Die Firma BASF Schwarzheide GmbH, Schipkauer Straße 1 in 01986 Schwarzheide, beantragt die Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf dem Grundstück Schipkauer Straße 1, 01986 Schwarzheide in der Gemarkung Schwarzheide, Flur 6, Flurstück 470 eine Anlage zum Lagern von Abfällen über einen Zeitraum von jeweils mehr als einem Jahr mit einer Aufnahmekapazität von 10 Tonnen oder mehr je Tag zu errichten und zu betreiben. Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine Anlage der Nummer 8.14.2.1 GE des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um ein Vorhaben nach der Nummer 8.9.1.1 X der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Für das Vorhaben besteht somit die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Weiterhin fällt das beantragte Vorhaben gemäß § 3 der 4. BImSchV unter die Industrieemissions-Richtlinie. Für das Vorhaben wurde eine Zulassung vorzeitigen Beginns gemäß § 8a BImSchG beantragt. Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen die Ertüchtigung des bestehenden Gebäudes D266 auf dem Blockfeld D200 auf dem Betriebsgelände der BASF Schwarzheide GmbH und dessen Nutzung als Lageranlage für die Lagerung von Abfällen aus der Herstellung und dem Recycling von Lithiumionen-Batterien, darunter Black Mass (getrocknet oder pyrolysiert) und Abfälle aus der Produktion von kathodenaktiven Materialien (unter anderem Fehlchargen, Filterstäube), mit einer Aufnahmekapazität von 90 Tonnen pro Tag und einer Gesamtlagerkapazität von 4 500 Tonnen. Bei Black Mass handelt es sich um ein pulverisiertes Stoffgemisch, unter anderem bestehend aus Mischoxiden von Nickel, Cobalt, Mangan, Aluminium und Lithium, Metallen (zum Beispiel Kupfer, Eisen und Aluminium), Lithiumsalzen, Graphit sowie Lösungsmitteln und Polymeren, das teilweise als wassergefährdend, störfallrelevant beziehungsweise als Gefahrstoff deklariert ist. Die Inbetriebnahme der Anlage ist für September 2024 vorgesehen.
Die Firma BASF Schwarzheide GmbH, Schipkauer Straße 1 in 01986 Schwarzheide, beantragt die Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf dem Grundstück Schipkauer Straße 1, 01986 Schwarzheide in der Gemarkung Schwarzheide, Flur 6, Flurstück 470 eine Anlage zum Lagern von Abfällen über einen Zeitraum von jeweils mehr als einem Jahr mit einer Aufnahmekapazität von 10 Tonnen oder mehr je Tag zu errichten und zu betreiben. Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine Anlage der Nummer 8.14.2.1 GE des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um ein Vorhaben nach der Nummer 8.9.1.1 X der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Für das Vorhaben besteht somit die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Weiterhin fällt das beantragte Vorhaben gemäß § 3 der 4. BImSchV unter die Industrieemissions-Richtlinie. Für das Vorhaben wurde darüber hinaus eine wasserrechtliche Erlaubnis gemäß § 8 in Verbindung mit § 10 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) zur Benutzung eines Gewässers bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises Oberspreewald-Lausitz beantragt. Gegenstand dieses Verfahrens ist die Versickerung von Niederschlagswasser. Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen die Ertüchtigung des bestehenden Gebäudes G219 auf dem Blockfeld G200 auf dem Betriebsgelände der BASF Schwarzheide GmbH und dessen Nutzung als Lageranlage für die Lagerung von Abfällen aus der Herstellung und dem Recycling von Lithiumionen-Batterien, darunter Black Mass (getrocknet oder pyrolysiert) und Abfälle aus der Produktion von kathodenaktiven Materialien (unter anderem Fehlchargen, Filterstäube), mit einer Aufnahmekapazität von 90 Tonnen pro Tag und einer Gesamtlagerkapazität von 2 500 Tonnen. Die Umschlagmenge beträgt 5 000 Tonnen pro Jahr. Bei Black Mass handelt es sich um ein pulverisiertes Stoffgemisch, unter anderem bestehend aus Mischoxiden von Nickel, Cobalt, Mangan, Aluminium und Lithium, Metallen (zum Beispiel Kupfer, Eisen und Aluminium), Lithiumsalzen, Graphit sowie Lösungsmitteln und Polymeren, das teilweise als wassergefährdend, störfallrelevant beziehungsweise als Gefahrstoff deklariert ist. Die Inbetriebnahme der Anlage ist für Oktober 2023 vorgesehen.
Die Firma BASF Schwarzheide GmbH, Schipkauer Straße 1 in 01986 Schwarzheide, beantragt die Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf dem Grundstück Schipkauer Straße 1, 01986 Schwarzheide in der Gemarkung Schwarzheide, Flur 6, Flurstück 470 eine Anlage zum Lagern von Abfällen über einen Zeitraum von jeweils mehr als einem Jahr mit einer Aufnahmekapazität von 10 Tonnen oder mehr je Tag zu errichten und zu betreiben. Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine Anlage der Nummer 8.14.2.1 GE des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um ein Vorhaben nach der Nummer 8.9.1.1 X der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Für das Vorhaben besteht somit die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Weiterhin fällt das beantragte Vorhaben gemäß § 3 der 4. BImSchV unter die Industrieemissions-Richtlinie. Für das Vorhaben wurde eine Zulassung vorzeitigen Beginns gemäß § 8a BImSchG beantragt. Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen die Ertüchtigung des bestehenden Gebäudes D206 auf dem Blockfeld D200 auf dem Betriebsgelände der BASF Schwarzheide GmbH und dessen Nutzung als Lageranlage für die Lagerung von Abfällen aus der Herstellung und dem Recycling von Lithiumionen-Batterien, darunter Black Mass (getrocknet oder pyrolysiert) und Abfälle aus der Produktion von kathodenaktiven Materialien (unter anderem Fehlchargen, Filterstäube), mit einer Aufnahmekapazität von 90 Tonnen pro Tag und einer Gesamtlagerkapazität von 6 500 Tonnen. Die Umschlagmenge beträgt 6 000 Tonnen pro Jahr. Bei Black Mass handelt es sich um ein pulverisiertes Stoffgemisch, unter anderem bestehend aus Mischoxiden von Nickel, Cobalt, Mangan, Aluminium und Lithium, Metallen (zum Beispiel Kupfer, Eisen und Aluminium), Lithiumsalzen, Graphit sowie Lösungsmitteln und Polymeren, das teilweise als wassergefährdend, störfallrelevant beziehungsweise als Gefahrstoff deklariert ist. Die Inbetriebnahme der Anlage ist für Mai 2023 vorgesehen.
Nukleare Sicherheit Im April 2023 wurden die letzten Atomkraftwerke in Deutschland abgeschaltet. Auch im weiteren Verlauf des Anlagenrückbaus muss die nukleare Sicherheit auf hohem Niveau erhalten und weiterentwickelt werden. Die Aufgaben der nuklearen Sicherheit in Deutschland Auch nach dem Ende des Betriebes der deutschen Kernkraftwerke und für die anschließenden Jahre des Abbaus besitzen diese Anlagen ein Gefahrenpotential und erfordern daher für den gesamten Zeitraum ein hohes Sicherheitsniveau. Darüber hinaus sind in Deutschland Forschungsreaktoren und Anlagen der nuklearen Ver- und Entsorgung weiterhin in Betrieb. Es bleibt deswegen Aufgabe des BASE , das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz ( BMUV ) in Fragen der nuklearen Sicherheit zu beraten und durch nationale und internationale Gremienarbeit und Forschung auf dem Gebiet der nuklearen Sicherheit Beiträge zur Weiterentwicklung des Standes von Wissenschaft und Technik zu leisten. Themen der nuklearen Sicherheit Atomausstieg Rückbau von Atomkraftwerken Kerntechnik Kerntechnische Sicherheit Internationales Nukleare Unfälle Statusinformationen zu kerntechnischen Anlagen Im Fokus Störfallmeldestelle Internationale Zusammenarbeit Publikationen Atomausstieg in Deutschland: Viele Aufgaben in der nuklearen Sicherheit bleiben Label: Broschüre Herunterladen (PDF, 20MB, barrierefrei⁄barrierearm) 10 Jahre nach Fukushima: Sicherheit weiterdenken Label: Fachinformation Herunterladen (PDF, 31 MB, barrierefrei⁄barrierearm) Zu allen Publikationen Fragen & Antworten zur nuklearen Sicherheit Warum ist Deutschland aus der Atomenergie ausgestiegen? Sicherheitsrisiken in der Nutzung der Atomkraft Die entscheidenden Gründe für den Ausstieg aus dieser Technik sind die mit der Nutzung verbundenen Sicherheitsrisiken: Gefahr von großen Unfällen mit einem erheblichen Austritt an Radioaktivität , z.B. durch Störfälle in der Anlage oder durch terroristische und kriegerische Angriffe von außen, hohe sicherheitstechnische Anforderungen im Betrieb und bei der späteren dauerhaft sicheren Lagerung radioaktiven Materials, zivile Nutzung von Atomkraft ist in vielen Staaten eng mit der Option verbunden, diese auch militärisch nutzen zu können. Katastrophale Unfälle © pa/dpa | Wolfgang Kumm Der bis heute leitende Bundestagsbeschluss zum Atomausstieg erfolgte bereits im Jahr 2002, geprägt von den Erfahrungen der Katastrophe von Tschernobyl. Auslöser für den parteiübergreifenden Beschluss im Deutschen Bundestag – und die Entscheidung für den endgültigen Atomausstieg – war die Nuklearkatastrophe in Fukushima vom 11. März 2011. Die Ereignisse in Japan lösten eine gesellschaftspolitische Debatte über die weitere Nutzung der Atomenergie aus. Der Atomausstieg wurde gesamtgesellschaftlich in der Mehrheit befürwortet. >> Weitere Informationen zum Atomausstieg in Deutschland Wäre eine Wiederinbetriebnahme der Ende 2021 abgeschalteten Atomkraftwerke möglich? Für die am 31.12.2021 abgeschalteten Anlagen ist die Berechtigung zum Leistungsbetrieb aufgrund der gesetzlichen Regelung ( Atomgesetz ) erloschen. Ein Betrieb könnte nur aufgrund einer gesetzlichen Aufhebung des Erlöschens und einer gesetzlichen Laufzeitverlängerung erfolgen. Diese Entscheidungen des Gesetzgebers kämen hier einer "Neugenehmigung" gleich. Ein derartiges Gesetz ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts inhaltlich und verfahrensrechtlich weitgehend wie eine entsprechende behördliche Entscheidung zu behandeln. Der Bundestag müsste die ähnlichen Verfahrensschritte einschließlich Öffentlichkeitsbeteiligung und Umweltverträglichkeitsprüfung ( UVP ) dann selbst vornehmen. Insbesondere ist es im Hinblick auf den grundrechtlich geschützten Anspruch auf die bestmögliche Schadensvorsorge erforderlich, den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik der Nachweisführung zugrunde zu legen. Demnach müsste auch nachgewiesen werden, dass die Auswirkungen von Kernschmelzunfällen auf das Anlagengelände begrenzt werden können. Dieser Standard, den zum Beispiel der AKW -Typ EPR umsetzt, ist durch Nachrüstungen nicht zu erreichen. Das Bundesverfassungsgericht hat für Neugenehmigungen entschieden, dass dann, wenn die nach theoretischen wissenschaftlichen Konzepten erforderliche Schadensvorsorge praktisch nicht erreicht werden kann, die Genehmigung für ein Atomkraftwerk nicht erteilt werden darf. Es ist deshalb sehr wahrscheinlich, dass ein die Genehmigung ersetzendes Gesetz bereits im Eilverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht aufgehoben würde. (Quelle: BMUV ) Welche Reaktortypen werden in Deutschland betrieben? Seit der Abschaltung der letzten drei verbleibenden Anlagen am 15.04.2023 sind in Deutschland keine Kernkraftwerke in Betrieb. Bei den zuletzt betriebenen Anlagen handelte es sich um Druckwasserreaktoren . Informationen zu den in Betrieb befindlichen, abgeschalteten und stillgelegten kerntechnischen Anlagen finden Sie in unseren Betriebsdaten . Was passiert, wenn ein Ereignis eintritt, das nicht als Störfall vorausbedacht wurde und gegen das die Anlage nicht ausgelegt ist? Für einen solchen Fall sind bei den deutschen Kernkraftwerken anlageninterne Notfallmaßnahmen vorgesehen. Wie sind die deutschen Anlagen gegen den Ausfall der Stromversorgung gesichert? Kernkraftwerke in Deutschland verfügen über mehrere Anbindungen an das Stromnetz, vor externen Einflüssen geschützte Notstromdieselgeneratoren und eine batteriegestützte Notstromversorgung. So können auch bei einem Ausfall der primären Stromversorgung aus dem Netz die sicherheitstechnisch wichtigen Komponenten, wie zum Beispiel Leittechnik , zuverlässig mit Strom versorgt werden. Was ist ein Brennelement und wie setzt es sich aus den Brennstäben zusammen? Ein Brennelement ist der Teil des Reaktorkerns, in welchem sich das Spaltmaterial befindet und die Kernreaktionen stattfinden. Jedes Brennelement setzt sich dabei aus einer bestimmten Zahl von Brennstäben zusammen, wobei es sich um dünnwandige Metallrohre mit einem Durchmesser von ungefähr ein bis anderthalb Zentimetern und einer Länge von bis zu fünf Metern handelt. Sie sind aus einer Zirkonium-Legierung gefertigt und beinhalten den Kernbrennstoff. Dieser besteht aus Urandioxid oder Uran - Plutonium - Mischoxid ( sog. MOX -Brennstoff) und ist in zylindrische Pellets gepresst und gesintert. Nach dem Befüllen mit den Brennstoff-Pellets werden die Brennstäbe gasdicht verschlossen. Welche Konsequenzen hatte der Unfall in Japan für die deutschen Kernkraftwerke? Bei dem Unfall im Kernkraftwerk Fukushima Daiichi in Japan zeigte sich, dass Ursachen hierfür unter anderem Schwachstellen in der Auslegung der betroffenen Anlagen und der dort vorhandenen Sicherheitstechnik zu finden waren. Als eine Folge dieser Erkenntnisse wurden die Kernkraftwerke in Deutschland Sicherheitsüberprüfungen unterzogen: Die deutsche Reaktor-Sicherheitskommission ( RSK ) untersuchte im Auftrag des zuständigen Bundesumweltministeriums ( BMU ) die Robustheit der Anlagen "hinsichtlich ihres Verhaltens bei gegenüber der Auslegung höheren Einwirkungen und bei postulierten Unverfügbarkeiten von Sicherheitssystemen" und hat dazu im Mai 2011 eine Stellungnahme abgegeben. Parallel zur Untersuchung durch die RSK wurde die "Ethik-Kommission Sichere Energieversorgung" einberufen, um bezüglich der Kernenergie beziehungsweise der Neuausrichtung der Energieversorgung in Deutschland "die verantwortungsethischen Entscheidungsgrundlagen und ihre Schlussfolgerungen ganzheitlich zu betrachten". Auch sie hat eine Stellungnahme abgegeben. Beide Untersuchungen fanden im Zeitraum März bis Mai 2011 statt. Als Folge beschloss die Bundesregierung, die Nutzung der Kernenergie zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität geordnet zu beenden. Die letzten drei noch in Betrieb befindlichen deutschen Kernkraftwerke sind am 15.04.2023 endgültig außer Betrieb gegangen. Weitere Informationen finden Sie im Artikel Laufzeiten deutscher Kernkraftwerke . Die RSK hat die Beratungen zur Bewertung der Robustheit der deutschen Kernkraftwerke fortgeführt und im September 2012 eine Empfehlung abgegeben. Darin werden eine systematische Analyse der Sicherheitsfunktionen bei auslegungsüberschreitenden Einwirkungen sowie eine Weiterentwicklung des Notfallschutzkonzeptes präzisiert.
Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website chemikalieninfo.de des Umweltbundesamtes zur chemischen Verbindung Mischoxid (Bi: 1,8/ Ca: 2,02 - 2,1/ Cu: 3,0 - 3,06/ O: x/ Pb: 0,34 - 0,4/ Sr: 1,91 - 2,0). Stoffart: Stoffklasse.
Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website chemikalieninfo.de des Umweltbundesamtes zur chemischen Verbindung Mischoxid (Bi: 1,8/ Ca: 2,02 - 2,1/ Cu: 3,0 - 3,06/ O: x/ Pb: 0,34 - 0,4/ Sr: 1,91 - 2,0). Stoffart: Einzelinhaltsstoff.
Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website chemikalieninfo.de des Umweltbundesamtes zur chemischen Verbindung Mischoxid (Bi: 1,8/ Ca:2,0/ Cu: 3,0/ O: x/ Pb: 0,33/ Sr: 1,87). Stoffart: Stoffklasse.
Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website chemikalieninfo.de des Umweltbundesamtes zur chemischen Verbindung Mischoxid (Bi: 1,8/ Ca:2,0/ Cu: 3,0/ O: x/ Pb: 0,33/ Sr: 1,87). Stoffart: Einzelinhaltsstoff.
Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website chemikalieninfo.de des Umweltbundesamtes zur chemischen Verbindung Mischoxid (Bi: 2,0/ Ca: 1,0/ Cu: 2,0/ O: x/ Sr: 2,0). Stoffart: Stoffklasse.
Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website chemikalieninfo.de des Umweltbundesamtes zur chemischen Verbindung Mischoxid (Bi: 2,0/ Ca: 1,0/ Cu: 2,0/ O: x/ Sr: 2,0). Stoffart: Einzelinhaltsstoff.
Origin | Count |
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Bund | 45 |
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Chemische Verbindung | 7 |
Förderprogramm | 35 |
Text | 1 |
Umweltprüfung | 3 |
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License | Count |
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