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Sanierungsrahmenplan Tagebaubereich Zwenkau/Cospuden

Titel: Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan für die stillgelegten Tagebaue Zwenkau und Cospuden Planungsstand: verbindlicher Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan seit 08.06.2006 Inhalt: * Am 28.02.1997 wurde durch die Verbandsversammlung mit Beschluss Nr. II/VV 10/04d/ 1997 die gemeinsame Fortschreibung des verbindlichen Braunkohlenplans Tagebau Zwenkau und des Braunkohlenplans als Sanierungsrahmenplan Tagebau Cospuden beschlossen. * Die Tagebaue Cospuden und Zwenkau selbst wurden während ihrer Betriebszeit als unabhängig voneinander laufende und räumlich getrennte Abbaubereiche betrieben. Es bestanden jedoch bedeutsame und enge Nachbarschaftsbeziehungen mit einigen technologischen Schnittstellen. Diese Schnittstellen lagen insbesondere in der Überlagerung der Grundwasserabsenkungsbereiche sowie des Verkippungs- und Förderregimes. So wurden die gesamten Abraummassen des Tagebaus Cospuden im Tagebaubereich Zwenkau verkippt bzw. zur Wiedernutzbarmachung der Oberfläche eingesetzt. Im Rahmen der Sanierung beider Tagebaue wurden weitere technologische Verknüpfungen notwendig. * Eine gemeinsame Fortschreibung beseitigte die bestehende, vielfältige räumliche und sachliche Abgrenzungs- und Schnittstellenproblematik. * Mit Beschluss Nr. IV/VV 06/02b/2006 wurde der fortgeschriebene Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan Tagebaubereich Zwenkau/Cospuden als Satzung durch die Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbands Westsachsen am 16.03.2006 festgestellt. Nach Einreichung des Braunkohlenplans zur Genehmigung mit Schreiben vom 22.03.2006 wurde mit Datum vom 05.05.2006 durch die oberste Raumordnungs- und Landesplanungsbehörde die Genehmigung erteilt. * Das Sanierungsgebiet soll als Bestandteil des "Leipziger Neuseenlands" nachhaltig zu einem wertvollen und vielfältig nutzbaren Lebens- und Landschaftsraum mit den Kernbereichen Zwenkauer und Cospudener See entwickelt werden. * Im Bereich Cospuden sind die bergbaulichen Sanierungsarbeiten und die Wiedernutzbarmachung der Oberfläche nahezu abgeschlossen. Das Restloch ist wassergefüllt, hat bereits seit dem Jahr 2000 den konzipierten Endwasserspiegel von + 110,0 m NN erreicht und wird bereits öffentlich genutzt. Der Endwasserspiegel und die bereits erreichten limnologischen Verhältnisse im Seewasserkörper werden derzeit durch die Einleitung von Wasser aus dem Entwässerungsbetrieb des aktiven Braunkohlentagebaus Profen der MIBRAG mbH gestützt. Schwerpunkte der Wiedernutzbarmachung bilden die Komplettierung des Wegesystems, die Wiederherstellung eines ausgeglichenen, sich weitgehend selbst regulierenden Gebietswasserhaushalts mit dem natürlichen Wiederanstieg des Grundwassers und die Ableitung zukünftig anfallenden Überschusswassers des Cospudener Sees sowie der Ertüchtigung bzw. Herstellung dafür notwendiger Fließgewässer. * Der Tagebau Zwenkau wurde als letzter Sanierungstagebau der LMBV mbH im mitteldeutschen Revier im Jahr 1999 außer Betrieb genommen. Bis zum Zeitpunkt der Außerbetriebnahme wurde der Tagebau zur Braunkohlengewinnung zur Sicherung der Kohlelieferungen zum Kraftwerk Lippendorf (alt) durch die MIBRAG mbH auf Basis eines Pachtverhältnisses betrieben. Noch im Zuge der Restauskohlung des Tagebaus wurde das Betriebsregime an Erfordernisse der nachfolgenden Sanierungsarbeiten angepasst. Aufgrund des Förderbrückeneinsatzes entstanden während des Betriebs erhebliche Wiedernutzbarmachungsdefizite, insbesondere in Form von Brückenkippenarealen und offenen Hohlformen. Am 30.09.1999 verließ der letzte Kohlezug den Tagebau Zwenkau. * Die notwendigen Sanierungsarbeiten werden in Verantwortung der LMBV mbH durchgeführt. Der Rückbau der bergtechnischen Anlagen und Tagebaugroßgeräte und die Wiedernutzbarmachung der Kippenflächen sind nahezu abgeschlossen. Die regionalen Anstrengungen um den Erhalt der Abraumförderbrücke F 45 als technisches Denkmal und Zeitzeuge des mitteldeutschen Braunkohlenbergbaus waren nicht erfolgreich. Lediglich ein technisches Modell im Aussichtspavillon am Kap Zwenkau/Stadt Zwenkau erinnert an das technische Denkmal. * Die im Plangebiet aufgestellten raumordnerischen Ziele und Grundsätze sollen die Entwicklung einer vielfältig nutzbaren, gestalterisch akzeptanzfähigen und weitgehend nachsorgefreien Bergbaufolgelandschaft als einen eigenständigen Landschaftsraum mit überregionaler touristischer Bedeutung gewährleisten und eine miteinander verträgliche Gestaltung der Belange von Hochwasserschutz, Freizeit und Erholung, Natur und Landschaft und Waldmehrung mit klarer Funktionstrennung zwischen intensiv genutzten und störempfindlichen Bereichen sicherstellen. * Im Einzelnen sind folgende Entwicklungsschwerpunkte zu benennen: o Nutzung des Zwenkauer Sees als Speicherbecken als Bestandteil der Gesamtkonzeption des vorbeugenden Hochwasserschutzes an der Weißen Elster, o Gewährleistung eines wirksamen Landschafts-, Natur- und Artenschutzes in den besonders wertvollen Auenbereichen der Weißen Elster und in den Sukzessionsarealen sowie deren räumliche und funktionale Vernetzung mit Landschaftselementen im Sanierungsgebiet und im übrigen unverritzten Umfeld unter besonderer Beachtung der im Plangebiet befindlichen FHH-Gebiete Nr. 50E "Leipziger Auensystem" und Nr. 218 "Elsteraue südlich Zwenkau" sowie der SPA-Gebiete "Leipziger Auwald" und "Elsteraue bei Groitzsch", o Schaffung eines zusammenhängenden, reich strukturierten Waldgebiets durch die systematische Erhöhung des Waldanteils und den Schutz des vorhandenen Waldes, o Sicherung der vorhandenen Sport-, Freizeit- und Erholungseinrichtungen in den Bereichen Cospudener See (Landschaftspark Nordufer, Zöbigker Winkel) und am Standort des Freizeitparks Belantis sowie die Entwicklung entsprechender Angebote am Zwenkauer See (' Nordufer und Kap Zwenkau), o Schaffung eines touristischen Gewässerverbunds zwischen dem Zwenkauer und dem Cospudener See mit Anbindung an das Stadtgebiet Leipzig über die bestehende Schleuse am Nordstrand des Cospudener Sees, o Verkehrsanbindung und innere Erschließung des Sanierungsgebiets durch die Realisierung großräumiger Verbindungen (A 72), die bedarfsgerechte verkehrstechnische Erschließung der Erholungsbereiche, die Wiederherstellung devastierter bzw. unterbrochener historischer Wegebeziehungen sowie die Schaffung eines vielseitig nutzbaren Rad- und Wanderwegenetzes mit Einbindung in das überregionale und regionale Verkehrs- und -wegenetz.

Flächenverbrauch für Rohstoffabbau

Flächenverbrauch für Rohstoffabbau Der Abbau von Rohstoffen im Tagebau geht mit einer unwiderruflichen Zerstörung von Böden und Landschaften einher. Wasserhaushalt und Wasserqualität können dauerhaft beeinträchtigt werden. Durch den Abbau von Rohstoffen kamen 2023 pro Tag etwa 7,3 Hektar (ha) Fläche "unter den Bagger", davon 3,9 ha für Bau- und Industriemineralien, 2,1 ha für Torf und 1,3 ha für Braunkohle. Inländische Rohstoffentnahme Nach Angaben der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe wurden 2023 insgesamt rund 616 Millionen Tonnen abiotische Rohstoffe im Tagebau abgebaut. Das sind fossile Energierohstoffe wie Kohle, Baumineralien wie Sande, Kiese oder Steine sowie mineralische Industrierohstoffe wie Salze oder feuerfeste Tone. Statistisch gesehen wird Torf auch zu den abiotischen Rohstoffen gerechnet (siehe Abb. „Inländische Entnahme von Rohstoffen im Tagebau“). Zwischen den Jahren 1994 und 2009 ging die Masse der im Tagebau entnommenen Rohstoffe um über ein Viertel oder 28,8 % zurück. Von 2009 bis 2022 verharrte der Abbau von Baumineralien mit kleinen Schwankungen auf nahezu gleichem Niveau. In 2023 ist nun erstmals wieder ein signifikanter Rückgang um mehr als 10 % im Vergleich zu 2022 zu beobachten. Neu in Anspruch genommene Fläche durch Rohstoffabbau im Tagebau Der Abbau von Rohstoffen im Tagebau ist mit einem unwiderruflichen Eingriff in Landschaften und Böden verbunden. Nach Berechnungen des Umweltbundesamtes (⁠ UBA ⁠) auf Basis aktueller Daten der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) wurde 2023 eine Fläche von 2.649 Hektar (ha) neu vom Tagebau in Anspruch genommen (siehe Abb. „Flächenverbrauch durch inländische Entnahme von Rohstoffen im Tagebau!“). Das entspricht einer täglichen Flächenneuinanspruchnahme von rund 7,3 ha oder mehr als 10 Fußballfeldern. Vom täglichen Flächenverbrauch durch Tagebau entfielen im Jahr 2023 pro Tag rund 3,9 ha auf den Abbau von Bau- und Industriemineralien, 2,1 ha auf den Abbau von Torf und 1,3 ha auf den Abbau von Braunkohle. Gegenüber 2022 ist die tägliche Flächenneuinanspruchnahme durch Tagebau um rund 0,4 Hektar gesunken. 1994 betrug der tägliche Flächenverbrauch – also das Ausmaß der täglichen neu hinzukommenden Flächenbeeinträchtigung oder Bodenzerstörung durch den Rohstoffabbau – noch rund 9,3 ha. Seitdem ging der Flächenverbrauch nach Berechnungen des UBA basierend auf Daten der BGR um 22,1 % zurück. Damit fällt der Rückgang bei der jährlichen Flächenneuinanspruchnahme geringer aus, als der Rückgang der Rohstoffentnahme vermuten lässt, denn diese sank im selben Zeitraum um 39,1 %. Gesamtfläche, die durch Rohstoffabbau belegt ist Zwischen der Neuinanspruchnahme von Flächen für den Rohstoffabbau und ihrer Aufgabe und Renaturierung oder ⁠ Rekultivierung ⁠ können Jahre oder Jahrzehnte vergehen. Die Fläche, die aktuell durch den Rohstoffabbau belegt und überformt ist, ist deshalb wesentlich größer als die jährlich neu in Anspruch genommene Fläche. Ausweislich der Flächenstatistik für das Jahr 2023 sind aktuell rund 128.500 ha (1.285 km²) durch Bergbaubetriebe, Steinbruch, Tagebau und Gruben belegt. Berechnung des Flächenverbrauchs Der Flächenverbrauch hängt wesentlich davon ab, mit welcher Abbaumächtigkeit der jeweilige Rohstoff zur Verfügung steht. Sand- und Kiesschichten sind im Schnitt 15 Meter (m) mächtig. Natursteine werden aus 25 m dicken Schichten gebrochen. Die Mächtigkeit der Braunkohleflöze ist regional unterschiedlich. Im rheinischen Revier sind die Braunkohleflöze im Mittel 35 m dick, in der Lausitz sowie im mitteldeutschen Revier lediglich 11 m. Torfschichten hingegen sind deutlich dünner: Ihre Mächtigkeit beträgt meist nur etwa 1,5 – 2 m. Wird zusätzlich die Dichte des jeweiligen Rohstoffs berücksichtigt, lässt sich schnell errechnen, wie viel Oberfläche zerstört wird, um von einem Rohstoff eine Tonne abzubauen: Für Sand oder Kies liegt der entsprechende Wert bei 370 Quadratzentimetern (cm²), für Natursteine bei 154 cm², für rheinische Braunkohle bei 220 cm² und für mitteldeutsche Braunkohle bei 700 cm².

105 Mio. Euro für Strukturwandel-Projekt zur Stärkung der Bioökonomie im Landessüden

Willingmann bei offiziellem Auftakt für Forschungsvorhaben DiP 105 Mio. Euro für Strukturwandel-Projekt zur Stärkung der Bioökonomie im Landessüden Der Süden Sachsen-Anhalts soll sich zur Modellregion für nachhaltige Bioökonomie entwickeln. Dieses Ziel verfolgt das Verbundvorhaben „Digitalisierung pflanzlicher Wertschöpfungsketten“ (DiP), das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) im Rahmen des Strukturwandels in zwei Runden mit bis zu 105 Millionen Euro gefördert wird. Über den Stand der 19 Projekte der ersten Förderphase informierten sich Sachsen-Anhalts Wissenschaftsminister Prof. Dr. Armin Willingmann und BMBF-Staatssekretär Dr. Karl Eugen Huthmacher heute bei der offiziellen Auftaktveranstaltung. Die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (MLU) koordiniert das voraussichtlich bis 2032 laufende Vorhaben mit mehr als 40 Partnern aus Wissenschaft und Wirtschaft. Wie sehen Ackerbau und Agrarwirtschaft in Sachsen-Anhalt künftig aus? Welche Feldfrüchte wachsen auf den hochwertigen, aber immer trockeneren Böden? Welche bislang ungenutzten, nachhaltigen Potenziale gibt es in der Bioökonomie? Und: Welche Chancen bieten digitale Technologien, den Strukturwandel in der Region zu gestalten? Mit diesen und weiteren Fragen beschäftigen sich die aktuell 19 Projekte des DiP-Verbunds. Im Fokus stehen dabei forschungsbasierte, innovative Ansätze für regionale Wertschöpfungsketten in Landwirtschaft, Ernährungswirtschaft, grüner Chemie und Gesundheitswirtschaft. Willingmann betont: „Das Kürzel DiP steht für ein weiteres Leuchtturmprojekt, mit dem wir den Strukturwandel im Zuge des Kohleausstiegs gestalten und Sachsen-Anhalt zudem bei einem absoluten Zukunftsthema nach vorn bringen. Das Vorhaben vereint Notwendigkeit und Chancen: Durch den fortschreitenden Klimawandel mit all seinen Auswirkungen braucht insbesondere die Landwirtschaft kluge Lösungen. Gleichzeitig bietet der weitere Ausbau der Bioökonomie mit Fokus auf Digitalisierung auch große wirtschaftliche Potenziale für unser Land. Gerade aufgrund seiner leistungsstarken Forschungslandschaft rund um Kulturpflanzen ist Sachsen-Anhalt der ideale Standort, um mit DiP Zukunftschancen wachsen zu lassen.“ Huthmacher ergänzt: „Durch den Kohleausstieg stehen Regionen wie das Mitteldeutsche Revier vor großen Herausforderungen. Deshalb fördern wir genau dort den Aufbau der ‚Modellregion Bioökonomie‘ in den nächsten Jahren mit bis zu 105 Millionen Euro aus dem Investitionsgesetz Kohleregionen des Bundes. Dabei setzen wir auf die Stärken der Region: Spitzenforschung, eine leistungsfähige Agrarwirtschaft und eine starke chemische Industrie. Die gezielte Förderung im Bereich der ‚Digitalisierung pflanzlicher Wertschöpfungsketten‘ soll innovative Technologien hervorbringen und zugleich die regionale Wirtschaft stärken und vor Ort attraktive Arbeitsplätze schaffen. Das stärkt langfristig die wirtschaftliche Entwicklung und kommt direkt bei den Menschen vor Ort an.“ „Der DiP-Ansatz fußt auf jahrzehntelanger Spitzenforschung rund um die Züchtung und den Anbau von Kulturpflanzen und um die Pflanzenbiochemie, zu denen in Sachsen-Anhalt vielfältige Kompetenzen gebündelt sind. Die Potenziale pflanzlicher Wertschöpfung sind enorm und können durch die Digitalisierung in der Züchtung, auf dem Acker oder in der Entwicklung biotechnologischer Prozesse noch verstärkt werden“, unterstreicht DiP-Sprecher Prof. Dr. Klaus Pillen von der MLU und fügt hinzu: „In der Region finden wir beste Voraussetzungen sowie führende Wirtschaftspartner, um bestehende Wertschöpfungsketten beispielgebend zu erweitern und neue aufzubauen.“ Drei Forschungs-Leuchttürme im Fokus Die Arbeit der Projekte orientiert sich an drei sogenannten Leuchttürmen: Im ersten Leuchtturm dreht sich alles um Wertschöpfungsketten landwirtschaftlicher Kulturpflanzen. Die Projekte arbeiten an klimaresistenten Kulturpflanzen, zum Beispiel Weizen und Zuckerrüben. Erforscht werden zum Beispiel neue Verwertungsoptionen für Pflanzenreste und Wertstoffe als klimaneutraler Ersatz für erdölbasierte Produkte. Der zweite Leuchtturm nimmt nachhaltige und klimaresiliente Pflanzenanbausysteme in den Blick. In Kooperation mit Landwirten, Kommunen und weiteren Unternehmen geht es zum Beispiel darum, mit Hilfe von künstlicher Intelligenz und Drohnen innovative Lösungen für die Agrarwirtschaft in der Region zu entwickeln. So sollen zum Beispiel Wasser effizienter genutzt, die Bodengesundheit gefördert und der Einsatz von Düngemitteln reduziert werden. Die Projekte im dritten Leuchtturm arbeiten zu neuen Wertschöpfungsketten für sogenannte Sonderkulturen. Dazu zählen in Sachsen-Anhalt vor allem Kräuter- und Arzneipflanzen sowie Obstbäume und -sträucher. Erprobt und entwickelt werden sollen Nutzungsmöglichkeiten für klimaresistente Kräuter- und Arzneipflanzen sowie für Reststoffe aus der Verarbeitung von Obst und Feldfrüchten. Diese haben große Potenziale für die Lebensmittel-, Pharma- und Kosmetikindustrie. Das BMBF fördert den DiP-Verbund im Rahmen der Nationalen Bioökonomiestrategie sowie im Rahmen der Umsetzung des Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen im Mitteldeutschen Revier in Sachsen-Anhalt. Das Land hatte in seinem Strukturentwicklungsprogramm die Bioökonomie und die Digitalisierung als wesentliche Treiber identifiziert. Die Projekte von DiP greifen beide Felder auf und kombinieren sie mit dem Ziel, die Grundlagen für eine Transformation hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen regionalen Wirtschaft mit hochwertigen, attraktiven Arbeitsplätzen zu legen. Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950, E-Mail: PR@mwu.sachsen-anhalt.de , Facebook , Instagram , LinkedIn , Mastodon und X

Förderprogramm „Grüner Wasserstoff: Elektrolyseure“ Fördergegenstand Zugangsvoraussetzungen Auswahlkriterien Für die Auswahlrunde zur Verfügung stehendes Budget Einzureichende Unterlagen Beginn und Ende des Antragsverfahrens: Dokumente

Das neue Förderprogramm „Grüner Wasserstoff: Elektrolyseure“ unterstützt Investitionen privater und öffentlicher Unternehmen in die Erzeugung und Speicherung von Wasserstoff aus erneuerbaren Energiequellen an Kraftwerksstandorten und Braunkohletagebaustätten im Mitteldeutschen Revier Sachsen-Anhalt. Gefördert werden Investitionen an Kraftwerksstandorten und Braunkohletagebaustätten im Mitteldeutschen Revier Sachsen-Anhalt zur Erzeugung und Speicherung von erneuerbarem Wasserstoff für dessen lokalen Einsatz in Schlüsselsektoren der Industrie, die vom Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft betroffen sind. Dazu zählen insbesondere die chemische Industrie und andere energieintensive Industrien, die erneuerbaren Wasserstoff für ihre Produktion benötigen. Förderfähig sind: Elektrolyseure zur Erzeugung von Wasserstoff aus erneuerbaren Energiequellen einschließlich deren Anschlusses an die Erneuerbare Energien-Stromerzeugungsanlagen, Anlagen zur Speicherung von Wasserstoff aus erneuerbaren Energiequellen. Antragsberechtigt sind private und öffentliche Unternehmen, die ihren Sitz, mindestens jedoch eine Betriebsstätte, im Mitteldeutschen Revier in Sachsen-Anhalt haben. Zum Mitteldeutschen Revier in Sachsen-Anhalt zählen die Landkreise Anhalt-Bitterfeld, Burgenlandkreis, Mansfeld-Südharz, Saalekreis sowie die kreisfreie Stadt Halle (Saale). Die Zugangsvoraussetzungen ergeben sich aus dem Durchführungserlass zur Befristeten Richtlinie für JTF-unterstützte Wasserstoffprojekte. Die Vorhabenauswahl erfolgt auf der Grundlage des Auswahlkriteriums „Fördereffizienz“. Für diesen Förderaufruf steht ein Gesamtvolumen von 85 Millionen Euro zur Bewilligung zur Verfügung. Die Unterlagen sind bei der Bewilligungsstelle, der Investitionsbank Sachsen-Anhalt, Domplatz 12, 39104 Magdeburg einzureichen. Diese und weitere Informationen erhalten Sie unter Sie unter dem Förderprogramm „ Grüner Wasserstoff: Elektrolyseure “. Anträge können ab sofort bis zum 24. Juli 2024 eingereicht werden. Durchführungserlass zur Befristeten Richtlinie für JTF-unterstützte Wasserstoffprojekte Befristete Richtlinie für JTF-unterstützte Wasserstoffprojekte vom 19. Dezember 2023 Förderaufruf „Grüner Wasserstoff: Elektrolyseure“ Projektauswahlkriterien

Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt Minister Staatssekretäre Hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte Hauptpersonalrat Abteilung 1: Zentralabteilung Abteilung 2: Naturschutz, Wasserwirtschaft Abteilung 3: Energie, Nachhaltigkeit, Strukturwandel Abteilung 4: Technischer Umweltschutz, Bodenschutz, Klimaschutz Abteilung 5: Hochschulen, Wissenschaft und Forschung Dokumente

Das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt (kurz: MWU Sachsen-Anhalt) befasst sich mit den großen Zukunftsaufgaben unserer Zeit: der erfolgreichen Gestaltung der Energiewende, dem Klimaschutz, nachhaltigem Wirtschaften sowie dem Umweltschutz. Um die Herausforderungen erfolgreich zu meistern, bedarf es vielfältiger wissenschaftlicher Expertise. Deshalb wird es das Ziel des Ministeriums sein, die erstklassige Wissenschaftslandschaft Sachsen-Anhalts weiterzuentwickeln. Minister Prof. Dr. Armin Willingmann Telefon: +49 391 567-1916 E-Mail: VzMin(at)mwu.sachsen-anhalt.de Leiterin des Ministerbüros Johanna Sannecke Telefon: +49 391 567-1970 E-Mail: johanna-dina.sannecke(at)mwu.sachsen-anhalt.de Persönliche Referentin des Ministers Anne Hellmann (Elternzeitvertretung bis Oktober 2025) Telefon: +49 391 567-1971 E-Mail: anne.hellmann(at)mwu.sachsen-anhalt.de Pressesprecher Matthias Stoffregen Telefon: +49 391 567-1951 E-Mail: matthias.stoffregen(at)mwu.sachsen-anhalt.de Stellvertretender Pressesprecher Robin Baake Telefon: +49 391 567-1953 E-Mail: robin.baake(at)mwu.sachsen-anhalt.de Staatssekretär Thomas Wünsch (Amtschef) Telefon: +49 391 567-1961 Staatssekretär Dr. Steffen Eichner Telefon: +49 391 567-1969 Petra Heydrich Telefon: +49 391 567-3420 Sandra Neumann Vorsitzende des Hauppersonalrats beim Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Telefon: +49 391 567 1863 E-Mail: sandra.neumann(at)mwu.sachsen-anhalt.de Zur Webseite des Hautpersonalrates Anne-Christin Barthel Abteilungsleiterin Vorzimmer Telefon: +49 391 567-1778 E-Mail: VzAL1(at)mwu.sachsen-anhalt.de Referat 11 - Organisation, Verwaltungsmodernisierung, Digitalisierung, OZG Jan Dittrich Referat 12 - Personal, Bildungs- und Gesundheitsmanagement Antje Bartels Referat 13 - Haushalt, Koordinierung EU-Fonds Dr. Jörg Fenchel Referat 14 - Justitiariat, Beteiligungsverwaltung, LHO-Betriebsprüfung, Internationale Zusammenarbeit Michael Strampe Referat 15 - IT, Umweltinformationsmanagement, Geoinformation Veronika Janssen Referat 16 - Innerer Dienst, Hochschulpersonal und Hochschuldienstrecht Frank Anhalt Dr. Ekkehard Wallbaum Abteilungsleiter Kontakt zum Vorzimmer: Telefon: +49 391 567-1551 E-Mail: VzAL2(at)mwu.sachsen-anhalt.de Referat 21 - Allgemeine und Rechtsangelegenheiten der Abteilung, Landesbetriebe und Anstalten Michael Janssen Referat 22 - Hochwasserschutz, Gewässer- und Anlagenunterhaltung, EU-Hochwasserriskomanagement-Richtlinie Sven Schulz Referat 23 - Abwasserbeseitigung, Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, Wasserversorgung, Gewässerschutz, Wasserrahmenrichtlinie Hans-Werner Peschel Referat 24 - Arten- und Biotopschutz, Natura 2000, Eingriffsregelung, Landschaftsplanung Christian Bank Referat 25 - Biodiversität, Großschutzgebiete, Naturschutzfördermaßnahmen Reinhold Sangen-Emden Geschäftsstelle der Flussgebietsgemeinschaft Elbe (FGG Elbe) Ulrike Hursie Uwe Zischkale Abteilungsleiter Kontakt zum Vorzimmer: Telefon: +49 391 567-1611 E-Mail: VzAL3(at)mwu.sachsen-anhalt.de Referat 31 - Grundsatzangelegenheiten, Allgemeine und Rechtsangelegenheiten der Abteilung, Nachhaltigkeit und Bildung für nachhaltige Entwicklung, EU-Förderprogramme im Bereich Energie Jenny Schwarz, m.d.W.d.G.b Referat 32 - Energiewende, Wasserstoffwirtschaft, Energiemärkte, Energieeffizienz, Wärmewende Thomas Gerke Referat 33 - Energieaufsicht, Energieregulierung Stefan Köster Referat 34 - Strukturwandel im Mitteldeutschen Revier N. N. Landesregulierungsbehörde des Landes Sachsen-Anhalt (LRB) Stefan Köster Gesa Kupferschmidt Abteilungsleiterin Kontakt zum Vorzimmer: Telefon: +49 391 567-1506 E-Mail: VzAL4(at)mwu.sachsen-anhalt.de Referat 41 - Allgemeine und Rechtsangelegenheiten der Abteilung, Fachübergreifendes Umweltrecht Aleksander Hinkel Referat 42 - Anlagenbezogener Immissionsschutz, Lärmbekämpfung und Luftreinhaltung Stefan Behrend Referat 43 - Bodenschutz und Altlasten Gabriela Kluge Referat 44 - Kreislaufwirtschaft, Chemikaliensicherheit und allgemeiner Gesundheitsschutz Dr. Claudia Hauffe-Kloss Referat 45 - Strahlenschutz, Atomrecht Bernd Köhler Referat 46 - Klimawandel, Klimaschutz Steffi Mitschke Dr. Michael Lehmann Abteilungsleiter Kontakt zum Vorzimmer: Telefon: +49 391 567-3477 E-Mail: Vz5MWU(at)mwu.sachsen-anhalt.de Referat 51 - Wissenschaftspolitik, grundsätzliche Angelegenheiten der Hochschulen, Gremien Thomas Neumann Referat 52 - Hochschulaufsicht und Angelegenheiten der Hochschulverwaltung Christoph Börner Referat 53 - Hochschulmedizin, Hochschulrecht, Hochschulgesetzgebung, Qualitätssicherung Uwe Paul, m.d.W.d.G.b. Referat 54 - Forschung und Technologietransfer, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen Uwe Paul Referat 55 - Hochschulzugang, Studentenwerke, Digitalisierung, Ausbildungsförderung, PG "OZG-Umsetzung - Studium und Weiterbildung" N. N. Projekt- und Koordinierungsstelle BAföG-Digital Stefan Kirst

Umweltministerium stellt weitere 23,4 Mio. Euro für Energie-Investitionen von Unternehmen bereit

Neue Chance für kleine und mittlere Unternehmen, die regenerativ erzeugten Strom zur Herstellung von grünem Wasserstoff oder Bereitstellung von Wärme nutzen wollen. Das Umweltministerium startet heute die dritte Antragsrunde für das zum Jahresbeginn 2024 aus der Taufe gehobene Förderprogramm „Sachsen-Anhalt ZUKUNFTSENERGIEN“. Ab sofort stehen 23,4 Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bereit, um die heimische Wirtschaft bei Investitionen in die intelligente Kopplung der Energiesektoren Strom, Gas und Wärme zu unterstützen. Anträge können bis Ende Januar 2025 gestellt werden. Dazu sagt Energieminister Prof. Dr. Armin Willingmann: „Für eine erfolgreiche Energiewende müssen wir fossile Energieträger nicht nur im Strombereich ersetzen, sondern auch in energieintensiven Prozessen unserer Wirtschaft. Deshalb ist es so wichtig, klimafreundlichen Strom aus Wind oder Sonne für die Produktion von grünem Wasserstoff oder die Wärmeerzeugung zu nutzen. Für die erforderlichen Investitionen in Elektrolyseure oder Power-to-Heat-Anlagen geben wir jetzt wieder finanziellen Rückenwind.“ Das Programm „Sachsen-Anhalt ZUKUNFTSENERGIEN“ umfasst insgesamt 115 Millionen Euro und besteht aus zwei Bausteinen: Für den Bereich „Sektorenkopplung“, für welchen der neue Förderaufruf gilt, stehen insgesamt 50 Millionen Euro aus dem EFRE zur Verfügung. Hinzu kommen in zweiten Baustein 65 Millionen Euro aus dem europäischen „Fonds für einen gerechten Übergang“ („Just Transition Fund“, kurz „JTF“) für die klimaneutrale Transformation der fossil geprägten Rohstoff- und Energieversorgung der Industrie im Mitteldeutschen Revier. Aus den ersten beiden Runden liegen EFRE-Anträge mit einem beantragten Fördervolumen von rund 26,6 Millionen Euro vor. Weitere Informationen zu den Förderkonditionen finden sich auf den Internetseiten der Investitionsbank Sachsen-Anhalt unter https://www.ib-sachsen-anhalt.de/unternehmen/umwelt-schuetzen/sachsen-anhalt-zukunftsenergien. Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950, E-Mail: PR@mwu.sachsen-anhalt.de , Facebook , Instagram , LinkedIn , Mastodon und X

Wissenschaft trifft Umwelt: Ministerium unterstützt Umrüstung von Hallenser Forschungsschiff auf nachhaltige E-Fuels

Mit Unterstützung des Wissenschafts- und Umweltministeriums nimmt das Bürgerforschungsschiff „Make Science Halle“ Kurs auf nachhaltige Schifffahrt an Saale und Elbe. Unter fachlicher Betreuung der Hochschule Merseburg soll das bislang mit Diesel betriebene ehemalige Fahrgastschiff für die Nutzung klimafreundlicher E-Fuels umgerüstet werden. Den Förderbescheid in Höhe von rund 200.000 Euro hat Staatssekretär Thomas Wünsch am heutigen Mittwoch an Bord überreicht. E-Fuels machen den Antrieb des Schiffes nachhaltiger. Sie werden mit Hilfe von Strom, Wasser und CO2 aus der Luft hergestellt und sind – sofern regenerativ erzeugter Strom zum Einsatz kommt – anders als fossile Kraft- und Brennstoffe in der Gesamtbilanz CO2-neutral. Für Wünsch ist das Projekt deshalb ein Erfolgsmodell: „Die Umrüstung ist ein starkes Zeichen für Klimaschutz und soll der Beginn einer neuen Ära der nachhaltigen Flussschifffahrt in der Region sein. Die ‚Make Science Halle‘ verbindet Einsatz für Forschung und gesellschaftliche Beteiligung mit Umwelt- und Klimaschutz. Dieses beispielhafte Engagement unterstützen wir sehr gern.“ Die „Make Science Halle“ wird vom Hallenser Verein „Science2public – Gesellschaft für Wissenschaftskommunikation“ betrieben. Das Schiff ist 2020 als Teil des Netzwerks „Blaues Band der Wissenschaft“ gemeinsam mit Hochschulen des Landes Sachsen-Anhalts zum Bürgerforschungsschiff umgebaut worden und macht seitdem Wissenschaft und Forschung an Bord erlebbar. Zu den Mitbegründern zählen neben der Hochschule Merseburg auch die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, die Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg, die Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle sowie die Hochschulen Anhalt und Magdeburg-Stendal. Die Vorsitzende des Vereins „Science2public“, Ilka Bickmann, unterstrich: „Wir freuen uns sehr, dass die seit 2020 vorbereitete klima- und umweltfreundliche Umrüstung nun durch die Förderung des Wissenschafts- und Umweltministeriums des Landes möglich wird. Jetzt können wir mit Volldampf und gutem Gewissen 2025 durchstarten und auch vermehrt Menschen auf dem Land und insbesondere im mitteldeutschen Revier ansteuern, um sie für Wissenschaft und Forschung im Fluss zu begeistern. Auf zu neuen, grünen Ufern!” Der Rektor der Hochschule Merseburg, Prof. Dr. Markus Krabbes, ergänzte: „Wir freuen uns, Partnerhochschule für diese spannende Aufgabe zu sein und das Bürgerforschungsschiff auf seinem Weg zur grünen Schifffahrt fachlich zu begleiten. Dass die ‚Make Science Halle‘ als erstes Schiff mit E-Fuels über die Saale und damit auch zu uns nach Merseburg fährt, ist ein bedeutender Schritt für den Mobilitätssektor auf dem Fluss. Wissenschaftlich und technisch ist dieses Projektvorhaben für uns ein faszinierendes Feld. Großartig, dass Sachsen-Anhalt hier eine Vorreiterrolle für Upcycling von älteren Schiffen auf klimaneutrale Mobilität einnimmt.” Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950, E-Mail: PR@mwu.sachsen-anhalt.de , Facebook , Instagram , LinkedIn , Mastodon und X

Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung

Pressemitteilung: 100 / 2020 Magdeburg, den 06.10.2020 Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung Wirtschaftsministerium fördert Ansiedlung mit knapp 20 Millionen Euro Willingmann: „Mit der Bioraffinerie von UPM entwickelt sich Sachsen-Anhalt weiter zu einem Land der Zukunftstechnologien“ Der finnische Konzern UPM hat am Mittwoch den Startschuss für den Bau einer weltweit einzigartigen Bioraffinerie in Leuna (Saalekreis) gegeben. Von 2022 an sollen im dortigen Chemiepark aus nachhaltig erwirtschaftetem Laubholz Biochemikalien gewonnen werden. In den Bau der Bioraffinerie investiert UPM rund 550 Millionen Euro und wird rund 200 neue Arbeitsplätze schaffen. Beim feierlichen Spatenstich überreichte Sachsen-Anhalts Wirtschaftsminister Prof. Dr. Armin Willingmann einen Zuwendungsbescheid über knapp 20 Millionen Euro (4,8 Mio. Euro GRW-Investitionsförderung sowie 15 Mio. Euro Umweltschutzbeihilfe). „Die Ansiedlung der Bioraffinerie von UPM steht ganz im Zeichen der von uns vorangetriebenen Weiterentwicklung Sachsen-Anhalts zu einem Land der Zukunftstechnologien“, erklärte Willingmann. „Mit der Ansiedlung erhalten der Chemiestandort Leuna und das Mitteldeutsche Braunkohlerevier hoch attraktive Entwicklungsperspektiven.“ Jyrki Ovaska, Executive Vice President Technology von UPM, betonte: „Unser zentrales Bestreben ist es, Innovationen für eine Zukunft ohne fossile Rohstoffe zu schaffen. Die Investition in die Bioraffinerie markiert daher einen Meilenstein unserer Unternehmenstransformation, mit der wir noch lange nicht am Ende sind. Sie ist aber auch ein Meilenstein für unsere Innovationsarbeit. Die patentierten Technologien wurden von UPM – teilweise gemeinsam mit Partnern – entwickelt und werden nun in Leuna zur industriellen Reife gebracht.“ Nach Angaben des Unternehmens sollen die in der Bioraffinerie hergestellten Chemikalien künftig der nachhaltigeren Herstellung einer Vielzahl von Produkten dienen, darunter Textilien, Kunststoffe, Gummi, Kosmetika und Medikamente. Laut UPM werden bei der Herstellung der Biochemikalien der Verbrauch fossiler Rohstoffe wie auch CO2-Emissionen deutlich reduziert. Der Bau der Bioraffinerie des finnischen Konzerns UPM spiegelt die in den vergangenen Jahren dynamische Entwicklung der Unternehmensinvestitionen in Sachsen-Anhalt wider. So hat die Progroup AG im August 2020 eine der modernsten Papierfabriken der Welt für rund 500 Millionen Euro in Sandersdorf-Brehna in Betrieb genommen – nach nur 18 Monaten Bauzeit und trotz Corona-Pandemie absolut pünktlich. Der chinesisch-amerikanische Konzern Farasis hat 2019 die Errichtung einer Fabrik für E-Auto-Batterien in Bitterfeld-Wolfen für rund 600 Millionen Euro bekanntgegeben; Porsche baut mit der Schuler AG seit einem Jahr für rund 100 Millionen Euro ein modernes Presswerk in Halle. Und die FEV-Gruppe hat in Sandersdorf-Brehna vor wenigen Wochen ihr neues Prüf- und Entwicklungszentrum (Investitionsvolumen: rund 70 Millionen Euro) eröffnet. Allein die in dieser Legislaturperiode geförderten Investitionsvorhaben nationaler und internationaler Investoren werden sich bis Mitte 2021 voraussichtlich auf rund vier Milliarden Euro summieren. „Sachsen-Anhalt hat sich insbesondere in den vergangenen vier Jahren zu einem attraktiven Investitionsstandort entwickelt, weil wir durch die seit 2016 stark vorangetriebene Vernetzung von Wirtschaft und Wissenschaft einen guten Mix bieten: gezielte Investitionsförderung, erstklassige Forschungseinrichtungen für Kooperationen und qualifizierte Fachkräfte“, erklärte Willingmann. Auch in den kommenden Jahren müsse das Land deshalb weiter gezielt in Wirtschaft und Wissenschaft investieren und Förderung, namentlich in Forschung und Zukunftsbranchen, sicherstellen. Neben Neuansiedlungen flossen zudem mehrstellige Millionenbeträge in Standorterweiterungen. So gab der südkoreanische Konzern Hanwha Q Cells 2020 bekannt, 125 Millionen Euro in sein Solar-Forschungszentrum in Thalheim zu investieren. Bereits 2019 erklärte der japanische Batterie- und Brennstoffzellen-Spezialist Horiba FuelCon, für 30 Millionen Euro sein Testzentrum in Barleben zu erweitern und damit auch den geplanten „E-Mobility-Campus“ entscheidend voranzutreiben. „Die Investitionen und Ansiedlungen der vergangenen vier Jahre haben gemein, dass es im Regelfall um Zukunftstechnologien und die Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze geht – ein wesentliches Ziel unserer Landespolitik“, so Willingmann. Aktuelle Informationen zu interessanten Themen aus Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung finden Sie auch auf den Social-Media-Kanälen des Ministeriums bei Twitter, Instagram und Facebook. Impressum: Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung des Landes Sachsen-Anhalt Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation Hasselbachstr. 4 39104 Magdeburg Tel.: +49 391 567-4316 Fax: +49 391 567-4443 E-Mail: presse@mw.sachsen-anhalt.de Web: www.mw.sachsen-anhalt.de Datenschutzerklärung

Beste Projekte im Strukturwandel-Ideenwettbewerb REVIERPIONIER 2024 ausgezeichnet

Am Samstag, 14. September, ehrte Dr. Jürgen Ude, Staatssekretär für Strukturwandel und industrielle Großprojekte, die besten Ideen zur Gestaltung des Strukturwandels im Mitteldeutschen Revier Sachsen-Anhalt. Die insgesamt 144 Preisträgerinnen und Preisträger wurden in den Kategorien REVIERGESTALTEN, ZUKUNFTGESTALTEN und GRÜNDERGESTALTEN ausgezeichnet. Staatssekretär Dr. Ude unterstrich: „Der Strukturwandel in Sachsen-Anhalt wird von den Menschen getragen. Das Beispiel REVIERPIONIER zeigt erneut auf überzeugende Weise, mit welchem Engagement die Bürgerinnen und Bürger im Mitteldeutschen Revier die Transformationsprozesse ihrer Region gestalten und vorantreiben können. Ich danke allen Beteiligten herzlich für Ihre Teilnahme an diesem Wettbewerb, denn ein erfolgreicher Strukturwandel bedarf aktiver Teilhabe.“ Im Rahmen der feierlichen Preisverleihung in der Rotkäppchen Sektkellerei in Freyburg wurden auch die Gewinnerinnen und Gewinner der fünf Publikumspreise bekanntgegeben. Vom 6. bis 26. August konnten Bürgerinnen und Bürger per Online-Voting über ihre fünf Lieblingsprojekte aus den Landkreisen Mansfeld-Südharz, Anhalt-Bitterfeld, Saalekreis, Burgenlandkreis und der Stadt Halle (Saale) abstimmen. Insgesamt gingen über 1700 Stimmen ein. Das sind die diesjährigen Gewinner beim Publikumspreis LOKALGESTALTEN: Die ausgezahlten Preisgelder entsprechen der beantragten Projektsumme. Der REVIERPIONIER findet auch 2025 wieder statt. Zum Netzwerktreffen am 13. November 2024 im Ständehaus Merseburg haben Interessierte die Möglichkeit, sich über den neuen Wettbewerb zu informieren und sich auszutauschen. Ideen zur Gestaltung des Strukturwandels können für das dritte Wettbewerbsjahr vom 14. November 2024 bis 16. Januar 2025 wie gewohnt unter www.revierpionier.de eingereicht werden. In diesem Jahr neu: Projekte müssen bis zum 30. November 2025 abgeschlossen bzw. umgesetzt sein. Eine Übersicht sowie zukünftig die Projektdokumentationen aller prämierten Ideen von 2023 und 2024 sind unter www.revierpionier.de abrufbar. Außerdem wird über die Social-Media-Kanäle der Stabsstelle „Strukturwandel im Mitteldeutschen Revier“ regelmäßig über die Projekte und deren Fortschritt informiert. Hintergrund Das Land Sachsen-Anhalt ruft beim Ideenwettbewerb REVIERPIONIER alle Bürgerinnen und Bürger, Vereine, gemeinnützigen Institutionen sowie Schulen und Kitas in den Landkreisen Anhalt-Bitterfeld, Burgenlandkreis, Mansfeld-Südharz, Saalekreis und der Stadt Halle (Saale) auf, den Strukturwandel in der Region miteinander zu gestalten. Für die Umsetzung lokaler Projektideen stehen jährlich Preisgelder in Höhe von einer Million Euro zur Verfügung. Die Umsetzung des Ideenwettbewerbs erfolgt über die Europäische Metropolregion Mitteldeutschland (EMMD). Im länderübergreifenden EMMD-Netzwerk engagieren sich strukturbestimmende Unternehmen, Städte und Landkreise, Kammern und Verbände sowie Hochschulen und Forschungseinrichtungen aus Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Der Wettbewerb wird im Rahmen des Förderprogramms „Stärkung der Transformationsdynamik und Aufbruch in den Revieren und an den Kohlekraftwerkstandorten - STARK“ gefördert Für den Ideenwettbewerb koordiniert das Aufbauwerk Region Leipzig die Auszahlung der Preisgelder. Strukturwandel Sachsen-Anhalt Metropolregion Mitteldeutschland Sperrfrist: Samstag, 14. September 2024, 16.00 Uhr! Es gilt das gesprochen Wort! Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

240904_Rili_Sektor_AGVO.pdf

Vorläufige Fassung vom 04.09.2024 754 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der Sektorenkopplung Erl. des MWU vom 8. Januar 2024 – 31-46813-9 1. 1.1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen Zuwendungszweck 1.1.1 Für Vorhaben, die nach dieser Richtlinie mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gefördert werden, ist der Zuwendungszweck, Treibhaus- gasemissionen durch den verstärkten Einsatz erneuerbarer Energien, die Vermeidung der Nutzung fossiler Energie und die Senkung des Energieverbrauchs zu reduzieren. Dies soll durch Maßnahmen der Sektorenkopplung erreicht werden, wobei die Energiesektoren Strom, Wärme und Gas miteinander verbunden werden und der Anteil erneuerbarer Energien in den Verbrauchssektoren Haushalt, Gewerbe, Industrie und Verkehr im Gesamtsystem erhöht wird. Durch eine intelligente Kopplung energieeffizienter Technologien können Synergieeffekte zwi- schen den Sektoren genutzt und die Integration der erneuerbaren Energien verbessert wer- den. 1.1.2 Für Vorhaben, die nach dieser Richtlinie mit Mitteln aus dem Fonds für einen gerechten Übergang (JTF) gefördert werden, ist der Zuwendungszweck die klimaneutrale Transformation der bisher fossil geprägten Rohstoff- und Energieversorgung industrieller Prozesse. Für im Mitteldeutschen Revier des Landes Sachsen-Anhalt ansässige Unternehmen sollen die infra- strukturellen Voraussetzungen für die Bereitstellung von Wasserstoff aus erneuerbaren Ener- giequellen geschaffen werden. Wasserstoff soll für die Nutzung als Prozesswärme oder als Rohstoff für die Herstellung von Folgeprodukten zur Verfügung gestellt werden. Ziel ist hierbei eine klimaneutrale Transformation des Industriestandortes Mitteldeutsches Revier des Landes Sachsen-Anhalt auf der Basis weitgehend geschlossener Wertschöpfungsketten. 1.2 Rechtsgrundlagen Das Land Sachsen-Anhalt gewährt Zuwendungen für Maßnahmen gemäß Nummer 1.1 zur Entwicklung intelligenter Energiesysteme auf der Grundlage a) der Verordnung (EU) 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 mit gemeinsamen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regi- onale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus, den Kohäsionsfonds, den Fonds für einen gerechten Übergang und den Europäischen Meeres-, Fischerei- und 1 Aquakulturfonds sowie mit Haushaltsvorschriften für diese Fonds und für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds, den Fonds für die innere Sicherheit und das Instru- ment für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik (ABl. L 231 vom 30.6.2021, S. 159; L 261 vom 22.7.2021, S. 58; L 450 vom 16.12.2021, S. 158; L 241 vom 19.9.2022, S. 16; L 65 vom 2.3.2023, S. 59), zuletzt geändert durch Verordnung (EU) 2024/795 (ABl. L, 2024/795, 29.2.2024), sowie der hierzu von der Europäischen Kommission erlassenen Delegierten Verordnungen und Durchführungsverordnungen, b) der Verordnung (EU) 2021/1058 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und den Kohäsi- onsfonds (ABl. L 231 vom 30.6.2021, S. 60; L 13 vom 20.1.2022, S. 74), geändert durch Verordnung (EU) 2024/795 (ABl. L, 2024/795, 29.2.2024), sowie der hierzu von der Europäischen Kommission erlassenen Delegierten Verordnungen und Durchfüh- rungsverordnungen, c) der Verordnung (EU) 2021/1056 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 zur Einrichtung des Fonds für einen gerechten Übergang (ABl. L 231 vom 30.6.2021, S. 1; L 421 vom 26.11.2021, S. 74), d) der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwen- dung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (ABI. L 187 vom 26.6.2014, S. 1; L 283 vom 27.9.2014, S. 65), zuletzt geändert durch Verordnung (EU) 2023/1315 (ABI. L 167 vom 30.6.2023, S. 1), e) der §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung des Landes Sachsen-Anhalt vom 30. April 1991 (GVBI. LSA S. 35), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 3. April 2023 (GVBI. LSA S. 201, 204), f) der Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (VV-LHO, RdErl. des MF vom 1. Februar 2001, MBI. LSA S. 241, zuletzt geändert durch RdErl. vom 21. Februar 2024, MBI. LSA S. 310, in der jeweils geltenden Fassung), g) des Zuwendungsrechtsergänzungserlasses (RdErl. des MF vom 6. Juni 2016, MBI. LSA S. 383, zuletzt geändert durch RdErl. vom 28. September 2022, MBl. LSA S. 510, in der jeweils geltenden Fassung), h)des EFRE/JTF - Programms 2021–2027 Sachsen-Anhalt und i)der Erlasse der EU-Verwaltungsbehörde EFRE/ESF/JTF für die Förderperiode 2021 bis 2027. 1.3 Zuwendungsanspruch 2 Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht, die Bewilligungsbehörde ent- scheidet aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. 2. 2.1 Gegenstand der Förderung Im Rahmen von Vorhaben, die dem Zuwendungszweck gemäß Nummer 1.1.1 zuzu- ordnen sind, werden investive Maßnahmen gefördert, die der Übertragung von erneuerbar erzeugtem Strom in die Energiesektoren Wärme und Gas dienen. Erneuerbare Energien sol- len auf diese Weise in den Verbrauchssektoren Haushalt, Gewerbe, Industrie und Verkehr zum Zwecke der Senkung von Treibhausgasemissionen verfügbar gemacht und deren Nut- zung ermöglicht werden. 2.2 Im Rahmen von Vorhaben, die dem Zuwendungszweck gemäß Nummer 1.1.2 zuzu- ordnen sind, werden investive Maßnahmen zur Erzeugung, zur Speicherung, zum Transport und zur Verteilung von aus erneuerbaren Energiequellen produzierten grünen Wasserstoff ge- fördert, welche die Bereitstellung grünen Wasserstoffs als Prozesswärme sowie als Rohstoff für Folgeprodukte (zum Beispiel Ammoniak und Methanol) ermöglichen. 2.3 Projekte, die den Zuwendungszwecken in Nummer 1.1 und den näher definierten För- dergegenständen in den Nummern 2.1 und 2.2 entsprechen, sind grundsätzlich förderfähig, soweit sich aus dieser Richtlinie keine Einschränkungen ergeben. 2.3.1 Förderfähige Bereiche, die dem Zuwendungszweck gemäß Nummer 1.1.1 zuzuordnen sind, sind insbesondere: a) Power-to-Gas-Anlagen (Wasserstofferzeugung) einschließlich der erforderlichen peri- pheren Anlagentechnik, der erforderlichen Hoch- und Tiefbaumaßnahmen zur Aufstel- lung der Anlage sowie der erforderlichen Medienanschlüsse und b) Power-to-Heat-Anlagen (Wärme aus Strom) einschließlich der erforderlichen periphe- ren Anlagentechnik, der erforderlichen Hoch- und Tiefbaumaßnahmen zur Aufstellung der Anlage sowie der erforderlichen Medienanschlüsse. In Kombination mit Vorhaben gemäß Nummer 2.3.1 Buchst. a sind Anlagen zum Transport, zur stationären Speicherung und der unternehmensinternen Nutzung von grünem Wasserstoff förderfähig. 2.3.2 Förderfähige Bereiche, die dem Zuwendungszweck gemäß Nummer 1.1.2 zuzuordnen sind, sind beispielsweise: a)Anlagen zur Erzeugung von Wasserstoff, b)Anlagen zur stationären Speicherung von Wasserstoff oder 3

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