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Verkaufsverbot für Lachgas tritt am 12. April 2026 in Kraft

Am 12. April 2026 tritt das bundesweite Verkaufsverbot für Lachgas-Kartuschen über das Neue-psychoaktive-Substanzen-Gesetz (NpSG) in Kraft. Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU), die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege (SenWGP) und die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) begrüßen diesen wichtigen Schritt für den Umwelt- und Gesundheitsschutz in der Hauptstadt. Das neue Gesetz verbietet den Verkauf von Lachgas – sowohl stationär als auch online oder über Automaten – sofern das Füllvolumen acht Gramm übersteigt. Zudem ist die Abgabe, der Erwerb und der Besitz von Lachgas an bzw. durch Personen unter 18 Jahren vollständig untersagt. Ziel ist es, den Missbrauch von Lachgas als Rauschmittel zu verhindern, die Gesundheit von Minderjährigen besser zu schützen und gleichzeitig Umwelt- sowie Anlagenschäden zu vermeiden. Lachgas darf als Treibmittel für Schlagsahne weiterhin in Kartuschen unter acht Gramm für professionelle Anwendungen verwendet werden. Auf gesundheitspolitischer Ebene war die SenWGP aktiv an der Unterarbeitsgruppe „Lachgas“ der Arbeitsgruppe Suchthilfe der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden beteiligt. Ziel war es, auf Fachebene bundesweit abgestimmte Regulierungsmöglichkeiten zu entwickeln, um dem Missbrauch von Lachgas vorzubeugen. Zudem informiert das Landesprogramm „Na klar – unabhängig bleiben“ gezielt über die Risiken des Lachgaskonsums. Dr. Ina Czyborra, Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege: „Das Verkaufsverbot von Lachgas ist richtig und wichtig. Doch gesetzliche Einschränkungen allein reichen nicht aus. Um den Missbrauch von Lachgas durch Kinder und Jugendliche zu verhindern, braucht es zudem zielgerichtete, lebensnahe Präventionsmaßnahmen. Dabei sind Schulen, Jugendzentren oder soziale Medien wichtige Kanäle, um über die Gefahren des Lachgaskonsums aufzuklären. Junge Menschen, die bereits konsumieren, müssen einen niedrigschwelligen Zugang zu Hilfs- und Beratungsangeboten erhalten. So können Warnsignale frühzeitig erkannt und passgenaue Unterstützung gewährleistet werden.“ Ute Bonde, Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt: „Mit dem Verkaufsverbot für Lachgas wird endlich ein Problem angegangen, das in den vergangenen Jahren zugleich Umwelt, Menschen und Infrastruktur belastet hat. Weniger illegale Nutzung bedeutet auch weniger Gefahr für Jugendliche, weniger Müll auf unseren Straßen und weniger Schäden in der Abfallbehandlung.“ Die SenMVKU hatte bereits mit einem Antrag zur Umweltministerkonferenz im November 2024 auf Bundesebene für ein Verbot von Lachgasdruckgasflaschen geworben. Auch die Berliner Stadtreinigungsbetriebe haben wiederholt auf die Gefahren hingewiesen, die durch unsachgemäß entsorgte Kartuschen entstehen, und entsprechende politische Maßnahmen eingefordert, um die Entsorgungssicherheit zu gewährleisten. Stephanie Otto, Vorstandsvorsitzende der BSR: „Für die BSR, wie auch für viele andere Entsorgungsunternehmen im Bundesgebiet, haben sich Lachgas-Kartuschen zu einem ernsthaften Sicherheitsrisiko für ihre thermischen Abfallentsorgungsanlagen entwickelt. Umso mehr begrüßen wir es, dass das Problem bei der Wurzel gepackt wird: Lachgaskartuschen sind kein harmloser Restmüll – je weniger davon in Umlauf kommt, desto besser. Ich verbinde mit dem Inkrafttreten des Neue-psychoaktive-Substanzen-Gesetz die Hoffnung, dass die Gefährdung unserer Mitarbeitenden aufgrund der Explosionsgefahr und kostspielige Schäden nachhaltig zurückgehen. An unseren Anlagen entstehen durch die Kartuschen Schäden, welche die Gebührenzahlenden jährlich mit mehreren Millionen Euro belasten.“ Pressekontakt: Dörthe Arnold, Pressesprecherin der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege: pressestelle@senwgp.berlin.de

Mobilitätszentrum Urbanland

Musterlösungen: Ladeinfrastruktur für E-Mobilität in der Wohnungswirtschaft

Elektromobilität ist ein wichtiger Bestandteil von integrierter energetischer Quartiersentwicklung und klimafreundlichen Quartieren, da sich das Mobilitätsverhalten und die räumliche Ausgestaltung gegenseitig bedingen. Eine klimaschonende Mobilitätsinfrastruktur trägt zur Attraktivität eines Standortes bei. Vor diesem Hintergrund wurden verschiedene Betreibermodelle in Hinblick auf ihre Anwendbarkeit in der Wohnungswirtschaft analysiert und am Beispiel konkreter Quartiere drei Musterlösungen zur Integration von Ladeinfrastruktur in den Mietwohnungsbestand erarbeitet. Im Jahr 2021 wurden an jedem Musterstandort Daten zur Ausgangssituation erhoben und der Zustand der Elektroinstallationen überprüft. Auf dieser Basis wurden technische Lösungen für die Ladeinfrastruktur skizziert, inklusive Zeit- und Kostenschätzung. Zudem wurden verschiedene Betreibermodelle auf ihre Umsetzbarkeit am jeweiligen Standort geprüft. Die untersuchten Musterlösungen zeigen, dass verschiedene Modelle für den Betrieb von Ladeinfrastruktur wirtschaftlich umsetzbar sind. Die größte Herausforderung besteht darin, eine Balance zwischen schneller Amortisierung und niedrigen Mehrkosten für die Nutzenden zu erreichen.

Anfrage zur luftverkehrsrechtlichen Einschätzung von Windenergievorhaben in der Vulkaneifel

Stellungnahmen des Landesbetriebs Mobilität, Fachgruppe Luftverkehr und des Bundesamts für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr im Rahmen von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren zur Errichtung von Windenergieanlagen in Ueß/Moßbruch/Katzwinkel, Daun/Waldkönigen und Sarmersbach

Michael Hauer: „Mit dem Regionalen Zukunftsprogramm stärken wir unsere Kommunen“

Verbandsgemeinde Speicher erhält Zuwendung aus dem Regionalen Zukunftsprogramm der Landesregierung – Fast anderthalb Millionen Euro für insgesamt 41 Maßnahmen „Mit dem Regionalen Zukunftsprogramm fördern wir als Landesregierung Maßnahmen, die die strukturelle Entwicklung der Kommunen stärken. So steigern wir die Lebensqualität und Attraktivität vor Ort und helfen den Kommunen, sich für die Auswirkungen des Klimawandels zu wappnen. Bis zum Ablauf der Antragsfrist Ende August haben alle 69 antragsberechtigten Kommunen Anträge eingereicht. Die Verbandsgemeinde Speicher kann die 41 Maßnahmen jetzt in Angriff nehmen“, sagte Klimaschutzstaatssekretär Michael Hauer anlässlich der Übergabe eines Förderbescheids in Höhe von 1.467.208,14 Euro an Marcus Konrad, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Speicher. Die Förderung stammt aus dem Regionalen Zukunftsprogramm „Regional.Zukunft.Nachhaltig.“ – kurz R.Z.N. Das Förderprogramm von insgesamt 200 Millionen Euro unterstützt Kommunen mit besonderen strukturellen Herausforderungen gezielt bei der nachhaltigen Weiterentwicklung. Davon 440.000 Euro umfasst Kapitel II, das vom Klimaschutzministerium verantwortet wird. Mit fast 128.000 Euro entfällt der größte Teil auf die Umrüstung des Restbestands der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik innerhalb sämtlicher Ortsgemeinden der VG Speicher. Die weiteren rund 1,1 Millionen Euro werden in infra-, sozial-, wirtschafts-, agrar- und verkehrsstrukturelle Maßnahmen investiert. „Im Bereich des Klimaschutzes und der Klimawandelfolgenanpassung zielen die Angebote darauf ab, nicht nur Investitionskosten, sondern auch Kosten für die Kommunen in Zukunft zu sparen – wie hier in Speicher zum Beispiel mit dem Investment in LED-Straßenbeleuchtung, Batteriespeicher, Brunnenwasserversorgung oder Effizienzmaßnahmen in den Liegenschaften. Mehr Grün, etwa auf Dächern und Fassaden, fördert nicht nur den Klimaschutz, sondern steigert auch die Attraktivität von Orten. In puncto Mobilität bietet wir den Kommunen ebenfalls Maßnahmen zum Infrastruktur-Ausbau für öffentliche Verkehrsmittel sowie zur Stärkung des Rad- und Fußverkehrs. Dass die Verbandsgemeinde sich dazu entschlossen hat in ihre Bushaltestellen zu investieren und diese weiter auszubauen, möchte ich besonders hervorheben. Hier wird die klimafreundliche Mobilität gestärkt“, so Michael Hauer. „Ich bin der Landesregierung sehr dankbar für die umfangreiche Unterstützung durch das Regionale Zukunftsprogramm. Die Förderung ermöglicht es uns, in all unseren Ortsgemeinden wichtige Projekte anzustoßen, die den Alltag der Menschen spürbar verbessern und unsere Verbandsgemeinde nachhaltig weiterentwickeln. Es erfüllt mich mit großer Freude, diese Maßnahmen gemeinsam mit unseren Gemeinden aktiv umzusetzen – von moderner LED-Beleuchtung über Klimaschutzprojekte bis hin zu Investitionen in Mobilität, Bildung und unsere kommunalen Einrichtungen. Jede einzelne Maßnahme stärkt unsere Region und macht sie zukunftsfest. Ich freue mich sehr über das Vertrauen und den gemeinsamen Weg, den wir hier gehen“, sagte VG-Bürgermeister Marcus Konrad. Übersicht über zentrale Maßnahmen Umrüstung des Restbestands auf LED-Beleuchtung (Straßenbeleuchtung) innerhalb der VG Speicher (127.689,59 €) Entsiegelung des Schulhofes des Genossenschaftlichen Gymnasiums in der Stadt Speicher (94.138,92 €) Umgestaltung von Grünflächen durch Bepflanzung für zusätzliche Beschattung in der Ortsgemeinde Orenhofen (56.869,23 €) Errichtung eines Lerngartens in der Ortsgemeinde Herforst (46.673,76 €) Herstellung von Beschattungseinrichtungen an Fenstern bei Einrichtungen der Kindertagesbetreuung (26.400 €) Investition in eine Brunnenwasserversorgung für die Bewässerung des Sportplatzes in der Ortsgemeinde Preist (20.000 €) Verbesserung der Mobilitätsinfrastruktur im Bereich ÖPNV in den Ortsgemeinden Beilingen und Spangdahlem (16.800,52 €) Einbau eines Batteriespeichers in der Keltenhalle Preist (16.000 €) Investition in die Küche der Kita Kleine Honiglecker in der Ortsgemeinde Spangdahlem (10.583,49 €) Heizungsoptimierung im Gemeindehaus der Ortsgemeinde Beilingen (8.202,67 €) Erneuerung von Türen und Fenstern in den Ortsgemeinden Auw an der Kyll und Hosten (8.161,15 €) Errichten von Sitzbänken in und an Schutzgebieten und kommunalen Wäldern in der Ortsgemeinde Spangdahlem (7.096,00 €) Austausch ineffizienter Elektrogeräte im Dorfgemeinschaftshaus der Ortsgemeinde Hosten (2.218,29 €)

Strom- und Gasversorgung an der Ahr

Stand zur Wiederherstellung der öffentlichen Infrastruktur nach der Hochwasserkatastrophe, neue Wege und Optionen beim Neuaufbau von Netzen; Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss für Klima, Energie und Mobilität

Kommunale Wärmeplanung - Der gläserne heizende Bürger

Zusammenführung von bestehenden Daten für kommunale Wärmeplanung, Befürchtung der Offenlegung von Heizverhalten, Schaffung von Infrastruktur für Fernwärme, Bewertung der Pläne der Bundesregierung, Klimaauswirkungen der Fernwärme, Bewertung der Datenauswertung; Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss für Klima, Energie und Mobilität

Wissenschaftliche Unterstützung der Arbeitsgruppe Effizient mobil

In der Verkehrserschließung der Universität Kassel hat sich in der letzen Zeit die Situation zugespitzt: Die Belastung der Straßenbahnlinien zum Holländischen Platz hat stetig zu genommen, starke bis unzumutbare Überfüllung der Bahnen in den Spitzenstunden ist mittlerweile die Regel. Der Übergang der Aus- und Einsteiger von der derzeitigen Haltestelle zur Hochschule ist zudem in der Kapazität an der Grenze bis hin zur Gefährlichkeit. Pläne der Umgestaltung verzögern sich aus verschiedenen Gründen immer wieder. Auch die Situation im Radverkehr ist stark verbesserungswürdig. Der Anteil der Studierenden, die mit dem Rad zur Universität kommen ist im Vergleich zu anderen Hochschulorten immer noch unterdurchschnittlich, die Ursachen sind von der Existenz eines sehr kostengünstigen Zuganges zum ÖV (Semesterticket) bis hin zu der unzureichenden Infrastruktur für Radverkehr in Kassel und einem offenbar fehlenden Bewusstsein der Studierenden vielfältig. Ein höherer Anteil der Studierenden im Fahrradverkehr wäre aber sehr wünschenswert und könnte die Situation im ÖPNV entspannen. Insgesamt muss es darum gehen, die Verkehrserschließung der Universität Kassel so zu gestalten, dass die günstige räumliche Ausganglage der Hochschule auch zu einem nachhaltigen Verkehrsverhalten führt. Dies würde die Universität auch in den Bemühungen um eine insgesamt gute CO2-Bilanz stark stützen. Angesichts der gegenwärtig begrenzten Potenziale der Stadt Kassel (zahlreiche Personalwechsel) und der offensichtlichen Notwendigkeit einer zeitlichen Beschleunigung der naturgemäß durch Planungsverfahren und Bauvorbereitungen langfristigen Prozesse der infrastrukturellen Verbesserung der Hochschulerschließung ist es angebracht, durch wissenschaftliche und organisatorische Unterstützung der Universität einen sinnvollen Beitrag zu leisten. Dabei kommt es darauf an, wissenschaftliches Material anzubieten und durch Unterstützung des Präsidiums im Interesse der Hochschule liegende Maßnahmen frühzeitig zu identifizieren, zu verdeutlichen und ggf. gegenüber der Stadt Kassel zu vertreten. Im Einzelnen werden folgende Aufgaben wahrgenommen: FG Integrierte Verkehrsplanung/Mobilitätsentwicklung (Prof. Holzapfel) - Verbesserte Anbindung aller Standorte an die studentischen Wohnquartiere- Verbindung der verschiedenen Hochschulstandorte über Fahrradstraßen - Überdachte Fahrradstellplätze auf dem Campusgelände - Fahrradhaus/Servicestation mit Meisterwerkstatt (Modell Uni Hamburg) - Förderung von E-Bikes. FG Verkehrsplanung und Verkehrssysteme (Prof. Sommer) - Konkrete Verbesserungsvorschläge im ÖPNV (z. B. Taktung Straßenbahn, verstärkter Einsatz von Bussen, die das Campusgelände direkt anfahren) - Verbesserung von Jobticket/Semesterticket - Intermodale Angebote - Mobilitätsportal im Intranet. Beide Fachgebiete bearbeiten die Aufgaben einer stärkeren Beteiligung der Universität an KONRAD sowie des Aufzeigens von Mobilitätsmöglichkeiten für Mitarbeiter in Form eines Welcome-Pakets. (Text gekürzt)

MRH Große Verkehrsprojekte

Achtung: Dieser Datensatz wird gelöscht. Möglicherweise stehen nicht mehr alle Funktionen vollumfänglich zur Verfügung. Die Metropolregion Hamburg hat die Begleitung großer Infrastrukturprojekte in ihrem Strategischen Handlungsrahmen innerhalb des Handlungsfeldes Infrastruktur und Mobilität zu einem zentralen Projektschwerpunkt erklärt. Aufgrund der immer stärkeren globalen wirtschaftlichen Verflechtungen und einer Zunahme intra- und interregionaler Verkehre steht die Metropolregion Hamburg in diesem Bereich vor großen Herausforderungen. Hauptbetroffen sind dabei die Bereiche Schiene, Straße und Wasserstraßen. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf den Seiten der Metropolregion Hamburg unter: <a href="http://metropolregion.hamburg.de/mobilitaet/4078762/verkehrsprojekte-metropolregion/"

Energiepark Herzogenrath Forschung und Entwicklung, Teilvorhaben: Erforschung sektorenübergreifender, teilautonomer Energiemanagementverfahren für Energiesystemkomponenten und verschiedene industrielle Anwendungen

Die Dekarbonisierung des Energiesystems ist eine große und komplexe Herausforderung. Im Rahmen eines gesamtheitlichen, sektorenübergreifenden Ansatz soll das Vorhaben im Rahmen des Energieparks Herzogenrath (EPH) erforschen, wie die dynamische Vernetzung unterschiedlicher Akteure auf Erzeugungs- und Verbrauchsseite realisiert werden kann. Hierzu soll ein zentrales Energiemanagementkonzept entwickelt werden, in dem die Informationen dezentraler Knoten zusammenlaufen und wo mit Hilfe künstlicher Intelligenz Prognosen für einen möglichst kosteneffizienten, systemdienlichen und Emissionsarmen Betrieb abgebildet werden können. Hierzu wird ein Prototypensystem entwickelt, das auf Basis von IOT-Edge-Devices Daten im verteilten System erfassen und zentral zusammenführen kann. Hierbei werden autonome und teil-autonome Betriebsmodi erforscht. Zur Realisierung soll ein digitaler Zwilling der Systemkomponenten, eines Kommunalen Verbrauchers, industrieller Betriebe und lokaler Erzeuger sowie Mobilitätsinfrastruktur entwickelt werden, auf dem Algorithmische Strategien abgebildet werden können, die es erlauben zentrale Synergiepotenziale zusammenzufassen und durch verschiedene Marktkanäle gezielt zu erschließen. Hierdurch soll ein optimaler Betrieb einer CO2-freien Stadt realitätsnah und mit hohem Detailgrad demonstriert werden und eine reale Umsetzung für die Kommune vorbereitet werden. Auf Basis der Szenariountersuchung sollen die gewonnen Erkenntnisse als Blaupause für die Dekarbonisierung in weiteren Kommunen dienen.

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