eingriffe zu erfassen und deren Auswirkungen auf die aktuellen und die künftigen Grundwas- serstände zu berücksichtigen. Weitergehende Informationen zur Vorgehensweise können den folgenden Abschnitten entnommen werden. Messreihen und Messdaten zur Ableitung des BGWS Sofern langjährige Messungen (mindestens 30 Jahre) oder hydrologische Berechnungen vorliegen, kann als Bemessungsgrundwasserstand ein Grundwasserstand herangezogen werden, der statistisch gesehen alle 10 Jahre überschritten wird. Messdaten zu den Grundwassermessstellen können dafür im Wasserportal RLP abgefragt werden, das Landesamt für Umwelt stellt diese Daten bereit (siehe Anhang). Der Beobachtungszeitraum sollte Abfolgen mehrerer Jahre mit Trockenperioden und Nassperioden umfassen, damit die kennzeichnende Schwankungsbreite der Grundwasserhöchst- und Grundwasser- niedrigstände hinreichend sicher erfasst werden kann. Weiterhin sind aufgrund zu erwartender saiso- naler Schwankungen oder Veränderungen der Grundwasserneubildungsraten aufgrund des Klimawan- dels auch mögliche Prognosen mit einzubeziehen. Bei Ableitung des BGWS ist immer auch die Aussagekraft der vorhandenen Werte in Abhängigkeit von der Länge der Messreihe, dem Messintervall und dem Abstand zum Einbauort anzugeben und zu be- rücksichtigen. Hierfür kann die im Anhang 1 (im Internet downloadbare) hinterlegte Checkliste oder eine dazu gleichwertige Übersichtstabelle genutzt werden. Leitfaden Grundwasser EBV - BBodSchV 5

ReMin: Substitution polystyrolbasierter Hartschäume durch zementgebundenen Mineralschaum aus rezykliertem Brechsand in Sandwichhybriddecken für rein mineralische Stoffkreisläufe im Hochbau, Teilprojekt 1: Koordinator und Tragfähigkeit

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