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Stadtentwicklungsplan (StEP) Klima 2.0

Der StEP Klima 2.0 widmet sich den räumlichen und stadtplanerischen Ansätzen zum Umgang mit dem Klimawandel. Er beschreibt über ein räumliches Leitbild und vier Handlungsansätze die räumlichen Prioritäten zur Klimaanpassung: für Bestand und Neubau, für Grün- und Freiflächen, für Synergien zwischen Stadtentwicklung und Wasser sowie mit Blick auf Starkregen und Hochwasserschutz. Und er stellt dar, wo und wie die Stadt durch blau-grüne Maßnahmen zu kühlen ist, wo Entlastungs- und Potenzialräume liegen, in denen sich durch Stadtentwicklungsprojekte Synergien für den Wasserhaushalt erschließen lassen.

Ableitung von Grundwasser zur Durchführung von Kanalsanierungsarbeiten in Nürnberg, Gemarkung Sebald, FlurNrn. 1792, 1729, 1774, 1791 und 1660/2

Die Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg hat zur Durchführung von Kanalsanierungsarbeiten auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 1792, 1729, 1774, 1791 und 1660/2 je Gemarkung Nürnberg-Sebald die Erteilung einer beschränkten Erlaubnis für das Zutagefördern von Grundwasser (Bauwasserhaltung) und die Einleitung des Wassers in die städtische Mischwasserkanalisation gemäß § 8 Abs. 1 WHG i. V. m. Art. 15 BayWG beantragt. Im wasserrechtlichen Verfahren war aufgrund der erwarteten Ableitmenge von > 100.000 m³/a im Rahmen einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalles festzustellen, ob die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht (§ 5 Abs. 1 i. V. m. § 7 Abs. 1 UVPG und Nr. 13.3.2 der Anlage 1 zum UVPG). Bei der allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls im Sinne des § 7 Abs. 1 UVPG handelt es sich um eine summarische Vorschau aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien, ob das Vorhaben erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Schutzgüter haben kann, die bei einer Zulassungsentscheidung gem. § 25 Abs. 2 UVPG zu berücksichtigen wären. Die UVP-Pflicht besteht, wenn das Vorhaben nach Einschätzung der zuständigen Behörde solche Umweltauswirkungen haben kann. Die Vorprüfung hat ergeben, dass das Vorhaben keine Umweltverträglichkeitsprüfung bedarf, da keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu besorgen sind. Das Vorhaben liegt im Stadtgebiet Nürnberg, einem Gebiet mit hoher Bevölkerungsdichte (Nr. 2.3.10 der Anlage 3 zum UVPG). Ansonsten ist keine wesentliche Beeinträchtigung der unter Ziffer 2. der Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Schutzgebiete festzustellen. Auf Grundlage vorangegangener Untersuchungen ist festzustellen, dass im betroffenen Bereich unter Umständen eine Grundwasserbelastung mit LHKW und BTEX vorliegen kann. Aufgrund dessen wurde ein umfangreiches Untersuchungsbereich zwischen dem Vorhabensträger und dem Umweltamt Nürnberg vereinbart. Dieses beinhaltet, dass ab Beginn der Grundwasserableitung beweissichernde Grundwasserbeprobungen zur Kontrolle der Einhaltung bestimmter Grenzwerte durchzuführen sind. Dadurch wird eine Mobilisierung der vorhandenen Schadstoffe im Zuge der Grundwasserableitung vermieden. Weiterhin sind durch die Grundwasserableitung an mehreren Baugruben im Zuge der Kanalsanierungsarbeiten keine erheblichen und nachteiligen Auswirkungen auf den Grundwasserkörper zu erwarten. Es wird sogar davon ausgegangen, dass durch die Herstellung der Dichtheit des Abwassersystems sich der Grundwasserabfluss tendenziell verringern wird und sich die absolute Speicherkapazität erhöht. Auf Grundlage der Unterlagen zur Beantragung des Vorhabens und damit verbundenen allgemeinen UVP-Vorprüfung sowie der dem Umweltamt vorliegenden Kenntnisse zum Vorhabenstandort, kann festgestellt werden, dass unter Berücksichtigung der in Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien die geplante Bauwasserhaltung keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann. Eine Pflicht zur Durchführung einer UVP besteht somit nicht. Für das Vorhaben wird daher keine formelle Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Das Ergebnis dieser allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls wird gem. § 5 Abs. 2 UVPG auf der Internetseite des Umweltamtes und dem bayerischen UVP-Portal bekanntgemacht. Die Feststellung, dass keine UVP-Pflicht besteht, ist nicht selbständig anfechtbar.

Genehmigungen zur Errichtung, wesentlichen Änderung und Beseitigung von Anlagen zur Abwasserbeseitigung der Hansestadt Rostock, Landkreise Bad Doberan, Güstrow

Genehmigungen zur Errichtung, wesentlichen Änderung und Stillegung von Abwasseranlagen (§ 38 LaWG).

Siedlungswasserwirtschaft der Hansestadt Rostock, Landkreise Bad Doberan, Güstrow

Siedlungswasserwirtschaft 1. Genehmigungen zur Errichtung, wesentlichen Änderung und Beseitigung von Trinkwasseranlagen (§ 38 LaWG) 2. Genehmigungen zur Errichtung, wesentlichen Änderung und Stillegung von Abwasseranlagen (§ 38 LaWG) 3. Festsetzungsbescheide für Wasserentnahmeentgeld, für Abwassereinleiterüberwachung und Abwasserabgabengebühr 4. Abwasserbeseitigungskonzepte

Genehmigungen zur Errichtung, wesentlichen Änderung und Beseitigung von Anlagen zur Abwasserbeseitigung (StALU WM Schwerin)

Genehmigungen zur Errichtung, wesentlichen Änderung und Stillegung von Abwasseranlagen (§ 38 LaWG).

Abwasserbeseitigungskonzepte (StALU WM Schwerin)

Abwasserbeseitigungskonzepte im Amtsbereich des StALU WM Schwerin

Abwasserbeseitigungskonzepte der Hansestadt Rostock, Landkreise Bad Doberan, Güstrow

Abwasserbeseitigungskonzepte

Siedlungswasserwirtschaft (StALU MS Neubrandenburg)

Siedlungswasserwirtschaft

Entsorgung von Regen- und Abwasser 2022

Erklärung zur Barrierefreiheit Kontakt zur Ansprechperson Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit In Berlin werden vier Fünftel der Fläche des kanalisierten Stadtgebietes durch die Trennkanalisation, ca. ein Fünftel durch die Mischkanalisation entwässert. Die Innenstadt­bezirke werden über die Mischwasserkanalisation entsorgt, während die Außenbezirke nach dem Trennsystem kanalisiert sind. 02.09.1 Art der Kanalisation Weitere Informationen In Gebieten mit Trennkanalisation wird das Regenwasser in die Gewässer abgeleitet. Für jede Block- und Blockteilfläche mit Regenkanalisation wurde das Gewässer bestimmt, in das der Regenkanal einleitet. Insgesamt gibt es in Berlin ca. 200 solcher Gewässer/-abschnitte. Für die vorliegende Karte wurden diese erstaufnehmenden Gewässer zu Gewässerabschnitten oder Gruppen zusammengefasst. 02.09.2 Einzugsgebiete der Regenwasserkanalisation Weitere Informationen In Gebieten mit Trennkanalisation wird das Regenwasser in die Gewässer abgeleitet. Für jede Block- oder Blockteilfläche mit Regenkanalisation wurde das Gewässer bestimmt, in das der Regenkanal einleitet. Insgesamt gibt es in Berlin ca. 200 solcher Gewässer/-abschnitte. Dargestellt sind die Einzugsgebiete der entsprechenden Gewässer. 02.09.3 Einzugsgebiete der Regenkanalisation differenziert Weitere Informationen

Entsorgung von Regen- und Abwasser 2012

Erklärung zur Barrierefreiheit Kontakt zur Ansprechperson Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit Etwa drei Viertel der Fläche des kanalisierten Stadtgebietes von Berlin wird durch die Trennkanalisation, ein Viertel durch die Mischkanalisation entwässert. Die Innenstadtbezirke werden über die Mischwasserkanalisation entsorgt, während die Außenbezirke nach dem Trennsystem kanalisiert sind. 02.09.1 Art der Kanalisation Weitere Informationen Die Einzugsgebiete der Regenwasserkanalisation befinden sich je nach aufnehmendem Hauptgewässer im Einzugsgebiet von Spree und Dahme im Osten und Südosten Berlins, im Einzugsgebiet der Havel im Norden, Nordwesten und Südwesten Berlins und im Einzugsgebiet des Teltowkanals im Süden der Stadt. 02.09.2 Einzugsgebiete der Regenwasserkanalisation Weitere Informationen

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