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Umweltministerium unterstützt Kommunen in Sachsen-Anhalt mit 35 Millionen Euro bei Anpassung an den Klimawandel

Der fortschreitende Klimawandel macht sich auch in Sachsen-Anhalt verstärkt durch Extremwetter-Ereignisse bemerkbar. Starkregen und Hochwasser treten häufiger auf, ebenso länger anhaltende Hitze- und Dürreperioden. Das Umweltministerium will deshalb mit dem Förderprogramm „Sachsen-Anhalt KLIMA III“ Kommunen bei der Anpassung an den Klimawandel unterstützen. Hierfür stellt das Ministerium 35 Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bereit. Anträge können ab sofort bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) gestellt werden. „Wir können und dürfen die Augen vor dem fortschreitenden Klimawandel nicht verschließen. Das jüngste Winterhochwasser 2023/2024, die trockenen Sommer in 2018 und den Folgejahren sowie die extremen Hochwasser von 2002 und 2013 machen deutlich: Das Klima ändert sich nicht irgendwo auf der Welt, sondern auch direkt vor unserer Haustür“, betonte Umweltminister Prof. Dr. Armin Willingmann am Mittwoch. „Deshalb wollen wir unsere Kommunen mit dem Förderprogramm ‚Sachsen-Anhalt KLIMA III‘ dabei unterstützen, Vorkehrungen und Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel zu treffen.“ Das Förderprogramm ist auf zwei Handlungsfelder ausgerichtet: Klimaresilienz sowie kommunales Starkregen- und Hochwasserrisikomanagement. Im Bereich Klimaresilienz sind Maßnahmen wie die Erstellung von Klimaanalysen und Hitzeaktionsplänen förderfähig. Zudem werden investive Vorhaben wie die Entsiegelung, Begrünung und Beschattung öffentlicher Flächen und Gewässer sowie die Dach-, Fassaden- und Straßenbegrünung unterstützt. Finanziert werden auch Neupflanzungen von klimaangepassten Strauch- und Baumarten. Im Bereich des kommunalen Risikomanagements zu Starkregen und Hochwasser werden unter anderem die Durchführung von Überprüfungen in Form von Audits sowie Öffentlichkeitsarbeit zu Risikovorsorge und Umweltbildung unterstützt. Förderfähig sind zudem Investitionen in mobilen Hochwasserschutz, in Wasserrückhaltebecken und -speicher sowie in Baumaßnahmen zur Verbesserung des kommunalen Hochwasserschutzes. „Auch abseits großer Flüsse wie der Elbe oder Saale ist künftig verstärkt mit Überschwemmungen infolge von Starkregen zu rechnen. Deshalb werden kommunaler Hochwasserschutz und ein professionelles Starkregenrisikomanagement in den kommenden Jahren stark an Bedeutung hinzugewinnen“, erklärte Willingmann. Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften; Antragsschluss für den ersten Förderaufruf ist der 18. Oktober 2024. Die Auswahl der Vorhaben, die unterstützt werden, erfolgt nicht nach Antragseingang, sondern anhand mehrerer Qualitätskriterien. Im Rahmen der ersten Runde sollen zunächst 23,5 Millionen Euro ausgereicht werden. Mindestens ein weiterer Förderaufruf soll dann zum Jahresende 2024 starten; hier werden die restlichen 11,5 Millionen Euro für Vorhaben bereitgestellt. Sollten Kommunen also die erste Frist im Oktober nicht einhalten können, hätten sie die Möglichkeit, Anträge im Rahmen des zweiten Förderaufrufs abzugeben. Weitere Informationen hierzu gibt es auf den Internetseiten der Investitionsbank Sachsen-Anhalt: Sachsen-Anhalt KLIMA III (ib-sachsen-anhalt.de). Dazu IB-Vorstand Marc Melzer: „Mit dem neuen Förderprogramm „Sachsen-Anhalt KLIMA III“ werden mit ganz unterschiedlichen Maßnahmen wichtige Grundlagen für ein lebenswertes Land auch für nachfolgende Generationen bewahrt. Uns ist bewusst, dass angesichts des auch lokal immer spürbareren Klimawandels hier ein Beitrag geleistet wird und unterstützen die Kommunen mit unserer langjährigen Fördererfahrung sehr gern.“ Aktuelle Informationen zu interessanten Themen aus Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt gibt es auch auf den Social-Media-Kanälen des Ministeriums bei Facebook, Instagram, LinkedIn, Mastodon und X (ehemals Twitter). Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950 Fax: +49 391 567-1964 E-Mail: PR@mule.sachsen-anhalt.de Facebook: Umwelt.LSA Twitter: UmweltLSA YouTube: Umwelt_LSA Instagram: Umwelt.LSA

Hochwasserschutzanlagen in der Zuständigkeit der Landestalsperrenverwaltung Sachsen (LTV)

Deichzustandsanalyse (DZA) und HSA-Erfassung - Deich - Deich mit statisch wirksamer Innendichtung - Hochwasserschutzwand - mobiles Hochwasserschutzsystem - Gebäude in Hochwasserschutzlinie Basis: terrestrische Vermessung sowie bei älteren Anlagen Digitalisierung auf Basis TK10

WFS Anteil bebauter Flächen in der rezenten Aue

Auen besitzen eine hohe gesellschaftliche Bedeutung, denn das Überschwemmungsrisiko stellt eine direkte Gefahr für Menschenleben dar. Wiederholte Überschwemmung oder alleine schon das Risiko können die Lebensqualität erheblich einschränken. Darüber hinaus können immense volkswirtschaftliche Schäden entstehen. Die Vermeidung von Hochwässern durch den natürlichen Rückhalt in der Aue trägt auch zur Vermeidung erheblicher Kosten von technischen Schutzmaßnahmen bei. Die bebauten Siedlungs- und Verkehrsflächen schränken die rezente Aue in ihrer Funktion (und damit der potenziellen Leistung) ein. Überschwemmte Siedlungs- und Verkehrsflächen haben ebenfalls Retentionsfunktionen und sie vermeiden eventuell Überschwemmungen an anderer Stelle, nehmen durch Überschwemmungen aber in erheblichem Maße selber Schaden. Im Sinne der Leistungsfähigkeit von Ökosystemen ist der Ökosystembegriff auf Siedlungs- und Verkehrsflächen für die ÖSL Hochwasserretention nur eingeschränkt anwendbar. Deshalb werden die Retentionswirkungen von Siedlungs- und Verkehrsflächen nicht als ÖSL angesehen. Darüber hinaus zielen bei Hochwasserereignissen die Maßnahmen des Katastrophenschutzes grundsätzlich darauf, Siedlungen und Verkehrsinfrastruktur beispielsweise mit mobilen Hochwasserschutzanlagen zu schützen. Weitere Informationen unter http://www.ioer-monitor.de/index.php?id=44&ID_IND=O11RT. Für die Nutzung von WCS- und WFS-Diensten ist eine Registrierung nötig. Bitte melden Sie sich unter https://monitor.ioer.de/monitor_api/signup an.

WCS Anteil bebauter Flächen in der rezenten Aue

Auen besitzen eine hohe gesellschaftliche Bedeutung, denn das Überschwemmungsrisiko stellt eine direkte Gefahr für Menschenleben dar. Wiederholte Überschwemmung oder alleine schon das Risiko können die Lebensqualität erheblich einschränken. Darüber hinaus können immense volkswirtschaftliche Schäden entstehen. Die Vermeidung von Hochwässern durch den natürlichen Rückhalt in der Aue trägt auch zur Vermeidung erheblicher Kosten von technischen Schutzmaßnahmen bei. Die bebauten Siedlungs- und Verkehrsflächen schränken die rezente Aue in ihrer Funktion (und damit der potenziellen Leistung) ein. Überschwemmte Siedlungs- und Verkehrsflächen haben ebenfalls Retentionsfunktionen und sie vermeiden eventuell Überschwemmungen an anderer Stelle, nehmen durch Überschwemmungen aber in erheblichem Maße selber Schaden. Im Sinne der Leistungsfähigkeit von Ökosystemen ist der Ökosystembegriff auf Siedlungs- und Verkehrsflächen für die ÖSL Hochwasserretention nur eingeschränkt anwendbar. Deshalb werden die Retentionswirkungen von Siedlungs- und Verkehrsflächen nicht als ÖSL angesehen. Darüber hinaus zielen bei Hochwasserereignissen die Maßnahmen des Katastrophenschutzes grundsätzlich darauf, Siedlungen und Verkehrsinfrastruktur beispielsweise mit mobilen Hochwasserschutzanlagen zu schützen. Weitere Informationen unter http://www.ioer-monitor.de/index.php?id=44&ID_IND=O11RT. Für die Nutzung von WCS- und WFS-Diensten ist eine Registrierung nötig. Bitte melden Sie sich unter https://monitor.ioer.de/monitor_api/signup an.

WMS Anteil bebauter Flächen in der rezenten Aue

Auen besitzen eine hohe gesellschaftliche Bedeutung, denn das Überschwemmungsrisiko stellt eine direkte Gefahr für Menschenleben dar. Wiederholte Überschwemmung oder alleine schon das Risiko können die Lebensqualität erheblich einschränken. Darüber hinaus können immense volkswirtschaftliche Schäden entstehen. Die Vermeidung von Hochwässern durch den natürlichen Rückhalt in der Aue trägt auch zur Vermeidung erheblicher Kosten von technischen Schutzmaßnahmen bei. Die bebauten Siedlungs- und Verkehrsflächen schränken die rezente Aue in ihrer Funktion (und damit der potenziellen Leistung) ein. Überschwemmte Siedlungs- und Verkehrsflächen haben ebenfalls Retentionsfunktionen und sie vermeiden eventuell Überschwemmungen an anderer Stelle, nehmen durch Überschwemmungen aber in erheblichem Maße selber Schaden. Im Sinne der Leistungsfähigkeit von Ökosystemen ist der Ökosystembegriff auf Siedlungs- und Verkehrsflächen für die ÖSL Hochwasserretention nur eingeschränkt anwendbar. Deshalb werden die Retentionswirkungen von Siedlungs- und Verkehrsflächen nicht als ÖSL angesehen. Darüber hinaus zielen bei Hochwasserereignissen die Maßnahmen des Katastrophenschutzes grundsätzlich darauf, Siedlungen und Verkehrsinfrastruktur beispielsweise mit mobilen Hochwasserschutzanlagen zu schützen. Weitere Informationen unter http://www.ioer-monitor.de/index.php?id=44&ID_IND=O11RT

Das Niedersächsische Gewässerforum 2023

Nach längerer Corona-Pause fand am 20. April 2023 erneut das Niedersächsische Gewässerforum statt, zu dem der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) rd. 170 Teilnehmerinnen und Teilnehmer begrüßen konnte. Das Gewässerforum stand unter dem Motto: „Umgang mit Hochwasservorhersagen, -warnungen und –informationen – und das in Zeiten des Klimawandels“ „Umgang mit Hochwasservorhersagen, -warnungen und –informationen – und das in Zeiten des Klimawandels“ und betrachtete alle Ebenen der möglichen Akteure (Bund – Land – Kommunen – Bürger*innen). Die Präsentationen der einzelnen Vorträge stehen zum Download als PDF-Datei zur Verfügung (s. unten). Neben den Möglichkeiten der Vorhersage und Warnung stand auch die Gefahrenabwehr und Einleitung von Hochwasserschutzmaßnahmen vor Ort in den Kommunen im Fokus. Ein Bericht zum katastrophalen Hochwasser in RLP 2021, ein Vortrag zu der erwartenden Verschärfung der Hochwasserereignisse durch den Klimawandel sowie die Beiträge in den Diskussionen belegte die Bedeutung des Themas. Nach der Begrüßung durch NLWKN-Direktorin Anne Rickmeyer hat Niedersachsens Umwelt- und Klimaschutzminister Christian Meyer in die Veranstaltung eingeführt. Im Impulsvortrag machte Prof. Kai Schröter deutlich, welche hohen Schäden Hochwasser verursachen können und welche Prozesse und Faktoren die Folgen von Hochwasser beeinflussen. Er zeigte uns, vor welche Herausforderungen uns der Wandel im Hochwasserrisikomanagement stellt und welche neuen Methoden hier eingesetzt werden können bzw. welche Analysen wir weiterführen müssen. Im Gewässerforum wurde die ganze Kette von der Erfassung über die Vorhersage, das Informieren, das Melden bis zum Warnen und das Handeln vor Ort in den Fokus gestellt. Alle Zahnräder müssen ineinandergreifen, damit auch effektiv dem Hochwasser begegnet werden kann – sei es bereits in der Vorsorge als auch in der Abwehr. In den Diskussionen wurde deutlich, dass daran auch zukünftig weiter intensiv gearbeitet werden muss. Alle Prozesse müssen stets geprüft und optimiert werden sowie die Datengrundlagen und Modelle sind aktuell zu halten und weiterzuentwickeln. Im ersten Teil der Veranstaltung wurde zum einen die Hochwasservorhersage in den Blick genommen, die von Seiten der Länder vorgenommen wird. Dazu hat Marlena Heunecke die HWVZ Niedersachsen vorgestellt und konnte den Startschuss geben für die Aufnahme des Testbetriebes für die Bundesländer-übergreifende Vorhersage an der Ober- und Mittelweser. Die Vorhersage an der anderen Bundeswasserstraße Elbe verdeutlichte Janine Oelze in ihrem Vortrag und zeigte auch wie Sachsen-Anhalt im Bereich der Hochwassermeldung und –vorhersage aufgestellt ist. Im Anschluss erfolgte ein Einblick in die lokale Ebene: das Frühwarnsystem in Goslar, was die Vorhersage lokal vor Ort mit einer KI ergänzt; für den Landkreis Osnabrück wurde aufgezeigt, was ein lokales Meldesystem ermöglichen kann und wohin die Reise noch gehen soll. Hochwasservorhersagesysteme können in ihrer Gesamtheit nur funktionieren, wenn die Alarmsignale – also die erwartete Hochwasser-Situation – bei den Entscheidungsträgern ankommen, in der Gefahrenabwehr berücksichtigt werden und somit auch darin unterstützen können, zeitlich richtige Maßnahmen – oder aber auch Entscheidungen, ob evakuiert werden muss - u.a. treffen zu können. Christian Siemon stellte dazu in seinem Vortrag die Möglichkeiten vor, wie solch ein Hochwasser-Warn-System die Alarm- und Einsatzpläne effektiv unterstützen kann. Eine anschauliche mobile Hochwasserschutz-Maßnahme wurde von Peter Geisenhainer-Anhalt der Stadt Braunschweig vorgestellt. Bei solchen Maßnahmen spielt eine Verlängerung der Vorwarnzeit durch Hochwasservorhersage auch eine entscheidende Rolle. Uwe Petry hat abschließend vor der Podiumsdiskussion eindrücklich dargestellt, welche Herausforderungen uns durch den Klimawandel gestellt werden. Wir haben gesehen: die Hochwasserereignisse werden sich durch den Klimawandel verschärfen. Der Erfahrungsbericht zum Hochwasser in RLP im Juli 2021 zeigte uns ganz deutlich, dass extreme Hochwasserereignisse nach wie vor auch eine extreme Herausforderung für alle Akteure darstellen. Dr. Margret Johst hat uns gut dargelegt, dass wir insbesondere im Extrembereich als eine Herausforderung die Vorhersageunsicherheiten haben, mit denen wir umgehen müssen. Auch die Verbesserung des Verständnisses für mögliche Gefahren ist im Vortrag – und auch im Laufe des Tages - deutlich geworden. Veranstaltungsort: Akademie des Sports im LandesSportBund Niedersachsen e.V., Ferdinand-Wilhelm-Fricke-Weg 10, 30169 Hannover. Veranstaltungsort: Die einzelnen Vorträge stehen zum Download bereit. Mit Klick auf den Vortragslink öffnet sich der jeweilige Vortrag als PDF-Dokument zum Download. Begrüßung Einführung Prof. Kai Schröter (Impulsvortrag), Technische Universität Braunschweig: Hochwasserrisiko - Methoden und Werkzeuge zur Analyse und Vorsorge Hochwasserrisiko - Methoden und Werkzeuge zur Analyse und Vorsorge Rückblick auf mittlerweile rund zwölf Jahre Hochwasservorhersagezentrale und Aufnahme der Vorhersage an Ober- und Mittelweser Hochwasservorhersage in Sachsen-Anhalt mit dem Schwerpunkt der Erstellung der Gemeinsamen Hochwasservorhersage für die gesamte deutsche Binnenelbe Hochwasserfrühwarnsystem Goslar unter Verwendung künstlicher Intelligenz Hochwasserereignisse 2021 in Rheinland-Pfalz Das Hochwassermeldesystem des Landkreises Osnabrück – Möglichkeiten und Grenzen eines lokalen Meldesystems Nutzung verfügbarer Hochwasserinformationen und Hochwasservorhersagen zur Vorbereitung der Gefahrenabwehr auf kommunaler Ebene Mobiler Hochwasserschutz – Erfahrungen und Ausblick Herausforderungen durch den Klimawandel und mögliche Anpassungsoptionen Herausforderungen durch den Klimawandel und mögliche Anpassungsoptionen Mögliche Veränderungen der Hochwasserverhältnisse unter dem Einfluss des Klimawandels 16:00 Moderation: Markus Anhalt und Wilfried Seemann, NLWKN

Hochwasserschutz Greiz Maßnahme R1 / Weiße Elster

Im Rahmen der Hochwasserschutzmaßnahme R1 im Bereich des Parks in Greiz sind die Rückverlegung und die Anhebung der Böschungskante rechtsseitig der Weißen Elster unterhalb der Freiheitsbrücke auf ca. 200 m Länge vorgesehen. Zum Schutz des Parkgewächshauses und des angrenzenden Verwaltungsgebäudes soll außerdem die Böschungsoberkante mit gleichem Höhenniveau durch einen mobilen Hochwasserschutz bis an die südwestliche Ecke des Parkgewächshauses weitergeführt werden. Das geplante Vorhaben umfasst insbesondere folgende Teilmaßnahmen: - Rückbau Bestandsweg von der Freiheitsbrücke in den Park, - Abtrag der Deichböschungen und Rückverlegung der Böschung inklusive Einbau Steinsatz, - ggf. Ersatzneubau Bestandsweg von der Freiheitsbrücke in den Park, - Errichtung eines mobilen Hochwasserschutzes mit einer kurzen Anschlussmauer in der Böschungslinie, - Herstellung der Anschlüsse und Angleichung an die bestehenden Verhältnisse sowie - Begrünung und Rückbau Baumschutz (insb. Magnolie). Es ist eine fünfmonatige Bauzeit veranschlagt.

Hochwasserschutz Innenstadt; Hochwasserschutzmauer M 8.2 und M 8.3 in der Stadt Verden

Die Stadt Verden (Aller) beabsichtigt in der Innenstadt im Bereich des Allerparks eine Hochwasserschutzwand zum Schutz der Innenstadt vor Hochwasser zu errichten. Die beabsichtigte Baumaßnahme dient dem Schutz der Innenstadt der Stadt Verden (Aller) vor Eigenhochwassern der Aller. Die bestehende HWS-Mauer „Allerpark I“ (M 8.2) wurde als Spundwand (unterirdisch) mit einer aufbetonierten, verklinkerten Stahlbetonwand (oberirdisch) konstruiert. Sie wurde mit einer Länge von 252,40 m, einer Breite von 0,40 m und einer Höhe von 0,90 m entlang der Straße Reeperbahn erbaut. Sie erreicht mit den 30 cm bis 90 cm hohen im Hochwasserfall zu montierenden mobilen Elementen eine Schutzzielhöhe von 15,02 mNHN. Ein Freibord von 60 cm ist dabei eingeschlossen. Vorhandene Scharten und die in die Mauer integrierten Bänke werden im Hochwasserfall mit gesonderten mobilen Elementen, die die Schutzzielhöhe abdecken, ergänzt. Die HWS-Mauer „Allerpark II“ (M 8.3) soll in der gleichen Bauart wie die benachbarte fertig gestellte Hochwasserschutzmaßnahme M 8.2 (1. BA) hergestellt werden. Es besteht jedoch der Unterschied, dass die Oberkante dieser HWS-Mauer auf einem einheitlichen Höhenhorizont verläuft und nur die 3 Scharten im Hochwasserfall mit mobilen Elementen geschlossen werden müssen. Die Länge der HWS-Mauer beträgt 96,35 m. Das Schutzziel von HQ100 wird dabei zuzüglich ca. 60 cm Freibord erreicht. Zusätzlich ist noch als Bestandteil des Hochwasserschutzes zwischen den Gebäuden Am Allerufer 6 (Lebenshilfe) und Am Allerufer 8 (geplante Staatsanwaltschaft) ein mobiler Hochwasserschutz in Form eines mit Wasser befüllbaren Gummigewebe-Schlauches geplant.

Flyer Starkregen und Sturzfluten

Wo kann ich mich informieren? Information im Ereignisfall Deutscher Wetterdienst (DWD) www.dwd.de Deutscher Wetterdienst App: Weitere Informationen • „Kompass Naturgefahren (Zürs public)“ der Versicherungswirtschaft www.kompass-naturgefahren.de • Hochwasserrisiko- und Hochwasser- gefahrenkarten www.mwu.sachsen-anhalt.de/themen/ wasser/hochwasserschutz • www.hochwasser-pass.com Hochwasservorhersagezentrale Sachsen-Anhalt • Handbuch: Die unterschätzten Risiken „Starkregen“ und „Sturzfluten“ Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe www.hochwasservorhersage.sachsen-anhalt.de Ansprechpartner in Ihrer Region Meine Pegel App: Notrufnummern Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt (MWU) Leipziger Straße 58 39112 Magdeburg poststelle@mwu.sachsen-anhalt.de Stand: 01/2022 Bilder: Adobe Stock Quellen:Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK); State Emergency Services New South Wales Government (SES), UK Feuerwehr: 112 Polizei: 110 KATWARN Rettungsdienst: 112 www.katwarn.de Katwarn App: Strom: ______________________ Gas: ______________________ Wasser:______________________ Vesicherung: ______________________ Starkregen und Sturzfluten können jeden treffen! Was ist Starkregen? Kennen Sie Ihr Risiko? Starkregen und Sturzfluten können jeden treffen und sind nicht an bestimmte Gebiete gebunden. Gefährdet sind insbesondere: • Grundstücke an Hanglagen oder in der Nähe von Flüssen und Bächen • Gebäude ohne Rückstausicherung zur Kanalisation • Grundstücke ohne ausgeprägte Bordsteinkante • Gebäude mit Tiefgaragen und Kellerräumen Vorsorgende MaßnahmenVerhaltensregeln Bin ich gefährdet?Bei drohender Gefahr von Starkregen • Sind Starkregen oder Sturzfluten bereits in der Vergangenheit aufgetreten? Hilfreich ist zum Beispiel die Befragung des Wohnumfeldes (Nachbarn) und der Kommunalverwaltungen. • Wie ist die Lage meines Gebäudes? Gewässernähe, Lage am Hang oder in Senken steigern das Gefährdungspotenzial. • Gibt es bei einer Überschwemmung potenzielle Wassereintrittswege in mein Gebäude? • Im Radio, Fernsehen, Internet und per App über Unwetterwarnungen informieren • Mobilen Hochwasserschutz installieren (z. B. Sandsäcke oder Bohlen) • Objekte sichern, die bei einer Überflutung Schäden verursachen könnten (z. B. Chemikalien oder Gifte) • Strom und Heizung bei Gefahr von eindringendem Wasser abschalten • Gas und Wasser abschalten Während eines Starkregen-Ereignisses • Ruhe bewahren • Tiefer gelegene Räume wie Keller, Tiefgaragen oder Souterrainwohnungen schnellstens verlassen und in den oberen Etagen bleiben Wo liegen die Gefahren? Wenn in kurzer Zeit große Mengen Niederschlag fallen, sprechen Meteorologen von „Starkregen“. Er entsteht infolge von Klimaveränderungen immer häufiger beim Abregnen massiver Gewitterwolken über einem begrenzten Gebiet. Starkregen kann plötzlich auftreten und in kurzer Zeit starke Überflutungen (Sturzfluten) auslösen. Wie kann ich vorsorgen? • Massive Kräfte können Bäume herausreißen, Fahrzeuge hinwegspülen sowie Gebäude und Brücken zerstören.• Versicherungsschutz prüfen bzw. Elementarschadensversicherung abschließen. • Wild abfließende Sturzfluten treten unabhängig von Gewässern auf.• Rückstausicherung gegen eindringendes Abwasser installieren. • Überlastungen der Kanalisation können oberirdische Überschwemmungen von Straßen und Grundstücken verursachen.• Mobile Hochwasserschutzelemente vorhalten (z. B. Sandsäcke). • Starkregen kann wichtige Infrastrukturen wie Trinkwasser, Strom, Gas oder Verkehrswege beeinträchtigen. • Potenzielle Wassereintrittswege an Gebäuden abdichten. • Wassergefährdende Stoffe (z. B. Chemikalien oder Gifte) und Heizöltanks rechtzeitig sichern. • Meiden überfluteter Bereiche wie Straßen, Unterführungen, Tunnel oder Uferbereiche • Bei einem Notfall den Notruf der Feuerwehr (112) wählen • Auf hilfsbedürftige Personen achten, Nachbarn helfen, aber sich nicht selbst in Gefahr begeben

Hochwasserschutz Wittenberge, Umgestaltung Elbstraße (Deich-km 16,87 - 17,38)

Das Landesamt für Umwelt, Referat W21 „Hochwasserschutz, Investiver Wasserbau“ hat beim Landesamt für Umwelt, Referat W11 „Obere Wasserbehörde“ (Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde) für das Vorhaben „Hochwasserschutz Wittenberge, Umgestaltung Elbstraße (Deich-km 16,87 - 17,38)“ gemäß § 68 Abs. 1 WHG einen Antrag auf Planfeststellung gestellt. Das Vorhaben sieht vor, den Hochwasserschutz von Wittenberge im Bereich der Elbstraße zwischen der Straße „Im Hagen“ und der Hafenstraße und auf einer Länge von ca. 500 m zu ertüchtigen. Ziel ist eine Schutzhöhe von 25,65 m ü. NHN. Diese Höhe resultiert aus einem Bemessungshochwasserstand von 24,65 m ü. NHN und einer Freibordhöhe von 1,0 m. Der angegebene Bemessungswasserstand entspricht einem Hochwasserereignis mit 100-jährigem Wiederkehrintervall (HW 100). Zur Verbesserung des Hochwasserschutzes wird eine Spundwand im Verlauf der Trasse der bestehenden Hochwasserschutzanlage eingebracht. Auf der gesamten Strecke wird der Spundwandkopf mit einem Stahlbetonholm verkleidet, in den Ankerplatten für ein mobiles Dammbalkensystem einbetoniert werden. Seitliche Ansichtsflächen werden mit ortsüblichem Klinker verkleidet. Die Oberkante des Stahlbetonholmes wird bei 25,15 m NHN liegen. Zusätzlich kann die Wand durch den Aufbau des mobilen Hochwasserschutzes aus Aluminiumstützen und -dammbalken um 50 cm erhöht werden. An einigen Stellen sind zur Reduzierung von Sichteinschränkungen oder zur Verbesserung der Befahrbarkeit Unterbrechungen der Hochwasserschutzwand erforderlich. Diese sogen. Scharte können im Hochwasserfall ebenfalls mittels Dammbalken verschlossen werden. Die geplanten naturschutzfachlichen Kompensationsmaßnahmen liegen alle innerhalb der Stadt Wittenberge. Hinweis: Die Stadt Wittenberge plant, zeitlich parallel zur Bauausführung der Hochwasserschutzmaßnahme, die durch das Hochwasser 2013 in Mitleidenschaft gezogene Elbstraße zu sanieren. Planung und Bauausführung beider Vorhaben sind räumlich und zeitlich eng miteinander verbunden. Daher enthält der Antrag auf Planfeststellung für die Hochwasserschutzmaßnahme nachrichtlich auch Informationen zu der geplanten Sanierung der Elbstraße. Gegenstand des wasserrechtlichen Planfeststellungsantrages und dieses Anhörungsverfahrens ist jedoch lediglich die Ertüchtigung der Hochwasserschutzanlage. Für das Vorhaben wird auf Antrag des Vorhabenträgers eine Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 7 Abs. 3 UVPG durchgeführt.

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