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Detailplanung des Messprogrammes zur Erfassung der Umweltauswirkungen der Sondermüllanlagen des ZVSMM in Schwabach

Das Projekt "Detailplanung des Messprogrammes zur Erfassung der Umweltauswirkungen der Sondermüllanlagen des ZVSMM in Schwabach" wird/wurde gefördert durch: Zweckverband Sondermuell-Entsorgung Mittelfranken. Es wird/wurde ausgeführt durch: Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V..

Digitales Orthophoto 2014

Historische Digitale Orthophotos (DOP) sind vollständig entzerrte, maßstabsgetreue Luftbilder auf Grundlage der Bayernbefliegung von 2014. Das DOP steht in Echtfarben (RGB) und als gedruckte Luftbildkarte zur Verfügung.

Digitales Orthophoto 2008

Historische Digitale Orthophotos (DOP) sind vollständig entzerrte, maßstabsgetreue Luftbilder auf Grundlage der Bayernbefliegung von 2008. Das DOP steht in Echtfarben (RGB) und als gedruckte Luftbildkarte zur Verfügung.

Digitales Orthophoto 2005

Historische Digitale Orthophotos (DOP) sind vollständig entzerrte, maßstabsgetreue Luftbilder auf Grundlage der Bayernbefliegung von 2005. Das DOP steht in Echtfarben (RGB) und als gedruckte Luftbildkarte zur Verfügung.

Digitales Orthophoto 2011

Historische Digitale Orthophotos (DOP) sind vollständig entzerrte, maßstabsgetreue Luftbilder auf Grundlage der Bayernbefliegung von 2011. Das DOP steht in Echtfarben (RGB) und als gedruckte Luftbildkarte zur Verfügung.

Bundestagung der Arbeitsgemeinschaft Naturgemäße Waldwirtschaft 2024

Das Projekt "Bundestagung der Arbeitsgemeinschaft Naturgemäße Waldwirtschaft 2024" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: Arbeitsgemeinschaft Naturgemäße Waldwirtschaft Deutschland e.V..Die ANW-Deutschland als bundesweit agierender Zusammenschluss von Waldbesitzern, Forstleuten, Wissenschaftlern, Studierenden sowie interessierten Bürgern veranstaltet im 2- jährigen Rhythmus ihre 'große Bundestagung', die zum einen für Vereinsmitglieder aber auch für sonstige interessierte Personen der Öffentlichkeit offen ist. Bei dieser bundesweit ausgerichteten Tagung (die derzeitige Vorplanung hat vorläufig den Zeitraum 16.5. bis 18.5.2024 ins Auge gefasst) wird im Rahmen der Festveranstaltung und der sich anschließenden Fachexkursionen vermutlich das Thema: 'Stört die Störung' behandelt werden. Derzeit ist Bad Windheim /Mittelfranken als Veranstaltungsort vorgesehen. Die Tagung gliedert sich in einen Vortragsteil (i. d. R. am ersten Tag im Laufe des Nachmittags) und einen Exkursionsteil, der an den beiden Folgetagen die ca. 400 erwarteten Tagungsteilnehmer per Bus in nahegelegenen Exkursionsreviere bringt, wo dann in Kleingruppen (bis max. 50 Personen) anhand konkreter Waldbilder das vorgegebene Tagungsthema, aber auch weitere aktuelle waldbauliche Entwicklungen vorgestellt, diskutiert und besprochen werden. Die aus dem ganzen Bundesgebiet, wie auch aus vielen europäischen Mitgliedsländern unseres Dachverbandes Pro Silva Europa angereisten Teilnehmer tauschen sich untereinander aus, bringen Erfahrungen aus ihrer lokalen Arbeit mit ein und geben somit einen gegenseitigen Input an Wissen und Erfahrung einer großen Gruppe an Zuhörern sowie den lokal in den einzelnen Forstrevieren und Forstverwaltungen handelnden Personen weiter.

Luftverkehrsverwaltung (Standorte)

Sitze der bei den Regierungen von Mittelfranken und Oberbayern angesiedelten Luftämter Nord- und Südbayern.

Luftverkehrsverwaltung (Flächen)

Zuständigkeitsbereiche der bei den Regierungen von Mittelfranken und Oberbayern angesiedelten Luftämter Nord- und Südbayern.

Reaktivierung des Altarms der Aisch bei Adelsdorf durch das Wasserwirtschaftsamt Nürnberg auf den Grundstücken mit den Fl.-Nrn. 290/2 und 290/3 der Gemarkung Adelsdorf

Der Vorhabensträger, des Wasserwirtschaftsamt Nürnberg, Allersberger Str. 17/19, 90461 Nürnberg hat beim Landratsamt Erlangen-Höchstadt die wasserrechtliche Genehmigung für die Reaktivierung des Altarms der Aisch bei Adelsdorf in Zusammenarbeit mit dem Fischereiverband Mittelfranken e.V. und dem Fischereiverein Adelsdorf e.V. auf den Grundstücken mit den Fl.-Nrn. 290/2 und 290/3 der Gemarkung Adelsdorf beantragt. Beabsichtigt ist die möglichst dauerhafte Reaktivierung des Altarms der Aisch. Hierbei soll die Durchströmung des bisherigen Hauptgewässers der Aisch zum Altarm hin, durch den Einbau einer erweiterten Steinschüttung in Form einer Leitbuhne erhöht werden. Zur Realisierung sind hydromorphologische Maßnahmen und die Entlandung des Gewässerquerschnitts, sowie Ufersicherung geplant. Das gezielte Umleiten des Abflusses durch eine durchgehende gerichtete Steinbuhne im Hauptgewässer hingehend zum Altarm, soll den Durchfluss bei mittleren und niedrigen Abflussverhältnissen erhöhen und somit nebens punktueller hydromorphologischer Anpassung des Altarmquer-schnitts zu einer gezielten Durchströmung führen. Die Wasserbausteine werden entsprechend der zu erwartenden max. Schubspannung im Gewässerabschnitt gewählt und ggf. zusätzlich gesichert. Dem Hauptgewässer wird dabei weiterhin, auch bei Wasserständen unter MQ, eine Restwassermenge zukommen. Die Steinbuhen wird durchlässig gestaltet und wird weiterhin gering durchströmt. Zu der Anpassung des Querschnitts zählen die Entlandung des Altarms, Ufersicherungsmaßnahmen zur Verminderung von Uferschäden durch höhere Fließgeschwindigkeiten und der Initiierung einer Energieverlagerung vom Ufer in die Sohle. Abgetragenes Sohlenmaterial wird entsprechend wieder eingebaut und gesichert.

§ 16 BImSchG - Änderungsgenehmigung Änderung einer Energiezentrale mit 2 Hackschnitzelkesseln á 1,4 MW

Dem Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim liegt der Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung der NatCon Mittelfranken GmbH & Co. KG, Bahnhofstr. 55, 91330 Eggolsheim, zur Änderung einer Energiezentrale mit 2 Hackschnitzelkesseln á 1,4 MW von Massiv- in Modulbauweise, zum Wegfall von Büro- und Sanitärraum sowie zur Änderung des Typs der Kesselanlage in 91459 Markt Erlbach auf dem Grundstück Fl.Nr. 269/25, Gemarkung Markt Erlbach, vor. Das zur Genehmigung stehende Vorhaben liegt innerhalb des im Bebauungsplan Nr. 1 Gewerbe- und Industriegebiet „Am Bahnhof“ in Markt Erlbach ausgewiesenen Industriegebiets. Bei dem Vorhaben handelt es sich um ein Änderungsvorhaben i. S. v. § 2 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe a) UVPG, für das gem. § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, Abs. 4 i. V. m. § 7 Abs. 2 UVPG und Nr. 1.2.1 der Anlage 1 zum UVPG eine standortbezogene UVP-Vorprüfung durchzuführen ist. Nach § 7 Abs. 2 Satz 2 UVPG ist die standortbezogene Vorprüfung in 2 Stufen als überschlägige Prüfung durchzuführen, wobei die Stufe 2 mit Prüfung erheblicher nachteiliger Umweltauswirkungen nur dann durchzuführen ist, wenn die Stufe 1 mit der Prüfung der in Anlage 3 Nr. 2.3 aufgeführten Schutzkriterien zu dem Ergebnis kommt, dass besondere örtliche Gegebenheiten vorliegen. Im Einwirkungsbereich der Anlage liegen keine besonderen örtlichen Gegebenheiten im Sinne des § 7 Abs. 2 Satz 3 UVPG i. V. m. Anlage 3 Nr. 2.3 zum UVPG. Es sind weder Schutzgebiete, noch Biotope oder Naturdenkmäler, Denkmäler oder Bodendenkmäler vorhanden und es handelt sich auch nicht um ein Gebiet mit hoher Bevölkerungsdichte. Besondere örtliche Gegebenheiten im Sinne der Anlage 3 Nr. 2.3 sind somit nach Ansicht der Genehmigungsbehörde nicht gegeben, sodass eine weitergehende Prüfung nicht erforderlich ist und eine UVP-Pflicht nicht besteht. Auch wenn eine Prüfung nicht erforderlich ist, kann darauf verwiesen werden, dass nach Einschätzung der im Verfahren beteiligten Fachstellen bei Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen keine Bedenken gegen oben genanntes Gesamtvorhaben erhoben werden. Unter Beachtung der festgesetzten Auflagen und Bedingungen sind demnach ohnehin keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt zu erwarten.

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