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Nacht-Schutzzone

Nacht-Schutzzone des Lärmschutzbereichs für den Verkehrsflughafen Dresden In der Nacht-Schutzzone ist davon auszugehen, dass im Prognosejahr 2020 - der äquivalente Dauerschallpegel für die Nachtstunden (22.00 bis 6.00 Uhr) außen den Pegelwert von 55 dB(A) oder - der fluglärmbedingte Maximalpegel im Inneren von Gebäuden sechsmal den Pegelwert von 57 dB(A) erreichen oder überschreiten wird. Dabei wird ein Pegelunterschied zwischen innen und außen von 15 dB(A) angesetzt.

Tag-Schutzzone 1

Tag-Schutzzone 1 des Lärmschutzbereichs für den Verkehrsflughafen Dresden In der Tag-Schutzzone 1 ist davon auszugehen, dass im Prognosejahr 2020 der äquivalente Dauerschallpegel für die Tagstunden (6.00 bis 22.00 Uhr) mindestens den Pegelwert von 65 dB(A) erreichen wird.

Tag-Schutzzone 2

Tag-Schutzzone 2 des Lärmschutzbereiches für den Verkehrsflughafen Dresden In der Tag-Schutzzone 2 ist davon auszugehen, dass im Prognosejahr 2020 der äquivalente Dauerschallpegel für die Tagstunden (6.00 bis 22.00 Uhr) mindestens den Pegelwert von 60 dB(A) erreichen wird.

Siedlungsbeschränkungsbereich 2020

Siedlungsbeschränkungsbereich für den Verkehrsflughafen Dresden Die Planungszone umfasst das Gebiet, in dem nach einer langfristigen Verkehrsprognose (75 000 Flugbewegungen pro Jahr) davon auszugehen ist, dass der äquivalente Dauerschallpegel für die Tagstunden (6.00 bis 22.00 Uhr) mindestens den Pegelwert von 55 dB(A) oder der äquivalente Dauerschallpegel für die Nachtstunden (22.00 bis 6.00 Uhr) mindestens den Pegelwert von 50 dB(A) erreichen wird.

Messen der Dauerbelastung durch Laerm

Die Messungen dienen der Erfassung der Laermbelastung, die durch die technischen Produktionsmittel am Arbeitsplatz und in der Nachbarschaft hervorgerufen werden und bilden die Grundlage fuer sinnvolle Bekaempfungsmassnahmen. Weiterhin sollen die Messungen zeigen, inwieweit die in Pruefstandversuchen gemessenen Schallpegelwerte mit der im praktischen Einsatz auftretenden Laermbelastung korrelieren und wie sich die Laermbelastung mit dem technischen Fortschritt aendert. Die langfristig angelegten Messungen erfolgen waehrend des praktischen Einsatzes in der landwirtschaftlichen Produktion. Dabei wird neben dem Mittelungspegel auch die Haeufigkeitsverteilung bzw. Summenhaeufigkeit bestimmt.

Fluglärmwirkungen

Der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verkehr des Deutschen Bundestages folgend soll die Beurteilung von Fluglärm analog anderer Verkehrslärmquellen vorgenommen werden. Grundlage des hier vorgestellten Beurteilungsverfahrens ist der zwischen Tag und Nacht differenzierende Mittelungspegel (Leq(3)). Bei der Formulierung der Schutzziele wird auch dem Umstand, dass Fluglärm eine größere Stör- und Belästigungswirkung als vergleichbarer Straßenverkehrslärm entfaltet, durch schärfere Anforderungen Rechnung getragen. Unter dem Aspekt des Schutzes vor Gefahren und vor erheblichen Belästigungen sowie der Vorsorge wurden die Ergebnisse nationaler und ausländischer Lärmwirkungsstudien analysiert, wobei die Wirkungsbereiche - 'Beeinträchtigung der Gesundheit' inkl. 'Beeinträchtigung des Nachtschlafes' durch Fluglärm und vor allem der Wirkungsbereich - 'Belästigung' durch Fluglärm im Vordergrund stehen. Zusammengefasst ergeben sich folgende Belastungsbereiche, die aus Sicht der Lärmwirkungsforschung besonders beachtet werden müssen. Bei einer Umsetzung in rechtliche Regelungen ist im Falle von neuen oder wesentlich geänderten Flughäfen oder Flugplätzen zu bedenken, dass sich die hier genannten Bereiche nach unten verschieben können. - Bei Fluglärmbelastungen von 55 dB(A) tags und 45 dB(A) nachts wird die Grenze zu erheblichen Belästigungen erreicht. - Bei Fluglärmbelastungen von 60 dB(A) tags und 50 dB(A) nachts sind aus präventivmedizinischer Sicht Gesundheitsbeeinträchtigungen zu befürchten. - Bei Fluglärmbelastungen oberhalb von 65 dB(A) tags und 55 dB(A) nachts sind Gesundheitsbeeinträchtigungen in Form von Herz-Kreislauf-Erkrankungen zu erwarten.

openSenseMap: Sensor Box Nennig im Moseltal

On top of a roof with view on a main road at distance of 30 meters

Straßenverkehrslärm 1993

Erklärung zur Barrierefreiheit Kontakt zur Ansprechperson Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit Der Verkehr auf dem Hauptstraßennetz Berlins stellt eine sehr hohe Lärmbelastung dar. Dabei treten am Tage (06 – 22 Uhr) die häufigsten und höchsten Belastungen auf. Dargestellt werden die durch Kfz- und Straßenbahnverkehr eines Straßenabschnittes an den vorhandenen Gebäudefassaden verursachten Mittelungspegel. 07.02.1 Straßenverkehrslärm (Tag 6 - 22 Uhr) Weitere Informationen Der Verkehr auf dem Hauptstraßennetz Berlins stellt eine sehr hohe Lärmbelastung dar. Dargestellt werden die durch Kfz- und Straßenbahnverkehr eines Straßenabschnittes an den vorhandenen Gebäudefassaden verursachten Mittelungspegel während der Nachtstunden (22 – 06 Uhr). 07.02.2 Straßenverkehrslärm (Nacht 22 - 6 Uhr) Weitere Informationen

Straßenverkehrslärm / Schienenverkehrslärm 2004

Erklärung zur Barrierefreiheit Kontakt zur Ansprechperson Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit Der Verkehr auf dem Hauptstraßennetz Berlins stellt eine sehr hohe Lärmbelastung dar. Dabei treten am Tage (06 – 22 Uhr) die häufigsten und höchsten Belastungen auf. Dargestellt werden die durch Kfz- und Straßenbahnverkehr eines Straßenabschnittes an den vorhandenen Gebäudefassaden verursachten Mittelungspegel. 07.02.1 Straßenverkehrslärm (Tag 6 - 22 Uhr) Weitere Informationen Der Verkehr auf dem Hauptstraßennetz Berlins stellt eine sehr hohe Lärmbelastung dar. Dargestellt werden die durch Kfz- und Straßenbahnverkehr eines Straßenabschnittes an den vorhandenen Gebäudefassaden verursachten Mittelungspegel während der Nachtstunden (22 – 06 Uhr). 07.02.2 Straßenverkehrslärm (Nacht 22 - 6 Uhr) Weitere Informationen Die Schienenverkehrslärmkarte umfasst das oberirdische Netz von Fernbahn, S-Bahn und U-Bahn (teilweise mit einem gemeinsamen Trassenverlauf). Dargestellt werden die an den vorhandenen Gebäudefassaden verursachten sogenannten Gesamtbeurteilungspegel für die Tagesstunden (06 - 22 Uhr). 07.04.1/2 Schienenverkehrslärm im oberirdischen Schienennetz (Tag 6 - 22 Uhr) an der linken/rechten nächstgelegenen Bebauung Weitere Informationen Die Schienenverkehrslärmkarte umfasst das oberirdische Netz von Fernbahn, S-Bahn und U-Bahn (teilweise mit einem gemeinsamen Trassenverlauf). Dargestellt werden die an den vorhandenen Gebäudefassaden verursachten sogenannten Gesamtbeurteilungspegel für die Nachtstunden (22 - 06 Uhr). 07.04.3/4 Schienenverkehrslärm im oberirdischen Schienennetz (Nacht 22 - 6 Uhr) an der linken/rechten nächstgelegenen Bebauung Weitere Informationen

Indikator: Belastung der Bevölkerung durch Verkehrslärm

<p>Indikator: Belastung der Bevölkerung durch Verkehrslärm</p><p>Die wichtigsten Fakten</p><p><ul><li>Nach der Lärmkartierung 2022 waren nachts 17,9 % der Bevölkerung von gesundheitsschädlichem Lärm betroffen.</li><li>Tagsüber waren nach der Lärmkartierung 26,3 % der Bevölkerung einem Lärmpegel von über 55 Dezibel ausgesetzt.</li><li>Die verbreitetste Lärmquelle ist der Straßenverkehr. Fluglärm spielt in der Flächenbetrachtung kaum eine Rolle.</li><li>Eine Überschreitung der Lärmgrenzen kann zu gesundheitlichen Schäden führen.</li></ul></p><p>Welche Bedeutung hat der Indikator?</p><p>Verkehrslärm beeinträchtigt das Leben vieler Menschen in Deutschland und kann weitreichende Auswirkungen auf die Gesundheit haben.<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/laerm/laermwirkungen">Lärm</a>beeinträchtigt die Lebensqualität und kann Herz-Kreislauf-Erkrankungen begünstigen, zu kognitiven Beeinträchtigungen führen, sich negativ auf den Schlaf auswirken und mit mentalen Erkrankungen verbunden sein. Weitere Informationen zu den gesundheitlichen Folgen von Umgebungslärm finden Sie im<a href="https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/2218/publikationen/umid_1_2016_uba_laerm.pdf">UMID 1/2016</a>.</p><p>2018 hat die Weltgesundheitsorganisation (<a href="https://www.who.int/europe/publications/i/item/9789289053563">WHO</a>) neue Leitlinien für Umgebungslärm für die Europäische Region veröffentlicht. Diese beinhalten quellenspezifische Empfehlungen für verschiedene Verkehrsarten. Darin empfiehlt die WHO, dass die Lärmbelastung durch Straßenverkehr ganztags einen Mittelungspegel von 53 Dezibel (dB(A)) und nachts von 45 dB(A) nicht überschreiten sollte, um negative gesundheitliche Folgen zu vermeiden. Entsprechend den niedrigsten verfügbaren Werten zur Erfassung der Lärmbelastung aus der Lärmkartierung, wurden die Werte ganztags 55 dB(A) und nachts 50 dB(A) als Schwellenwerte für den ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/i?tag=Indikator#alphabar">Indikator</a>⁠ verwendet.</p><p>Wie ist die Entwicklung zu bewerten?</p><p>Rund um Hauptverkehrsstrecken und Großflughäfen sowie in Ballungsräumen waren nach der Lärmkartierung 2022 nachts etwa 14,9 Millionen (Mio.) Menschen von Verkehrslärm über 50 Dezibel (dB(A)) betroffen. Ganztägig waren rund 21,9 Mio. Menschen einem Verkehrslärm von mehr als 55 dB(A) ausgesetzt. Damit waren 17,9 % der Bevölkerung durch nächtlichen und 26,3 % durch ganztägigen Lärm betroffen.</p><p>Dabei gehen von den jeweiligen Verkehrsträgern unterschiedliche Belastungen aus: Die Hauptquelle des Lärms ist der Straßenverkehr. Von Fluglärm sind insgesamt betrachtet nur wenige Menschen betroffen.</p><p>Die Europäische Kommission hat im Jahr 2021 das „<a href="https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_21_2345">Null-Schadstoff-Ziel</a>“ verabschiedet. In diesem ist festgeschrieben, dass bis zum Jahr 2030 die Zahl der Menschen, die unter einer chronischen Belastung durch Verkehrslärm leiden, um 30 % verringert werden soll. Im Vergleich zu 2017 hat sich die Situation nur marginal verbessert. Das Null-Schadstoff-Ziel der Europäischen Kommission wird daher sehr wahrscheinlich verfehlt. Zahlreiche Maßnahmen wurden bereits ergriffen. Weitere Anstrengungen sind jedoch erforderlich, um die Lärmbelastung signifikant zu senken.</p><p>Wie wird der Indikator berechnet?</p><p>Grundlage der ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/i?tag=Indikator#alphabar">Indikator</a>⁠-Berechnung ist die Lärmkartierung, die seit Juni 2005 im Bundes-Immissionsschutzgesetz verankert ist. Lärmkarten bildet die Grundlage für die Information der Bevölkerung und für Lärmaktionspläne. In der EU geschieht dies nach einheitlichen Verfahren basierend auf der<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/laerm/umgebungslaermrichtlinie">Umgebungslärmrichtlinie</a>. Lärmkarten müssen für Ballungsräume, Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen erstellt werden.</p><p>Ausführliche<a href="https://www.bundesanzeiger.de/pub/de/amtlicher-teil?0&amp;year=2021&amp;edition=BAnz+AT+05.10.2021">Berechnungsvorschriften</a>finden sich in mehreren Methodendokumenten, die von der Bundesregierung veröffentlicht wurden.</p><p>In Ballungsräumen kommt es im geringen Umfang entlang von Straßen mit Straßenbahnen zu Doppelzählungen von Betroffenheiten, da die Lärmbelastung durch den Straßenverkehr und den Schienenverkehr jeweils getrennt erfasst wird.</p><p>Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie im Daten-Artikel<a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/umwelt-gesundheit/gesundheitsrisiken-durch-umgebungslaerm">"Gesundheitsrisiken durch Umgebungslärm“</a>.</p>

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