Auen besitzen eine hohe gesellschaftliche Bedeutung, denn das Überschwemmungsrisiko stellt eine direkte Gefahr für Menschenleben dar. Wiederholte Überschwemmung oder alleine schon das Risiko können die Lebensqualität erheblich einschränken. Darüber hinaus können immense volkswirtschaftliche Schäden entstehen. Die Vermeidung von Hochwässern durch den natürlichen Rückhalt in der Aue trägt auch zur Vermeidung erheblicher Kosten von technischen Schutzmaßnahmen bei. Die bebauten Siedlungs- und Verkehrsflächen schränken die rezente Aue in ihrer Funktion (und damit der potenziellen Leistung) ein. Überschwemmte Siedlungs- und Verkehrsflächen haben ebenfalls Retentionsfunktionen und sie vermeiden eventuell Überschwemmungen an anderer Stelle, nehmen durch Überschwemmungen aber in erheblichem Maße selber Schaden. Im Sinne der Leistungsfähigkeit von Ökosystemen ist der Ökosystembegriff auf Siedlungs- und Verkehrsflächen für die ÖSL Hochwasserretention nur eingeschränkt anwendbar. Deshalb werden die Retentionswirkungen von Siedlungs- und Verkehrsflächen nicht als ÖSL angesehen. Darüber hinaus zielen bei Hochwasserereignissen die Maßnahmen des Katastrophenschutzes grundsätzlich darauf, Siedlungen und Verkehrsinfrastruktur beispielsweise mit mobilen Hochwasserschutzanlagen zu schützen. Weitere Informationen unter http://www.ioer-monitor.de/index.php?id=44&ID_IND=O11RT
Information über den Start eines Förderprogramms im EFRE 2021-2027 Sachsen-Anhalt KLIMA III vom 26. Mai 2025 Zielsetzung Das Ziel der Maßnahme ist es, die Anpassung der sachsen-anhaltischen Regionen an die Folgen des Klimawandels, wie z. B. Starkregenereignisse, Sturzfluten, Hitzewellen, Dürren und Stürme zu beschleunigen sowie ihre Risikovorsorge und -management zu verbessern. Fördergegenstand Gefördert werden: 1 nichtinvestive und investive Maßnahmen zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit gegenüber Klimawandelfolgen. Diese sollen zur Stärkung der Infrastrukturen und bestehenden Systeme gegen die jeweiligen Folgen des Klimawandels beitragen und die Risikovorsorge und das Risikomanagement verbessern 1.1 Nichtinvestive Maßnahmen können Konzepte und Planungen für die Klimafolgenanpassung einschließlich der Risikovorsorge und des Risikomanagements sein. Dazu zählen insbesondere Klimaanalysen, Verwundbarkeitsuntersuchungen, Machbarkeitsstudien, (einschließlich der Datenerhebung, kartographischen Darstellung und Veröffentlichung) sowie Hitzeaktionspläne. 1.2 Investive Maßnahmen werden im Zusammenhang mit der Umsetzung von Konzepten und Planungen zur nachhaltigen und integrativen Anpassung an den Klimawandel gefördert. Die Investitionen beziehen sich dabei auf Sektoren, die im Einklang mit der „Strategie des Landes zur Anpassung an den Klimawandel“ stehen. Gefördert werden können insbesondere: a) die Entsiegelung, Begrünung und Beschattung öffentlicher Flächen und Gewässer, b) die Gebäudeverschattung oder sommerlicher Wärmeschutz an Gebäuden, c) die passive Kühlung von Gebäuden, d) eine Dach-, Fassaden- und Straßenbegrünung, auch in Kombination mit der Entsiegelung von wärmespeichernden Flächen und e) im Zusammenhang mit den Nummer 1.2 Buchst. a) und b) die Neupflanzung von klimaangepassten Strauch- und Baumarten. 2 nichtinvestive und investive Maßnahmen des kommunalen Starkregen- und Hochwasserrisikomanagements. Ziel ist die Entwicklung und Umsetzung geeigneter Konzepte und Planungen im Zusammenhang mit der „Strategie des Landes zur Anpassung an den Klimawandel“ und den Themenfeldern der „Landesstrategie zum Hochwasserschutz Sachsen- Anhalt“. Durch die Zuwendung sollen die Kommunen bei der Entwicklung von Konzepten und Planungen sowie der Umsetzung von Anpassungsmaßnahmen unterstützt werden. Die Maßnahmen sollen Infrastrukturen und bestehende Systeme widerstandsfähiger gegen die jeweiligen Folgen des Klimawandels aufstellen und Risikovorsorge und - management verbessern. 2.1 Nichtinvestive Maßnahmen können Konzepte und Planungen sein, zum Beispiel für: a) die Beseitigung oder Minderung von sowie Vorbeugung gegen klimawandelbedingte Veränderungen unter anderem für den Hochwasserschutz, Starkniederschläge, Sturzfluten und Erosion, b) die Durchführung von Hochwasserschutz- und Starkregenaudits, c) die Durchführung von Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen, d) die Alarm- und Einsatzplanung der Wasserwehr oder die Einbindung digitaler Systeme (zum Beispiel „Interaktive Gefahrenkarte für den kommunalen Hochwasserschutz – INGE“ oder das Flutinformations- und Warnsystem FLIWAS 3) und e) die Öffentlichkeitsarbeit zur Risikovorsorge, Eigenvorsorge und Umweltbildung im Zusammenhang mit Vorhaben gemäß Nummer 2.1 Buchst. a. 2.2 Investive Maßnahmen umfassen a) Beschaffungen zur Verbesserung des mobilen Hochwasserschutzes und notwendiger Ausrüstung auf Basis von bereits bestehenden Konzepten und Planungen, insbesondere: 1. die Beschaffung von ortsgebundenen und ortsungebundenen Schutzsystemen gegen Starkregen- und Hochwassergefahren und 2. die Beschaffung von Ausrüstungsgegenständen zur nachhaltigen Anpassung an den Klimawandel. b) Baumaßnahmen zum Zwecke der Verbesserung des kommunalen Hochwasserschutzes und des Starkregenrisikomanagements sowie zur Beseitigung oder Minderung von sowie Vorbeugung gegen klimabedingte Veränderungen (zum Beispiel Erosionen, auf Basis von bereits bestehenden Konzepten und Planungen), insbesondere: 1. die Errichtung kommunaler Anlagen des technischen Hochwasserschutzes, 2. die Errichtung von Lagern zur Unterbringung von ortsgebundenen und ortsungebundenen Schutzsystemen des Hochwasserschutzes als Teil einer Gesamtmaßnahme im Zusammenhang mit der Förderung gemäß Nummer 2.2 Buchst. a) Nr. 1, einschließlich erforderlicher Verlade- und Transporttechnik, 3. Baumaßnahmen an kommunalen Anlagen des technischen Hochwasserschutzes, einschließlich des hochwassergerechten Umbaus sonstiger wasserwirtschaftlicher Anlagen, 4. Maßnahmen zur Verbesserung des Wasserrückhaltevermögens in den Einzugsgebieten der Gewässer zweiten Ordnung sowie die Schaffung von Möglichkeiten zum Wasserrückhalt bei oder nach Starkniederschlägen und damit verbundenen Erosionen (zum Beispiel Verwallungen, Rückhaltebecken, Wasserspeicher), 5. Maßnahmen zur Herstellung neuer Gewässer, zur Wiederherstellung ehemals vorhandener Gewässer sowie zur wesentlichen Umgestaltung von Gewässern zweiter Ordnung für den Hochwasserschutz als Anpassung an die Folgen des Klimawandels, 6. der Erhalt und Ausbau des dezentralen Rückhaltes und Versickerung von Niederschlagswasser, 7. die Herstellung von anderen Anlagen zur Starkregenaufnahme und Wasserentnahme im Bedarfsfall, 8. eine Hangbepflanzung zur Stabilisierung gegen Erosion und Auswaschung bei Starkregen oder Sturzfluten und 9. der notwendige Erwerb von Grundstücken bis höchstens 10 v. H. der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Zugangsvoraussetzungen Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften. Die Zugangsvoraussetzung ergeben sich aus der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel im Land Sachsen-Anhalt. Auswahlkriterien Die Vorhabenauswahl erfolgt für Maßnahmen zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit gegenüber Klimawandelfolgen auf der Grundlage folgender Auswahlkriterien: Effektivität des Vorhabens, Wirkungskreis des Vorhabens, Umsetzbarkeit des Vorhabens und Klimaverträglichkeit. Die Vorhabenauswahl erfolgt für Maßnahmen des kommunalen Starkregen- und Hochwasserrisikomanagements auf der Grundlage folgender Auswahlkriterien: Schadenspotential geschützte Einwohner, Wirkungskreis des Vorhabens, wasserwirtschaftlichen Effekte, Umsetzbarkeit des Vorhabens und Klimaverträglichkeit. Einzureichende Unterlagen Die Unterlagen sind bei der Bewilligungsstelle, der Investitionsbank Sachsen-Anhalt, Domplatz 12, 39104 Magdeburg einzureichen. Diese und weitere Informationen erhalten Sie unter Sachsen-Anhalt KLIMA III (ib- sachsen-anhalt.de). Beginn und Ende des Antragsverfahrens Anträge können ab dem 26.05.2025 bis spätestens zum 30.06.2025 eingereicht werden. Für die Auswahlrunde zur Verfügung stehendes Budget Für diesen Förderaufruf steht ein Gesamtvolumen in Höhe von 11,5 Millionen Euro zur Bewilligung zur Verfügung, davon 3,3 Millionen Euro für den Teilbereich Klimawandelresilienz und 8,2 Millionen. EUR für den Teilbereich Starkregenrisikomanagement.
Doppelt hält besser – erst recht bei der Anpassung an den Klimawandel: Gleich zwei Förderbescheide hat Klimaschutzminister Prof. Dr. Armin Willingmann heute an den Burgenlandkreis überreicht. Die stellvertretende Landrätin Dr. Ariane Körner konnte sich über finanzielle Unterstützung des Ministeriums in Höhe von insgesamt gut 348.000 Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) freuen. Damit sollen ein mobiles Schutzsystem gegen Starkregen und Hochwasser angeschafft sowie ein Hitzeaktionsplan für den gesamten Landkreis erstellt werden. Inklusive des 10-prozentigen Eigenanteils werden rund 387.000 Euro investiert. Das mobile Hochwasserschutzsystem kann flexibel eingesetzt werden und lässt sich direkt an der Einsatzstelle auf einer Länge von 600 Metern schnell und einfach aufbauen. Damit kann der Burgenlandkreis – in Ergänzung zu den umfangreichen Hochwasserschutzmaßnahmen des Landes – kurzfristig auf drohende Überschwemmungen reagieren, ob in gefährdeten Ortskernen, an wichtigen Infrastrukturen oder entlang von Flüssen. Das wiederverwendbare und platzsparend zu lagernde System kostet knapp 317.000 Euro; die Förderung durch das Klimaschutzministerium beträgt rund 285.300 Euro. Um auf die Folgen des fortschreitenden Klimawandels zu reagieren und die Lebensqualität der Menschen im Burgenlandkreis während lang anhaltender Hitzewellen zu verbessern, soll ein kreisweiter Hitzeaktionsplan erstellt werden. Im Fokus stehen dabei die Nutzung eines Hitzewarnsystems, die langfristige Stadtplanung, die Reduzierung von Hitze in Innenräumen und der besondere Schutz von Risikogruppen wie Kinder sowie chronisch kranke, ältere und im Außenbereich intensiv körperlich tätige Menschen. Die Kosten in Höhe von 70.000 Euro werden durch das Klimaschutzministerium mit 63.000 Euro bezuschusst. Willingmann betonte: „Beim Klimawandel gibt es zwei Optionen – ignorieren oder anpassen. Ich freue mich, dass der Burgenlandkreis die Vogel-Strauß-Methode ablehnt und stattdessen lieber den wissenschaftlich fundierten Weg beschreitet. Wer die durch Fachleute erwartete Zunahme von Wetterextremen wie Starkregen, Hochwasser und Hitzewellen ernst nimmt und sich wappnet, schützt die Menschen vor Ort. Sachsen-Anhalt ist schon jetzt ein Hotspot – und laut aktueller Risikoanalyse des Bundes werden Hitzetage und tropische Nächte hierzulande noch überdurchschnittlich zunehmen. Deshalb sollte möglichst viele Kommunen vorsorgen und Aktionspläne erstellen. Auch die Investition in mobilen Hochwasserschutz als schnelle und flexible Ergänzung zu Deichen, Schutzmauern und Flutpoldern ist gut angelegtes Geld.“ Dr. Ariane Körner ergänzte: „Der Schutz unserer Bevölkerung vor den Folgen des Klimawandels hat im Burgenlandkreis oberste Priorität. Daher sind wir froh, dass wir mithilfe der Fördermittel mobile Schutzsysteme in Hochwasser- oder Starkregenlagen anschaffen können. Diese können dann schnell und gezielt eingesetzt werden. Der Burgenlandkreis hat bereits seit einem Jahr ein Hitzeschutzkonzept, mit der Erstellung eines Hitzeschutzplans vervollständigen wir dieses und können so die besonders schützenswerten Personengruppen in der Bevölkerung erreichen.“ Hintergrund: Im Burgenlandkreis sind seit 2002 rund 20 Baumaßnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes im Volumen von insgesamt knapp 50 Millionen Euro erfolgreich abgeschlossen worden. Derzeit sind vier Projekte in der Umsetzung und sieben weitere in Vorbereitung und Planung. „KLIMA III“ – 35 Millionen Euro für Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel Über das Programm „Sachsen-Anhalt Klima III“ stellt das Klimaschutzministerium in zwei Förderrunden aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) insgesamt 35 Millionen Euro für Investitionen von Kommunen in Starkregenmanagement und Klimaresilienz bereit. Dazu gehören u. a. die Erstellung von Hitzeaktionsplänen, die Entsiegelung und Begrünung öffentlicher Flächen, Neupflanzungen mit klimaangepassten Strauch- und Baumarten oder Investitionen in mobilen Hochwasserschutz oder Wasserrückhaltebecken und -speicher. Der Bedarf dafür im Land ist riesig. Die zwei Förderaufrufe von Juli bis Oktober 2024 sowie von Mai bis Juni 2025 waren mehrfach überzeichnet. Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950, E-Mail: PR@mwu.sachsen-anhalt.de , Facebook , Instagram , LinkedIn , Threads , Bluesky , Mastodon und X
Auen besitzen eine hohe gesellschaftliche Bedeutung, denn das Überschwemmungsrisiko stellt eine direkte Gefahr für Menschenleben dar. Wiederholte Überschwemmung oder alleine schon das Risiko können die Lebensqualität erheblich einschränken. Darüber hinaus können immense volkswirtschaftliche Schäden entstehen. Die Vermeidung von Hochwässern durch den natürlichen Rückhalt in der Aue trägt auch zur Vermeidung erheblicher Kosten von technischen Schutzmaßnahmen bei. Die bebauten Siedlungs- und Verkehrsflächen schränken die rezente Aue in ihrer Funktion (und damit der potenziellen Leistung) ein. Überschwemmte Siedlungs- und Verkehrsflächen haben ebenfalls Retentionsfunktionen und sie vermeiden eventuell Überschwemmungen an anderer Stelle, nehmen durch Überschwemmungen aber in erheblichem Maße selber Schaden. Im Sinne der Leistungsfähigkeit von Ökosystemen ist der Ökosystembegriff auf Siedlungs- und Verkehrsflächen für die ÖSL Hochwasserretention nur eingeschränkt anwendbar. Deshalb werden die Retentionswirkungen von Siedlungs- und Verkehrsflächen nicht als ÖSL angesehen. Darüber hinaus zielen bei Hochwasserereignissen die Maßnahmen des Katastrophenschutzes grundsätzlich darauf, Siedlungen und Verkehrsinfrastruktur beispielsweise mit mobilen Hochwasserschutzanlagen zu schützen. Weitere Informationen unter http://www.ioer-monitor.de/index.php?id=44&ID_IND=O11RT. Für die Nutzung von WCS- und WFS-Diensten ist eine Registrierung nötig. Bitte melden Sie sich unter https://monitor.ioer.de/monitor_api/signup an.
Auen besitzen eine hohe gesellschaftliche Bedeutung, denn das Überschwemmungsrisiko stellt eine direkte Gefahr für Menschenleben dar. Wiederholte Überschwemmung oder alleine schon das Risiko können die Lebensqualität erheblich einschränken. Darüber hinaus können immense volkswirtschaftliche Schäden entstehen. Die Vermeidung von Hochwässern durch den natürlichen Rückhalt in der Aue trägt auch zur Vermeidung erheblicher Kosten von technischen Schutzmaßnahmen bei. Die bebauten Siedlungs- und Verkehrsflächen schränken die rezente Aue in ihrer Funktion (und damit der potenziellen Leistung) ein. Überschwemmte Siedlungs- und Verkehrsflächen haben ebenfalls Retentionsfunktionen und sie vermeiden eventuell Überschwemmungen an anderer Stelle, nehmen durch Überschwemmungen aber in erheblichem Maße selber Schaden. Im Sinne der Leistungsfähigkeit von Ökosystemen ist der Ökosystembegriff auf Siedlungs- und Verkehrsflächen für die ÖSL Hochwasserretention nur eingeschränkt anwendbar. Deshalb werden die Retentionswirkungen von Siedlungs- und Verkehrsflächen nicht als ÖSL angesehen. Darüber hinaus zielen bei Hochwasserereignissen die Maßnahmen des Katastrophenschutzes grundsätzlich darauf, Siedlungen und Verkehrsinfrastruktur beispielsweise mit mobilen Hochwasserschutzanlagen zu schützen. Weitere Informationen unter http://www.ioer-monitor.de/index.php?id=44&ID_IND=O11RT. Für die Nutzung von WCS- und WFS-Diensten ist eine Registrierung nötig. Bitte melden Sie sich unter https://monitor.ioer.de/monitor_api/signup an.
Gz.: C46_DD-0522/1021/7 Gegenstand des Vorhabens ist der Neubau eines Hochwasserschutzdeiches linksseitig der Mandau in Zittau. Das Planungsgebiet erstreckt sich ober- und unterhalb der die Mandau querenden Brücke der S 137 in Zittau-Pethau entlang des Ostufers des Flusses. Ziel der Deichbaumaßnahme ist der Schutz des Stadtteils Pethau vor Hochwasserereignissen mit einer statistischen Wiederkehrwahrscheinlichkeit von 100 Jahren. Darüber hinaus wird durch die Montage einer mobilen Hochwasserschutzanlage ein historisches Gebäude in Bertsdorf-Hörnitz vor einem Rückstau der Mandau in das Bertsdorfer Wasser geschützt.
Nach längerer Corona-Pause fand am 20. April 2023 erneut das Niedersächsische Gewässerforum statt, zu dem der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) rd. 170 Teilnehmerinnen und Teilnehmer begrüßen konnte. Das Gewässerforum stand unter dem Motto: „Umgang mit Hochwasservorhersagen, -warnungen und –informationen – und das in Zeiten des Klimawandels“ „Umgang mit Hochwasservorhersagen, -warnungen und –informationen – und das in Zeiten des Klimawandels“ und betrachtete alle Ebenen der möglichen Akteure (Bund – Land – Kommunen – Bürger*innen). Die Präsentationen der einzelnen Vorträge stehen zum Download als PDF-Datei zur Verfügung (s. unten). Neben den Möglichkeiten der Vorhersage und Warnung stand auch die Gefahrenabwehr und Einleitung von Hochwasserschutzmaßnahmen vor Ort in den Kommunen im Fokus. Ein Bericht zum katastrophalen Hochwasser in RLP 2021, ein Vortrag zu der erwartenden Verschärfung der Hochwasserereignisse durch den Klimawandel sowie die Beiträge in den Diskussionen belegte die Bedeutung des Themas. Nach der Begrüßung durch NLWKN-Direktorin Anne Rickmeyer hat Niedersachsens Umwelt- und Klimaschutzminister Christian Meyer in die Veranstaltung eingeführt. Im Impulsvortrag machte Prof. Kai Schröter deutlich, welche hohen Schäden Hochwasser verursachen können und welche Prozesse und Faktoren die Folgen von Hochwasser beeinflussen. Er zeigte uns, vor welche Herausforderungen uns der Wandel im Hochwasserrisikomanagement stellt und welche neuen Methoden hier eingesetzt werden können bzw. welche Analysen wir weiterführen müssen. Im Gewässerforum wurde die ganze Kette von der Erfassung über die Vorhersage, das Informieren, das Melden bis zum Warnen und das Handeln vor Ort in den Fokus gestellt. Alle Zahnräder müssen ineinandergreifen, damit auch effektiv dem Hochwasser begegnet werden kann – sei es bereits in der Vorsorge als auch in der Abwehr. In den Diskussionen wurde deutlich, dass daran auch zukünftig weiter intensiv gearbeitet werden muss. Alle Prozesse müssen stets geprüft und optimiert werden sowie die Datengrundlagen und Modelle sind aktuell zu halten und weiterzuentwickeln. Im ersten Teil der Veranstaltung wurde zum einen die Hochwasservorhersage in den Blick genommen, die von Seiten der Länder vorgenommen wird. Dazu hat Marlena Heunecke die HWVZ Niedersachsen vorgestellt und konnte den Startschuss geben für die Aufnahme des Testbetriebes für die Bundesländer-übergreifende Vorhersage an der Ober- und Mittelweser. Die Vorhersage an der anderen Bundeswasserstraße Elbe verdeutlichte Janine Oelze in ihrem Vortrag und zeigte auch wie Sachsen-Anhalt im Bereich der Hochwassermeldung und –vorhersage aufgestellt ist. Im Anschluss erfolgte ein Einblick in die lokale Ebene: das Frühwarnsystem in Goslar, was die Vorhersage lokal vor Ort mit einer KI ergänzt; für den Landkreis Osnabrück wurde aufgezeigt, was ein lokales Meldesystem ermöglichen kann und wohin die Reise noch gehen soll. Hochwasservorhersagesysteme können in ihrer Gesamtheit nur funktionieren, wenn die Alarmsignale – also die erwartete Hochwasser-Situation – bei den Entscheidungsträgern ankommen, in der Gefahrenabwehr berücksichtigt werden und somit auch darin unterstützen können, zeitlich richtige Maßnahmen – oder aber auch Entscheidungen, ob evakuiert werden muss - u.a. treffen zu können. Christian Siemon stellte dazu in seinem Vortrag die Möglichkeiten vor, wie solch ein Hochwasser-Warn-System die Alarm- und Einsatzpläne effektiv unterstützen kann. Eine anschauliche mobile Hochwasserschutz-Maßnahme wurde von Peter Geisenhainer-Anhalt der Stadt Braunschweig vorgestellt. Bei solchen Maßnahmen spielt eine Verlängerung der Vorwarnzeit durch Hochwasservorhersage auch eine entscheidende Rolle. Uwe Petry hat abschließend vor der Podiumsdiskussion eindrücklich dargestellt, welche Herausforderungen uns durch den Klimawandel gestellt werden. Wir haben gesehen: die Hochwasserereignisse werden sich durch den Klimawandel verschärfen. Der Erfahrungsbericht zum Hochwasser in RLP im Juli 2021 zeigte uns ganz deutlich, dass extreme Hochwasserereignisse nach wie vor auch eine extreme Herausforderung für alle Akteure darstellen. Dr. Margret Johst hat uns gut dargelegt, dass wir insbesondere im Extrembereich als eine Herausforderung die Vorhersageunsicherheiten haben, mit denen wir umgehen müssen. Auch die Verbesserung des Verständnisses für mögliche Gefahren ist im Vortrag – und auch im Laufe des Tages - deutlich geworden. Veranstaltungsort: Akademie des Sports im LandesSportBund Niedersachsen e.V., Ferdinand-Wilhelm-Fricke-Weg 10, 30169 Hannover. Veranstaltungsort: Die einzelnen Vorträge stehen zum Download bereit. Mit Klick auf den Vortragslink öffnet sich der jeweilige Vortrag als PDF-Dokument zum Download. Begrüßung Einführung Prof. Kai Schröter (Impulsvortrag), Technische Universität Braunschweig: Hochwasserrisiko - Methoden und Werkzeuge zur Analyse und Vorsorge Hochwasserrisiko - Methoden und Werkzeuge zur Analyse und Vorsorge Rückblick auf mittlerweile rund zwölf Jahre Hochwasservorhersagezentrale und Aufnahme der Vorhersage an Ober- und Mittelweser Hochwasservorhersage in Sachsen-Anhalt mit dem Schwerpunkt der Erstellung der Gemeinsamen Hochwasservorhersage für die gesamte deutsche Binnenelbe Hochwasserfrühwarnsystem Goslar unter Verwendung künstlicher Intelligenz Hochwasserereignisse 2021 in Rheinland-Pfalz Das Hochwassermeldesystem des Landkreises Osnabrück – Möglichkeiten und Grenzen eines lokalen Meldesystems Nutzung verfügbarer Hochwasserinformationen und Hochwasservorhersagen zur Vorbereitung der Gefahrenabwehr auf kommunaler Ebene Mobiler Hochwasserschutz – Erfahrungen und Ausblick Herausforderungen durch den Klimawandel und mögliche Anpassungsoptionen Herausforderungen durch den Klimawandel und mögliche Anpassungsoptionen Mögliche Veränderungen der Hochwasserverhältnisse unter dem Einfluss des Klimawandels 16:00 Moderation: Markus Anhalt und Wilfried Seemann, NLWKN
Fördermittel für die Anpassung an den Klimawandel in Sachsen-Anhalt Umweltministerium stellt 3,7 Millionen Euro für besseren Hochwasserschutz in Ilsenburg bereit Ilsenburg im Harz ist durch die Ilse und den Suenbach besonders hochwassergefährdet, zuletzt kam es 2014 und 2017 zu Überflutungen. Damit sich die Stadt in Zeiten fortschreitenden Klimawandels besser vor Extremwetterereignissen wie Starkregen schützen kann, hat Sachsen-Anhalts Umweltminister Prof. Dr. Armin Willingmann am heutigen Freitag Ilsenburgs Bürgermeister Denis Loeffke Förderbescheide aus dem Programm „Sachsen-Anhalt KLIMA III“ überreicht. Mit insgesamt rund 3,7 Millionen Euro Fördermitteln soll der Hochwasserschutz weiter gestärkt werden. „Die Anpassung an den Klimawandel ist längst eine der wichtigsten Zukunftsaufgaben der Kommunen. Ein verändertes Klima bedeutet für uns im Lande nicht nur mehr Hitze und Dürrephasen, sondern auch mehr Starkregen und Hochwasser. Das Wetter wird extremer“, betonte Willingmann. „Gerade im Harz konnten wir 2017 erleben, wie gefährlich Starkregenereignisse werden können. Deshalb ist es entscheidend, rechtzeitig zu handeln – durch bauliche Vorsorge, technische Ausstattung und Aufklärung. Als Land unterstützen wir unsere Kommunen bei der Finanzierung entsprechender Maßnahmen mit unserem Programm ‚Klima III‘. Im Gegensatz zu anderen verschließen wir nicht die Augen vor dem Klimawandel. Wir wissen: wer heute investiert, schützt morgen Menschenleben, Eigentum und Infrastrukturen.“ Mit der Förderung über 3,7 Millionen Euro will Ilsenburg gleich mehrere Maßnahmen realisieren. Zum einen ist der Bau eines Umgehungsgerinnes am Suenbach geplant. Der Bach ist bereits als Risikogewässer eingestuft und fließt durch ein Viertel, in dem sich neben Wohnungen zwei Grundschulen, Gewerbe- und Industrieflächen befinden – das Schadpotenzial ist entsprechend groß. Das neue Umgehungsgerinne, also ein zweiter Bachlauf, soll künftig verhindern, dass sich Wasser bei Starkregen im dicht bebauten Stadtgebiet aufstaut. Dafür erhält die Stadt 3,37 Millionen Euro Förderung bei Gesamtkosten von knapp 3,75 Millionen Euro. Um bei Hochwassergefahr schnell reagieren zu könnten, erhält die Stadt zudem 33.900 Euro für die Anschaffung einer Sandsackfüllmaschine. Weitere 314.900 Euro gibt es für die Erarbeitung eines Risikokommunikationskonzepts, mit dem Bürgerinnen und Bürger für Hochwasser- und Starkregenrisiken sensibilisiert, die Eigenvorsorge gestärkt und über Maßnahmen im Ernstfall informiert werden sollen. Dazu erklärte Bürgermeister Loeffke: „In den vergangenen zehn Jahren haben wir viel Kraft in den Hochwasserschutz gesteckt, sind aber noch nicht am Ziel. Mit dieser Förderung erfolgt nun ein wichtiger Lückenschluss. Über Ilsenburg hinaus ist es das Signal, dass das Förderprogramm ‚Klima III‘ nun konkret wird.“ Das Umweltministerium Sachsen-Anhalt unterstützt Investitionen in den Hochwasserschutz im Harz bereits seit Jahren. Seit 2002 wurden allein im Landkreis Harz rund 35 Millionen Euro in den Hochwasserschutz investiert, davon rund 15,6 Millionen Euro seit dem Starkregenereignis 2017. In Ilsenburg und Veckenstedt wurden sieben Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen von etwa sechs Millionen Euro umgesetzt – darunter der Neubau mehrerer Deiche und Ufermauern. Programm „Sachsen-Anhalt KLIMA III“ Mit dem Förderprogramm Sachsen-Anhalt „KLIMA III“ unterstützt das Umweltministerium Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Ziel ist es, die Klimaresilienz in Städten und Gemeinden zu stärken – insbesondere gegenüber Starkregen, Sturzfluten, Hitze und Dürren. Gefördert werden sowohl Planungs- und Konzeptarbeiten als auch investive Projekte wie bauliche Schutzmaßnahmen, Notfalltechnik oder mobile Hochwasserschutzsysteme. Insgesamt stehen für das Programm „Sachsen-Anhalt Klima III“ 35 Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) zur Verfügung. Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950, E-Mail: PR@mwu.sachsen-anhalt.de , Facebook , Instagram , LinkedIn , Threads , Bluesky , Mastodon und X
Das Umweltministerium unterstützt den Landkreis Anhalt-Bitterfeld mit knapp 400.000 Euro bei der Starkregen- und Hochwasservorsorge. Dafür sorgen drei Förderbescheide aus dem Programm „Klima III“, die Umweltstaatssekretär Dr. Steffen Eichner heute an Landrat Andy Grabner überreicht hat. Inklusive des 10-prozentigen Eigenanteils investiert der Landkreis rund 441.400 Euro. Der Großteil des Zuschusses fließt in zwei mobile Netzersatzanlagen (100 kVA), mit denen Pumpen oder Beleuchtung bei Starkregen betrieben und Gebäude bei hochwasserbedingten Stromausfällen versorgt werden können. Zudem will der Landkreis in ein geländegängiges Elektrofahrzeug für die eigene Wasserbehörde investieren. Geplant ist darüber hinaus die Anschaffung einer Cloud-Lösung für die Kommunikation mit kommunalen Wasserwehren, damit im Ernstfall eine schnelle und gezielte Koordinierung der Einsatzkräfte gemeindeübergreifend im gesamten Landkreis erfolgen kann. Eichner sagte: „Auch wir in Sachsen-Anhalt sind durch den fortschreitenden Klimawandel mit zunehmenden Gefahren von Hochwasser und Starkregen konfrontiert. Wer hier klug vorsorgt, schützt die Menschen vor Ort und auch die Infrastruktur. Deshalb unterstützen wir unsere Kommunen mit dem Programm ‚Klima III‘ bei der Anpassung an den Klimawandel. Ich freue mich, dass der Landkreis Anhalt-Bitterfeld aktiv in die Starkregenvorsorge investiert und auch weitere Projekte plant, um die Klimaresilienz in der Region zu stärken.“ „Mit den geplanten Investitionen in die neuen mobilen Netzersatzanlagen, dem geländegängigen Elektrofahrzeug sowie der Cloud-Lösung stärken wir unsere Handlungsfähigkeit im Katastrophenschutz und schaffen zugleich einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Der der Landkreis Anhalt-Bitterfeld bereitet sich damit gezielt auf mögliche Krisenszenarien vor – von Starkregenereignissen bis hin zu großflächigen Stromausfällen. Wir investieren in moderne, nachhaltige Technik, um im Ernstfall schnell und effektiv helfen zu können“, betonte Landrat Andy Grabner. „KLIMA III“: 35 Millionen Euro für Anpassung an den Klimawandel Über das Programm „Sachsen-Anhalt Klima III“ stellt das Klimaschutzministerium in zwei Förderrunden aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) insgesamt 35 Millionen Euro für Investitionen von Kommunen in Starkregenmanagement und Klimaresilienz bereit. Dazu gehören u. a. die Erstellung von Hitzeaktionsplänen, die Entsiegelung und Begrünung öffentlicher Flächen, Neupflanzungen mit klimaangepassten Strauch- und Baumarten oder Investitionen in mobilen Hochwasserschutz oder Wasserrückhaltebecken und -speicher. Der Bedarf dafür im Land ist riesig. Die zwei Förderaufrufe von Juli bis Oktober 2024 sowie von Mai bis Juni 2025 waren mehrfach überzeichnet. Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950, E-Mail: PR@mwu.sachsen-anhalt.de , Facebook , Instagram , LinkedIn , Threads , Bluesky , Mastodon und X
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 9 |
| Land | 24 |
| Weitere | 1 |
| Wissenschaft | 4 |
| Zivilgesellschaft | 2 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 1 |
| Förderprogramm | 7 |
| Text | 13 |
| Umweltprüfung | 5 |
| unbekannt | 5 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 19 |
| Offen | 9 |
| Unbekannt | 3 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 31 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 2 |
| Bild | 3 |
| Datei | 2 |
| Dokument | 8 |
| Keine | 12 |
| Webdienst | 2 |
| Webseite | 10 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 25 |
| Lebewesen und Lebensräume | 26 |
| Luft | 24 |
| Mensch und Umwelt | 31 |
| Wasser | 25 |
| Weitere | 31 |