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Nacht-Schutzzone

Nacht-Schutzzone des Lärmschutzbereichs für den Verkehrsflughafen Dresden In der Nacht-Schutzzone ist davon auszugehen, dass im Prognosejahr 2020 - der äquivalente Dauerschallpegel für die Nachtstunden (22.00 bis 6.00 Uhr) außen den Pegelwert von 55 dB(A) oder - der fluglärmbedingte Maximalpegel im Inneren von Gebäuden sechsmal den Pegelwert von 57 dB(A) erreichen oder überschreiten wird. Dabei wird ein Pegelunterschied zwischen innen und außen von 15 dB(A) angesetzt.

Tag-Schutzzone 1

Tag-Schutzzone 1 des Lärmschutzbereichs für den Verkehrsflughafen Dresden In der Tag-Schutzzone 1 ist davon auszugehen, dass im Prognosejahr 2020 der äquivalente Dauerschallpegel für die Tagstunden (6.00 bis 22.00 Uhr) mindestens den Pegelwert von 65 dB(A) erreichen wird.

Tag-Schutzzone 2

Tag-Schutzzone 2 des Lärmschutzbereiches für den Verkehrsflughafen Dresden In der Tag-Schutzzone 2 ist davon auszugehen, dass im Prognosejahr 2020 der äquivalente Dauerschallpegel für die Tagstunden (6.00 bis 22.00 Uhr) mindestens den Pegelwert von 60 dB(A) erreichen wird.

Siedlungsbeschränkungsbereich 2020

Siedlungsbeschränkungsbereich für den Verkehrsflughafen Dresden Die Planungszone umfasst das Gebiet, in dem nach einer langfristigen Verkehrsprognose (75 000 Flugbewegungen pro Jahr) davon auszugehen ist, dass der äquivalente Dauerschallpegel für die Tagstunden (6.00 bis 22.00 Uhr) mindestens den Pegelwert von 55 dB(A) oder der äquivalente Dauerschallpegel für die Nachtstunden (22.00 bis 6.00 Uhr) mindestens den Pegelwert von 50 dB(A) erreichen wird.

Straßenverkehrslärm / Schienenverkehrslärm 2004

Erklärung zur Barrierefreiheit Kontakt zur Ansprechperson Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit Der Verkehr auf dem Hauptstraßennetz Berlins stellt eine sehr hohe Lärmbelastung dar. Dabei treten am Tage (06 – 22 Uhr) die häufigsten und höchsten Belastungen auf. Dargestellt werden die durch Kfz- und Straßenbahnverkehr eines Straßenabschnittes an den vorhandenen Gebäudefassaden verursachten Mittelungspegel. 07.02.1 Straßenverkehrslärm (Tag 6 - 22 Uhr) Weitere Informationen Der Verkehr auf dem Hauptstraßennetz Berlins stellt eine sehr hohe Lärmbelastung dar. Dargestellt werden die durch Kfz- und Straßenbahnverkehr eines Straßenabschnittes an den vorhandenen Gebäudefassaden verursachten Mittelungspegel während der Nachtstunden (22 – 06 Uhr). 07.02.2 Straßenverkehrslärm (Nacht 22 - 6 Uhr) Weitere Informationen Die Schienenverkehrslärmkarte umfasst das oberirdische Netz von Fernbahn, S-Bahn und U-Bahn (teilweise mit einem gemeinsamen Trassenverlauf). Dargestellt werden die an den vorhandenen Gebäudefassaden verursachten sogenannten Gesamtbeurteilungspegel für die Tagesstunden (06 - 22 Uhr). 07.04.1/2 Schienenverkehrslärm im oberirdischen Schienennetz (Tag 6 - 22 Uhr) an der linken/rechten nächstgelegenen Bebauung Weitere Informationen Die Schienenverkehrslärmkarte umfasst das oberirdische Netz von Fernbahn, S-Bahn und U-Bahn (teilweise mit einem gemeinsamen Trassenverlauf). Dargestellt werden die an den vorhandenen Gebäudefassaden verursachten sogenannten Gesamtbeurteilungspegel für die Nachtstunden (22 - 06 Uhr). 07.04.3/4 Schienenverkehrslärm im oberirdischen Schienennetz (Nacht 22 - 6 Uhr) an der linken/rechten nächstgelegenen Bebauung Weitere Informationen

Fluglärmschutzbereich BER

Mit dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (FluLärmG) werden in der Umgebung von Flugplätzen bauliche Nutzungsbeschränkungen und baulicher Schallschutz sowie die Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen und Bauverbote geregelt. Hierfür wird mit verbindlich vorgegebenen Ermittlungsverfahren ein Lärmschutzbereich für alle Verkehrsflughäfen mit Fluglinien- oder Pauschalflugreiseverkehr, für alle militärischen Flugplätze mit Strahlflugzeugbetrieb und für einige andere Flugplätze ermittelt. Dieser besteht aus zwei Schutzzonen für den Tag und für Flugplätze mit Nachtflugbetrieb (22 bis 6 Uhr) auch einer separaten Nacht-Schutzzone. Der Lärmschutzbereich wird durch Rechtsverordnungen der Bundesländer festgesetzt [§ 4 FluLärmG]. Unabhängig von der Festsetzung eines Lärmschutzbereiches findet eine Erfassung der Fluglärmbelastung in Berlin regelmäßig im Rahmen der Umsetzung der EU-Umgebungslärm-Richtlinie statt. Die umfangreichen Ergebnisse sind in den Einzelkarten zum Thema „Strategische Lärmkarten“ (07.05, SenStadtWohn 2017) veröffentlicht. Hierfür ist die Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) zur Umsetzung der EU-Umgebungslärm-Richtlinie relevant. Deren Ergebnisse fließen u. a. in die Bewertungen zum jeweils aktuellen Mietspiegel des Landes Berlin ein. Durch die Eröffnung des Verkehrsflughafens Berlin Brandenburg (BER) am 31.10.2020 und die endgültige Schließung des Verkehrsflughafens Berlin-Tegel am 05.05.2021 konzentriert sich der Berliner Flugverkehr nun auf den Standort des BER. Auf den Flughafen Berlin Brandenburg (BER) sind zwei voneinander unabhängige Regelungen anzuwenden: Zum einen die Schutz- und Entschädigungsgebiete nach der Planfeststellung 2004 einschließlich der Planergänzung 2009 und zum anderen der Lärmschutzbereich nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm 2007. Sie unterscheiden sich u. a. in den Anspruchsgebieten und den Schutzzielen. Obwohl die Schutzgebiete und Ansprüche aus dem Planfeststellungs- und Planergänzungsbeschluss meist größer sind, können in Einzelfällen in Abhängigkeit von der Definition der Raumnutzungen Erstattungsansprüche für bauliche Schallschutzmaßnahmen nach dem FluLärmG weitergehend sein. Der Ausbau des Flughafens Berlin-Schönefeld (SXF) zum Flughafen Berlin Brandenburg (BER) ist aufgrund des Zeitpunktes seiner Planfeststellung rechtlich betrachtet nicht die Erstellung eines neuen Flughafens bzw. die wesentliche bauliche Erweiterung eines Flugplatzes (§ 1 (1) FluLärmG). Vielmehr ist § 2 (2) des Gesetzes für bestehende zivile Flugplätze anzuwenden. Mit den der Planfeststellung zugrundeliegenden Flugrouten, aber mit neuer Prognose zu den Flugbewegungen, wurde zusätzlich 2013 ein neuer Lärmschutzbereich für den ausgebauten Flughafen Berlin Brandenburg festgesetzt. Die vom Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung für den BER festgelegten Flugrouten weichen teilweise deutlich von denen der Planfeststellung ab. Es sind auch neue Flugverfahren berücksichtigt worden, die sicher und flugtechnisch möglich sind, aber sich in der Praxis erst bewähren sollen. Dazu werden nach der Inbetriebnahme des BER die tatsächlich geflogenen Routen und Verfahren der ersten zwei vollen aufeinanderfolgenden Flugplanperioden ausgewertet. Die Brandenburger Genehmigungsbehörde wird anschließend die bisher nach der Planfeststellung festgelegten Schutz- und Entschädigungsgebiete (in der Karte hier nicht dargestellt) auf Grundlage der Daten des ersten vollständigen Betriebsjahres (zwei aufeinanderfolgende Flugplanperioden) insgesamt neu ausweisen. Unabhängig davon wird auf gleicher Grundlage auch der Lärmschutzbereich nach dem FluLärmG neu festgesetzt. Hinweis : Weitere Ausführungen z. B. zur Ermittlung des Lärmschutzbereichs oder zur Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen nach dem FluLärmG finden Sie beim Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg . Zur Planfeststellung und zum Lärmschutzkonzept um den Flughafen BER finden sich weitere Ausführungen beim Landesamt für Bauen und Verkehr . Verordnung der Landesregierung Berlin über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den Verkehrsflughafen Berlin Brandenburg (FlugLärmBERV Bln) vom 30. Juli 2013, GVBl. Nr. 21 S. 430. Brandenburgische Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den Verkehrsflughafen Berlin Brandenburg (FlugLärmSBBbgV) vom 7. August 2013, GVBl. II Nr. 61 S. 1. Der Lärmschutzbereich eines Flugplatzes wird gemäß dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm nach der Lärmbelastung in zwei Schutzzonen für den Tag und eine Schutzzone für die Nacht gegliedert. Schutzzonen sind jeweils diejenigen Gebiete außerhalb des Flughafengeländes, in denen der durch Fluglärm hervorgerufene äquivalente Dauerschallpegel L A eq sowie bei der Nacht-Schutzzone auch der fluglärmbedingte Maximalpegel L A max die nachfolgend genannten Werte übersteigt, wobei die Häufigkeit aus dem Mittelwert über die sechs verkehrsreichsten Monate des Prognosejahres bestimmt wird [§ 2 (2) FluLärmG]. Um den Flughafen BER betragen diese Werte für die Tag-Schutzzone 1 L A eq Tag = 65 dB(A), Tag-Schutzzone 2 L A eq Tag = 60 dB(A), Nacht-Schutzzone L A eq Nacht = 55 dB(A) und L A max = 6 mal 57 dB(A) innen. Bauverbote im Lärmschutzbereich grundsätzlich sowie in der Tag-Schutzzone 1 und in der Nacht-Schutzzone sind im § 5, Beschränkungen der baulichen Nutzung im § 6 FluLärmG, geregelt. Diese genannten äquivalenten Dauerschallpegel sind nicht mit denen der Strategischen Lärmkarten nach EU-Umgebungslärmrichtlinie vergleichbar. Zusätzlich ist die Planungszone Siedlungsbeschränkung als raumordnerisches Ziel im Gemeinsamen Landesentwicklungsplan Flughafenstandortentwicklung (LEP FS) dargestellt: hier wird festgelegt, dass in Flächennutzungs- und Bebauungsplänen neue Flächen bzw. Gebiete für Wohnnutzungen oder besonders lärmschutzbedürftige Einrichtungen im Sinne des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm [§ 5 (1)] grundsätzlich nicht dargestellt oder festgesetzt werden dürfen. Die Kontur dieser Zone ist als nachrichtliche Übernahme „Nutzungsbeschränkungen zum Schutz der Umwelt“ in den Flächennutzungsplan übernommen worden (vgl. Ausführungsvorschriften AV-FNP 2021, 12.4 ). Karte im Geoportal Berlin Bild: Umweltatlas Berlin / Fluglärmschutzbereich BER Karten zum Fluglärmschutzbereich BER Die nachfolgenden Karten stellen die Lärmschutzbereiche für den Flughafen Berlin Brandenburg (BER) in Übersichtskarten im Maßstab 1 : 50.000 sowie in Detailkarten im Maßstab 1 : 5.000 dar. Zur besseren Lesbarkeit sind die Darstellungen im Maßstab 1 : 5.000 in mehrere Kartenblätter aufgeteilt. Weitere Informationen

Straßenverkehrslärm 1993

Erklärung zur Barrierefreiheit Kontakt zur Ansprechperson Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit Der Verkehr auf dem Hauptstraßennetz Berlins stellt eine sehr hohe Lärmbelastung dar. Dabei treten am Tage (06 – 22 Uhr) die häufigsten und höchsten Belastungen auf. Dargestellt werden die durch Kfz- und Straßenbahnverkehr eines Straßenabschnittes an den vorhandenen Gebäudefassaden verursachten Mittelungspegel. 07.02.1 Straßenverkehrslärm (Tag 6 - 22 Uhr) Weitere Informationen Der Verkehr auf dem Hauptstraßennetz Berlins stellt eine sehr hohe Lärmbelastung dar. Dargestellt werden die durch Kfz- und Straßenbahnverkehr eines Straßenabschnittes an den vorhandenen Gebäudefassaden verursachten Mittelungspegel während der Nachtstunden (22 – 06 Uhr). 07.02.2 Straßenverkehrslärm (Nacht 22 - 6 Uhr) Weitere Informationen

Lärmmessung in der Landeshauptstadt Kiel (ODALA)

**Allgemein** In diesem Datensatz werden unterschiedliche Straßenlärmwerte bereitgestellt. Die Daten werden im Rahmen des [ODALA-Förderprojektes](https://odalaproject.eu/) bereitgestellt. **Datenmodell** Die Daten können unterschiedliche Sensortypen und -hersteller umfassen. Um die Daten zu harmonisieren, werden diese in ein einheitliches Datenmodell zusammengefasst. Nicht jeder Sensor misst alle angegebenen Werte. Die Daten sind im Datenmodell "NoiseLevelObserved" bereitgestellt. https://gitlab.com/hopu-smart-cities/fiware/datamodels/-/blob/master/noise/datamodel-ngsi-ld.json Dieses baut auf dem Smart Data Model "NoiseLevelObserved" auf: https://github.com/smart-data-models/dataModel.Environment/blob/master/NoiseLevelObserved/doc/spec.md **Gemessene und berechnete Werte** * LA1 (Schallpegel welcher in 1% der Messzeit überschritten wurde - statistisch berechnet) * LA10 (Schallpegel welcher in 10% der Messzeit überschritten wurde - statistisch berechnet) * LA50 (Schallpegel welcher in 50% der Messzeit überschritten wurde - statistisch berechnet) * LA90 (Schallpegel welcher in 90% der Messzeit überschritten wurde - statistisch berechnet) * LA99 (Schallpegel welcher in 99% der Messzeit überschritten wurde - statistisch berechnet) * LAeq (äquivalenter Dauerschallpegel) * LAmax (maximal gemessener Pegel) * LAmin (minimal gemessener Pegel)

Lärmmessung in der Landeshauptstadt Kiel (ODALA)

**Allgemein** In diesem Datensatz werden unterschiedliche Straßenlärmwerte bereitgestellt. Die Daten werden im Rahmen des [ODALA-Förderprojektes](https://odalaproject.eu/) bereitgestellt. **Datenmodell** Die Daten können unterschiedliche Sensortypen und -hersteller umfassen. Um die Daten zu harmonisieren, werden diese in ein einheitliches Datenmodell zusammengefasst. Nicht jeder Sensor misst alle angegebenen Werte. Die Daten sind im Datenmodell "NoiseLevelObserved" bereitgestellt. https://gitlab.com/hopu-smart-cities/fiware/datamodels/-/blob/master/noise/datamodel-ngsi-ld.json Dieses baut auf dem Smart Data Model "NoiseLevelObserved" auf: https://github.com/smart-data-models/dataModel.Environment/blob/master/NoiseLevelObserved/doc/spec.md **Gemessene und berechnete Werte** * LA1 (Schallpegel welcher in 1% der Messzeit überschritten wurde - statistisch berechnet) * LA10 (Schallpegel welcher in 10% der Messzeit überschritten wurde - statistisch berechnet) * LA50 (Schallpegel welcher in 50% der Messzeit überschritten wurde - statistisch berechnet) * LA90 (Schallpegel welcher in 90% der Messzeit überschritten wurde - statistisch berechnet) * LA99 (Schallpegel welcher in 99% der Messzeit überschritten wurde - statistisch berechnet) * LAeq (äquivalenter Dauerschallpegel) * LAmax (maximal gemessener Pegel) * LAmin (minimal gemessener Pegel)

Indikator: Belastung der Bevölkerung durch Verkehrslärm

Indikator: Belastung der Bevölkerung durch Verkehrslärm Die wichtigsten Fakten Nach der Lärmkartierung 2022 waren nachts 17,9 % der Bevölkerung von gesundheitsschädlichem Lärm betroffen. Tagsüber waren nach der Lärmkartierung 26,3 % der Bevölkerung einem Lärmpegel von über 55 Dezibel ausgesetzt. Die verbreitetste Lärmquelle ist der Straßenverkehr. Fluglärm spielt in der Flächenbetrachtung kaum eine Rolle. Eine Überschreitung der Lärmgrenzen kann zu gesundheitlichen Schäden führen. Welche Bedeutung hat der Indikator? Verkehrslärm beeinträchtigt das Leben vieler Menschen in Deutschland und kann weitreichende Auswirkungen auf die Gesundheit haben. Lärm beeinträchtigt die Lebensqualität und kann Herz-Kreislauf-Erkrankungen begünstigen, zu kognitiven Beeinträchtigungen führen, sich negativ auf den Schlaf auswirken und mit mentalen Erkrankungen verbunden sein. Weitere Informationen zu den gesundheitlichen Folgen von Umgebungslärm finden Sie im UMID 1/2016 . 2018 hat die Weltgesundheitsorganisation ( WHO ) neue Leitlinien für Umgebungslärm für die Europäische Region veröffentlicht. Diese beinhalten quellenspezifische Empfehlungen für verschiedene Verkehrsarten. Darin empfiehlt die WHO, dass die Lärmbelastung durch Straßenverkehr ganztags einen Mittelungspegel von 53 Dezibel (dB(A)) und nachts von 45 dB(A) nicht überschreiten sollte, um negative gesundheitliche Folgen zu vermeiden. Entsprechend den niedrigsten verfügbaren Werten zur Erfassung der Lärmbelastung aus der Lärmkartierung, wurden die Werte ganztags 55 dB(A) und nachts 50 dB(A) als Schwellenwerte für den ⁠ Indikator ⁠ verwendet. Wie ist die Entwicklung zu bewerten? Rund um Hauptverkehrsstrecken und Großflughäfen sowie in Ballungsräumen waren nach der Lärmkartierung 2022 nachts etwa 14,9 Millionen (Mio.) Menschen von Verkehrslärm über 50 Dezibel (dB(A)) betroffen. Ganztägig waren rund 21,9 Mio. Menschen einem Verkehrslärm von mehr als 55 dB(A) ausgesetzt. Damit waren 17,9 % der Bevölkerung durch nächtlichen und 26,3 % durch ganztägigen Lärm betroffen. Dabei gehen von den jeweiligen Verkehrsträgern unterschiedliche Belastungen aus: Die Hauptquelle des Lärms ist der Straßenverkehr. Von Fluglärm sind insgesamt betrachtet nur wenige Menschen betroffen. Die Europäische Kommission hat im Jahr 2021 das „ Null-Schadstoff-Ziel “ verabschiedet (KOM 2021). In diesem ist festgeschrieben, dass bis zum Jahr 2030 die Zahl der Menschen, die unter einer chronischen Belastung durch Verkehrslärm leiden, um 30 % verringert werden soll. Im Vergleich zu 2017 hat sich die Situation nur marginal verbessert. Das Null-Schadstoff-Ziel der Europäischen Kommission wird daher sehr wahrscheinlich verfehlt. Zahlreiche Maßnahmen wurden bereits ergriffen. Weitere Anstrengungen sind jedoch erforderlich, um die Lärmbelastung signifikant zu senken. Wie wird der Indikator berechnet? Grundlage der ⁠ Indikator ⁠-Berechnung ist die Lärmkartierung, die seit Juni 2005 im Bundes-Immissionsschutzgesetz verankert ist. Lärmkarten bildet die Grundlage für die Information der Bevölkerung und für Lärmaktionspläne. In der EU geschieht dies nach einheitlichen Verfahren basierend auf der Umgebungslärmrichtlinie . Lärmkarten müssen für Ballungsräume, Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen erstellt werden. Ausführliche Berechnungsvorschriften finden sich in mehreren Methodendokumenten, die von der Bundesregierung veröffentlicht wurden (⁠ BMU ⁠, ⁠ BMVI ⁠ 2021). In Ballungsräumen kommt es im geringen Umfang entlang von Straßen mit Straßenbahnen zu Doppelzählungen von Betroffenheiten, da die Lärmbelastung durch den Straßenverkehr und den Schienenverkehr jeweils getrennt erfasst wird. Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie im Daten-Artikel "Gesundheitsrisiken durch Umgebungslärm“ .

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