Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG (EnBW) plant am Kraftwerksstandort Altbach/Deizisau, Industriestraße 11, 73776 Altbach, infolge des beschlossenen Kohleausstiegs die Errichtung und den Betrieb eines erdgasbefeuerten Gas- und Dampfturbinenkraftwerks (GuD-Kraftwerk, Bezeichnung: HKW 3) zur Erzeugung von Strom und Fernwärme in Kraft-Wärme-Kopplung sowie eine mit Erdgas befeuerte Heißwasserkesselanlage (HWKA) bestehend aus drei Heißwasserkesseln (Projektname: „Fuel-Switch Altbach“). Ziel des Projekts ist es, die Fernwärmeversorgung CO2-ärmer und zukunftssicher zu gestalten sowie weiterhin zur Netzstabilität beizutragen. Die Inbetriebnahme ist für 2026 vorgesehen. Das GuD-Kraftwerk hat eine Feuerungswärmeleistung (FWL) von max. 1.140 MW und wird primär mit Erdgas der öffentlichen Gasversorgung betrieben, wobei es bereits perspektivisch für die Mitverbrennung von Wasserstoff ausgelegt ist. Die Heißwasserkesselanlage hat eine FWL von insgesamt 135 MW (je 45 MW) und wird ebenfalls primär mit Erdgas der öffentlichen Gasversorgung betrieben.
Allgemeinde Vorhabenbeschreibung Die Provincie Groningen (NL), Sint Jansstraat 4, 9712JN Groningen, hat dem Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg die Durchführung eines grenzüberschreitenden UVP-Verfahrens zum Vorhaben der RWE Holding II B.V. zur Erhöhung des Anteils der Biomasse im Kraftwerk RWE Eemshaven am Standort Eemshaven (NL) mitgeteilt. Nach deutschem Recht, das die internationalen Vorgaben umsetzt, ist die zuständige Behörde in Deutschland bei einem ausländischen UVP-Vorhaben diejenige Behörde, die für ein gleichartiges Vorhaben auf der deutschen Seite der Grenze zuständig wäre (§58 Abs.5 UVPG). In Niedersachsen wäre dies für das geplante Vorhaben in den Niederlanden das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg. Das bestehende und betriebene Kraftwerk Eemshaven der RWE Holding II B.V. in Eemshaven besteht aus zwei (identischen) kohlenbefeuerten Einheiten von brutto je 800 MWe. Auf Grundlage der derzeitigen (Umwelt-) Genehmigungen können außer dem Hauptbrennstoff Kohle 800 Kilotonnen pro Jahr Biomasse in diesen Einheiten mitverbrannt werden. RWE beabsichtigt, den Anteil Biomasse von 800 auf 1600 kt pro Jahr zu erhöhen. Ausgangspunkt ist, dass diese Erhöhung im Rahmen des genehmigten Biomassekonzeptes (Lagerung, Umschlag, Logistik, innerbetrieblicher Transport, Verarbeitung und Mitverbrennung) und der genehmigten Emissionen in die Luft erfolgt. Diese Erhöhung führt zu einem dementsprechend geringeren Einsatz von Kohle. Neben den bisher bereits genehmigten Biomasse-Brennstoffen A-Holz, Holzpellets, Sägemehl und Zuckerrohrabfälle sollen zukünftig auch Lignin als Restprodukt der Bio-Raffination und Bentonit als Restprodukt u.a. aus der Lebensmittel- und Getränkeindustrie eingesetzt werden. Durch die Provincie Groningen (NL) wurde der deutschen Öffentlichkeit im Jahr 2019 die Möglichkeit eingeräumt, Stellungnahmen, Kommentare, Einwendungen bezüglich des UVP-Berichtes und/oder dem zugehörigen Genehmigungsantrag postalisch oder mündlich an die in der amtlichen Bekanntmachung genannten Stellen abzugeben. Nach der Ergänzung der Antragsunterlagen und des UVP-Berichtes und der Erstellung des Genehmigungsentwurfes nach dem Umgebungsgesetz (Wabo) wurde der deutschen Öffentlichkeit die Gelegenheit gegeben, in diese Unterlagen in der Zeit vom 07.04.2021 bis einschließlich 19.05.2021 an den in der beigefügten Bekanntmachung genannten Stellen sowie im Internet unter www.officielebekendmakingen.nl Einsicht zu nehmen. Bis einschließlich 19.05.2021 bestand die Möglichkeit, zum Genehmigungsentwurf Einwendungen zu erheben. Mit der Entscheidung vom 15.09.2021 hat der Provinzialausschuss (Deputiertenstaaten) der Provinz Groningen die Änderungsgenehmigung für das Vorhaben erteilt. Die Entscheidung mit den zugehörigen Unterlagen lagen in der Zeit vom 16.09.2021 bis einschließlich 26.10.2021 an den in der beigefügten Bekanntmachung genannten Stellen aus und konnten im Internet unter www.officielebekendmakingen.nl eingesehen werden. Aufgrund einer richterlichen Entscheidung wurde der Genehmigungsbescheid vom 15.09.2021 geändert. Der Entwurf des Änderungsbescheides und die begründenden Unterlagen liegen in der Zeit vom 29.08.2024 bis zum 10.10.2024 bei den in der beigefügten Bekanntmachung genannten Stellen aus und können im Internet unter www.officielebekendmakingen.nl eingesehen werden. Weitere Details zur Auslegung sowie zur Möglichkeit Einwände gegen den Entwurf einzureichen, können der beigefügten Bekanntmachung vom 28.08.2024 entnommen werden.
Der Hauptzweck des Kraftwerkes Schkopau bleibt die Energieerzeugung. Daher wird nach einem 10-monatige Probebetrieb im Block B die Mitverbrennung auf den Block A sowie den Übergang in den Dauerbetrieb beantragt. Dadurch sind die Klärschlammmitverbrennung, sowie das innerhalb der Klärschlammmitverbrennungsanlage befindliche Anlagenteil ,Klärschlammzwischensilo als zeitweiliges Lager für nicht gefährliche Abfälle, als eigenständige genehmigungsbedürftige Nebeneinrichtung zu betrachten.
Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG (EnBW) plant am Kraftwerksstandort Heilbronn, Lichtenbergerstraße 23, 74076 Heilbronn, im Zuge des Kohleausstiegs im Rahmen eines „Fuel-Switch-Vorhabens“ die Errichtung und den Betrieb eines erdgasbefeuerten Gas- und Dampfturbinenkraftwerks (GuD-Kraftwerk, HLB 8) zur Erzeugung von Strom und Wärme in Kraft-Wärme-Kopplung und die Modernisierung und Erweiterung der Heißwasserkesselanlage (HWKA, auch HiDE 3 genannt) um zwei neue Heißwasserkessel. Die Inbetriebnahme ist für 2026 vorgesehen. Das GuD-Kraftwerk soll aus einer Gasturbine mit Abhitzedampferzeuger und einer Dampfturbine bestehen und hat eine Feuerungswärmeleistung (FWL) von max. 1.140 MW und wird primär mit Erdgas der öffentlichen Gasversorgung betrieben, wobei es bereits perspektivisch für die Mitverbrennung von Wasserstoff ausgelegt ist. Die zwei neuen Heißwasserkessel haben eine FWL von insgesamt 87,5 MW (je 43,75 MW) und werden ebenfalls primär mit Erdgas der öffentlichen Gasversorgung betrieben.
Ein Projektkonsortium bestehend aus u.e.c. Berlin Umwelt- und Energie-Consult GmbH UEC und dem Institut für Energie- und Umweltforschung (IFEU) Heidelberg bestimmte im Zeitraum März 2023 bis April 2024 das Biomasseaufkommen in Berlin. Ziel des Projekts war es, Abschätzungen für eine zukünftige Nutzung der Biomasse in Berlin zu treffen, sowie Optimierungspotenziale und Instrumente zur Steuerung der Biomassenutzung (mit Schwerpunkt auf energetische Verwertung) zu entwickeln. Im Fokus standen biogene Abfall- und Reststoffe, die im Bezugsjahr 2020 in Berlin z.B. in privaten Haushalten, in öffentlichen Grünanlagen, Restaurants oder bei Gewerbebetrieben anfielen. Dabei handelte es sich im Wesentlichen um Organik aus dem Haus- und Geschäftsmüll (HGM), getrennt gesammelte Küchen- und Gartenabfälle, Altholz sowie Baum- und Strauchschnitt (holzige Biomasse), Mähgut und Laub (Weichorganik), Rückstände aus den Klärwerken, Speisereste und Fette sowie Tiermist. In Berlin sind im Jahr 2020 ca. 1,16 Mio. Tonnen biogene Abfall- und Reststoffe angefallen; über die Hälfte davon in privaten Haushalten, die separat über die Biotonne, auf dem eigenen Kompost oder zusammen mit dem Hausmüll entsorgt wurden. Für das Jahr 2045 wird das Biomasseaufkommen auf ca. 1,18 Mio. t/a prognostiziert. Vor allem die steigenden Bevölkerungszahlen sowie abfallplanerische Maßnahmen wie z.B. zur Abfallvermeidung beeinflussen das künftige Biomasseaufkommen. Vor dem Hintergrund der Bestrebungen des Landes Berlin, das HGM-Aufkommen insbesondere durch Reduzierung des Organikanteils deutlich zu senken, wird im Prognosezeitraum eine Verschiebung organischer Abfälle in die Biotonne erwartet. Etwa 62 % der Biomasse wurden im Jahr 2020 energetisch verwertet (Verbrennung), während 13 % einer Vergärung mit energetischer Nutzung des erzeugten Biogases zugeführt wurden. Kompostiert wurde ein Anteil von 16 %; weitere 7 % wurden stofflich in Form von Futtermittel oder Mulchmaterial verwertet. Die Verwertung der Berliner Biomasse erfolgte zu rund 54 % in Berlin; der Rest wurde jeweils zur Hälfte in Brandenburg und weiter entfernten Bundesländern verwertet. Im Land Berlin stehen unter Berücksichtigung künftig geplanter Anlagen oder Anlagenerweiterungen für die Verwertung von Biomasse bis 2045 insgesamt rund 1,1 Mio. t/a zur Verfügung, das entspricht in etwa einer Verdopplung im Vergleich zum Jahr 2020. Resultierend aus der Tatsache, dass im Jahr 2020 bereits 75 % der Berliner Biomasse zur Energiegewinnung verwertet werden, erfolgte im Rahmen der Studie eine Einstufung dieses ermittelten Teilpotenzials als das bereits erschlossene Potenzial (BEP – ca. 863.400 t/a). Zukünftig erschließbar und für die Wärmewende potenziell zusätzlich nutzbar wären die Biomassearten, die aufgrund ihrer Beschaffenheit grundsätzlich für eine Vergärung oder den Einsatz als Brennstoff geeignet sind und derzeit kompostiert oder als Mulchmaterial genutzt werden (ZEP – ca. 281.000 t/a). Außerdem besteht ein nicht erschließbares Potenzial (NEP – ca. 17.000 t/a), welches jene Biomassearten umfasst, die derzeit entweder stofflich z.B. zur Herstellung von Futtermittel oder Produkten verwertet werden oder aus Sicherheitsgründen nicht mobilisierbar sind. Anhand von stoffspezifischen Heiz- und Biogasertragswerten wurde zudem das Energiepotenzial bestimmt. Dabei handelt es sich um die in der jeweiligen Biomasse insgesamt gebundene Energie, welche zwingend von der in Wärmenetze einzuspeisenden Endenergie zu unterscheiden ist: Die zukünftig zusätzlich erschließbare Biomasse enthält ein Energiepotenzial von ca. 221 GWh/a. Gemeinsam mit dem Energiepotenzial der bereits erschlossenen Biomasse stehen rund 2.000 GWh/a gebundene Energie zur Verfügung. Wahrscheinlicher sind jedoch Biomasse- und Energiepotenziale, die sich aus der Szenario-Betrachtung ergeben: ca. 618.000 t/a bis 754.000 t/a bzw. 1.520 GWh/a bis 1.600 GWh/a (jeweils BEP + ZEP). Zur Erschließung der Biomasse- und Energiepotenziale für die Berliner Wärmeversorgung werden verschiedene Maßnahmen empfohlen. Als zentral werden Maßnahmen zur gesteigerten Getrenntsammlung einerseits von in Haushalten anfallenden Küchen- und Gartenabfällen, andererseits von Mähgut, Laub und Baum- und Strauchschnitt aus öffentlichen Grünanlagen angesehen. Gleichzeitig wird der Ausbau von geeigneten Aufbereitungsverfahren für Laub und Verwertungskapazitäten zur Vergärung und Mitverbrennung von Laub dringend empfohlen. Zudem sollten Instrumente zur Stoffstromlenkung zu Gunsten einer anfallortsnahen Verwertung genutzt und im Rahmen eines zentralen Verwertungskonzeptes für Berlin gebündelt werden. Alternative Verwertungstechniken (z.B. Herstellung von Pflanzenkohle) sowie Ansätze, die dezentral auf Bezirks- oder Quartiersebene wirken, sollten Berücksichtigung finden und die zentralen Maßnahmen flankieren.
Der Klärschlamm entsteht in sechs Klärwerken. Das größte befindet sich innerhalb der Grenzen des Landes Berlin, in Ruhleben. Die anderen fünf Anlagen befinden sich nahe der Berliner Stadtgrenze im Land Brandenburg. Insgesamt werden in den sechs Kläranlagen ca. 220 Mio. m³ Abwasser pro Jahr behandelt, aus denen ca. 94.000 Mg TS Klärschlämme resultieren. Die Abwasserbehandlung erfolgt mit neuester Verfahrenstechnik um den strengen Anforderungen an die Ablaufqualität von Größenklasse-5-Anlagen (>100.000 Einwohnerwerte) zum Schutz der Berliner und Brandenburger Oberflächengewässer zu gewährleisten. Die Berliner Wasserbetriebe (BWB), eine Anstalt des öffentlichen Rechts, sind verantwortlich für die Abwasserentsorgung und somit auch für die Klärschlammentsorgung. Die Entsorgung der Berliner Klärschlämme erfolgt ausschließlich auf thermischem Weg. Die oben stehende Graphik veranschaulicht die im Jahr 2013 angefallenen Klärschlammmengen. Die Mengenangabe bezieht sich auf die Trockenmasse. Die von den jeweiligen Kläranlagen ausgehenden Pfeile indizieren, welcher Anteil des in den einzelnen Kläranlagen anfallenden Klärschlamms in der Monoverbrennung im Land Berlin bzw. in Mitverbrennungsanlagen (z.B. Kohlekraftwerke, Zementwerke) in anderen Bundesländern entsorgt wurde. Da auf der Kläranlage Waßmannsdorf als Alleinstellungsmerkmal eine Nährstoffrückgewinnung in Form einer Struvitfällung aus der wässrigen Phase des Faulschlamms erfolgt, ergibt sich hier die Option einer nährstofflichen Verwertung des Struvits als Mineraldünger unter dem Namen “Berliner Pflanze” . Um der Bedeutung der Ressource Phosphor als essentiellem und durch nichts zu ersetzenden Nährstoff Rechnung zu tragen, sind die jeweiligen Phosphorfrachten in den Klärschlämmen der einzelnen Kläranlagen angegeben. Insgesamt ergab sich für das Jahr 2013 eine Phosphorfracht im gesamten Berliner Klärschlamm von ca. 2.727 Mg P. Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die angefallenen Klärschlammmengen (Trockenmasse) pro Kläranlage im Jahr 2013 und die darin enthaltenen Phosphormengen. Ergänzend dazu ist anzumerken, dass zusätzlich zur Phosphormenge im entsorgten Klärschlamm der Kläranlage Waßmannsdorf noch ca. 40 Mg Phosphor aus dem Schlammwasser als Struvit unter dem Namen “Berliner Pflanze” in den Nährstoffkreislauf zurückgeführt wurden. Klärschlamm 2013 in Mg TS: 47.107 Phosphor Fracht im KS in Mg: 942 Phosphorrecycling in Mg/a: — Schlammbehandlung: Entwässerung, Monoverbrennungsanlage Monoverbrennung: x Mitverbrennung P-Recycling Klärschlamm 2013 in Mg TS: 19.447 Phosphor Fracht im KS in Mg: 739 Phosphorrecycling in Mg/a: ca. 40 Mg Schlammbehandlung: Faulung, Entwässerung, Trocknung, Struvitfällung Monoverbrennung: x Mitverbrennung: x P-Recycling: x Klärschlamm 2013 in Mg TS: 12.248 Phosphor Fracht im KS in Mg: 465 Phosphorrecycling in Mg/a: — Schlammbehandlung: Faulung, Entwässerung, Trocknung Monoverbrennung: x Mitverbrennung: x P-Recycling Klärschlamm 2013 in Mg TS: 6.276 Phosphor Fracht im KS in Mg: 238 Phosphorrecycling in Mg/a: — Schlammbehandlung: Faulung, Entwässerung, Trocknung Monoverbrennung: x Mitverbrennung: x P-Recycling Klärschlamm 2013 in Mg TS: 4.524 Phosphor Fracht im KS in Mg: 172 Phosphorrecycling in Mg/a: — Schlammbehandlung: Faulung, Entwässerung, Trocknung Monoverbrennung Mitverbrennung: x P-Recycling Klärschlamm 2013 in Mg TS: 4.490 Phosphor Fracht im KS in Mg: 171 Phosphorrecycling in Mg/a: — Schlammbehandlung: Faulung, Entwässerung, Trocknung Monoverbrennung Mitverbrennung: x P-Recycling *Kläranlagen befinden sich im Land Brandenburg Aus organisatorischen sowie technischen Gründen haben sich die Länder Berlin und Brandenburg darauf verständigt, dass alle anfallenden Klärschlämme in den mit * gekennzeichneten Kläranlagen nur in Veröffentlichungen des Landes Berlin erscheinen. Im darauf folgenden Text werden weitere Informationen zu den einzelnen Anlagen gegeben. Die 1963 in Betrieb genommene und 1983 mit einer zweiten Ausbaustufe erweiterte Kläranlage Ruhleben ist die größte von den BWB betriebene Kläranlage und die einzige innerhalb der Landesgrenze von Berlin. 1985 erfolgte die Einführung der biologischen Phosphatelimination in Kombination mit Nitrifikation und Denitrifikation sowie die Inbetriebnahme der Schlammentwässerung und -verbrennung. 1993 kam eine dritte Ausbaustufe hinzu. Die Reinigungskapazität beträgt etwa 247.500 m3 pro Tag bei Trockenwetter. Im Jahr 2013 wurden rund 47.107 Mg ungefaulter Klärschlamm (Trockenmasse) erzeugt. Der vor Ort anfallende Schlamm wird mechanisch mittels Zentrifugen entwässert und zu 100% in Wirbelschichtöfen bei einer minimalen Verbrennungstemperatur von 850°C mit nachgeschalteter Abhitzeverwertung und Rauchgaswäsche verbrannt. Seit 2010 werden hier auch Schlämme (Teilmengen) anderer von den BWB betriebener Kläranlagen verbrannt. Ruhleben ist die einzige der sechs Kläranlagen ohne Faulung. An diesem Standort erfolgte erstmals 1927 die Inbetriebnahme einer Vorkläranlage (Emscherbrunnen), die 1935 mit mechanischer und biologischer Reinigung nebst Schlammfaulung aufgerüstet wurde. 1989 wurde die erste Ausbaustufe der erneuerten Kläranlage Waßmannsdorf in Betrieb genommen und 1995 um eine biologische Abwasserreinigungsstufe sowie ein Blockheizkraftwerk (BHKW) erweitert. 1997 gingen die erneuerte mechanische Reinigung und das neue Betriebsgebäude mit Zentralwarte in Betrieb. Die biologische Reinigung wurde 1998 um eine Reinigungsstufe erweitert, um unter anderem die Abwassermengen der stillgelegten Kläranlage Marienfelde aufnehmen zu können. Hinzu kam auch eine Schlammentwässerungs- und Trocknungsanlage. Nach mehreren Ausbaustufen beträgt die Reinigungskapazität dieser Anlage ca. 230.000 m³ pro Tag bei Trockenwetter. Im Jahr 2013 fielen rund 19.447 Mg Klärschlamm (Trockenmasse) an. Nach der Faulung wird der Schlamm seit 2010/2011 einer gezielten, großtechnischen Struvitfällung unterworfen um ungewollte Inkrustrationen in den nachfolgenden Rohrleitungen und Entwässerungsaggregaten zu vermeiden. Das so erzeugte Struvit wird zum großen Teil ausgeschleust und als Mineraldünger unter dem Namen “Berliner Pflanze” vermarktet. Der mittels Zentrifugen entwässerte bzw. mittels Trommeltrocknern getrocknete Faulschlamm wird sowohl in der Monoverbrennungsanlage in Ruhleben, als auch durch Mitverbrennung in anderen Bundesländern entsorgt. Das bei der Faulung erzeugte Klärgas wird für die Schlammerwärmung, die Schlammtrocknung, zur Elektroenergieerzeugung (Blockheizkraftwerk und Mikrogasturbine), sowie zur Gebäudeheizung und Warmwasserversorgung auf der Anlage genutzt. Die Kläranlage Schönerlinde nahm 1985 ihren Betrieb auf. Nach zahlreichen Ausbau- und Modernisierungsphasen, bei denendie Reinigungslinien mit Bio-P in Kombination mit Nitrifikation und Denitrifikation sowie die Schlammbehandlung mit Schlammentwässerung und Trocknungsanlage ausgerüstet wurden, hat die Kläranlage Schönerlinde eine Reinigungskapazität von ungefähr 105.000 m³ pro Tag bei Trockenwetter. 2013 fielen ca. 12.248 Mg Klärschlamm (Trockenmasse) an. Das bei der Faulung der anfallenden Schlämme erzeugte Klärgas wird für die Schlammerwärmung, die Schlammtrocknung, zur Elektroenergieerzeugung (Blockheizkraftwerk und Mikrogasturbine), sowie zur Gebäudeheizung und Warmwasserversorgung auf der Anlage genutzt. Zudem erzeugen seit 2012 Windkraftanlagen Elektroenergie, deren Überschussanteil in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird. Die Entsorgung des zuvor mit drei Zentrifugen entwässerten bzw. auf drei Trocknungslinien getrockneten Faulschlamms erfolgt sowohl in der Monoverbrennungsanlage Ruhleben, als auch in anderen Bundesländern in der Mitverbrennung. Die 1931 als eine der modernsten Kläranlagen in Europa in Betrieb genommene Anlagewurde 1989 für eine chemische und biologische Phosphatelimination ertüchtigt. Seit 1991 kann der Klärschlamm maschinell entwässert werden. Der Klärschlamm durchläuft heute eine biologische Phosphatelimination in Kombination mit Nitrifikation/Denitrifikation. 2003 wurde das Blockheizkraftwerk in Betrieb genommen. Die Kläranlage hat eine Trockenwetterreinigungskapazität von etwa 52.000 m³ pro Tag. Im Jahr 2013 fielen ca. 6.276 Mg Klärschlamm (Trockenmasse) an. Sie verfügt über Faulkammern, ein Gasheizhaus mit einem Blockheizkraftwerk zur Strom- und Wärmeerzeugung aus Klärgas. Die erzeugte Wärme wird für die Schlammerwärmung, die Gebäudeheizung und zur Warmwasserversorgung der Kläranlage genutzt. Die Entwässerung des Faulschlamms erfolgt mit zwei Zentrifugen. Die Schlammentsorgung erfolgt sowohl in der Mono- als auch in der Mitverbrennung. Auf der 1976 in Betrieb genommenen Kläranlage Münchehofevollzog sich im Laufe der Jahre (bis 1995) der Umbau in eine moderne Kläranlage mit chemischer Phosphatelimination, maschineller Schlammentwässerung sowie Nitrifikation und teilweiser Denitrifikation. Im Jahr 2010 konnte die Grunderneuerung und Bestandserhaltung erfolgreich abgeschlossen und eine Versuchsanlage zur weitergehenden Abwasserreinigung durch Raumfiltration in Betrieb genommen werden. Nach umfangreichen Ausbauarbeiten hat die Anlage eine Reinigungskapazität von rund 42.500 m³ pro Tag bei Trockenwetter. 2013 fielen ca. 4.524 Mg Klärschlamm (Trockenmasse) an. Der mit Zentrifugen entwässerte Faulschlamm wird sowohl in der Mono- als auch in der Mitverbrennung entsorgt. Die neue Kläranlage Wansdorf wurde 1998 in Betrieb genommen und hat eine Reinigungskapazität von etwa 40.000 m³ pro Tag bei Trockenwetter. 2013 wurden in Wansdorf ca. 6 Mio. m³ Berliner Abwasser aus Spandau behandelt. Das entspricht in etwa 45% der gesamten Abwassermenge, die in der Kläranlage Wansdorf im Jahr 2013 behandelt wurde. Der in Faulbehältern ausgefaulte Schlamm wird mit Zentrifugen entwässert und in der Mitverbrennung entsorgt. Im Jahr 2013 waren das ca. 4.490 Mg Trockenmasse. Das in der Faulung erzeugte Klärgas wird für die Strom- und Wärmeerzeugung genutzt. Da der Klärschlammanfall von verschiedenen Einflussfaktoren abhängt, kann dieser von Jahr zu Jahr und natürlich auch im Jahresgang schwanken. Die folgende Graphik veranschaulicht die Mengenentwicklung des Klärschlammanfalls der Berliner Kläranlagen von 2004 bis 2013. Nach dem Rückgang des Klärschlammaufkommens im Jahr 2009 ist seit 2010 wieder eine Zunahme zu verzeichnen. Dieser Trend setzte sich 2013 fort. Die Zunahme von ca. 0,7% im Vergleich zu 2012 liegt im normalen Schwankungsbereich, der vor allem durch das Wasserverbrauchsverhalten der Bevölkerung, das Gebrauchsverhalten der Industrie und nicht zuletzt durch klimatische Einflüsse wie Niederschläge beeinflusst wird. Hinzu kommen aber auch technologische Veränderungen und Kapazitätserweiterungen, um die Kläranlagen den stetig steigenden Anforderungen an die Abwasserbehandlung zum Wohle von Mensch und Umwelt anzupassen.
Gegenstand des Genehmigungsantrags ist die Steigerung der Mitverbrennung von in¬ternen und externen Rejekten von 9,3 t/h auf 12,2 t/h im Mehrstoffbrennkessel K 06. Mit dieser Änderung soll Erdgas eingespart werden.
Die Lausitz Energie Kraftwerke AG (kurz LE-K) betreibt in Boxberg ein Kraftwerk zur Erzeugung von elektrischer Energie und Wärmeenergie (Fernwärme) am Standort 02943 Boxberg, Gemarkung Boxberg, Flur 4, Flurstücks-Nr.: 11/9, 11/96. Es handelt sich bei dem Kraftwerk (KW) Boxberg um eine genehmigungsbedürftige Anlage nach § 4 BImSchG i. V. m. § 1 und § 3 der 4. BImSchV und der Nr. 1.1 des An-hang 1 zur 4. BImSchV. Die Anlagen zur Energieerzeugung (Nr. 1.1) unterliegen den Anforderungen nach Anhang 1 Teil 2 Nr. 2 TEHG sowie den Anforderungen der 13. und 17.BImSchV. Das KW Boxberg besteht aus zwei Werken (III und IV). Das Werk IV besteht aus den Blöcken Q und R. Die LE-K beantragte mit Datum vom 8. Oktober 2021, ergänzt durch die Unterlagen vom 28. Oktober 2021, 10. Dezember 2021, 12. Januar 2022, 20. Januar 2022, 23.Februar 2022 und 5. April 2022, die wesentliche Änderung nach §§ 8a und 16 BIm-SchG für die thermische Verwertung von max. 300.000 t/a Sekundärbrennstoffen (SBS) durch Mitverbrennung in den Kraftwerksblöcken Q und R der Anlage Kraftwerk Boxberg Werk IV. Das Ziel dieses Antrages ist die Mitverbrennung von ca. 300.000 t/a SBS in den bestehenden Braunkohledampfkesseln der Blöcke Q und R. Dazu soll auf dem Kraftwerksgelände eine SBS - Anlage zur Annahme, Zwischenlagerung und Dosierung auf den Rohbraunkohlestrom errichtet werden. Die SBS - Anlage wird für eine Ge-samtmenge von maximal 300.000 t/a SBS ausgelegt. Der Heizwert des SBS soll zwischen 10.000 kJ/kg bis 18.000 kJ/kg betragen. Die maximale Dosierrate des SBS beträgt 3,6 Ma% bezogen auf die eingesetzte Rohbraunkohle.
Die Lausitz Energie Kraftwerke AG, Leagplatz 1, 03050 Cottbus, beantragte mit Datum vom 8. Oktober 2021 die Genehmigung nach § 16 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. September 2021 (BGBl. I S. 4458) geändert worden ist, in Verbindung mit § 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2017 (BGBl. I. S. 1440), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 12. Januar 2021 (BGBl. I S. 69) geändert worden ist und der Nummer 1.1 des Anhangs 1 dieser Verordnung, die wesentliche Änderung des Kraftwerkes Boxberg, Werk IV durch die thermische Verwertung von max. 300.000 t/a Sekundärbrennstoffen (SBS) durch Mitverbrennung in den Kraftwerksblöcken Q und R der Anlage Kraftwerk Boxberg Werk IV am Standort 02943 Boxberg, Am Kraftwerk 1 (Gemarkung Boxberg, Flst.-Nr. 11/96 und 11/9).
Die swb Entsorgung GmbH beabsichtigt die bisher zur Mitverbrennung genehmigte Klärschlamm-menge Im Müllheizkraftwerk (MHKW) von 25.000 Mg/a auf 35.000 Mg/a zu erhöhen. Der Klär-schlamm ist entwässert und hat eine Trockenzubstanz zwischen 18% und 25%. Die genehmigte Ge-samtjahresmenge Abfall wird durch die Erhöhung der durchgesetzen Klärschlammmenge nicht er-höht. Der Klärschlamm wird per LKW angeliefert und auf der Fahrzeugwaage verwogen. Durch die Erhö-hung der Klärschlammmenge erhöht sich die Anlieferfrequenz von 4LKW/ Tag auf bis zu 6 LKW/ Tag. Nach der Verwiegung fahren die LKW zur Annahmestation und kippen den Klärschlamm ab. Hierzu wird der Deckel des Bunkers hydraulisch geöffnet. Der Klärschlamm wird über ein geschlos-senes System über Schneckenförderer zum Tagesbunker befördert, in dem der Klärschlamm über eine Wurfbeschickungsanlage in den Fallstrom des Mülls verteilt wird. Aufgrund der fast 8 Jahre langen Erfahrung mit der Mitverbrennung von Klärschlamm im MHKW werden keine Auswirkungen auf die Verbrennung und der Rauchgasreinigung erwartet. Im täglischen Betrieb wurden weder Auswirkungen auf Emissionswerte noch Einflüsse auf Ausbrand, Kesselasche, Flugasche, Reststoffe, Verbrauch von Harnstoff, Kalkmilch oder Trockensorbens festgestellt.
Origin | Count |
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Förderprogramm | 127 |
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