Das Projekt "Prüfmodule für die Gesetzesfolgenabschätzung (GFA)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von GWS Gesellschaft für wirtschaftliche Strukturforschung mbH durchgeführt. Ziel des Auftrages war es, zu prüfen, ob das Modell Panta Rhei in der Gesetzesfolgenabschätzung sinnvoll eingesetzt werden kann. Auch sollten generalisierende Aussagen zu den Randbedingungen (Ausbildung, Zeitbedarf, Mittelbedarf für Modellanpassungen) für den Einsatz des Modells getroffen werden. Die beispielhafte Anwendung auf das Fallbeispiel einer fiktiven Änderung der Lärmschutzverordnung (16. BImSchV) hat aussagekräftige Ergebnisse, vor allem zu den Beschäftigungseffekten und den Auswirkungen auf das Staatsdefizit, geliefert.