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LSG Hakel

Gebietsbeschreibung Das Landschaftsschutzgebiet besteht aus den benachbarten Waldgebieten Großer und Kleiner Hakel. Diese liegen inmitten der großflächig entwaldeten Löß-Ackerlandschaft in der Landschaftseinheit Nordöstliches Harzvorland zwischen Heteborn und Cochstedt nordwestlich von Aschersleben. Der Hakel ist ein bewaldetes Gebiet, das zu 4/5 aus dem Großen Hakel und zu 1/5 aus dem Kleinen Hakel gebildet wird. Beide sind durch einen Ackerstreifen voneinander getrennt. Die kompakte Waldfläche ist in die umliegende offene Ackerlandschaft eingebettet. Durch die teilweise stark aufgelappte Fläche ergibt sich eine sehr hohe Grenzlinienlänge zur umgebenden Ackerlandschaft. Morphologisch steigt der Hakel von etwa 170 über NN aus Nordosten zu einem Plateau auf 230 m über NN an, das von der Domburg überragt wird. Der Besucher empfindet jedoch nur die Domburg als bemerkenswerte Erhebung. Die Wälder des Hakels beeindrucken durch ihre markanten Bestände der Trauben-Eiche, in denen vielfach die Mittelwaldstruktur noch gut zu erkennen ist. Die Rot-Buche tritt dagegen im heutigen Waldbild zurück. Landschafts- und Nutzungsgeschichte Aus der Beschreibung der Wald-, Wild- und Jagdgeschichte geht hervor, daß der Hakel um die Jahrtausendwende bedeutend größer gewesen sein muß. Die großen Rodungen waren etwa um 1300 abgeschlossen und in vielen Gegenden fielen die Siedlungen, vermutlich aufgrund von grassierenden Seuchen, wieder wüst. Der Hakel wird 934 das erste Mal urkundlich erwähnt. Um 900 bis 1500 stand das Land unter der Herrschaft des Bistums Halberstadt, 1648 fiel es an den Brandenburgisch-Preußischen Staat, 1807 bis 1813 war es ein Teil des Königreichs Westfalen, danach fiel es wieder an Preußen zurück. Der Name ”Hakel” leitet sich wohl von der deutschen Wurzelbezeichnung ”Hag” ab, die immer in Zusammenhang mit Wald, Busch oder Gesträuch gebraucht wurde. ”Hakelwald” wird dabei gleichgesetzt mit dem Begriff ”Hegewald”, also gehegter, geschonter Wald. Andererseits gibt es auch Begriffsdeutungen, die den Namen von den Worten Hag, Hagen oder Gehege ableiten, die alle Bezeichnungen der altgermanischen Malstätte, d. h. Gerichtsstätte, sind. Aus vor- und frühgeschichtlicher Zeit stammen drei Grabhügel der jungsteinzeitlichen Schurkeramikkultur und eine Befestigung unbekannter Zeitstellung. Letztere deutet auch darauf hin, daß das Gebiet des LSG damals weitgehend entwaldet war. Von der Domburg, einer alten Ritterburg, die vermutlich im 13. Jahrhundert in die vor- und frühgeschichtliche Befestigung hineingebaut wurde (Ersterwähnung 1310), sind heute noch die Ruinenreste und ein tiefer Burggraben erhalten. Sie wurde als Raubritternest 1367 durch den Erzbischof Dietrich von Magdeburg mit den Städten Halberstadt, Quedlinburg und Aschersleben belagert. Vor der Verwüstung der Burg gaben die Ritter jedoch das Raubgut zurück und zahlten eine Strafe. Nach wechselnden Besitzverhältnissen war die Burg noch 1496 erhalten. Wann sie verwüstet oder aufgegeben wurde, ist nicht bekannt. Geologische Entstehung, Boden, Hydrographie, Klima Der Hakel gehört neben dem Huy und dem Fallstein zu den herzynisch streichenden Höhenrücken des nördlichen Harzvorlandes. Das Hakelplateau liegt bei etwa 230 m über NN und erreicht mit der Domburg (245 m über NN) seinen höchsten Punkt. Der Untergrund des LSG wird überwiegend von Gesteinen des Unteren Muschelkalks gebildet, der im Hakelsattel großflächig oberflächennah ausstreicht. Im Bereich Hakelforst und südlich der Domburg kommen an der zentralen Scheitelstörung der Hakelstruktur Röttone an die Oberfläche. Die Muschelkalk- und Rötgesteine werden von einer geringmächtigen Lößdecke überzogen. Eingeschaltet in die Schichtenfolge des Röts, finden sich lösliche Gesteine in Form von Karbonaten und Sulfaten (Dolomit, Anhydrit/Gips). Mindestens seit dem Tertiär unterliegen diese Schichtglieder einer intensiven Auslaugung, die sich an der Oberfläche durch Karsterscheinungen manifestiert. Einen Hinweis auf das Alter der Verkarstungsprozesse geben die lokal noch vorhandenen Ausfüllungen mit tertiären Sanden und Tonen. Das heutige Verkarstungsrelief zeigt eine deutliche Abhängigkeit des anstehenden Gesteins. Im weicheren Röt finden sich Erdfälle in Form flacher Senken. Das Verbreitungsgebiet des Unteren Muschelkalks ist dagegen durch steil abfallende Dolinen mit Durchmessern bis zu mehreren zehn Metern gekennzeichnet. Der Hakel liegt auf der Cochstedter Löß-Hochfläche, die zu den tschernosembetonten Löß-Landschaften Sachsen-Anhalts gehört. In den nordöstlichen Randlagen des Waldgebietes sind Parabraunerde-Tschernoseme aus Löß entwickelt. Auf der überwiegenden Fläche der Hänge sind humose Parabraunerden bis Tschernosem-Parabraunerden aus Löß über lehmig-tonigen Fließerden und über grusigem Schutt, seltener über anstehendem Gestein, ausgebildet. Das Vorkommen von Braunerde-Rendzinen und Braunerden aus tonigem Löß und Bergton über Fließerden und Gestein beschränkt sich auf die Hänge der Seitentäler und die Kammlage. Charakteristisch für den Hakel mit seiner Lage im Regenschatten des Harzes sind geringe jährliche Niederschlagssummen zwischen 500-525 mm. Im zentralen Waldgebiet um die Domburg kann aber durch örtlich begrenzte Gewitterregen mit durchschnittlichen Niederschlägen bis 600 mm gerechnet werden. zwischen 8-9 C schwankt die mittlere Lufttemperatur im Jahr. Im Januar liegt sie bei 0 C, im Juni zwischen 17-18 C. Pflanzen- und Tierwelt Die Waldvegetation des Hakels wird nahezu ganzflächig von Laubwäldern gebildet. Die Leitgesellschaft ist der lindenreiche Eichen-Hainbuchenwald (Galio sylvatici-Carpinetum betuli). Auf oberflächig leicht versauerten Standorten stockt als spezielle Ausbildung ein Waldreitgras-Eichen-Lindenmischwald mit Seidelbast, Maiglöckchen, Verschiedenblättrigem Schwingel und Nickendem Perlgras. Nährstoffreiche Standorte besiedelt die Ausbildung des Braunwurz-Eichen-Lindenmischwaldes, in dem der Sanikel vorkommt. Neben einer Hainrispengras-Ausbildung auf leicht stauenden Standorten mit dominierender Trauben-Eiche in der Baumschicht tritt auf Lößschleierstandorten über tonigen, wasserstauenden Röttonen und Kalkmergeln eine Bingelkraut-Ausbildung mit den kalkliebenden Arten Waldgerste, Rauhes Hartheu, Breitblättrige Sitter und Erdbeer-Fingerkraut auf. Auf Rendzinen der aus Muschelkalk aufgebauten Domburg ist ein Leberblümchen-Buchenwald ausgebildet. Dieser Waldtyp und eine Fingerkraut-Ausbildung des Eichen-Lindenmischwaldes leiten zu den Fingerkraut-Eichenwäldern über, wie sie vor allem im Kleinen Hakel angetroffen werden. Diese Wälder sind durch Weißes Fingerkraut, Ebensträußige Margerite, Schwarze Platterbse, Färberscharte, Zypressen-Wolfsmilch und Weidenblättrigen Alant gekennzeichnet. Geringere Flächenanteile werden von Nadelforsten eingenommen. Im Hakel wurden über Jahrzehnte intensive wildbiologische Untersuchungen, insbesondere am Dam- und Rehwild, aber auch an Feldhase, Rotfuchs, Schwarzwild sowie Dachs und anderen Marderartigen durchgeführt. Weitere Studien widmeten sich dem Eichhörnchen sowie den Kleinsäugergesellschaften. Der Große und der Kleine Hakel zeichnen sich durch einen außerordentlichen Greifvogelreichtum aus; über die Bestandsdynamik liegen lange Zeitreihen vor. Neben dem Rotmilan, für den das Gebiet auch einen bedeutenden Überwinterungsplatz darstellt, kommen Schreiadler, Wespenbussard, Habicht und Schwarzmilan als Brutvögel vor. 1995 erfolgte hier die erste erfolgreiche Brut des Zwergadlers in Deutschland. Insgesamt sind bis 1992 97 Arten als Brutvögel nachgewiesen worden. Davon schreiten 75 Arten regelmäßig zur Brut. Hervorhebenswert sind neben den Greifvögeln Waldkauz, Waldohreule, Mittelspecht, Hohltaube und Kolkrabe. Waldschnepfe, Grauspecht, Zwergschnäpper und Sperbergrasmücke sind brutverdächtig bzw. gelegentliche Brutvögel. Durch Nahrungsanalysen sind sowohl die Bedeutung der umgebenden Feldflur als Nahrungshabitat als auch die gravierenden Folgen der Intensivierung in der Landwirtschaft auf die Beutetiere, insbesondere den Feldhamster, dokumentiert. Neben den Wirbeltieren liegen auch für eine größere Zahl wirbelloser Tiergruppen faunistische Daten vor, so daß der Hakel zu den am besten bearbeiteten LSG des Landes gezählt werden kann. Zu nennen sind unter anderem Weichtiere, Tausendfüßler, Hundertfüßer, Webspinnen, Weberknechte, Pseudoskorpione, Köcherfliegen, Libellen, Wanzen, Zweiflügler, Schmetterlinge, Blattwespen, Wasserkäfer, Rüsselkäfer, Marienkäfer, Kurzflügler, Blatthornkäfer und Laufkäfer. Auffallend ist der insgesamt hohe Anteil thermophiler und südeuropäisch verbreiteter Arten, die als Leitarten des lindenreichen Eichen-Hainbuchenwaldes gelten können. Durch das Vorkommen von Aegopinella minor und Euomphalia strigella weist beispielsweise die Schneckenfauna einen subkontinental-pontischen Charakter auf. Entwicklungsziele Da das LSG „Hakel“ flächengleich mit dem Naturschutzgebiet „Hakel“ ist, bestimmen die fachlichen und rechtlichen Bestimmungen für das Naturschutzgebiet die Entwicklungsziele des Gebietes. Nach den Darstellungen im Buch „Die Naturschutzgebiete Sachsen-Anhalts“ wird der Zustand der Wälder im Naturschutzgebiet als gut eingeschätzt. Entsprechend der Verordnung des NSG sind die Termine der naturnahen Waldbewirtschaftung zu sichern. 33,69 ha des Gebietes sind als Totalreservat der ungestörten natürlichen Entwicklung vorbehalten. Besonderer Wert soll auf die Entwicklung geschlossener Waldmäntel gelegt werden. Als Voraussetzung für einen individuenreichen Greifvogelbesatz muß das landwirtschaftlich genutzte Umland einen höheren Anteil von Dauerfutterflächen aufweisen. Bodenabbau und Windkraftanlagen im näheren Umfeld des Europäischen Vogelschutzgebietes und Europareservates sind mit den Zielen des NSG nicht vereinbar. Auf der Grundlage der Schutz- und Entwicklungsziele sollte eine Erweiterung des LSG auf die angrenzenden Agrarflächen geprüft werden. Exkursionsvorschläge Die Waldgebiete des Hakel dürfen wegen ihres Schutzstatus als Naturschutzgebiet nur auf den Wegen betreten werden. Bei individuellem Besuch des Gebietes sind die Ge- und Verbote für das Reservat zu beachten. Von größeren Gruppenbesuchen sollte wegen der Störanfälligkeit des Gebietes Abstand genommen werden. Als Wanderung empfiehlt sich der Weg durch den Hakel von Cochstedt nach Heteborn und zurück in nördlicher Umgehung des Waldgebietes. In Cochstedt befindet sich eine im Kern gotische Kirche mit spätgotischem Flügelaltar (Anfang 16. Jahrhundert) und Sakramentsnische (1513) sowie in Heteborn eine barocke Kirche mit schlichter Ausstattung aus der Entstehungszeit. Für die Beobachtung von Greifvögeln sind die Feldwege nördlich des Hakel besonders geeignete Standorte für die Aufstellung der Spektive. Etwa 2,5 km nordöstlich von Heindorf befindet sich die obere Hakelberg-Quelle, ein hydrogeologisches Objekt. Die Quelle tritt aus dem Röt-Sandstein aus. Verschiedenes Geschichte der Forstverwaltung Nach dem Westfälischen Frieden von 1648 wurde das Fürstentum Halberstadt säkularisiert und an das Kurhaus Brandenburg übergeben. Bald darauf wurde von Kurfürst Friedrich Wilhelm in Gröningen ein ”wohl Löbl. Forst-Ambt verordnet und bestellt, welches in dem benanten Halberstädtischen Fürstenthum und zugehörigen Graffschaften über die darinnen sämbtlich sich befindenden Wälder, Forsten, Höltzungen, und Jagden die Inspection und dirigirung haben solte”. Erster Königlich-Preußischer Oberforstmeister war 1687 Friedrich Wilhelm von Kallnein. Seine Vorgänger in der Forstverwaltung waren Joachim von Steinecker (1637 in den Adelsstand erhoben) und Andreas Prillwitz (gestorben 1673). Seit der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts wurde der Hakel vom Forstamt Thale verwaltet, das wohl zeitweise in Stecklenberg untergebracht war. In der Holz-, Mast- und Jagdordnung von 1743 sind die Maßnahmen zur Holznutzung, zum Wert und Verkauf fixiert. Als Kuriosität sei erwähnt, daß es wegen des unerlaubten Pflückens der Haselnüsse und der Laubentnahme im Hakel wiederholt zu handgreiflichen Auseinandersetzungen zwischen den Forstbeamten und der Bevölkerung umliegender Orte kam. 1779 wurde das abgedruckte ”Publicandum” veröffentlicht. Nach der Holz-, Mast- und Jagdordnung von 1743 hatten die Forstbeamten und Holzarbeiter einen Eid zu schwören. Es gab einen ”Haide-Reiter-Eid” einen ”Haide-Läufer-Eid” und einen ”Holz-Hauer-Eid”. Letzterer hatte folgenden Wortlaut: ”Ich N.N. schwöre hiermit zu Gott dem Allmächtigen einen leiblichen Eid, daß, nachdem ich in den N. Gehölzen zum Holzhauer auf- und angenommen worden, ich mich dabei getreu und redlich verhalten, insonderheit aber, wo ich an jemandem Untreu oder Eigennutz verspüren würde, solches der Königl. Krieges- und Domainen-Cammer und dem Forst-Amte sofort ungescheuet anmelden, dagegen, was mir von dem Herrn Ober-Forstmeister und anderen über diese Gehölze gesetzten Forst-Bedienten an allerley Holze niederzuhauen angewiesen wird, solches von der Erde umhauen, die größesten Bäume also fällen, daß sie im Niederfallen dem andern Holze soviel möglich keinen Schaden thun können, auch keinen Baum eher zu Klafter- und Malterholz oder sonsten fällen, als bis er von dem Beamten und Haide-Reiter angewiesen und angeschlagen, das Klafter-, Malter-, Axten- und Bartenholz in rechter Länge, und wie mir von dem Forst-Amte das ordentliche Maaß ausgestellt werden wird, wie auch das sogenannte Schiffholz, so wie es üblich, hauen, schlagen, rechte Klafter, Malter und Bunde machen, in die Höhe und Länge setzen, dabei aber mit dem Haide-Reiter richtige Kerb-Stöcke oder Bücher halten, auf selbige alles und jedes Holz, so ich Woche über hauen und schlagen werde, richtig aufschneiden oder einschreiben lassen, und solche so lange an mich behalten, und sonst an niemand aushändigen, als bis sie bei Abnahme der Forst-Rechnung von dem Königl. Forst-Amte mir abgefordert werden, in den Gehauichten eine der Holz-Ordnung gemäße Anzahl Laß-Reiser stehen lassen, die jungen Eichen und wilden Obstbäume, auch Espen, ausputzen, und niemanden mit dem Holzschlagen, Hauen und Setzen vervortheilen, auch darunter weder Geschenke noch Gaben nehmen, oder mir selbst davon einigen Vortheils und Genusses heimlich oder öffentlich nicht anmaßen, keinen Feierabend mit nach Hause nehmen, noch von den Meinigen holen, sondern an dem geordneten Lohne mich begnügen lassen, und mich überall nach Inhalt der Holz-Ordnung treu und ehrlich bezeigen will. So wahr mir Gott helfe durch seinen Sohn Jesum Christum.” Im Jahre 1817 wurden nach süddeutschen Vorbildern Oberförster, Revier- und Unterförster eingesetzt. Da sich dieses System nicht bewährte, setzte in den Jahren 1819/20 die Entwicklung des Oberförstersystems ein, bei dem der Oberförster der entscheidende Forstbeamte der unteren Ebene ist. Die Oberförster waren seit 1830 verantwortliche Verwalter des forstfiskalischen Vermögens innerhalb ihres Oberförsterei-Reviers, das sie nach den gesetzlichen und administrativen Vorschriften und genehmigten Etats- und Wirtschaftsplänen sowie unter der Aufsicht und Oberleitung der Regierung und der Forstinspektoren verwalteten. Aufgabe der Unterförster war die Ausführung der Betriebsarbeiten in den Forsten und aller damit zusammenhängenden Geschäfte wie beispielsweise die Leitung des Holzeinschlags, der Kultur- und Wegebauarbeiten sowie die Entlohnung der Waldarbeiter. Wald-, Wild- und Jagdgeschichte Im Jahre 1602 ließ Bischof Heinrich Julius den Hakel vermessen. Es gab zu dieser Zeit noch 40 Privathölzer von insgesamt 2 088 Morgen Fläche sowie einen königlichen Besitz von 3 172 Morgen. Mit einigen anderen Feldgehölzen zusammen betrug die Hakelfläche damals etwa 6 000 Morgen, das entspricht 1 500 ha. Während des Dreißigjährigen Krieges haben die Holzbestände des Hakels stark gelitten. Aufgrund einer Verordnung des Großen Kurfürsten bestimmte der Rat der Stadt Cochstedt 1668, daß Brautleute, ehe sie getraut wurden, vorher eine Anzahl Bäume im Hakel in der Ratsforst zu pflanzen hätten. 1721 wurde diese Verpflichtung aber durch Zahlung eines Talers in die Forstkasse abgelöst. Fietling, Westernholz und Lindholz verschwanden zu Beginn des 19. Jahrhunderts. Noch 1781 hatten Fietling (384 Morgen) und Westernholz (204 Morgen) die gleiche Größe von 1602. Der letzte Bestand des Fietling wurde um 1860 abgeholzt. Weitere Rodungen erfolgten. Das Gelände der heutigen Gaststätte ”Waldfrieden” war Hakeborner Privatbesitz und wurde 1919 gerodet. Nach dem I. Weltkrieg fielen das Egeln’sche Klosterholz (150 Morgen zwischen dem Großen und Kleinen Hakel) sowie das von Oppen’sche Holz im Kleinen Hakel der Axt zum Opfer. Die geschlagenen Eichen dienten zur Ableistung der Kriegsschulden gegenüber der Entente. In der gesamten historisch dokumentierten Zeit spielte die Eiche im Hakel eine besondere Rolle. Über das wertvolle Nutzholz des Hakel wird zum Beispiel aus dem Jahre 1843 berichtet: ”Den höchsten Reinertrag zieht der Staat aus den ganz mit Eichen bestandenen, ringsum von den fruchtbarsten aber ganz holzarmen Gebieten umgebenen Heteborner oder Hakelrevier von 5 500 Mrg. 13 R., indem dessen Reinertrag nach dem Etat pro 1839/41 zu 10,950 Thlr. incl. 1,017 ½ Thlr. Gold (etwas über 2 Thlr. pro Mrg.) veranschlagt ist, die wirkliche Einnahme sich aber bei den sehr gestiegenen Holzpreisen wohl noch höher belaufen mag.” Die Eichenwälder des Hakel wurden seit eh und je für die Waldweide genutzt. 1722 trieb die Gemeinde Heteborn ihre Schweine für 20 Taler zur Aufnahme der Sprengmast in den Hakel. Die Gemeinde besaß auch am Fietling und am Westernholz Hütungsrechte. Zum Schutz vor zu starker Behütung wurde als Bestandteil der Holz-, Mast- und Jagdordnung 1774 ein Rescript erlassen. Im Jahre 1788 kam es zum Eintrieb von 300 Stück Rindvieh aus umliegenden Orten. Noch 1808 wurden Regelungen zur Eichen- und Buchenmast in der Holz-, Mast- und Jagdordnung erlassen. Die Waldweide mit Rindern endete zu Beginn des 19. Jahrhunderts und ist auch seit Mitte bis Ende des vorigen Jahrhunderts mit Schweinen nicht mehr üblich. Im Verlauf des 10. bis 12. Jahrhunderts hörten der Harz und die umliegenden Waldungen auf, königlicher Bannforst zu sein und gingen in die Hände des geistlichen oder weltlichen Fürstentums als Lehen über. Das Recht des Wildbanns, die Hohe Jagd, wurde Bischof Arnulph von Halberstadt mit einer Urkunde aus dem Jahre 997 durch Kaiser Otto III. unter anderem für die Wälder das Hakels verliehen. Über den Wildreichtum im Hakel informiert ein Streckenergebnis aus dem Jahre 1590. An drei Tagen wurden damals 185 wilde Schweine abgefangen. Bischof Heinrich Julius erließ 1589 ein Jagdedikt, in dem bekannt gemacht wurde, daß er ”in allen Gehägen in Sonderheit im Hakel, Hägesäulen errichtet habe, vor denen jedermann beim Jagen kehrt zu machen habe”. Eine weitere Jagdordnung wurde bereits 1603 erlassen. An diesen Aktivitäten ist die besondere Stellung der Jagd in der damaligen Zeit ablesbar. Durch die hohe Wilddichte wurde auch erheblicher Wildschaden verursacht. So wurde versucht, die Domherren durch Schenkung von Wild, so im Jahre 1604 von 14 wilden Schweinen, für die eingetretenen Schäden zu beschwichtigen. In der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts hörten die Hetzjagden auf, an ihre Stelle traten die Parforcejagden. Der Hakel eignete sich jedoch nicht für letztere. Über die Jahre 1648 bis 1945 gibt es zahlreiche Angaben zur Jagd und zu den Jagdstrecken in der Literatur. In den ersten Jahren nach 1945 waren die Jagdverhältnisse im Hakel, wie auch anderswo, völlig ungeordnet. Es wurde mit Waffen und Schlingen gewildert. Polizei-Jagdkommandos, Soldaten der sowjetischen Besatzungstruppen und Jäger aus dem Institut für Kulturpflanzenforschung führten die Jagd durch. Bereits in diesen schweren Jahren wurden von Hans Stubbe, dem damaligen Direktor des Instituts für Kulturpflanzenforschung Gatersleben, alle Anstrengungen unternommen, um den Hakel als forstbotanisches und forstzoologisches Forschungs- und geschlossenes Wildeinstands- und Jagdgebiet zu erhalten. 1956 wurde der Hakel Rehwild-Forschungsgebiet, 1962 wurde eine ”Verfügung über die Ordnung der Wildforschungsgebiete” erlassen. veröffentlicht in: Die Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts © 2000, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISSN 3-00-006057-X Die Natur- und Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts - Ergänzungsband © 2003, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISBN 3-00-012241-9 Letzte Aktualisierung: 29.07.2019

Katrin Eder: „Vogelzählungen liefern wissenschaftliche Datenbasis für effektiven Naturschutz“

Alle sechs Jahre müssen die Mitgliedsstaaten in ihren Vogelschutzgebieten Vögel zählen und die Ergebnisse an die EU melden, so auch Rheinland-Pfalz. Diese Daten geben Aufschluss darüber, wie es den Vögeln geht, ob Schutzmaßnahmen greifen und wie sich verschiedene äußere Einflüsse, inklusive des Klimawandels, auf die Arten auswirken. Damit die Daten vergleichbar sind, braucht es einheitliche Methoden. Klimaschutzministerin Katrin Eder informierte sich über das neue Konzept der Vogelschutzwarte, das unter anderem im Vogelschutzgebiet Rußheimer Altrhein erprobt und ab 2027 flächendeckend angewandt wird. „Wenn die Stimmen der Vögel verstummen, dann verändert sich mehr als nur der Klang unserer Landschaft. Vor allem Brutvögel geben Auskunft darüber, wie es um den Zustand unserer Natur bestellt ist, da sie auf Veränderungen reagieren und meist in der Mitte der Nahrungskette stehen. So kann man Rückschlüsse ziehen, dass es etwa weniger Insekten gibt, wenn weniger Insekten fressende Vögel vorhanden sind. Was auf den ersten Blick nichts mit uns zu tun hat, wirkt sich oft dennoch auf die Menschen aus. Weniger Insekten bedeutet etwa nicht nur weniger Vogelnahrung, sondern auch weniger Bestäubungsleistung. Und wenn es etwa weniger Eichelhäher gibt, bedeutet dies einen weniger schnellen Waldumbau, da der Vogel viele der Samen vergisst, die er als Vorrat versteckt hat – und aus diesen dann neue Bäume wachsen. In der Natur gibt es viele komplexe Zusammenhänge. Um diese zu verstehen, brauchen wir verlässliche Daten. Deshalb ist für einen erfolgreichen Artenschutz eine fachlich fundierte Datengrundlage so wichtig. So können wir gezielt Schutzmaßnahmen ergreifen“, so Klimaschutzministern Katrin Eder am heutigen Mittwoch bei der Vorstellung eines neuen Konzeptes zum Vogelmonitoring in Rheinland-Pfalz. Dieses schafft ein landesweit einheitliches System zur Überwachung der Zielarten in den Vogelschutzgebieten; Zielarten sind solche Arten, zu deren Schutz ein Gebiet als Vogelschutzgebiet ausgewiesen wurde. Vogelschutzgebiete decken zwölf Prozent der Landesoberfläche ab „Schon vor über 30 Jahren wurde mit der europäischen Vogelschutzrichtlinie und der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie ein gemeinsames Ziel formuliert: den Rückgang der biologischen Vielfalt in Europa zu stoppen. In Rheinland-Pfalz leisten wir hierzu einen wichtigen Beitrag: Mit 57 Vogelschutzgebieten – das sind rund zwölf Prozent der Landesfläche – und stolzen 361 nachgewiesenen europäischen Vogelarten. Doch die Ausweisung von Schutzgebieten allein reicht nicht aus. Darüber hinaus brauchen wir Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen auf unseren Flächen, Kooperationen mit Landwirtschaft, Kommunen und anderen Flächennutzenden – und auch Monitoring und Erfolgskontrollen, um Veränderungen frühzeitig zu erkennen und gegenzusteuern. So können wir Schutzmaßnahmen gezielter steuern – auf Landesebene, aber auch international“, so Klimaschutzministerin Eder.  Die Daten werden über den Bund auch an die EU übermittelt, um international den Schutz der Vögel, vor allem von Zugvögeln, zu stärken. Vogelkundler tragen Beobachtungen und Gesang in Karten ein Was genau beim Vogelmonitoring passiert, erklärte Dr. Christian Dietzen von der Staatlichen Vogelschutzwarte Rheinland-Pfalz, die am Landesamt für Umwelt (LfU) angesiedelt ist: „Wir erfassen beim Monitoring Brut- und Rastvögel. Dazu haben wir unterschiedliche Methoden, eine davon ist die Revierkartierung, die insbesondere für die Erfassung der Gesamtbestände zum Einsatz kommt. Die Ornithologen suchen die verschiedenen Lebensräume, wie Gewässer und Uferzonen, Wiesen und Felder sowie Wälder, innerhalb des Vogelschutzgebiets auf und markieren auf Karten, welche Art sie wo entweder gesehen oder gehört haben. Das alles erfolgt bei gutem Wetter, denn Regen und Wind stören die Erfassung und während der jeweiligen Balzzeit der einzelnen Vogelarten. Man muss vorher also wissen, wann die Arten besonders aktiv und gut zu erfassen sind, das heißt wann sie bevorzugt singen oder wann Zugvögel aus ihren Winterquartieren zurückkommen.“ Nachdem das Land Rheinland-Pfalz vor rund 2,5 Jahren eine eigene Staatliche Vogelschutzwarte etabliert hat, konnte diese ein Konzept für die Bestandserfassung der Vogelarten in den Vogelschutzgebieten erstellen. So können erstmals die Bestände detailliert erfasst werden, wodurch sich die Datenqualität der Ergebnisse, die alle sechs Jahre an das Bundesamt für Naturschutz (BfN) gemeldet werden müssen, zukünftig stark verbessern wird. Bisher beruhten die Ergebnisse zum großen Teil auf Schätzungen. Die nächste Meldung steht für das Jahr 2031 an. Deshalb wird das neue Konzept nun im Vogelschutzgebiet „Rußheimer Altrhein“ und weiteren neun Vogelschutzgebieten erprobt und ggf. angepasst, um dann ab 2027 in allen rheinland-pfälzischen Vogelschutzgebieten angewandt zu werden. Alle Daten geben Aufschluss darüber, wie sich die Bestände entwickeln, also ob eher mehr oder eher weniger Paare oder Individuen einer bestimmten Art in den Vogelschutzgebieten vorkommen. Oder auch, ob sich eine Art in einem Gebiet neu ansiedelt, wenn sich etwa Flugrouten oder Lebensräume so verändert haben, dass die Art hier nun Brutraum und Nahrung finden kann. Die Daten zur Verteilung der Arten im Gebiet liefern daher auch Informationen für Entscheidungen, wo Bauvorhaben umgesetzt werden können. Zudem lassen sich Rückschlüsse über die Auswirkungen des Klimawandels auf die Artenvielfalt ziehen: „Interessant werden beispielsweise die Daten von Wasservögeln; denn fallen Gewässer klimawandelbedingt trocken, fehlt ihnen ihr Lebensraum sowie ihre Nahrung“, so Dietzen. „Schutz beginnt mit Wissen. Nur was wir genau kennen, können wir auch effektiv schützen. Das Fachkonzept ist kein Papierwerk, das in der Schublade verstauben soll. Es ist eine strategischer Plan und gleichzeitig ein wichtiges Werkzeug für die Zukunft des Vogelmonitorings in unseren Natura 2000 Gebieten. Ich bin überzeugt, dass wir mit einem konsequenten Schutz, guter Datenlage und einem funktionierenden Miteinander von Behörden, Ehrenamt, Flächennutzern und Wissenschaft positive Entwicklungen anstoßen werden“, so Katrin Eder. Beispiele für Zielarten Arten besetzen unterschiedliche ökologische Nischen: Schutzmaßnahmen müssen daher gezielt wirken Am Altrhein gehört zu den Zielarten etwa das seltene Blaukehlchen. Um dieses zu schützen, sollten Gräben in der offenen Landschaft möglichst mit Schilf bewachsen sein. Dort kann es seinen Gesang vortragen, um einen Brutpartner anzulocken, findet Deckung vor Feinden und kann am Boden und offenen Flächen in den Randbereichen Nahrung suchen, wie Würmer, Insekten und deren Larven. Renaturierungsmaßnahmen und Schaffung eines abwechslungsreichen Lebensraummosaiks, inklusive Wiederherstellung und Sicherung natürlicher Grundwasserstände sind wichtige Erhaltungsmaßnahmen. Eine weitere Zielart ist der Drosselrohrsänger. Drei bis fünf Brutpaare sind im Datenblatt vermerkt. Ihm zu begegnen ist daher nicht leicht, ihn zu hören schon: Denn er singt besonders laut. Er benötigt ausgedehnte (Alt-)Schilfbestände, die im Wasser stehen. Wird also der Uferbewuchs entfernt oder fallen Gewässer trocken, trifft man sowohl das Blaukehlchen als auch den Drosselrohrsänger nicht mehr an. Des Weiteren lebt der Mittelspecht im Vogelschutzgebiet am Rußheimer Altrhein. Damit er brüten kann, braucht er Bäume mit grober Rinde, wie beispielsweise Eichen, sowie Alt- und Totholz, das heißt abgestorbene Bäume, die noch nicht am Boden liegen. In diese hämmert er seine Bruthöhle. Um ihn zu schützen, ist also darauf zu achten, dass es alte Laub- und Mischwälder gibt, in denen nicht alles Totholz entfernt wird, da dieses für alle Spechtarten das Nahrungsangebot verbessert. Davon profitieren weitere Arten. Nachdem der Mittelspecht seine Höhle verlassen hat, ziehen dort Siebenschläfer, Fledermäuse oder andere Vogelarten ein. Die beiden Schilf bewohnenden Arten leiden unter Lebensraumverlust durch Wassermangel. Dies ist sowohl eine Folge der Bewässerung bei intensiver Landwirtschaft als auch von Dürren wegen des Klimawandels. Ein weiterer Faktor ist die Lebensraumzerstörung in Folge von Flurbereinigungen und Ausräumung der Landschaft. Dagegen zeigt der wärmeliebende Mittelspecht eine eher positive Bestandsentwicklung, was ebenfalls Klimawandel bedingt sein könnte. Er profitiert jedoch auch von Änderungen der forstlichen Nutzung, wie Extensivierungen und dem Belassen von Alt- und Totholz, zum Schutze der Artenvielfalt.

Niederung der Unteren Havel / Gülper See / Schollener See Rastvögel: Brutvögel:

Das Gebiet liegt im Nordosten Sachsen-Anhalts und erstreckt sich in der Unteren Havelniederung zwischen Schollene / Schollener See und Havelberg im sog. „Elb- Havelwinkel“ Sachsen-Anhalts an der Grenze zu Brandenburg. Auf brandenburgischer Seite umfasst es den Gülper See bis zur Ortschaft Kietz und die Havelniederung östlich des Schollener Sees bis zum Hohennauener See. Die Landschaft ist geprägt von ausgedehnten Wiesenflächen, die von Deichen, Kanälen und Gräben durchzogen werden. Entlang der Havel befinden sich Altwässer, Seen, Röhrichte, Weidensäume und Reste von Auewäldern. Der Schollener und der Gülper See (östlich der Havel auf brandenburgischer Seite gelegen) sind eutrophe Flachwasserseen, die sich in nicht mehr durchflossenen Flussbecken bildeten, nachdem Schluffe und Tone sie nach unten abdichteten. Die Überschwemmungslandschaft der naturnahen, extensiv genutzten Flussaue und die Verlandungsseen haben große Bedeutung für brütende, rastende und überwinternde Vogelarten sowie für zahlreiche andere auf Feuchtgebiete angewiesene Tier- und Pflanzenarten. Der Schollener See besitzt eine Größe von ca. 120 ha und ist durchschnittlich 1-2 m tief. Auf Grund der geringen Wassertiefe findet man hier ausgedehnte teils schwimmende Röhrichte in denen Sumpffarn, Sumpfbrennnessel, welche hier ihre westliche Verbreitungsgrenze erreicht, und Großes Nixkraut wachsen. Kleinflächig haben sich Übergangs- und Schwingrasenmoore ausgebildet, in denen die seltene Orchidee Sumpfglanzkraut (Liparis loeselii) gedeiht. In den Gewässern sind zahlreiche Tierarten des Anhang II der FFH-RL zu Hause wie Fluss- und Meerneunauge, Steinbeißer, Bitterling, Schlammpeitzger, Rotbauchunke, Kammmolch, Fischotter und Biber. Überragende Bedeutung hat das Gebiet für den nationalen und internationalen Vogelschutz. Brütende und rastende Vogelarten, für die dieses besondere Schutzgebiet ausgewiesen worden ist, sind u.a. folgende Arten, die teilweise auch geschützte Vogelarten nach Anhang I der Vogelschutzrichtlinie sind: Das Schutzgebiet, in dem jährlich mehr als 20.000 Wasservögel rasten, ist eines der bedeutendsten Rastgebiete für Wat- und Wasservögel im mitteleuropäischen Binnenland. Zu den Gästen zählen Saatgänse (Tundra- und Waldsaatgänse), Blässgänse, Graugänse und Kraniche, aber auch Spieß- und Löffelenten, die in großen Populationen auftreten. In ebenfalls größeren Individuenzahlen kommen Sing- und Zwergschwan, Weißwangengans und Zwergsäger vor. Auch Limikolen wie Goldregenpfeifer und Kiebitz sind zahlreich vertreten. Herausragende Bedeutung besitzt das Gebiet für Greifvogelarten, die das Gebiet als Durchzugs- und Überwinterungsgebiet nutzen. Es sind v. a. Seeadler, Kornweihe, Wiesenweihe und Rotmilan zu nennen. Die vernässte Feuchtwiesen und ausgedehnte Schilf- und Röhrichtbestände bieten Wiesenvogelarten wie Wachtelkönig, Rotschenkel, Bekassine und Kiebitz bzw. Rohr- und Zwergdommel, Rot- und Schwarzhalstaucher wichtige Bruthabitate. Der Verlandungsgürtel des Schollener Sees beherbergt das größte kontinuierliche Brutvorkommen des Blaukehlchens in Sachsen-Anhalt. Eine Charakterart des Gebietes ist der Weißstorch, der auch in den Ortschaften weit verbreitet ist. In den Bruchwäldern nisten Kraniche. Das Gebiet ist der einzige bekannte Brutplatz der Weißbartseeschwalbe in LSA. Auch für die Trauer- und Flussseeschwalbe hat das Gebiet überregionale Bedeutung. Der Eisvogel kommt an geeigneten Uferabbrüchen vor. In den Eichenwäldern brüten der Mittelspecht und der Schwarzspecht vorwiegend in alten Baumreihen. Auch Neuntöter, Raubwürger, Sperbergrasmücke, Ortolan und Beutelmeise sind zu finden. Insgesamt geht man von ca. 120 regelmäßigen Brutvogelarten im Gebiet aus. Letzte Aktualisierung: 10.07.2020

Mahlpfuhler Fenn

EU-Nr.: DE 3536 301 Landes-Nr.: F35/S26LSA Jahr der Fertigstellung: 2012 Managementplan (18,8 MB) Karten: © GeoBasis-DE / LVermGeo LSA , [010312] Es gelten die Nutzungsbedingungen des LVermGeo LSA Karte 1 Potentiell natürliche Vegetation (6 MB) Karte 2 Schutzgebiete (10,6 MB) Karte 3 Biotoptypen (8 MB) Karte 4 Bestand und Berwertung der FFH-Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-Richtlinie (7,8 MB) Karte 5a Bestand und Berwertung der Habitatflächen von Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie (6,5 MB) Karte 5b Untersuchungsmethodik Bechsteinfledermaus (1 MB) Karte 5c Untersuchungsmethodik Mopsfledermaus (1,9 MB) Karte 5d Untersuchungsmethodik Großes Mausohr (972 KB) Karte 5e Ergebnisse Telemetrie 2010 - Mopsfledermaus 1-3 (6,5 MB) Karte 5f Ergebnisse Telemetrie 2010 - Mopsfledermaus 4-6 (5,2 MB) Karte 5g Brut- und Gastvögel (Arten des Anhangs II der VSRL) Grauspecht, Mittelspecht, Schwarzspecht (6,1 MB) Karte 5h Brut- und Gastvögel (Arten des Anhangs II der VSRL) Bekassine, Kranich, Neuntöter, Ortolan, Rotmilan, Schwarzstorch, Seeadler, Wespenbussard (5,9 MB) Karte 5i Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie (1,3 MB) Karte 6a Maßnahmen - FFH-Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-Richtlinie (5,8 MB) Karte 6b Maßnahmen - Arten des Anhangs II der FFH-RL und der Anhangs I der EU-VSRL (7,3 MB) Textabbildung 13 Urmesstischblatt (5,6 MB) Textabbildung 15 Revierübersicht (497 KB) zurück zur Übersicht "Abgeschlossene Managementpläne" Letzte Aktualisierung: 22.01.2020

Huy nördlich Halberstadt

EU-Nr.: DE 4031 301 Landes-Nr.: F47/S28LSA Jahr der Fertigstellung: 2012 Managementplan (5 MB) Maßnahmentabelle (3,5 MB) Karten: © GeoBasis-DE / LVermGeo LSA , [010312] Es gelten die Nutzungsbedingungen des LVermGeo LSA Karte 1 Potentiell natürliche Vegetation (997 KB) Karte 2 Schutzgebiete (1 MB) Karte 3 Blatt 1 Biotop- und Lebensraumtypen Blatt 1 (1,2 MB) Karte 3 Blatt 2 Biotop- und Lebensraumtypen Blatt 2 (1,2 MB) Karte 3 Blatt 3 Biotop- und Lebensraumtypen Blatt 3 (756 KB) Karte 4 Blatt 1 Lebensraumtypen Blatt 1 (767 KB) Karte 4 Blatt 2 Lebensraumtypen Blatt 2 (817 KB) Karte 4 Blatt 3 Lebensraumtypen Blatt 3 (556 KB) Karte 5a-1 Arten nach Anhang II mit Abgrenzung der Habitatfläche (1 MB) Karte 5a-2 Revierverteilung des Rotmilans (513 KB) Karte 5a-3 Revierverteilung des Grauspechts (524 KB) Karte 5a-4 Revierverteilung des Schwarzspechts (512 KB) Karte 5a-5 Revierverteilung des Mittelspechts (511 KB) Karte 5a-6 Revierverteilung des Neuntöters (511 KB) Karte 5a-7 Revierverteilung der Sperbergrasmücke (510 KB) Karte 5b Arten nach Anhang IV (507 KB) Karte 6a Blatt 1 Maßnahmenflächen Blatt 1 (1 MB) Karte 6a Blatt 2 Maßnahmenflächen Blatt 2 (983 KB) Karte 6a Blatt 3 Maßnahmenflächen Blatt 3 (634 KB) Karte 6b Triftwegenetz (1 MB) Karte 7 Maßnahmen für sonstige Schutzgüte (501 KB) Karte 8 Ergebnisse der Lockstock- Untersuchungen (Wildkatze) (541 KB) zurück zur Übersicht "Abgeschlossene Managementpläne" Letzte Aktualisierung: 20.06.2019

Saale-Elster-Aue südlich Halle

EU-Nr.: DE 4638 401 Landes-Nr.: SPA0021LSA Jahr der Fertigstellung: 2011 Managementplan (3,7 MB) Karten: © GeoBasis-DE / LVermGeo LSA , [010312] Es gelten die Nutzungsbedingungen des LVermGeo LSA Karte 1 Schutzgebiete und -objekte (2,5 MB) Karte 2 Biotoptypen (3 MB) Brut- und Gastvögel (Arten des Anhangs I der VS-RL): Eisvogel, Grauspecht, Mittelspecht, Schwarzspecht, Kleines Sumpfhuhn, Tüpfelsumpfhuhn, Wachtelkönig Karte 3.1a (2,7 MB) Karte 3.1b (2,7 MB) Karte 3.1c (865 KB) Weißstorch, Wespenbussard, Rohrweihe, Rotmilan, Schwarzmilan, Seeadler Karte 3.2a (2,6 MB) Karte 3.2b (2 MB) Karte 3.2c (830 KB) Blaukehlchen, Rohrdommel, Zwergdommel, Neuntöter, Sperbergrasmück Karte 3.3a (2,7 MB) Karte 3.3b (2 MB) Karte 3.3c (754 KB) Brut- und Gastvögel (sonstige wertgebende Arten): Knäkente, Kiebitz, Bienenfresser, Drosselrohrsänger, Schilfrohrsänger Karte 3.4 (2,3 MB) Karte 4 Rastvögel und Rastflächen (2,3 MB) Maßnahmen: Brut- und Gastvögel des Anhangs I der EU-VS-RL Eisvogel, Grauspecht, Mittelspecht, Schwarzspecht, Kleines Sumpfhuhn, Tüpfelsumpfhuhn, Wachtelkönig Karte 5.1a (2,7 MB) Karte 5.1b (2,7 MB) Karte 5.1c (863 KB) Weißstorch, Wespenbussard, Rohrweihe, Rotmilan, Schwarzmilan, Seeadler Karte 5.2a (2,6 MB) Karte 5.2b (2 MB) Karte 5.2c (827 KB) Maßnahmen: Brut- und Gastvögel des Anhangs I der EU-VSRL und sonstige wertgebende Arten Blaukehlchen, Rohrdommel, Zwergdommel, Neuntöter, Sperbergrasmücke, Kiebitz, Bienenfresse Karte 5.3a (2,7 MB) Karte 5.3b (2,1 MB) Karte 5.3c (752 KB) zurück zur Übersicht "Abgeschlossene Managementpläne" Letzte Aktualisierung: 21.01.2021

Untere Muldeaue und den dazugehörigen Ausschnitt des EU SPA Mittlere Elbe einschließlich Steckby-Lödderitzer Forst

EU-Nr.: DE 4239 302 und DE 4139 401 Landes-Nr.: FFH0129LSA und SPA0001LSA Jahr der Fertigstellung: 2013 Managementplan (31,9 MB) Maßnahmen (829 KB) Karten: © GeoBasis-DE / LVermGeo LSA , [010312] Es gelten die Nutzungsbedingungen des LVermGeo LSA Karte 1 Potentielle natürliche Vegetation (1,8 MB) Karte 2 Schutzgebiete (2,2 MB) Biotoptypen: Karte 3a (2, MB) Karte 3b (2,6 MB) Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie: Karte 4a (2,4 MB) Karte 4b (2,3 MB) Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie: Karte 5.1a (2,4 MB) Karte 5.1b (2,4 MB) Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie: Karte 5.2a (1,8 MB) Karte 5.2b (2 MB) Brutvögel (Arten des Anhangs I der VSRL): Eisvogel, Wachtelkönig, Kranich, Weißstorch, Fischadler, Rohrweihe, Rotmilan, Schwarzmilan Karte 5.3a (2,4 MB) Karte 5.3b (2,4 MB) Brutvögel (Arten des Anhangs I der VSRL): Neuntöter, Spoerbergrasmücke, Mittelspecht, Schwarzspecht, Grauspecht Karte 5.4a (2,1 MB) Karte 5.4b (2,1 MB) Brutvögel (sonstige wertgebende Arten): Drosselrohrsänger, Flussregenpeifer, Flussuferläufer, Uferschwalbe, Gänsesäge Karte 5.5 (1,7 MB) Karte 5.6 Zug- und Rastvög (1,8 MB) Maßnahmen: Karte 6a (2 MB) Karte 6b (2,1 MB) zurück zur Übersicht "Abgeschlossene Managementpläne" Letzte Aktualisierung: 22.01.2020

Liste der Verantwortungsarten

Elbe-Biber, Castor fiber albicus Die Unterart des Europäischen Bibers war gegen Mitte des 20. Jh. nahezu ausgestorben und hat sich ausgehend von wenigen Exemplaren an der Mittleren Elbe wieder ausgebreitet. Heute sind in Sachsen-Anhalt die geeigneten Lebensräume im Einzugsgebiet der Flüsse Elbe, Saale, Mulde und Havel weitgehend besiedelt. Feldhamster, Cricetus cricetus Der Feldhamster ist ursprünglich eine Art der Steppenlandschaften, die hauptsächlich auf Ackerstandorten vorkommt. Infolge der Intensivierung im Feldbau ist die Art großräumig vom Aussterben bedroht. In Sachsen-Anhalt tritt die Art hauptsächlich noch auf Schwarzerdeböden im Mitteldeutschen Trockengebiet auf. Wildkatze, Felis Silvestris Die Wildkatze ist an größere Waldgebiete gebunden. In Sachsen-Anhalt liegt der Verbreitungsschwerpunkt im Harz. Mopsfledermaus, Barbastella barbastellus Die Mopsfledermaus ist auf ausgedehnte Wälder angewiesen. Die Wälder müssen eine naturnahe Altersstruktur mit einem hohen Totholzanteil, insbesondere als Voraussetzung für Wochenstubenquartiere aufweisen. Winterquartiere befinden sich vor allem in Gebäuden und unterirdischen Objekten. Mausohr, Myotis myotis Das Mausohr ist in Europa weit verbreitet. Überwiegend aufgrund von Pestizidbelastung und Eingriffen in Quartiere in Gebäuden ging der Bestand stark zurück, erholt sich aber zurzeit wieder. Die Art  ist in Sachsen-Anhalt weit verbreitet. Großtrappe, Otis tarda Die Großtrappe war bis in die 1960er Jahre nahezu flächendeckend in den Acker- und Grünlandgebieten Sachsen-Anhalts verbreitet. Nach gravierenden Rückgängen durch Nutzungsintensivierung in der Agrarlandschaft ist ihr Vorkommen aktuell auf das Fiener Bruch und die angrenzenden Ackerflächen beschränkt und von intensiven Schutzmaßnahmen abhängig. Einzeltiere suchen nach wie vor auch die alten Einstandsgebiete, insbesondere im Zerbster Land, der Magdeburger Börde und im Stendaler Raum, auf. Rotmilan, Milvus milvus Etwa 60 % der Weltpopulation des Rotmilans brüten in Deutschland und davon wiederum ein hoher Anteil in Sachsen-Anhalt. Hier ist die Art nahezu flächendeckend verbreitet. Schwerpunkte des Vorkommens befinden sich im Harzvorland aber auch in Teilen der Elbaue. Mittelspecht, Dendrocopos medius Der Mittelspecht ist Bewohner totholzreicher Eichen- oder sehr alter Buchenwälder. Dementsprechend befinden sich die Schwerpunktvorkommen in Hartholzauen an der Elbe und Hangwäldern des Harzes. Aber auch im Flechtinger Höhenzug und im Colbitzer Lindenwald sind höhere Brutdichten zu verzeichnen. Feuersalamander, Salamandra salamandra In Deutschland ist Salamandra salamandra vor allem im bewaldeten westlichen, mittleren und südwestlichen Hügel- und Bergland verbreitet, in Sachsen-Anhalt liegt der Schwerpunkt im Bereich des Harzes, dazu haben sich isolierte Populationen in der Altmark und im Ohre-Aller-Hügelland gehalten. Beobachtungen von Feuersalamandern gelingen insbesondere bei Regenwetter und sowie nachts, wenn die Tiere aktiv sind. Rotbauchunke, Bombina bombina Die Schwerpunktvorkommen innerhalb Deutschlands liegen in Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. Die westliche Verbreitungsgrenze durchzieht Sachsen-Anhalt in Nord-Süd-Richtung. Auch hier sind in den letzten Jahren starke Bestandseinbußen zu verzeichnen. Hauptsächlich besiedelt Bombina bombina stehende Flachgewässer sowohl innerhalb als auch außerhalb der Überflutungsaue. Nördlicher Kammmolch, Triturus cristatus Die Art ist in Deutschland wie auch in Sachsen-Anhalt eher lückig verbreitet. Triturus cristatus besiedelt fast ausschließlich möglichst dauerhaft wasserführende stehende Gewässer, wobei dann die Flachwasserzonen eine reiche Krautschicht aufweisen. Gefährdungen können der Art hauptsächlich durch Stoffeinträge (Eutrophierung) aus der Landwirtschaft sowie durch den Einsatz von Nutzfischen entstehen. Heldbock, Cerambyx cerdo Das Hauptverbreitungsgebiet der Art für Deutschland liegt in Sachsen-Anhalt, hier im Bereich des Biosphärenreservates Mittelelbe sowie in der Colbitz-Letzlinger Heide. Momentan erscheint der Bestand als gesichert, allerdings ist damit zu rechnen, daß sich die Situation in den kommenden Jahren verschärfen wird. Als Brutbaum nutzt Cerambyx cerdo vorwiegend die Stieleiche Quercus robur, die im Altersstadium einen gewissen Umfang und geeignete Standortfaktoren (Besonnung) aufweisen muß. Da ein Großteil der derzeitig besiedelten Alteichen stark abgängig ist, wird sich perspektivisch eine Lücke in der Faunentradition zeigen – es fehlen geeignete Brutbäume. Goldener Scheckenfalter, Euphydryas aurinia Früher war Euphydryas aurinia in Deutschland und auch in Sachsen-Anhalt weiter verbreitet. Inzwischen sind die Vorkommen in Deutschland sehr stark rückläufig. Die Art bildet zwei „Ökotypen“ aus, wobei die Populationen an Feuchtstandorten besonders gefährdet und z. g. T. bereits erloschen sind. Im sachsen-anhaltinischen Harz werden einige wenige montane Naßwiesen besiedelt, wobei das Vorkommen der Futterpflanze Succisa pratensis und die Offenhaltung der Wiesenflächen essentiell für den Weiterbestand der Art sind. Haarstrangwurzeleule, Gortyna borelii In Deutschland ist Gortyna borelii extrem selten, in Sachsen-Anhalt kann nur noch über eine Population berichtet werden. Frühere lokale Vorkommen in Flussauen sind erloschen. Der letzte aktuelle Fundort ist durch Gehölzsukzession bereits stark beeinträchtigt. Schlehen-Jaspiseule, Veleria jaspidea In Deutschland ist die Art extrem selten, es existieren nur noch wenige isolierte Vorkommen. Die letzte Population von Valeria jaspidea im Süden Sachsen-Anhalts ist in ihrem Existenz durch das Überwachsen der „Krüppelschlehen“, d. h. die Verbuschung kleinwüchsiger Schlehenbestände an Xerothermhängen, gefährdet. Braungrauer Bergwald-Steinspanner, Elophos vittaria hercynicus In Deutschland ist Elophos vittaria in den Alpen weiter verbreitet. Die hochgradig isolierte endemische Unterart E. vittaria hercynicus kommt ausschließlich im Hochharz vor, sie sollte aufgrund ihres Vorkommens in den lichten, blockreichen Bergfichtenwäldern infolge des Prozessschutzes im Nationalpark derzeit als gesichert gelten. Zierliches Brillenschötchen, Biscutella laevigata subsp. gracilis Diese Unterart des Brillenschötchens kommt nur im Elbetal zwischen Wittenberg und Magdeburg sowie nördlich von Halle vor. Es besiedelt offene Sandtrockenrasen auf den Hochufern der Elbe bzw. verwitternden Gesteinen im Saaletal. Durch Nutzungsaufgabe mit nachfolgender Verfilzung, Verbuschung und Bewaldung sind insbesondere die Vorkommen am Elbufer sehr stark gefährdet. Zwerg-Zypergras, Cyperus michelianus In Deutschland gibt es nur ein natürliches Vorkommen des Zwerg-Zypergrases auf Schlammfluren eines Altwassers südlich von Wittenberg. Nicht in jedem Jahr können sich die Pflanzen entwickeln. Nur wenn flache Uferbereiche, die normalerweise mehrere Monate im Jahr überflutet und deshalb ohne dichte Pflanzendecke sind, im Sommer über längere Zeit trocken fallen, entwickeln sie sich aus ihren langlebigen Samen. Stängelloser Tragant, Astragalus exscapus Der Stängellose Tragant ist eine Art der kontinentalen Steppenrasen, welche teilweise auf Extremstandorten wachsen, die auch während der letzten Eiszeit eisfrei waren. In Deutschland konzentriert sich die Verbreitung auf das mitteldeutsche Trockengebiet im Regenschatten des Harzes mit Vorkommen insbesondere im Bereich der Mansfelder Seen, dem Saaletal nordwestlich von Halle und im Unstrut-Tal. 8. Februar 2013 Liste der Verantwortungsarten für das Land Sachsen-Anhalt (24 KB, nicht barrierefrei) Letzte Aktualisierung: 17.06.2019

Arten- und Biotopschutz Arten und Lebensraumtypen Projekte Fachkarten der für den Naturschutz besonders wertvollen Bereiche Publikationen

Tierartenmonitoring "Wir stellen Ihnen hier die Konzeption zur Überwachung des Erhaltungszustandes der Tierarten nach Anhang II und IV der FFH-Richtlinie und der Vogelarten nach Anhang I sowie Artikel 4.2 der Vogelschutz-Richtlinie vor der Europäischen Union vor." Artenmeldungen Über das Meldeportal des Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt können Sie Ihre Artbeobachtungen melden. Artenschutzliste Sachsen-Anhalt Liste der in Sachsen-Anhalt vorkommenden, im Artenschutzbeitrag zu berücksichtigenden Arten (Fortschreibung der Liste zur Einzelartbetrachtung der Avifauna); Stand: Juni 2018 Arten der FFH-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie Arten der Anhänge II, IV, V der FFH-Richtlinie Pflanzenarten der Anhänge II, IV, V der FFH-Richtlinie und Artensteckbriefe Vogelarten nach Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie Liste der Verantwortungsarten Elbe-Biber, Feldhamster, Wildkatze, Mopsfledermaus, Mausohr, Großtrappe, Rotmilan, Mittelspecht, Feuersalamander, Rotbauchunke, Nördlicher Kammmolch, Heldbock, Goldener Scheckenfalter, Haarstrangwurzeleule, Schlehen-Jaspiseule, Braungrauer Bergwald-Steinspanner, Zierliches Brillenschötchen, Zwerg-Zypergras, Stängelloser Tragant Die invasiven gebietsfremden Arten der Unionsliste "Im Zuge der Globalisierung von Handel und Fernreiseverkehr finden mehr und mehr Arten den Weg in geografische Regionen, in denen sie bislang nicht auftraten. ..." hier weiterlesen Lebensraumtypen der FFH-​Richtlinie "Das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt veröffentlichte im Jahr 2002 eine Übersicht über die bis dahin für das Bundesland nachgewiesenen Lebensraumtypen und ergänzte diese mit einer weiteren Veröffentlichung im Jahr 2007." Bau von Weidezäunen im Naturschutzgebiet "Gegensteine-Schierberg" Sachsen-Anhalt; gedruckte Einzelblätter (TK50N) Maßstab 1: 50 000 Berichte des Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt - Hefte Untersuchungen zu den Arten der Binnendünen in Sachsen-Anhalt Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Heft 2/2020 (21 MB) Rote Liste Sachsen-Anhalt Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Heft 1/2020 Untersuchungen zu den Arten der Streuobstwiesen in Sachsen-Anhalt Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Heft 2/2019 (16 MB) Die Lurche und Kriechtiere (Amphibia et Reptilia) des Landes Sachsen-Anhalt unter besonderer Berücksichtigung der Arten der Anhänge zur Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie sowie der kennzeichnenden Arten der Fauna-Flora-Habitat-Lebensraumtypen Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Heft 4/2015 Die Säugetierarten der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie im Land Sachsen-Anhalt Wildkatze (Felis silvestris silvestris Schreber, 1777) Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Heft 2/2015 (8 MB) Die Säugetierarten der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie im Land Sachsen-Anhalt Fischotter (Lutra lutra L., 1758) Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Heft 1/2015 (11,5 MB) Einfluss von Klima und Landnutzung auf die Verbreitung ausgewählter Brutvogelarten des Landes Sachsen-Anhalt Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Heft 7/2014 (17,5 MB) Artenhilfsprogramm Rotmilan des Landes Sachsen-Anhalt Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Heft 5/2014 (7,7 MB) Die Schmetterlinge (Lepidoptera) im Hochharz Sachsen-Anhalts unter besonderer Berücksichtigung der kennzeichnenden Arten der Fauna-Flora-Habitat-Lebensraumtypen Bericht (4,5 MB) Tabelle 4 (614 KB) Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Heft 2/2014 Die Weichtiere (Mollusca) des Landes Sachsen-Anhalt unter besonderer Berücksichtigung der Arten der Anhänge zur Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie sowie der kennzeichnenden Arten der Flora-Fauna-Habitat-Lebensraumtypen Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Heft 12/2013 Die Armleuchteralgen (Characeae) Sachsen-Anhalts Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Heft 1/2013 (6,5 MB) Rote Listen Sachsen-Anhalt 2004 Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Heft 39/2004 Rote Listen Sachsen-Anhalt, Teil 4 Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Heft 30/1998 Rote Listen Sachsen-Anhalt - Eine Bilanz Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Heft 21/1996 Rote Listen Sachsen-Anhalt, Teil 3 Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Heft 18/1995 Biologie und Ökologie der Kreuzkröte Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Heft 14/1994 Rote Listen Sachsen-Anhalt, Teil 2 Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Heft 9/1993 Rote Liste Sachsen-Anhalt Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Heft 1/1992 Berichte des Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt - Sonderhefte Die kennzeichnenden Tierarten des FFH-Gebietes "Huy nördlich Halberstadt" Bericht des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Sonderheft 1/2018 Bewertung des Erhaltungszustandes der wirbellosen Tierarten der Anhänge IV und V der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie sowie der EU-Osterweiterung in Sachsen-Anhalt Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Sonderheft 3/2014 (25 MB) Bewertung des Erhaltungszustandes der wirbellosen Tierarten nach Anhang II der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie in Sachsen-Anhalt Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Sonderheft 2/2010 Förderung von Wildobst und Feld-UlmeBeitrag zum Erhalt der Artenvielfalt im Biosphärenreservat Mittelelbe Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Sonderheft 2/2008 (4,1 MB) Arten- und Biotopschutzprogramm (ABSP) Saale-Unstrut-Triasland Teil 1 und 2 Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Sonderheft 1/2008 Empfehlungen für die Erfassung und Bewertung von Arten als Basis für das Monitoring nach Artikel 11 und 17 der FFH-Richtlinie in Deutschland Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Sonderheft 2/2006 (5,8 MB) Die Geradflügler in Sachsen-Anhalt Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Sonderheft 5/2004 Bestandssituation und Schutz der Rotbauchunke in Sachsen-Anhalt Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Sonderheft 3/2004 Die Pilzflora des Naturschutzgebietes Hakel im Nordharzvorland (Sachsen-Anhalt) Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Sonderheft 2/2003 (3,4 MB) Arten- und Biotopschutzprogramm (ABSP) Landschaftsraum Elbe Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Sonderheft 3/2001 Checkliste der Pilze Sachsen-Anhalts Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Sonderheft 1/1999 Arten- und Biotopschutzprogramm Stadt Halle (Saale) Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Sonderheft 4/1998 Die Pilze der Brandberge Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Sonderheft 6/1997 (2,5 MB) Arten- und Biotopschutzprogramm Sachsen-Anhalt - Landschaftsraum Harz Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Sonderheft 4/1997 Die Pilzflora der Dölauer Heide bei Halle (Saale) Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Sonderheft 1/1997 (7,3 MB) Untersuchungen zur aktuellen Situation der Ichthyofauna von Saale, Unstrut und Helme in Sachsen-Anhalt Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Sonderheft 2/1996 Schutz und Bewirtschaftung von Streuobstwiesen - Tagung am 04. März 1994 in Halle (Saale) Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Sonderheft 3/1995 Ichthyofaunistische Untersuchungen im Stadtkreis Halle und im Saalkreis Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Sonderheft 2/1995 Fachinformation des Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Handlungsanweisung zur Kartierung der nach § 37 NatSchG LSA gesetzlich geschützten Biotope im Land Sachsen-Anhalt Fachinformation des Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Nr.: 3/2008 (585 KB) Bücher Die wasserbewohnenden Käfer Sachsen-Anhalts, Dietmar Spitzenberg Herausgegeben vom Landesamt für Umweltschutz Sachsen-​Anhalt. Das Buch kostet 50 Euro und kann direkt beim Verlag bestellt werden. Verlag Natur+Text Pilzflora von Sachsen-Anhalt - Phytoparasitische Kleinpilze Teil 1 - Falsche Mehltaue | Rostpilze | Brandpilze Herausgeber: Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, Leibniz-Institut für Pflanzenbiochemie (Halle/Saale) 2020 (40 MB) Pflanzen und Tiere in Sachsen-Anhalt. Ein Kompendium der Biodiversität Herausgegeben vom Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt durch Dieter Frank und Peer Schnitter 2016 Bestandssituation der Pflanzen und Tiere Sachsen-Anhalts Dieter Frank & Volker Neumann (Hrsg.); Stuttgart (Hohenheim): Ulmer 1999 (Naturschutzpraxis) Broschüren Prodromus der Pflanzengesellschaften Sachsen-Anhalts Mitteilungen zur floristischen Kartierung Sachsen-Anhalt Sonderheft 2/2001; Hrsg. vom Botanischer Verein Sachsen-Anhalt e.V. Halle (Saale) 2001 Rudolf Schubert unter Mitarbeit von Hagen Herdam, Hugo Weinitschke und Jelena Frank Florenverfälschung bei Gehölzpflanzungen und mögliche Schutzmaßnahmen Ministerium für Raumordnung und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt, Ref. Öffentlichkeitsarbeit 1998 (1,4 MB) Artenhilfsprogramm Kleines Knabenkraut Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt, Ref. Öffentlichkeitsarbeit 1996 (10,2 MB) Forschungsprojekte Rückgewinnung von Retentionsflächen und Altauenreaktivierung an der Mittleren Elbe in Sachsen-Anhalt (extern) Forschungsprojekt 1998-2001; Förderkennzeichen: 0339576 Hinweis Die Liste der aufgeführten Publikationen erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Unter dem Link Publikationen finden Sie alle Veröffentlichungen des Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt. Letzte Aktualisierung: 28.02.2025

Das Auftreten von

Viele Menschen sind erstaunt, dass es überhaupt noch “Natur” in der Millionenmetropole Berlin gibt. Wenn sie dann noch hören, dass dazu seltene und gefährdete Arten wie Wanderfalke, Seeadler, Biber und Fischotter gehören, wird aus dem Staunen Ungläubigkeit. Und doch haben in den letzten Jahrzehnten Tierarten Berlin (wieder)besiedelt, deren Vorkommen man nicht unbedingt mit Großstädten in Verbindung bringt. Dies hat verschiedene Ursachen. Die bereits beschriebene reichhaltige Naturausstattung Berlins erlaubt selbst anspruchsvollen Tierarten die Ansiedlung. So befindet sich im Raum Müggelsee – Gosener Wiesen eine der nur noch wenigen Brutkolonien der Trauerseeschwalbe in Deutschland. Das Gebiet wurde als Natura 2000-Gebiet ausgewiesen und unter Naturschutz gestellt; mit einem Artenhilfsprogramm wird das Überleben dieses in Deutschland vom Aussterben bedrohten Vogels gesichert. Ebenso kommt der Fischotter vermutlich schon immer in den naturnahen Gewässern des Stadtrandes vor. Viele der Rückkehrer profitieren vom Nahrungsangebot der Großstadt: Die große Straßentaubenpopulation ermöglicht dem ursprünglich sehr scheuen Habicht die flächendeckende Besiedlung des Stadtgebietes mit rund 80 Brutpaaren, selbst bis in innerstädtische Friedhöfe und Parks. Auch für den Wanderfalken sind die Straßentauben die Hauptnahrungsquelle. Möglich wurde dies aber nur, weil diese Vogelarten seit den 1970er Jahren nicht mehr intensiv verfolgt werden. So konnten sie ihre Scheu vor dem Menschen ablegen und den städtischen Lebensraum nutzen. Der gleiche Mechanismus wirkt auch bei Biber und Seeadler : Einstellung der intensiven Verfolgung und allmähliche Bestandsausdehnung in verwaiste Gebiete. So decken 3 Seeadlerpaare mit ihren Revieren die großen seenartigen Gewässer des Berliner Stadtrandes ab. Biber haben seit 20 Jahren zuerst von Hennigsdorf ausgehend die Berliner Oberhavel und den Tegeler See besiedelt, mittlerweile kommen sie auch von Südosten und Südwesten. Eine der Hauptaufgaben des Artenschutzes in den nächsten Jahren wird sein, ihnen die gefahrlose Querung der Innenstadt zu ermöglichen. Bei den Säugetieren sind 17 vorkommende Fledermausarten zu erwähnen. Höchst bedeutsam für diese Arten sind die großen Winterquartiere in der Zitadelle Spandau , dem Fort Hahneberg und den Wasserwerken Friedrichshagen und Tegel – alle wurden als Natura 2000-Gebiete ausgewiesen. Bei den Amphibien verfügt Berlin über einige größere Populationen des stark gefährdeten Kamm-Molches und der vom Aussterben bedrohten Rotbauchunke , letztere nur noch am Nordostrand der Stadt. Bereits jetzt kann die Klimaerwärmung auch bei der Tierwelt erkannt werden: Feuerlibelle und Italienische Schönschrecke sind zwei südliche Arten, die sich innerhalb der letzten Jahre in der Stadt etabliert haben. Besonders deutlich kann man Licht und Schatten der Lebensraumqualität in der Stadt bei den Vogelarten erkennen: Zunehmenden Arten (neben den oben erwähnten z.B. auch Rothalstaucher, Sperber, Kranich, Mittelspecht, Schwarzkehlchen, Kolkrabe oder Grauammer) stehen auch etliche abnehmende gegenüber, deren Lebensräume mehr und mehr verschwinden. Die meisten von ihnen kann man drei Gruppen zuordnen: Arten der vegetationsarmen Standorte (Flussregenpfeifer, Haubenlerche, Brachpieper, Steinschmätzer), der Feuchtwiesen und offenen Feuchtgebiete (Kiebitz, Bekassine, Wiesenpieper, Schilfrohrsänger) und Arten, die landwirtschaftliche Flächen und großflächige Wiesen benötigen (Rotmilan, Schleiereule, Dohle, Saatkrähe). Die einzelnen Bestandsgrößen und weitere Angaben finden sich in den Roten Listen . Uhu erstmals in Berlin Zweite Beobachtung am 5. März 2010 am Märkischen Museum in Berlin-Mitte Weitere Informationen beim NABU Berlin

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