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Bebauungsplan Eidelstedt 53 (2.Änderung) Hamburg

Die 2. Änderung des Bebauungsplans Eidelstedt 53 betrifft die als Gewerbe- und Mischgebiete festgesetzten Bereiche an der Kieler Straße, Elbgaustraße und am Niekampsweg/Antonie-Möbis-Weg.

Bebauungsplan Nr. 31 , "Villeparisis Platz", Urschrift, Gemeinde Wathlingen

Entsprechend der Flächennutzungsplanung soll hier das bisherige Bürgerhaus, zu dem südlich angrenzend ursprünglich noch ein Festplatz gehörte, aufgegeben und durch ein Mischgebiet ersetzt werden. Der Festplatz wurde bereits zu einem früheren Zeitpunkt planungsrechtlich durch ein Allgemeines Wohngebiet ersetzt, das aber wiederum nicht verwirklicht worden ist.

Stadtökologische Perspektiven III - Optimierung urbaner Naturentwicklung: Naturfunktionen und Lebensumwelt der Stadtbewohner im dynamischen Wandel

Ziel des interdisziplinären Forschungsfeldes der Stadtökologie ist es, das Beziehungsgeflecht zwischen städtischen Lebensgemeinschaften und ihrer Umwelt sowie zwischen den einzelnen biotischen und abiotischen Teilgrößen in städtischen Lebensräumen zu untersuchen.Entlang von Transekten (Stadtmitte - Stadtrand) sowie an ausgewählten Standorten und in repräsentativen Funktionsräumen sollen abiotische, biotische und gesellschaftliche Aspekte untersucht werden. Im Mittelpunkt des Forschungsprogramms stehen die Wechselbeziehungen zwischen abiotischer (Boden, Wasser, Luft) und biotischer (Pflanzen, Säugetiere, Vögel, Wirbellose) Umwelt, die aufgezeigt, erklärt und quantifiziert werden. Ein besonderes Anliegen ist dabei auch, Mechanismen der Aufrechterhaltung biologischer Vielfalt in der Stadt und die ökologische Bedeutung der Biodiversität in der städtischen Umwelt herauszuarbeiten. Ebenso sind die Eingriffe des Menschen in den Naturraum und die daraus resultierenden Belastungen für natürliche Ressourcen und für die Biodiversität zu bilanzieren, die eingetretenen ökologischen Veränderungen zu bewerten, Methoden des Monitorings und der Planung weiterzuentwickeln und mit Szenarien zukünftige Entwicklungen zu prognostizieren. Darauf aufbauend und unter Einbeziehung der Wahrnehmung durch die betroffenen Nutzer sollen Vorschläge und Leitbilder für eine verbesserte ökologische Struktur städtischer Funktionsräume (Wohn-, Gewerbe- und Mischgebiete sowie Verkehrsflächen) im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung entworfen werden.

Tempobeschränkungen

In Berlin gibt es auf vielen Straßen Abweichungen von der innerörtlich zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Geschwindigkeitsbeschränkungen tragen dazu bei, den Verkehr in der Großstadt sicherer und umweltverträglicher zu machen. Wohngebiete, Mischgebiete oder Gewerbe- und Industriegebiete stellen die Verkehrsplanerinnen und -planer vor völlig unterschiedliche Aufgaben. Während in den Wohn- und Mischgebieten die Verkehrssicherheit und die Begrenzung von Lärm und Umweltbelastungen im Vordergrund stehen, muss auf den Hauptverkehrsstraßen der Stadt ein effizienter und möglichst reibungsloser Verkehr gewährleistet werden. Ein wichtiges Mittel, um den Bedürfnissen von Anrainerinnen und Anrainer und den unterschiedlichen Verkehrsteilnehmenden gerecht zu werden, sind Tempobeschränkungen. Sie helfen, den Verkehr nach den spezifischen Bedürfnissen vor Ort und der jeweiligen städtischen Umgebung zu organisieren. Warum Tempobeschränkungen? Untersuchungen zur Wirkung von Tempo 30 an Hauptverkehrsstraßen Karte Tempolimits im Geoportal Berlin Vor Grundschulen und Kindergärten sowie auf Straßenabschnitten mit Unfallhäufung gelten häufig Tempolimits. Diese bieten Schutz (nicht nur) für Kinder und weisen die Verkehrsteilnehmenden grundsätzlich auf besondere Gefahrenorte hin. Lärm stört uns im Schlaf besonders. Die Tempo-30-Regelungen dienen dem Schutz der Nachtruhe. Dieser Schutz ist wichtig, weil dauerhafter nächtlicher Verkehrslärm ab 55 Dezibel wahrscheinlich zu vermehrten Herz-Kreislauf-Erkrankungen führt. An den Berliner Hauptstraßen sind davon knapp 340.000 Menschen betroffen. Die Maßnahme Tempo 30 nachts (22-6 Uhr) ist ein Teil eines Gesamtkonzeptes zur Lärmminderung, die durch weitere Maßnahmen – z. B. den Austausch lauter Straßenbeläge – ergänzt werden. Die Tempo-30-Regelungen in der Nacht lösen die Lärmprobleme der Stadt zwar nicht gänzlich. Aber sie werden zur Folge haben, dass viele Berlinerinnen und Berliner künftig etwas ruhiger schlafen können. Die Berliner Luft muss besser werden! Denn trotz umfangreicher Maßnahmen besteht immer noch die Gefahr, dass die europaweit verbindlichen Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO 2 ) und Feinstaub (PM10) in unserer Stadt überschritten werden. Die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) vorgeschlagenen Zielwerte werden in Berlin sogar flächendeckend überschritten. Es gibt eindeutige Ergebnisse, dass Tempo 30 die Atemluft verbessern kann. Tempo 30 ist eine wirksame Maßnahme zur Verbesserung der Luftqualität, wenn es gelingt, die Qualität des Verkehrsflusses beizubehalten oder zu verbessern. Denn dann werden Anfahrprozesse verkürzt und weniger Emissionen ausgestoßen. Auch Emissionen durch Reifenabrieb und Aufwirbelung werden verringert, da die Reibungskräfte und Turbulenzen bei niedrigen Geschwindigkeiten geringer sind. Emissionen durch Bremsenabrieb sinken zudem, weil die Bremsdauer und -stärke im Vergleich zu Tempo 50 geringer ist. In Berlin wurde die Wirkung von Tempo 30 auf die Luftqualität über mehrere Jahre direkt überprüft. Weitere Informationen zur Luftqualität in Berlin und zum Luftgütemessnetz Untersuchung zur Wirkung von Tempo 30 auf den Verkehr und die Luftqualität (2021) Der Verkehrsversuch „Tempo 30 zur Verbesserung der Luftqualität“ auf fünf stark belasteten Berliner Straßen wurde erfolgreich abgeschlossen. Für die Untersuchung wurden fünf Streckenabschnitte folgender Straßen ausgewählt: Leipziger Straße (Markgrafenstraße – Potsdamer Platz) Potsdamer Straße (Potsdamer Platz – Kleistpark) Hauptstraße (Kleistpark – Innsbrucker Platz) Tempelhofer Damm (Alt-Tempelhof – Ordensmeister Straße) Kantstraße (Amtsgerichtsplatz – Savignyplatz). Die Ergebnisse der Untersuchung haben gezeigt, dass… …Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen zu einer Verbesserung der NO 2 -Belastung um bis zu 4 µg/m³ im Jahresmittel beitragen kann. …Tempo 30 zu keinem nennenswerten Ausweichverkehr auf andere Straßen führt. …sich durch die niedrigere Reisegeschwindigkeit die Fahrzeit des ÖPNV (Busverkehr) auf den Strecken um rund 60 bis 90 Sekunden verlängert. Die Untersuchung hat somit auch gezeigt, dass Tempo 30 ein wirksames Instrument zur Gestaltung eines nachhaltigen Verkehrs ist. Die Auswirkungen von Tempo 30 an Hauptverkehrsstraßen in Berlin wurden analysiert. Ziel war es, die Wirksamkeit der straßenverkehrsbehördlichen Anordnungen genauer zu untersuchen und geeignete Rahmenbedingungen für die Anordnung von Tempo 30 darzustellen. Unter anderem zeigte sich, dass die mittleren Geschwindigkeiten nach Anordnung von Tempo 30 in rund 80 Prozent der untersuchten Fälle statistisch signifikant sanken, auch ohne bauliche Begleitmaßnahmen oder Radarkontrollen. Die wesentlichen Erkenntnisse der Evaluierung von Tempo 30 an Hauptverkehrsstraßen in Berlin finden Sie im Bericht zur Evaluierung. Darüber hinaus hatte das Umweltbundesamt eine Untersuchung zu den weiteren Auswirkungen von Tempo 30 an Hauptverkehrsstraßen, zum Beispiel auf die Qualität des Verkehrsflusses und auf das subjektive Empfinden der Anwohner, in Auftrag gegeben.

Bebauungsplan Eidelstedt 30 1. Änderung Hamburg

Das Gesetz über den Bebauungsplan Eidelstedt 30 vom 25. Juni 1997 (HmbGVBl. S. 289), geändert am 1. Dezember 1997 (HmbGVBl. S. 524), wird wie folgt geändert: 1.Die beigefügte "Anlage zur Verordnung zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Eidelstedt 30" wird dem Gesetz hinzugefügt. 2.In § 2 wird folgende Nummer 9 angefügt: "9. Für das in der Anlage dargestellte Gebiet der Änderung des Bebauungsplans Eidelstedt 30 gilt: 9.1 Im Mischgebiet sind Einzelhandelsbetriebe unzulässig. Ausnahmsweise sind Einzelhandelsnutzungen zulässig, die in unmittelbarem räumlichen und betrieblichen Zusammenhang mit Handwerks- oder produzierenden Gewerbebetrieben stehen und deren Fläche nicht mehr als 20 vom Hundert der mit Betriebsgebäuden überbauten Fläche beträgt. 9.2 Entlang des Rungwisch sind durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Sofern eine Anordnung aller Wohn- und Schlafräume einer Wohnung an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, sind vorrangig die Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Für die Räume an den lärmzugewandten Gebäudeseiten muss ein ausreichen-der Schallschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden. Wohn-Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen. 9.3 Aufenthaltsräume von gewerblichen Nutzungen, hier insbesondere die Pausen- und Ruheräume, sind durch geeignete Grundrissgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung an den von Verkehrslärm abgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Schallschutz an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude durch bauliche Maßnahmen geschaffen werden. 9.4 Abweichend von Nummer 3 gilt für das Mischgebiet nördlich des Rungwisch folgende Festsetzung: Entlang der Holsteiner Chaussee sind Schlafräume zur lärmabgewandten Gebäudeseite zu orientieren. Wohn-Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen. Wird an Gebäudeseiten ein Pegel von 70 dB(A) am Tag erreicht oder überschritten, sind an den Fenstern der zu dieser Gebäudeseite orientierten Räume bauliche Schallschutzmaßnahmen in Form von verglasten Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) oder vergleichbare Maßnahmen vorzusehen. Für einen Außenbereich einer Wohnung ist entweder durch Orientierung an lärmabgewandten Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen, wie zum Beispiel verglaste Loggien mit teilgeöffneten Bauteilen, sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird."

Bebauungsplan Bergedorf 35 2. Änderung Hamburg

§ 2 Nummer 4 des Gesetzes über den Bebauungsplan Bergedorf 35 vom 2. Oktober 1975 (HmbGVBl. S. 176), zuletzt geändert am 4. November 1997 (HmbGVBl. S. 494, 495, 503), erhält folgende Fassung: "4. In den Kerngebieten nördlich der Bergedorfer Straße sowie in den Kern- und Mischgebieten südlich der Bergedorfer Straße sind Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33 i der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten dienen, Wettbüros, Bordelle, bordellartige Betriebe sowie Verkaufsräume und Verkaufsflächen, Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf den Verkauf von Artikeln, auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, unzulässig."

Bebauungsplan Eidelstedt 53 1. Änderung Hamburg

In § 2 des Gesetzes über den Bebauungsplan Eidelstedt 53 vom 22. Oktober 1985 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 288) wird folgende Nummer 25 angefügt: "25. Für das in der Anlage mit ¿A" bezeichnete Mischgebiet an der Kieler Straße sowie für die mit ¿B" bezeichneten Kerngebiete an der Pinneberger Chaussee/Kieler Straße sowie an der Lohkampstraße und an der Elbgaustraße sind Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33i der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten dienen, sowie Verkaufsräume und Verkaufsflächen, Vorfuhr- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Verkauf von Artikeln, auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, unzulässig. Für die in der Anlage mit ¿C" bezeichneten Gewerbegebiete an der Kieler Straße und an der Elbgaustraße werden Ausnahmen für die in Satz 1 genannten Einrichtungen ausgeschlossen."

Bebauungspläne des Ortsteils Wietze Am Rathaus, 3. Änderung

Gemeinde Wietze Es handelt sich nur um eine Teiländerung (ein Grundstück). Da die Post ihren Standort in Wietze verlegt hat, soll für die Fläche eine andere Nutzung ermöglicht werden. Mischgebiet offene Bauweise zweigeschossige Bauweise GRZ : 0,4 GFZ: 0,8

Bebauungsplan Nr. 6 "Mischgebiet Celler Straße" der Gemeinde Hohne

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Mischgebiet Celler Straße“ hat das Ziel, im Ortsteil Hohne der Gemeinde Hohne ein Mischgebiet zu entwickeln. Das Gebiet umfasst Wohn- und Gewerbenutzung und derzeit landwirtschaftlich genutzte Flächen.

Bebauungspläne des Ortsteils Wietze Schulstraße

Gemeinde Wietze Mischgebiet GRZ: 0,3 1 Vollgeschoss offene Bauweise nur Einzel- und Doppelhäuser

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