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Amtlicher Anzeiger, Teil II des Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblattes

Nach hamburgischem Landesrecht werden Veröffentlichungen durch Abdruck im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt vorgenommen. Rechtsverbindlich ist deshalb ausschließlich die gedruckte Ausgabe des Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblattes Teile I und II (Amtlicher Anzeiger). Eine Inhaltssuche kann nur über die Internetseite der <a href="http://www.luewu.de/anzeiger/">Firma Lütcke & Wulff</a> erfolgen.

Mitteilungen zur UVP: Wasserkraftwerke

Das Projekt "Mitteilungen zur UVP: Wasserkraftwerke" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft durchgeführt. Vorgehen fuer eine Systematisierung der UVP, die den Behoerden spaetere Beurteilung erleichtern soll.

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