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Verwendung, Einfuhr und Ausfuhr klimawirksamer Stoffe:Bundesländer, Jahre, Stoffgruppen

Verwendung klimawirksamer Stoffe: Bundesländer, Jahre,Stoffgruppen, Einsatzbereiche

Verwendung, Einfuhr und Ausfuhr klimawirksamer Stoffe:Deutschland, Jahre, Stoffgruppen

Verwendung, Einfuhr und Ausfuhr klimawirksamer Stoffe: Bundesländer, Jahre, Wirtschaftszweig des Unternehmens, Stoffgruppen

Verwendung, Einfuhr und Ausfuhr klimawirksamer Stoffe:Deutschland, Jahre, Wirtschaftszweig des Unternehmens,Stoffgruppen

Verwendung klimawirksamer Stoffe: Deutschland, Jahre,Stoffgruppen, Einsatzbereiche

Immissionsschutz: Firma Innolation; Lauingen; wesentliche Änderung gem. § 16 BImSchG

Wesentliche Änderung (§ 16 des Bundes-Immissionschutzgesetzes) der bestehenden Pyroly-seanlage für Holzhackschnitzel und mit Flammenschutzmitteln behandeltem expandiertem Polystyrol (EPS) durch - Einsatz von Mischkunststoffen - Ersatz der naturbelassenen Holzhackschnitzel durch Hackschnitzel aus Althölzern der Kategoire AI bis AIII - Technische Optimierung der Ecoloop DeREc-Anlage • Zweite Oxidationskatalysator-Stufe (Minderung Benzolspuren im Abgas) • Kontinuierliche Kalkhydratdosierung (statt Einkompaktieren von Kalk in EPS) • Heizregister in Vergasungsluftzuführung (Vermeidung von Verklebun-gen/Verklumpungen der Einsatzstoffe im Reaktor) • Sauerstoffdosierung (Verbesserung Synthesegasqualität) • Wasserstoffdosierung (Verbesserung Synthesegasqualität) • Bodenaustrag (Vermeidung von Störstoffanreicherung (Mineralik, Metall) im Reaktor) • Filterelemente und Staubabscheider (Zyklon) für Anfahrszenarien • Reststoffbehälter für alternierende Befüllung • Laufzeit-Überwachung Förderschnecke • Stickstoffinertisierung (Ex-Schutz-Maßnahme vor Anfahrprozess) Grundstück: Lauingen, Fl.Nr. 2080 der Gemarkung Lauingen (Donau), Hanns-Martin-Schleyer-Str. 3, 89415 Lauingen Betreiber: Fa. Innolation GmbH, Lauingen

Recycling: Verbesserungsbedarf bei Kunststoffabfällen

Recycling: Verbesserungsbedarf bei Kunststoffabfällen Abfallvermeidung, Mülltrennung, Recycling und Einsatz von Rezyklaten: Beim Umgang mit Kunststoffen gibt es Verbesserungspotenziale. Angefallene Abfälle richtig zu entsorgen und vor allem richtig zu trennen ist die wichtigste Voraussetzung, um Kunststoffe im Kreislauf zu führen. So können wir Ressourcen schonen und verhindern, dass Kunststoffe in die Umwelt gelangen. Die gesamte Kunststoffproduktion in Deutschland betrug im Jahr 2017 14,4 Millionen Tonnen. In den deutschen Markt gelangten davon 11,8 Millionen Tonnen in Form von Kunststoffprodukten, zum Beispiel als Verpackungen (26,5 Prozent), Bauprodukte (22,4 Prozent) oder in Fahrzeugen (9,3 Prozent) und Elektrogeräten (8,0 Prozent). Als Abfall kamen 6,15 Millionen Tonnen Kunststoffabfälle zurück, davon waren 5,2 Millionen Tonnen Post-Consumer-Abfälle, also Abfall, der bei Verbraucherinnen und Verbrauchern entsteht. Diese Abfälle stehen beispielsweise für eine Verwertung zu Post-Consumer-Rezyklat, das als Rohstoff für die Kunststoffproduktion verwendet werden kann, zur Verfügung. Die Einsatzquote von Post-Consumer-Rezyklat an der gesamten Kunststoffproduktion in Deutschland beträgt 5,6 Prozent. Zusammen mit den Rezyklaten, die beim Recycling von Herstellungsabfällen aus der Industrie entstehen, ergeben sich insgesamt 12,3 Prozent Rezyklateinsatz. Kunststoffabfälle sind ein Wirtschaftsgut und werden als solche sowohl importiert als auch exportiert. Der Großteil der Exportmengen besteht aus Kunststoffabfällen aus dem gewerblichen und industriellen Bereich. Kunststoffabfälle aus dem gelben Sack oder der gelben Tonne werden nur zu geringen Anteilen zu Recyclingzwecken exportiert. 2017 entfielen von den 11,8 Millionen Tonnen der in Deutschland auf den Markt gebrachten Kunststoffprodukte 3,1 Millionen Tonnen auf Verpackungen. Davon wurden 2016 49,6 Prozent dem werkstofflichen Recycling zugeführt. 10,6 Prozent der Kunststoffverpackungsabfälle wurden exportiert. Ein Teil der Kunststoffverpackungen fällt typischerweise bei privaten Endverbrauchern (dazu wird auch Abfall aus u.a. Schulen, Kantinen oder Krankenhäusern gezählt) als Abfall an. Für diese Verpackungsabfälle sind im neuen Verpackungsgesetz Quoten enthalten, die festlegen welche prozentualen Anteile der bei den dualen Systemen beteiligten Verpackungen (in Gewicht) dem Recycling zuzuführen sind. Seit dem 1. Januar 2019 gilt für Kunststoffverpackungen eine Quote von 58,5 Prozent, ab 2022 sogar von 63 Prozent Zuführung zur werkstofflichen Verwertung. Diese Quoten berücksichtigen Exporte nur dann, wenn das Recycling nachgewiesen wird und es unter Bedingungen erfolgt, die im Wesentlichen denen innerhalb der EU entsprechen. Zum Beispiel können PET-Flaschen aus Deutschland, die im Ausland zur Herstellung eines Fleece-Pullovers verwendet werden, als recycelt gezählt werden. Dennoch muss das Ziel natürlich auch darin bestehen, mehr in Deutschland und der EU zu recyceln. Die Messung des Recyclingerfolgs findet bei Kunststoffverpackungsabfällen aus den Gelben Säcken oder Gelben Tonnen entsprechend der europäischen Verpackungsrichtlinie statt. Diese Abfälle werden in Deutschland in Sortieranlagen in verschiedene Fraktionen sortiert. An dieser Stelle des Verwertungsprozesses ist auch klar, welche Ballen in die energetische Verwertung und welche in die werkstoffliche Verwertung gehen. Aufgrund von Verunreinigungen und weil die Sortierprozesse keine 100-prozentige Sortierung ermöglichen, bestehen die Ballen aber nicht nur aus dem Zielmaterial. So befinden sich zum Beispiel in einem sortierten Ballen des Kunststoffs Polypropylen (PP) neben PP-Verpackungen beispielsweise auch PP-Nichtverpackungen (also andere Produkte aus dem gleichen Kunststoff, wie bspw. Spielzeug), Produktanhaftungen, Feuchtigkeit und Fehlsortierungen. Dies ist allen Abfallexperten klar und wurde vom Umweltbundesamt immer kommuniziert. In der Studie für das Erhebungsjahr 2013 wurden in einem eigenen Kapitel (8.6) die Gründe und Auswirkungen von alternativen Berechnungsmethoden, die zum Beispiel auf den Output des Recyclingprozesses abstellen, diskutiert. Zu nennen sind in diesem Zusammenhang vor allem Schwierigkeiten der Zuordnung von Recyclingprodukten oder -verlusten auf einzelne Abfälle im Input, also den Abfällen, die dem Recycling zugeführt werden. Hier können nur durchschnittliche Verluste im Recycling Ergebnisse für die einzelnen Abfallfraktionen liefern, was sich aber negativ auf die Datenqualität auswirkt. Auf der anderen Seite würde eine Umstellung auf die Bemessung am Output des Recyclings niederwertigere Verfahren bevorteilen. Würden beispielsweise Mischkunststoffe zu dickwandigen Holz- oder Betonersatzprodukten recycelt, wäre die Recyclingquote höher, als wenn die Fraktionen soweit aufbereitet und von Störstoffen befreit würden, dass ⁠ Rezyklate ⁠ hergestellt werden können, die wieder Kunststoffneumaterial ersetzen. Neben dem werkstofflichen Recycling stellt im europäischen Recht das chemische Recycling von Kunststoffen eine bevorzugte Alternative zur rein energetischen Verwertung von Kunststoffen dar, also der Verbrennung der Abfälle mit Energierückgewinnung. Es basiert auf der Zerlegung des Kunststoffes in seine Grundstoffe (z.B. Öle) und kommt insbesondere für nicht oder schwer werkstofflich verwertbare Kunststoffe (z.B. Sortierreste, gewerbliche Fraktionen) in Betracht. . Bisher wurde eine Vielzahl an verschiedenen Verfahren für das chemische Recycling im Rahmen von Pilotanlagen getestet; auf dem europäischen Markt hat sich jedoch noch kein Verfahren dauerhaft großtechnisch durchsetzen können. Die werkstoffliche Verwertung ist grundsätzlich ökologisch und ökonomisch vorteilhafter, da die hierzu notwendigen Prozesse weniger aufwändig sind als die Herstellung von Kunststoffen aus Rohstoffen beim chemischen Recycling. Dies setzt allerdings ein Inputmaterial mit hohem Reinheitsgrad voraus. Aus Sicht des Umweltbundesamtes fällt das chemische Recycling nicht unter die Definition der werkstofflichen Verwertung unter dem Verpackungsgesetz, da das Material „Kunststoff“ nicht erhalten bleibt, sondern in andere Stoffe (z.B. Monomere) umgewandelt wird. Für die Erreichung der Verwertungsquoten unter dem Verpackungsgesetz brauchen wir daher vermehrte Anstrengungen für ein werkstoffliches Recycling. Mit dem Bau von weiteren Sortieranlagen hat die Wirtschaft die Umsetzung der neuen Anforderungen aus dem Verpackungsgesetz auch schon in Angriff genommen. Der Gesetzgeber hat mit dem neuen Verpackungsgesetz und seinen ambitionierten Recyclingquoten einen wichtigen Schritt zu einer ökologischeren Verpackungsentsorgung in Deutschland gemacht. Das Gesetz hilft, mehr wertvolle Ressourcen im Kreislauf zu führen. Für Hersteller lohnt es sich nun auch finanziell, Verpackungen recyclinggerechter und ressourcenschonender zu gestalten und bei der Produktion Rezyklate einzusetzen. Gleichzeitig sind ohne Zweifel deutlich mehr Anstrengungen notwendig, um mehr Kunststoffe vor allem werkstofflich zu recyceln und die so gewonnenen Rezyklate in möglichst hochwertigen Anwendungen wieder einzusetzen. Darauf hat das Umweltbundesamt in der Publikation seiner Schwerpunkte im Dezember 2018 hingewiesen. Nicht nur bei Kunststoffverpackungen müssen das Recycling und der Einsatz von Rezyklaten gesteigert werden, auch bei anderen Anwendungsbereichen von Kunststoffen wie Bauprodukten und Elektrogeräten ist es dringend erforderlich zu handeln. Es ist notwendig das Recycling auch über eine Steigerung der Nachfrage nach recycelten Kunststoffen (Rezyklaten) in allen Branchen zu fördern. Anspruchsvolle Recyclingquoten allein genügen nicht, um die Kreisläufe zu schließen. In der Verpackungsbranche verlangt das Verpackungsgesetz daher nun von den dualen Systemen, dass sie auch den Rezyklateinsatz in Verpackungen finanziell belohnen. Ergänzend wird das Bundesumweltministerium im Rahmen einer Rezyklat-Initiative mit Herstellern und Recyclern Lösungen zu einer Erhöhung des Rezyklateinsatzes in Kunststoffprodukten suchen – und damit Stoffkreisläufe schließen. Eine wichtige Stellschraube ist auch die öffentliche Beschaffung, bei der Einsatz von Rezyklaten in den Vordergrund rücken muss. Wenn diese Aktivitäten jedoch keine ausreichende Verbesserung erreichen, müssen auch zwingende Rezyklateinsatzquoten folgen – für Verpackungen speziell sind solche nur auf europäischer Ebene regelbar. Ein Anfang wurde vor kurzem bei der Richtlinie zur Vermeidung von Einwegprodukten aus Kunststoffen gemacht. Alle Mitgliedstaaten haben sich auf europäischer Ebene auf Rezyklateinsatzquoten bei PET-Flaschen verständigt, zunächst auf 25 Prozent. Verpackungen und andere Einwegprodukte sind meist kurzlebig und fallen nach dem Kauf zeitnah als Abfall an. Es ist daher wichtig unnötige Verpackungen und Einwegprodukte in erster Linie zu vermeiden, wo es geht oder durch wiederverwendbare Mehrwegverpackungen und -produkte zu ersetzen. Wenn es denn Einweg sein muss, sollten die Verpackungen und Produkte möglichst gut recyclingfähig sein und – wenn möglich – Rezyklate enthalten. Damit das Recycling von Verpackungsabfällen auch tatsächlich erfolgen kann, sind neben den Herstellern auch die Verbraucherinnen und Verbraucher gefragt, denn Abfalltrennung betrifft uns alle. Indem wir Abfälle ordnungsgemäß entsorgen und richtig trennen, tragen wir zum Umweltschutz und der Ressourcenschonung bei. So ist es zum Beispiel wichtig, dass speziell Verpackungsabfälle je nach Material separat in der Altglas- und Altpapiersammlung beziehungsweise im gelben Sack oder der gelben Tonne entsorgt werden, damit sie ins Recycling gelangen. Materialflüsse als Kreislauf und Abfälle als Rohstoff zu verstehen, hat zweifellos viele Vorteile für die Umwelt. Oberste Priorität muss aber immer sein, Abfälle von vornherein zu vermeiden. Mehrweglösungen stellen eine gute Alternative dar, wenn auf eine Verpackung nicht verzichtet werden kann. Der ökologische Nutzen steigt dabei mit jeder weiteren Verwendung. Vermeidung, Wiederverwendung und Recycling dienen – neben der flächendeckenden geordneten Sammlung –  letztlich auch dem wichtigen Ziel: dass Kunststoffe nicht in der Umwelt landen.

Demonstrating a Circular Carbon Economy in Transport along the Value Chain (DeCarTrans)

Das Projekt "Demonstrating a Circular Carbon Economy in Transport along the Value Chain (DeCarTrans)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Coryton Advanced Fuels Deutschland GmbH durchgeführt.

Teilvorhaben 1: Rezepturentwicklung des Kantenbandes

Das Projekt "Teilvorhaben 1: Rezepturentwicklung des Kantenbandes" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hof, Institut für angewandte Biopolymerforschung durchgeführt. In der industriellen Möbelfertigung ist es seit Jahrzehnten üblich die Schnittkanten von Werkstoffplatten zu beschichten. Im Bereich der Schmalflächenbeschichtung hat sich der Begriff des 'Kantenbandes' etabliert. Dabei handelt es sich um schmale Streifen aus Furnier, beharztem Papier, thermoplastischen Kunststoffen oder Aluminium. Das Verfahren zur Anbringung der Kantenbänder an verschiedene Holzwerkstoffsubstrate, wird und a. als ,,Bekantung' bezeichnet. Die meisten zur Bekantung eingesetzten Kantenbänder bestehen aus petrochemischen Kunststoffen wie PVC oder ABS und werden demnach aus nicht erneuerbaren Rohstoffen hergestellt. Ein qualitativ hochwertiges Aussehen, als auch die Summe verschiedener Materialien, die während einer Bekantung aufeinandertreffen, stellen besondere Anforderungen an die Klebtechnik. Um diesen zu genügen, werden seit den 1960er Jahren Schmelzklebstoffe, sogenannte Hotmelts, für Bekantungen eingesetzt. Sowohl die marktüblichen Materialien der Kantenbänder, als auch die für die Bekantung eingesetzten Schmelzklebstoffe basieren überwiegend auf fossilen Ressourcen. Diese zeichnen sich durch ihre Endlichkeit aus. Darüber hinaus ist die Erdölfraktionierung mit starken Belastungen für die Umwelt verbunden. Im Zuge dessen fokussiert das vorliegende Projekt die Entwicklung eines möglichst zu 100 % auf nachwachsenden Rohstoffen basierenden Klebstoff-Kantenband-Systems. Dabei soll ein Schmelzkleber entwickelt werden, der im Gegensatz zu den auf dem Markt erhältlichen Schmelzklebstoffen keinerlei Inhaltsstoffe mit petrochemischem Charakter aufweist. Weiterhin wird die Entwicklung eines aus Biokunststoff bestehenden Kantenbandes ins Auge gefasst, das ebenso rein aus nachwachsenden Rohstoffen bestehen soll. TV 1 (HS HOF) Rezepturentwicklung des Kantenbandes: In dem Teilvorhaben sollen Rezepturen auf Basis von PLA und PBS und deren Blends entwickelt werden, die dem Anforderungsprofil, welches in dem Projektantrag näher beschrieben ist, entsprechen.

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