Dieser Datensatz enthält Information zu gas- und partikelförmigen Schadstoffen. Verfügbare Auswertungen der Schadstoffe sind: Tagesmittel, Ein-Stunden-Mittelwert, Ein-Stunden-Tagesmaxima, Acht-Stunden-Mittelwert, Acht-Stunden-Tagesmaxima, Tagesmittel (stündlich gleitend). Diese werden mehrmals täglich von Fachleuten an Messstationen der Bundesländer und des Umweltbundesamtes ermittelt. Schon kurz nach der Messung können Sie sich hier mit Hilfe von deutschlandweiten Karten und Verlaufsgrafiken über aktuelle Messwerte und Vorhersagen informieren und Stationswerte der letzten Jahre einsehen. Neben der Information über die aktuelle Luftqualität umfasst das Luftdatenportal auch zeitliche Verläufe der Schadstoffkonzentrationen, tabellarische Auflistungen der Belastungssituation an den deutschen Messstationen, einen Index zur Luftqualität sowie Jahresbilanzen für die einzelnen Schadstoffe.
Das Projekt "Ressortforschungsplan 2024, Bilanzierung von flächenhaften Anreicherungen von Schadstoffen in Böden zur Fortschreibung materieller Maßstäbe zur Begrenzung von Stoffeinträgen mit dem Modellinstrument MoRE" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) , Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Karlsruher Institut für Technologie, Institut für Wasser und Gewässerentwicklung, Bereich Siedlungswasserwirtschaft und Wassergütewirtschaft (IWG-SWW).Um eine Anreicherung von unerwünschten Stoffen in Böden zu verhindern, ist eine Limitierung der eingetragenen Schadstofffrachten mittels Bodenrecht und einschlägigem anderen Fachrecht erforderlich. Das ist Voraussetzung, um nachhaltig die Umweltqualität und die Funktionen des Bodens und im Nexus auch der Gewässer zu sichern. Übergeordnetes Ziel des Forschungsvorhabens ist in dem Zusammenhang die Prüfung bzw. Fortschreibung von zulässigen Stoffeinträgen auf Böden. Voraussetzung ist eine Aktualisierung der stofflichen Ein- und Austräge in die Böden auf Basis der aktuell verfügbaren Datengrundlagen. Hierbei soll sowohl der Gesamteintrag über alle relevanten Eintragspfade als auch eine räumlich differenzierte Betrachtung erfolgen. Basis für diese Arbeiten ist der in einem früheren Vorhaben entwickelte methodische Ansatz, der für eine zukunftsfähige Bearbeitung der beschriebenen Fragestellung in ein bestehendes Modellinstrument integriert werden soll. Hierfür soll das Stoffeintragsmodell MoRE (Modelling of Regionalized Emissions) genutzt werden.
Das Projekt "Forschungsgruppe (FOR) 2589: Zeitnahe Niederschlagsschätzung und -vorhersage; Near-Realtime Quantitative Precipitation Estimation and Prediction (RealPEP), Evaluierung von Verbesserungen in QPE und QPN in einem Echtzeit-vorhersagesystem für Abfluss und Überflutungen mit Datenassimilatio" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Forschungsgemeinschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: Forschungszentrum Jülich GmbH, Institut für Bio-und Geowissenschaften (IBG), IBG-3 Agrosphäre.Echtzeitvorhersagen von Abfluss und Überflutungen stellen eine große Herausforderung dar, auch weil Wettervorhersagen konvektive Starkregenereignisse auf der stündlichen Sub-Kilometerskala noch nicht mit ausreichender Qualität vorhersagen können. Das führt zu unvorhergesehenen Überflutungen und großen Schäden öffentlichen Eigentums und Infrastruktur und potentiell zu Todesopfern. Bekannte Beispiele in der Region des Geoverbundes ABC/J sind die Sturzfluten in Wachtberg am 3. Juli 2010 und am 6. Juni 2016. Das Projekt wird ein neuartiges, probabilistisches Echtzeitvorhersagesystem für Abfluss und Überflutungen in kleinen Einzugsgebieten (kleiner als 500 km2) entwickeln. Das Projekt konzentriert sich auf die Einzugsgebiete Wachtberg, Ammer und Bode. Wir werden QPE, QPN und QPF (quantitative Niederschlagsschätzung, Nowcasting und numerische Vorhersage), die Produkte von P1, P2 und P3 in dem Vorhersagesystem verwenden, um die erreichten Verbesserungen in RealPEP zu bewerten. Ein wichtiger Aspekt des Projektes ist die Verwendung verschiedener hydrologischer Modelle (konzeptionell und physikbasiert) für die Flutvorhersage. Wir werden den Mehrwert und die Limitierungen der verschiedenen Modelle (und Datenassimilierungsverfahren) identifizieren. Konzeptionelle Modelle profitieren hauptsächlich von der Optimierung/Kalibrierung des Abflusses und der Möglichkeit schnell, große Ensemble berechnen zu können; physikbasierte Modelle dagegen haben den Vorteil verschiedenartige Beobachtungsdaten verarbeiten zu können und Prozesse besser abzubilden, wodurch eine einfachere Übertragbarkeit auf andere Einzugsgebiete ohne Kalibration möglich ist. Schlussendlich werden wir untersuchen ob die verschiedenen Ansätze sich ergänzende Information zu Echtzeitvorhersage von Überflutungen liefern können.
Das Projekt "Wechselwirkungen zwischen Bodenorganismen und Maßnahmen ackerbaulicher Bodennutzung" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Forschungsgemeinschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Institut für Pflanzenernährung und Bodenkunde, Professur für Bodenkunde.Im Rahmen des SFB 192 der Universität Kiel zur 'Optimierung pflanzenbaulicher Produktionssysteme im Hinblick auf Leistung und Ökologische Effekte' im Teilprojekt B1 wurden 9 Jahre hindurch die Wechselwirkungen zwischen Bodenorganismen (mikrobielle Biomasse, Enzymaktivitäten, Regenwurmabundanzen und -biomassen und Fraßaktivitäten der Bodenfauna) und ackerbaulichen Maßnahmen (Pflugdrillsaat gegenüber Fräßsohlensaat, variierte mineralische und organische Düngung, variierter Fungizideinsatz) in Ackerböden einer Jungmoränenlandschaft untersucht. Seitens Elnser, Bode und Seese/Frahm wurden die Bodenorganismen, seitens Frey die Luft- und Nährstoffdynamik und seitens VICTORINO die Gefügedynamik und die Eigenschaften der Humuskörper seitens Beyer und Köbbemann studiert. Ziel des Vorhabens ist es, durch eine integrierende, rechnergestützte Auswertung aller Untersuchungsergebnisse die längerfristige Wirkung unterschiedlicher Bodenbearbeitung, mineralischer und organischer Düngung sowie unterschiedlichen Fungizideinsatzes auf die Bodenorganismen statistisch abgesichert aufzuarbeiten und zu klären. Gleichzeitig soll die Bedeutung der Mikroorganismen und Bodentiere für die Eigenschaften des Bodenhumus, für die Gefügebildung und für die Nährstoffmobilisierung aus organischer Bindung herausgestellt werden und zwar unter Berücksichtigung einer starken Bodenvariabilität.
Die Angelkarte enthält Einschränkungen und Auflagen, die jeweils auf die besonderen Verhältnisse des Gewässers bezogen sind, in dem Sie angeln wollen. Lesen Sie deshalb bitte Ihren Fischereierlaubnisvertrag (die Angelkarte) sorgfältig durch und halten Sie sich an die dort gesetzten Auflagen. Benutzen Sie nur die dort erlaubten Fanggeräte in der angegebenen Anzahl, Beschaffenheit und Beköderung. Beachten Sie die Gewässerbegrenzung Ihrer Erlaubnis und die geltenden Angelzeiten. Niemand darf an, auf oder in Gewässern, in denen er nicht zum Fischfang berechtigt ist, Fischereigeräte fangfertig mit sich führen. Fische im Sinne des Landesfischereigesetzes sind auch deren Laich, Neunaugen, Krebse, Muscheln und Fischnährtiere. Beachten Sie auch die Berliner Landesfischereiordnung . Wer ohne gültige Angelerlaubnis angelt, die Auflagen der Angelkarte nicht einhält oder auf andere Weise Fische fängt, begeht Fischwilderei und verübt damit eine Straftat! Wer ohne gültigen Fischereischein angelt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden kann. Online Angelkarte Weitere Informationen Entgelte für Angelkarten Weitere Informationen Ausgabestellen für Angelkarten Weitere Informationen Fangverbote Aus Gründen der Arterhaltung gibt es für bestimmte gefährdete Fischarten ein Fangverbot. Zu den gefährdeten Kleinfischarten zählen Karausche, Bitterling, Zwerg-Stichling, Gründling, Moderlieschen, Schlammpeitzger und Steinbeißer. Sie dürfen weder gefangen noch als Köder benutzt werden. Solche unabsichtlich gefangenen Fische sind unverzüglich wieder ins Fanggewässer zurückzusetzen. Mindestmaße bei Fischen Es gelten die Mindestmaße der Anlage 1 zur Berliner Landesfischereiordnung . Gegebenenfalls können für Ihren Gewässerbereich erweiterte Mindestmaße gelten. Das ersehen Sie aus Ihrer Angelkarte. Gefangene Fische, die kleiner als das geltende Mindestmaß sind, gemessen vom Kopf bis zur Schwanzspitze, müssen unverzüglich schonend ins Fanggewässer zurückgesetzt werden. Der Bestand von Fischarten, deren natürliches Aufkommen nicht ausreichend gewährleistet ist, wird durch Besatzfische aus Teichwirtschaften gestärkt. Der Besatz mit Karpfen, Schleien, Hechten und Welsen erfolgt im Herbst. Nach dem Aussetzen im Gewässer sind Besatzfische noch lange sehr beißfreudig. Verlassen Sie Fangplätze mit offensichtlich beißfreudigen jungen Besatzfischen. Sie schaden sonst der Entwicklung dieser Fische und dem gesamten Bestand. Köderfische Das Angeln mit lebenden Köderfischen verstößt gegen das Landesfischereigesetz und gegen das geltende Tierschutzgesetz. Dem Fisch werden unnötig Schmerzen, Leiden und Schäden zugefügt. In Berliner Gewässern besteht keine Notwendigkeit, die Raubfischrute mit lebenden Fischen zu beködern. Ein toter Fisch erfüllt den gleichen Zweck! Es gibt auch genügend andere Methoden, um einen Raubfisch zu fangen. Setzen Sie keine gehälterten Köderfische in die Gewässer. Sie können damit Fischkrankheiten verbreiten. Fangen Sie nie mehr Köderfische als Sie benötigen. Kunstköder In den Berliner Gewässern ist der Einsatz von Kunstköder mit einer Gesamtlänge von mehr als 2 cm im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 30. April eines jeden Jahres verboten. Diese gelten neben Köderfischen, Wirbel- und Krebsködern oder Teilen von diesen (Fetzenködern) als Raubfischköder. Mit Kunstködern, deren Gesamtlänge nicht mehr als 2 cm betragen, können z.B. ganzjährig mit der Friedfischangel Barsche gefangen werden. Verantwortung gegenüber Fischen Töten Sie Ihre Fischfänge sofort und tierschutzgerecht. Das Fleisch von sofort abgeschlagenen Fischen ist bei sachgerechter Kühlung qualitativ hochwertiger und länger haltbar als das Fleisch von Fischen, die über Stunden hinweg in Setzkeschern gehältert und erst danach getötet wurden. Wollen Sie einen Fisch in das Gewässer zurücksetzen, so lassen Sie ihn unmittelbar nach dem Fang ohne Zwischenhälterung mit der erforderlichen Schonung und Sorgfalt wieder frei. Eisangeln im Winter Auch im Winter beim Angeln auf Eis müssen die Fische fachgerecht geschlachtet werden. Die Tiere auf der Eisfläche ersticken zu lassen verstößt gegen den Tierschutz. Markieren Sie das Eisloch beim Verlassen Ihres Angelplatzes mit Zweigen oder Stöcken, damit die Gefahrenstelle für jedermann ersichtlich ist und niemand zu Schaden kommt. Das legen übrigens nicht nur Rücksicht und Vernunft nahe, sondern verlangt auch die Berliner Eisflächenverordnung. Sparsam anfüttern Verwenden Sie nur wenig Anfütterungsmaterial, damit die Fische die zugeworfene Nahrung auch fressen und nicht das meiste Futter nur zu Boden sinkt. Futter auf dem Gewässerboden ist für viele Fische uninteressant und wird kaum noch von ihnen aufgenommen. Es fault und entzieht allen im Wasser lebenden Tieren den Sauerstoff zum Atmen. Angelplatz säubern Jeder Angler möchte einen sauberen Angelplatz. ln der Praxis ist es jedoch häufig nicht so. Sammeln Sie bitte Ihren Abfall ein, nehmen Sie ihn mit und werfen Sie ihn zu Hause in den Müll. So hinterlassen Sie einen sauberen Platz, leisten damit nicht nur einen Beitrag zum Umweltschutz, sondern auch zum positiven Bild des Anglers in der Öffentlichkeit. Ufer schonen Wählen Sie Ihren Angelplatz am Ufer so, dass die Pflanzenbestände an Land und im Wasser nicht darunter leiden. Röhricht zu betreten ist verboten! Angeln Sie vom Boot aus, so halten Sie bitte mindestens 10 m Abstand von den Röhricht- und Seerosenbereichen; damit vermeiden Sie Schäden. Röhricht und Schwimmblattpflanzen sind wichtig für die Entwicklung der Fische. Sie sind Nahrungs-, Schutz- und Regenerationszone zugleich.
Der Datensatz umfasst für Deutschland die Stoffeinträge (Nickel, Blei, Cadmium, Quecksilber, Chrom, Zink, Kupfer) in Gewässer über unterschiedliche Punktquellen und diffuse Eintragspfade. Grundlage ist das Stoffeintragsmodell MoRE (Modelling Regionalized Emissions). Räumliche Bezugsebene sind die hydrologisch und administrativ abgeleiteten MoRE-Analysegebiete. Die Werte beziehen sich auf den jährlichen Eintrag in kg/a. Die Werte sind gerundet. Weitergehende Informationen finden Sie am rechten Bildrand unter der Rubrik "INFO-LINKS".
Der Datensatz umfasst für Deutschland die Stoffeinträge (Nickel, Blei, Cadmium, Quecksilber, Chrom, Zink, Kupfer) in Gewässer über unterschiedliche Punktquellen und diffuse Eintragspfade. Grundlage ist das Stoffeintragsmodell MoRE (Modelling Regionalized Emissions). Kleinste räumliche Bezugsebene sind die hydrologisch und administrativ abgeleiteten MoRE-Analysegebiete. Die Werte liegen auch aggregiert für unterschiedliche räumliche Bezugsebenen vor (u.a. Koordinierungsräume, Flussgebietseinheiten, Gesamtdeutschland). Die Werte beziehen sich auf den mittleren flächenspezifischen jährlichen Eintrag in kg/ha/a für den Zeitraum 2012 bis 2016. Die Werte sind gerundet. Die Werte sind gerundet. Weitergehende Informationen finden Sie am rechten Bildrand unter der Rubrik "INFO-LINKS".
Die EU verabschiedete am 21. Mai 1992 die Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen, die sogenannte Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie 1 (FFH-Richtlinie). Die Mitgliedsstaaten sind seitdem verpflichtet, ein europaweites Netz von besonderen Schutzgebieten zur Erhaltung der biologischen Vielfalt und zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung aufzubauen. In dieses Natura 2000 genannte Netz sind auch die auf der Grundlage der seit 1979 geltenden EU-Vogelschutz-Richtlinie 1 gemeldeten Europäischen Vogelschutzgebiete (EU SPA) integriert. Sachsen-Anhalt gab dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) 1992 neun EU SPA mit einer Gesamtfläche von 27.200 ha bekannt ( vgl. Abb. 14 KB, nicht barrierefrei). Die erste Meldung von FFH-Gebieten des Landes Sachsen-Anhalt wurde unabhängig von der bestehenden Rechtsunsicherheit bereits 1995 an das BMU übermittelt, von dort aber erst 1998 (unvollständig) als Teil der deutschen Meldung an die EU-Kommission weitergereicht ( vgl. Abb. 14 KB, nicht barrierefrei). Diese Gebietskulisse kritisierte die EU als nicht ausreichend. Außerdem wurden mit fortschreitender Ermittlung der Grundlagendaten zur Verbreitung von Lebensräumen und Arten bis Ende 1998 Defizite dieser ersten Natura 2000-Gebietsmeldung sichtbar. Gleichzeitig mahnte die Kommission bei der Bundesregierung erneut die vollständige und abschließende Meldung aller geeigneten Gebiete an. Die Erarbeitung einer korrigierten Vorschlagsliste für die Natura 2000-Gebiete erfolgte durch das LAU in enger Abstimmung mit dem MU von Anfang April bis Ende August 1999. Die Gesamtfläche der Natura 2000-Gebiete Sachsen-Anhalts betrug nach dieser Vorschlagsliste rund 180.000 ha. Insgesamt handelte es sich um 168 FFH-Gebiete und 21 EU SPA ( vgl. Abb. 14 KB, nicht barrierefrei). Im Zuge der öffentlichen Diskussion der Vorschlagsliste gingen etwa 1 800 Einwendungen ein; ca. 150 weitere Natura 2000-Gebiete wurden vorgeschlagen. Die Einwendungen und die Neuvorschläge wurden nach den Kriterien gemäß Anhang III der FFH-Richtlinie fachlich geprüft. Die überprüfte Liste enthielt nunmehr 193 FFH-Gebiete und 23 EU SPA mit einer Gesamtfläche von 200.023 ha ( vgl. Abb. 14 KB, nicht barrierefrei). Sie wurde mit Kabinettsbeschluss vom 28./29. Februar 2000 (1,1 MB, nicht barrierefrei) bestätigt, am 30.06.2000 an das BMU übersandt und von dort am 20.10.2000 (unverändert) an die EU-Kommission weitergeleitet. Somit hatten bis zum Jahr 2001 dann auch die bisher bezüglich der Meldung von FFH-Vorschlagsgebieten zögerlichen Mitgliedsstaaten der EU, darunter Deutschland, zumindest grundsätzlich brauchbare nationale Gebietslisten an die Kommission weitergeleitet. Damit konnte auch für die alpine, die atlantische und die kontinentale biogeographische Region die zweite Phase zum Aufbau des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000 beginnen. In dieser zweiten Phase prüft die Kommission, getrennt nach biogeographischen Regionen, die nationalen Gebietslisten und entscheidet, welche der vorgeschlagenen Flächen als Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung in das Netz Natura 2000 zu integrieren sind. Dabei gegebenenfalls festgestellte Defizite bei der Auswahl der Vorschlagsgebiete teilt die Kommission den betroffenen Mitgliedsstaaten mit der Auflage zur kurzfristigen Behebung der Mängel mit. Dies kann möglicherweise die Erweiterung oder die Nachmeldung von Gebieten erforderlich machen. Unabhängig davon erfolgte die Veröffentlichung einer „Ersten Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung der kontinentalen biogeographischen Region“ im Amtsblatt der EU vom 28.12.2004 (1,3 MB, nicht barrierefrei); für die atlantische biogeographische Region im Amtsblatt der EU vom 29.12.2004 (1,8 MB, nicht barrierefrei). Grundlage der veröffentlichten Listen war die Meldung Sachsen-Anhalts aus dem Jahr 2000. Auf den Bewertungstreffen der EU-Kommission wurde die bisher erstellte Gebietsliste für Deutschland als teilweise unzureichend eingeschätzt, weshalb in den Protokollen zu den jeweiligen biogeographischen Regionen Defizite zu den bisher gemeldeten Vorkommen von Lebensraumtypen und Arten für die einzelnen Bundesländer oder für ganz Deutschland benannt wurden. Hervorzuheben ist, dass für Sachsen-Anhalt im Vergleich zu anderen Bundesländern relativ wenige Defizite bei den Meldungen landestypischer Naturraumausstattungen festgestellt wurden. Dazu kamen Defizit-Meldungen, die im Zusammenhang mit der Vogelschutz-Richtlinie für einzelne Vogelarten als Prüfempfehlung der EU-Kommission stehen sowie solche durch das BfN für Lebensraumtypen und Arten, für die Deutschland insgesamt eine Defizit-Meldung erhielt (ohne besondere Nennung einzelner Bundesländer), wie z.B. für eutrophe Seen, Unterwasservegetation in Flüssen der Submontanstufe und der Ebenen, acht Fischarten, den Kammmolch, eine Fledermausart und einzelne Insektenarten. Für die für Sachsen-Anhalt als defizitär eingeschätzten Lebensraumtypen und Arten wurde vom LAU bis zum Mai 2003 eine fachliche Vorschlagsliste der nachzumeldenden Gebiete erstellt. Die ergänzenden Neuvorschläge zur Natura 2000-Gebietskulisse wurden nach öffentlicher Diskussion mit Kabinettsbeschluss vom 09.09.2003 (62 KB, nicht barrierefrei) bestätigt ( vgl. Abb. 14 KB, nicht barrierefrei). Damit betrug der Anteil der Natura 2000-Gebiete in Sachsen-Anhalt 230 805 ha (= 11,26 % der Landesfläche). Davon entfielen 178.586 ha (= 8,71 % der Landesfläche) auf 263 FFH-Gebiete und 170.609 ha (8,32 % der Landesfläche) auf 32 Vogelschutzgebiete, wobei sich beide teilweise überlappen. Nach der Bestätigung durch das Kabinett wurden die neuen Gebietsvorschläge vom Land Sachsen-Anhalt noch im September 2003 der EU-Kommission vorab digital übermittelt und im April 2004 offiziell gemeldet. Auch alle anderen Bundesländer gaben der Kommission ihre geplanten Nachmeldungen vorher zur Kenntnis. Die FFH-Gebietsvorschläge wurden im Januar 2004 auf einem bilateralen Treffen der EU-Kommission mit Vertreten des Bundesumweltministeriums, des Bundesamtes für Naturschutz sowie der Länder diskutiert. Für Sachsen-Anhalt ergab sich die Forderung, in einigen wenigen Gebieten Arten und Lebensraumtypen in den Standarddatenbögen nachzutragen. Weiterhin sollten die Hinweise auf ein Vorkommen des Großen Feuerfalters im Zeitzer Forst sowie die Bestände folgender Lebensraumtypen in bestimmten Regionen des Landes wissenschaftlich überprüft werden: 3260 (Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitrichio-Batrachion), 8310 (Nicht touristisch erschlossene Höhlen) und 9170 (Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald, Galio-Carpinetum). Im Ergebnis dieser Überprüfungen ergaben sich neun Änderungen/Ergänzungen in den Standarddatenbögen sowie drei Gebietserweiterungen (Bode, Ilse) und zwei Neumeldungen [für die Lebensraumtypen 9110 (Hainsimsen-Buchenwald, Luzulo-Fagetum), 9130 (Waldmeister-Buchenwald, Asperulo-Fagetum) und 9170 (Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald, Galio-Carpinetum) im Bereich des Flechtinger Höhenzuges] mit einem Netto-Flächenzuwachs von 1.143 ha. Eine Bestätigung der überarbeiteten/ergänzten Gebietsliste erfolgte durch das Kabinett am 21.12.2004 . Damit entfallen aktuell 179.729 ha (= 8,77 % der Landesfläche) auf 265 FFH-Gebiete und 170.611 ha (8,32 % der Landesfläche) auf 32 Vogelschutzgebiete ( vgl. Abb. 14 KB, nicht barrierefrei), wobei sich beide teilweise überlappen. Die Fläche der 297 Natura 2000-Gebiete beträgt 231.936 ha (= 11,31 % der Landesfläche). Sieben Gebiete sind sowohl FFH-Gebiet als auch EU SPA (flächenidentisch!). Die Gebiete wurden als „Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung der kontinentalen und der atlantischen biogeographischen Region“ im Amtsblatt der EU vom 15.01.2008 veröffentlicht. Für Sachsen-Anhalt wurden die Gebiete in der Verordnung über die Errichtung des ökologischen Netzes Natura 2000 2 vom 23. März 2007 (GVBl. LSA 2007, S. 82 ff) bekannt gemacht. Zur Nachmeldung der EU SPA liegt derzeit noch keine abschließende Äußerung der EU-Kommission vor. Da jedoch sowohl die Defizitnennungen der EU-Kommission im "Ergänzenden Aufforderungsschreiben zum Vertragsverletzungsverfahren Nr. 2001/5117" als auch die aktualisierten IBA-Gebietsvorschläge des Deutschen Rates für Vogelschutz [Sudfeldt et al. (2002)] in der Nachmeldung berücksichtigt wurden, ist davon auszugehen, dass damit ein guter Meldestand erreicht ist. Lediglich für den Bereich der ”Bergbaufolgelandschaft Geiseltal” war es dem Land aus Gründen der derzeit noch über mehrere Jahre laufenden Flutung nicht möglich, den IBA-Vorschlag für dieses Gebiet vollständig umzusetzen. Für die Bundesrepublik Deutschland ist die Bekanntmachung des Meldestandes der Europäischen Vogelschutzgebiete gemäß § 10 Abs. 6 BNatSchG durch die Veröffentlichung im Bundesanzeiger vom 26.07.2007 erfolgt. Im Jahre 2015 hat das Land Sachsen-Anhalt ein FFH-Gebiet neu, für drei FFH-Gebiete Flächen-Erweiterungen und für zwei FFH-Gebiete Flächen- bzw. Koordinaten-Korrekturen an die Europäische Kommission gemeldet. Diese Ergänzungen/Änderungen wurden in die Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung in der biogeographischen kontinentalen Region aufgenommen und im Amtsblatt der EU vom 23.12.2016 1 veröffentlicht. 1 Quelle: EURO-Lex 2 Quelle: Landesrecht Sachsen-Anhalt Letzte Aktualisierung: 23.11.2022
Flussbereichsleiter: Herr Dr. Ertl Telefon: 03941 5739-11 Vertreter: Herr Blum Telefon: 03941 5739-14 Kontakt Einzugsgebiete: Bode, Ecker, Großer Graben, Holtemme, Ilse, Liethe, Oker, Selke und Zillierbach Betriebsstelle: Wegeleben Gesamtlänge der zu unterhaltenden Deiche 170,84 km Gesamtlänge der zu unterhaltenden Gewässer 1. Ordnung 432,34 km Gesamtzahl der durch den Flussbereich zu betreibenden und zu unterhaltenden Anlagen 265 davon: 139 Querbauwerke 36 Fischaufstiege 48 Siele 42 Pegel Die Termine für die Schauen finden Sie hier .
Teilnehmerregister der Umweltallianz Sachsen-Anhalt (Stand: 02.04.2025) Nr. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 seit Teilnehmer Standort (falls abweichend) AGCO Hohenmölsen GmbH, Sankt-Barbara-Str. 1, 05.11.2013 06679 Hohenmölsen Agrarfrost GmbH & Co. KG, Aldrup 3, 27793 11.06.2014 Oschersleben (Bode) Wildeshausen allfein Feinkost GmbH & Co. KG, Betrieb Zerbst, Neuer 26.11.2002 Weg 1, 39261 Zerbst Aluminiumwerk Schönebeck, Industriestraße 6, 39218 02.07.2018 Schönebeck Ardagh Metal Packaging Germany GmbH, Werk 22.10.2007 Hermsdorf, OT Hermsdorf, Am Knühl 10, 39326 Hohe Börde ARKEMA GmbH, Niederlassung Leuna, Am Haupttor, 17.01.2000 Bau 2410, 06237 Leuna ARYZTA Bakeries Deutschland GmbH, Industriestraße 01.09.2022 4, 06295 Lutherstadt Eisleben AURA Technologie GmbH, Am Ernst-Schacht 3, 06311 16.09.2010 Helbra Autohaus - Autoverwertung Uhlmann KG, OT 14.11.2013 Bennstedt, Lieskauer Straße 1a, 06198 Salzatal Autohaus Bennstedt GmbH, OT Bennstedt, Alte 21.02.2007 Hallesche Str. 23b, 06198 Salzatal Autohaus Böhme GmbH, OT Gröbers, Gottenzer Weg 21.02.2003 20, 06184 Kabelsketal Bäckerei Möhring, Inh.: Kerstin Ostendorf, OT 01.10.2018 Meitzendorf, Lange Straße 9, 39179 Barleben Bau- und Möbeltischlerei Dähne GmbH, OT Warnau, 11.06.2014 Alte Lindenstraße 16, 39539 Havelberg Bayer Bitterfeld GmbH, Salegaster Chaussee 1, 06803 08.12.2003 Bitterfeld-Wolfen Befesa Aluminium Germany GmbH, Claude-Breda-Str. 13.12.2013 6, 06406 Bernburg Umweltschutzverpflichtungen Freiwillige Beiträge zur Energieeinsparung Weiterführung eines Umweltmanagementsystems nach DIN EN ISO 14001 Teilnahme am EMAS-System der EU; Weiterführung eines Umweltmanagementsystems nach DIN EN ISO 14001 Freiwillige Beiträge zur Verbesserung des Klima- und Immissionsschutzes und zum Einsatz erneuerbarer Energien Weiterführung eines Umweltmanagementsystems nach DIN EN ISO 14001 Weiterführung eines Umweltmanagementsystems nach DIN EN ISO 14001 Einführung eines Umweltmanagementsystems nach DIN EN ISO 14001 Weiterführung eines Umweltmanagementsystems nach DIN EN ISO 14001; freiwillige Beiträge zum integrierten Umweltschutz Teilnahme am Umweltsiegel des Handwerks Teilnahme am Umweltsiegel des Handwerks Teilnahme am Umweltsiegel des Handwerks Teilnahme am Nachhaltigkeitscheck des Handwerks Teilnahme am Umweltsiegel des Handwerks Weiterführung eines Umweltmanagementsystems nach DIN EN ISO 14001 Teilnahme am EMAS-System der EU; Weiterführung eines Umweltmanagementsystems nach DIN EN ISO 14001 16 25.05.2005Bezirksschornsteinfegermeister Christian Plettner, OT Dambeck, Im Dorfe 5, 29410 Hansestadt SalzwedelTeilnahme am Gütesiegel "Fachbetrieb des Schornsteinfegerhandwerks" 17 25.05.2005Bezirksschornsteinfegermeister Daniel Börner, Antoinettenstr. 6a, 06366 KöthenTeilnahme am Gütesiegel "Fachbetrieb des Schornsteinfegerhandwerks" Seite 1 von 13 Teilnehmerregister der Umweltallianz Sachsen-Anhalt (Stand: 02.04.2025) Nr. 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 seit Teilnehmer Bezirksschornsteinfegermeister Frank Hampe, 25.05.2005 Merseburger Str. 420, 06132 Halle (Saale) Bezirksschornsteinfegermeister Harald Heise, 25.05.2005 Friederikenstraße 9, 06869 Coswig (Anhalt) Bezirksschornsteinfegermeister Heiko Reschke, OT 25.05.2005 Kläden, Dorfstr. 3a, 39579 Bismark Bezirksschornsteinfegermeister Jens Böttcher, 10.02.2012 Hauptstraße 40, 06648 Eckartsberga Bezirksschornsteinfegermeister Jens Malcherczyk, 16.06.2009 Hohe Str. 17, 06862 Dessau-Roßlau Bezirksschornsteinfegermeister Jens-Peter Fincke, 25.05.2005 Hohenweidener Weg 63, 06128 Halle (Saale) Bezirksschornsteinfegermeister Jörg Schröder, 16.06.2009 Schwedenring 1, 06268 Steigra Bezirksschornsteinfegermeister Jürgen Wölfer, 25.05.2005 Liebigstr. 33, 06406 Bernburg Bezirksschornsteinfegermeister Kai Schoppenhauer, 16.06.2009 OT Badeleben, Mühlenberg 9, 39393 Völpke Bezirksschornsteinfegermeister Michael Schebesch, OT 25.05.2005 Kricheldorf, Ackerhof 6, 29410 Salzwedel Bezirksschornsteinfegermeister Mike Müller, OT 25.05.2005 Greppin, Waldstr. 27, 06803 Bitterfeld-Wolfen Bezirksschornsteinfegermeister Sven Schoppenhauer, 25.05.2005 Am Anger 15, 06618 Mertendorf Bezirksschornsteinfegermeister Torsten Kiel, Ziepel 13, 16.06.2009 39638 Gardelegen Bezirksschornsteinfegermeister Ulf Senft, Fontanestr. 25.05.2005 23, 39524 Schönhausen (Elbe) Bezirksschornsteinfegermeister Uwe Kischke, 25.05.2005 Ahornweg 1, 39387 Oschersleben (Bode) Bezirksschornsteinfegermeister Volkmar Kirchner, 25.05.2005 Ballenstedter Str. 9, 06484 Quedlinburg Bilfinger Engineering & Maintenance GmbH, In den 01.01.2005 Leuna-Werken, In den Leuna-Werken, Geb. 8642, 06237 Leuna Standort (falls abweichend) Umweltschutzverpflichtungen Teilnahme am Gütesiegel "Fachbetrieb des Schornsteinfegerhandwerks" Teilnahme am Gütesiegel "Fachbetrieb des Schornsteinfegerhandwerks" Teilnahme am Gütesiegel "Fachbetrieb des Schornsteinfegerhandwerks" Teilnahme am Gütesiegel "Fachbetrieb des Schornsteinfegerhandwerks" Teilnahme am Gütesiegel "Fachbetrieb des Schornsteinfegerhandwerks" Teilnahme am Gütesiegel "Fachbetrieb des Schornsteinfegerhandwerks" Teilnahme am Gütesiegel "Fachbetrieb des Schornsteinfegerhandwerks" Teilnahme am Gütesiegel "Fachbetrieb des Schornsteinfegerhandwerks" Teilnahme am Gütesiegel "Fachbetrieb des Schornsteinfegerhandwerks" Teilnahme am Gütesiegel "Fachbetrieb des Schornsteinfegerhandwerks" Teilnahme am Gütesiegel "Fachbetrieb des Schornsteinfegerhandwerks" Teilnahme am Gütesiegel "Fachbetrieb des Schornsteinfegerhandwerks" Teilnahme am Gütesiegel "Fachbetrieb des Schornsteinfegerhandwerks" Teilnahme am Gütesiegel "Fachbetrieb des Schornsteinfegerhandwerks" Teilnahme am Gütesiegel "Fachbetrieb des Schornsteinfegerhandwerks" Teilnahme am Gütesiegel "Fachbetrieb des Schornsteinfegerhandwerks" Weiterführung eines Umweltmanagementsystems nach DIN EN ISO 14001 Seite 2 von 13 Teilnehmerregister der Umweltallianz Sachsen-Anhalt (Stand: 02.04.2025) Nr. 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 seit Teilnehmer Standort (falls abweichend) BISCHOFF Federnwerk und Nutzfahrzeugteile GmbH, Calbesche Straße 11A, 39418 13.01.2016 Am Silberfeld 1, 39418 Staßfurt Staßfurt BOHAI TRIMET Automotive Holding GmbH, 17.01.2000 Niederlassung Harzgerode, Aluminiumallee 1, 06493 Harzgerode Bördefleischwaren GmbH, OT Hadmersleben, 18.01.2016 Heerstraße 76, 39387 Oschersleben (Bode) Brockenbauer Julia Thielecke, Biofleischerei und 18.04.2016 Schlachtung, OT Tanne, Schierker Weg 13, 38875 Oberharz am Brocken Burger Knäcke GmbH & Co. KG, Niegripper Chaussee 18.04.2000 7, 39288 Burg Car Service Magdeburg GmbH, Albert-Vater-Str. 70, 04.04.2005 39108 Magdeburg CARBONIT Filtertechnik GmbH, OT Dambeck, 02.07.2003 Industriestr. 2, 29410 Salzwedel Christian Rust Zahntechnik GmbH, Spiegelsbergenweg 14.11.2013 109, 38820 Halberstadt CWS Healthcare Deutschland GmbH & Co. KG , 16.10.2000 Standort Brehna, Heinrich-Hertz-Str. 1, 06796 Sandersdorf-Brehna DB Fahrzeuginstandhaltung GmbH, Werk Dessau, 16.05.2001 Peterholzstr. 15, 06849 Dessau-Roßlau Dentallabor Ilona Scheller, Hegelstraße 26, 39104 03.03.2015 Magdeburg 02.07.2003 Dental-Labor-GmbH, Roßplatz 2, 06268 Querfurt Dentaltechnik Th. Walther GmbH, Strohhof 5, 06246 06.12.2011 Bad Lauchstädt 48 06.06.2011DKM Dodendorfer Kunststoff- und Metalltechnik GmbH, OT Dodendorf, Am Bahnhof 5, 39171 Sülzetal 49 05.04.2004Dow Olefinverbund GmbH, Straße B 13, 06258 Schkopau 50 10.03.2016Dräger Gebäudereinigungs- und Wirtschaftsdienste GmbH, Staßfurter Straße 2, 39218 Schönebeck (Elbe) Umweltschutzverpflichtungen Freiwillige Beiträge zum integrierten Umweltschutz und zur Verbesserung des Klima- und Immissionsschutzes Weiterführung eines Umweltmanagementsystems nach DIN EN ISO 14001 Teilnahme am Umweltsiegel des Handwerks Freiwillige Beiträge zum integrierten Umweltschutz Weiterführung eines internen Umweltmanagementsystems Teilnahme am Umweltsiegel des Handwerks Weiterführung eines Umweltmanagementsystems nach DIN EN ISO 14001 Teilnahme am Umweltsiegel des Handwerks Weiterführung eines Umweltmanagementsystems nach DIN EN ISO 14001 Weiterführung eines Umweltmanagementsystems nach DIN EN ISO 14001 Teilnahme am Umweltsiegel des Handwerks Teilnahme am Umweltsiegel des Handwerks Teilnahme am Umweltsiegel des Handwerks Weiterführung eines Umweltmanagementsystems nach DIN EN ISO 14001 Schkopau, Teutschenthal und Leuna Weiterführung eines Umweltmanagementsystems nach DIN EN ISO 14001 Teilnahme am Nachhaltigkeitscheck des Handwerks Seite 3 von 13
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