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Digitales Orthophoto 2005

Digitale Orthophotos (DOP) sind vollständig entzerrte, maßstabsgetreue Luftbilder auf Grundlage der Bayernbefliegung von 2005. Das DOP steht in Echtfarben(RGB) und als gedruckte Luftbildkarte zur Verfügung.

Digitales Orthophoto 2008

Digitale Orthophotos (DOP) sind vollständig entzerrte, maßstabsgetreue Luftbilder auf Grundlage der Bayernbefliegung von 2008. Das DOP steht in Echtfarben(RGB) und als gedruckte Luftbildkarte zur Verfügung.

Digitales Orthophoto 2011

Digitale Orthophotos (DOP) sind vollständig entzerrte, maßstabsgetreue Luftbilder auf Grundlage der Bayernbefliegung von 2011. Das DOP steht in Echtfarben(RGB) und als gedruckte Luftbildkarte zur Verfügung.

Digitales Orthophoto 2014

Digitale Orthophotos (DOP) sind vollständig entzerrte, maßstabsgetreue Luftbilder auf Grundlage der Bayernbefliegung von 2014. Das DOP steht in Echtfarben(RGB) und als gedruckte Luftbildkarte zur Verfügung.

Luftverkehrsverwaltung (Standorte)

Sitze der bei den Regierungen von Mittelfranken und Oberbayern angesiedelten Luftämter Nord- und Südbayern.

Luftverkehrsverwaltung (Flächen)

Zuständigkeitsbereiche der bei den Regierungen von Mittelfranken und Oberbayern angesiedelten Luftämter Nord- und Südbayern.

Lärmsanierung Schwaig von Betr.-km 397+750 bis Betr.-km 400+182 (Abschnitt 740 Station 0,167 bis Abschnitt 760 Station 2,371) an der BAB A 3 Würzburg – Regensburg

Mit Schreiben vom 30.09.2019 hat die Autobahndirektion Nordbayern, Dienststelle Fürth, als (damalige) Vorhabensträgerin die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens für das Bauvorhaben Lärmsanierung Schwaig von Betr. –km 397+900 bis Betr. –km 399+978 beantragt. Zum 01.01.2021 wurde die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Nordbayern, im Rahmen der Rechtsnachfolge (Umwandlung) neue Vorhabensträgerin für das Verfahren. Im Laufe dieses Verfahrens haben sich jedoch durch die Senkung der Lärmsanierungsgrenzwerte zum 01.08.2020 und die Einführung eines neuen Lärmberechnungsverfahrens nach den Maßgaben der RLS 19 die rechtlichen Rahmenbedingungen im Lärmschutz gravierend geändert. Diese gesetzlichen Änderungen waren für die Vorhabensträgerin zum Zeitpunkt der Antragsstellung nicht absehbar. Die neuen Rahmenbedingungen erforderten umfangreiche Umplanungen, um die Lärmschutzmaßnahme an den aktuellen Stand der Technik anzupassen. Aufgrund des Umfangs der notwendigen Änderungen ist nach erfolgter Rücksprache mit der Regierung von Mittelfranken als zuständige Planfeststellungsbehörde die Durchführung eines neuen Rechtsverfahrens notwendig. Mit Schreiben vom 10.07.2021 hat die Vorhabensträgerin den Antrag vom 30.09.2019 daher zurückgezogen. Mit Bescheid der Regierung von Mittelfranken vom 14.10.2021 wurde das (ursprüngliche) Planfeststellungsverfahren eingestellt. Das nunmehr am 28.07.2022 neu beantragte Vorhaben umfasst die Optimierung des Lärmschutzes, den Ersatzneubau des Bauwerks BW 398b, die Erneuerung der Fahrbahndeckschicht und die Provisorien der bauzeitlichen Verbreiterung der Bundesautobahn (BAB) A 3 im Autobahnabschnitt zwischen der AS Nürnberg/Behringersdorf und dem AK Nürnberg. Die geplanten Lärmschutzmaßnahmen verlaufen östlich und westlich der BAB A 3 von Betr.-km 397,750 bis Betr.-km 400,182. Die plangegenständlichen Maßnahmen beinhalten: • aktive Lärmschutzmaßnahmen beidseitig der BAB A 3 auf einer Gesamtlänge von 3.300 m und einer maximalen Höhe von 16,20 m über Gradiente • ergänzende passive Lärmschutzmaßnahmen an 101 Gebäuden zur Einhaltung des Nachtgrenzwertes für die Lärmsanierung • beidseitige Erneuerung der Fahrbahndeckschicht und Einbau eines lärmarmen Fahrbahn-belages SMA LA auf einer Länge von ca. 2,40 km • Ersatzneubau der Feldwegunterführung BW 398b (2 Teilbauwerke) sowie • Provisorische Verbreiterung der BAB A 3 Richtungsfahrbahn Würzburg auf einer Läge von ca. 270 m. Die optimierten aktiven Schallschutzmaßnahmen führen zu einer wesentlichen Reduzierung der Immissionen an der nächstgelegenen Bebauung. Gleichzeitig verringern sich durch das Vorhaben auch die bestehenden, negativen Auswirkungen auf die hinter den Schutzeinrichtungen liegenden Lebensräume und Tierarten. Insofern erfolgt eine Reduzierung der Belastung unmittelbar angrenzender Biotope und eine Erhöhung der Biotopfunktionen sowie eine Verbesserung der Erholungsfunktion für die Bevölkerung. Wegen näherer Einzelheiten wird auf die Unterlage 1 der Planunterlagen verwiesen. Der Planungsabschnitt liegt im Regierungsbezirk Mittelfranken, Landkreis Nürnberger Land. Die Baumaßnahme wirkt sich auf das Gebiet der Gemeinde Schwaig bei Nürnberg mit den Ortsteilen Behringersdorf und Malmsbach sowie der Stadt Nürnberg, Ortsteil Laufamholz, aus. Trägerin des Vorhabens einschließlich aller Nebenanlagen ist die Bundesrepublik Deutschland – Bundesstraßenverwaltung, vertreten durch die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Nordbayern. Im Zuge der Umsetzung des Bauvorhabens ist es notwendig, sowohl privates als auch öffentliches Grundeigentum vorübergehend sowie dauerhaft in Anspruch zu nehmen.

Bekanntgabe nach § 5 Abs. 2 UVPG über das Unterbleiben einer Umweltverträglichkeitsprüfung für die Verstärkung von 48 Gittermasten auf der bestehenden 110-kV Freileitung Kastenweiher-Eltmann (Leitung Nr. E10007)

Die Bayernwerk Netz GmbH, Luitpoldstraße 51, 96052 Bamberg, beabsichtigt die Verstärkung von 48 Gittermasten mit den Masten Nrn.: 1, 5, 6 (Neu), 9, 11, 14, 22, 23, 24, 26, 28, 29, 30, 31, 33, 39, 41, 42, 48, 50, 51, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 61, 63, 64, 65, 66, 71, 72, 74 (Neu), 76, 77, 78, 80, 81, 83, 84, 85, 86, 87 und 89 und den Ersatz des Blitzschutzseiles mit Kupferleitern gegen ein Blitzschutzseil mit Lichtwellenleiter im Zuge der Ertüchtigung der 110 kV-Freileitung Kastenweiher-Eltmann Leitung Nr. E10007 in Mittelfranken.

Errichtung einer Unterstell- und Gerätehalle für Luftsportgeräte auf dem Ultraleichtflugplatz Gersdorf Ergebnis einer Allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls nach § 5 Abs. 1, § 9 Abs.3 i.V.m. § 7 Abs. 1 UVPG i.V.m. Nr. 14.12.2 der Anlage 1 zum UVPG

Herr Jochen Frühauf, erster Vorsitzender des Betreibers des Ultraleichtflugplatzes Gersdorf (Fliegerfreunde Anlautertal e.V.) Kapellenweg 8, 91790 Raitenbuch, hat bei der Regierung von Mittelfranken -Luftamt Nordbayern- eine Genehmigung nach § 6 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) für die Errichtung einer Unterstell- und Gerätehalle für Luftsportgeräte auf dem Ultraleichtflugplatz Gersdorf beantragt. Im nord-westlichen Bereich des auf Grundstück Fl.Nr. 570/1, Gemarkung Gersdorf, befindlichen bestehenden Sonderlandeplatzes ist die Errichtung einer erdgeschossigen Halle mit den Maßen 22,88 m x 12,50 m geplant. Das Gebäude soll dem Unterstellen von Luftsportgeräten (Ultraleicht- und Drachenflugzeuge) und Geräten dienen. Eine Lagerung von Treibstoffen oder anderen wassergefährdenden Stoffen ist nicht beabsichtigt

Reaktivierung des Altarms der Aisch bei Adelsdorf durch das Wasserwirtschaftsamt Nürnberg auf den Grundstücken mit den Fl.-Nrn. 290/2 und 290/3 der Gemarkung Adelsdorf

Der Vorhabensträger, des Wasserwirtschaftsamt Nürnberg, Allersberger Str. 17/19, 90461 Nürnberg hat beim Landratsamt Erlangen-Höchstadt die wasserrechtliche Genehmigung für die Reaktivierung des Altarms der Aisch bei Adelsdorf in Zusammenarbeit mit dem Fischereiverband Mittelfranken e.V. und dem Fischereiverein Adelsdorf e.V. auf den Grundstücken mit den Fl.-Nrn. 290/2 und 290/3 der Gemarkung Adelsdorf beantragt. Beabsichtigt ist die möglichst dauerhafte Reaktivierung des Altarms der Aisch. Hierbei soll die Durchströmung des bisherigen Hauptgewässers der Aisch zum Altarm hin, durch den Einbau einer erweiterten Steinschüttung in Form einer Leitbuhne erhöht werden. Zur Realisierung sind hydromorphologische Maßnahmen und die Entlandung des Gewässerquerschnitts, sowie Ufersicherung geplant. Das gezielte Umleiten des Abflusses durch eine durchgehende gerichtete Steinbuhne im Hauptgewässer hingehend zum Altarm, soll den Durchfluss bei mittleren und niedrigen Abflussverhältnissen erhöhen und somit nebens punktueller hydromorphologischer Anpassung des Altarmquer-schnitts zu einer gezielten Durchströmung führen. Die Wasserbausteine werden entsprechend der zu erwartenden max. Schubspannung im Gewässerabschnitt gewählt und ggf. zusätzlich gesichert. Dem Hauptgewässer wird dabei weiterhin, auch bei Wasserständen unter MQ, eine Restwassermenge zukommen. Die Steinbuhen wird durchlässig gestaltet und wird weiterhin gering durchströmt. Zu der Anpassung des Querschnitts zählen die Entlandung des Altarms, Ufersicherungsmaßnahmen zur Verminderung von Uferschäden durch höhere Fließgeschwindigkeiten und der Initiierung einer Energieverlagerung vom Ufer in die Sohle. Abgetragenes Sohlenmaterial wird entsprechend wieder eingebaut und gesichert.

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